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Klaus Voussem

CDU 15.07.2026 Sitzungen 18/127

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag der FDP wird der Eindruck vermittelt, es sei bereits heute eindeutig belegt, dass der Bund mit der Nutzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität gegen das Grundgesetz verstoße. Genau das ist nicht der Fall, lieber Herr Kollege Witzel. (Ralf Witzel [FDP]: Ja klar! Das sagen die In- stitute! Das sagen alle Institute!) Das Bundesverfassungsgericht ist keine Schlichtungsstelle. Es ist der Hüter unserer Verfassung. Wer es anrufen will, trägt deshalb eine besondere Verantwortung. Es muss mehr vorliegen als ein politischer Verdacht; es müssen tragfähige verfassungsrechtliche Argumente vorliegen. Genau diesen Anspruch erfüllt der heutige Antrag der FDP nicht. Statt belastbarer verfassungsrechtlicher Begründungen wird er im Wesentlichen auf wirtschaftswissenschaftliche 15.07.2026 Bewertungen und politische Schlussfolgerungen gestützt. Das reicht jedoch nicht aus, um ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechtfertigen. Natürlich ist es legitim, die Verwendung öffentlicher Mittel kritisch zu hinterfragen. Natürlich ist es richtig, darauf zu achten, dass zusätzliche Schulden tatsächlich zusätzlichen Investitionen dienen. Gerade weil es hierbei um erhebliche finanzielle Mittel und die Auslegung unserer Verfassung geht, sind Präzision und Sorgfalt unverzichtbar. Nordrhein-Westfalen hat der Grundgesetzänderung im Bundesrat aus guten Gründen zugestimmt. Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen: der Modernisierung unserer Infrastruktur, der Digitalisierung der Energiewende, der Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Sicherung unseres Wohlstands. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Wer diese Herausforderungen ernst nimmt, muss auch bereit sein, die notwendigen Investitionen zu ermöglichen. Genau hierfür wurde der neue verfassungsrechtliche Rahmen geschaffen. Moderne Straßen, Schienen, Brücken, Schulen, Hochschulen und digitale Netze entstehen eben nicht zum Nulltarif. Eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und private Investitionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie fordern heute eine Normenkontrolle. Dafür braucht es jedoch tragfähige verfassungsrechtliche Zweifel. Dieser Antrag liefert das gerade nicht. Dass wirtschaftswissenschaftliche Institute Investitionswirkungen unterschiedlich bewerten, gehört zu einer offenen wissenschaftlichen Debatte. Wissenschaftliche Einschätzungen ersetzen aber keine belastbare verfassungsrechtliche Begründung. Zwischen finanzpolitischer Kritik und der Feststellung eines Verfassungsverstoßes besteht ein erheblicher Unterschied. Genau dieser Unterschied wird in Ihrem Antrag verwischt. In ihm wird ein Verfassungsverstoß behauptet, sich aber kaum mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens auseinandergesetzt. In ihm werden Bundesgesetze und Wirtschaftspläne benannt, ohne präzise darzulegen, welche konkreten Normen aus welchen Gründen verfassungswidrig sein sollen. Wer Karlsruhe anrufen will, muss mehr liefern als politische Empörung. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Bemerkenswert ist außerdem: Die FDP hat bereits versucht, gerichtlich gegen die Zustimmung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Grundgesetzänderung vorzugehen. Dieser Versuch ist vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Landtag Westfalen mangels Antragsbefugnis gescheitert. Wer heute den Eindruck eines offensichtlichen Verfassungsverstoßes erweckt, sollte diese Vorgeschichte nicht verschweigen, sehr geehrter Herr Kollege Witzel. Die nordrhein-westfälische Landesregierung handelt verantwortungsvoll. Nordrhein-Westfalen investiert heute so stark wie nie zuvor. Die Investitionsquote steigt, ebenso steigen die Investitionsausgaben. Die Mittel fließen in Infrastruktur, Bildung, Mobilität und in die Modernisierung unseres Landes. Selbstverständlich gehört dazu auch eine kritische Begleitung der Bundesebene. Wo Fragen bestehen, werden sie gestellt. Wo Aufklärung erforderlich ist, wird sie eingefordert. Aber politische Debatten gehören in erster Linie in Parlamente. Wer jede politische Meinungsverschiedenheit vorschnell nach Karlsruhe verlagern will, läuft Gefahr, das Bundesverfassungsgericht zum Ersatz für die parlamentarische Auseinandersetzung zu machen. Die FDP verlangt heute die Überprüfung einer Grundgesetzänderung, der Nordrhein-Westfalen aus Überzeugung zugestimmt hat. Sie versucht damit, aus einer politischen Meinungsverschiedenheit einen Verfassungsstreit zu konstruieren. Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch kein Instrument parteipolitischer Symbolpolitik. (Ralf Witzel [FDP]: Es geht um einen Grund- gesetzverstoß! 143h!) Nordrhein-Westfalen braucht keine politischen Schaufensteranträge. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur haben wir das größte Investitionsvorhaben gestartet, das unser Land je gesehen hat – ein Jahrzehnt der Modernisierung. (Beifall von der CDU) Unser Ziel ist klar: Wachstum ermöglichen, den Standort Nordrhein-Westfalen stärken, den Wohlstand unseres Landes dauerhaft sichern. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – nicht, weil wir Kritik scheuen, sondern weil wir den Rechtsstaat ernst nehmen. Gerade wer die Verfassung schützen will, darf mit ihren Instrumenten nicht leichtfertig umgehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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