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7. Tagungsabschnitt

· 226 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (55)AfD (52)CDU (49)GRÜNE (38)

Thomas Uhlen CDU

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Thomas Uhlen (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass auch in meiner Nachbargemeinde der Kastanienhof mit 60 Pflegeplätzen kürzlich seinen Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen gekündigt hat und bei dieser „Reise nach Jerusalem“, mit der sich immer mehr hilfsbedürftige ältere Menschen in den Einrichtungen nun konfrontiert sehen, immer mehr Stühle wegfallen, frage ich die Landesregierung auch angesichts von Insolvenz und Fachkräftemangel: Wo sollen die Bewohnerinnen und Bewohner denn noch unterkommen, wenn sich in Niedersachsen diese Schließungswelle in den Pflegeeinrichtungen immer weiter ausbreitet?

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihre Anfrage, Herr Lechner, hat mal wieder deutlich gezeigt, dass Ihre Partei nicht die Trägerin der Flamme der Innovation ist, sondern leider nur die Wächterin der Asche. Das beweist anschaulich, warum die Wähler*innen Sie auf die Oppositionsbänke verwiesen haben. Sie schüren hier Angst durch Vereinfachung und Weglassen. Natürlich birgt der Gebäudeenergiesektor große Herausforderungen. Ein Festhalten am Einsatz von fossilen Energieträgern ist aber keine Alternative. Ja, Ihre Ausführung ist richtig, dass laut statistischer Erhebung von 2018 70 % der Niedersächsinnen ihre Wohnungen mit Gas beheizen. Demgegenüber steht aber die Tatsache, dass der Anteil der Beheizung mit erneuerbarer Energie bei neu eingerichteten Wohneinheiten im Zeitraum 2016 bis 2020 statistisch schon bei 34,47 % lag und dass bei Wohnneubauten die Gasheizungen 2020 noch 33 % ausmachten, aber der Anteil schon in 2021 auf 26 % gefallen war. Und da eine neue Heizungsanlage 20, 25 oder 30 Jahre hält, ist es doch schlau, dass man, wenn eine neue Heizung gebraucht wird, keine einbaut, die auf fossile Energieträger setzt. Das ist ein notwendiger Schritt der Energiewende, um die Klimakatastrophe aufzuhalten oder zumindest abzumindern. - Sie sind noch dran. Nur die Ruhe! Jetzt lassen Sie bitte mich reden! Hier von einem „Gasheizungsverbot“ zu sprechen - das sind Fake News. Funktionierende Heizungen im Bestand können deutlich länger weiterbetrieben und repariert werden. Neu ist nur, dass Heizkessel längstens bis 2044 betrieben werden dürfen, wenn sie mit fossilen Brennstoffen arbeiten. Aber kein Mensch wird frieren müssen; denn die Alternativen liegen serienreif im Schaufenster. - Ich sage Ihnen gerne, welche das sind: Anschluss an ein Wärmenetz, Einbau elektrischer Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Einbau von Hybridheizungen oder das Heizen mit Strom. Die Behauptung, es gebe hier keine Förderkulisse, ist einfach mal so in den Raum geworfen. Tatsache ist: Es gibt beim Bund die Grundförderung von 30 % beim Tausch einer fossilen gegen eine klimafreundliche Heizung. Auf dem Tisch liegen weitere Boni, die möglich sind und die man so kombinieren kann, dass man bis auf 50 % kommen kann. Ein Wort noch zum Fachkräftemangel der wird ja immer gerne ins Feld geführt, wenn es darum geht, etwas abzulehnen: Ihnen sollte bekannt sein, dass alle, aber wirklich alle Arbeitgeber*innenverbände und Arbeitnehmer*innenverbände das Problem erkannt haben und vielfältige Anstrengungen unternehmen, um dem entgegenzuwirken. Dieser Mangel darf nicht immer als Grund angeführt werden, auf Innovationen zu verzichten. Im Übrigen werden die Heizungsmonteure, die heute die fossilen Heizungsanlagen montieren, frei für die Montage von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungsanlagen. Außerdem ist die Heizungsnovelle Teil der sozial-ökologischen Transformation - - ich hatte Ihnen versprochen, dass ich öfter darüber reden werde. - eine Transformation, die dazu führen wird, dass sich Produktion und handwerkliche Dienstleistungen verändern. Ich will ein kleines Beispiel nennen: Sozialwissenschaftliche Studien gehen davon aus, dass in der Automobilindustrie bei der Umstellung auf den elektrischen Antriebsstrang bei nur 25 % der Fahrzeuge bis 2030 240.000 bis 300.000 Industriearbeitsplätze verloren gehen werden. Für diese Arbeiter*innen müssen wir die Themen Qualifizierung und Weiterbildung für gutbezahlte Arbeit angehen. Diese Arbeit werden wir nicht allein in der Automobilindustrie finden, weil wir dort in Zukunft nicht Industriearbeit brauchen, sondern fachlich anders qualifizierte Arbeit. Also wird es auch Arbeitnehmer*innen aus diesem Bereich geben, die für die Betriebe zur Verfügung stehen, die die Energie- und Heizungswende vorantreiben werden. Stellen Sie sich vor: Das alles findet jetzt statt - nicht in irgendeiner fernen Zeit, sondern all das in den nächsten zwei Legislaturperioden! Also, meine Damen und Herren, lassen Sie doch endlich Ihre Verhinderungspolitik! Nehmen Sie den Fuß vom Gaspedal und reihen Sie sich in die Kräfte ein, die Niedersachsen in die Zukunft führen! Danke schön.

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Sebastian Lechner CDU

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

begrüßen, 2. vor dem Hintergrund, dass in dem Gesetzentwurf des Bundes derzeit keine speziellen Fördermaßnahmen zum Austausch der betroffenen Heizungsanlagen vorgesehen sind, ob Sie eine eigene entsprechende Förderkulisse für Niedersachsen planen, 3. vor dem Hintergrund des akuten Fach- und Arbeitskräftemangels, insbesondere im Handwerk, ob Sie die vorgesehene Austauschpflicht für umsetzbar halten. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Ich werde Ihnen eine detaillierte Antwort nachreichen. Ich kann momentan nicht auf Punkt und Komma genau sagen, wie viele Betten es sind. Es wird sicherlich das eine oder andere Bett sein. Ich kann die Zahl für den Bereich der Krankenhäuser einigermaßen genau sagen, aber Sie haben ja nach den Pflegeeinrichtungen gefragt. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Gut. Die Antwort wird nachgeliefert. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Thomas Uhlen von der CDU-Fraktion.

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Vanessa Behrendt AfD

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Vanessa Behrendt (AfD): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist vorgesehen, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Mit diesem Gesetz sollen Erwachsene künftig durch eine einfache Erklärung ihren Geschlechtseintrag ändern lassen können. Bei Minderjährigen bis 14 Jahre oder bei Geschäftsunfähigkeit des Minderjährigen sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können. Nach dem aktuellen Transsexuellengesetz ist Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrages die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, in dem zwei Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden müssen. Dieses Verfahren soll zukünftig vollständig entfallen. Bei Minderjährigen ist beabsichtigt, eine sachkundige, ergebnisoffene und kostenlose Beratung auch durch einschlägige Vereine und Verbände anzubieten. Bei der Transsexualität wird unterschieden zwischen der Geschlechtsinkongruenz und der Geschlechtsdysphorie. Der Körper wird als nicht zur Person passend erlebt. Dadurch entstünde der Glaube daran, dass im Gegengeschlecht eine Erlösung stecke. In der Pubertätszeit lässt es sich schwer unterscheiden, ob es sich um eine vorübergehende Irritation handelt oder um ein Missempfinden am eigenen Körper, das zu anhaltenden und subjektiv unerträglichen Zuständen führt. Aufgrund dessen erklärt es sich auch, warum es Fälle der sogenannten Detransition, also der Rückgängigmachung der sogenannten geschlechtsangleichenden Eingriffe, gibt. In Belgien erhielt ein transsexueller Mann im Jahr 2013 Sterbehilfe, weil er nach der geschlechtsangleichenden Operation unter unerträglichen Schmerzen gelitten hat. Die Schweizerin Eve-Claudine Loretan, bekannt unter dem Künstlernamen Coco, erkrankte infolge der operativen Geschlechtsangleichung an Osteoporose. Sie nahm sich im Alter von 29 Jahren im Jahr 1998 das Leben. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung eine Gefahr darin, dass sich durch das Selbstbestimmungsgesetz in Niedersachsen die Zahl der geschlechtsangleichenden Operationen erhöhen wird oder voreilig oder unüberlegt eine entsprechende Operation unternommen wird? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil der Personen in Niedersachsen ist, die an Geschlechtsdysphorie leiden? Wenn ja, in welcher Höhe? Und wenn nein: Wieso liegen keine Erkenntnisse vor? 3. Welche fachliche Eignung ist nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes die nötige Grundvoraussetzung, um betroffene Erwachsene, Kinder und Jugendliche in den Vereinen und Verbänden zum Thema Geschlechtsumwandlungen und Transsexualität zu beraten? Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Frau Behrendt.

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Philipp Raulfs SPD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Sie haben eine Restredezeit von acht Minuten. Philipp Raulfs (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal deutlich sagen, dass der von der Landesregierung vorgelegte und von uns ergänzte Nachtragshaushalt ein gelungener Dreiklang aus verantwortungsvoller Politik, aus notwendigen Investitionen und vor allem aus politischem Gestaltungswillen geworden ist. Das haben die Vorsitzenden der beiden regierungstragenden Fraktionen in ihren Reden gerade eben sehr deutlich gemacht. Die CDU hingegen hat sich bei diesem Dreiklang mindestens von der verantwortungsvollen Finanzpolitik verabschiedet. Ich frage mich ernsthaft, lieber Herr Hilbers wir haben heute schon viel darüber gesprochen, aber wir haben wirklich Sorge : Wie können Sie alles das, was Sie hier vorgelegt haben, verantworten und vor allem ertragen? Keine sechs Monate, nachdem Sie aus dem Amt ausgeschieden sind, sind so ziemlich alle finanzpolitischen Grundsätze der CDU-Fraktion über Bord geworfen worden: Da wird die Rücklage geplündert, es werden Sondervermögen aufgebaut, und die langfristige Finanzierbarkeit von den Projekten, die Sie in ihrem Änderungsvorschlag aufgeschrieben haben, spielt offenbar überhaupt gar keine Rolle mehr. Das kann doch nicht ernsthaft Ihr Antritt für eine seriöse Haushaltspolitik sein. Ich kann nur sagen: Ein seriös finanzierter Haushalt, der ist machbar. Aber er ist nicht das, was Sie hier und heute mit ihrem Änderungsvorschlag vorlegen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir Ihnen hier nicht durchgehen lassen. Zu dem Kollegen von der AfD möchte ich sagen: Erstens frage ich mich bei dem Änderungsantrag, den Sie vorgelegt haben, was Ihr Fraktionsvorsitzender gleich noch vortragen möchte; denn da steht ja nichts drin. Ich bin gespannt, zu was er reden wird. Und: Sich hier hinzustellen und von Trennlinien in unserem Land zu sprechen, da sollte man sich diesen Änderungsantrag der AfD mal anschauen! Das, was Sie dort aufschreiben, wird Trennlinien in unserem Land schaffen und nicht das, was wir hier vorlegen. Ich will daran erinnern: In der Debatte im Haushaltsausschuss fand ich es ganz spannend, dass der Haushalt eingebracht wurde und es keine einzige Frage von der AfD gab. Sie beschäftigen sich überhaupt nicht mit unserem Haushaltsvorschlag. Es wird nichts hinterfragt, nichts beigetragen. Das ist die Haushaltspolitik, die Sie hier vorlegen. Und ob wir heute oder in zehn Wochen beschließen - ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie dazu einfach nichts mehr beitragen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Nun zu unserem Zeitplan, den wir einhalten wollen. Dazu hat Herr Thiele gerade gesprochen. Ja, das Haushaltsbegleitgesetz wurde noch einmal verändert. Aber die Argumentation und das Herangehen, was wir heute gehört haben, zeigt, dass die CDU sehr wohl in der Lage war, sich sehr umfangreich mit dem Haushaltsbegleitgesetz und mit unserem Änderungsvorschlag auseinanderzusetzen. Das alles wurde im Ausschuss mehrfach besprochen. Sie haben ich würde schätzen 30 Minuten über Ihre Gedanken zum Haushaltsbegleitgesetz und zum Haushalt referiert. Das zeigt einmal mehr, dass Sie sich offensichtlich damit beschäftigen konnten. Ich hatte jedenfalls nicht den Eindruck, dass irgendjemand Zeitstress hatte und nicht ordentlich beraten konnte. Ein weiterer Punkt. Sie haben vorhin von Dreistigkeit gesprochen, stellen sich hier vorne aber hin und sagen, wie schlimm alles rund um die KMU-Richtlinien ist, dass Geld dort zu langsam abfließt und dass der Haushaltsbeschluss verzögert werden muss. - Genau diese Sachen ändern wir mit diesem Nachtragshaushalt doch! Und deshalb ist es so wichtig, dass wir diesen Haushalt heute beschließen. Und das werden wir auch tun, lieber Herr Thiele. Jenseits vom Verfahren und der Frage, wie sich Reinhold Hilbers damit wohl fühlt, wollen wir jetzt noch schauen, woher das Geld der CDU eigentlich kommt. An der Stelle will ich deutlich sagen, dass Sie sich offensichtlich nicht nur von einer verantwortungsvollen Finanzpolitik verabschiedet haben, sondern im Handumdrehen auch ein paar notwendige Investitionen in unserem Land streichen wollen. Ihr Geld für den politischen Gestaltungswillen den will ich Ihnen bei dem Dreiklang gar nicht absprechen nehmen Sie aus einem Topf, den wir für notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen in unserem Land einsetzen werden. Das sind 44 Millionen Euro. Das fällt im ersten Moment vielleicht gar nicht auf, weil das vergleichsweise unkonkret im Haushalt steht. Ich will das aber deutlich benennen, damit alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus wissen, was das am Ende heißt. Alle Kolleginnen und Kollegen, die eine Landesliegenschaft in ihrem Wahlkreis haben und das sind vermutlich alle , werden mit dem Vorschlag der CDU bei den Sanierungsmaßnahmen komplett leer ausgehen. Keine neuen Dächer mit Photovoltaik für die örtliche Polizei, keine Sanierungen für Hochschulen und vor allem keine neuen Fenster für die Finanzämter - es wird nichts passieren! Diese Verantwortungslosigkeit werden wir Ihnen an dieser Stelle nicht durchgehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Unser Vorschlag hingegen sieht viele richtige Dinge vor: Wir werden endlich die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justiz erhöhen. Die Kolleginnen und Kollegen warten seit langem Herr Watermann hat gesagt, wie lange wir es nicht geschafft haben, die Zulagen zu erhöhen auf diese Erhöhung. Diesen Erfolg lassen wir uns nicht klein- oder sogar kaputtreden. Es werden hier zwei Dinge suggeriert: erstens, dass das alles schon sehr lange hätte passieren können, und zweitens, dass die geplante Erhöhung auf 180 Euro nicht ausreichend ist. Zum ersten Punkt. Wir haben fünf Jahre nichts gemacht, und jetzt kommt die CDU vorbei und verhält sich wie an der Wursttheke „Darf’s noch ein bisschen mehr sein?“ und packt noch ein paar Euro drauf. Sie laufen uns an diesem Punkt einfach nur stumpf hinterher. Das werden die Menschen dort draußen auch merken. Zum zweiten Punkt. Die deutliche Erhöhung auf 180 Euro lässt Niedersachsen nicht den Anschluss verlieren, sie bringt uns nicht ins Mittelfeld und auch nicht auf Platz zwei - nein, sie wird uns an die Spitze im Bundesländervergleich bringen. Das ist ein deutliches Signal an die Polizei, es ist ein deutliches Signal an die Feuerwehr und die Justiz. Das ist Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen. Das alles machen wir in einem Nachtragshaushalt, den Sie als ambitionslos abtun. Ich will deutlich sagen: Die Kolleginnen und Kollegen draußen auf der Straße werden sehr genau wissen und sehr genau hingucken, wer sich hier für ihre Belange einsetzt und wer hier die Ambition hat - nämlich Rot-Grün und niemand anderes. Das Thema Krankenhausfinanzierung wurde gerade auch noch einmal angesprochen. Ich habe ernsthaft gedacht, ich lese nicht richtig, als ich mir den Vorschlag der CDU dazu durchgelesen habe: Die CDU schlägt allen Ernstes ein Sondervermögen zur Krankenhausfinanzierung vor. SPD und Grüne schlagen seit vielen Monaten und Wochen Sondervermögen vor. Die tun Sie die ganze Zeit als falsch und unrichtig ab, und die wollen Sie mit Ihrem Änderungsvorschlag auflösen - um dieses Geld dann in ein Sondervermögen zu packen, das einen ähnlichen Zweck erfüllt. Ich sage deutlich: Das, was Sie hier vorhaben, glaubt Ihnen wirklich niemand. Die Finanzierung, die Sie heute vorschlagen, haben wir übrigens im Doppelhaushalt gemeinsam diskutiert. Sie wissen sehr genau, wer sich dagegen gesträubt hat. Fakt ist, dass nicht mal die Mittel, die Sie aus Rücklage und Sondervermögen zusammenstreichen, ausreichen, um die riesigen Projekte zu stemmen. Dabei zeigt sich einmal mehr, wie notwendig eine langfristige Planung unserer Politik ist. Wir liefern die Ansätze mit den Verpflichtungsermächtigungen für die Infrastrukturprojekte im Krankenhausbereich im Nachtrag ab. Darauf, liebe Kolleginnen und Kollegen, können sich die Menschen in diesem Land verlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Nachtrag wird einmal mehr klar, wer in diesem Land bereit ist, nicht nur kurzfristig Verantwortung zu übernehmen, sondern wer langfristig denkt. Mit diesem Nachtrag ist auch klar, wer bei allem Gestaltungswillen bereit ist, das Land und vor allem die Menschen weiterhin sicher durch unruhige und zum Teil auch schwierige Zeiten zu bringen: Das ist Rot-Grün mit unserem Nachtragshausalt, den wir heute verabschieden werden - ein klares, ein deutliches Signal. Ich will mich herzlich für die intensiven und guten Beratungen bedanken und freue mich, dass wir die ganzen wichtigen Projekte jetzt endlich umsetzen können. Herzlichen Dank.

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Wiard Siebels SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Wiard Siebels (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst an meinen Vorredner. Ihre allgemeinen Ausführungen zur Demokratie habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Das von dem Redner einer Partei, die im Blick des Verfassungsschutzes ist, das ist schon mutig. Das muss man Ihnen an dieser Stelle attestieren. Sie haben die Auffassung vertreten, die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten hätten heute Vormittag bei den Vorkommnissen, über die wir vorhin ja schon debattiert haben, irgendwie helfend und unterstützend tätig sein können. Ich kann mir das nicht so richtig erklären: Sollen die auf dem Dach rumlaufen und da die Arbeit der Polizisten übernehmen? Das, was Sie hier alles erzählen, ist abenteuerlich. Damit wird auch klar, dass es Ihnen nicht im Geringsten um die Sache geht, ganz im Gegenteil. - Ich kritisiere gerade Ihren Vorredner und bitte hierfür um Entschuldigung. Vielleicht können Sie damit klarkommen, da Sie ja Demokraten sind. Es geht Ihnen überhaupt nicht um die Sache, sondern erkennbar darum, ein Thema wieder aufzuwärmen, das hier im Niedersächsischen Landtag schon diskutiert worden ist, meine Damen und Herren. „Moral und Charakter - Fehlanzeige“, haben Sie gerade gesagt. Und wie das häufig so ist: Wer mit einem Finger auf andere zeigt, der zeigt mit drei Fingern auf sich selbst. Ich will Ihre Initiative nicht weiter thematisieren. Jedenfalls ist der Versuch durchschaubar. Meine Damen und Herren, wir haben in den Debatten ganz deutlich gemacht, dass wir bei den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Niedersächsischen Landtages ganz klar einen Aufgabenzuwachs sehen. Deshalb machte es gar keinen Sinn, über eine Kürzung oder Neuberechnung wie auch immer der zusätzlichen Vergütung zu sprechen. Das ist auch der Grund dafür, warum wir Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen werden. Der Antrag wird ordnungsgemäß in den Ältestenrat überwiesen und dort debattiert und in zweiter Lesung hier im Niedersächsischen Landtag abgestimmt. Aber ich kann Ihnen jetzt schon zusichern, dass wir diesen durchschaubaren Antrag hier ablehnen werden. Herzlichen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke, Herr Siebels. - Die nächste Rednerin ist Frau Hermann von der CDU-Fraktion.

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Volker Bajus GRÜNE

Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen

Volker Bajus (GRÜNE): Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Justizvollzug ist häufig nicht im Fokus der Öffentlichkeit. Wichtige Aufgabe des Landes - zweifelsohne, und doch im Schatten der politischen Debatte. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns hier darum kümmern; denn die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug nehmen eine zentrale Aufgabe wahr, die dem Land zugeschrieben ist. Sie kümmern sich um die rund 4 350 Gefangenen, damit die Gesellschaft vor Straftäter*innen geschützt, aber auch, damit sie eine Resozialisierungschance bekommen. Sie werden hierbei von den Mitarbeitenden im Justizvollzug nach Möglichkeit unterstützt. Wenn wir uns anschauen, wie die Gruppe der Gefangenen soziologisch zusammengesetzt ist, dann sehen wir, dass die Aufgabe zweifelsohne immer komplizierter wird. Das steht im Antrag, und auch Herr Prange hat gut dargestellt, dass sich die Herausforderungen u. a. wegen Suchtkrankheiten und anderer psychologischer Fragestellungen immer komplizierter darstellen. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir den Mitarbeitenden nicht nur Dank und Respekt zollen. Das gehört selbstverständlich dazu. Das sage ich auch im Namen meiner Fraktion. Ich glaube, es gibt niemanden hier im Haus, der nicht großen Respekt vor dieser Aufgabe hat und sieht, was die 3 750 Kolleg*innen so viele sind es ungefähr dort jeden Tag leisten. Vielmehr schlägt es sich auch in der Gitterzulage nieder, die wir gestern verabschiedet haben. Das ist eine wichtige Anerkennung dieses harten Jobs, den die Kolleginnen und Kollegen dort jeden Tag ausüben. Aber der Fachkräftemangel und die Boomerverrentung machen auch vor den Justizvollzugsanstalten nicht halt. Wir haben bereits jetzt bestehende Defizite. Das ist seit vielen Jahren bekannt und auch immer wieder Gegenstand der politischen Debatte gewesen. Bisher wird das Personal weitgehend pauschal, entlang der Haftplätze, bemessen. Dabei haben wir in Niedersachsen 13 Justizvollzugsanstalten mit 23 Abteilungen, und jede ist anders - baulich, sozialräumlich, verkehrstechnisch. Bei Fragen wie: „Wie bringe ich jemanden aus Lingen oder Meppen zum Gericht nach Osnabrück? Oder mache ich das in der Stadt Hannover?“ kann sich jeder vorstellen, dass das alleine vom Fahrtaufwand her verschieden ist. Deswegen ist dringend ein neues System notwendig, um hier zu einer fairen und aufgabengerechten Verteilung des Personals zu kommen, und zwar entlang der konkreten Anforderungen, wie sie sich stellen, und um auch bei der Personalrekrutierung genau zu schauen: Wen brauchen wir mit welcher Qualifikation, mit welchen Fähigkeiten, in welcher Haftanstalt? Wir haben in Schleswig-Holstein ein sehr gutes Beispiel dafür gefunden, wie man das machen kann: mit einer Organisationsuntersuchung, die sich jede einzelne Anstalt anschaut. Ich glaube, es ist gut, dass wir im Gespräch mit dem VNSB und auch mit den Justizvollzugsanstaltsleitern in den letzten Jahren gesagt haben: „Das ist ein Weg, den wir gerne mitgehen“ und dass wir jetzt unter Rot-Grün die Kraft entwickeln, so etwas anzugehen. Denn das heißt ja, zunächst in ein Gutachten zu investieren und dann gegebenenfalls die personaltechnischen Herausforderungen anzunehmen. Erlauben Sie mir noch ein letztes Wort zu Herrn Hüttemeyer. Herr Hüttemeyer, natürlich geht es um Effizienz, um den IT-Einsatz und um das, was wir technisch machen können. Aber unter uns: Besuchszeiten dienen in erster Linie der Resozialisierung. Wir dürfen nicht etwas machen, das das ad absurdum führen, was wir eigentlich verfolgen. Da könnten wir auch sagen: Am effizientesten wäre es, wir hätten gar keine Gefangenen. Dann lassen Sie uns über Straftaten reden, die eigentlich keine sind. Heute sind Leute in den Gefängnissen, die Geldstrafen absitzen. Solche Menschen gehören eigentlich nicht in die Justizvollzugsanstalten. Auch das Thema Beförderungserschleichung und andere Themen sind da zu nennen. Lassen Sie uns bitte auch über Ersatzfreiheitsstrafen reden. Auch so könnte erheblich zur Entlastung von Justizvollzugsanstalten beigetragen werden. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit. Vizepräsident Marcus Bosse: Vielen Dank, Kollege Bajus.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Gespräch vielleicht außerhalb des Plenarsaals fortsetzen? - Gut. Dann hören Sie einfach zu. - Bitte schön! Jozef Rakicky (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbieten, begrenzen und kennzeichnen. Nein, ich rede hier nicht über Maßnahmen gegen die verirrte grüne Ideologie, sondern über den überflüssigen Antrag der grün-roten Koalition, dem es an inhaltlicher Substanz und an ökonomisch-sozialem Sachverstand fehlt. Hier wird lediglich eine von Verdi übertragene Hausaufgabe erledigt, und das nicht einmal sehr gründlich. Statt die Umsetzung Ihres eigenen Gesetzes von 2019 sicherzustellen und die von vornherein geplante Evaluierung in diesem Jahr abzuwarten, will man die Ergebnisse vorab bestimmen. Die 2019 beschlossene Nachunternehmerhaftung soll sicherstellen, dass Sozialabgaben korrekt abgeführt, Schwarzarbeit, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug verhindert werden. Dafür muss aber der Zoll Kontrollen durchführen. Und wenn nötig, muss auch entsprechend eine personelle Aufstockung beim Zoll erfolgen. Schließlich trägt der Staat die Verantwortung für die Verwirklichung und Einhaltung der Gesetze. Die Regierung sah dies jedoch bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss als schwierig an. Wieder ein Problem mit Pflegekräften bzw. Fachkräften? Na ja, dann verbieten wird das eben, und dann ist das Problem wohl gelöst. Die Recherchen im Vorfeld des Antrags waren ein bisschen dürftig. Es fehlten gänzlich Daten, wie weit das Problem überhaupt das Land Niedersachsen betrifft. Zur Zahl der Werkverträge in Niedersachsen und der Anzahl der hier tätigen Menschen kamen von den Antragstellern und auch von der Regierung keine Daten. Erst in dem vorliegenden Änderungsantrag der CDU, der demokratischen CDU, sind einige Daten zur Zahl der Beschäftigten in der Gesamtbranche für Niedersachsen aufgetaucht, allerdings keine Zahlen zu den sogenannten Werkverträgen, um die es hier geht. Ähnlich ist es bei der beantragten Gewichtsbegrenzung auf 20 kg. Auch hier konnten weder die Regierung noch die Antragsteller angeben, auf welchen Fakten, Daten, Auswertungen, Angaben zu konkreten Gesundheitsschädigungen und auf wie vielen Fällen in der Paketbranche Ihr Antrag basiert. Dabei liegt laut Post DHL der Anteil der Sendungen über 20 kg derzeit bei 1,7 %. So viel zu dem, was Sie, Herr Bloem, mit „800 Mal am Tag“ erwähnten. Wenn es um eine allgemeine Annahme geht, dass schweres Heben den Rücken kaputtmacht, dann müssen wir das auch auf dem Bau und in der Fleischindustrie verbieten. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass 70 % der Deutschen unter Rückenschmerzen leiden und unabhängig davon, ob sie im Büro, auf dem Bau oder in der Paketbranche beschäftigt sind. Die Arbeitsmedizin betrachtet erst das Gewicht ab 25 kg bei Frauen und ab 40 kg bei Männern als gesundheitsgefährdend. Dabei darf allerdings nicht allein das Gewicht betrachtet werden. Wir haben eine Lastenhandhabungsverordnung. Darin wird neben dem Gewicht auch etwas anderes betrachtet, und zwar in welcher Körperposition das Gewicht getragen wird, wie lang die Strecke ist und wie die persönliche Kondition des Trägers ist. Nur so, anhand dieser vielen Faktoren, kann die Situation richtig eingeschätzt werden. Das heißt, eine konsequente Einhaltung und Kontrolle der bereits vorhandenen Gesetze und Vorschriften - letzter Satz verhindert weitgehend die gesundheitlichen Gefahren auch in der Paketbranche. Neue Verbote brauchen wir dafür nicht. Vielen Dank. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Danke. -

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René Kopka SPD

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

René Kopka (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Philippi, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, dass der Bund eine Pflegereform plant, um die Situation in der Pflege zu verbessern, und das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz gerade im Bundesratsverfahren ist: Wie bringt sich Niedersachsen dabei ein? Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke, Herr Kopka.

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Gerald Heere

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Ich möchte jetzt nicht meine Einbringungsrede aus dem März wiederholen. Aber lassen Sie mich gerne noch an einige Punkte erinnern. Dieser zweite Nachtragshaushalt zum Haushalt 2022/2023 ist im Zusammenhang mit dem ersten Nachtragshaushalt zu sehen, den Sie unmittelbar nach der Regierungsbildung beschlossen haben. In diesem ersten Nachtrag haben Sie ein starkes Signal der Krisenreaktion und der Krisenvorsorge gegeben. Wenn wir heute zurückblickend sagen können, wir sind bislang glimpflich davongekommen, dann ist dies auch eine Folge davon, dass im Herbst letzten Jahres alle staatlichen, aber auch viele nichtstaatliche Ebenen das umfasst natürlich auch uns hier gemeinsam entschlossen gearbeitet und gehandelt haben. Das war damals eine gute Leistung. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung ihre entschlossene Reaktion auf das aktuelle krisenhafte Weltgeschehen fort. Erstens. Ein Großteil nämlich 472 Millionen Euro der zusätzlich bewegten Summe von 776 Millionen Euro fließt insbesondere an die Kommunen u. a. zur Bewältigung des Fluchtgeschehens oder zum Aufbau zusätzlicher Plätze in der Landesaufnahmebehörde. Zweitens finanzieren wir Programme weiter, die ansonsten zur Mitte des Jahres ausgelaufen wären. Ein Beispiel sind hier die wichtigen Sprach-Kitas. Drittens stellen wir wichtige Kofinanzierungsmittel für Bundesprogramme zur Verfügung, etwa für die Wohnraumförderung oder die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Viertens steigen wir an ausgewählten Stellen in die Umsetzung zentraler politischer Projekte dieser Regierung ein, etwa mit der Einrichtung der Taskforce Energiewende oder der weiteren Sanierung von Landesliegenschaft wie der ZPD in Hannover. Vielen Dank. In der parlamentarischen Beratung haben die regierungstragenden Fraktionen in einem verantwortungsvollen Rahmen weitere politische Schwerpunkte wie die hier schon debattierte Schulgeldfreiheit eingebracht, die somit bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages mit besonderer Priorität versehen wurden. Auch hier sieht man alles zusammen: Rot-Grün setzt wichtige Weichenstellungen für die Zukunft dieses Landes auch mit diesem Nachtragshaushalt um. Lassen Sie mich eines betonen, weil das hier mehrfach in der Debatte war: Die Landesregierung hat sich in diesem Verfahren von Anfang an an den regulären Beratungsverlauf und die Einhaltung aller parlamentarischen Fristen und Gepflogenheiten gehalten und auch kein beschleunigtes Verfahren initiiert. Zu den Gepflogenheiten gehörte aber auch in der Vergangenheit schon immer, dass auch kurzfristig Änderungsanträge der Fraktionen gestellt wurden und gestellt werden konnten. Davon haben hier ja neben der Koalition auch beide Oppositionsfraktionen Gebrauch gemacht. Sie haben sich dabei genauso wie die Koalitionäre an die Regeln der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses gehalten, um das Königsrecht des Parlaments auszuüben, so wie dies lange geübte Praxis ist. Und auch das ist gut so. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist guter parlamentarischer Brauch, dass dann, wenn eine Regierung einen Haushaltsplanentwurf vorlegt, die Opposition daran kein gutes Haar lässt. Aber manchmal ist eine Kritik fast schon eher ein Lob. Herr Lechner und Herr Thiele, Sie haben am Regierungsentwurf u. a. kritisiert, dass die Regierung nicht schon in ihrem zweiten Nachtrag den Koalitionsvertrag umgesetzt habe. Sie werfen uns also erstens haushaltspolitische Solidität vor, weil wir im Rahmen begrenzter Spielräume weiterhin vorsichtig rechnen. Zweitens werfen Sie uns vor, dass wir uns in der aktuellen Krise zunächst auf die Bewältigung der Krise konzentriert haben und erst danach politische Prioritäten setzen. Dies ist eine Kritik - nein, eher ein Lob, mit dem ich als Finanzminister wirklich sehr gut leben kann. Ihr Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf steht dann folgerichtig ein wenig unter dem Motto: Wir kopieren erst einmal die wichtigsten Punkte von Rot-Grün, legen dann noch einmal kräftig drauf und wollen alles wirklich sofort. Ein paar Beispiele dazu: Während wir uns mit den Kommunen in einem guten Verfahren auf eine sachgerechte Finanzierung der Vorhaltekosten für Geflüchtetenunterkünfte verständigt haben, wollen Sie diese Summe jetzt ohne einen aktuellen Bedarfsnachweis einfach verdoppeln, ohne die Kostenentwicklung zu beachten, ohne z. B. einzubeziehen, dass die Überquote, die wir bei den Ukrainerinnen und Ukrainern haben, dazu führt, dass wir aktuell gar keine zusätzlichen Geflüchteten aus der Ukraine bekommen. Auch das sind Themen, die Sie nicht einbeziehen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch betonen: Während wir knapp 80 % der für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter erhaltenen Bundesmittel an die Kommunen weitergeben und daneben auch noch den Ausbau der Landesaufnahmebehörde auf 20 000 Plätze finanzieren, wollen Sie knapp 19 Millionen Euro mehr weitergeben, als wir überhaupt vom Bund bekommen. Das heißt, wir sollen als Land auch noch weiter draufzahlen. Dabei ist es doch die Aufgabe des Bundes, jetzt endlich angemessen für die Finanzierung der Geflüchteten auch in Niedersachsen zu sorgen. Diese Aufgabe bleibt und wird von Ihnen nicht beachtet. Ein anderes Beispiel: Während die Landesregierung die Kultusministerin hat das vorhin ausgeführt aktuell Gespräche mit den Kommunen zur Umsetzung des schulischen Ganztags führt, fordern Sie entgegen der gesetzlichen Zuständigkeit schon mal vorab die voraussetzungslose Übernahme von Investitionskosten durch das Land. Spannend ist übrigens die Kultusministerin hat vorhin darauf hingewiesen : Es gab ja schon ein letztes Bundesprogramm Ganztag. Das haben Sie mit keinerlei Kofinanzierung von Ihrer Seite versehen. Insofern ist es schon ein bisschen merkwürdig, dass Sie uns hier vorwerfen, wir würden nichts tun, obwohl aktuell Gespräche genau mit dem Ziel stattfinden, sich mit den Kommunen zu verständigen. Darüber hinaus unterlassen Sie es, z. B. zu erwähnen, dass auch Niedersachsen bereits einen deutlich höheren Anteil der laufenden Kosten des schulischen Ganztags trägt als andere Bundesländer. Ein anderes Thema, auch im Schulbereich: Während sich diese Landesregierung bereits mehrfach zu einer angemessenen Bezahlung von Grund-, Haupt- und Realschullehrkräften bekannt hat, fordern Sie mit leichter Geste die sofortige Umsetzung von A 13 in einem Nachtragshaushalt, ohne irgendeinen Gedanken an die langfristige Finanzierung oder die saubere rechtliche Umsetzung zu verschwenden. Auch besoldungsrechtliche Anpassungen haben Sie gar nicht erst eingebracht. Auch das fehlt. Auch das ist kein seriöses Umgehen mit diesem Thema. Die Höhe ist dann, wenn Sie zur Gegenfinanzierung all dessen vorschlagen, das Infrastruktur-Sondervermögen aufzulösen, das der Landtag erst im vergangenen Herbst mit über 300 Millionen Euro befüllt hat. Dieses Sondervermögen finanziert die lange verschlafene Sanierung von Landesgebäuden und zusätzlich die Unterbringung von Geflüchteten in der Landesaufnahmebehörde. Es ist wirklich völlig unseriös, dass Sie mit einem Einmaleffekt der Auflösung dieses Sondervermögens ein Jahr Ihres Änderungsantrags finanzieren, aber zugleich dauerhafte Ausgaben ohne jede Gegenfinanzierung auslösen. Mit diesem Einmaleffekt können Sie nicht seriöse Haushaltspolitik machen. Wenn Sie dauerhafte Ausgaben auslösen, brauchen Sie auch eine dauerhafte Gegenfinanzierung. Diesen Grundsatz von seriöser Haushaltspolitik verlassen Sie an dieser Stelle vollständig. Rot-Grün wird Ihnen zeigen, wie es besser geht. Außerdem setzen Sie damit natürlich auch Ihre falsche, wirklich sehr fatale Politik fort, ausgerechnet bei Investitionen und beim Klimaschutz zu sparen. Das ist wirklich kurzfristig gedacht. Man kann aber an dieser Stelle erkennen, dass Sie wirklich in der Oppositionsrolle angekommen sind. Eine haushaltspolitische Seriosität ist damit ganz sicher nicht verbunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Landtag diesen Haushalt beschließt, geht die Arbeit für das Finanzministerium nahtlos weiter. Die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltsplans 2024 und die mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2027, die dann auch erste Hinweise auf politische Prioritäten dieser Regierung geben werden, haben bereits begonnen. Dabei steht für mich außer Zweifel, dass wir den mit diesen zwei Nachtragshaushalten eingeschlagenen Weg der Investitionsoffensive fortsetzen müssen. Verstärkte Investitionen in die öffentliche und in die soziale Infrastruktur sowie in die Herausforderung der wirtschaftlichen Transformation und des Klimaschutzes sind eine Voraussetzung für unseren zukünftigen Wohlstand. Ich bin zuversichtlich: Auf diesem Weg werden wir gemeinsam in den kommenden Jahren ein gutes Stück vorankommen. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten: bei mir im Haus im Finanzministerium, in den Häusern, die hier beigetragen haben, in der Landtagsverwaltung, im GBD und natürlich bei Ihnen, liebe Abgeordnete. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Nachtragshaushalt. Vielen Dank.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Jozef Rakicky (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben gesagt, wenn etwas nicht funktioniert, dann wird nach staatlicher Hilfe bzw. Verstaatlichung gerufen. Das gilt bei den Pflegeheimen auch sonst nur dann, wenn sie keine Gewinne abwerfen. Wir kennen das System Ulrich Marseille in Niedersachsen. Die Pflegeheime waren Gelddruckmaschinen. Jetzt sind sie es nicht. Deswegen frage ich Sie: Wir haben 70, 80 % Pflegeheime, Pflegeeinrichtungen in privater Hand. Ist der Regierung bekannt ungefähr: Wie sind jetzt die Gewinnmargen bei den privaten Pflegeeinrichtungen? - Um das zu beurteilen. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Der Minister wird antworten.

