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Christof Rasche

15.07.2026 Sitzungen 18/127

Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vieles von dem, was wir an Problembeschreibung gehört haben, ist ja richtig. Womit haben wir es zu tun? Sie alle werden sich daran erinnern, dass Sie an vielen Stellen im Land Nordrhein-Westfalen vor Kurzem noch 50 Jahre kommunale Neugliederung gefeiert haben – damals, in den 70er-Jahren per Landesgesetz umgesetzt: Kreise neu geschnitten, Regionen neu verteilt. Die Aufgabenstellung, vor der wir stehen, ist nichts anderes als eine digitale Neuordnung. Nur können wir die nicht per Gesetz verordnen, weil kommunale IT schlicht Art. 28 Grundgesetz unterliegt und damit kommunale Selbstverwaltung darstellt. Deswegen bewegt sich vieles, was Sie hier aus den verschiedenen Fraktionen heraus formuliert haben, in der Problembeschreibung, aber die Lösung ist eben nicht, dass man es per Dekret oder per Landesgesetz oder irgendwie anders verordnen könnte. Vielmehr braucht es kommunale Entscheidungen von kommunalen Eigentümern. Die können Sie aus dem Landtag heraus nicht ersetzen. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Sie können aber per Antrag – deswegen bin ich den regierungstragenden Fraktionen dankbar – ein starkes Zeichen dafür setzen, dass die Landtagsmehrheit sagt: Wir brauchen diese Neuordnung. Wir brau-15.07.2026 chen diese kommunalen Entscheidungen, die dazu beitragen, die über 50 kommunalen IT-Dienstleister, die wir haben, zu einer Konsolidierung – wohlgemerkt zielgerichtet – zusammenzuführen. Frau Abgeordnete Freimuth, Sie sagen, es sei völlig egal, wie viele kommunale IT-Dienstleister wo im Hintergrund aktiv seien. Nein, das ist es nicht, weil vieles, was Sie an vermeintlicher Langsamkeit in Verwaltungsdigitalisierung reklamieren, Frau Abgeordnete Freimuth, … (Angela Freimuth [FDP] führt ein Gespräch.) – Ich spreche einfach weiter, Frau Abgeordnete Freimuth. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) – Alles gut. … hängt schon damit zusammen, wer im Hintergrund Umsetzung organisiert. Wir sind in Teilen bei der Verwaltungsdigitalisierung, auch bei der Medienbruchfreiheit langsam, weil wir langsame kommunale IT-Strukturen haben, die in der Schnelligkeit und in der Qualität bestimmte Dinge nicht umgesetzt bekommen. Deswegen ist es nicht egal, wer im Hintergrund agiert. Sie sagen, es gebe keine Agenda zwischen Land, Kommunen und kommunaler IT. Das stimmt nicht, was Sie behaupten. Wir als Land Nordrhein-Westfalen haben uns nach vorne gearbeitet, und dabei bleibe ich. Das können Sie negieren oder wie auch immer. Das OZG-Dashboard spricht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine klare Sprache dazu, wo das Land Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung steht. In Bezug auf Medienbruchfreiheit gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen der letzten Legislatur und dieser Legislatur. In der letzten Legislaturperiode hat es einen Pflichtanschluss an das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gegeben. Das hat dazu geführt, dass man sich mit digitalen Leistungen, die sich an die Wirtschaft gerichtet haben, in die Umsetzung hat begeben müssen. Für alle anderen Leistungen außerhalb des Wirtschafts-Service-Portal.NRW haben wir diese Verpflichtung heute gesetzlich noch nicht. Deswegen hängt vieles in den Kommunen beispielsweise von privaten Fachverfahrensherstellern ab, die es wiederum langsam machen, weil in dem Fall der Markt die Geschwindigkeit diktiert, während man öffentlich den Kommunen vorwirft, sie seien zu langsam. Das weise ich im Interesse der Kommunen wiederum zurück, weil das keine sachgerechte Analyse ist. Vor diesem Hintergrund haben wir – das ist gesagt worden – über vier Jahre mehrere Gutachtenaufträge für die kommunalen Spitzenverbände finanziert, organisiert. Landtag Das erste Gutachten war sehr zielgerichtet, nämlich eine Zentralisierung, eine Standardisierung, eine Fokussierung, wie das in anderen Bundesländern stattgefunden hat. Im zweiten Gutachten wurde dann wieder ausdifferenziert. Es wurde wieder beliebiger. Es wurde wieder mehr „Wir machen das darum und darum, wir tun niemandem weh“ usw. Diese Struktur, die das zweite Gutachten beschreibt – was auch Gegenstand eines durch CDU und Grüne beantragten Tagesordnungspunkts im Digitalausschuss des Landtages gewesen ist –, macht deutlich, dass die Aufstellung in diesem zweiten Gutachten die Herausforderung, von der wir insgesamt stehen, gar nicht löst. Das haben Sie ausgetauscht. Dazu war der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes da, der Ihnen als Abgeordneten zu diesem Prozess Rede und Antwort gestanden hat. Eine neue Organisation ist superschnell gegründet, nichts ist schneller. Das ist wie mit Ihrer Landesbaugesellschaft. Ist super, kann man ganz schnell gründen: 25.000 Euro Stammeinlage, zwei Geschäftsführer, kein Problem. Aber der gesamte Unterbau ist nicht klar. Die gesamte Governance ist nicht klar. Die Aufgaben sind nicht klar. (Christian Dahm [SPD]: Deswegen kann man auf Vorhandenem aufbauen!) Deswegen haben wir gesagt – meine Mitarbeiter waren an diesem Prozess übrigens nur sukzessive beteiligt; ein Gesetzentwurf ist von den Kommunen selbst, ohne unsere Beteiligung geschrieben worden, nur mal so –: Das ist nicht der richtige Weg. Erst muss klar sein, was eigentlich der Business Case ist, und dann unterhalten wir uns über die Governance. Danach unterhalten wir uns darüber, wo es hinkommt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Da ist der Antrag von CDU und Grünen in den Strukturen, in den Möglichkeiten, in den Chancen sehr klar. Deswegen werbe ich dafür, diesen Antrag von CDU und Grünen für eine starke kommunale IT in einer starken IT-Landschaft in Nordrhein-Westfalen anzunehmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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