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Raphael Tigges

CDU 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was soll eine Gesetzesnovelle erfüllen? Sie soll das stärken, was stark ist, und dort nachschärfen, wo es hakt. Genau das legen wir heute vor – klar, praxisorientiert, zukunftsfest. (Henning Höne [FDP]: Da kann man unter- schiedlicher Meinung sein!) Wir modernisieren, wo nötig, und wollen bewahren, was trägt. Zum Abschluss dieses langen, intensiven Prozesses möchte ich festhalten: Dieses Gesetz ist nicht an einem Schreibtisch entstanden. Es ist das Ergebnis Landtag von vielen Monaten der Diskussion mit Hochschulen, mit Studierenden, mit Beschäftigten, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit Verbänden und vielen weiteren Beteiligten. Mit dem Hochschulstärkungsgesetz setzen wir dort an, wo die Herausforderungen unserer Hochschulen tatsächlich liegen: bei Fachkräftesicherung, Digitalisierung, Internationalisierung, Beteiligung, Transfer und Gründungskultur sowie bei der Frage, wie wir unsere Hochschulen als sichere Orte gestalten. Besonders intensiv haben wir daher im Teil 10 den Umgang mit Machtmissbrauch diskutiert – richtigerweise; denn wo es Abhängigkeitsverhältnisse gibt, können Machtgefälle entstehen, und Betroffene wurden in der Vergangenheit zu oft alleingelassen. Deshalb schaffen wir erstmals einen klaren Rechtsrahmen für den Umgang mit Machtmissbrauch, stärken die Rechte von Betroffenen, schaffen niederschwellige Anlaufstellen und geben den Hochschulen Instrumente dafür an die Hand. Dabei achten wir auf rechtsstaatliche Verfahren und die Rechte aller Beteiligten. Dabei geht es auch nicht um ein generelles Misstrauen gegenüber unseren Hochschulen oder den Verantwortlichen, sondern darum, diejenigen zu schützen, die Schutz benötigen, und die Hochschulen im Umgang damit zu unterstützen. Dass die AfD heute im Übrigen mit ihrem Änderungsantrag den Teil 10 deutlich abschwächen will, überrascht nicht; denn Sie leben ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Vergangenheit, agieren entsprechend und profitieren auch in Ihrem Selbstverständnis von paternalistischen Strukturen. Daher ein klares Nein zu Ihrem Änderungsantrag! (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Chris- tin Siebel [SPD]) Ein zweiter zentraler Bauschein ist die Digitalisierung. Künstliche Intelligenz, digitale Lernformate und neue Formen des Lernens und Lehrens verändern Studium und Forschung grundlegend. Mit der Verankerung klarer personeller Zuständigkeiten für Informations- und Cybersicherheit, besseren Möglichkeiten der hochschulübergreifenden Kooperation und modernen Regelungen zu Learning Analytics schaffen wir Grundlagen für leistungsfähige, sichere und zukunftsfähige Hochschulen. Wir stärken auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Hochschulen müssen attraktive Partner für internationale Talente sein. Mit dem eigenen hochschulrechtlichen Status für internationale Studierende erhöhen wir die Attraktivität unserer Hochschulen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Gute Ideen müssen darüber hinaus den Weg aus dem Labor in die Anwendung finden. Daher ist es uns regierungstragenden Fraktionen wichtig, mit der Novelle auch den Wissens- und Technologietransfer 15.07.2026 zu stärken. Gründungsfreisemester und die besseren Rahmenbedingungen und Freiheiten für Ausgründungen sorgen dafür, dass aus Forschung dann auch Wirtschaftskraft werden kann. Wir haben hingehört, und wir haben Hinweise aus Anhörung und Beratung auch ernst genommen. Mit unserem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU und Grünen haben wir zahlreiche Änderungen aufgegriffen und Anregungen platziert, Regelungen präzisiert und noch einmal das Gesetz nachgeschärft. Wir haben beispielsweise Klarstellungen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit aufgenommen, den weiteren Aufbau, was mich besonders freut, des Modellstudiengangs Medizin OWL rechtssicher begleitet und den weiteren Aufwuchs dadurch fest verankert sowie die Möglichkeit gestärkt, dass Hochschulen sich zu einer friedlichen, demokratischen und nach innen und außen sicheren Gesellschaft bekennen können. Insofern greift dieser Punkt das Thema auf, das die SPD heute noch einmal adressiert hat. Hochschulen entscheiden selber, woran sie in Zukunft forschen und lehren möchten. Weil wir gerade bei den Kollegen der SPD sind, darf ich vielleicht auch noch auf Folgendes eingehen: Wir sind überrascht, dass heute noch ein Antrag kam. Das war lange angekündigt. Schon Anfang Juni war angekündigt, dass es einen Änderungsantrag geben sollte. Jetzt ist es ein Entschließungsantrag geworden. Es ist etwas schade, dass wir darüber nicht noch im Ausschuss beraten konnten. Das hat den Prozess ein bisschen verzögert. Aber Ihr Problem, Kollege Hartmann, war, glaube ich, die ganze Zeit in der Debatte, dass Sie den Gesetzentwurf eigentlich ganz gut fanden, aber nicht gut finden durften. Jetzt mussten Sie schnell noch ein paar Punkte finden, die Sie auf den Zettel schreiben und hier einreichen können. Denn eigentlich loben Sie den Gesetzentwurf. Sie fordern dann auch mehr Finanzierung der Hochschulen, was mit dem Gesetzentwurf überhaupt nichts zu tun hat und ganz woanders geregelt wird, völlig losgelöst davon. Dann beklagen Sie noch Bürokratieaufbau und kleinteilige Regelungen. (Christin Siebel [SPD]: Gute Anträge katego- risch ablehnen!) Dabei war es ja gerade die SPD vor 2005, die die Hochschulen an die Kandare genommen und richtig eingeengt hat. Erst 2005 war es die CDU, die mit dem Hochschulfreiheitsgesetz die Kraft der Hochschulen wieder entfesselt hat und die Hochschulen in die Autonomie und Eigenständigkeit geführt hat. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich erinnere mich an die Houdini-Koalition!) Landtag Insofern ist es erstaunlich, dass das jetzt gerade von der SPD kommt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Ich möchte allen, die diesen Prozess begleitet haben und daran mitgewirkt haben – in Hochschulen, im Ministerium, in den Fraktionen, in den Arbeitskreisen –, herzlich danken. Unsere Universitäten und Hochschulen gehören zu den größten Stärken Nordrhein-Westfalens. Sie sind Orte von Forschung, von Innovation, von Bildung und von gesellschaftlichem Fortschrift. Wir wollen hier in Nordrhein-Westfalen führender Wissenschaftsstandort in Deutschland bleiben. Lassen Sie uns deswegen heute mit dieser Gesetzesnovelle den Weg für eine gute Zukunft für unsere Hochschulen bereiten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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