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Saskia Buschmann CDU

Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik und weiterer polizeilicher Lagebilder

Saskia Buschmann (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich, dass durch die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen endlich mal ein Entschließungsantrag eingereicht wurde, der inhaltlich beispielsweise über Fahrradleasing, Zirkustiere und Biber hinausgeht. Aber, aber das war es dann auch schon mit meiner Freude. Es wird höchste Zeit, dass sich die Regierungsfraktionen und vor allem die Landesregierung endlich um die Themen Polizeiliche Kriminalstatistik, polizeiliche Lagebilder, Gewalttaten insbesondere gegen Rettungs- und Einsatzkräfte kümmern. Wir als CDU-Fraktion haben Sie, die Landesregierung, bereits im Januar dieses Jahres mit der Drucksache 19/308 aufgefordert, unverzüglich ein umfassendes Lagebild zu den Angriffen auf Angehörige der Polizei, der Feuerwehr und auf Rettungskräfte zu erstellen und dies den Mitgliedern des Landtages und der Öffentlichkeit vorzulegen und fortzuschreiben. Und was ist bisher passiert? - Nichts! Das ist ganz einfach nach den Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu selektieren. Gut. Vizepräsident Marcus Bosse: Herr Siebels, wir führen hier keine Diskussion! Saskia Buschmann (CDU): Der Inhalt dieses Antrages ist im Grunde nichts Neues und auch kein eigenständig ausgedachter Inhalt. Nein, Sie berufen sich auf unsere Ideen aus dem Januar. Sie schreiben das mehr oder weniger ab und ergänzen das in Ihrem Antrag lediglich um weitere Punkte. Aber genau bei den von Ihnen ergänzten Punkten fängt meine Kritik an. Dennoch ist es immer ein gutes Gefühl, wenn sich die eigene politische Arbeit und die eigenen politischen Positionen in den Anträgen der Regierungsfraktionen wiederfinden. Man merkt, die Arbeit als demokratische Oppositionsfraktion zeigt Wirkung. Nun zu meiner Kritik: Das, was Sie hier vorschlagen, ist nichts anderes als die Erfassung der sexuellen Orientierung der Opfer. Dies ist aber für die Verhinderung von Straftaten unerheblich, sondern stellt sogar einen Eingriff in das Recht der Opfer auf sexuelle Selbstbestimmung dar. Opfer von Straftaten sind aufgrund des Erlebten und Erfahrenen oftmals emotional angefasst. Jetzt sollen diese bei der Polizei auch noch Auskunft darüber geben, ob sie homosexuell, bisexuell, transsexuell oder queer sind, wenn dies für die Begehung der Straftat von Belang war. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, wie sich dies mit den von Ihnen oft zitierten Grundsätzen des Datenschutzes in Einklang bringen lässt und wie dadurch auch nur eine Straftat verhindert werden kann. Die CDU-Fraktion steht für die Grundwerte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein und somit auch für die des Grundgesetzes. Wir, die CDU-Fraktion in Niedersachsen, werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik sein Leben im Rahmen der Gesetze so gestalten darf, wie er oder sie es möchte. Dies beinhaltet ausdrücklich auch die sexuelle Selbstbestimmung. Wie Herr Saade schon erklärt hat, dient die Polizeiliche Kriminalstatistik u. a. der Erstellung von Lagebildern, die notwendig sind, um Häufigkeiten gewisser Straftaten festzustellen. Die von Ihnen angeführten Differenzierungen bezüglich geschlechts- oder sexuell orientierter Gewalt führen allerdings nicht dazu, dass sich daraus bessere Lagebilder ableiten lassen, anhand derer später dann bessere Prävention betrieben werden könnte. Würden wir die Straftaten nach Ihren Ideen selektieren, dann wüssten wir z. B., wenn ein Täter oder eine Täterin eine homophobe Einstellung hat. Ich frage mich: Wie können wir dieses Wissen konkret zum Schutz von Einsatzkräften oder der Gesellschaft nutzen? Inwiefern hilft uns dieses Wissen, Straftaten zu verhindern? Welchen Mehrwert bringt es für die polizeiliche Tätigkeit? Ganz konkret: Was machen wir mit diesem Wissen? - Wahrscheinlich nichts. Aber das kennen wir ja. In dem polizeilichen Auskunftssystem NIVADIS gibt es eine Vielzahl von Auswertemerkern. „Staatsschutz“, „Schulkontext“, „Clankriminalität“ und „häusliche Gewalt“ erwähne ich hier nur beispielsweise. Der elektronischen Kriminalakte sind die Merkmale der beschuldigten Person zu entnehmen. Es liegt somit bereits eine Vielzahl von Informationen vor. Aber das alleine reicht Ihnen wohl nicht. Werten Sie die vorliegenden Informationen erst einmal aus und erstellen Sie die Lagebilder! Und vor allem: Bleiben Sie realistisch! Wenn es darum geht, Gewalt gegen Journalisten in der PKS zu selektieren, kann ich das noch verstehen. Aber ich glaube nicht, dass es bei der Gewalt gegen Journalisten ein Dunkelfeld gibt, für das wir eine Dunkelfeldstudie bräuchten. Denn die Medien sorgen Gott sei Dank dafür, dass Informationen über solche Gewalttaten spätestens am nächsten Tag jedermann zugänglich sind. Die CDU war und ist ein verlässlicher Partner für die Wahrung der Rechte von Polizei, Einsatzkräften, Pressevertretern und Gesellschaft. Wir als Politiker tun aber gut daran, nicht weiter Öl ins Feuer zu gießen, immer neue unnütze Kriterien aufzustellen, Forschungsvorhaben oder Studien zu initiieren. Wir freuen uns dennoch auf die Beratungen im Ausschuss. - Das war zeitlich eine Punktlandung.

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Margen sind uns nicht bekannt. Das hängt an dieser Stelle auch mit gutem Wirtschaften zusammen. Sie wissen, dass sich das Land beim Aushandeln der Verträge zwischen den Leistungs- und den Kostenerbringern nicht einmischt. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Minister. Wir kommen jetzt zu: b) Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Jozef Rakicky: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir sind die Verhältnisse in vielen Pflegeheimen bekannt, deswegen möchte ich den Herrn Minister fragen: Sind Ihnen aus den letzten zwei Jahren sagen wir aus den Jahren 2020 und 2021; aus 2022 hat man wahrscheinlich noch keine Informationen Fälle bekannt, in denen Pflegeanstalten in Niedersachsen aufgrund von durch MDK-Prüfungen oder Heimaufsichtsprüfungen festgestellten Fehlern oder Mängeln geschlossen worden sind. Das würde mich interessieren. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke. - Der Minister wird antworten.

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Daniela Behrens SPD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese AfD hat ein Feindbild, und dazu gehört es, Menschen abzulehnen, die anders aussehen, die anders denken, die anders glauben, die nicht die Meinung, die die AfD vertritt, vertreten. Das ist das, was Sie hier in diesem Landtag sehr bewegt, und seitdem wir in dieser Legislatur hier miteinander arbeiten, kann jeder Antrag auf dieses Thema zurückgeführt werden. In der Regel setzt man sich vor allen Dingen mit denen auseinander, die in Deutschland, in Niedersachsen Schutz und Zuflucht suchen und versucht, sich über diese Minderheit zu profilieren. Ich finde das, ehrlich gesagt, schäbig. Ich bin den drei Fraktionen sehr dankbar, die sich sehr eindeutig zu diesem AfD-Antrag geäußert haben. Sie haben die Unterrichtung im Ausschuss entgegengenommen, Sie haben die Antwort auf die Kleine Anfrage gelesen. Die Herleitung der Kosten ist sehr eindeutig. Es sind die Gesamtkosten, die wir in der LAB NI und am Messebahnhof für den Bereich brauchen, und es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass diese Kosten so angefallen sind, dass sie für den gesamten Bereich angefallen sind, und es gibt auch überhaupt keine Zweifel, dass diese Mittel ordentlich verwendet werden, meine Damen und Herren. Deswegen würde ich mich an dieser Stelle bei den drei Fraktionen gerne sehr herzlich für diese Unterstützung bedanken. Die Landesaufnahmeeinrichtung hat im letzten Jahr über 25 000 Geflüchtete in Niedersachsen erstversorgt. Sie hat sich maßgeblich eingesetzt für über 110 000 Ukrainer, die in Niedersachsen Zuflucht gesucht haben. Sie macht das mit einem großen Elan, mit großem Engagement und mit wirklich sehr, sehr großem Service an allen, die unsere Hilfe brauchen, und sie hätte es verdient, dass alle, die in diesem Landtag Verantwortung tragen, die in diesen Landtag gewählt sind, sich hinter die Einrichtung stellen. Denn die Aufgabe der Unterbringung von Geflüchteten wird leider nicht enden. Das gehört auch zum Gesamtbild. Ich würde mich freuen, wenn Sie an Ihrem Menschenbild arbeiten, liebe AfD. Da geht, glaube ich, noch was. Herzlichen Dank. Vizepräsidentin

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Christoph Bratmann SPD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

von der Fraktion der SPD. Bitte schön! Christoph Bratmann (SPD): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat es in so einer Debatte natürlich immer ein bisschen einfacher: Wer den menschengemachten Klimawandel leugnet, der muss sich auch nicht mit der komplizierten Materie auseinandersetzen und kann hier reinen Populismus und Falschbehauptungen verbreiten. Geschenkt! Zur Sache: „Habecks Heizungs-Hammer“ - so titelte eine große deutsche Boulevardzeitung mit vier Buchstaben, als die Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium bekannt wurden. Die Aufregung war groß, und das an der einen oder anderen Stelle durchaus zu Recht; denn im Entwurf, der vor wenigen Wochen das Licht der Welt erblickt hat, war doch eine Menge Sprengstoff. Auch die Kommunikation hatte Luft nach oben, wie man aus meiner Sicht ganz klar sagen muss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unser Ministerpräsident hat aber schon deutlich gemacht, dass immer noch das Struck‘sche Gesetz gilt: Kein Gesetz kommt so aus dem Bundestag heraus, wie es hineingegangen ist. - Das gilt auch für den Niedersächsischen Landtag. Es ist klar geworden, dass dieses Thema ein hoch sensibles ist; denn es greift tief in die Privatsphäre der Menschen ein. Es ist völlig klar: Es muss vermieden werden, dass das Gebäudeenergiegesetz zu einem finanziellen Fiasko für Mieterinnen und Mieter, aber auch für Gebäudebesitzerinnen und besitzer wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Grundsätzlich gilt aber: Wenn das Ziel Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden soll, dann braucht es die Energiewende im Gebäudesektor, und die braucht nicht nur Anreize und Angebote, sondern klare Weichenstellungen der Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lieber Kollege Lechner und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, die Geschichte gibt Ihnen hier unrecht. Denn Sie setzen nach wie vor auf Freiwilligkeit, auf reine Technologieoffenheit, auf Anreize und Angebote. Das hat auch in der Vergangenheit nicht funktioniert. Man muss sagen: Auch wenn das Wort „Verbote“ mitunter einen schwierigen Klang hat, so liegt doch häufig im Verbot des Alten die Chance für das Neue. Wir haben das bei der Rauchgasentschwefelung erlebt ebenso wie beim bleifreien Benzin, bei LED-Leuchten und bei FCKW-freien Spraydosen. Alles das ist durch Verbote entstanden - nicht durch Technologieoffenheit, nicht durch Angebote und Anreize. Lieber Kollege Lechner, die Geschichte gibt Ihnen in diesem Punkt unrecht. Der Markt allein wird es nicht regeln. Leider, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist ein gewisser Druck entstanden. Der hat auch mit der Untätigkeit eines gewissen Peter Altmaier zu tun. Da ist eine Menge liegengelassen worden. Denn ein klarer Rechtsrahmen und klare Vorgaben sorgen dafür, dass sich auch Industrie und Handwerk auf die Wärmewende im Gebäudesektor einstellen können. Das hat es bisher nicht gegeben. Deswegen muss jetzt nachgearbeitet werden. Es geht vor allen Dingen darum, diesen klaren Rahmen auch für Industrie und Handwerk, für die Hersteller von Wärmepumpen, aber auch für diejenigen zu schaffen, die für den Einbau und die Gebäudedämmung zuständig sind. Sie brauchen klare Vorgaben und einen klaren Rechtsrahmen. Das erfährt man auch, wenn man sich mit den Verbänden und mit einzelnen Handwerksbetrieben unterhält. Natürlich treibt uns der Fachkräftemangel um. Auch das ist schon angeklungen. Deswegen sind wir alle nach wie vor aufgefordert, dem Handwerk und insbesondere dem Klimahandwerk endlich die verdiente gesellschaftliche Akzeptanz zu vermitteln und sie in aller Form zu unterstützen. Denn sie sind diejenigen, die die Wärmewende und die Energiewende im Gebäudesektor umsetzen, und werden dringend benötigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Fazit: Der Klimaschutz im Gebäudebereich stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Eine gerechte Verteilung der entstehenden Kosten ist deshalb notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger bei diesem Prozess mitzunehmen. Neben der Vermeidung von Überforderung von Eigentümern durch klimaschutzbedingte Investitionen muss auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter gelegt werden. Ich glaube, das ist der Punkt, bei dem am stärksten nachgebessert werden muss. Wir müssen die Menschen überzeugen. Wir dürfen sie nicht überfordern. Wir müssen ihnen aber auch klarmachen, dass ein klarer Rechtsrahmen und klare Vorgaben für die Energiewende im Gebäudesektor notwendig sind. Ohne dies wird es keinen effektiven Klimaschutz geben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Thiele von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön! Ulf Thiele (CDU): Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Finanzierung des Haushaltsantrags der CDU-Landtagsfraktion ist jetzt mehrfach angesprochen worden. Ich will für Klarheit sorgen. Ich habe der Presse entnommen, dass Herr Tonne gesagt hat, wir würden jetzt investive Mittel nutzen. - Nein, mit unserem Haushaltsantrag lösen wir Ihre Bunker auf, die Sie mit dem ersten Nachtragshaushalt in diesem Haushalt angelegt haben. Wir lösen die Reserven auf, die Sie sich für die nächsten Jahre geschaffen haben. Und die haben Sie sich aus laufenden Steuereinnahmen geschaffen, und zwar aus Steuereinnahmen dieses Jahres, 2023. Darum verwenden wir sie für Maßnahmen im Jahr 2023. Sie kommen nämlich aus der letzten Steuerschätzung. Ich würde hier eine Wette abschließen. Wir werden in wenigen Wochen die nächste Steuerschätzung bekommen. Wir haben immer noch eine Inflationsrate, die deutlich oberhalb von 6 % liegt. Bei den Einnahmequellen, aus denen sich der Landeshaushalt finanziert, die im Wesentlichen umsatzbezogen und mit Blick auf die Tarifabschlüsse momentan einkommensbezogen sind, müsste es wirklich verhext zugehen, wenn die Steuerschätzung, die wir im Mai bekommen, am Ende nicht besser, sondern schlechter ausfällt als die letzte Steuerschätzung. Wir reden hier nicht über investive Maßnahmen, sondern wir reden, weil die Steuermehreinnahmen aus der Inflation ja nicht weggehen, über einen dauerhaft höheren Einnahmesockel des Landes Niedersachsen. Das ist die Wahrheit. Deswegen glauben wir auch, dass diese Finanzierung tragfähig ist - während Sie an dieser Stelle Ihre Bunker für die Wahlkampfjahre verteidigen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Jens Nacke:

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Es gibt z. B. das Konstrukt, dass ein Betreiber die Vermietung des Gebäudes und den Betrieb der Einrichtung an unterschiedliche Untergesellschaften überträgt und dann hohe Mieten einsetzt. Das z. B. ist eines dieser riskanten Geschäftsmodelle. Aber auch wenn überzogene Renditeerwartungen dazu führen, dass die angebotene Qualität leidet, kann eine Einrichtung unter mangelnder Auslastung und in der Folge mangelnder Wirtschaftlichkeit zu einem riskanten Anlageobjekt werden. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke schön, Herr Dr. Philippi. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kopka von der SPD-Fraktion.

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Sophie Ramdor CDU

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sophie Ramdor (CDU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Weshalb wird die vorgeschlagene und von den Pflegeeinrichtungen auch erwünschte einjährige Pflegeausbildung bisher nicht umgesetzt? Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank.

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Klaus Wichmann AfD

Eltern und Kinder nicht im Stich lassen - Ganztagsausbau verlässlich regeln

Klaus Wichmann: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ab 2026 gilt also per Gesetz ein Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder in der Grundschule. Das ist schwierig, weil völlig klar ist darauf möchte ich mich in erster Linie konzentrieren , dass es dafür kaum Personal gibt. Wie soll das also gehen? - Ich zitiere dazu unsere Kultusministerin oder müsste ich nach Grün-Sprech jetzt schon sagen: „Kultusministernde“? egal, ich zitiere sie jedenfalls aus dem letzten Plenum: „Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen eine gelingende Umsetzung des Rechtsanspruchs durch einen regelmäßigen Austausch und eine enge Abstimmung zu gewährleisten.“ Jetzt übersetze ich das mal auf Deutsch für Sie: Wir reden alle ganz viel miteinander. An der Personalsituation können wir aber auch nichts ändern. Das ist doch irgendwie ein bisschen Absicht: Wir reden und reden und reden so lange, bis die Krise dann hoffentlich von selbst verschwindet. Kein Wunder; denn das ist eine klassische Methode aus dem Handbuch des Linken-Problemmanagements, genauer gesagt: Lösungsstrategie Nummer drei. Lösungsstrategie Nummer zwei im Handbuch des Linken-Problemmanagements ist falls Sie es noch nicht wissen , zu erklären, dass etwas gar kein Problem ist. Erinnern Sie sich noch an die erste grüne Bundeskanzlerin, an den Satz „Wir schaffen das!“? Lösungsstrategie Nummer eins, derzeit sehr beliebt, ist, bei Widerspruch irgendjemanden stumpf zu verhetzen, einfach zu erklären: „Mit dem reden wir nicht. Dem müssen wir auch gar nicht zuhören, weil der undemokratisch ist“, ihn von allen Diskussionsrechten auszuschließen, um damit quasi putinesk das Ergebnis zu erzielen: Gott sei Dank. Mit diesen unangenehmen Meinungen muss ich mich nicht mehr auseinandersetzen. – Nur: Was mithilfe von sogenannten Haltungsjournalisten bei Corona-Maßnahme-Kritikern, Montagsdemonstranten, AfD und öfter auch bei den Ostdeutschen ganz allgemein funktioniert, das können wir doch jetzt nicht auf Lehrer und Eltern oder auf Kommunen ausweiten, die gar nicht wissen, wie sie den von oben verordneten Rechtsanspruch überhaupt ermöglichen sollen! Also, was machen wir bloß? - Genau! - Lösungsstrategie drei: Reden, reden, reden, und alle beim gemeinsamen Sich-unwohl-fühlen mitnehmen. Geteiltes Leid ist schließlich halbes Leid. Es ginge natürlich auch anders. Konservative würden das Problem so lösen: Erste Frage. Was sind die Ziele, und welche davon sind die wichtigsten? - Wichtigstes Ziel: Beste Schulbildung. Die Kinder sollen am Ende etwas können. Sie sollen Leistung gelernt haben, und sie sollen das Lernen gelernt haben. Das braucht man nämlich später. Zweites Ziel. Mama und Papa müssen arbeiten gehen können; denn die Lebenshaltungskosten sind so hoch, dass es für viele Familien ohne zwei Jobs gar nicht zu schaffen ist. Dafür müssen die Kinder irgendwo hin. Ich weiß, das klingt hart, aber das ist die Realität. Dann würden Konservative die Mittel prüfen, die für diese Ziele da sind. Angesichts der geringen Lehrerzahlen insgesamt würden Konservative diese beiden Aufgaben eben nicht verknüpfen, verflechten, ineinander verweben, sie würden sie strikt trennen, alle Kapazitäten auf das wichtigste strategische Ziel richten, wenn man überhaupt eine Chance auf Erfolg haben will. Und das heißt: Lehrer unterrichten, und sie betreuen nicht. Schule ist Schule und keine permanente Klassenfahrt. Die Lehrpläne werden entschlackt und darauf reduziert, dass unsere Kinder am Ende der Grundschule hauptsächlich Lesen, Rechnen und Schreiben können, und zwar bitte richtig und nicht nur ein bisschen, und zwar möglichst alle und nicht nur ein paar. Übrigens nennt sich das militärisch „Konzentration der Kräfte“. Jetzt, wo Sie als Grüne sich ein bisschen mehr für Kriegsführung interessieren, könnte Ihnen das später noch einmal helfen, wer weiß! Wenn man das zweite Ziel erreichen will, dann macht man das eben ohne Lehrer und mit einem anderen Konzept. Keine Angst, Sie kennen das Konzept selbst, Sie haben es erwähnt, man nennt es „Hort“. Stattdessen hören wir aber Sätze wie diesen hier: „Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen eine gelingende Umsetzung des Rechtsanspruchs durch einen regelmäßigen Austausch und eine enge Abstimmung zu gewährleisten.“ Wir sind als Landesregierung hilflos und ideenlos das ist jetzt kein Zitat mehr , aber wir reden mal darüber. Zusammenfassend könnte man die Frage stellen: Was haben Linke und Fürst Potemkin gemeinsam? Nichts. Fürst Potemkin hat wenigstens noch Fassaden errichtet, um das Elend zu verdecken. Die Linke behauptet einfach: Das ist doch überhaupt kein Elend. - Und das ist das eigentliche Elend. Vielen Dank.

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Wiard Siebels SPD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

- Ja, wir können die Beruhigung auch draußen fortführen, wenn es länger dauert. Aber jetzt Hat Herr Siebels das Wort. Bitte schön! Wiard Siebels (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Frau Kollegin, herzlichen Dank für Ihren Geschäftsordnungsantrag. Ich kann Ihnen in der Sache keinesfalls folgen, um es vorsichtig auszudrücken. Das will ich auch inhaltlich begründen. - Vielleicht könnten Sie sich, da Sie hier ja über Ruhe und Ordnung sprechen, gelegentlich auch mal selbst an Ruhe und Ordnung orientieren. Das wäre der Sache durchaus dienlich. - Sie habe ich gar nicht angesprochen. Es scheint ja um zwei verschiedene Dinge zu gehen: einmal um die Situation im äußeren Bereich des Niedersächsischen Landtages. Dazu hat heute Morgen die Landtagspräsidentin ausführlich und, wie ich meine, zutreffend ausgeführt. Ich will das deshalb nicht wiederholen. Und ich unterstelle, dass Sie das verstanden und begriffen haben. Der zweite Punkt Herr Thiele, Ruhe und Ordnung sage ich immer ist, ob hier in irgendeiner Weise die Beratungen gestört werden. Ich habe keine Greenpeace Aktivisten hier im Plenarsaal gesehen. - Ja, das hat aber die Kollegin gerade ausgeführt, Herr Fühner: Das wäre ja noch schöner! Da wollen wir mal schön bei der Wahrheit bleiben. Wir können es im Protokoll nachlesen. Alles, was hier passiert ist, ist, dass es Gespräche in der Lobby des Niedersächsischen Landtages gegeben hat mit Mitgliedern von Greenpeace. Das ist alles andere als verboten. Ich kann überhaupt nicht feststellen, ob dort Leute einen Hausfriedensbruch begangen haben. Das waren die gleichen Leute? Das können Sie feststellen? Also bei Ihnen scheint ja der Rechtsstaat keine besonders große Bedeutung mehr zu haben, wenn Sie mit Straftatbeständen wie Hausfriedensbruch hier nur so um sich werfen. Dabei hat es ein friedvolles Gespräch in der Lobby des Niedersächsischen Landtages gegeben. Abschließend noch einmal als Hinweis, da Sie ja selber den Eindruck erwecken wollen, für Ruhe und Ordnung zu sorgen: Daran sollten Sie sich gelegentlich selbst ein Beispiel nehmen. Solche Gespräche sind alles andere als verboten. Ich halte es sogar ausdrücklich für zielführend, dass man mit Mitgliedern von Greenpeace Gespräche führt, meine Damen und Herren.

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Stephan Weil SPD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

wie hoch die Sanierungskosten für die entsprechenden Haus- und Wohnungseigentümer sein werden? Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Der Ministerpräsident ist auf dem Weg zur Antwort. Bitte schön! Stephan Weil, Ministerpräsident: Frau Präsidentin, aber nur, um meine eingangs gemachte Ankündigung wahrzumachen und den Bauminister des Landes Niedersachsen, Olaf Lies, zu bitten, diese Frage zu beantworten, wenn er mehr weiß als ich. Ich könnte die Frage aus dem Handgelenk jedenfalls nicht beantworten. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Jetzt wird es mit der Redezeit

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Pascal Mennen GRÜNE

Niedersachsens Schulen auf den Prüfstand!

Die Junge Alternative wird vom Bundesverfassungsgericht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. [Zwischenrufe] Wenn nun also ihre geistigen Väter mit uns über Bildung sprechen und die „Schulen auf den Prüfstand“ stellen wollen, dann bin ich, und sollten wir alle hier im Haus, besonders aufmerksam sein. - Die Begründung kommt schon noch! Vizepräsident Marcus Bosse: Einen kleinen Moment bitte, Herr Mennen! - Herr Mennen hat jetzt das Wort, und die AfD-Fraktion hätte sogar noch 31 Sekunden Zeit, um darauf zu reagieren. Darum bitte ich Sie, den Redner jetzt ausführen zu lassen. Pascal Mennen (GRÜNE): Wenn die AfD von Bildung spricht, was meint sie dann eigentlich? Zum Beispiel das: „Wir fordern die Abkehr von geschwätziger Kompetenzorientierung und die Rückkehr zur Vermittlung des Fachwissens als zentrales Anliegen der Schule.“ Das steht rot markiert auf Ihrer Internetseite. Es passt hervorragend zu dem, was Herr Reinken gerade eben zu Ihnen gesagt hat: Kompetenzorientierung ist etwas, was spätestens seit der Einführung der Bildungsstandards 2003 wissenschaftlich erwiesen in den Schulen angekommen ist. Eine zusätzliche Verankerung zum Fachwissen im Bereich des Könnens, also des Erlernens und Erprobens des Fachwissens, Handlungskompetenz nennt man das, ist unter Lehrkräften überhaupt nicht umstritten und in der Wissenschaft auch nicht. Die stellen Sie mal wieder, hervorragend belegt durch Ihr Klatschen gerade eben, infrage. Sie fordern in Ihrem Antrag die Erhebung einer riesigen Menge an Daten. Ich kann Ihnen schon heute sagen, dass Sie diese Daten zu einem Großteil bereits einmal pro Jahr aus dem Kultusministerium bekommen. Da müssen Sie nicht immer Kleine Anfragen stellen: Die Veröffentlichung „Zahlen und Daten zum Schuljahr XY“ erscheint einmal im Jahr. Da ist der allergrößte Teil von dem, was Sie fordern, bereits enthalten. Auch die Daten des KMK-Bildungsmonitorings werden in Niedersachsen genutzt. Ich würde ganz klar sagen: Wir brauchen nicht mehr Daten, wir müssen den Lehrkräften und Schulleitungen zuhören und die vorhandenen Daten nutzen. Ich besuche im Schnitt jede Woche eine Schule und das, obwohl ich Lehrer bin und auch aus dem System komme. Das, was Sie in Ihrem Antrag „Prüfstand“ nennen, würde ich einen „Ideologie-TÜV“ nennen. Der funktioniert ganz nach Ihrem verqueren Gusto. Wenn man sich diesen Antrag auf der Zunge zergehen lässt, dann erkennt man, dass das, was Sie erheben wollen, nebenbei auch Ihre erschütternde Unkenntnis über die vorliegenden Daten und die schulische Wirklichkeit offenbart. Wenn ich sehe, dass Sie gleich mehrere Gremien bilden wollen, die sich mit diesem bürokratischen Monster, das Sie hier erschaffen, beschäftigen sollen, dann frage ich mich, wie wir die Zeit aufbringen wollen, die wir für die Lösung der Probleme an den Schulen, von denen uns die Lehrkräfte und Schulleitungen jeden Tag erzählen, benötigen. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag verkennt die Praxis und bringt sie in keiner Weise voran. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Dr. Andreas Hoffmann (GRÜNE): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Schulobst, Schulgeldfreiheit, Blaulichtzulage, pädagogische Fachkräfte - das alles würde nicht rechtzeitig kommen und für viel Unsicherheit bei den Betroffenen sorgen, wenn wir, wie es die CDU vorgeschlagen hat, den Nachtragshaushalt ins Juni-Plenum verschieben würden. Meine Vorredner*innen haben bereits ausführlich die wesentlichen Schwerpunkte des zweiten Nachtrags und des Haushaltsbegleitgesetzes ausgeführt. Daher möchte ich meine Redezeit nutzen, um auf den vorliegenden CDU-Antrag einzugehen. Lassen Sie mich eines klarstellen: Der Antrag beinhaltet sehr gute Punkte. Auch wir Grünen und die SPD möchten die Lehrer*innen-Besoldung auf A13 anheben oder die Finanzierung der niedersächsischen Krankenhäuser für die Menschen in unserem Land sicherstellen. Natürlich hätten wir Grüne gerne jede Dachfläche für PV-Anlagen ertüchtigt. Es ist nicht so, dass uns nicht noch viele weitere gute Projekte einfallen würden oder wir auf die Ideengebung der CDU angewiesen wären. Aber dieser Antrag ist schlicht und ergreifend ein Stück weit unredlich. Ich möchte daran erinnern, dass wir uns noch immer in einer Krisensituation befinden. Auch wenn uns der Arbeitnehmer*innen-Kampftag herzlichstes Wetter beschert und endlich Frühlingsgefühlte erzeugt hat - der nächste Winter kommt. Glücklicherweise sind wir dank der Regierung gut durch den letzten Winter gekommen. Lassen Sie uns alle hoffen, dass dies auch im nächsten so sein wird. Wir müssen vorbereitet sein. Dafür ist eine solide Finanzplanung unerlässlich. 500 Millionen Euro zusätzlich zu den 776 Millionen Euro wären fast eine Verdoppelung des Volumens des Nachtrags. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei einem nicht unwesentlichen Teil der Ausgabenvorschläge um konsumtive und nicht um investive Ausgaben handelt. Investive Ausgaben wie der Bau einer Straße würden nur in diesem Jahr anfallen und müssten nur einmalig finanziert werden. Konsumtive Ausgaben wie die Schaffung von 18 neuen Stellen im Justizwesen müssten jedoch mittel- bis langfristig im Haushalt abgebildet und vom Land getragen werden. Ohne die Anschlussfinanzierung in den nächsten Jahren sichergestellt zu haben, sind diese Forderungen unseriös. Es überrascht mich umso mehr, dass dies ausgerechnet von Ihnen, der CDU, kommt. Wenn die Anschlussfinanzierung so sicher wäre, dann hätten Sie doch bereits selbst in Ihrem letzten Haushalt noch unter Ihrer Regierung alle Probleme des Landes lösen können; denn diese bestehen schließlich nicht erst seit gestern. Ihr gesamter Antrag ist ein typischer Oppositionsantrag, bei dem man sich nicht um die Folgen in den Jahren danach schert. Lassen Sie uns das Beispiel der Anhebung der Lehrer*innen-Besoldung von A12 auf A13 heranziehen. Es ist hinlänglich bekannt, dass diese im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Unsere Kultusministerin Julia Hamburg hat das bereits angekündigt. Sie wollen die Anhebung nun vorziehen und machen sich noch nicht einmal die Mühe, mit einer Änderung im Haushaltsbegleitgesetz die rechtlichen Grundlagen dafür vorzuschlagen. Mit Stand von heute wollen Sie Mittel einstellen, die zum Schuljahresbeginn nicht ausgezahlt werden könnten, da dafür schlicht die Rechtsgrundlage fehlen würde. Vor dem Hintergrund, dass Sie selbst in der Regierungsverantwortung im Doppelhaushalt 2022/2023 keinen einzigen Euro für einen Digitalbonus eingestellt haben, ist es schon bemerkenswert, wenn Sie nun aus der Opposition heraus 15 Millionen Euro für einen solchen einfordern. Gerade während der Corona-Krise war die Chance für Fortschritte bei der Digitalisierung so groß wie niemals zuvor. Wie es gehen kann, zeigen unser Energieminister Christian Meyer, der jetzt mitten in der Energiekrise die Chance nutzt und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreibt, und Gerald Heere, der die energetische Sanierung der Landesliegenschaften vorantreibt. Sie hingegen fordern in Ihrem Änderungsantrag, das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung abzuwickeln. Sie fordern ferner, den Niedersächsischen Weg weiterzuentwickeln und zu stärken. Dafür wollen Sie einmalig 50 Millionen Euro ausgeben. Für das laufende Jahr ist der Niedersächsische Weg jedoch bereits vollständig finanziert. Die Bedarfe für die Verstetigung des Niedersächsischen Wegs sind für 2024 bereits angemeldet, ebenso die Entfristung der Stellen zur Umsetzung des Niedersächsischen Wegs. Das ist nicht Gegenstand des Nachtrags! Letztlich ist Ihr Vorschlag zu nennen, 40 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen in den Straßenbau zu stecken. Bereits seit Jahrzehnten wissen wir: Wer Straßen baut, wird Staus ernten - und alle mit dem Individualverkehr verbundenen negativen Folgen. Sicherlich ist der Erhalt von existierenden Straßen notwendig. Aber 40 Millionen Euro pauschal in einem Nachtragshaushalt zu fordern, ist angesichts der Klimakrise einfach nur rückwärtsgewandt, insbesondere wenn Sie zur Gegenfinanzierung Ihrer Vorschläge bei dem Erhalt und der Sanierung von landeseigenen Gebäuden so radikal den Rotstift ansetzen. Der Änderungsvorschlag der Fraktionen der SPD und der Grünen sowie der gesamte zweite Nachtragshaushalt gehen dringende Probleme an. Wir unterstützen alle Menschen in Niedersachsen und lassen die Kommunen bei ihren schwierigen Aufgaben nicht zurück. Doch wir alle und voran unser Finanzminister Gerald Heere behalten dabei die Finanzsituation des Landes im Blick und denken langfristig. Denn die aktuellen Krisen sind nicht vorbei, und die nächste kommt bestimmt. Wir sind dafür verantwortlich, dass Niedersachsen auch in den kommenden Krisen die Mittel hat zu reagieren und nicht mit leeren Händen dasteht. Im Gegensatz zu Ihnen übernehmen wir die Verantwortung.

