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Ralf Witzel

FDP 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben alle größten kollegialen Respekt voreinander, aber wir dürfen schon politisch zu anderen Bewertungen kommen. Deshalb sage ich Ihnen mal, was für ein Schauspiel in fünf Akten in unserem Land in den letzten Wochen stattgefunden hat. Erster Akt. Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf vor: Drucksache 18/18169. Dieser enthält eine Beweislastumkehr. Die wird im Gesetz richtigerweise natürlich auch so genannt, auf Seite 14: „Die Beweislast wird […] umgekehrt.“ Dann gibt es im zweiten Akt eine für den Personalausschuss des Landtags erstellte Vorlage 18/4736. Da wird genau dieses Verfahren der Beweislastumkehr erläutert. Sie stellen wieder völlig zu Recht fest: „Die Beweislast wird […] umgekehrt.“ Landtag Dritter Akt. Es findet eine Sachverständigenanhörung im Landtag statt, in der es sehr viel Kritik von nahezu allen Berufsverbänden, Gewerkschaften und rechtlichen Sachverständigen gibt, insbesondere festgemacht an der Beweislastumkehr, die durchgängig kritisiert wird. Dann kommt der vierte Akt. Die Landesregierung sagt sich: Na gut, wir müssen unsere Kommunikationsstrategie ändern. Wir leugnen jetzt die Existenz einer Beweislastumkehr und führen stattdessen Euphemismen ein. (Zuruf von Peter Blumenrath [CDU]) Wir reden jetzt über Beweisregelung, über Beweiserleichterung, aber nicht mehr über Beweislastumkehr – ohne dass sich zu diesem Zeitpunkt materiell irgendetwas geändert hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Leitbild „Unwissenheit ist Stärke“ erinnert schon stark an George Orwells Roman „1984“. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Dann kommt der fünfte Akt. Da Staatsbürger, Opposition und Medien ja nicht ganz bescheuert sind und keine Ruhe geben, schreibt die Landesregierung einen Änderungsantrag, den dann gnädigerweise die Fraktionen von CDU und Grünen stolz als vermeintlich ihren in den Landtag einbringen dürfen. Obwohl es doch angeblich gar nichts zu entschärfen gibt, entschärfen Sie das LADG dann doch ein wenig. (Thorsten Klute [SPD]: Nein, das stimmt ein- fach nicht! Das ist einfach falsch!) Was bleibt nun? Eine modifizierte Beweislastumkehr, die jetzt textlich nicht mehr so heißen darf. Nein, sie ist nicht voraussetzungslos, und ja, sie setzt eine neue Tatsache voraus, die mit einer Wahrscheinlichkeit von minimal über 50 % eine Diskriminierung annehmen lässt. Dann greift sie aber. Liegen diese Bedingungen vor, kommt es zur Beweislastumkehr bei minimal über 50 % Wahrscheinlichkeit. Da die Nichtexistenz einer Diskriminierungsabsicht kaum beweisbar ist, wird ein LADG-Verstoß mit all seinen Folgen auch dann festgestellt, wenn ein Beamter rein gar nichts falsch gemacht hat. Unserer Auffassung von Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit Staatsdienern entspricht das nicht. Beamte haben allesamt einen Amtseid auf die Verfassung abgelegt und sich damit auch dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz verschrieben. Es gibt ausdrücklich keinen rechtlosen Zustand, wie Sie so gerne behaupten. (Beifall von der FDP) Aber nicht nur die FDP-Landtagsfraktion hält ja ein LADG für falsch, sondern auch beispielsweise Innenminister Herbert Reul – jedenfalls dann, wenn es um 15.07.2026 das Land Berlin geht. Da haben Sie bei der Einführung des LADG in Berlin ja ausdrücklich erklärt, Sie würden keinen nordrhein-westfälischen Beamten mehr nach Berlin schicken, wenn dort dieses LADG beschlossen würde. Und da ist Ihnen per Gesetz zugesichert worden, dass dieses LADG in Berlin nicht für nordrhein-westfälische Beamte gilt. Und dann haben Sie gesagt: Na gut, dann kann ich auch aus NRW wieder Amtshilfe leisten. – Das ist Ihre eigentliche inhaltliche Haltung zum LADG! (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Wenn einem dann CDU-Kollegen sagen, dass sie das ja auch nicht gerne heute hier beschließen, das aber nun mal im Koalitionsvertrag steht, dann sage ich Ihnen: Ich habe das nachgeschaut. In den Zeilen 6.000 ff. haben Sie als grüne Trophäe nicht die Beweislastumkehr zugesichert. Sie haben den Grünen nur zugesichert, dass es irgendein LADG gibt. Sie können also das ausdrücklich im Rahmen Ihres Koalitionsvertrags auch hier noch verändern. Deshalb geben wir Ihnen gleich die Chance, in einer namentlichen Abstimmung das zu tun, was Sie doch eigentlich für richtig halten. (Beifall von der FDP) Denken Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, vor allem an die Einsatzkräfte, die tagtäglich ihre Gesundheit einsetzen und schlimmstenfalls auch ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, um der Allgemeinheit zu dienen. Fragen Sie sich dabei: Haben diese Beamtinnen und Beamten den grünen Generalverdacht und das Misstrauensgesetz LADG verdient, das sie verständlicherweise genau als solches empfinden? (Beifall von der FDP) Denken Sie nach, bevor Sie gleich in namentlicher Abstimmung hier votieren. Ändern Sie heute das LADG und halten Sie Ihr eigenes Versprechen ein: Machen, worauf es ankommt. – Auf Ihre Stimme zu diesem Änderungsantrag kommt es jetzt an. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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