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Sebastian Lechner CDU

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Dann kommt die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU von Herrn Abgeordneten Lechner. Bitte schön! Sebastian Lechner (CDU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Frage, anders formuliert, wiederholen. Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass es in den Ausschüssen des Bundesrates keinen offiziellen Antrag des Landes Niedersachsen zu Veränderungen des Gesetzentwurfs, den der Bund vorgelegt hat, gibt, vor dem Hintergrund, dass es bisher auch keinerlei Befassung des Kabinetts mit diesem Gesetzentwurf des Bundes gibt und auch keinerlei Stellungnahmen der Landesregierung, wie sie sich dazu verhalten will, frage ich noch einmal: Wird diese Landesregierung eine eigene Bundesratsinitiative, eigene Anträge in den Bundesrat einbringen, die dahin gehend gestaltet sind, dass diese Gesetzesgrundlage ganz wesentlich verändert wird, im Kern sogar abgelehnt wird, um die Menschen im Lande Niedersachsen, um 75 % der Bevölkerung vor diesem Vorhaben der Bundesregierung zu schützen? Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Carina Hermann CDU

Mitteilungen der Präsidentin

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Christoph Willeke SPD

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Omid Najafi AfD

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Dr. Andreas Philippi

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Frau Behrendt. - Der Minister wird antworten. Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zur Information zum Verfahrensverlauf nur so viel: Der Referentenentwurf des neuen Gesetzes ist in der letzten Woche in die Abstimmung gegangen und soll im Juni im Kabinett behandelt werden. Danach wie heute schon erwähnt, hat Herr Struck gesagt, es geht nichts so heraus, wie es hineinkommt können wir sicherlich noch einmal ausführlich über das Selbstbestimmungsgesetz, so, wie es am Ende vorliegt, diskutieren. In den letzten Wochen und Monaten konnte medial sehr gut verfolgt werden, dass das Vorhaben der Bundesregierung, ein Selbstbestimmungsgesetz zu erlassen, zu aufgeheizten gesellschaftlichen Debatten führte. Es wurde viel diskutiert, und es gab leider auch viele Missverständnisse zu dem Vorhaben. Daher möchte ich zu Beginn eines klarstellen: Das geplante Selbstbestimmungsgesetz betrifft die Änderung des Geschlechtseintrags. Es soll geregelt werden, wie und wann trans-, inter- oder nicht binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag selbstbestimmt ändern können. Medizinische Geschlechtsangleichungen werden in dem Gesetz nicht geregelt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt: Zu 1: Das geplante Selbstbestimmungsgesetz betrifft wie gesagt die Änderung des Geschlechtseintrags. Medizinische Geschlechtsangleichungen werden in dem Gesetz nicht geregelt. Daher sieht die Landesregierung auch keinen Anlass, von einem signifikanten Anstieg der Zahl geschlechtsangleichender Operationen auszugehen. Zu 2: Die eigene Geschlechtsidentität ist etwas sehr Persönliches. Transidente Menschen sind diejenigen, deren Geschlechtsidentität nicht oder zeitweise nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Nicht alle Betroffenen suchen Arztpraxen oder Beratungsstellen auf. Somit liegt der Landesregierung auch keine verlässliche Statistik vor, die Rückschlüsse über den Anteil der Personen in Niedersachsen zulässt. Nicht alle Betroffenen entscheiden sich für geschlechtsangleichende Operationen. Zu 3: In Niedersachsen werden aktuell Qualitätsstandards für die Trans*Beratung erarbeitet. Diese beziehen sich auf die psychosoziale Beratung, welche dann von Mitarbeitenden der Vereine und Verbände durchgeführt wird. Diese Form der Beratung erhebt nicht den Anspruch, die medizinische Aufklärung und Beratung zu übernehmen oder zu ersetzen. Die medizinische Aufklärung muss durch die Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Die psychosoziale Beratung umfasst viele andere Themen wie u. a. Identitätsfindung, Diskriminierung, Coming-out oder Austausch zur Transition. Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Minister. Die erste Zusatzfrage stellt Herr Dr. Rakicky von der AfD-Fraktion.

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Vielen Dank, Frau Ramdor. An dieser Stelle erst einmal außerhalb des Protokolls ein Kompliment an Ihre Fußballtechnik. Ich habe das vorgestern Abend bewundern dürfen. Ich habe mich nicht nur als Gleichstellungsminister, sondern auch als Fußballfan gefreut, das zu sehen. Vielen Dank. Die in Niedersachsen geltende zweijährige Ausbildung zeichnet sich dadurch aus, dass zeitgleich auch der Realschulabschluss erworben wird. Das Sozialministerium unterstützt jedoch den Vorschlag der einjährigen Pflegeassistenzausbildung ausdrücklich. Mein Haus steht hier mit dem zuständigen Kultusministerium in engem Austausch. Ergänzend zu der bestehenden zweijährigen Ausbildung in der Berufsfachschule Pflegeassistenz wurde in Zusammenhang mit dem Kultusministerium und der Bundesagentur für Arbeit bereits eine einjährige Pflegeassistenzausbildung ermöglicht. Vorerfahrene Kräfte können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen direkt in das zweite Ausbildungsjahr einsteigen. Insofern haben wir die Möglichkeit einer grundsätzlichen Ausbildung auch damit geschaffen, dass Vorgebildete in den Beruf zurückkommen und sich qualifizieren können, was uns allen an dieser Stelle ja auch immer wichtig ist. Hier wird bislang ohne berufliche Qualifikation tätigem Personal also Leuten, die seit 20 Jahren als Pflegehilfskraft in den Pflegeheimen im weiten Land arbeiten ein zielgerichteter Weg zur Qualifikation angeboten. Damit sorgen wir auch dafür, dass in der Pflege Qualität wieder abgerufen werden kann. Auch das ist uns ja an dieser Stelle extrem wichtig. Zudem wird derzeit ergänzend zum schulischen Zweig ein Fortbildungskonzept für die Vorbereitung auf Assistenzprüfungen erarbeitet, welche mehrjährig Tätigen im Pflegeberuf die Möglichkeit geben, sich nach einem Jahr Fortbildung auf den Weg zu machen. Es ist in der Umsetzung. Ich habe Ihre Frage an dieser Stelle verstanden. Es steht im Koalitionsvertrag. Lassen Sie uns nach drei Monaten die Zeit, das umzusetzen, sodass es dann auf den Weg kommt. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke, Herr Minister. Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Prell von der SPD-Fraktion.

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Der Kollege Thiele möchte erwidern. Bitte schön! Ulf Thiele (CDU): Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Watermann, herzlichen Dank. Ich will Ihnen zwei Dinge sagen. Das eine ist: Bei der Konzeptionierung eines Haushaltes so habe ich das zumindest gelernt müssen Fachminister, die mit Wünschen antreten, im Regelfall auch einen Finanzierungsvorschlag vorlegen. Und wenn der Finanzierungsvorschlag nicht vom Fachminister kommt, dann muss er innerhalb der Regierung bzw. innerhalb der Koalition gefunden werden. Das ist uns bei vielen Dingen gelungen. Übrigens weise ich ausdrücklich zurück, dass wir eine Verbesserung bei der Polizeiausstattung blockiert haben. Ich kann mich aus der letzten Legislaturperiode an viele Änderungsvorschläge der die Regierung tragenden Fraktionen erinnern, die in diese Richtung gingen und deren Impulse aus der CDU-Fraktion und nicht aus Ihrer Fraktion kamen. Am Ende haben wir dann eine bessere Ausstattung unserer Polizei durchgesetzt. Ich erinnere mich an ganz viele Projekte, die Sie in den politischen Listen der Fraktionen, aber auch in den Maßnahmen der Regierung wiederfinden. - Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist ich kann es Ihnen nicht ersparen : Wenn das alles so schlimm gewesen wäre, dann müssten Sie diesen Doppelhaushalt, der von uns gemeinsam und dem damaligen Finanzminister Reinhold Hilbers konzipiert wurde, in ihrer eher links ausgerichteten Koalition jetzt auf links drehen. Das tun Sie aber nicht, sondern Sie regieren auf genau dieser Basis weiter. Und wir wissen ja, warum. Weil der aktuelle Finanzminister Gerald Heere das ist in der Diskussion im Umweltausschuss deutlich geworden; das Schreiben wurde im Umweltausschuss erläutert seinen Kabinettsmitgliedern erklärt hat, dass sie davon Abstand nehmen sollen, Dinge anzumelden, die im Koalitionsvertrag stehen. Das hat er ihnen verboten. Deshalb: Sie arbeiten auf der Basis seines Vorgängers ein ganzes weiteres Jahr weiter, weil der aktuelle Finanzminister dem Kabinett gesagt hat: keine Anmeldung aus dem Koalitionsvertrag. - Herzlichen Glückwunsch zu dieser Politik! Vizepräsident Jens Nacke:

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Volker Bajus GRÜNE

Mitteilungen der Präsidentin

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Lena Nzume GRÜNE

Fachkräfte finden und binden - nur mit Guter Arbeit!

Lena Nzume (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Alle! Unter dem Motto „Ungebrochen solidarisch“ fanden am Tag der Arbeit über 60 Veranstaltungen in Niedersachsen statt. Nur wenige Tage nach einer der größten Tarifeinigungen der Nachkriegsgeschichte ist deutlich geworden, wie wichtig eine solidarische Gesellschaft, gute Arbeitsbedingungen und starke Gewerkschaften sind. Die Arbeitswelt befindet sich im rasanten Wandel, das haben wir schon besprochen : Digitalisierung, neue Technologien, Klimakrise, hoher Fachkräftebedarf - und natürlich die Zuwanderung. Ohne die Zuwanderung werden die offenen Stellen in Deutschland nicht besetzt werden können. Um mehr Menschen zu gewinnen und die Integration zu erleichtern, hat das Bundeskabinett vor wenigen Tagen, am 29. März, ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Deutschland versteht sich endlich als eine moderne Migrationsgesellschaft. Dieses Gesetz wird dazu beitragen, die dringend nötigen Fachkräfte nach Deutschland zu bekommen, und dazu, dass sie leichter auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Zugleich stärkt das Gesetz aber auch die Tarifbindung. Das ist besonders wichtig; denn wie wir gestern festgestellt haben, sind gerade Migrant*innen von prekärer Beschäftigung betroffen. Wie Detlev Schulz-Hendel gestern gesagt hat, spielt auch die Ausbildung eine zentrale Rolle. Genau deswegen brauchen wir auch eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie für junge Menschen. Damit kann nachhaltig ein höheres Ausbildungsplatzangebot geschaffen werden. Denn wir können es uns nicht leisten, auf junge Menschen zu verzichten, nur weil sie einfach keinen Ausbildungsplatz finden. Unsere Zukunft sind die jungen Menschen. Sie brauchen Perspektiven. Natürlich ist es wichtig, dass wir als Land entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, damit sich alle Betriebe solidarisch an der Finanzierung der Ausbildungskosten beteiligen. Denn nur wer heute ausbildet, wird morgen Fachkräfte haben. Mit der Ausbildungsumlage im Altenpflegebereich hat Niedersachsen gute Erfahrungen gesammelt. Und natürlich wollen wir die Transformation der niedersächsischen Wirtschaft zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Produktion aktiv unterstützen und gestalten. Denn Klimaschutz schafft Arbeitsplätze. Gute Arbeitsbedingungen sind für uns dabei selbstverständlich. Nur so kann Niedersachsen zu einem global wettbewerbsfähigen und attraktiven Wirtschaftsstandort werden und gleichzeitig einen guten und wichtigen Beitrag zum Erreichen der Pariser Klimaziele leisten. Die Transformation gelingt natürlich nur mit den Arbeitnehmer*innen. Deshalb brauchen wir ein gutes Weiter- und Fortbildungsangebot. Julia Retzlaff hatte vorhin schon gesagt, dass wir gemeinsam mit den Tarif- und Sozialpartnern ein entsprechendes Angebot etablieren wollen. Gemeinsam wollen wir auch die Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes erreichen und ökologische und soziale Standards weiter festigen. Natürlich braucht es entsprechende Kontrollen; das habe ich immer wieder gesagt. Gesetze schützen die Beschäftigten nur, wenn ihre Einhaltung wirksam kontrolliert wird. Ich fasse zusammen: Niedersachsens Zukunft liegt in einer nachhaltigen und hochwertigen Wirtschaft, die auf guten Arbeitsbedingungen mit entsprechender Qualität basiert. Gute Arbeit, Mitbestimmung und Tarifverträge garantieren gerade in Zeiten des Umbruchs Stabilität und sichere Arbeitsplätze. Dumping-Geschäftsmodelle haben in Niedersachsen keine Zukunft. Ich freue mich, dass wir weiter daran arbeiten, dass Niedersachsen ein Land der Guten Arbeit ist und bleibt. Vielen Dank.

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Christian Calderone CDU

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Sebastian Lechner CDU

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Die erste Zusatzfrage für die Fraktion der CDU stellt der Fraktionsvorsitzende Sebastian Lechner. Bitte schön! Sebastian Lechner (CDU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass Sie eben den Entwurf der Bundesregierung nicht grundsätzlich verurteilt haben und dass nach unseren Informationen das Land Niedersachsen bisher keinerlei Stellungnahmen oder eigene Initiativanträge in Bezug auf dieses Gesetz in den Bundesrat eingebracht hat, fragen wir die Landesregierung bzw. Sie, Herr Ministerpräsident, wie Sie vorhaben, sich in den nächsten drei Wochen und Herr Ministerpräsident, die Entscheidungen und Stellungnahmen werden jetzt getroffen bzw. abgegeben; jetzt ist der Zeitpunkt, sich zu positionieren in die Debatte einzubringen, und ob Sie eventuell eine eigene Initiative des Landes starten. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Ich habe mich gerade noch einmal rückversichert. Ich selbst kann aus meiner Erinnerung nicht sagen es ist mir auch nicht egal, ob es zu Schließungen gekommen ist. Wir werden das überprüfen. Ich weiß es nicht genau. Mir ist es nicht bekannt. Aber Sie erhalten von uns eine schriftliche Antwort dazu. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke, Herr Dr. Philippi. Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Doktorin Meyer, Bündnis 90/Die Grünen.

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Stephan Weil SPD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Vielen Dank. - Der Ministerpräsident wird antworten. Bitte schön! Stephan Weil, Ministerpräsident: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sie haben mich in der Anfrage freundlicherweise persönlich angesprochen. Aber in der Fragestunde geht es um Fragen an die Landesregierung, wie Sie eben richtigerweise zum Ausdruck gebracht haben. Deswegen sage ich vorsorglich: Sollten mich persönlich bestimmte sich anschließende Zusatzfragen überfordern, verfügt die Landesregierung über hervorragende Fachminister, die meine Aussagen ihrerseits gerne ergänzen werden. Dies vorausgeschickt, zur Sache selbst: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist mir tatsächlich wichtig: Eine Wärmewende ist zwingend geboten, wenn wir den Klimaschutz in Deutschland schaffen wollen. Das ist schlichtweg eine Frage des gesunden Menschenverstands. Etwa ein Drittel unserer Energie verwenden wir fürs Heizen, bisher wie es in der Anfrage zu Recht ausgeführt worden ist weitestgehend auf fossiler Basis. Wenn wir die gemeinsam einvernehmlich festgelegten und auch international abgestimmten Klimaziele erreichen wollen, werden wir keinen Bogen um den Wärmemarkt machen können. Das geht einfach nicht. Gleichzeitig ist das für mich der Grund, zu sagen: Ich finde es ausdrücklich beachtlich, dass sich die Bundesregierung an dieses extrem schwierige Thema herangewagt hat. Sie hebt sich damit positiv von ihren Vorgängerinnen ab; denn bis jetzt haben die Bundesregierungen um dieses Thema allesamt einen großen Bogen gemacht. Das wird sich so nicht durchhalten lassen. Im Grundsatz ist es also völlig richtig, an das Thema ranzugehen. Es ist gleichzeitig ein schwieriges Thema das ist ja der Grund, warum die Vorgängerregierungen sich so verhalten haben. Das erste Echo auf die ersten Meldungen zu den Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesbauministerin hat deutlich gemacht: Das ist wirklich schwierig. Inzwischen haben wir aber eine deutliche Veränderung der Sachlage gegenüber dem Anfang der Diskussion: Erstens geht der vorliegende Gesetzentwurf von Technologieoffenheit aus. Zweitens haben wir es mit einer deutlichen Verlängerung von Übergangsfristen in wesentlichen Fallgruppen zu tun, z. B. bei Heizungshavarien also, wenn Heizungen schlichtweg irreparabel kaputtgehen und bei der Umstellung auf Wärmenetze. Das ist ganz wichtiger Punkt; denn in vielen Fällen wird es nicht in erster Linie um eine bessere individuelle Lösung gehen, sondern es muss darum gehen, dass man in einem bestimmten räumlichen Bereich gemeinsame Wärmelösungen entwickelt. Das ist eine extrem wichtige Gestaltungsaufgabe für die Kommunen, aber auch für die Energieversorger vor Ort. Drittens steht mehr Zeit bei der Umstellung von Etagen- auf Zentralheizungen zur Verfügung, und viertens gibt es Regelungen zum Mieterschutz. All das sind, glaube ich, wesentliche Veränderungen. Last, but not least: Wir diskutieren jetzt auch über einen Vorschlag für eine Förderkulisse. Auch das muss zumindest aus meiner Sicht zwingend notwendiger Teil einer solchen Wärmewende sein. Was ist der Stand des Verfahrens? - Das Gesetzgebungsverfahren hat just begonnen. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf dem Bundesrat zugeleitet. Die Ausschüsse befassen sich damit. In der nächsten Sitzung wird der Bundesrat eine Stellungnahme abgeben. Dann folgen die Beratungen im Bundestag, bevor es dann zur abschließenden Entscheidung im Bundesrat kommt. Bei alledem können wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich wieder einmal das Struck‘sche Gesetz bestätigen wird, das da lautet: Kein Gesetz verlässt so das Parlament, wie es hineingekommen ist. - Das ist also ein Zwischenstand, eine Zwischenphase, die wir derzeit haben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt. Zu Frage 1: Wie gesagt, begrüßen die Landesregierung und ich persönlich die Initiative für die Transformation des Wärmemarktes. Aber es gibt einen sehr differenzierten Inhalt. Es gibt viele einzelne Diskussionen, die zu führen sind. Die Landesregierung wird sich jeweils dann ihre Meinung abschließend bilden, wenn es ansteht. Das gilt zunächst einmal im Hinblick auf die Stellungnahme im ersten Beratungsdurchgang des Bundesrates und dann im Hinblick auf die Schlussentscheidung im zweiten Beratungsdurchgang. Zu Frage 2: Ich sagte, eine Förderkulisse des Bundes liegt vor. Darüber wird zu reden sein. Ich empfinde es als sehr positiv, dass man von einer Grundförderung ausgeht, dass also alle, die ihre Heizungen entsprechend umstellen müssen, mit einer finanziellen Unterstützung rechnen können. Ich persönlich wünsche mir sehr, dass die soziale Lage der Betroffenen mitbewertet wird, und zwar vor folgendem Hintergrund: Sie haben mit Recht die besondere Situation in Niedersachsen als ein Flächenland angesprochen. Wir alle kennen die Situation im ländlichen Raum. Da wohnen viele Menschen in ihrem eigenen Haus, die ihre Heizungen à la longue umstellen müssen. Dass sie in einem Haus wohnen, das abbezahlt ist, heißt aber mitnichten, dass sie besonders betucht wären. Das sind in vielen Fällen Menschen mit einem kleinen Geldbeutel. Der wesentliche Maßstab für die Landesregierung wird und muss sein, das Gefühl zu haben, dass gerade auch solche Menschen bei der Umstellung ihrer Heizung mitgehen können. Ein ganz entscheidender Punkt! Darüber wird zu reden sein - genauso wie über die Frage der Altersgrenze von 80 Jahren. Ich gebe zu: Das klingt befremdlich. Ich habe keine Rechtsregelung vor Augen, die eine Altersgrenze von 80 Jahren vorsieht. Davon müssten wir erst noch überzeugt werden. Dann darf man hinzufügen, dass es eine Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt. Vom Land auch danach hatten Sie gefragt gibt es Beratungsangebote über die KEAN die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen , und es gibt Angebote insbesondere im Bereich der Wärmepumpen. Weitergehende Programme seitens des Landes sind derzeit nicht vorgesehen. Wir konzentrieren uns auf die bundesweit einheitliche Regelung. Zu Frage 3: Da gibt es einen Zusammenhang mit diesen verlängerten Übergangszeiten, von denen ich gesprochen hatte. Dadurch entzerrt sich das Ganze natürlich. Unsere Sorge war ja, dass es gerade am Anfang gewissermaßen zu einem Stau kommt. Das relativiert sich deutlich. Vielleicht kann man allerdings sagen, dass auch in dieser Hinsicht noch nicht alle Fragen geklärt sind. Wir hören beispielsweise, dass die Heizungsinstallateure das Thema inzwischen gelassener sehen. Aber in vielen Fällen wird es ja so sein, dass es nicht mit einem reinen Umbau der Heizung getan ist, sondern man sollte parallel richtigerweise auch Effizienzmaßnahmen durchführen. Aber ob in dieser Hinsicht die zuständigen Gewerke also z. B. Dachdecker allesamt hinreichend zur Verfügung stehen, muss sicherlich im weiteren Verfahren noch abgeklärt werden. Aber es ist eine gegenüber der Anfangssituation deutlich spürbare Verbesserung. In dieser Hinsicht gilt wie für alles andere: Wir sind am Anfang eines Verfahrens, und die Landesregierung wird sich aktiv an diesem Verfahren beteiligen. Ihre Meinung wird sie dann bilden, wenn es ansteht, nämlich vor den entsprechenden Entscheidungen. In diesem Sinne: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Sebastian Lechner CDU

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Geschäftsordnung. Sebastian Lechner : Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnenund Kollegen! Verehrter Kollege Bajus, ob das hier eine legale Aktion ist oder nicht, steht gar nicht mehr zum Zweifel. Wenn man das Dach des Landtages illegal begeht und ein Banner mit einer politischen Aussage um den ganzen Landtag hängt, ist das Ob geklärt: Es ist Hausfriedensbruch an diesem Hohen Hause! Sie sehen auch, dass die Situation brenzlig ist. Frau Präsidentin hat heute Morgen vorgetragen, dass die Polizei extra Spezialkräfte anfordert, weil sie diese unzulässige Versammlung nicht so räumen kann, dass nicht auszuschließen ist, dass es zur Bedrohung von Leib und Leben der eingesetzten Beamten kommt. Wir können uns ansehen, warum das der Fall ist - weil diejenigen hier an der Außenfassade des Landtags hängen. Deswegen fordert die Polizei im Moment Spezialkräfte an, um diese Räumung zu vollziehen. Deswegen haben wir bisher Rücksicht genommen und Verständnis dafür gehabt, dass es länger dauert, bis diese Protestaktion hier am Niedersächsischen Landtag beendet ist. Aber ich sage Ihnen eines, und das geht jetzt in die Richtung des Herrn Ministerpräsidenten: Wir sitzen hier und ertragen einen Hausfriedensbruch an diesem Hause. Und der Wirtschaftsminister dieser, Ihrer Landesregierung trifft sich dort, während die Präsidentin hier die Haushaltsdebatte einleitet, mit denjenigen, die diese Aktion gestartet haben. Wer ist noch dabei? - Das ist Ihre Pressesprecherin und Staatssekretärin Frau Pörksen. Ich frage Sie jetzt: Ist das der angemessene Umgang mit diesem Landtag und dieser Aktion? Daher fordere ich Sie auf, damit wir das hier klären denn wir haben im Moment leichte Zweifel, wie die Landesregierung diese Aktion von Greenpeace hier am Landtag einschätzt , zu erklären, wie Sie das sehen. Wie bewerten Sie als Landesregierung diese Aktion? Ist das Hausfriedensbruch? Ist das illegal? Muss das schnell beendet werden? Oder beschreitet diese Landesregierung den Weg, dass sie, während wir tagen, sich hier mit denjenigen, die das anrichten, berät? Ich finde, da braucht es eine deutliche Erklärung. Sie sind gefordert, Herr Ministerpräsident, hier jetzt klar Stellung zu

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Jürgen Pastewsky AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Jürgen Pastewsky (AfD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Meine Damen und Herren! Sie, die selbst ernannten Demokraten ich möchte im Schröder‘schen Sinne sagen: die lupenreinen Demokraten, haben zu Beginn dieser 19. Wahlperiode entschieden, das Präsidium zu erweitern, und fünf Vizepräsidenten gewählt. Ein leider typisches Verhalten! Wohlwissend, dass es keine inhaltliche Begründung, keine Notwendigkeit für diesen zusätzlichen Posten gibt, haben Sie in trauter Einheitsmanier diese Entscheidung zulasten der Steuerzahler getroffen. Respekt vor dem Souverän sieht anders aus. Die bislang gültige Zulage beträgt rund 3 000 Euro monatlich. Zusätzlich ist die dadurch erhöhte Altersversorgung zu berücksichtigen. Dies entscheiden Sie in einer Zeit, in der viele Menschen in unserem Land erhebliche finanzielle Probleme haben. Die Schlangen vor den Ausgabestellen der Tafeln belegen das. Aber das Verlangen nach Posten ist wichtiger als Solidarität. Moral? Charakter? - Fehlanzeige! Wissen Sie wirklich nicht, dass diese Zulage eines Vizepräsidenten höher ist als das monatliche Bruttoeinkommen vieler Menschen da draußen? Nachdem die Verdunklung durch die Freunde der Grünen durch die Polizei entfernt worden ist, kann man jetzt auch wieder nach draußen sehen und das wahre Leben erkennen. In diesem Zusammenhang möchte ich unsere Präsidentin würdigen. Ich sehe sie zurzeit leider nicht. Sie hat sich in ihrer ersten Rede nach ihrer Wahl über unseren Auftrag als Abgeordnete wie folgt geäußert und ich zitiere das sehr gern und voller Überzeugung: Es geht ums Dienen, nicht ums Verdienen. - Sehr richtig. Ich bitte Sie, auch dann an diese Worte zu denken, wenn Sie die Grundentschädigung zum 1. Juli 2023 erhöhen wollen. Ich fordere Sie alle auf, diesen Appell unserer Präsidentin nicht nur zu begreifen, sondern auch umzusetzen. Wenn Sie schon fünf Vizes brauchen, dann sollten wir das bislang vorhandene Budget entsprechend aufteilen. Es soll aber nicht nur aufgeteilt, sondern gern soll auch eingespart werden. Daher haben wir im Gesetzentwurf formuliert, den Zuschlag von 40 % auf 25 % zu verringern. In diesem Zusammenhang bin ich sehr froh, dass wir unsere Präsidentin einstimmig gewählt haben, dass sie also auch mit den Stimmen der AfD in das Amt gelangt ist. Noch mehr freue ich mich, dass diese souveräne Entscheidung eines Landtages auch von allen akzeptiert wurde. Gar nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn Ihre Frau Merkel oder andere Verteidiger von Demokratie und Grundgesetz festgestellt hätten, dass diese Wahl unverzeihlich sei und rückgängig gemacht werden müsse. Meine Damen und Herren, verehrte lupenreine Demokraten der GaGroKo, der Ganz Großen Koalition, im Zuge der Debatte über die Änderung der Geschäftsordnung hat mein Kollege Klaus Wichmann am 30. November 2022 in einer sehr eindrucksvollen Rede geschildert, wie und warum es zu diesen fünf Vizepräsidenten gekommen ist. Danach hörten wir von Pressevertretern, leider hinter vorgehaltener Hand, niemand könne dieser Rede widersprechen. In den anderen 15 Landesparlamenten gibt es im Durchschnitt drei Vizepräsidenten. Wird in den anderen Bundesländern die Demokratie nicht verteidigt? Sind die Damen und Herren dort intelligenter oder leistungsfähiger? Nein, auch hier bei uns würden selbstverständlich weniger reichen. Dann kam auf Sie, die Demokraten, etwas ganz Unerwartetes zu. Ich habe auch großes Verständnis, dass Sie überrascht waren. Bislang wurden Sie beim Generieren von zusätzlicher Verteilungsmasse von der Presse eher wohlwollend behandelt. Und dann kommt doch tatsächlich ein Journalist der Hannoverschen Allgemeine Zeitung um die Ecke. Und was macht er? - Er macht seinen Job! Er schaut den Vizes auf die Finger und fragt kritisch nach - nach den Demokratieverteidigungsterminen. Das konnten Sie wirklich nicht ahnen. Natürlich gab es keine Termine, wie auch? - Übrigens hätten die Vizes heute Vormittag viele Gelegenheiten gehabt, die Demokratie zu verteidigen. Ich erinnere an den Hausfriedensbruch. Dazu haben wir von ihnen nichts gehört. Aber nicht nur, dass wir nichts dazu gehört haben, nein, es kommt noch viel schlimmer: Wie soll man denn das Verhalten einer Landtagsvizepräsidentin heute Vormittag beurteilen, die ich habe mich da noch einmal vergewissert diese Aktion als genau zuhören! „friedliche und legitime Protestform“ und genau zuhören! als „notwendig“ bezeichnet? Das müssen wir uns auf der Zunge zergehen lassen: Jemand, der die Demokratie und den Rechtsstaat zu verteidigen hat, behauptet, solche Aktionen seien notwendig. Ich verweise hierzu auf unsere Geschäftsordnung. Wir sollten alle miteinander prüfen, ob hier nicht die Voraussetzungen des § 5 Abs. 6 gegeben sind. Auch der Bund der Steuerzahler hat in einem Gespräch mit meiner Fraktion diese Selbstbedienungsmentalität angeprangert. Sie fördern durch dieses Verhalten Demokratieverdrossenheit, statt die Demokratie zu verteidigen. Mal sehen, ob die Grünen hierzu glaubwürdig sein wollen. Es gab ja damals Hinweise, dass ihnen die Vereinbarung nicht gefällt. Auch hatten sie registriert, dass die zugesagten Aktivitäten nicht durchgeführt werden. Frau Kollegin Ramdor ja, sie ist da: Guten Tag! Ich habe mit Interesse gelesen, dass Sie vor einiger Zeit in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung gesagt haben, Sie seien offen für die Absenkung der Zulage. Dann hoffe ich, dass Sie Ihrer Überzeugung gemäß abstimmen dürfen und sich nicht etwas anderes befehlen lassen. Auch wenn Sie alle jetzt verzweifelt versuchen, argumentativ nachzulegen: Es wird Ihnen nicht gelingen. Sie haben bei Ihrem üblichen Verhalten, nämlich sich selbst zu bedienen, den Bogen überspannt. Und da Sie nicht den Mut haben werden, die Geschäftsordnung erneut zu ändern und die Anzahl der Vizes zu verringern, sollten Sie zustimmen, wenigstens die finanziellen Folgen Ihrer Fehlentscheidung zu korrigieren. Ich fordere Sie namens der AfD-Fraktion auf, mit uns nicht nur die Demokratie, sondern auch folgende Werte zu verteidigen: Demut und Bescheidenheit. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und erinnere nochmals an den Appell unserer verehrten Präsidentin: Meine Damen und Herren, es geht ums Dienen, nicht ums Verdienen! Vizepräsidentin Sabine Tippelt:

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Wiard Siebels SPD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht genau, auf wen sich das „Es kann nur noch schlimmer werden!“ bezogen hat. Ich möchte versuchen, ein wenig zur Sachlichkeit zurückzukommen. Vielleicht gibt es auch innerhalb der CDU-Fraktion dazu ein gewisses Interesse, meine Damen und Herren. Ich wiederhole das, was ich gerade schon ausgeführt habe: Die Einordnung dieser Geschehnisse vom heutigen Morgen hat die Präsidentin bei der Eröffnung der Sitzung vorgenommen. Deshalb verstehe ich Ihre diesbezüglichen Fragen nicht. Die Situation da draußen dürfte ja einigermaßen klar sein. Natürlich hat er Fragen gestellt, Herr Thiele. Er hat Fragen gestellt. Er hat geglaubt, er muss die Landesregierung über Vorgänge der Legislative befragen. Das erschließt sich mir nicht ganz. Das steht auch nicht im Einklang mit dem Hinweis der Präsidentin von heute Morgen, wer hier welche Rechte an diesem Haus hat. Erster Punkt. Zweiter Punkt: Sie versuchen darüber hinwegzugehen, aber die Debatte in diesem Raum, im Plenarsaal des Hohen Hauses Niedersächsischer Landtag, war und ist zu keiner Sekunde am heutigen Tage in irgendeiner Weise beeinträchtigt gewesen, es sei denn, Sie kämen zu dem Schluss, dass von draußen im Moment nicht genug Tageslicht einfällt. Aber das wird nicht ernsthaft Ihre Argumentation sein. Der einzige Punkt, auf den Sie sich jetzt beziehen, ist also, dass der Wirtschaftsminister Leute, die eine Greenpeace-Jacke angehabt haben, getroffen hat. Ich kann in meiner Position jedenfalls keine Personengleichheit feststellen. Diejenigen, die dort mit einer Greenpeace-Jacke gestanden haben, können ja sinnigerweise nicht diejenigen sein, die gleichzeitig auf dem Dach des Niedersächsischen Landtages stehen. Das erscheint mir doch einigermaßen ausgeschlossen. Und deswegen verweise ich gerade die CDU die eigentlich immer eine Rechtsstaatspartei gewesen ist darauf, dass die Vorgänge am heutigen Morgen einer ganz normalen rechtsstaatlichen Verfahrensmäßigkeit unterzogen werden und geguckt wird: Wer ist das gewesen? Welche Straftaten liegen vor? Wie wird das verurteilt, mit welchem Strafrahmen? Und so weiter. Und das machen nicht wir als Legislative, sondern das macht in diesem Fall die Judikative. Darauf möchte ich Sie noch einmal ausdrücklich hinweisen, damit Sie das unterscheiden können. An dieser Stelle wird ganz deutlich, was Sie heute Morgen schon versucht haben: Sie versuchen, durch Klamauk solcher Art von der eigenen Inhaltsleere abzulenken. Das ist Ihrer wirklich unwürdig. Das muss ich Ihnen leider an dieser Stelle sagen. Vielen Dank.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Marzischewski-Drewes vor. Bitte schön! Stefan Marzischewski-Drewes (AfD): Sehr geehrter Herr Kollege Kurku, ich freue mich natürlich, dass meine Redebeiträge auf so großes Interesse stoßen und dass Sie mir genau zuhören. Ganz, ganz lieben Dank. Das zeigt: Die AfD wirkt. Ich erinnere mich noch an das letzte Plenum, wo gesagt wurde: Kommunen in Not. - Da hat auch Frau Weippert gesagt: Wunderbar, wie das in den Kommunen alles ist, wie alles klappt. Ich glaube, „Märchenfee“ ist ein schöner, salomonischer Ausdruck, wenn jemand die Realität nicht erkennt und die Lasten bei der Allgemeinheit abladen will, aber nicht bei sich vor Ort. Wir, die AfD, spielen hier ganz und gar nicht in der Opferrolle, sondern ganz im Gegenteil: Wir liefern hier ganz konkrete, sofort umsetzbare Politikansätze. Sie verweigern sich der Diskussion - wie so oft auch im Innenausschuss. Ich betone nur: Dort sollte eben nicht die Zuweisungsrate von Flüchtlingen zu den einzelnen Kommunen veröffentlicht werden, weil die Öffentlichkeit gefürchtet wird. Wir haben den Mut zur Wahrheit. Wir stehen für Transparenz und Offenheit. - Nicht „Was soll denn das?“, es ist die Wahrheit. Ich war ja im Ausschuss dabei. Ich war im Ausschuss dabei. Herr Bock hat es beantragt. Es waren genug dabei. Ich freue mich schon auf das Ausschussprotokoll. Wir, die AfD, sind der Taktgeber der Politik hier im Niedersächsischen Landtag. Darauf sind wir stolz. Vielen Dank.

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Wenn Sie sich jetzt wieder beruhigt haben, dann können wir zum Sitzungsablauf übergehen; denn wir befinden uns in einer Sitzung. Herr Bajus, Sie haben das Wort. Bitte schön! Volker Bajus (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich danke dem Präsidium ausdrücklich, dass es die Ordnung hier im Sitzungssaal aufrechterhält und wir hier wieder zu etwas beruhigteren Gemütern und wieder zu sachlichen Auseinandersetzungen kommen. Ich habe in den letzten Minuten feststellen können, wer hier gerade für ein bisschen Unordnung gesorgt hat. Ich würde sagen, das war mehr auf dieser Seite des Hauses. Im Einzelnen will ich das gar nicht kommentieren. Ich sehe überhaupt nicht, dass hier heute Morgen die Debatte in irgendeiner Weise gestört wurde, dass der Ablauf gestört ist. Zweifelsohne gibt es außen sichtbar Formen des Protestes, die wir, glaube ich, alle, wenn wir uns den Gegenstand des Protests angucken, als Niedersächs*innen teilen. Denn das Wattenmeer, meine Damen und Herren - Lassen Sie mich bitte ausführen! Das Wattenmeer liegt uns allen am Herzen und ist uns wichtig Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Bajus wir warten wieder Volker Bajus : - und auch zentral. Zweifelsohne ist Greenpeace dafür bekannt, mit spektakulären Aktionen auch auf Themen aufmerksam zu machen, die Sie genau wie ich, wie alle anderen hier wichtig finden. Zu klären, ob das in Ordnung ist oder nicht, ist zweifelsohne darauf hat die Kollegin Hermann zu Recht hingewiesen Aufgabe des Präsidiums. Und es ist Aufgabe der Behörden in diesem Land, entsprechend dagegen vorzugehen. Das tut die Polizei auch. Ich danke den Sicherheitskräften ausdrücklich für ihr umsichtiges Vorgehen. Denn ich habe keinerlei Eskalation, sondern nur ruhige Leute draußen vor der Tür erlebt - und bisher auch hier drin. Warum Sie das an dieser Stelle eskalieren, müssen Sie mit sich selber ausmachen. Das hier ist ein Haus des Wortes, ein Haus der sachlichen Auseinandersetzung, ein Haus der Demokratie. Da redet man miteinander! Das ist ganz normal. Das gehört zu unserem Alltag, auch zu Ihrem. Da müssen Sie sich mal fragen, ob das, was Sie hier tun, für eine sachliche Debatte hilfreich ist! Ich kann mich Herrn Siebels nur anschließen: Worum geht es Ihnen hier eigentlich? Wenn Herr Lies den Dialog gesucht hat, dann kann ich auch das nur begrüßen; denn noch einmal: Das ist unsere Aufgabe! Es kann nicht unsere Aufgabe sein, zu eskalieren, zu skandalisieren. Der ordnungsgemäße Ablauf der Sitzung ist hier zu jeder Zeit gewährleistet. Ich habe auch keinen Angriff oder eine Bedrohung auf irgendeinen der Abgeordneten beobachten können. Das haben Sie auch gar nicht angemerkt. Es geht Ihnen nur darum, jetzt die Nachtragshaushaltsdebatte, nachdem Sie schon heute Vormittag gescheitert sind, noch einmal zu sabotieren. Dafür haben wir kein Verständnis. Das Thema gehört ins Präsidium. Das teilen wir alle. Dort werden wir es weiter diskutieren. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Aber Klamauk machen wir hier nicht mit.

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Brian Baatzsch SPD

Keine Kapitulation vor dem Lehrkräftemangel - Unterrichtsversorgung in Niedersachsen sicherstellen!

weiterhin vor große Herausforderungen stellt: dem Mangel an Lehrkräften in unserem Bundesland. Das Thema ist kein neues Phänomen. Aber die aktuelle Situation ist alarmierend. Die Unterrichtsversorgung ist nicht immer und überall sichergestellt. Diese Situation führt dazu, dass unsere Kinder und Jugendlichen nicht die Bildung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen und benötigen, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben wir uns immer für eine gerechte und inklusive Bildungspolitik eingesetzt. Wir stehen für Chancengleichheit und eine solide Grundlage für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen. Daher kann ich Ihnen sagen: Wir sehen nicht tatenlos zu, wie der Lehrermangel sich weiter verschärft. Sie stellen heute in diesem Papier viele Forderungen auf, jedoch meiner Wahrnehmung nach erneut ohne Fahrplan und ohne konstruktive Lösungsansätze. Wir als rot-grüne Koalition bringen konkrete Maßnahmen voran und haben das Ziel, weiterhin daran festzuhalten. Damit wird die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen langfristig spürbar gesichert. Kurz bevor Herr Thiele gestern während der Beratungen zum Nachtragshaushalt anfing, über den Nachtragshaushalt aus dem November zu philosophieren, nahm er sich die Zeit, auch zur Frage des Mangels an Lehrkräften auszuführen. Ich hätte mir auch an dieser Stelle gewünscht, dass Sie einmal eine Idee vorstellen, wie denn eine gute Bezahlung für alle Lehrkräfte in Niedersachsen so schnell gelingen soll. Aber das ist dann wohl der Unterschied zwischen Opposition und Regierung in Niedersachsen. Sie reden, wir machen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Ihr Antrag, zu dem ich heute spreche, viele Punkte außer Acht lässt. Denn der Lehrkräftemangel lässt sich nicht mit alten Rezepten lösen. Wir benötigen umfangreiche Lösungsansätze: langfristige Lösungsansätze, kurzfristige Lösungsansätze und vor allen Dingen grundsätzliche Lösungsansätze. Was meine ich damit? „Grundsätzlich“ bedeutet, dass wir über die Rahmenbedingungen sprechen werden, die Lehrerinnen und Lehrer im Dienst des Landes Niedersachsen vorfinden. Die Frage von zeitlichen Entlastungen, Verwaltungsunterstützung und multiprofessionellen Teams ist zu erörtern. Daher bin ich der Landesregierung sehr dankbar, dass es Entlastungsstunden für Schulleitungen gibt. Darüber hinaus ist das Projekt der Verwaltungsassistenz gestartet, um genau die Frage von Unterstützung in der Schulverwaltung zu betrachten. Auch die Unterstützung aus dem Programm „Startklar“ wurde verlängert. Vor allem Studiendirektoren sollten, ehrlich gesagt, ihre Arbeitszeit nicht mit dem Erstellen von Excel-Tabellen verbringen. Da ist definitiv noch Potenzial nach oben. Natürlich gehört ebenso die Frage der Bezahlung von Lehrkräften zu diesen Rahmenbedingungen - ein Thema, an dem im Ministerium und in den Regierungsfraktionen mit Hochdruck gearbeitet wird. Wenn Ihnen das nicht schnell genug geht, sollten Sie vielleicht bei Herrn Hilbers nachfragen, wie das nochmal mit den Hürden war und warum eine nachhaltige Finanzierung politischer Entscheidungen sinnvoll ist. Wir stellen also fest, dass die Landesregierung arbeitet, um auf eine bessere Situation an unseren niedersächsischen Schulen Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Einen kleinen Moment, Herr Baatzsch! Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hilbers zu? Brian Baatzsch (SPD): Nein, ich führe aus. Die CDU konnte auch vorhin in Ruhe ausführen. Auch wir als Fraktion haben Arbeitsgruppen gegründet, um diese Themen vorzubereiten und noch schneller anzupacken. Kommen wir zu den kurzfristigen Lösungsansätzen! Damit meine ich genau das, was in Ihrem vorliegenden Papier viel zu kurz kommt: ehrliche Lösungen für den Quereinstieg. Dazu gehören aus meiner Sicht insbesondere auch die Frage der Anerkennung von Lehrkräften aus dem Ausland, die Frage nach der Notwendigkeit einer Zwei-Fächer-Kombination, die Frage nach dem Sprachniveau, die Möglichkeit, einzelne Scheine nachzuholen, die Möglichkeit, zwischen den Schulformen zu wechseln, die Möglichkeit, eine Weiterqualifizierung zur Sonderpädagogin oder zum Sonderpädagogen zu erreichen, und die Frage nach den Aufgaben von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - alles Punkte, die in Ihrem Papier zu kurz kommen. Ich würde mich freuen, wenn Sie da bis zu den Beratungen im Ausschuss nacharbeiten würden. Mit „langfristigen Lösungsansätzen“ meine ich all die Lösungen, die das Lehramtsstudium betreffen. Ich möchte diesen Punkt nutzen, um auf den Begriff „Langfristigkeit“ einzugehen. Wenn die Ministerin die Aussage tätigt, dass es an der einen oder anderen Stelle noch zehn Jahre dauern kann, bis es eine stabile Unterrichtsversorgung gibt, dann hängt das vor allen Dingen damit zusammen, dass ein Lehramtsstudium inklusive Referendariat nun einmal sieben Jahre dauert. Die CDU hat immer wieder die Aussage der Ministerin kritisiert. Ich finde das an dieser Stelle nicht ganz ehrlich. Wir werden dann aber auch über das Studium sprechen müssen. Wir werden über die zukünftige Ausrichtung des Referendariats sprechen müssen, über Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität des Studiums, über alternative Studienzeitmodelle, über die Frage dualer Studiengänge, über frühzeitige Praxiserfahrungen und auch über den Inhalt des Studiums. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten die drei von mir aufgeführten Bereiche nicht außer Acht lassen und das Thema im Ausschuss ganzheitlich betrachten und diskutieren, wenn der Antrag das auch nicht hergibt. Als Grundlage für die Diskussion, da können Sie sicher sein, werden auch wir selbst Entschließungsanträge einbringen, die gehaltvoller sein werden. Frau Bauseneick, Ihr Antrag lautet: "Keine Kapitulation vor dem Lehrkräftemangel – Unterrichtsversorgung in Niedersachsen sicherstellen“. Im geschichtlichen Gesamtzusammenhang finde ich es beeindruckend, dass hier am 4. Mai ein Antrag vorliegt, der den Begriff „Kapitulation“ enthält. „Kapitulation“ bedeutet Aufgeben. Ich kenne aus den von Stephan Weil geführten Landesregierungen nur engagierte Kultusministerinnen und Kultusminister, die sich alle zweifelsohne der großen Herausforderungen bewusst waren und sind, die vor uns liegen. Alle hatten und haben stets das Ziel vor Augen, die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen zu sichern. Auch wir Parlamentarier krempeln die Ärmel hoch, um auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sollten sich daher einmal an die eigene Nase fassen. Viele Themen, die heute noch nicht abschließend gelöst sind, hätten Sie bereits im letzten Jahrzehnt angehen können. Dann wären wir da weiter. Nehmen Sie diesen kollegialen Hinweis gerne auf! Tragen Sie im Ausschuss zum konstruktiven Diskurs bei! Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank.

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Sophie Ramdor CDU

Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten

Sophie Ramdor (CDU): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jede dritte Frau in Deutschland wird laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von psychischer oder sexualisierter Gewalt und jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Bei diesen erschreckenden Zahlen dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass viele Opfer der häuslichen Gewalt nicht einmalig, sondern über Monate und Jahre unter der Gewalt leiden. Häusliche Gewalt betrifft nicht nur Frauen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind aber in vier von fünf Fällen die Opfer weiblich. Obwohl der Europarat bereits 2011, also vor über zehn Jahren, die Übereinkunft getroffen hat, mit der Istanbul-Konvention ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ins Leben zu rufen, sind wir heute noch nicht am Ende einer zufriedenstellenden Umsetzung angekommen - vor allem, wenn wir uns die steigenden Zahlen der häuslichen Gewalt ansehen, die auch diesem Antrag zugrunde liegen. Im Jahr 2022 kam es laut der Polizeilichen Kriminalstatistik zu einer Zunahme von 11,08%. Dieser Anstieg bedeutet für mich aber nicht allein, dass die Zahl der häuslichen Gewalt zugenommen hat, sondern auch, dass sich immer mehr Frauen trauen, sich Hilfe zu suchen, und glauben, dass es einen Ausweg aus ihrer von Gewalt geprägten Ehe oder Beziehung gibt. Den Weg, Frauen zu stärken und zu ermuntern, zur Polizei zu gehen, müssen wir als politisch Verantwortliche weiter ausbauen und gehen. Die Dunkelziffer der Gewalt, vor allem der häuslichen Gewalt, wird um ein Vielfaches höher geschätzt als die Zahlen, die den Behörden vorliegen. Umso wichtiger ist es, zu betonen, dass Gewalt nicht nur die physische Gewalt mit Schlägen und Tritten beinhaltet, sondern auch Bedrohungen, Beschimpfungen, Belästigungen und vor allem auch die Kontrolle durch den Partner als Gewalt zu verstehen sind. Die psychische Gewalt ist oft auf den ersten Blick nicht sichtbar. Die Demütigungen, die Einschüchterungen und die häufig damit verbundene soziale Isolation führen dabei zu schwerwiegenden psychischen und psychosomatischen Folgen, aus denen die Opfer selten allein herausfinden. Vor allem auch die Kinder leiden unter der häuslichen Gewalt, von der sie häufig Zeuge werden und die bei ihnen zu psychischen Belastungen und langfristig zu Entwicklungsstörungen führen kann. Umso mehr freut es mich, dass die neue Landesregierung den in der letzten Wahlperiode begonnenen Weg der Großen Koalition weitergeht, unter der u. a. ein Ampelsystem zur fortlaufenden aktuellen Erfassung der Belegung und freien Kapazitäten an niedersächsischen Frauenhäusern eingerichtet wurde, die Errichtung erster Mädchenhäuser oder die Täterberatungsstelle zum Wohle der weiblichen Opfer auf den Weg gebracht wurden. Auch wichtige Projekte wie die anonyme Beweissicherung bei Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen wurden fortgeführt. Bei dem Entschließungsantrag setzen Sie die durch die Istanbul-Konvention vorgegebene Koordinierungsstelle in Niedersachen um. Was ich an Ihrem Antrag aber wirklich schade finde, ist, dass die regierungstragenden Parteien die Landesregierung bei diesem wichtigen Thema um eine Umsetzung bitten und nicht einen Gesetzentwurf einfordern. Ich denke, dies wäre der Sache gegenüber angemessen gewesen. Auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle und somit die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene könnten wir hier in diesem Hohen Haus nicht nur begrüßen, sondern über eine Bundesratsinitiative auch einfordern. Meines Erachtens dürfte dieser Antrag zudem weitgehender und mit konkreteren Forderungen untermauert werden. Obwohl laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Frauen mit Beeinträchtigung fast doppelt so häufig körperliche Gewalt erfahren wie Frauen ohne Beeinträchtigung, ist nur ein sehr geringer Anteil der Frauenhäuser barrierefrei. Wir müssen uns zudem darüber Gedanken machen, wie wir mit Frauen aus kinderreichen Familien umgehen, da für die Landesfinanzierung bisher nur die einzelnen Frauen, nicht aber deren Kinder und der damit verbundene eventuell größere Platzbedarf berücksichtigt werden. Auch der Umgang mit Söhnen, die älter als 12 Jahre sind, muss landesweit geklärt werden, damit Frauen nicht vor einem Flickenteppich stehen. Da sich nur ein Bruchteil der von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffenen Personen an die Polizei oder andere spezialisierte Hilfssysteme wendet, muss die Prävention und Öffentlichkeitsarbeit verbessert werden. Bei der Öffentlichkeitsarbeit darf dabei nicht nur an die Opfer gedacht werden, sondern wir müssen auch deren Umfeld miteinbeziehen. Wir brauchen mehr Präventionsprojekte wie „Rosenstraße 76“. Dieses Projekt zielt auf Schulklassen, die in einer nachgestellten Wohnung selbstentdeckend über häusliche Gewalt informiert werden und auf das Thema, dessen Anzeichen und Folgen aufmerksam gemacht werden. Solch ein präventives Projekt gibt es aktuell nur in Osnabrück, eines wird gerade in Braunschweig, meiner Heimatstadt, aufgebaut. Wir sollten die Aus- und Fortbildung bestimmter Berufsgruppen, die mit Opfern häuslicher Gewalt zu tun haben, sowie Programme zur Arbeit mit den Tätern verstärken. Dies sind nur einige Bereiche, in denen Niedersachsen besser werden muss. Wir begrüßen somit Ihren heute eingebrachten Entschließungsantrag. Der Landtag muss bei diesem wichtigen Thema die vor uns liegenden Probleme konkreter angehen, um mehr Mädchen und Frauen in diesem Land zu schützen. Vielen Dank.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Rüdiger Kauroff (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion stellt in ihrem Gesetzentwurf richtig fest, dass auch im Rettungsdienst der Personal- und Fachkräftemangel vorhanden ist. Dafür sind sicherlich mehrere Faktoren verantwortlich. Einige davon haben Sie in Ihrem Antrag bereits genannt. Neben dem genannten demografischen Wandel und der damit verbundenen hohen Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der geburtenstarken Jahrgänge, die das Rentenalter erreicht haben, muss man sicherlich aber auch mal die Anzahl der Abwanderungen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern genau ansehen. Nach meinem Kenntnisstand sind nicht wenige ausgebildete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter abgewandert, weil die Anzahl der Bagatelleinsätze in nicht unerheblichem Maße angestiegen ist. Ich selbst habe bei meiner Hospitation im vergangenen Sommer miterleben dürfen, wie eine ausgebildete Notfallsanitäterin einen männlichen Patienten, der über die Notrufnummer 112 Hilfe angefordert hat, stark verschwitzt und am ganzen Körper zitternd angetroffen hat. Die Besatzung des Rettungswagens überprüfte den Blutdruck, den Puls und den Herzschlag. Alle Werte waren im grünen Bereich. Lediglich der Zuckerwert des Patienten war zu niedrig. Was hat die Notfallsanitäterin dann unternommen? Sie hat dem Patienten ein Marmeladenbrot gemacht und darauf geachtet, dass er es auch isst. Eine Viertelstunde später war auch der Zuckerwert des Patienten in Ordnung. Ihm ging es gut und er musste nicht ins Krankenhaus gefahren werden. Während meiner Hospitation waren gut 50 % der gefahrenen Einsätze solche Bagatellfälle. In Gesprächen erklärten mir dann die Kollegen und Kolleginnen vom Rettungsdienst, dass Sie doch nicht dafür eine so kostspielige und aufwendige Ausbildung gemacht haben und es Kollegen gibt, die sich deshalb gefrustet andere Berufe gesucht haben. Ich kann es verstehen, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auch durch die Zunahme solcher Bagatellfälle, für die ja eigentlich der ärztliche Notdienst zuständig ist, gefrustet sind. Für diese Problematik müssen wir eine Lösung finden, und wir müssen das Zusammenspiel zwischen Rettungsdienst und kassenärztlichem Notdienst genau beleuchten. Sie fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, in Ihrem Gesetzentwurf, dass die Regelung im Rettungsdienstgesetz, wonach ab dem 1. Januar 2024 in einem Rettungswagen mindestens ein Notfallsanitäter eingesetzt werden muss, komplett gestrichen wird. Da werden wir Ihnen nicht folgen können. Für uns ist es wichtig, dass die Rettungswagen nach einem bestimmten Termin mit einem Notfallsanitäter oder mit einer Notfallsanitäterin besetzt zu den Einsätzen fahren. Wir sind aber gerne im Verlauf der weiteren Beratungen in bestimmten Fällen bereit wenn es gute Gründe, warum Rettungsassistenten bisher ihre weitere Ausbildung zum Notfallsanitäter nicht begonnen haben , darüber zu sprechen, ob es im Rahmen Ihres Gesetzentwurfes zu einer weiteren Terminverschiebung kommen kann. In dem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss. Danke schön.

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Claudia Schüßler SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Claudia Schüßler (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend den Gesetzentwurf zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Ich bin ein bisschen überrascht, weil alles, was ich eben gehört habe, nicht Gegenstand der sehr umfänglichen Anhörung war, die wir im Unterausschuss „Medien“ zu diesem Thema durchgeführt haben. Wir wollen heute abschließend über die Vorschläge beraten, die vorgelegt wurden, um das Gegenteil dessen zu tun, was gerade gesagt wurde. Es soll nämlich z. B. einen klaren Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben, zukünftig alle Bevölkerungsgruppen in den Blick zu nehmen. Das ist wichtig, meine Damen und Herren, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen breiten Auftrag hat. Wenn nur noch eine bestimmte Altersgruppe öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt, dann wird er dem Programmauftrag nicht gerecht. Von Verwässerung kann an dieser Stelle keine Rede sein. Der Auftrag ist vielmehr geschärft worden. Ich habe wirklich überlegt, ob der Kollege im Unterausschuss war oder nicht. Das, was dort gesagt wurde, war das genaue Gegenteil dessen, was eben hier vorgetragen wurde. Es geht bei diesem Staatsvertrag auch um eine Flexibilisierung zwischen dem linearen und dem nicht linearen Bereich des Angebots. Den Sendeanstalten das ist auch ganz wichtig soll mit diesem Modell die Möglichkeit gegeben werden, bestimmte Programme, deren lineare Ausstrahlung gar nicht notwendig ist, nur noch nicht linear auszustrahlen und damit Kosten zu sparen. Wir alle wissen, dass nicht wir festlegen, wie hoch die Beiträge sind. Das tut vielmehr die KEF. Die Anstalten melden ihre Programme und ihre Ansprüche an. Die KEF guckt, ob die Anmeldungen dem Programmauftrag entsprechen. Wenn das Angebot durch eine Reduktion auf den nicht linearen Bereich günstiger wird, dann ist das am Ende für alle gut. Deshalb wird mit diesem Medienänderungsstaatsvertrag auch etwas getan, um in Sachen Kosten eine klare Linie zu ziehen. Ja, das Thema ist immer ein bisschen spröde, aber es ist natürlich total wichtig. Daher versuche ich auch, zu erklären, was eigentlich Inhalt dieses Staatsvertrages ist. Es geht außerdem um Qualitätsmanagement in den Anstalten, und es geht eben auch um die Kontrolle von wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung. Ich will kurz auf die Anhörung zurückkommen, die wir durchgeführt haben, natürlich unter der Beteiligung von öffentlich-rechtlichen Anstalten, von privatem Rundfunk, von Zeitungen und vom Landesrundfunkrat. Es ist sehr deutlich geworden, in welchem Umbruch sich unsere Medienlandschaft befindet, was sich durch das Internet, durch die weltweit genutzten Plattformen bereits verändert hat und wie eng der lineare Markt geworden ist, wie angespannt in Teilen die wirtschaftliche Situation der Medienschaffenden und wie schwierig auch der Umgang mit den großen Plattformen ist, wie sehr sich Seh- und Hörgewohnheiten verschoben haben. Die Frage, die sich alle stellen müssen, ist: Wie kann ich noch wen erreichen? Ich mache das mal an einem Beispiel deutlich: Während die „Tagesschau“ im Ersten das ist in der Anhörung von Herrn Knuth, dem Intendanten, gesagt worden im Schnitt von Menschen im Alter von 61 Jahren geschaut wird, kann sie auf Instagram immerhin 4,4 Millionen Follower verbuchen, die ein Durchschnittalter von 31 Jahren haben - und das macht eben einen Unterschied. Genau in dieser Anhörung haben Sie dann die Frage gestellt, - - oder der Kollege; einer war da, sonst wäre die Frage ja nicht gestellt worden; entschuldigen Sie, dass ich das nicht sofort auf dem Schirm hatte - wie es denn aussieht, ob sich das ZDF zukünftig mit den großen Plattformen messen wolle. Das ZDF hat dann ganz klar gesagt, dass das nicht die Intention ist. Auch das ist im Protokoll zu dieser Ausschusssitzung nachzulesen. Es geht hier nicht darum, sich mit den Großen messen zu wollen, sondern es geht darum, die Verbreitungswege zu beschreiten, um jüngere Zielgruppen zu erreichen. Das halte ich für legitim und für sehr wichtig. Ich glaube auch, dass die großen Plattformen davon profitieren, wenn solche gut gemachten Nachrichten über ihre Kanäle laufen. Am Ende muss es natürlich gelingen, die Zuschauenden wieder zu den eigentlich Aussendenden zurückzuholen. Dieser Medienänderungsstaatsvertrag öffnet nun Räume dafür, genau in diese Richtung zu denken und den bereits begonnenen Transformationsprozess weiterzuführen und richtig in Schwung zu bringen. Ich will hier aber auch noch etwas anderes zum Thema Wirtschaftlichkeit sagen. Es hat sich durch das Internet in den vergangenen 20 Jahren ein bisschen der Gedanke eingebürgert, dass man Nachrichten umsonst bekommen kann. Ich halte das für grundsätzlich falsch. Gut gemachte, gut recherchierte Nachrichten brauchen gute Journalisten, und die müssen auch vernünftig bezahlt werden, meine Damen und Herren. Das gibt es nicht umsonst. Und bei allem, was es umsonst gibt, wissen wir nicht, wer es am Ende bezahlt. Vor diesem Hintergrund muss, glaube ich, mit diesem Gedanken aufgeräumt werden. Es kostet Geld, gute Nachrichten zu machen. Davon bin ich überzeugt. Dass wir auch in Zukunft qualitativ gute Nachrichten erhalten, ist wichtig für die Demokratie. Dazu gehört auch die Bericht- und Vor-Ort-Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist wichtig, weil sich Menschen sonst nicht informieren können. Vor diesem Hintergrund finde ich, dass das ganze Thema Nachrichten für uns ein echtes Zukunftsthema ist - auch weil heute nicht mehr so leicht zu unterscheiden ist zwischen einer guten Nachricht und schlecht gemachten Fake News. Und das wird auch in Zukunft nicht einfacher werden. Ich freue mich jedenfalls, dass mit diesem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Es ist allen klargeworden, dass wir am Anfang einer Entwicklung stehen, dass die Zeit sehr schnell voranschreitet und dass ständig nachgebessert werden muss in diesen Dingen. Es wird nicht mehr statisch zu bestimmten Hör- und Sehgewohnheiten kommen. Vor diesem Hintergrund werden wir dem Medienänderungsstaatsvertrag natürlich in Gänze zustimmen, wir werden aber auch einen wachen Blick darauf behalten, wie sich das in Zukunft entwickelt und an welchen Stellen wir nachsteuern müssen. Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Omid Najafi AfD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Fraktion der AfD stellt wieder der Abgeordnete Herr Najafi. Bitte! Omid Najafi (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hat die Landesregierung einen Datenbestand, wie viele Altbauwohnungen bzw. -häuser es in Niedersachsen gibt bzw. wie hoch die Sanierungskosten für die entsprechenden Haus- und Wohnungseigentümer sein werden? Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Christian Fühner CDU

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Christian Fühner (CDU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade über die Zustände bei der Schließung der Caritas-Einrichtung in Osnabrück berichtet und gesagt haben, dass alle auf neue Plätze vermittelt werden konnten und die Sache dort geregelt ist, die Zustände aber mitnichten so sind, wie Sie es berichtet haben, wenn sich die Situation so darstellt, dass teilweise keine Plätze geschaffen worden sind, dass Familien teilweise noch auf Plätze warten und dass Menschen nicht in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vermittelt werden konnten, sondern in Einrichtungen der Pflege, - Sabine Tippelt: Die Frage, Herr Fühner! Christian Fühner (CDU): - frage ich Sie, ob Sie uns hier wider besseres Wissen falsch informiert haben oder ob Sie keine Ahnung von den Zuständen haben, die aktuell in Osnabrück herrschen.

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

persönlichen Bemerkung vor. Herr Schulz-Hendel, bitte schön! Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Najafi, Ihr Verhalten in den letzten vier Minuten ist komplett unparlamentarisch um nicht ganz deutlich zu sagen: unverschämt gewesen. Ihr Verhalten entspricht in keinerlei Weise dem Anspruch dieses Hauses und ist ihm auch nicht würdig. Sie bezichtigen uns kollektiv der Lüge. Kollektiv SPD und Grüne. Ich kann ja noch zuhören! Lüge gleich Verleumdung, Verleumdung gleich Straftatbestand. Ich fühle mich von Ihnen persönlich und mit Sicherheit nicht nur ich angegriffen, da Sie uns kollektiv und damit auch mich der Lüge bezichtigt haben. Ich fordere Sie jetzt auf, sich umgehend bei mir persönlich und bei allen anderen dafür zu entschuldigen - und zwar umgehend! Ihr Verhalten ist ungebührlich. Jetzt ist mal Schluss damit! Es reicht!

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

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Deniz Kurku SPD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Kollegen Kurku zu einer Zwischenfrage vor. Stephan Bothe (AfD): Unbedingt. Der ist so motiviert hier vorne. Deniz Kurku (SPD): Wissen Sie was, Herr Bothe: Ich bin auch hinten motiviert. - Vielen Dank. Herr Bothe, wo wir gerade bei Widersprüchen sind, möchte ich ganz gerne auf einen Widerspruch in Ihrem Redebeitrag eingehen. Sie haben eben gesagt, dass die Nutzung des ÖPNV auch unheimlich gut wäre, was die Integration ausreisepflichtiger Menschen angehe. Auf der anderen Seite sagen Sie das ist auch der Hintergrund Ihrer ganzen Veranstaltung , diese Leute sollen möglichst schnell abgeschoben werden. Was denn jetzt? Das ist ein ganz klarer Widerspruch. Sollen sie integriert werden oder abgeschoben werden? Stephan Bothe (AfD):

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Karin Emken SPD

Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten

Karin Emken (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, Gewalt gegen Frauen ist eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die gegen Frauen begangen wird, weil sie Frauen sind. Sexualisierte Belästigung, Stalking, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, körperlicher, sexueller und psychischer Missbrauch durch Partner sind zutiefst traumatisierende Gewalttaten. Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. Ich nenne jetzt noch einmal die alarmierenden Zahlen - man kann sie nicht oft genug wiederholen; denn sie sind bedrückende Realität. Über 143.000 Frauen wurden im Jahr 2021 Opfer partnerschaftlicher Gewalt in unserem Land. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Etwa jeden Tag findet ein Tötungsversuch statt. Alle 4,5 Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer partnerschaftlicher Gewalt, alle 45 Minuten schwerer körperlicher Gewalt. Allein 3.527 Frauen waren 2021 von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellen Übergriffen betroffen - d. h. alle zweieinhalb Stunden. 80 % der häuslichen Gewalttaten werden von Männern ausgeübt; sexualisierte Gewalttaten werden zu über 90 % von Männern begangen. Der gefährlichste Ort für eine Frau sind und das ist mehr als erschreckend, die eigenen vier Wände. Wir wissen: Geschlechtsspezifische Gewalt ist Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Es sind abscheuliche, niederträchtige Taten, zutiefst zu verurteilen und mit aller Härte zu bestrafen; denn die Täter sind Straftäter, die Gewalt einsetzen, um männliche Macht und Kontrolle aufrechtzuerhalten. Gewalt gegen Frauen ist strukturelle Gewalt, kein individuelles Problem, keine Privatsache, begangen in allen Schichten der Gesellschaft. Es ist ein strukturelles, gesamtgesellschaftliches Problem, dessen wir alle uns annehmen müssen. Die direkten und indirekten Kosten von häuslicher Gewalt in Deutschland werden auf jährlich 2,75 Milliarden Euro eingestuft: für Fachberatungen und Frauenhäuser, Justiz, Polizei, Gesundheitswesen, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Traumata bei Kindern etc. Rechtlich und politisch wurden in den vergangenen Jahrzehnten große Erfolge erzielt. Dennoch geht die Gewalt gegen Frauen nicht zurück - weder die häusliche Gewalt noch die Tötungsdelikte in der Partnerschaft. Die Istanbul-Konvention sieht die Gleichstellung der Geschlechter als notwendige Voraussetzung für die Beendigung von Gewalt an. Der Grundsatz der Konvention lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ Sie ist seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland. Es ist damit Aufgabe des Staates, vor allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt Schutz zu bieten. Wir müssen die drängende Problematik, das Leid der betroffenen Frauen und ihrer Kinder sichtbar und ihre Stimmen hörbar machen. Dafür brauchen wir ein starkes Hilfesystem, dessen Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Hier in Niedersachsen haben wir bereits ein breites und gutes Angebot an Unterstützungseinrichtungen geschaffen. Wir brauchen eine starke Vernetzung und ganz wichtig ein gesellschaftliches Umdenken, ein Bewusstsein für Halt, Schutz und Unterstützung. Alles, von dem wir wissen, dass es wirksam ist, muss in einer Strategie zusammengefügt werden, wenn wir das Problem längerfristig lösen wollen. Es braucht u. a. mehr Täterarbeit, mehr Prävention, mehr Konfliktberatung, und es braucht mehr Daten. Wir brauchen eine Vernetzungsstruktur, die die strukturellen Probleme bündelt, verarbeitet und Maßnahmen ergreift. Veränderungen auf struktureller Ebene sind nur vernetzt und gebündelt möglich. Wir brauchen eine Gesamtstrategie auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss bedingungslos verhindert und bekämpft werden. Jede Frau und jedes Mädchen sollte in unserem Land selbstbestimmt, diskriminierungsfrei und gewaltfrei leben können. Deshalb ist unser erklärtes Ziel, geschlechtsspezifischer Gewalt ein Ende zu setzen und dafür die Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen. Zentrales Element dafür ist die einzurichtende Koordinierungsstelle, die wir mit diesem Entschließungsantrag beantragen. Ich freue mich auf die Diskussion. Danke schön.

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Andrea Prell SPD

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Andrea Prell (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Philippi, hat man mit der KAP.NI, also der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen, im Rahmen der stationären Langzeitpflege bislang schon etwas erreichen können, insbesondere bei der Suche nach freien Pflegeplätzen? Ist das einfacher geworden? Wie geht es damit perspektivisch weiter? Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke, Frau Prell. - Bitte!

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Carina Hermann CDU

Mitteilungen der Präsidentin

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Olaf Lies SPD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Ich könnte die Frage aus dem Handgelenk jedenfalls nicht beantworten. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Jetzt wird es mit der Redezeit eng. Der Bauminister antwortet. Bitte schön! Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das jetzt komplett zu differenzieren, wäre etwas schwierig. Ich will ein paar grundlegende Zahlen nennen, um zu beleuchten, wohin wir müssen. Wir haben knapp 4 Millionen Haushalte. Mit Gas das ist die allergrößte Gruppe heizen 2,8 Millionen Haushalte, das sind 70 %. Mit Heizöl heizen 17,5 %. Dann geht es weiter mit Fernwärme - 6 %. Elektrizität also Direktstrom nutzen 2 %. Holzpellets nutzen auch 2 %. Erdwärme wird von 1,2 % und Biomasse von 0,2 % genutzt. Wir werden morgen zusammensitzen, auch mit dem Handwerk, der Bauwirtschaft und der Wohnungswirtschaft, um einen Fahrplan zu entwickeln und zu klären, welche Maßnahmen in welchen Gebieten notwendig und möglich sind. Wir werden prüfen, an welchen Stellen vielleicht eine kommunale Wärmeplanung mit einem Nahwärmenetz die richtige Lösung ist. Wir sind also in der Beratung dazu. Ergänzend dazu: Gerade der Kollege Christian Meyer und ich sind sehr intensiv dabei, diesen Gesetzentwurf in den entsprechenden Ausschüssen mit Fragen, mit Anregungen, mit Beschlüssen zu begleiten. Ganz genau das ist der Fall. Aber vielleicht erinnern sich ja die Kollegen, die in der letzten Legislaturperiode dabei waren,

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Philipp Raulfs SPD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Philipp Raulfs (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Thiele, nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Was wir kritisieren wollten was wir kritisiert haben : Sie sagen auf der einen Seite, wir bunkern Mittel in Sondervermögen, die Sie mit Ihrem Änderungsantrag auflösen. Offensichtlich sind diese Sondervermögen gar nicht so schlecht. Denn auf der anderen Seite versuchen Sie, ein zweites, neues Sondervermögen mit einem absolut identischen Zweck aufzubauen, nur dass Sie keine Polizeigebäude bauen, sondern Krankenhäuser. Da muss ich ehrlich sagen: Die Kritik teile ich an dieser Stelle auf gar keinen Fall. Zum Kollegen Lilienthal: Ich habe durchaus umgeblättert, nachdem viele leere Blätter aus meinem Drucker rausgekommen sind, und habe mir auch angeguckt, was dort bei der AfD drinsteht. Sie machen im Prinzip drei Punkte; die haben Sie gerade noch einmal genannt: Sie wollen Abschiebezentren einführen, Sie wollen die Corona-Leugner mit irgendwelchen Forschungsgeldern bestücken und Nagelbretter für die Polizei kaufen. Entschuldigung, aber ich glaube, wir haben in diesem Land viele wichtige Aufgaben, die Sie in Ihrem Nachtragshaushaltsantrag null Komma null abbilden. Das ist ziemlich eindrücklich in diesem Nachtragshaushaltsantrag abgebildet. Herzlichen Dank. Vizepräsident Jens Nacke:

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Volker Bajus (GRÜNE): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich meinen beiden Vorrednerinnen nur anschließen: Das ist ein überflüssiger Antrag. Was soll es eigentlich bringen, eine Debatte immer wieder von Neuem zu führen? Ich befürchte, das liegt einfach daran, dass Ihnen nichts Neues mehr einfällt. Parlamentarisch ist das, mit Verlaub, nicht nur einfallslos, sondern auch arg billig. Jetzt also wieder eine Diätendiskussion das geht immer; das kommt in der Öffentlichkeit gut an , weil das Aufmerksamkeit erzeugt. Das liegt daran das muss man einfach sehen, dass der Landtag hier in einem Dilemma steckt. Denn einerseits reden wir über öffentliches Geld, wenn wir über Diäten reden, und öffentliches Geld ist nun einmal knapp. Zum Zweiten aber müssen wir darüber selbst entscheiden, und das hat in der öffentlichen Debatte immer einen komischen Geschmack, und es heißt, wir würden hier Selbstbedienung betreiben. Das Problem ist: Über uns ist niemand mehr, der entscheiden könnte. Wir sind die legitimierte Gewalt in diesem Land, nämlich die Legislative - die darüber sogar entscheiden muss, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt hat. Weil das ein schwieriges Thema ist ich wundere mich, dass ich Ihnen das erklären muss, hat der Landtag vor vielen Jahren entschieden, dass er sich von einer Diätenkommission beraten lässt. Diese Diätenkommission wird von der Landtagspräsidentin angerufen und berät über die Angemessenheit der Diäten. Das Ganze dient der Rationalisierung und der Entemotionalisierung dieser Debatte, um eben Neid und Missgunst nicht zu befördern. Aber ich befürchte, genau darum geht es Ihnen. Sonst hätten Sie vorab die Kommission über Ihren Vorschlag informiert und diese um Rat gefragt. Genau das haben Sie aber nicht gemacht. Die Kommission hat die jetzigen Diäten in ihrer Angemessenheit ausdrücklich bestätigt. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, meine Damen und Herren, wer auf Zwietracht als politischen Ertrag einer Debatte zielt, der muss die Demokratie schon sehr verachten. Das müssen Sie sich als Kritik schon anhören. Ihnen geht es nicht darum, die Demokratie voranzubringen, sondern es geht Ihnen darum, genau diese verächtlich zu machen. Das lassen wir Ihnen natürlich nicht durchgehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Präsidentin und die Vizes eine höhere Entschädigung bekommen, liegt in der Natur der Sache. Das ist nun einmal ein würdiges, wichtiges und außerordentlich repräsentatives Amt, und das muss selbstverständlich angemessen entschädigt werden. Jeder hier im Haus muss mit sich ausmachen, ob er dieser Würde des Hauses leistungsmäßig gerecht wird. Wenn ich sehe, was Sie für die Entschädigung, die Sie hier bekommen, an Leistung abliefern, dann wäre ich an Ihrer Stelle sehr viel leiser und sehr viel bescheidener. Meine Damen und Herren, damit kommen Sie hier nicht durch. Damit können Sie hier nicht reüssieren. Das werden wir ablehnen. Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt:

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Dr. Kathrin Wahlmann

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Dr. Silke Lesemann SPD

Flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen: Medizinstudienplätze konsequent ausbauen und Anreize für mehr hausärztliche Praxen setzen!

Dr. Silke Lesemann (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag greift das ist bereits gesagt worden ein keineswegs auf Niedersachsen beschränktes Thema auf. Alle Bundesländer, vor allem die Flächenländer, haben mit Ärztemangel zu kämpfen. Die Schaffung von Medizinstudienplätzen und die Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung sind wichtige Anliegen dieser rot-grünen Koalition. Lassen Sie mich ergänzen: Dieses Thema war für alle SPD-geführten Landesregierungen unter Ministerpräsident Stephan Weil von herausragender Bedeutung und ist dies auch weiterhin, in ihrer dritten Wahlperiode. Gerade in einem Bundesland wie Niedersachsen ist die flächendeckende medizinische Versorgung für die Sicherstellung möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Orten wichtig. Die Herausforderungen können wir nicht in einer Wahlperiode lösen. Sie werden sich erinnern: Alle drei Wissenschaftsministerinnen und minister in den letzten drei Wahlperioden, ob grün, schwarz oder rot, haben viel Geld und Energie in dieses Thema gesteckt bzw. tun dies aktuell. Meine Damen und Herren, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Göttingen und die Universitätsmedizin Oldenburg sind unabdingbar für die medizinische Forschung in Niedersachsen und weit darüber hinaus. Sie bilden dringend benötigte neue Ärztinnen und Ärzte aus und sind ein Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung in unserem Land. Den weiteren Ausbau von Universitätsmedizin und Medizinerinnenausbildung hat unser Wissenschaftsminister Falko Mohrs zu einem wesentlichen Ziel seines Ministeriums erklärt. Wir haben im Koalitionsvertrag klar verabredet, den Ausbau der Universitätsmedizin Oldenburg auf 200 Studienplätze sicherzustellen und auskömmlich zu finanzieren. Darüber hinaus müssen wir uns mit einer bedarfsgerechten zusätzlichen Aufstockung von Medizinstudienplätzen beschäftigen. Das ist mit Sicherheit ein sehr kostspieliges Unterfangen. Die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze muss zwingend von Maßnahmen flankiert werden, die den Beruf der Ärztin oder des Arztes attraktiv machen und attraktiv halten. Denn wir brauchen Mediziner und Medizinerinnen, die ihren Beruf lange ausüben wollen und vor allen Dingen können. Zu den Gründen, die verhindern, dass jemand lange im Arztberuf bleibt, ist schon einiges ausgeführt worden: Probleme bei der Niederlassung, bei der Work-Life-Balance, bei der Nachfolgesuche etc. Hier ist besonders im Bereich der hausärztlichen Versorgung einiges zu tun. Der Schlüssel zur Lösung dieser Probleme liegt natürlich nicht allein im Wissenschaftsministerium, das für die Ausbildung verantwortlich ist. Auch der Sozialausschuss soll in die Beratung einbezogen werden. Das ist absolut sinnvoll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen werden sich erinnern leider doch nicht mehr so viele : In der vergangenen Wahlperiode, in der eine Koalition aus SPD und CDU regiert hat, haben wir fraktionsübergreifend eine Enquetekommission zur medizinischen Versorgung eingerichtet. Sie hat umfangreich gearbeitet und ein Konvolut an Ergebnissen produziert. Der CDU-Antrag greift einige der Empfehlungen auf, die wir in der Kommission gemeinsam beschlossen haben. Es ist unser gemeinsamer Beschlussvorschlag aus der letzten Wahlperiode, der jetzt hier zum Tragen kommt: „Als wesentliche Grundlage einer bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Versorgung empfiehlt die Enquetekommission eine Verbesserung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen in der Ausbildung sowie in der Weiterbildung von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern an Krankenhäusern. Dazu zählt u. a. die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020“ und auch die schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen. Viele der Vorschläge der Enquete finden sich übrigens auch in der aktuellen Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene. Zu kurz kommt im Antrag der CDU allerdings der Ausbau im Bereich der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe, die jetzt eigentlich an Bedeutung gewinnen. „Für exzellente Fachkräfte z. B. in der Pflege und in den Hebammenwissenschaften brauchen wir zusätzliche ausfinanzierte Studienplätze. Innovative Projekte zu praxisorientierten Pflegewissenschaften werden wir unterstützen.“ So haben wir es im Koalitionsvertrag verabredet, und so soll es auch werden. Kurz und gut: Ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss und freue mich darauf, die Weiterentwicklung dieses für uns alle so wichtigen Themas weiterhin begleiten zu dürfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Minuten. Bitte schön! Ulf Thiele (CDU): Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Zunächst das wird Sie nicht verwundern möchte ich hier zu Protokoll geben, dass die die Regierung tragenden Fraktionen ihr Versprechen aus dem letzten Plenum, ein ordentliches Beratungsverfahren zum Nachtragshaushalt durchzuführen, gebrochen haben. Unser Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner und unsere Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann haben dazu bereits ausführlich Stellung genommen. Im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, in den Haushaltsausschusssitzungen und im Ältestenrat haben wir Ihnen dazu ebenfalls deutliche Hinweise gegeben. Aber noch als kurze Replik auf die Debatte: Es geht nicht um den Haushalt. Das ist hier von Sozialdemokraten und Grünen völlig falsch dargestellt worden. Es geht nicht um das Haushaltsgesetz. Es geht auch nicht um das von der Regierung eingebrachte Haushaltsbegleitgesetz. Es geht um ein völlig neues Gesetz, das die die Regierung tragenden Fraktionen neun Werktage vor diesem Plenum neun Werktage vor diesem Plenum! als Tischvorlage in eine Haushaltsausschusssitzung eingebracht haben, in der die kommunalen Spitzenverbände schon Stellung zum eigentlichen Gesetz genommen haben. Entschuldigung, Herr Bajus, dieses Gesetz war vorher nicht Teil des Haushaltsbegleitgesetzes. Sie haben es vollständig neu eingeführt und durch die Art und Weise der Beratung mit einem Änderungsvorschlag und dann mit einem Änderungsvorschlag zum Änderungsvorschlag zur Schlussberatung verhindert, dass die kommunalen Spitzenverbände noch Stellung nehmen und wir es noch beraten konnten. Damit haben Sie konterkariert, dass dieses Gesetz vernünftig beraten werden konnte. Das ist die Wahrheit, das ist der Vorwurf, und das greifen wir hier an. Dabei lassen wir auch die Landesregierung nicht aus der Verantwortung; denn die Wahrheit ist doch das ist erkennbar gewesen , dass Sie das nicht selbst geschrieben haben, sondern dass natürlich die Landesregierung Formulierungshilfe geleistet hat. Das heißt, der Ministerpräsident, das Kabinett, der Finanzminister, alle haben diesen Ablauf billigend in Kauf genommen. Und das ist nicht in Ordnung! So geht man mit Oppositionsrechten und mit dem Parlament nicht um. Das ist auch kein Klamauk und kein Täuschungsmanöver oder sonst etwas, sondern was wir hier einfordern, ist nicht weniger, als dass Sie die ordentlichen Beratungsabläufe in diesem Parlament und unsere Oppositionsrechte akzeptieren und respektieren. Diese werden wir schützen; das garantiere ich Ihnen. Meine Damen, meine Herren Herr Watermann hat vorhin so etwas dazwischengerufen , es geht der CDU-Fraktion auch nicht darum, die Schulgeldfreiheit oder die Polizeizulage zu verhindern. Im Gegenteil: Wir wollen die Schulgeldfreiheit selbst. Wir wollen nur Klarheit darüber haben, wie die Finanzierung aussieht. Diesbezüglich waren Sie nämlich nicht sehr klar, und es war auch nicht immer nachvollziehbar. Die Polizeizulage wollen wir auch nicht verhindern. Im Gegenteil: Wir haben den Vorschlag gemacht, sie auf 200 Euro zu erhöhen, weil wir, Herr Watermann, dichter an das herankommen wollen, was die Bundespolizei bekommt, und damit das umsetzen wollen, was die Polizeigewerkschaften uns seit einiger Zeit ins Stammbuch schreiben. Wir wollen auch nicht verhindern, dass die Kommunen Geld bekommen. Wenn Sie unserem Vorschlag gefolgt wären, im Mai ein Sonderplenum durchzuführen, dann wäre es überhaupt kein Problem gewesen, diese Summen Ende Mai oder Anfang Juni auszuzahlen und das alles in Rechtskraft zu setzen. Es wäre überhaupt nicht schwierig gewesen, das in einem ordnungsgemäßen Beratungsverfahren zu machen. Sie haben das nicht gewollt, und jetzt müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir damit umgehen. Denn Sie haben offensichtlich vor, die Parlamentsrechte und die Rechte der Opposition weiterhin zu missachten. Das lassen wir Ihnen, wie gesagt, nicht durchgehen. Meine Damen, meine Herren, dreist ist es vor dem Hintergrund dieses chaotischen Antragsverfahrens von SPD, Grünen und Landesregierung, dies auch noch damit zu begründen, dass die Opposition mit ihren Anträgen auch so spät gekommen sei. So weit kommt es noch, dass Ihr chaotisches Antragsverfahren im Haushaltsausschuss und in diesem Parlament dazu führen soll, dass das originäre Recht der Opposition, eigene Anträge zu stellen und übrigens auch auf denen der Koalition aufzusetzen, negiert wird. - Aber hallo! Das haben Sie vorhin gesagt, das hat Herr Siebels in der Geschäftsordnungsdebatte gesagt. Ich habe das sehr wohl gehört, und das lassen wir uns ganz sicher nicht bieten. Selbstverständlich bringen wir hier einen umfassenden Änderungsantrag ein, der zeigt, dass gute Politik in diesem Land tatsächlich möglich wäre, wenn nicht Sie, sondern wenn wir regieren würden, meine Damen, meine Herren. Unser Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner hat deutlich gemacht, eine bessere Kinderbetreuung in diesem Land wäre möglich. Er hat deutlich gemacht, eine bessere Flüchtlingspolitik in diesem Land wäre machbar, eine bessere medizinische Versorgung in Niedersachsen wäre machbar, eine bessere Politik gegen Fachkräftemangel wäre machbar, eine bessere Politik für bessere Unterrichtsversorgung wäre machbar, ein besserer Klimaschutz und eine bessere Politik für Klimafolgenbekämpfung wären machbar. Meine Damen, meine Herren, die Kultusministerin ich will zwei Beispiele nennen erklärt seit Monaten, dass es nicht möglich sei, A 13 als Eingangsbesoldung für die Lehrkräfte schon zum nächsten Schuljahr umzusetzen. Wir zeigen mit unserem Haushaltsantrag: Selbstverständlich geht das! Wenn man das will, dann geht das, und man muss es nicht auf die lange Bank schieben. Die Kultusministerin erklärt, wir sollen zehn Jahre lang den Eltern erklären, sie sollen sich mit einer schlechten Unterrichtsversorgung abfinden. - Wir zeigen mit unserem Haushaltsantrag, dass es möglich ist, mit einem Lehrkräftegewinnungsprogramm einen wesentlichen Beitrag zu einer besseren Unterrichtsversorgung schon diesem Jahr zu leisten - im Jahr 2023 und nicht im Jahr 2033! Die kommunalen Spitzenverbände der Landkreistag, der Städtetag haben uns sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben, dass sie bei den Krankenhausinvestitionen eine erhebliche Unterfinanzierung sehen, und zwar in einer Größenordnung von über 2 Milliarden Euro. Wir alle wissen, dass sie damit recht haben. Der Grund dafür sind die großen Krankenhausstrukturprojekte, die im Haushalt allesamt nicht hinterlegt sind. Jetzt machen Sie mit diesem Nachtragshaushalt etwas, was das Problem der Krankenhausfinanzierung im Zweifel weiter verschärfen wird. Sie greifen mit Verpflichtungsermächtigungen auf die Summen zu, die in der mittelfristigen Finanzplanung die ja noch unsere Landesregierung aufgesetzt hat für die normale Krankenhausinvestitionsfinanzierung hinterlegt sind, um Bewilligungsbescheide für die Großprojekte zu geben. Das wird in den Jahren 2024 bis 2026 für erhebliche zusätzliche Probleme sorgen. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, dem zu folgen, was die kommunalen Spitzenverbände auf den Tisch gelegt haben. Wir schlagen Ihnen vor hier sind ausnahmsweise einmal tatsächlich alle Kriterien erfüllt, die ein Sondervermögensgesetz erfüllen muss , für dieses Thema ein Sondervermögen zu errichten und es über zehn Jahren hinweg mit insgesamt 2 Milliarden Euro zu füllen, um die großen Krankenhausstrukturprojekte dieses Landes auch zukünftig sicher zu finanzieren es werden ja weitere folgen; nach dem, was Herr Lauterbach im Moment in Berlin macht, werden es wahrscheinlich eher 20 als 3 Projekte werden und um damit gleichzeitig die normalen Krankenhausinvestitionen in Niedersachsen für die vielen Krankenhäuser, die wir in der Fläche haben, die auch investieren müssen und auch Unterstützung brauchen, deutlich zu entlasten. Gleichzeitig schlagen wir Ihnen vor, ein anderes Sondervermögen, das aus unserer Sicht verfassungsrechtlich hoch problematisch ist, nämlich das Sondervermögen für die Nachholung von Investitionen, die jährlich stattzufinden haben, zu streichen. Meine Damen, meine Herren, insgesamt ich habe die Polizeizulage und andere Dinge angesprochen schlagen wir Ihnen 26 konkrete Maßnahmen vor, um zu einem besseren Niedersachsen zu kommen. Damit zeigen wir Ihnen, dass es möglich ist, mit einem Nachtragshaushalt zu Beginn des Jahres 2023 wesentliche politische Weichenstellungen vorzunehmen. Und was machen Sie? - Sie konterkarieren gerade Ihre eigene Geschichtserzählung, gegen den bisherigen Finanzminister, die Sie heute fortzusetzen versucht haben. Ich glaube, Sie merken das gar nicht. Sie konterkarieren diese, weil Sie sich entschieden haben, ein ganzes weiteres Jahr das ganze erste Jahr nach der Regierungsbildung von Rot-Grün auf der Basis des von Ihnen selbst hinsichtlich des Zustandekommens und des Beratungsverfahren kritisierten Doppelhaushalts 2022/2023 weiterzuarbeiten, also auf der Basis des Haushalts, den Finanzminister Hilbers maßgeblich mit der SPD und uns konzipiert hat und von dem Sie sagen, das sei alles ganz schrecklich. Sie vernichten Ihre Geschichtserzählung, weil Sie sagen: Das ist ein guter Haushalt für 2023, das ist eine solide Basis, auf der arbeiten wir weiter. Weil Sie nicht in der Lage sind, für das erste Jahr Ihrer Regierung eigene Schwerpunkte zu setzen und vor allen Dingen auf die neuen Herausforderungen, vor denen Niedersachsen steht ich habe gerade zwei Punkte angesprochen; wir könnten auch über die Ärzteausbildung und viele andere Dinge reden , eigene Antworten zu finden, lassen sie sie laufen. Sie machen Laissez-faire-Politik, und das zulasten dieses Landes Niedersachsen. Meine Damen, meine Herren, nun hat Herr Tonne gerade erklärt, warum das so ist das ist ja Ihre Geschichtserzählung , nämlich: Es gibt einen anderen Schwerpunkt, die Krisenbewältigung. - Aber dafür haben wir den ersten Nachtragshaushalt aufgesetzt. Das haben wir mitgemacht. Wir haben dem Sofortprogramm Rückendeckung gegeben, weil wir die Erwartungshaltung hatten, dass Sie den Unternehmen und den Menschen in diesem Land damit tatsächlich kurzfristig helfen. Inzwischen mussten wir aber feststellen das merkt jeder in diesem Land , dass dieses sogenannte Sofortprogramm weder „sofort“ kam noch dass es geholfen hat. Das ist kein Sofortprogramm, meine Damen, meine Herren, das ist ein Rohrkrepierer! Viele energieintensive Unternehmen in Niedersachsen, Arbeitgeber Hunderttausender Menschen in diesem Land Bäckereien, Molkereien, Speditionen, Maschinenbauer, Chemieunternehmen, Aluminiumwerke, Stahlbauunternehmen, Glashersteller , sie alle haben erhebliche Probleme. Aber von den knapp 300 Millionen Euro sogenannter Soforthilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sind bisher gerade einmal 2 Millionen Euro abgeflossen. Das ist weniger als 1 %. Dieses Geld liegt wie Blei im Haushalt. Es kommt nicht „sofort“, und es hilft nicht den Unternehmen. Deshalb funktioniert Ihre Soforthilfe nicht. Den Tafeln in diesem Land laufen die Kosten weg und die Kunden zu. Aus der sogenannten Soforthilfe wurde ihnen kein einziger Euro zur Verfügung gestellt. Die Entlastungen für die Mittagessen an den Schulen und Kitas hat zwar die Kommunen erreicht das stimmt , aber sehr oft nicht die Eltern und die Kinder. Die Preise für die Mittagessen sind trotzdem flächendeckend angestiegen. Deshalb sitzen mittags jetzt mehr Kinder mit der Brotdose neben den Kindern mit einem warmen Mittagessen, als es noch vor einem Jahr der Fall war. Ich habe das selbst erlebt. Das ist ein Problem, weil Ihre Soforthilfe nämlich nicht dort ankommt, wo sie hinkommen sollte. Niemand bestreitet, dass dieser Winter vor allem für ärmere Menschen ein harter war. Aber von den 50 Millionen Euro für diese Menschen im Härtefallfondsetat des Landes wurde kein einziger Euro ausgezahlt. Meine Damen, meine Herren, Herr Ministerpräsident, dass dieses sogenannte Soforthilfeprogramm der zentrale politische Schwerpunkt dieser rot-grünen Landesregierung ist, zeigt vor allem eines und zwar mit schlimmen Folgen für die Menschen und Betriebe in diesem Land : das politische Versagen von Rot-Grün. Meine Damen, meine Herren, das Problem dieses Nachtragshaushalts ist, dass Rot-Grün mit ihm keine der Herausforderungen unseres Landes aktiv anpackt - keine! Sie wollen gar nicht anpacken, Herr Ministerpräsident, Sie lassen das gesamte Jahr 2023 verstreichen. So wird das erste Regierungsjahr von Rot-Grün in Niedersachsen zu einem verlorenen Jahr für die Menschen in unserem Land. Schlimmer noch, es wird ein Jahr des Rückschritts, weil andere Länder um uns herum davoneilen. Niedersachsen verliert mit dieser Landesregierung, Herr Ministerpräsident, mit Ihrer rot-grünen Landesregierung, den Anschluss. Unsere Aufgabe als Opposition ist es, Alternativen zu diesem Stolperstart aufzuzeigen. Mit unserem Haushaltsgesetz- und unserem Haushaltsbegleitgesetzentwurf zeigen wir, dass eine bessere Politik für Niedersachsen machbar ist. Meine Damen, meine Herren von SPD und Grünen, das mag Ihnen nicht gefallen, das mag Ihnen unangenehm sein, das mag Ihnen wehtun. Aber für eine demokratische Auseinandersetzung in diesem Parlament ist es unverzichtbar, dass wir als Opposition diese Möglichkeit haben. Und vor allen Dingen deshalb werden wir es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie versuchen, uns diese Möglichkeit mit verschleppten und verkürzten Beratungsabläufen zu verbauen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Jens Nacke:

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Dr. Kathrin Wahlmann

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Christian Schroeder GRÜNE

Landesweite Katzenschutzverordnung einführen - Tierleid beenden, Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zur Pflicht machen

Christian Schroeder (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg, Herr Lechner, ich kann Wo ist er denn? Er ist gar nicht hier - schade! überhaupt nicht nachvollziehen, warum Sie sich gestern hier zusammen mit Frau Butter hingestellt und sich über unseren Katzenantrag und die anderen Tieranträge lustig gemacht haben. - Ja? - Aus unserer Sicht geht es hier um vermeidbares Leid von Tieren, und Sie amüsieren sich, wunderbar! Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Das Wort hat jetzt Herr Schroeder. - Bitte! Sie haben das Wort. Christian Schroeder (GRÜNE): „Wir haben es hier mit einem erheblichen Tierschutzproblem zu tun.“ - Da kommt nichts, oder? Das Zitat stammt nämlich von ihrer ehemaligen Ministerin Otte-Kinast aus dem Jahr 2018. Und sie hat recht! Sie hat verdammt recht! Ich bin ihr auch sehr dankbar dafür, dass sie damals 200 000 Euro bereitgestellt hat, um entscheidende Maßnahmen einzuleiten. - Das ist ja völlig in Ordnung. Frau Otte-Kinast hat das Problem erkannt. Das darf man hier ruhig benennen, und dafür darf man auch Danke sagen. Danke schön dafür! Das war eine sehr gute Initiative und eine sehr gute Investition in die Zukunft. Das muss man einfach so sagen. Aber man hätte dann auch einen Schritt weitergehen und sagen können: Liebe Leute, lasst uns das Problem komplett angehen! Meine Damen und Herren, Sie alle kennen sicherlich diese Geschichten von Katzen, die auf einmal auftauchen. Sie laufen Ihnen über den Weg, sie sitzen vor der Terrassentür. Auf einmal sind sie da, und irgendjemand in der Nachbarschaft, der das Tier kennt, weiß auch zu 100 % und aus voller Überzeugung, dass dieses Tier kastriert ist und alles kein Problem ist. Wenn es registriert wäre, könnte schnell und einfach geklärt werden, ob es kastriert ist oder nicht. Ungefähr auf diese Art und Weise habe auch ich mit meiner Familie zusammen unsere Katze bekommen. Sie war auf einmal da. Der Nachbar sagt: Die ist kastriert. - Wenige Wochen später war der Nachwuchs da. - Doch nicht kastriert. Super! Und trotz der anfänglichen Skepsis meiner Hühner haben sich die Katze und ihr Nachwuchs im Hühnerstall recht schnell wohlgefühlt. Wir haben sie natürlich gechipt, kastriert, geimpft usw. Katzen, anders als Hunde, sind meist Freigänger. Sie erkunden ihre nähere Umgebung selbstständig, legen ihre Territorien untereinander fest und gehen oftmals auf mehrtägige Touren. Und ja, auch das: Sie gehen - trotz ausreichendem Angebot an Nahrung und Partnern im Hause - auf Suche, und das sehr erfolgreich. Freilaufende Katzen stören durch ihr Verhalten ihr natürliches Verhalten, muss man sagen die vielfältige heimische Vogelwelt. Sie scheuchen, gerade jetzt, in der Brut- und Setzzeit, brütende Vögel und Jungvögel auf, zerstören die Eier und die Nester. Dadurch werden u. a. Wachteln, Rebhühner, Kiebitze in der freien Landschaft, aber auch Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönige in den Wäldern gestört, und ihr Nachwuchs wird aktiv gefährdet. Anders als Hunde können Freigängerkatzen zur Brut- und Setzzeit nicht so einfach angeleint werden, wenn sie draußen sind. Es ist unbestreitbar: Freigängerkatzen und ihre unkontrollierte Fortpflanzung sind ein Problem für die heimische Vogelwelt. Diese Probleme benennen nicht nur wir als Grüne und als SPD, sondern das machen auch andere. Das sagen die heimischen Tierschutzverbände, das sagen die Tierheime in ganz Niedersachsen, und das sagt der Deutsche Jagdverband seit Jahren. Diese Probleme wollen wir mit dem heutigen Antrag angehen und dabei nicht nur den Wildtierschutz, sondern auch die artgerechte Haltung der Katzen sowie die Interessen von Katzenhalterinnen und -haltern schützen. 575 000 Katzen sind in Niedersachsen registriert. Die Dunkelziffer wird weitaus höher sein. Sprechen wir einmal von 2 Millionen Personen in Niedersachsen, die in irgendeiner Weise mit Katzen zu tun haben. Das ist kein irrelevantes Thema, das wir hier besprechen. Mindestens 120 000 dieser Katzen sind nicht kastriert - mit entsprechenden Folgen. Hinzu kommen schätzungsweise 200 000 wildernde, freilebende Hauskatzen. Durch eine Kastrationspflicht von Freigängerkatzen reduzieren wir den Druck auf unsere heimische Vogelwelt. Wir kommen weiter der unkontrollierten Fortpflanzung zuvor, und das Ganze ohne eine Beschneidung in der artgerechten Haltungsweise der Katze. Wir reduzieren die Anzahl verwahrloster und aufgegriffener Hauskatzen. Wir entlasten damit die Tierheime und Tierauffangstationen, die weiß Gott momentan ganz andere finanzielle und personelle Probleme haben und an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Ich hoffe, Sie begleiten diesen Antrag mit uns zusammen im Verfahren konstruktiv und lassen diese Versuche, das Ganze ins Lächerliche zu ziehen. Danke schön. Vizepräsidentin Sabine Tippelt:

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Jens Nacke CDU

Beitragsschock verhindern - die Steigerung des Rundfunkbeitrags stoppen

Jens Nacke (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Hier ist Berlin, Vox-Haus!“ - Mit diesen Worten begann der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor ziemlich genau 100 Jahren am 28. Oktober 1923 in Deutschland. Relativ schnell missbraucht durch die Propaganda unter Joseph Goebbels im Dritten Reich, begann nach dem Krieg die Erfolgsgeschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, von den Alliierten konstruiert, dezentral und staatsfern nach dem Vorbild der BBC. Seitdem hat sich vieles verändert. Über viele Jahre waren der Rundfunk und das Fernsehen die einzigen wesentlichen Möglichkeiten, Musik, Information, Filme zu konsumieren. In der heutigen Zeit hat sich das geändert. Jede Musik, jeder Film, viele Informationen sind immer und überall verfügbar, zu jeder Zeit. Der lineare Rundfunk wird sich also verändern. Er wird in dieser Form nicht erhalten bleiben und nicht mehr benötigt werden. Das heißt, wir stehen zurzeit an einer Kante, an der wir uns die Frage stellen, wie wir das Gute aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nämlich Unterhaltung, Information und Musik unabhängig von staatlichem Einfluss und unabhängig von Marktmechanismen zur Verfügung zu stellen, in die non-linearen Angebote und in die non-lineare Welt hinüberführen. Vor dieser Frage stehen wir und der Ministerpräsident mit seinen Kolleginnen und Kollegen, der das gestern angesprochen hat. Die Anstalten, die Intendantinnen und Intendanten, würden zu diesem Zeitpunkt am liebsten erst einmal beides haben: Wir müssen das lineare Angebot aufrechterhalten, weil es so sehr nachgefragt wird. Aber gleichzeitig müssen wir natürlich in der non-linearen Welt stattfinden. Wir müssen möglicherweise beides nebeneinander aufbauen, und beides ist versehen mit nicht unerheblichen Kosten. Das wird nicht gehen. Gestern sind wir mit dem Medienstaatsvertrag den ersten Trippelschritt gegangen, lineare Angebote zu ersetzen und in non-lineare Angebote zu überführen. Aber die Schritte müssen schneller und umfangreicher stattfinden, als es derzeit der Fall ist. Ich glaube, meine Damen und Herren, ein paar Dinge stehen dem wirklich im Weg. Ich habe es schon einmal angesprochen: Eines ist, dass die Staatsferne, die seinerzeit installiert worden ist, einen Preis hat. Das ist ein Demokratiedefizit. Die Kontrollgremien, die dafür zur Verfügung stehen, sind nicht hinreichend. Tatsächlich findet Rechtssetzung in einer Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz statt, in der einstimmige Ergebnisse erzielt werden müssen. Medienverträge zu ändern ist schwieriger, als die Verfassung unseres Landes zu ändern, und das kann in einer so schnelllebigen, sich verändernden Welt nicht richtig sein. Herr Ministerpräsident, das Verfahren, mit dem der Staatsvertrag ins Werk gesetzt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Ihr Staatssekretär hat das im Ausschuss richtig dargestellt. Gleichwohl bin ich froh, dass er mir zugestimmt hat, dass wir ein Demokratiedefizit haben, über das wir nachdenken müssen. Sie müssen sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen Vorschläge überlegen, wie wir frühzeitiger und unmittelbarer auch die parlamentarischen Gremien bei den Änderungen im Medienrecht beteiligen können. Das Zweite, was im Weg steht, ist das, was ich mal Intendantenverfassung nennen will. Herr Kollege, True, Sie haben gerade etwas verklausuliert von der Anmeldung durch die Sendeanstalten gesprochen. Nein, in Wirklichkeit geht es nicht um eine Anmeldung durch die Sendeanstalten, sondern um eine Anmeldung durch die Intendantinnen und Intendanten. Es gibt in den Sendern nur eine einzige Person, die das vollständige Sagen hat: Das ist die jeweilige Intendantin oder der jeweilige Intendant. Die stehen häufig genug vor der Schwierigkeit, dass sie genau wie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam eine Linie entwickeln müssen. Das heißt, auch da wird am Ende der kleinste denkbare Kompromiss erarbeitet. Und der kleinste denkbare Kompromiss ist allzu oft sowohl bei den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten als auch bei den Intendantinnen und Intendanten: Lasst uns mal möglichst viel Geld reintun, dann kriegt jeder das, was er haben will, und dann werden wir uns schon einigen. - Und das steigert den Rundfunkbeitrag in einer Form, die von den Menschen nicht mehr hingenommen wird. Deswegen sehe ich auch hier einen Reformbedarf mit Blick auf die Macht der Intendantinnen und Intendanten; denn sie führt zu Auswüchsen, wie wir sie beim RBB tatsächlich gesehen haben. Die Kontrolle wird auch wieder mit einem Trippelschritt im nächsten Medienstaatsvertrag verbessert. Das ist immer noch nicht ausreichend. Die Intendantinnen und Intendanten stellen die Bedarfsanmeldung bei der KEF im Verwaltungsausschuss vor. Dort wird sie behandelt, aber es wird nicht ernsthaft abgestimmt. Dort wird mit der KEF diskutiert, das habe ich gestern noch einmal mit Gremienmitgliedern besprochen, aber am Ende erfolgt auch da eine Kontrolle ohne demokratische Legitimation und Kontrolle vorgenommen. Das ist zu wenig. Deswegen lohnt es sich, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen, Herr Ministerpräsident. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Ball aufnehmen und wir mal darüber nachdenken würden, wie wir mehr Demokratie und mehr Kontrolle bei den non-linearen Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einbauen können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Daniela Behrens SPD

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Daniela Behrens: Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Kollege, danke für die Anmoderation. Das mache ich sehr gerne. Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird in der Tat im Innenministerium geführt. Wir stellen sie alljährlich vor. Sie haben im letzten Monat von uns die wesentlichen Zahlen daraus gehört. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Statistik, die die Bundesländer zusammen mit dem Bund unter einheitlichen Definitionen führen. Eine Debatte zur gesonderten Erfassung im Hinblick auf Transpersonen gibt es bisher nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass sich eine solche Debatte im Nachgang des Gesetzes ergeben wird. Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

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Stephan Bothe AfD

Den Gefahren für die Demokratie entgegentreten - dem Links- und Klimaextremismus keinen Raum geben und analog zu anderen Extremismusformen bekämpfen!

Herr Abgeordneter Bothe, bitte! Stephan Bothe (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege, ich bin Ihnen sehr, sehr dankbar für Ihren Wortbeitrag, weil er genau das Problem gezeigt hat. Wenn die Landesregierung Menschen wie Sie beauftragt, über den linken Extremismus zu forschen, dann macht man den Bock zum Gärtner. Wären Sie bloß Paketbote geblieben! Das Ding ist: Was Sie hier getan haben, ist einfach Linksextremismusleugnung. Den Linksextremismus gibt es für Sie ja anscheinend nicht. Das haben Sie ja wohl auch auf einer Podiumsdiskussion gesagt, wie ich gelesen habe, wo Sie gesagt haben, die Rote Hilfe sei nicht linksextremistisch. Sie könnten da keine Militanz erkennen. Obwohl die Rote Hilfe beispielsweise bei den G-20-Protesten darüber haben Sie ein Buch geschrieben, das ich vielleicht irgendwann lesen werde, vielleicht aber auch nicht sämtliche Rechtsverfahren mitgeführt hat! Sobald einer derjenigen mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet hat, hat die Rote Hilfe ihre Hilfe abgezogen. Es gibt eine reale Gefahr durch den Linksextremismus in diesem Land, und Sie sind, so gesehen, hier der Schutzwall für den Linksextremismus. Ganz ehrlich, würden überall die gleichen Schablonen angesetzt, dann müsste der Verfassungsschutzbericht meiner Meinung nach auch mit Ihren Jugendorganisationen ziemlich gefüllt werden. Danke. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Herr Abgeordneter Lühmann möchte

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Ulrich Watermann SPD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Eine Meldung zur Kurzintervention? Herr Watermann, bitte! Entschuldigung, wir waren gerade im Wechsel. Ulrich Watermann (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sind ausgeschlossen für Deutschland und ausgeschlossen für die Demokratie - vielleicht ein Wort dazu: Sie leben in dem Bundesland Niedersachsen. Dieses Bundesland steht in der Tradition eines Aufnahmelands. Niedersachsen hat nach dem schrecklichen Krieg Menschen, die Schutz gesucht haben, aufgenommen. Ernst Albrecht hat Menschen aus Vietnam aufgenommen, die Schutz brauchten - auch da war Niedersachsen das. Auch als die Grenze fiel, war Niedersachsen Aufnahmeland. Und auch jetzt sind wir es wieder. Sie sind ausgeschlossen für Deutschland, und Sie sind ausgeschlossen für Niedersachsen. Sie stehen nicht auf dem Boden unserer Demokratie. Vizepräsidentin Sabine Tippelt:

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Eike Holsten CDU

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Eike Holsten (CDU): Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister! Vor dem Hintergrund der sehr guten Erfahrungen, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer, aber auch Vermittlungsagenturen in Nordrhein-Westfalen mit der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung machen, frage ich, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften einschließlich derer, die bereits im Land sind plant. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Holsten. - Herr Minister wird antworten.

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Jan Bauer CDU

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Jan Bauer (CDU): Herr Minister Philippi, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage. Meine erste konkrete Nachfrage ist, wie viele Betten in stationären Einrichtungen aufgrund des Personalmangels bzw. Fachkräftemangels derzeit in Niedersachsen nicht belegt sind. Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Dr. Philippi wird antworten.

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Nico Bloem SPD

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Nico Bloem (SPD): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Teilweise, sehr geehrte Kollegen der AfD, kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Wir reden hier über die Arbeitsbedingungen von betroffenen Beschäftigten und Kolleginnen und Kollegen, und Sie stellen sich hier ans Pult und sagen tatsächlich, dass Outsourcing und schlechte Arbeitsbedingungen eine Selbstverständlichkeit sind. Das ist unverschämt gegenüber denjenigen, die sich tagtäglich für uns krumm machen. - Bitte? Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Herr Kollege Bloem, Sie haben jetzt das Wort für 90 Sekunden zur Erwiderung der Kurzintervention, Herr Najafi, hatte das Wort. Bitte fahren Sie fort! Nico Bloem (SPD): Das mache ich sehr gerne. Sie sagen gerade: Als ob es allen schlecht gehen würde. - Wenn Sie mir zugehört hätten das haben Sie anscheinend nicht getan , dann wüssten Sie, dass ich am Anfang deutlich betont habe, dass es in dieser Branche auch andere Modelle und auch andere Bereiche gibt, die gut behandelt werden, wie die Deutsche Post, wo es Mitbestimmung, einen Betriebsrat, Tarifbindung gibt. Das sind Unterschiede. Und ja, wir leben in der Realität. Das müssen Sie begreifen. Ich sage abschließend noch einmal: Mit einer Abrissbirne eine Branche kaputtmachen, weil wir für gute Arbeitsbedingungen einstehen? Das ist mit uns, den Regierungsfraktionen, ganz bestimmt nicht machbar. Wir stehen weiterhin für gute Arbeit ein. Ich sage Ihnen hier auch deutlich: Wir sind damit noch nicht am Ende. Herzlichen Dank.

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Sebastian Lechner CDU

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Sebastian Lechner (CDU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Schöne bei Ihnen ist: Wenn man den Druckpunkt findet, dann weichen Sie in der Argumentation schnell auf Diffamierungen aus - und zeigen damit eigentlich genau, dass man Sie getroffen hat. Und jetzt eine shocking Botschaft! Die CDU-Fraktion will die Klimaziele, auch die ehrgeizigen, die wir definiert haben, einhalten. Auch wir wollen Klimaschutz intensiv durchsetzen! Jetzt kommen wir zum Kernpunkt ich erkläre es Ihnen : Die EU führt ab 2026 den EU-Zertifikatehandel für den Gebäudesektor in der gesamten Europäischen Union ein. Damit werden Anreize für diejenigen gesetzt, die effiziente Heizungen haben, und es wird teurer und kostet dann mehr für diejenigen, die sie nicht haben. Der große Vorteil dieses Weges ist, dass wir einen zeitlichen Vorlauf haben, dass er technologieoffen ist und nicht einzelne Heizungsarten verbietet, dass er marktwirtschaftliche Instrumente hat das ist für Sie der Teufel? und dass er am Ende die Klimaschutzziele erreichen wird. Das ist der Weg, für den wir stehen. Die Verbotspolitik, die Sie leider betreiben, ist völlig überflüssig, um diese Ziele zu erreichen. Das ist auch das Thema, Herr Ministerpräsident. Ich war letztens bei einem Heizungsbauer in Bohmte, ein rüstiger Kerl, groß, mit heiterem Gemüt - aber am Rande der Verzweiflung. Warum, Herr Ministerpräsident? - Weil er mit E Mails und Telefonanrufen bombardiert wird. Und wissen Sie, was er mir erzählt hat, was die Leute im Moment am meisten bestellen? - Neue Gasheizungen! Sie, Herr Ministerpräsident, fördern im Moment den Einsatz fossiler Energien! Das ist der Punkt, das sind die Auswirkungen Ihrer Regelung. Sie sagen, wir werden das alles mit der Wärmepumpe lösen. Ja, ich bin einverstanden. Wir haben mit Stiebel-Eltron einen großen Hersteller in Holzminden. Das Unternehmen hat ganz wunderbare Wärmepumpen in seinem Portfolio. Es investiert in die Verdoppelung seiner Kapazitäten - richtiger Weg! Aber, Herr Ministerpräsident, wissen Sie eigentlich, dass man selbst in der Stadt Hannover keine Wärmepumpen in die Altbauten einbauen könnte, weil die Stromleitungskapaziät nicht ausreicht? Sie reicht nicht aus. Und so gibt es überall Hindernisse aus pragmatischer und realistischer Sicht, warum der Weg, den Sie mit dem Gesetz einseitig vorschreiben wollen, am Ende nicht gangbar ist. Im Kern wird er dazu führen, dass wir die Klimaschutzziele nicht erreichen können. Der richtige Weg wird vielmehr der der EU sein. Ich fasse zusammen, was das heißt: Die Position der Landesregierung das kam eben durch die Antwort des Ministerpräsidenten und die Rede wunderbar heraus ist, dass sie das, was Berlin plant was überflüssig ist, was die Menschen überfordert Im Übrigen zur Förderkulisse: Das ist die alte Förderkulisse. Die haben Sie in der Ampel auch noch zusammengestrichen. Aber etwas Neues haben Sie nicht präsentiert. Auch das gehört zur Wahrheit. Es gibt im Moment keine Förderkulisse. Sie als Landesregierung machen keinen Vorschlag, wie Sie selbst zur Entlastung der Menschen in diesem Lande beitragen. Ergo: Es wird von der Landesregierung keinen Vorschlag geben, es wird keine Initiative geben, dieser Gesetzentwurf wird nicht abgelehnt werden, es wird keine Initiative geben, ihn wesentlich abzuändern - wir werden diesen Weg, das werden wir sehen, auch durch die Unterstützung dieser Landesregierung in Deutschland gehen. Es ist ein falscher Weg. Wir sollten auf marktwirtschaftliche Instrumente setzen, die am Ende dazu führen, dass wir die Klimaschutzziele einhalten können. Sie machen das nicht, Herr Ministerpräsident, und damit schaden Sie Niedersachsen. Herzlichen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Sie haben das Wort. Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Es ist despektierlich, was Sie eben gemacht haben, das wissen Sie. Es ist ein ständiges Spiel zwischen Empörung und Demokratieverständnis. Das ist kein Demokratieverständnis, das ist einfach nur die Suche nach Aufmerksamkeit. Das ist nicht schön, das ist schlecht. Das ist undemokratisch. Gewöhnen Sie sich doch einfach mal ein bisschen bessere Manieren an! Als Arbeitsminister freue ich mich, dass der Niedersächsische Landtag heute die Paketzustellbranche in den Fokus nimmt. Sie alle haben sicher die verschiedenen farbigen Lieferwagen und die Menschen vor Augen, die tagtäglich Pakete ausliefern. Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie ist der Paketmarkt seit 2019 stark gewachsen. Bis Ende 2021 wuchs die Menge der beförderten Pakete um über 47 % auf mehr als 4 Milliarden Stück. Der Umsatz stieg dabei um fast 54 % auf nahezu 19 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, wir haben in der Paketzustellbranche einen zweigeteilten Arbeitsmarkt: Paketdienste mit fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einerseits und andererseits Paketdienste, die einen großen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmen abgeben. Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz aus dem Jahr 2019 Sie haben es erwähnt, auch die CDU hat zugestimmt ist die Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt worden. Das Gesetz konnte aber leider nicht verhindern Sie haben es erwähnt , dass immer mehr Kernaufgaben der Paketbranche nämlich Transport und Zustellung an der Haustür an Subunternehmen und Soloselbständige ausgelagert wurden. Die entstandenen Nachunternehmerketten erschweren die Kontrolle und Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzvorschriften. Auch in Niedersachsen haben wir Erfahrungen mit der Auslagerung von Kerntätigkeiten per Werkvertrag an Subunternehmen und Soloselbständige. Die Entwicklungen in der Fleischindustrie der vergangenen Jahrzehnte sind ein mahnendes Beispiel dafür, dass wir Missständen beizeiten wirkungsvoll vorbeugen müssen. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz sind seit Anfang 2021 Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie verboten. Seitdem ist in dieser Branche erstmals Ruhe eingekehrt, was Berichte über schlimmste Missstände im Umgang mit hart arbeitenden Menschen angeht. Bei den Paketboten haben wir ausreichend Berichte und Hinweise, die ebenfalls eine eindeutige Fehlentwicklung erkennen lassen. Daher ist die von Verdi angestoßene Initiative richtig, mit einem überarbeiteten Paket-Boten-Schutzgesetz den Einsatz von Fremdpersonal zum Transport und in der Auslieferung der Pakete zu verbieten. Zudem ist es dringend an der Zeit, im Arbeitsschutz klar zu definieren, was einer einzelnen Person im Transport und in der Zustellung von Paketen körperlich zugemutet werden kann. Eine Kennzeichnungspflicht ab 10 kg, eine Gewichtsbegrenzung von 20 kg, die Überlegung, ob bei mehr als 20 kg zwei Transportierende vor Ort sein müssen oder ob eine Spedition zuständig ist, helfen der Branche, zu einheitlichen und leistbaren Arbeitsbedingungen zu kommen. Die Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen ist zudem ein zentrales Thema in den vorgestellten Eckpunkten zur Novellierung des Postgesetzes. Damit sollen zukünftig auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen Kriterien Guter Arbeit eine Rolle spielen. Niedersachsen ist Logistikland und Land der Guten Arbeit. Ich begrüße daher den Entschließungsantrag für ein wirkungsvolles Paketboten-Schutz-Gesetz. Ich werde mich als niedersächsischer Arbeitsminister im Bundesrat dafür einsetzen, dass erstens gute Arbeitsbedingungen herrschen, zweitens mehr Arbeitssicherheit herrscht und dass drittens ein fairer Wettbewerb, der nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Schon das erste Paketboten-Schutz-Gesetz von 2019 war eine gute Idee aus Niedersachsen. Ich würde mich, nachdem der ganze Tag doch ein bisschen von Verhakungen geprägt war, daher sehr freuen, wenn der Niedersächsische Landtag jetzt in den frühen Abendstunden mit einer breiten Mehrheit den vorliegenden Antrag beschließen und ein starkes Zeichen für Gute Arbeit setzen würde! Einen besseren Zeitpunkt als die erste Maiwoche kann es hierfür gar nicht geben. Vielen Dank. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz:

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Deniz Kurku SPD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hierbei handelt es sich um nichts anderes als um einen Suggestivantrag der AfD. Wir kennen das ja schon. Sie zeigen mal wieder ganz hervorragend, was dabei herauskommt, wenn man Politik für Facebook und Instagram und nicht für die Menschen in Niedersachsen macht. Auf einen Punkt möchte ich gerne noch eingehen. Ihr Fraktionsvorsitzender hat das ja heute Mittag wieder in der ihm sehr eigenen Art sehr gut dargestellt. Ich weiß schon, was ich sage. Es wäre schön, wenn Sie mich nicht unterbrechen. Die Kollegin Nadja Weippert von den Grünen hier als Märchenfee zu bezeichnen, finde ich sehr persönlich und unerhört. Richtig. Die Gute ist stellvertretende Landrätin im Landkreis Harburg und gewählte Bürgermeisterin in Tostedt - ich wüsste nicht, dass das eine Ecke im Phantasia¬land oder so ist. Ganz genau! Sie ist also eine gewählte Kommunalvertreterin, die das in den Ausschüssen immer wieder sehr gut unter Beweis stellt. Ich finde, das tut man einfach nicht. Vor allen Dingen passt das nicht zu Ihrer Art, dass Sie hier sonst immer sehr pastoral auf uns zugehen und uns immer die Hand reichen wollen, Herr Marzischewski-Drewes. Ein Zitat Ihres Fraktionsvorsitzenden von heute Vormittag: Fluchtgeschehen als Verniedlichung für Masseneinwanderung in unsere Sozialsysteme. - Das spricht für sich selbst. So, wie Sie sich gerne als Bollwerk gegen Migration insgesamt darstellen, passt das nicht mit dieser pastoralen Art zusammen und vor allen Dingen auch nicht mit der Opferrolle, in der Sie sich hier immer wieder gerieren. Das möchte ich Ihnen ganz deutlich sagen. Zum Antrag selbst lässt sich sagen, dass die Landesregierung in der Unterrichtung, aber auch in der vorangegangenen Beantwortung der Kleinen Anfrage meiner Meinung nach alles sehr minutiös beantwortet hat, sodass man den Antrag so wie wir drei zweifelsfrei demokratischen Kräfte es ja auch getan haben einfach ablehnen kann. Das wurde im Ausschuss so gemacht. In § 7 der Landeshaushaltsordnung ist aber übrigens nicht erst seit gestern und auch nicht erst, seitdem die AfD hier im Parlament ist eine ganz klare Verpflichtung der Landesbehörden zur Sparsamkeit und zur Einhaltung aller Grundsätze der Wirtschaftlichkeit festgelegt. Das steht in der Unterrichtung. Das können Sie noch einmal nachschauen. Sie wollen per Erlass regeln, dass Flüchtlinge und Asylbewerber von den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr mit dem Taxi zu Behördengängen, Sprachkursen, Arztbesuchen oder zu anderweitigen Zwecken fahren sollen. Die Landesregierung hat in der schriftlichen Unterrichtung sehr deutlich dargestellt, welche Maßgaben und Regeln gelten, wenn es um die Nutzung von Taxis, aber auch von allen anderen Transportmitteln für die Menschen geht, die in der Erstaufnahmeeinrichtung leben. Aufgezeigt wurde genau, wieso und weshalb es diese Möglichkeit gibt und zum Teil eben auch auf Taxifahrten zurückgegriffen werden kann - und auch, dass die 5 Millionen Euro für alle Transportmittel gelten. Natürlich wird der ÖPNV genutzt, aber auch andere Transportarten. Glauben Sie mir: Wir sind davon überzeugt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wohl in der Lage sind, genau zu unterscheiden, welches Mittel wann wie besonders geeignet ist, vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, dass es um Steuergelder geht. Sie sprechen den Landesbediensteten so ganz nebenbei ab, unterscheiden zu können, was angemessen ist und was nicht. Wir tun das nicht. - Selbstverständlich, Herr Bothe, nutzen Sie die Chance, sich auf Kosten u. a. von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, alleinerziehenden Müttern mit Kindern und viel Gepäck, kranken oder auch traumatisierten Menschen zu profilieren, garniert natürlich mit bunten Diagrammen Ihrer Öffentlichkeitsabteilung auf Facebook, auf denen dann auch die natürlich habe ich damit Probleme; das sage ich Ihnen ganz offen; richtig, damit habe ich Probleme besagten Kosten mit Kosten für Transporte bei Rückführungen oder Abschiebungen verglichen werden. Das wird genau gegeneinandergehalten. Wo? - Auf Facebook! Wo sonst? Damit da kein falscher Eindruck entsteht: Wir alle auch ich nutzen die sozialen Medien, um unsere Arbeit zu zeigen und auch gewissermaßen dafür zu sorgen, dass Demokratie transparent und öffentlich ist. Daran ist überhaupt nichts Verwerfliches. Seine gesamte politische Arbeit aber nur auf ein Anschmeißen der Empörungsmaschinerie auszurichten - das nicht, liebe AfD! Das ist zu wenig, und das wissen die Menschen in Niedersachsen. Da bin ich ganz zuversichtlich. Da ich wie der Kollege Watermann in Schenkungslaune bin, können Sie auch noch meine letzten zwei Minuten haben. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Vielen Dank. -

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Colette Thiemann CDU

Den Gefahren für die Demokratie entgegentreten - dem Links- und Klimaextremismus keinen Raum geben und analog zu anderen Extremismusformen bekämpfen!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Das Verständnis für Demokratie ist nicht in allen Teilen der Gesellschaft hinreichend ausgeprägt. Dies gilt besonders für das linke und linksextremistische Spektrum.“ Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, so beginnen Sie Ihren Antrag. Ich habe mal in meinem Deutsch-Leistungskurs gelernt: Der Einleitungssatz beeinflusst, wie der Empfänger Ihr Anliegen aufnimmt. - Wohlüberlegt verpacken Sie also in vermeintlicher Kritik am fehlenden Demokratieverständnis in Teilen der Gesellschaft da wissen Sie am besten, wovon Sie sprechen nicht nur inzidenter Ihre Auffassung, dieses sei insbesondere wen wundert dieser Exkurs im linksextremistischen Bereich der Fall. Nein, Sie verpacken auch Ihre eigentliche Zielsetzung in dem wunderbaren kleinen Gesinnungsaufsatz zur Antragsbegründung. Dieser erschöpft sich darin im Übrigen völlig undifferenziert , auf den wohl einzig demokratiegefährdenden linken Extremismus und die vermeintliche gesellschaftliche Akzeptanz mit dem erhobenen Zeigefinger zu zeigen. Aber eigentlich geht es Ihnen nicht und das hätte nicht nur mich verwundert um die Rettung unserer Demokratie da würde man im Übrigen aus meiner Sicht auch den Bock zum Gärtner machen , sondern das ist kein Aha-Effekt um sich selbst. Oder wie sollen wir Nr. 1 Ihres Antrags sonst interpretieren? Sie fordern u. a., „einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, mit dem gewährleistet werden soll, dass … Parteiversammlungen … von allen Parteien gleichberechtigt … und ungestört durchgeführt werden können“. Kann es sein, dass Sie im Zuge Ihrer überwiegend erfolglosen Bemühungen, für Ihre Mitgliederversammlungen u. a. im Zuge der Landtagswahl einen Raum zu buchen, schlicht von unserer Demokratie eingeholt worden sind? Denn zur Demokratie ich weiß, jetzt bekommen Sie alle Gänsehaut zählen auch das Recht, als Gewerbetreibender eine Parteiveranstaltung abzulehnen, und das Recht, mit anderen politischen Positionen vor Ihrem Veranstaltungsort zu demonstrieren. Lassen Sie sich mal einen guten Rat von mir als Mutter von zwei erwachsenen Kindern geben: Wenn keiner mit Ihnen spielen will, könnte das auch an Ihnen liegen. Zurück zu Ihrem Antrag. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Frau Thiemann, warten Sie noch eben kurz, bis es sich wieder ein bisschen beruhigt hat. Herr Wichmann! - Bitte! Colette Thiemann (CDU): Zurück zu Ihrem Antrag. Jede Form von Extremismus und Intoleranz zählt nach meiner Einschätzung zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Und das ist kein vermeintlich theoretischer Diskurs, sondern ein reales Risiko für unsere Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Form von Extremismus steht dem demokratischen Verfassungsstaat diametral gegenüber. Er will ihn einschränken und am liebsten ganz auflösen. Die Motivation, unsere Demokratie auflösen zu wollen, ist je nach Extremismusbereich unterschiedlich. Linksextreme attackieren die Repräsentanten des Staates. Sie wollen unsere Gesellschaftsordnung als solche beseitigen. Rechtsextremisten wiederum gehen von der Überlegenheit der eigenen Ethnie aus, stellen die Gleichheit der Menschen sowie die Menschenwürde infrage. Sie reden von solchen Worten wie „Überfremdung“ und erhöhen und überhöhen die eigene Identität. Islamisten propagieren den Gottesstaat und lehnen vor allem die Trennung von Staat und Religion ab. Auch sie akzeptieren die Gleichheit der Menschen nicht und unterscheiden zwischen Gläubigen und Ungläubigen. Pluralismus und Akzeptanz findet man auch dort nicht. Antisemiten sehen in der jüdischen Bevölkerung den Grund allen Übels und schrecken, wie wir im Übrigen aus der traurigen Geschichte unseres Landes wissen, hier vor nichts zurück. Für alle Extremismusbereiche gilt also: Sie sind eine Gefahr für unsere Demokratie. Nachdem Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, ja kolportiert haben, dass insbesondere der linke Extremismus unsere Demokratie gefährdet, mache ich es so wie Sie: ein bisschen Nachhilfe in Sachen Realität. In Deutschland haben Rechtsextremisten ein Personenpotenzial von etwa 24 000 Personen - plus/minus; Sie wissen, es gibt ein großes Dunkelfeld. Die Hälfte davon ist gewaltbereit. Sie verbreiten ihre rassistischen, antisemitischen, ausländer- und islamfeindlichen Inhalte auf der Straße und auf neonazistischen Internetplattformen. Leider ist das Klischee der Springerstiefel und des Skinheads überholt. Die Neue Rechte kommt getarnt in intellektuellem Gewand und inszeniert sich als Kämpferin gegen den „linken Meinungsterror“ und gegen eine angeblich fehlgeleitete Political Correctness. Sie sieht nur den Extremismus der anderen und nicht den eigenen - wie wir es im Übrigen heute in Ihrem Antrag zwischen den Zeilen lesen. Oder habe ich hier den kritischen Bezug zu den Netzen Ihrer eigenen Partei und ihrer Jugendorganisation schlicht überlesen? Der Rechtsextremismus hat den Dauerkrisenmodus für sich genutzt. Immer wieder versuchen Rechtsextremisten, das Protestgeschehen zu unterwandern und durch Verstetigung ihre fremdenfeindlichen Argumente für breite Teile der Gesellschaft anschlussfähig zu machen. Aber auch Linksextremisten haben versucht, das Protestgeschehen für sich zu kapern, und nutzen zivildemokratische Bündnisse als Vehikel, um ihre Inhalte zu verbreiten. Und wenn wir schon bei selektiven Informationen sind: In der letzten Legislaturperiode hat unsere Justizministerin, Barbara Havliza, durch den Landespräventionsrat im Justizministerium ein wissenschaftliches Gutachten zum Linksextremismus in Niedersachsen und, darauf aufbauend, Präventionsprojekte und maßnahmen initiiert, die über das Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte finanziell gefördert worden sind. Unfraglich gilt es, diese Ansätze fortzuführen und zu verstetigen, um auch dem Linksextremismus präventiv entgegenzuwirken. Während bei der Gruppierung „Ende Gelände“ die Zuordnung „linksextrem“ begründet ist, greifen im Hinblick auf die Klimaaktivisten „Letzte Generation“ die klassischen Extremismuskategorien nicht mehr. Hier sollte der Verfassungsschutz in Anbetracht der ideologischen Zielsetzung Klimaschutz um jeden Preis sowie der fortdauernden Missachtung von elementaren Verfassungsgrundsätzen ich nenne das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip , gepaart mit krimineller Energie, eine neue Kategorie einführen den sogenannten ökologisch motivierten Extremismus , um diese Phänomene trennscharf voneinander zu unterscheiden. Denn sinnvollerweise hat der Verfassungsschutz schon jetzt angesichts der dynamischen Gefährdungslage ich nenne die Querdenker und ähnliche verschwörungsideologische Szenen bereits eine neue Beobachtungskategorie eingeführt: die sogenannte staatsdelegitimierende Szene. Damit Extremismus in Deutschland keine Chance hat, brauchen wir den Konsens, dass Extremismus jedweder Couleur nie eine Lösung ist und keine Akzeptanz bei uns findet. Eine Gleichgültigkeit der Gesellschaft ist Treibstoff für extreme Agitation. Ein Antrag wie der Ihre, der nicht nur wenig trennscharf, sondern in diesem Falle auch noch auf dem rechten Auge blind ist, kann daher von Parteien, die sich der demokratischen Grundordnung verpflichtet haben, so nicht unterstützt werden. Wenn wir schon mal dabei sind, gibt es von mir heute noch einen kostenlosen zweiten Hinweis an Sie: Wer so mit dem Finger auf jemand anderen zeigt, zeigt üblicherweise mit den anderen Fingern auf sich selbst. Vielen Dank.

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Carina Hermann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Carina Hermann (CDU): Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Pastewsky, ich weiß nicht, ob Sie einfach nur eine Wette verloren haben oder ob das, was Sie in diesem Plenarabschnitt so alles beantragen, tatsächlich einer speziellen Dramaturgie folgt. Aber offenbar haben Sie sich für diese zwei Sitzungstage vorgenommen, alle ihre Lieblingsthemen der vergangenen Jahre auf einmal ins Schaufenster zu stellen: das Medley des Populismus sozusagen. Herr Pastewsky, das hat schon fast etwas von „Bravo-Hits - Best of 93“. Nur, zum Tanzen ist uns dabei nicht zumute. Alle Ihre Volkslieder sind wieder dabei: Das Volk gegen Asylanten. Das Volk gegen Rundfunkgebühren. Das Volk gegen Klimaschutz. Und natürlich auch: Das Volk gegen das Altparteienkartell - mein ganz persönlicher Lieblingsschlager der AfD. Sachfremde - Sachfremde Gründe, so schreiben Sie in Ihrem Antrag zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes“, lägen der Entscheidung des Landtages zugrunde, das Präsidium zu erweitern und die finanziellen Auswirkungen dieses Beschlusses zu korrigieren. Was Sie, lieber Herr Pastewsky und Kollegen, unter „sachfremden Grünen“ verstehen wir haben es gerade noch einmal gehört , ist keine Überraschung. Weil Ihr Weltbild nun einmal so ist, wie es ist, hätten alle Parteien außer Ihnen natürlich nur eines im Sinn: Noch mehr Posten, noch mehr Geld, nur die AfD stemme sich noch gegen diesen Wahnsinn. - Wie durchsichtig ist das denn bitte? Ihr Narrativ von „die da oben gegen die da unten“ ist so unaufrichtig, wie Sie es in diesem Hause seit Jahren immer wieder predigen und wie sie seit Jahren selbst um einen Posten im Präsidium streiten. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, dass Sie noch vor wenigen Monaten selbst einen Vizepräsidenten stellen wollten. Ein Gehaltsverzicht zur Kompensation der zusätzlichen Kosten stand damals aber nicht auf Ihrem Zettel. Sie wollten es werden, aber auf Gehalt wollten Sie nicht verzichten. Ganz offensichtlich halten Sie das Amt der Vizepräsidenten entgegen der von Ihnen als sachfremd bezeichneten Gründe auch für so bedeutend, dass Sie hier in Niedersachsen, in allen Landesparlamenten und selbstredend auch im Deutschen Bundestag immer wieder dafür kandidieren. So schlimm kann die Situation also gar nicht sein. Was für Sie schlimm zu sein scheint, ist, dass Sie in keinem Parlament mehr eine Mehrheit für diese Kandidaturen organisieren können. Aber genau das, verehrte Damen und Herren, ist in der Demokratie eine Voraussetzung. Und eine, wie Sie eben gesagt haben, selbsternannte Demokratie und selbsternannte Demokraten gibt es nun einmal nicht. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, sogar nach dem Auszählverfahren nach D’Hondt hätten Sie keinen Anspruch gehabt, einen Vizepräsidenten zu stellen. Nach D’Hondt wären die ersten sechs Plätze im Präsidium wie folgt verteilt worden: Erstens: stärkste Fraktion - SPD. Zweitens: zweitstärkste Fraktion - CDU. Drittens: SPD. Viertens: Grüne-Fraktion. Fünftens: wieder CDU. Und sechstens: noch einmal SPD. Auch da hätte die AfD keinen Platz im Präsidium bekommen. Meine Damen und Herren, obwohl meine Fraktion von der Erhöhung der Anzahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten nicht explizit profitiert hat, haben wir diese Änderung mit großer Mehrheit der Abgeordneten beschlossen und ihr zugestimmt. Und wenn ich das an dieser Stelle sagen darf: Wir haben damit kein Novum in Deutschland geschaffen. In drei anderen Bundesländern gibt es ebenso wie in Niedersachsen fünf Vizepräsidenten. Aus Sicht der CDU geht es dabei nicht nur um die Stärkung der Demokratie und des Parlamentarismus an sich. Wobei ein Aspekt oft vergessen wird. Die Vizepräsidentinnen und -präsidenten werden nicht nur im Vertretungsfall aktiv, sondern nehmen natürlich auch in ihrer Eigenschaft eigene Termine wahr. Es geht uns aber auch um die Arbeitsfähigkeit des Präsidiums. Wir haben es zuletzt gesehen: Die Präsidentin fiel aus, und auch bei den Stellvertretern waren nicht alle fit. Sehr geehrter Herr Pastewsky, ich weiß, dass Sie und Ihre AfD-Fraktion das alles jetzt nicht wirklich nachvollziehen können. Wenn es um die Arbeit in einem Parlamentspräsidium und insbesondere um die parteiübergreifende und auch ausgleichende Tätigkeit der Vizepräsidenten geht, haben Sie davon so viel Verständnis wie Björn Höcke von der Demokratie. Und lassen Sie mich auch das ganz deutlich sagen: Wenn man selbst nicht betroffen ist, dann lässt sich Verzicht viel einfacher predigen. Ich versuche es einmal mit zwei Analogien. Wenn in einem Unternehmen die Nachfrage und damit die Arbeitsbelastung steigt, stellen Sie jemanden zusätzlich als Beschäftigten ein. Dieser Analogie folgend, würden Sie als Arbeitgeber eine neue Stelle aber nur dann schaffen, wenn die bisherigen Beschäftigten ihre neue Kollegin oder ihren neuen Kollegen selbst bezahlten. Herr Wichmann, Herr Pastewsky, die Gesichter Ihrer Beschäftigten würde ich gern sehen, wenn Sie ihnen diesen Vorschlag unterbreiten. Bleiben wir doch bei Ihrer eigenen Fraktion. Die ist ja auch größer als in der vergangenen Wahlperiode, liefert aber genauso wenig ab wie zuvor. Haben Ihre Kolleginnen und Kollegen eigentlich auf die Diät verzichtet, um die hinzugenommenen Fraktionsmitglieder zu finanzieren? Natürlich haben sie das nicht. Ihr Antrag, die Entschädigung für die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten zu reduzieren und damit die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt zu korrigieren, ist populistisch und sachlich unbegründet. Keine Vizepräsidentin und kein Vizepräsident würde in Zukunft weniger arbeiten, ganz im Gegenteil. Deshalb lehnt meine Fraktion die beantragte Reduktion der ihnen zustehenden Grundentschädigung ab. Vielen Dank.

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Jessica Schülke AfD

Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten

Jessica Schülke (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits vorgestellt, ist die Istanbuler Konvention ein Übereinkommen des Europarates gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Nach der Ratifizierung der Istanbuler Konvention, das haben Sie in Ihrem Antrag auch zutreffend geschrieben, wurde durch die eingesetzte internationale Prüfungskommission bemängelt, dass die Umsetzung in Deutschland auf allen Ebenen sehr unzureichend ist. In Ihrem Antrag, sehr geehrte SPD und Grüne, stellen Sie nun endlich die Forderung, die Istanbuler Konvention strategisch und ressortübergreifend umzusetzen - das wird ja auch Zeit! Gerade Niedersachsen kommt hier recht schwerfällig in Gang. Also: Heraus mit der Sprache! Die Fakten auf den Tisch! Liegt es daran, dass Ihre Genossen in der Bundesregierung beschlossen haben, 10 Millionen Euro für die Förderung von Programmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu streichen? 10 Millionen Euro fehlen somit z. B. auch für die Finanzierung von Frauenhäusern. Dabei haben wir allein in Niedersachsen rund 27.000 ausreisepflichtige Personen, von denen knapp 5.000 unmittelbar vollziehbar ausreisepflichtig sind. Diese kosten uns insgesamt im Monat 10,8 Millionen Euro - im Monat! Mit dieser Summe könnte das Land Niedersachsen viel gegen Gewalt an Frauen und für den Schutz von Kindern tun. Wo wir schon einmal bei Zahlen sind: Die Ampelregierung, die kein Geld hat für den Schutz der Frauen und Kinder in diesem Land, gibt allein 33 Milliarden Euro an Entwicklungshilfe in alle Welt aus - 33 Milliarden! Wir finanzieren außerdem z. B. Kernkraftwerke in Frankreich, wir finanzieren Genderprojekte in Afghanistan, und seit 2015 wurden 250 Milliarden Euro für eine völlig gescheiterte Einwanderungspolitik ausgegeben - 250 Milliarden! Für Migranten, die zu einem großen Teil die Gewalt gegen Frauen und Kinder importiert haben und dies nach wie vor tun. Allein in den Frauenhäusern sind 66 % der Opfer Frauen und Kinder mit Migrationshintergrund. Dabei führen die Gewalttäter aus den Herkunftsländern Türkei, Syrien und Afghanistan die Statistiken an. Der Antrag von SPD und Grünen ist somit unkonkret und erfüllt gerade so die Mindestanforderungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Und einen großen Teil der Ursachen benennen Sie nicht. Während die vorrangigen Interessen der rot-grünen Parteien hier im Landtag die Quotenregelung oder das Gendern sind, nehmen die Zahl der genitalverstümmelten Frauen, die sexuelle Gewalt oder die sogenannte Gewalt im Namen der Ehre auch hier in Niedersachsen drastisch zu. Hier komme ich zum absoluten Kernpunkt: Ihr Dilemma ist, dass Sie einerseits die Gewalt aus archaischen Stammesgesellschaften tagtäglich in unser Land importieren, andererseits die Folgen der Gewalt in irgendeiner Form verwalten müssen. Sie sind definitiv nicht in der Lage - Vizepräsident Marcus Bosse: Entschuldigen Sie bitte! Jessica Schülke (AfD): Nein, ich lasse keine Fragen zu. Danke. Sie sind definitiv nicht in der Lage, diesen Widerspruch aufzulösen. Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dem Schutz von Frauen, müssten Sie einen sofortigen Aufnahmestopp fordern und Gewalttäter nicht in Bewährung schicken, sondern sofort abschieben. Unser Fazit ist: Solange Ihr Antrag nur an der Oberfläche kratzt und Sie sich nicht an die Ursachen herantrauen, ist er für uns in höchstem Maße unvollständig und unehrlich. Wir, die AfD, sehen also gespannt den Beratungen im Ausschuss entgegen. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Wir haben ja gerade Zeit gehabt, zu üben, weil Sie so nachgebohrt haben, was wir im Bundesrat machen. Deshalb können wir jetzt sagen, was im Bundesrat ist. Wir haben uns bereits wir sind seit letztem Jahr dabei die Handlungsbedarfe für die anstehende Pflegereform zusammen mit den Bundesländern angesehen und festgestellt, dass es einige Dinge zu verbessern gibt. Das haben wir gemeinsam mit anderen Ländern beim Bund angezeigt. Wir hatten uns auf diesem Weg als Land früh und deutlich positioniert, z. B. jetzt kommt es zu den folgenden Punkten: Erstens. Es muss eine auskömmliche Finanzierung der Kurzzeitpflege geben. Das macht Sinn, damit sich die Arbeit von solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen - Das ist vielleicht auch interessant für Sie. Ich bin mit einem Pflegeheimbesitzer im Harz gut befreundet, der Parteimitglied bei der CDU ist und mit dem ich mich häufig darüber austausche. Das trägt dazu bei, miteinander im Gespräch zu bleiben und auch die Probleme anderer zu verstehen. Insofern ist es vielleicht auch ganz schön, wenn Sie da zuhören wollen. Die Pflegeversicherung muss von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, und der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt muss natürlich erhöht werden. Wir wollen, dass Modellprojekte ermöglicht und finanziert werden, in denen die kommunalen Einflussmöglichkeiten auf die Versorgungsplanung identifiziert und erweitert werden. Ende Februar erreichte uns dann der Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium, in den noch einzelne Forderungen der Länder aufgenommen worden waren. Aber aus dem Entwurf des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes kurz PUEG genannt, der Anfang April das Bundeskabinett verließ, waren wesentliche Verbesserungen in meinen Augen leider wieder herausgestrichen worden. Wir bringen uns daher aktuell aktiv in das Verfahren ein. Ich werde diesbezüglich in der nächsten Woche in Berlin sein, um gemeinsam mit den Ländern die Anträge zu den bereits genannten Punkten erneut zu stellen und so die Wichtigkeit zu unterstreichen. Danke. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Barbara Otte-Kinast: Moment! Ich darf kurz um ein wenig Ruhe bitten. Ich weiß, es ist immer schwierig, nach der Mittagspause wieder einzusteigen. Aber, ich denke, wir sind alle daran interessiert, bei diesem wichtigen Tagesordnungspunkt jetzt gut zuzuhören und ihn auch gut miteinander zu beraten. - Danke schön. Stefan Marzischewski-Drewes (AfD): Danke. Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst bei Herrn Lies bedanken, dass er hier offen seinen Fehler zugegeben und gesagt hat, dass es falsch war. Das zeigt, Herr Lies ist auf dem richtigen Weg, sich von den Grünen zu lösen. Ich hoffe für die AfD-Fraktion, dass die anderen Minister der SPD ebenfalls diesen nötigen Schritt gehen werden. Es besteht also Mut zur Hoffnung. Ja, ich möchte meinem Vorredner von der SPD danken. Sie haben recht: Bagatellfälle. „Notfall? Gifhorns Sanitäter wegen Bagatellfällen überlastet“, so lautet eine Schlagzeile am 18. April 2023. Die Zahl der Notfalleinsätze ist in den letzten zwei Jahren um über zehn Prozent gestiegen. 250 Rettungsanrufe jeden Tag, das ist die Realität. Herr Wille von der CDU, auch Sie haben recht mit dem, was Sie vorgetragen haben. Und es ist auch klar zu sagen: Unser Gesundheitssystem ist krank. Schwerstkrank, seit Jahren. Ich frage mich aber auch und das müssten Sie sich hier eigentlich alle fragen , was die CDU unter Herrn Althusmann er war schließlich stellvertretender Ministerpräsident bitte in der letzten Legislaturperiode getan hat. Was haben Sie getan, Frau Behrens damals als Gesundheitsministerin, jetzt als Innenministerin, um diesen Zustand zu ändern? - Nicht viel. Ja, und eine aktuelle Studie sagt aus, dass 40 % derjenigen, die jetzt im Rettungsdienst tätig sind, ihren Beruf nicht bis zum Ende ausüben wollen. Zeitlicher Stress, Belastung, Angriffe auf die Rettungsdienste - all das wissen wir. Wenn ich jetzt von Ihnen von der SPD höre, Sie wollen diesem Vorschlag, über den es sich wirklich lohnt zu diskutieren, nicht zustimmen, dann frage ich: Was wollen Sie tun? Sagen Sie dann: „Wir schicken keinen Rettungsdienst. Wir hätten zwar welche, aber wir wollen sie nicht schicken“? - Das ist keine lösungsorientierte Politik, sondern doch eher wieder ein Rückschritt nach dem Motto „es darf nicht sein, was nicht ist“. Bitte wachen Sie auf, liebe Kollegen der SPD! Herr Philippi, der Kollege ist, wird sicherlich wissen, dass man sehr gut seit Jahren mit den Rettungssanitätern und den Rettungsassistenten zusammenarbeitet. Sie verfügen eben über eine langjährige Berufserfahrung. Dort funktioniert das Team, dort funktioniert der Einsatz. Es gibt Punkte, über die wir sprechen müssen. Warum ist denn der Rettungsdienst überlastet? Er ist überlastet, weil unser Gesundheitssystem krank ist. Die Nummer 116117 vom kassenärztlichen Notdienst funktioniert eben nicht, und es wird die Nummer 112 angerufen. Diese funktioniert noch. „Noch“, muss man sagen. Ja, und die Entbildung unserer Bevölkerung und die Zerstörung der Familie zeigt sich in diesem System auch. Früher gab es die Großfamilie, die wusste, wie Bagatellfälle zu behandeln sind. Heute ist dieses Wissen verlorengegangen. Und an den Schulen wird selbstverständlich Genderlehre gelehrt, aber nicht einfaches Basiswissen für das Leben. Ja, auch hier müssen wir umkehren. Die AfD-Fraktion freut sich auf die Beratung mit der CDU, aber auch mit der SPD, um unseren Notdienst zukunftsweisend aufzustellen. Dann sollten wir wahrscheinlich auch darauf eingehen, dass wir vielleicht auch den Notfallsanitäter, über dessen Rechte immer noch keine abschließende Klärung gefunden ist, mit in diesen Gesetzesvorschlag aufnehmen können. Wir, die AfD-Fraktion, stehen für die Beratung gerne bereit. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Vanessa Behrendt AfD

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Vanessa Behrendt (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin, und auch danke an Herrn Minister. - Herr Minister, ich würde gerne wissen: Wie beurteilen Sie die Alternative, die Pflegeeinrichtungen in staatliche Trägerschaft zu überführen? Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Minister, bitte!

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Dennis True SPD

Beitragsschock verhindern - die Steigerung des Rundfunkbeitrags stoppen

Bitte schön, Herr Kollege! Dennis True (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern haben wir hier im Rahmen der Beratungen zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag bereits zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen. Dabei hat sich die AfD-Fraktion entlarvt und dargestellt, was sie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland hält. Heute Morgen reden wir in einer Aktuellen Stunde über einen ich zitiere „Beitragsschock“. Dabei frage ich mich, worin hierbei die Aktualität liegt. Erst gestern Morgen wurde die Aktuelle Stunde der Fraktion der Grünen zum Thema Schulgeldfreiheit kritisiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gleiche kann ich auch über die Aktuelle Stunde der AfD-Fraktion heute sagen: Wir haben hier aktuell einfach kein Thema. Der AfD-Fraktion geht es lediglich darum, in der Öffentlichkeit einen medienwirksamen Shitstorm gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bewirken und ordentlich Stimmung zu machen. Dabei könnte man fast vergessen, wie der Rundfunkbeitrag überhaupt zustande kommt. Ich möchte zur Versachlichung beitragen und den tatsächlichen Sachverhalt darstellen. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nach Anmeldung der Finanzbedarfe durch die Sendeanstalten bei der KEF, der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, einer gründlichen Prüfung unterzogen. Danach wird die KEF einen Vorschlag erarbeiten, der dann den Länderparlamenten unterbreitet wird. Das wird das nächste Mal voraussichtlich im kommenden Jahr sein. Es gibt also keinen Grund, das Thema Rundfunkbeitrag oder dessen Erhöhung, ohne dass ein Vorschlag der KEF als Arbeitsgrundlage vorliegt, zu debattieren, außer, man will systematisch Stimmung machen. Wenn man sich den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genauer anschaut, es ist die Rede von freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung und von demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft , ist es nur zu verständlich, dass eine demokratiefeindliche und vom Verfassungsschutz beobachtete Partei und deren rechtsextremes Anhängsel dieses System abschaffen wollen. Man will Desinformation und Fake News in den Medien Tür und Tor öffnen, ganz nach dem Vorbild von Fox News und Russia Today, dem Traum eines jeden despotischen Machthabers und der Freunde Ihrer Partei. Man kann sicherlich darüber debattieren, was mit dem Geld aus den Rundfunkbeiträgen passiert, gerade im Hinblick auf die Compliancevorfälle beim RBB im vergangenen Jahr. Fakt ist allerdings, dass die Missstände erkannt wurden. Es wurde selbstkritisch über sie berichtet, und die Missstände wurden behoben. Mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag, der aktuell in Arbeit ist, wird den Compliancethemen Rechnung getragen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Man kann auch über die Höhe des Rundfunkbeitrags diskutieren. Ich denke jedoch, dass ich für das Geld, das ich bezahle, eine Menge zurückbekomme. Für 60 Cent pro Tag bekomme ich Inhalte im linearen Fernsehen, in den Mediatheken und Audiotheken, unabhängig, überparteilich und regional, und das in einem Umfang und in einer journalistischen Qualität, die ihresgleichen sucht. Und ich frage: Was ist die Alternative? Kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Nur private Medien? - Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mir lieber nicht vorstellen. Oder: der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nicht mehr aus einem Beitrag, sondern aus Steuermitteln finanziert. Damit wäre dieser allerdings abhängig von der Regierung, und das kann unser Ziel auch nicht sein, wollen wir doch einen staatsfernen Rundfunk. Ich möchte zum Schluss noch einmal betonen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine Konstante in unserer Gesellschaft, die sich zwar ständig weiterentwickeln muss, der man aber großes Vertrauen entgegenbringt. Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, liebe Kolleginnen und Kollegen, und lassen uns nicht von Rechtspopulisten einen Grundpfeiler unserer Demokratie zerreden, sondern wir sorgen für eine ständige Weiterentwicklung - sei es in der Transparenz, in der Effizienz oder inhaltlich. Vielen Dank.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Jozef Rakicky (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegin! Meine zweite Frage hängt ein bisschen mit der ersten zusammen: Plant die Regierung, in Zusammenarbeit mit der Polizei in Zukunft in den Kriminalstatistiken Kriminaltaten von der Gruppe der transsexuellen Personen gesondert auszuweisen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Dr. Rakicky, wir haben bei Ihnen

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Pascal Leddin GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Wir müssen die Möglichkeit bieten, dass die Menschen, die diese Ausbildung haben, eine Weiterbildung „Notfallsanitäter*in“ machen können. Darum geht es. Aber wir dürfen es nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben und sagen: Okay, dann ist es halt so. Dafür fehlt ihnen die Ausbildung, dieses halbe Jahr. Das ist das Ziel. Ich würde gern meine Ausführungen beenden. Im Anschluss können wir das gerne weiter besprechen. Ich war gerade dabei, zu erzählen, dass ich selbst beim Ausbildungszentrum in Hannover war und die Bewerber*innenlage sehr gut war. Das eigentlich Kernproblem bei Notfallsanitäter*innen ist nämlich nicht, dass die Bewerber*innenlage schlecht wäre, sondern dass die ausgebildeten Fachkräfte viel zu oft zu banalen Einsätzen gerufen werden und dann einfach keine Lust mehr haben, Pflaster zu kleben oder der Person zu sagen, dass sie erkältet ist. Und das kommt sehr häufig vor. Viel wichtiger wäre hier eine klare Definition, wann genau Rettungskräfte gebraucht werden und ab wann die Kassenärztliche Vereinigung gezwungen ist, zu fahren. Wir brauchen daher eine Regelung, um die Qualität und Flexibilität der Rettungskräfte bestmöglich zusammenzubringen. Wie genau wir wie viele Notfallsanitäter*innen ausbilden, welche Kriterien für Einsatzkräfte es gibt, welche technische Ausstattung gebraucht wird all dies sind politische Fragen, über die wir uns noch weiter verständigen sollten. Daher freue ich mich auf die thematische Behandlung im Ausschuss. Vielen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Landesweite Katzenschutzverordnung einführen - Tierleid beenden, Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zur Pflicht machen

Alfred Dannenberg (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Tierleid beenden“, heißt es in Ihrem Antrag. Sehr gut! Aber welches Leid meinen Sie? Das der Katzen oder das der von denen erbeuteten Eichhörnchen und Vögeln? Idealerweise beides - genau. In weiten Passagen Ihres Antrages liest sich das auch so. Ein Blick auf die sechs Punkte in Ihrer Eingabe offenbart dann aber doch die Einseitigkeit Ihres Ansatzes. Da spielen nur noch Katzen und deren Halter eine Rolle, die geschundene Fauna aber gar nicht mehr. Die Dinge verinselt zu betrachten, gehört leider zu den wesentlichen Bestandteilen des rot-grünen Denkuniversums. Dabei kam schon vor zehn Jahren die Studie des Smithonion Conservation Biology Institute in Washington zu dem Schluss, dass Katzen eine größere Gefahr für die Artenvielfalt darstellen als Pestizide oder die Zerstörung von Lebensräumen durch Menschen. Ja, bei der Katze handelt es sich leider auch um einen invasiven, ortsfremden Beutegreifer. Ergo: Wenn Sie es ernst meinen, wirklich etwas tun zu wollen zum Schutz der Vögel, gegen überfüllte Tierauffangstationen und gegen verwahrloste Katzen in der Natur , dann müssen Sie konsequent verhindern, dass die Katzen in der Natur herumstreunen. Sie müssen im Haus, im Gehege oder von mir aus auch an der Leine bleiben. Das durchzusetzen, wäre freilich ein enormer Kraftakt. Angesichts dessen ist Punkt 4 in Ihrem Antrag aber total mutlos und hilflos formuliert: Man möge die Katzenhalter für diese Dinge sensibilisieren und für erhöhte Aufmerksamkeit werben. - Das ist ein wahrhaft scharfes Schwert. Fehlt nur noch der Rat, die Katzen sollen eine Armlänge Abstand von den Singvögeln halten kennen wir ja irgendwo her , und dann wird alles gut. Und falls dann doch nicht alles gut wird: Katzen muss man gegebenenfalls auch letal entnehmen. Das ist kein schöner Gedanke, aber auch die Wissenschaftler der erwähnten Studie äußern ihn. Sie aber wollen die Katzen teuer sterilisieren und dann wieder auf Freigang schicken. Was ist das denn, bitte? Die machen doch munter weiter den Singvögeln den Garaus. Ein Horror für Ornithologen! Wenn Sie so etwas für gut und erstrebenswert befinden, könnte man ja fast auf die Idee kommen, dass Sie auch glauben, Zäune könnten vor Wolfsangriffen schützen oder dass die Deindustrialisierung Deutschlands Einfluss auf das Wettergeschehen haben könnte. Willkommen im rot-grünen Denkuniversum! Noch etwas ganz Konkretes: Das Tierheim hier in Hannover, in Ihrer Stadt Träger ist wohlgemerkt der Tierschutzverein , bietet aktuell eine Reihe von Katzen an. Schauen Sie mal nach im Internet! Sie sind mehrheitlich als sogenannte Freigängerkatzen oder auch sogenannte Mäusefänger etikettiert. Donnerschlag! Merken Sie was? - Ja, diese Katzen sollen raus und räubern. Selbst Ihr eigenes Bodenpersonal, liebe Grüne, gibt offen zu erkennen, welch fragwürdig inselhafte Vorstellung es von Tierschutz hat. Stichwort „praktische Umsetzbarkeit“: Sie sprechen von 200 000 verwilderten Hauskatzen hier in Niedersachsen. Wie wollen Sie die alle erwischen? - Und dann die Kosten für Kastration und Registrierung: 250 Euro mal 200 000 Katzen ergibt 50 Millionen Euro. Was dagegen nur rund 1 Euro pro Katze kosten würde, wäre der Schuss eines Jägers. Doch laut einer NDR-Meldung vom 8. Februar wünschen Sie das nicht. Günstige und effektive Maßnahmen in der Natur sind Rot-Grün ja zuwider. Immerhin, einen ganz wichtigen Zweck, der ebenfalls zum rot-grünen Universum gehört, erfüllt Ihr Antrag aber auf jeden Fall: mehr Bürokratie. Es ist eine enorme Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Ich sehe sie schon vor meinem inneren Auge, die Katzenschutzverordnungsdurchführung- sbeauftragten und die zur Durchführungsüberwachung, Überwachungsdokumentation und Maßnahmenevaluation. Viele neue Stellen für Ihre Gesinnungsgenossen! Als wäre dieses Land mit Genderbeauftragten und lokalen Klimaschutzmanagern nicht schon genug gestraft! Egal, was Rot-Grün zum Schutz der Tiere tatsächlich erreichen mag oder auch nicht, etwas anderes werden Sie auf jeden Fall schaffen da bin ich mir ganz sicher : Sie machen aus einem kleinen Stubentiger einen riesengroßen Papiertiger. Vielen Dank.

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Dr. Karl-Ludwig von Danwitz CDU

Schulgeldfreiheit jetzt - Gerechtigkeit verwirklichen, Attraktivität schulischer Ausbildungsgänge steigern und Fachkräftebedarf decken

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Corinna Lange SPD

Schulgeldfreiheit jetzt - Gerechtigkeit verwirklichen, Attraktivität schulischer Ausbildungsgänge steigern und Fachkräftebedarf decken

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Danke für die Frage. Ich denke, an dieser Stelle beziehen Sie sich in erster Linie auf die Frage, wie wir z. B. die Anerkennungsverfahren beschleunigen können. Die Anerkennungsverfahren sind von vielen Faktoren abhängig, u. a. davon, wie schnell die sich bewerbenden Menschen ihre Unterlagen beibringen können. Bei Medizinern ist es z. B. so, dass, wenn jemand aus einem mittelamerikanischen Land kommt, die Curricula abgefragt werden müssen und geprüft werden muss, ob sie mit den deutschen Curricula gleichzusetzen sind. Sie müssen übersetzt werden. Das kommt dann schon ein wenig auf Zeit an, um das umzusetzen. Dann gibt es die klassische Frage: Handelt es sich in dem Anerkennungsprozess in erster Linie um eine Anerkennung aufgrund des Wissens und der Vorbildung, oder geht es an dieser Stelle um eine Kenntnisprüfung? - Es ist total spannend, dass Sie mich darauf angesprochen haben. Ich habe gerade letzte Woche diesbezüglich Gespräche aufgenommen, und gerade in diesem Bereich - Wenn es Sie nicht interessiert, können Sie auch rausgehen. Ich habe Kontakt aufgenommen, und wir überlegen gerade, wie wir die Kenntnisprüfung verbessern können - gerade für schon ausgebildete Fachkräfte. Ich denke da z. B. an ärztliche Kollegen, die als Radiologe oder Chirurg gearbeitet haben, hierherkommen und faktisch ein drittes Staatsexamen in der ganzen Breite ablegen müssen. Das ist aber für Menschen, die ganz gezieltes Facharztwissen haben, nicht mehr nötig und wird an dieser Stelle überbewertet. Insofern, denke ich, können wir die Menschen durchaus schneller vor Ort an die Patienten und die Pflegekräfte an die zu Pflegenden bringen, wenn wir die Kenntnisprüfung vorziehen und die Möglichkeit haben, die Verfahren an dieser Stelle zu beschleunigen. Damit kommen wir schneller an die Menschen heran. - Das ist meine Antwort auf Ihre Frage. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Minister. Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Fühner, CDU-Fraktion.

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

jetzt tatsächlich nicht beantworten. Nein. Stopp! Darf ich bitte antworten? - Wir haben die Verwaltungsdigitalisierung natürlich im MI. Wir haben hier aber gemischte Zuständigkeiten. Wir haben einen Minister für Wirtschaft und Digitalisierung, nämlich Herrn Lies, genauso wie es vorher Herr Althusmann war. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Ich bitte um Ruhe! Die Beantwortung der Frage übernimmt Frau Weippert. Sie ist hiermit abgeschlossen. Danke schön.

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Eike Holsten CDU

Fachkräfte finden und binden - nur mit Guter Arbeit!

Eike Holsten (CDU): Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere soziale Marktwirtschaft ist in Gefahr. Das mache ich zum einen daran fest, dass wir seit 2005 zwar einen fortlaufenden Anstieg bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, zugleich aber mit 21 % einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa haben. Während unsere DAX-Konzerne im vergangenen Jahr Rekordgewinne erwirtschaften konnten, sind die Reallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im gleichen Zeitraum um 4,1 % gesunken. Die Inflation hat ihren Anteil am Wohlstand aufgefressen. „Wohlstand für alle“ - das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft hallt für diese Menschen in weiter Ferne. Ich finde eine Zahl der Hans-Böckler-Stiftung, die in dieses Bild passt, sehr besorgniserregend: Aktuell empfindet rund ein Viertel aller Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden die eigene finanzielle Lage als äußerst stark oder stark belastend und macht sich große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Zukunft - unter dem Eindruck von Krieg und Inflation ein höherer Wert, als er während der gesamten Corona-Pandemie gemessen wurde. Deshalb ist es richtig, dass die Gewerkschaften derzeit selbstbewusst für höhere Löhne kämpfen. Gute Tarifverträge, die auf Augenhöhe zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden, sind eine wichtige Voraussetzung für eine faire Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands. Liebe Kolleginnen und Kollegen, entschieden zum Aufwachsen des Niedriglohnsektors hat vor allem der Rückgang der Tarifbindung beigetragen. Die Menschen mit geringen Einkommen sind häufig mangels Tarifbindung von der guten wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Unsere Sozialpartnerschaft ist eine der tragenden Säulen der sozialen Marktwirtschaft und war viele Jahrzehnte Garant für sozialen Frieden und Wohlstand in Deutschland. Doch die Tarifbindung ist seit Jahren alarmierend rückläufig. Während im Jahr 1998 noch 76 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt waren, lag dieser Anteil im Jahr 2019 nur noch bei 44%. Auch der Anteil der Betriebe mit Tarifbindung nimmt stetig ab. Deshalb sollten wir genau hinsehen - nicht nur rund um den 1. Mai, wenn sich der öffentliche Fokus ohnehin kurzzeitig schlaglichtartig auf die Kolleginnen und Kollegen in den Gewerkschaften richtet. Tarifverträge schaffen Wohlstand für alle. Sie schaffen fairen Wettbewerb unter den Unternehmen. Sie schützen vor niedrigen Löhnen. Mit Tarifverträgen braucht es keinen Mindestlohn. Sie sichern die Selbstverwaltung der Sozialversicherung, Beschäftigung in Krisen und steigern die Kaufkraft. Und natürlich dienen Tarifverträge der Fachkräftegewinnung, wie im Titel der Aktuellen Stunde genannt. Nachweislich bieten Betriebe mit Tarifvertrag deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Für Fachkräfte und andere Beschäftigte sind Arbeitgeber ohne Tarifvertrag deshalb weniger attraktiv. Für die Gewinnung von internationalen Fachkräften ist eine höhere Tarifbindung ebenso unabdingbar. Das liegt nicht nur an den fairen Löhnen, die die Sozialpartner aushandeln. Da geht es auch um die Anzahl der Urlaubstage, die Wochenarbeitszeit, die Bedingungen für mobile Arbeit, Betriebsrenten, Pflegezusatzversicherung und Gesundheitsschutz. Das alles lässt sich unter „Guter Arbeit“ zusammenfassen. Damit schafft man Attraktivität als Arbeitgeber, findet und bindet Arbeitnehmer und trägt als verantwortlicher Sozialpartner dazu bei, dass der erwirtschaftete Wohlstand in diesem Land gerecht verteilt wird. Während die Tarifbindung im öffentlichen Dienst mit 97 %, aber auch bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistern mit 74 % traditionell stark ist, liegt sie vor allem im Bereich der Information und Kommunikation mit 15 % weit unter dem Durchschnitt - im Zweifel Zukunftsbranchen, ohne Tarifverträge aber ohne besonders rosige Aussichten. Daher begrüße ich die Mindestlohnrichtlinie der Europäischen Union sehr, in der eine Zielmarke von 70 % Tarifbindung in den Mitgliedstaaten angestrebt wird. Neben der Inflation und der Beschäftigung zu niedrigen Löhnen gibt es hierzulande eine große Unsicherheit, in welchen Berufen man denn in den kommenden Jahren überhaupt noch arbeiten wird. In Zeiten von Transformation und Digitalisierung des Arbeitsmarktes sollten wir mit guten politischen Rahmenbedingungen dazu beitragen, dass unsere Sozialpartner gestärkt werden, um für Gute Arbeit zu sorgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Ulf Prange SPD

Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen

Ulf Prange (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die Regierungsfraktionen den Antrag „Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen“ einbringen. Ich durfte vor drei oder vier Jahren es war vor Corona in der JVA Oldenburg hospitieren und durfte die Kolleginnen und Kollegen des Justizvollzugs zwei Tage bei ihrer Arbeit begleiten. Die Nacht dazwischen durfte ich in der Zelle verbringen. Das war für mich in zweierlei Hinsicht eine spannende Erfahrung. Zum einen die Übernachtung. Aber viel spannender war es natürlich, die Mitarbeitenden zu begleiten und zu sehen, wie vielfältig, anspruchsvoll und verantwortungsvoll ihre Tätigkeit ist und mit welchem großen Einsatz sie diese Tätigkeit leisten. Deswegen will ich mich zu Beginn meiner Rede im Namen meiner Fraktion bei allen Beschäftigten im Justizvollzug, die diese wichtige und zunehmend schwierige Arbeit leisten und für unsere Sicherheit sorgen, ganz herzlich bedanken. Im Koalitionsvertrag haben wir, die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, uns vorgenommen, den veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen im Justizvollzug Rechnung zu tragen und die großen Herausforderungen anzugehen, vor denen der niedersächsische Justizvollzug steht. Wir haben mit zunehmenden Gefangenenzahlen zu tun. Psychische Auffälligkeiten bei Gefangenen sind auf einem hohen Niveau. In die Justizvollzugsanstalten werden neue psychogene Drogen eingebracht. Zudem gibt es Radikalisierungstendenzen bei Gefangenen. Darüber hinaus kommen im Justizvollzug Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen zusammen. Diese dort geleistete Arbeit ist schwierig und wichtig. Deswegen wollen wir den Justizvollzug nachhaltig stärken. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der gesetzliche Resozialisierungs- und Sicherheitsauftrag, der schließlich in unser aller Interesse liegt, umgesetzt wird. Der langjährige Leiter der Justizvollzugsanstalt Oldenburg, Gerd Koop, hat immer gesagt: Morgen sollen sie die Gefangenen doch unsere Nachbarn sein. Das ist, glaube ich, der Anspruch an einen modernen Justizvollzug. So ein Justizvollzug braucht aber auch eine gute Personalausstattung und motivierte Mitarbeitende. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt, den wir in dieser Plenarwoche beschlossen haben, konnten wir mit der Erhöhung der Vollzugszulage der sogenannten Gitterzulage auf 180 Euro zum 1. Juli 2023 bereits eine erste wichtige Verbesserung für den Justizvollzug auf den Weg bringen. Damit erhalten die Beschäftigten in Niedersachsen nun die höchste Zulage im Ländervergleich. Das ist ein schöner Erfolg und vor allen Dingen auch eine große Anerkennung für die wichtige und verantwortungsvolle Arbeit, die unsere Justizvollzugsbediensteten leisten. Wir tragen damit aber auch der Tatsache Rechnung, dass es in einem Arbeitsmarkt, der vom Fachkräftemangel gezeichnet ist, wichtig ist, dass der öffentliche Dienst eine höhere Arbeitgeberattraktivität erlangt. An der Stelle ist die Zulage sicherlich ein erster, aber wichtiger Schritt. Wir werden auch über weitere Attraktivitätssteigerungen sprechen müssen. Ich denke auch, dass wir die auf den Weg bringen. Ein zweiter Punkt, der im Justizvollzug wichtig ist, sind die Haftplätze. Auch dort haben wir einen Handlungsbedarf bezüglich Sanierung und Neubau. Und schließlich geht es darum, dass wir die Personalsituation verbessern. Das ist ein Thema, das uns schon seit vielen Jahren beschäftigt. Wir tragen einen festgestellten Fehlbedarf von ca. 200 Stellen mit uns rum. In den letzten Jahren haben wir es immer wieder geschafft, punktuell Stellen zu schaffen. Aber im Dickicht zwischen Beschäftigungsvolumen und Stellenplan war es dann manchmal gar nicht transparent darstellbar, wo diese Stellen dann letztlich in den Anstalten geblieben sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns überlegt, dass wir ein Personalbemessungssystem für den Justizvollzug auf den Weg bringen wollen. Das ist ein Vorhaben, das in Gesprächen entstanden und entwickelt worden ist, die wir gegen Ende der letzten Legislaturperiode mit den Verbänden geführt haben. Ich will an der Stelle den VNSB und die Vereinigung der Anstaltsleiter nennen, die uns auf ein Modell, ein Vorhaben in Schleswig-Holstein aufmerksam gemacht haben, wo es eben genau so eine Organisationsuntersuchung gegeben hat, die in einem guten Personalbemessungssystem gemündet ist. Diese guten Erfahrungen aus dem Nachbarland wollen wir uns in Niedersachsen nutzbar machen. Dass so ein Personalbemessungssystem gut ist, dass es für Transparenz sorgt, dass es auch befriedet, sehen wir an PEBB§Y. Für die Gerichte haben wir ja seit vielen Jahren das Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y. Es ist nicht so, dass PEBB§Y immer 100 % Zustimmung bei allen Beteiligten schafft, aber es ist im Großen und Ganzen doch ein anerkanntes System, was sich bewährt hat und insbesondere eine transparente Personalbedarfsberechnung ermöglicht.. Was haben wir vor? - Es soll eine externe Organisationsuntersuchung sein, die den spezifischen Personalbedarf für jede einzelne Haftanstalt in Niedersachsen ermittelt und darauf aufbauend ein Personalbemessungssystem entwickelt. Da geht es um unterschiedliche räumliche und organisatorische Gegebenheiten in den Haftanstalten, um unterschiedliche Konzepte in den Haftanstalten und natürlich auch um unterschiedlicher Haftarten. Die Ziele des Strafvollzugs können nur dann bestmöglich erreicht werden, wenn ausreichend und vor allem qualifiziertes sowie motiviertes Personal zur Verfügung steht. Die unterschiedlichen Gegebenheiten beispielsweise haben älterer Justizvollzugsanstalten viel längere Wege, bei denen mehr Schließvorgänge erforderlich sind; neuere sind da besser aufgestellt wollen wir bewerten und berücksichtigen, um dann wirklich passgenau und bedarfsgerecht die Personalbedarfe zu kennen und steuern zu können. Es reicht dabei nicht aus, den Status quo zu erfassen. Neben der aktuellen Personalsituation und struktur wollen wir auch den künftigen Personalbedarf erfassen. Deshalb sind auch die künftigen Rahmenbedingungen und Anforderungen, aber insbesondere auch die in den nächsten Jahren anstehenden Altersabgänge in den Blick zu nehmen. Der Krankenstand bei den Beschäftigten ist ein weiterer Punkt, den wir erheben wollen. Denn er führt bei den anderen Kolleg*innen zu Mehrarbeit und kann auf Dauer auch zu einer Überlastungssituation führen. Fußend auf den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung sind dann auch eine Anwerbestrategie zu entwickeln und hinreichende Ausbildungskapazitäten sicherzustellen, die eine auskömmliche Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wir bei der Personalgewinnung moderner werden und potenzielle Bewerber*innen zeitgemäß ansprechen müssen. Die erforderlichen Stellen sollen dann in einem Stufenplan über die nächsten Haushalte zur Verfügung gestellt werden, um die Aufgabenerledigung im Sinne des gesetzlichen Resozialisierungs- und Sicherheitsauftrags sicherzustellen. Uns ist es wichtig, dass die Beschäftigten bei der Erarbeitung des Personalbemessungssystems für den Vollzug einbezogen und die Personalvertretungen sowie die Anstaltsleitungen beteiligt werden. Den Dialog und Austausch mit den Verbänden und Gewerkschaften werden wir fortsetzen. Ich freue mich auf die Ausschussberatung und die Umsetzung dieses für die Zukunftssicherheit unseres Justizvollzugs wichtigen Vorhabens. Vielen Dank.

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Harm Rykena AfD

Keine Kapitulation vor dem Lehrkräftemangel - Unterrichtsversorgung in Niedersachsen sicherstellen!

Harm Rykena (AfD): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Niedersachsen fehlen ca. 4.000 Lehrer. Das ist Fakt. Trotzdem dachte ich beim Lesen der Überschrift zunächst daran, was sich die Union CDU wohl bei solch einem Antrag denkt; denn schließlich kann sich unsere Kultusministerin keine Lehrer backen. Dann konnte ich aber doch etliche zum Teil praktikable Vorschläge entdecken. Einige davon sind gut, einige andere aber vielleicht sogar kontraproduktiv. Ich befürchte, dass die Besoldung nach A 13 an den Grundschulen den Trend zur Teilzeit noch weiter verstärken wird. Die Entlastung im Schulalltag ist für viele Lehrkräfte ein größeres Problem als mehr Geld. Ich fürchte, das bringt erst einmal nichts. Auch die Vorschläge, die darauf abzielen, Anreize zu setzen, damit Lehrer mehr Stunden als bisher unterrichten, halte ich für Augenwischerei. Das wird einfach nicht funktionieren. Lehrer am Limit erteilen keinen guten Unterricht. Andere Vorschläge zielen auf die Lehrerausbildung. Das ist wichtig und richtig. Hier muss etwas passieren. Das kann sich aber erst langfristig auszahlen. Und die Lehrer fehlen schon jetzt. Weiterhin finden wir eine Sammlung von Ideen zur Entbürokratisierung und zu mehr Flexibilisierung bei der Beschäftigung von Personen, die die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte ergänzen und unterstützen können. Aber all dies sind nur Stellschrauben, die vielleicht etwas Luft verschaffen. Das Problem lösen werden sie nicht. Zum kurzfristigen Erreichen einer auskömmlichen Unterrichtsversorgung, die auch Krankheitsfälle auffangen kann und endlich wieder den Unterricht in den Kernfächern sicherstellt, bleibt letztendlich nur ein einziges geeignetes Lehrerreservoir; so möchte ich es einmal nennen. Das möchte ich Ihnen hier doch einmal deutlich ausführen. Es führt einfach kein Weg daran vorbei, die schon jetzt eingeführten Ganztagsangebote zumindest auszusetzen, solange der aktuelle dramatische Engpass bei den Lehrkräften besteht. Das kann laut Frau Hamburg auch in den nächsten zehn Jahren so sein. Beim Aussetzen des Ganztags würden auf einen Schlag geschätzt 90 000 Unterrichtsstunden frei werden. 90 000 Unterrichtsstunden entsprechen umgerechnet etwa 4 000 Lehrerstellen. Damit ließe sich dann schon etwas anfangen. Doch was wäre denn dann mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026? Nun, zu dessen Erfüllung bietet sich die Hortlösung an: schlank, flexibel und bei richtigem Einsatz pädagogisch sogar sinn- und wertvoller als z. B. ein Pflichtunterricht am Nachmittag, bei dem die Schüler sich sowieso nicht mehr richtig konzentrieren können. Zudem wäre die Lösung kostengünstiger. Und da die Inanspruchnahme eines Hortplatzes freiwillig ist, könnte man zudem schauen, wie viele Eltern diesen überhaupt in Anspruch nehmen würden. Vielleicht ließen sich dadurch noch weitere der aktuellen Engpässe auflösen. Wir freuen uns, dass die CDU in diesem Punkt mittlerweile die AfD-Position aufgegriffen hat. Man findet sie in dem Antrag nämlich unter den Punkten 6 und 7, wenn auch nur halbherzig; denn die Union versucht, den Ganztag noch zu retten, was auf mich aber wieder den Eindruck von „Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass“ macht. Aber immerhin, es geht in die richtige Richtung. Ich komme zum Schluss. Auffällig ist, dass das Kultusministerium derzeit tatsächlich wie in Schockstarre verfallen zu sein scheint. Es wird eingestellt, was auf dem Markt ist. Viel mehr scheint man nicht zu unternehmen. Das kann in der aktuellen dramatischen Situation nicht alles sein. Da muss mehr kommen. Aber dieser Antrag zwingt die Regierungskoalition nun zumindest, sich mit diesen Vorschlägen zu beschäftigen. Vielleicht kommt so etwas Bewegung in die Sache. Freuen wir uns auf die Beratungen im Ausschuss! Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Kollege. Der nächste Redner ist Herr Baatzsch

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Dr. Andreas Philippi

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat bereits beteuert, dass ein grundsätzlicher Ausschluss von Transfrauen vom Zugang zu Frauenschutzräumen unzulässig ist. Im Alltag ist es fraglich, ob Transfrauen mit keinem eindeutigen Passing z. B. eine Frauensauna das gilt auch für das Frauengefängnis nach Veröffentlichung des Gesetzes überhaupt aufsuchen würden. Potenzielle Musterungen oder Anfeindungen werden durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht vermieden. Auch ist fraglich, ob das übergriffige Eindringen in Frauenbereiche durch Cis-Männer unter dem Deckmantel der Änderung des Geschlechtseintrags wirklich passieren würde. Auch zum jetzigem Zeitpunkt wird beim Eintritt z. B. in eine Frauensauna der Geschlechtseintrag nicht überprüft. Der Geschlechtseintrag steht auch nicht im deutschen Personalausweis - Sie können ja mal nachgucken. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rechtslage nach dem AGG unverändert bestehen bleibt. Dennoch soll es im Rahmen des Hausrechts möglich bleiben, im Einzelfall zu reagieren. Das Eindringen einer Transfrau in ein Frauengefängnis, wie Sie es eben angedeutet haben, ist so nicht denkbar. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke Herr Dr. Philippi. Die nächste Zusatzfrage kommt wieder von Herrn Rakicky von der AfD-Fraktion.

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Pascal Mennen GRÜNE

Keine Kapitulation vor dem Lehrkräftemangel - Unterrichtsversorgung in Niedersachsen sicherstellen!

arbeiten, an dem wir regelmäßig im Kultusausschuss arbeiten und an dem natürlich auch das Kultusministerium mit Hochdruck arbeitet. Dazu gehören im Übrigen auch, an dieser Stelle würde ich gerne diese permanente Unterstellung beiseite räumen, sehr regelmäßige Schulbesuche von uns allen. Im Koalitionsvertrag gibt es zum Lehrermangel sehr umfangreiche Maßnahmen. Auch die SWK-Studie ist von uns schon diskutiert worden. Kultusministerin Hamburg hat dazu umfänglich Stellung genommen. So kommen mir mindestens 15 der 21 Punkte, die die CDU hier zusammengesammelt hat, sehr bekannt vor. Auf einige Punkte muss ich trotzdem noch eingehen. Zum Thema A 13: Bei A 13 sind die Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte zu Recht verärgert. Denn Sie von der CDU haben die Umsetzung versprochen, aber weder umgesetzt, noch in den Haushalt eingeplant. Da besteht natürlich auch der maßgebliche Unterschied z. B. zu Bayern. Dort hat man das eingeplant, vorgeplant und dann umgesetzt. Wenn es nicht geplant wird, kann man es auch schlecht umsetzen. Jetzt steht das in Ihrem Antrag. Das kann man, freundlich formuliert, eine mutige Forderung nennen. Wenn Ihnen A 13 so wichtig gewesen wäre, dann hätte der ehemalige Finanzminister Hilbers das ganz wunderbar auf den Weg bringen können. Und um auf den Punkt „warten und diskutieren“ einzugehen: Gewartet haben eindeutig Sie. Das ist auch Ihre Schuld. Die Lehrkräfte sind daher zu Recht sauer. Sehr geehrte Damen und Herren, Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. Wo waren denn Ihre Forderungen nach einem Studienplatzkalkulationsmodell und das Geld dafür versteckt, als Kollege Thümler das Wissenschaftsministerium geführt hat? Gras wächst ebenfalls nicht schneller, wenn man vorher darauf herumtrampelt. Das Thema Lehrkräfteausbildung haben Sie jahrelang nicht vorangebracht. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Mennen, warten Sie bitte einen Moment! - Herr Thiele, lassen Sie bitte den Redner ausreden! Herr Thiele! Herr Mennen, Sie haben das Wort. Bitte! Pascal Mennen (GRÜNE): Danke schön, Frau Präsidentin. Das Thema Lehrkräfteausbildung haben Sie jahrelang nicht vorangebracht, und nun rufen Sie den selbst geschaffenen Notstand aus. Von den 21 Punkten sind nicht nur viele in der Diskussion im Koalitionsvertrag oder sogar schon in der Umsetzung. Einige sind auch wirklich unsinnig. So ist die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Lehrkräfte schon in der letzten Wahlperiode ab dem 1. Oktober 2022 angehoben worden. Sie beträgt statt bislang 125 nun 150 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Damit können pensionierte Lehrkräfte ohne Kürzung neun bis zehn Stunden unterrichten. Auf eine Erklärung, inwieweit die Aufhebung der Dreijahresfrist die Attraktivität bei den pensionierten Lehrkräften zusätzlich steigern soll, bin ich wirklich gespannt. Weniger Bürokratie an dieser Stelle halte aber auch ich für unerlässlich. Wir müssen und wir wollen Lehrkräfte im System halten. Dafür müssen die Bedingungen in den Schulen verbessert werden - keine Frage. Sehr geehrte Kolleg*innen der CDU, zuletzt fielen Sie hier schulpolitisch durch Ihren perspektivlosen Blick in den Rückspiegel auf. Ich habe das erwähnt. Jetzt aber machen Sie die Augen zu, vergessen, was Ihr Wirtschafts- und insbesondere Ihr Finanzminister nicht erledigt haben, und verlangen von uns Wissenschaftsminister; ich glaube, Sie haben das verstanden, bitte schön Vollgas zu geben. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Mennen, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Ramdor zu? Pascal Mennen (GRÜNE): Nein. Sehr geehrte Kolleg*innen, dabei gab es lange keine Landesregierung, die bei der Umsetzung ihrer Ziele derart Tempo macht. Mit unseren Nachtragshaushalten haben wir die ersten Pflöcke eingeschlagen und im Schulbereich nicht nur dank Ihres Haushalts auslaufende Stellen gesichert, sondern auch zusätzliche Unterstützung geschaffen. Im Dialog gemeinsam mit den Verantwortlichen sollen Schulen mehr Freiräume und Möglichkeiten erhalten, zusätzliches Personal zur Unterstützung einzusetzen. Ich bin froh, dass wir hier eine Kultusministerin haben, die im Miteinander agiert, mit Ehrlichkeit und Vertrauen Entscheidungen trifft und dafür positive Rückmeldungen bekommt. Das durften wir beispielsweise auch vorgestern beim Parlamentarischen Abend der freien Schulen erleben. Sie hatten die Chance zu lenken, und Sie hatten die Chance, den Weg zu bereiten. Aber nun versuchen Sie, vom Beifahrersitz aus den Takt für eine Richtung anzugeben, die wir bereits eingeschlagen haben. Das ist unglaubwürdig. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Letzter Satz, bitte! Pascal Mennen (GRÜNE): Ich freue mich trotzdem auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Nächster Redner ist Herr Rykena von

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Omid Najafi AfD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass 70-jährige Rentner für ihr mühselig abbezahltes Eigenheim eine neue Wärmepumpe anschaffen und bei einer Lebensdauer von 15 Jahren sobald sie 85 sind erneut weit über 10.000 Euro bezahlen müssen: Wie bewertet die Landesregierung diesen Raub an den Rentnern? Danke.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Deniz Kurku SPD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Sie möchten erwidern. Bitte! Deniz Kurku (SPD): Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Genau das war ja wieder das Beispiel. Da hatten wir es: Erst einmal eine Nichtwahrheit ich sage das jetzt bewusst hier verbreiten. Auch ich war im Ausschuss dabei. Ich glaube, die Protokolle beweisen auch alles. Auch die Kollegin und Ausschussvorsitzende Frau Doris Schröder-Köpf hat hier eben interveniert. Das ist genau das, was ich meine: Sie stellen sich hin, drehen alles noch einmal in eine andere Richtung. Gezeigt wird aber am Ende auf Facebook nur dieser eine Film. Das ist das, was meiner Meinung nach nicht in Ordnung ist, weil die Wählerinnen und Wähler in Niedersachsen ein Recht darauf haben, die Wahrheit mitzubekommen. Und da sind Sie bestimmt nicht derjenige, der dafür sorgt. Ich möchte an dieser Stelle noch etwas anderes sagen. Das ist genau das Problem: Wenn es um Migrationsfragen geht, gehen Sie hier ganz massiv nach vorne, aber im Ausschuss sind Sie dann plötzlich mit der Unterrichtung mehr oder weniger zufrieden. Dort stand doch alles drin. Das passt nicht zusammen. Von daher bitte ich Sie, ein bisschen konsequent zu sein und auch ein bisschen deutlicher in Ihrer Art und Weise zu sein und nicht einfach nur von dem einem Ausschuss in den nächsten zu gehen und dann immer alles so zu drehen, wie Sie es möchten. Das wäre sehr nett von Ihnen. Danke.

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Personalvertretungen spielen eine wichtige Rolle: zum einen bei der Organisation und der Durchführung der Aufgaben der Landes- und Kommunalverwaltung und zum anderen, um die Interessen der dort Beschäftigten zu Gehör zu bringen und einzubeziehen. So weit, so gut. Mit den Änderungen sollen im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz erstens die guten Erfahrungen, die während der Corona-Pandemie mit Sitzungen der Personalvertretungen als Video- oder Telefonkonferenzen gemacht wurden, in allgemeine Regelungen umgesetzt werden. So weit, so gut. Zweitens soll darüber hinaus für unstreitige Angelegenheiten die Beschlussfassung im Umlaufverfahren grundsätzlich ermöglicht werden. Drittens. Zur digitalen Übermittlung im Beteiligungsverfahren soll eine technikneutrale Regelung geschaffen werden. Viertens soll eine Klarstellung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Dienststelle nach der Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Personalrat erfolgen. So weit, so gut. Und mit den Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in § 64 Abs. 3 wird, um aufgekommene Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, die Möglichkeit eröffnet, die Teilnahme von Abgeordneten an Sitzungen der kommunalen Gremien per Videokonferenz auch außerhalb epidemischer Lagen durchzuführen. So weit, so gut. Als Kommunalpolitikerin und Mutter zweier Kinder, die nunmehr 15 und 19 sind und hoffentlich aus dem Gröbsten raus , - Ja! wäre ich sehr glücklich gewesen, wenn es auch schon vor zehn bis zwölf Jahren die Möglichkeit gegeben hätte, per Videokonferenztechnik an Rats- und Kreistagssitzungen teilzunehmen. Ich musste bei jeder Ausschuss- und bei jeder Ratssitzung einen Babysitter organisieren, damit ich an diesen teilnehmen konnte. Insofern sind die nun vorgesehenen Regelungen, den Abgeordneten eine Teilnahme per Videokonferenztechnik unter den in § 64 Abs. 3 NKomVG genannten Voraussetzungen zu ermöglichen, eine absolute Erleichterung und daher zu begrüßen. So weit, so gut. Das war es aber auch mit „So weit, so gut.“; denn seit sieben Monaten ist die rot-grüne Landesregierung, ist dieser Niedersächsische Landtag in Arbeit. Bislang mussten wir uns mit rot-grünen Initiativen beschäftigen, die sich entweder ums Gendern, um Zirkustiere, um Biber oder um Katzenkastration drehten. Der jetzige Gesetzentwurf ist abgesehen von den Haushalten der vierte eingebrachte Gesetzentwurf. Allerdings ist auch er kein großer Wurf: Er umfasst sage und schreibe vier Regelungen; ich habe sie eingangs kurz aufgezählt. Das sind lediglich Klarstellungen, Fest- und Fortschreibungen, eigentlich die Aufhebung von Befristungen für Regelungen - mehr nicht! Und dafür brauchen Sie ein halbes Jahr? Sie sind mit dem Slogan „Das Land in guten Händen“ gestartet. Sie aber legen seit Monaten die Hände in den Schoß. Beweis: Seit Beginn dieser Legislaturperiode, also seit sieben Monaten, endet jede Plenarwoche jeweils einen Tag früher. Sie streichen die Freitagssitzungen, weil Sie für Tag 3 der Plenarwoche kein Programm haben. Insofern, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, haben Sie verdammtes Glück, dass Sie an einem Mittwoch hier in diesem Plenum sitzen; denn am Freitag wäre hier niemand mehr. Das ist bei den anstehenden Aufgaben ein Armutszeugnis. In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf steht, dass das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung weiterentwickelt werden soll. Das ist sie: eine weitere wichtige Aufgabe, derer Sie sich endlich annehmen müssen! Die Digitalisierung galoppiert da draußen im Gepardentempo. Sie aber sind auf einem gemächlichen Muli unterwegs. Die so notwendige und überfällige Verwaltungsdigitalisierung ist bislang nur Stückwerk. - Sie stehen doch auf Tiere! Die Digitalisierung hinkt weiter hinter dem Stand her, den sie eigentlich erreicht haben müsste. Die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger, Architekten, Unternehmer etc. werden immer größer. Sie alle erwarten wie ich finde, zu Recht , dass in einem hoch zivilisierten Land wie unserem im Jahre 2023 eine vollständig digitale Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten möglich ist. Aber die öffentliche Verwaltung kommt einfach nicht mit. Es fehlt an einheitlicher Finanzierung wie an einheitlicher Software, an kompatiblen Schnittstellen und nicht zuletzt aber auch an Menschen in den Verwaltungen, die die Digitalisierung mitgehen wollen. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes scheitert bislang am Klein-Klein. Die Landkreise, Städte und Gemeinden fühlen sich bei dieser großen Aufgabe alleingelassen und erfinden, weil es keine Vision bzw. kein überragendes Konzept gibt, jeder für sich das Rad jedes Mal neu. Ich hoffe sehr, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft hier in diesem Hause über das ebenso große wie wichtige Thema Verwaltungsdigitalisierung debattieren werden. Digitalisierung ist weitaus mehr als die hier und heute vorliegende Regelung zur Ermöglichung von Video- und Telefonkonferenzen. Wir brauchen einen „großen Wurf“ und warten darauf. Da sich Rot-Grün in diesem Hause so gerne mit Tieren befasst, bleibe ich bei dem Bild: Satteln Sie die Pferde und reiten endlich los! Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Vielen Dank. -

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André Bock CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

dass Sie die Frage zulassen. Sie haben in Ihrer Rede einleitend dargestellt, welche „Baustellen“ oder welches Erbe Sie vom ehemaligen Wirtschaftsminister Bernd Althusmann übernommen haben, der auch für Digitalisierung zuständig war. Können Sie für das ganze Haus noch einmal darlegen, wer für die Verwaltungsdigitalisierung oder für die Digitalisierung der Landesverwaltung insgesamt zuständig ist? Danke.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Herr Dr. Rakicky wird für ebenfalls 90 Sekunden erwidern. Bitte schön! Jozef Rakicky(AfD): Sie haben recht. Das, was Sie geschildert haben, ist natürlich unmöglich und darf auch nicht passieren. Wir haben aber jetzt 2023. Und wir haben ein gültiges Gesetz von SPD und Grünen aus 2019. Dieses Gesetz soll eben das verhindern. Deswegen verstehe ich nicht, dass man, wenn man ein Gesetz beschlossen hat, das von vornherein eine Evaluierung nach vier Jahren vorsieht, vor der Auswertung das fordert, was man vor der Verabschiedung des Gesetzes gefordert hat. Ich meine deshalb, dass der Änderungsantrag der CDU eine ganz vernünftige Alternative ist. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz:

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Dr. Andreas Philippi: Ihre Frage bezieht sich darauf, ob man gegebenenfalls vor Eintritt in die Ausbildung besser prüfen kann, ob eine Ausbildung erfolgen sollte. Sie wissen genauso wie ich, dass nach drei Jahren jetzt zum ersten Mal die generalisierte Pflegeausbildung zum Abschluss kommt. Wir haben bezüglich dieser drei Jahre erste Auswertungen. Wir wissen im Endeffekt, dass im Moment ca. 10 % der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr die Pflegeausbildung wieder abbrechen. Es gibt allerdings noch keine gesicherten Zahlen darüber, inwieweit wir qualitativ nachweisen können, ob der Grund in der vorab gemachten Ausbildung oder an dem Abschluss liegen könnte. Allerdings gilt es auch an der Stelle, den jungen Menschen, die sich für den Beruf entscheiden, klarzumachen, worauf sie sich einlassen und auf welche Art und Weise sie daran Freude haben können. Dass man manchmal den Beruf abbricht besser früher als später, kann durchaus auch ein gutes Zeichen sein, wenn man weiß, dass man nicht zurechtkommt. Genaue Zahlen zu nennen, ist aber wegen der im Zusammenhang mit der generalisierten Ausbildung neu zu planenden Dinge gerade schwierig. Danke. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Jan Bauer, CDU-Fraktion.

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Alexander Wille CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

von der CDU. Pascal Leddin (GRÜNE): Gerne. Alexander Wille (CDU): Herr Kollege Leddin, erst einmal herzlichen Dank, dass die Zwischenfrage zulassen. Sie führen die richtigen Dinge aus, was die Unterscheidung zwischen Rettungssanitätern und Notfallsanitätern anbelangt. Da bin ich völlig bei Ihnen; alles korrekt wiedergegeben. Der Gesetzentwurf zielt in Richtung der Rettungsassistenten. Ist Ihnen bekannt, dass die ehemalige Ausbildung zum Rettungsassistenten eine Zeit von zweieinhalb Jahren umfasst hat, die Ausbildung zum Notfallsanitäter drei Jahre, also ein halbes Jahr mehr, wenn auch etwas anders strukturiert? Wir reden an dieser Stelle von Rettungsassistenten, sprich: von Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst etliche Hunderte im Land , die heute noch da sind und auf die wir auch vom 1. Januar an nicht verzichten können.

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Klaus Wichmann AfD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

nächste Redner Herr Wichmann. Klaus Wichmann (AfD): Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Herr Siebels, was ist denn das für ein Signal? Die Rechtsbrecher, die hier unter Bruch geltenden Rechtes das Haus von außen besetzen und sich selbst und andere dabei gefährden, die laden Sie hier zum Gespräch ein? Wie viele Demonstranten haben wir draußen stehen gehabt über die letzten Jahre? Wie viele von denen haben Sie eingeladen? Das ist doch nicht dasselbe! - Das ist nicht dasselbe! Nein! Meine Damen und Herren, das Sie damit aussenden wollen, ist doch: Sie müssen nur gehörig provozieren, und dann kommen Sie hier in den Landtag, und man spricht mit Ihnen. Ist das denn im Sinne des Parlaments? Das ist es nicht! Und deswegen unterstützen wir den Antrag der CDU.

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Colette Thiemann CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Colette Thiemann (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der organisatorische und rechtliche Hintergrund, über den wir heute beschließen wollen, vielen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land gar nicht bekannt ist, so sind es leider die Öffentlich-Rechtlichen selber, die seit geraumer Zeit und in Teilen zu Recht unser Land polarisieren und in dem Fall leider in aller Munde sind. Eines möchte ich vorausschicken: Die Öffentlich-Rechtlichen sind richtig und wichtig. Wir schätzen die privaten Sender, aber es bedarf aus meiner Sicht notwendiger denn je eines unabhängigen Medienangebots. Aber wir müssen auch der Tatsache ins Auge sehen, dass Umfragen zeigen, dass es mittlerweile eine größere Gruppe in Deutschland gibt, die zwar eine sehr große Akzeptanz für die Inhalte der Berichterstattung hat, den verpflichtenden Beitrag dafür aber ablehnt. Es gibt eine, leider auch von undemokratischen Kräften in unserem Land unterstützte Gruppe, die sagt: Wir könnten am Ende gänzlich auf öffentlich-rechtliche Berichterstattung verzichten. Das ist ein Vertrauensverlust, den es seit der Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Krieg nicht mehr gegeben hat. Es ist also mithin an der Zeit, dass Intendanten, die Häuser selber, aber auch wir als Politik reagieren. Wir sind jetzt am Ende der Auftrags- und Strukturreform. Aber was am Ende der Auftrags- und Strukturreform von den Zielen, die anfänglich mal hehrer Weise ins Feld geführt wurden, übriggeblieben ist, ist leider nicht so viel, wie eingangs erhofft. Am Ende ist es kein großer Wurf. Trotzdem möchten wir hier heute deutlich dafür werben, den Dritten Medienstaatsvertrag geschlossen zu verabschieden. Es gilt, mit vereinten Anstrengungen der Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfit zu gestalten. Dabei geht es am Ende nicht um die Struktur selbst, sondern insbesondere auch um den Umgang mit dem Geld der Beitragszahlerinnern und Beitragszahler. Denn genau hierin gründet sich in vielen Fällen die schwindende Akzeptanz der Beitragspflicht. Angefangen mit dem rbb, tauchen überall die verschiedensten Dinge auf, die zeigen, dass der Umgang mit Geld keinesfalls so ist, wie es sich der Beitragszahler wünscht und wie auch ich dies als Beitragszahlerin die ja verpflichtet ist, diesen Beitrag zu zahlen, egal, ob ich öffentlich-rechtliche Sender nutze oder nicht, erwarte. Ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich sage: Ich bin überzeugte Nutzerin der Öffentlich-Rechtlichen, und so war es in meiner Familie immer. Aber hier aus ein paar schwarzen Schafen eine ganze Herde zu machen und die Notwendigkeit öffentlich-rechtlicher Berichterstattung ganz infrage zu stellen, kommt vielleicht den antidemokratischen Akteuren unseres Landes zupass, bildet aber keine Realitäten ab. Es kann demgegenüber aber definitiv nicht so sein, dass man in Teilen intransparent mit dem Geld der Beitragszahler umgeht und dass es am Ende in manchen Häusern nach einer Art Selbstbedienungsmentalität aussieht. Problembeschreibungen und gute Ratschläge, wie wir die Öffentlich-Rechtlichen aufstellen sollten, haben wir im Übrigen zur Genüge. Ich brauche morgens eigentlich nur irgendeine Zeitung aufzuschlagen und finde sicher eine Kolumne oder einen Kommentar, was man alles reformieren könnte. Aber hier gilt es zuerst, unseren konstruktiv-seriösen Weg weiter zu beschreiten. Die Kontrollmöglichkeiten der Gremien werden mit dem vorliegenden Staatsvertrag gestärkt. Ob das ausreicht, liebe Kollegen, gilt es zu evaluieren, und für den Fall, dass nicht, so gilt es mutig nachzusteuern. Eine weitere große Herausforderung wird sein, dass der Weg der Strukturreform gelingt, ohne dass Regionalität und Neutralität verloren gehen. Ganz klar muss auch gesagt werden: Es geht hier nicht darum, ob einzelne konkrete Programminhalte allen Adressierten gefallen oder nicht, sondern darum, dass der Grundauftrag der Öffentlich-Rechtlichen erfüllt werden muss. Wenn wir einmal ehrlich hinschauen, was uns die Öffentlich-Rechtlichen alles anbieten, dann stellen wir in der Gesamtschau fest, dass es eine ganze Menge ist. Daher muss endlich wieder die Attraktivität der Öffentlich-Rechtlichen in den Fokus der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gerückt werden. In der von einzelnen Gruppen aus anderen Interessen heraus befeuerten Diskussion um Beitragszahlungen, die vermeintlich kostenlose Zugänglichkeit zu objektiven Informationen und die angeblich fehlende Gegenleistung müssen wir gerade diese Gegenleistung als Gegenstand der zukünftigen Aufstellung sehen. Es liegt in der Hand aller Bundesländer, sich diese Aufgabe in ihr Hausaufgabenheft zu schreiben. Die gern von bestimmten Kreisen populistisch verbreitete Meinung im Mantel einer vermeintlichen Wahrheit, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei grundsätzlich alt, verstaubt, unattraktiv und durchweg politische Staatspropaganda, verkennt die Realität und zeigt die rein populistische Motivation hinter solchen Aussagen nur zu deutlich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sichert bei aller zulässiger und in Teilen auch berechtigter Kritik im Einzelnen die regionale Berichterstattung und den Zugang zu objektiven Informationen für die große Masse der Bevölkerung hier bei uns in Deutschland. Mit vielen, auch neuen digitalen Formaten holt er junge Menschen ab. Er vermittelt tiefer gehende Informationen und hält in seinen Mediatheken sein umfangreiches Angebot auch „on demand“ zur Verfügung. Es gilt also dem Grunde nach nicht, das lange Bewährte auch das gehört hier zur Wahrheit grundsätzlich infrage zu stellen, sondern selbstkritisch auch auf politischer Ebene die fraglos in Teilen vorhandenen Probleme im Hinblick auf Strukturen, politische Neutralität und Qualität im Einzelfall zu hinterfragen, die in diesem Bereich notwendigen Reformen durchzusetzen und Rahmenbedingungen zu schaffen. Genau diese Aufgabe haben sich die Länder inzwischen gestellt. Hier haben die Länderparlamente einen Vertrauensvorschuss verdient - Vertrauen darauf, dass sie gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen werden, die erforderlich sind, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk attraktiv und fit für die Zukunft zu machen. Daher bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns hier gleich geschlossen für den vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag aussprechen und den politischen Auftrag für die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen weiterhin konsequent verfolgen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Martina Machulla CDU

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Jens-Christoph Brockmann (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk wächst. Es geht sowohl um den Umfang als auch um den Inhalt. Teils ideologisch motivierte oder schlicht falsche Berichterstattung, Haltungsjournalismus und zahlreiche Skandale in den diversen Rundfunkanstalten prägen seit geraumer Zeit unseren Alltag, ganz zu schweigen vom finanziellen Aspekt. Ich meine hiermit die Zwangsabgaben, die ständig steigen. Dieses Hohe Haus ist sich sicher einig, dass es dringend einer Reform bedarf. Es ist bedauerlich, dass die Änderung, die wir hier und heute besprechen, nicht in diesem Sinne wirkt. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die dritte Änderung des Medienstaatsvertrags hat das unverkennbare Ziel, den Auftrag der öffentlichen Medien zu erweitern und dabei auch weiter zu verwässern. Es geht immer weniger darum, die breite Bevölkerung mit einer objektiven Berichterstattung anzusprechen. Stattdessen werden immer mehr partikulare Interessen, kleine Aktionsgruppen und Minderheiten bedient, mit einer Vielzahl von Sendungen mit links genehmem Gedankengut für ausgesuchte Zielgruppen, vom Kinderkanal über die „Tagesschau“ bis hin zu Politikmagazinen. Es ist so offenkundig wie bürgerfern. Mit diesem Profil verblasst der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dehnt sich immer weiter aus. Das wiederum führt zu weiteren Beitragserhöhungen in der nahen Zukunft. Gleichzeitig wird das Angebot immer einseitiger und realitätsfremder. In den Umfragen ist jetzt schon eine breite Mehrheit der Bevölkerung der Auffassung, dass die Beiträge zu hoch sind. Der öffentlichen Meinung zum Trotz haben sich die Anstalten jedoch dazu entschieden, diese Linie konsequent fortzuführen. Aber nicht nur das: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will mit den großen Streamingplattformen auf Augenhöhe konkurrieren, um immer mehr Marktanteile in der deutschen Medienlandschaft an sich zu reißen und es privaten Anbietern damit immer schwerer zu machen. Eine solche Expansion ist nicht mehr im Sinne einer Grundversorgung. Sie verschlingt außerdem riesige Geldmengen für die Umsetzung - Geldmengen, die dem Beitragszahler abverlangt werden und in keinem Verhältnis mehr zur Gegenleistung stehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gefährdet damit seine Akzeptanz. Immer mehr Produktionen mit offenkundigem Linksdrall tun ihr Übriges. Die schon längst wackelige Unabhängigkeit wird damit vollends aufgegeben. Im Interesse der Beitragszahler stellt sich die AfD diesem Trend vehement entgegen. Die Ausweitung einer schlecht akzeptierten Dienstleistung ist dem Beitragszahler nicht vermittelbar und auch nicht länger zuzumuten. Der Auftrag muss auf das Wesentliche zurückgefahren werden. Alsdann gebietet das Verhältnismäßigkeitsprinzip eine Senkung des Beitrags. Die verfügbaren Mittel müssen einen objektiven und politisch neutralen Journalismus garantieren, gerade heute am Tag der Pressefreiheit. Für Fakten und Wahrheit statt sogenannter Haltung! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine weiterhin konstruktive Debatte. Vielen Dank.

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Stephan Weil SPD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Der Ministerpräsident wird auch diese Frage beantworten. Bitte schön! Stephan Weil, Ministerpräsident: Lieber Herr Kollege Lechner, soweit Sie Ihre Frage wiederholen, kann ich auch meine Antworten nur wiederholen. Darüber entscheidet die Landesregierung dann, wenn Entscheidungen anstehen, beispielsweise wenn es um Plenaranträge geht. - Ja, wir sind in der Beratung. Wie Olaf Lies Christian Meyer könnte das in ähnlicher Weise tun im Einzelnen bereits ausgeführt hat, nimmt Niedersachsen daran sehr intensiv teil. Vielleicht mögen Sie sich bei den älteren Kollegen in Ihrer Fraktion rückversichern: Das ist ein absolut übliches Verfahren im Bundesrat. Interessant fand ich aber den Abschluss Ihrer Frage. Es geht Ihnen nicht um eine Verbesserung des Gesetzentwurfs, es geht Ihnen um dessen Ablehnung. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der entscheidende Unterscheid zwischen denjenigen, die es mit dem Klimaschutz ernst meinen, und denjenigen, die nur darüber reden. - Herr Lechner, wenn Sie mir die Freude gönnen würden, nicht nur Ihren Rücken zu betrachten! Mit Ihrem Nachsatz, lieber Herr Lechner, haben Sie sich in eine Reihe mit Ihrem Partei- und Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz gestellt, der bekanntlich gesagt hat: „Es ist eben gerade nicht so, dass morgen die Welt untergeht. Wenn wir in den nächsten zehn Jahren die Weichen richtig stellen, sind wir auf einem guten Weg.“ Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann ist es zu spät. Diesen Fehler wollen wir nicht machen. Wir haben genug Zeit verloren. An dieser Stelle können Sie von einem deutlichen Dissens zwischen uns ausgehen.

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Vanessa Behrendt AfD

Flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen: Medizinstudienplätze konsequent ausbauen und Anreize für mehr hausärztliche Praxen setzen!

Vanessa Behrendt (AfD): Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Mai 2022 warnte die Bundesärztekammer auf dem Deutschen Ärztetag in Bremen davor, dass die Qualität der medizinischen Versorgung zeitnah leiden könnte. Genau an diesem Punkt sind wir jetzt bereits angekommen. Der Altersdurchschnitt der praktizierenden Ärzte in Niedersachsen liegt bei 55 Jahren. Statistiken belegen, dass der Altersdurchschnitt angestellter Ärzte deutlich darunter liegt, der Altersdurchschnitt der niedergelassenen Ärzte allerdings deutlich darüber. Im Landkreis Helmstedt, in dem ich lebe, kann die medizinische Versorgung, so wie Sie es auch aus anderen Kreisen erwähnten, schon lange nicht mehr ausreichend gewährleistet werden. Es gibt wenig bis gar keine Fachärzte. Viele niedergelassene Ärzte arbeiten bereits über das Renteneintrittsalter hinaus. Es ist keine Seltenheit, dass niedergelassene Ärzte im Alter von 70 bis 80 Jahren noch immer praktizieren - nicht etwa, weil sie nicht in den wohlverdienten Ruhestand gehen wollen, sondern weil sie einfach keinen Nachfolger finden trotz einer vollständig eingerichteten Praxis mit einem hohen Patientenaufkommen. Vielmehr liegt es daran, dass die heutigen jungen Ärzte kein Interesse an einer 60- bis 80-Stunden-Woche haben. Immer mehr Menschen sind aufgrund der demografischen Entwicklung auf medizinische Versorgung angewiesen. Auf einen Hausarzt kommen täglich bis zu 150 Patienten, in den von Viruswellen belasteten Wintermonaten sogar bis zu 300 Patienten. Hinzu kommen auch das finanzielle Risiko, die schwierige Suche nach geeignetem Personal und das aufwendige Abrechnungssystem, welches einen Großteil der Arbeitszeit verschlingt. Die Ursache des massiven Ärztemangels ist die Folge der Gesundheitspolitik im ambulanten wie auch im stationären Bereich. Hoher Arbeitsdruck und Hierarchien in Krankenhäusern, Zunahme der Bürokratie, kaum Möglichkeiten der Teilzeitlösung, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können. Daher ist es durchaus nachvollziehbar, dass sich aus diesen genannten Gründen Mediziner in Deutschland lieber für die Forschung oder Industrie entscheiden oder sogar ein anderes Land wählen, um den Beruf auszuüben. Jährlich kehren Tausende Ärzte Deutschland den Rücken und arbeiten vorzugsweise in der Schweiz, in Österreich und anderen EU-Ländern. In der Schweiz beispielsweise ist es selbstverständlich, Kinder mit dem Beruf zu vereinbaren und dennoch in angemessener Zeit die Facharztreife zu erlangen. Ebenso locken ein höheres Gehalt, bessere Arbeitsbedingungen durch geregelte Arbeitszeiten und eine flachere Hierarchie. Mehr Studienplätze zu schaffen, bedeutet nicht automatisch, dass es mehr Ärzte für Niedersachsen geben wird. Wenn die Arbeitsbedingungen der Ärzte sich nicht grundlegend verbessern und der Beruf nicht die Wertschätzung bekommt, die ihm zusteht, werden mehr Studienplätze nur dazu führen, dass sich Studenten in Deutschland ausbilden lassen, nicht aber dazu, dass sie anschließend hier praktizieren. Ausländische Krankenhäuser erfreuen sich des Zuwachses deutscher Ärzte, deren Ausbildung hohes Niveau hat. Und um hier die Lücken zu füllen, werden ausländische Ärzte nach Deutschland geholt, die in ihrem Heimatland unter Umständen kein so hoch qualifiziertes Studium absolvieren konnten. Wenn nicht endlich der Fehler im System erkannt und behoben wird, wird sich die Lage stetig verschlechtern, ganz gleich, wie viele Studienplätze man schaffen wird oder wie viele Imagekampagnen es dazu geben wird. Vielen Dank.

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Die Frage wird beantwortet. Rüdiger Kauroff (SPD): Ich glaube schon, dass die Auswirkungen, die Sie beschrieben haben, durchaus eintreten können. Aber das, was ich Ihnen hier wiedergegeben habe, war kein Ereignis, das bei diesem Besuch des Rettungswagens passiert sind, sondern das war das, was mir die Notfallsanitäterin gesagt hat. Sie sagte, er hatte nichts weiter als eine ganz normale Unterzuckerung; denn alle anderen Werte sind in Ordnung gewesen. Insofern bestand keine Lebensgefahr. Aber ich habe bei einem solchen Einsatz daran denken müssen, dass hier ein Patient mit einem Marmeladenbrot von einer gut ausgebildeten Notfallsanitäterin versorgt wird, während in zehn Kilometern Entfernung ein Patient mit einem Herzinfarkt liegt, zu dem der Rettungswagen nicht fahren kann, weil er hier ist und die Notfallsanitäterin ein Marmeladenbrot schmiert. Wie gesagt, das ist nicht mein Empfinden; ich bin kein Arzt. Ich kann Ihnen nur das wiedergeben, was mir die Notfallsanitäterin mit auf den Weg gegeben hat. Sie war anschließend vergleichsweise gefrustet, dass sie ein Marmeladenbrot schmieren musste.

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André Hüttemeyer CDU

Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen

André Hüttemeyer (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den ersten Bereisungen des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ und den intensiven Gesprächen vor allem auch mit den Personalvertretungen und den unterschiedlichen Justizvollzugsbediensteten in den Anstalten haben wir als Mitglieder des Unterausschusses vielerlei Erkenntnisse gewinnen können. Drei Erkenntnisse sind u. a. auch in dem vorliegenden Antrag beschrieben: Das sind die höhere Belastung des Personals aufgrund vermehrter psychischer Auffälligkeiten, weniger Respekt gegenüber den Bediensteten und erhöhte Anforderungen aufgrund von kulturellen Unterschiedlichkeiten und deren Handhabung. Eine erhöhte Anforderung an das Personal durch gestiegene Gefangenenzahlen, wie es im Antrag steht, gibt es indes, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, nicht. Denn auf unsere Kleine Anfrage hin, in der wir statistische Daten abgefragt haben, hat sich laut der Drucksache 19/1109 zu Frage 6 ergeben, dass die Gefangenenzahlen in den letzten Jahren konstant oder auch eher fallend gewesen sind. Die erhöhte Anforderung an das Personal liegt daher ausschließlich in der Komplexität der Gefangenenbelegung sowie im Aufwand, bezogen auf gelungene Resozialisierung, begründet. Dies haben Sie in dem Antrag aber auch dargelegt. Eine umfassende Personalbedarfsanalyse je Haftanstalt und Haftart ist daher durchzuführen und auch aus unserer Sicht begrüßenswert. Eine entsprechende Anwerbestrategie zu entwickeln und durchzuführen, sehen wir ebenfalls als sinnvoll an, um damit die Zukunft des niedersächsischen Justizvollzugsdiensts zu sichern. Den Unterton dieses Antrags begleiten wir aber ein wenig kritisch. Nur durch mehr Personal eine Antwort auf alle Problemstellungen zu suchen, ist nicht zielführend. Vielmehr muss das gesamte System unter die Lupe genommen werden. Unserer Ansicht nach gehören daher folgende vier Punkte zu einer umfassenden Organisationsuntersuchung: Erstens. Wie kann Personal effektiver in Kombination mit baulichen Veränderungen eingesetzt werden? Sind z. B. die Schließsysteme nicht mehr die neuesten und gängigsten? Sind sie vielleicht auch zu personalintensiv? Zweitens: Kürzung von Besuchszeiten. Die effizientere Steuerung von Besuchszeiten kann sehr viel Personal freisetzen, das an anderer Stelle dringender benötigt wird. Drittens: mehr Einsatz von intelligenten Systemen, Videoüberwachung und auch Künstlicher Intelligenz. Auch das kann Personal entlasten. Viertens nicht abschließend : gezielte Betrachtung von personalintensiven Bereichen des Justizvollzugs. Wo wird tatsächlich so viel Personal gebraucht, dass ein erhöhter Bedarf da ist? Welche technischen Hilfsmittel können dazu führen, dass wir Personal einsparen? Zumindest diese vier beispielhaft genannten Punkte in so eine Personalbedarfsanalyse aufzunehmen, würden wir unterstützen und begrüßen. Das wäre eine umfassende Organisationsuntersuchung. Ausschließlich mit mehr Personal lassen sich die Probleme aus unserer Sicht nicht lösen. Denn die Problematik das hat auch der Kollege Prange gesagt; 200 Stellen sind schon jetzt nicht besetzt ist allen klar. Woher kommt das Personal? Wir greifen alle in denselben Topf von Menschen, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und dieses Personal wächst leider nicht auf Bäumen. Das bedeutet, wir müssen schauen, wie wir das System ändern und so anpassen können, dass es dem niedersächsischen Justizvollzug dienlich ist. Kurzum: Die Intention Ihres Antrags tragen wir mit - unter Berücksichtigung der eben genannten Punkte. Denn der niedersächsische Justizvollzug leistet einen herausragenden Beitrag zu unserer aller Sicherheit. Die Bediensteten verdienen uneingeschränkte Wertschätzung, und sie verdienen einen Arbeitsplatz, an dem man sich wohlfühlt, und nicht einen, bei dem man voller Stress und Sorge am nächsten Tag zur Arbeit gehen „muss“. Eine umfassende Organisationsuntersuchung kann daher zu neuen Erkenntnissen führen, welche den Justizvollzug in Niedersachsen attraktiver und auch besser machen. Daher begrüßen wir als CDU-Landtagsfraktion das und würden uns wünschen, dass die von uns genannten Punkte Berücksichtigung in einer umfassenden Organisationsuntersuchung finden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vizepräsident Marcus Bosse: Vielen Dank, Herr Hüttemeyer. - Die nächste Wortmeldung aus der

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Stephan Weil SPD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Der Ministerpräsident antwortet. Stephan Weil, Ministerpräsident: Ich kann mich, denke ich, auf das beziehen, was ich bereits ausgeführt habe. An dieser Stelle haben wir Gesprächsbedarf. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Stephan Bothe AfD

Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik und weiterer polizeilicher Lagebilder

Stephan Bothe (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist gerade für uns als Politik wichtig. Das wurde von den Kollegen hinreichend gesagt. Eine Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik um „Angriffe auf Rettungsdienste und Einsatzkräfte“ ist durchaus zu begrüßen. Ich denke, da werden wir uns schnell einig. Das Problem an dieser Statistik ist: Welches Handeln geht denn daraus hervor? Die Silvesterangriffe auf Rettungskräfte auch hier in Niedersachsen sind uns allen noch gegenwärtig. Aber was ist daraus geworden? Die Täter haben eben nicht die ganze Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen, wie die Frau Ministerin angekündigt hatte. Nein, gerade einmal 4 von 53 Strafverfahren sind überhaupt ins Laufen gekommen, und es wurden vereinzelt Geldstrafen verhängt. Die ganze Härte des Rechtsstaates wurde hier also nicht umgesetzt. Somit ist die gesamte Statistik wertlos. Gewalt gegen Frauen ist ein wichtiges Thema. Meine Kollegin hat dazu heute ausgeführt. Aber die Wahrheit ist, dass das BKA seit 2015 eine Statistik über Partnerschaftsgewalt führt. Wieweit unsere PKS hier noch etwas ergänzen muss, wird sich zeigen. Angriffe auf Journalisten sind nicht hinzunehmen. Sie müssen natürlich bekämpft werden. Aber ob sie gesondert erfasst werden sollten, ist eine andere Frage. Welche Erkenntnisse versprechen Sie sich davon? Sie sprachen die ganze Zeit von Prävention; Sie müssten ja wissen, woher Gewalt und sonstige Straftaten kommen. Wir bleiben bei unserer Forderung, dass der Migrationshintergrund in die Polizeiliche Kriminalstatistik muss, weil wir sonst dauerhaft kein Lagebild darüber bekommen, wer die Täter in dieser Gesellschaft sind. Ich sehe darin nichts Boshaftes, nur ein wichtiges statistisches Element, um präventiv dagegen anzukämpfen. Vielen Dank. Vizepräsident Marcus Bosse: Weitere Wortmeldungen liegen zu

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Michael Lühmann GRÜNE

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Herr Abgeordneter Lühmann, Grüne-Fraktion, bitte schön! 90 Sekunden. Michael Lühmann (GRÜNE): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Es heißt immer, wir Grünen hätten nie richtig gearbeitet und seien gleich ins Parlament gekommen. Ich für meinen Teil habe sechs Jahre als Kurierfahrer gearbeitet. Ich glaube deshalb, ich kenne ganz gut die Zustände, über die wir hier reden. Wir haben für 6 Euro in der Stunde gearbeitet, 14 Stunden am Stück ohne Pause; denn wir könnten theoretisch ja irgendwelche Organe transportieren, die zu transplantieren sind. Es gab keine Arbeitsschutzverordnung. Wir haben 40- und 50-Kilo-Pakete getragen. Ich hatte einen Kollegen, der als Sub-Sub-Subunternehmer für 3 Euro gefahren ist. Er ist auf einer Laderampe gestürzt und hat sich das Bein gebrochen. Er hatte ein neu geleastes Fahrzeug, was Pflicht war. Am nächsten Tag war sein Vertrag aufgelöst, weil es keinen Kündigungsschutz gibt. Das war 2006. Ich meine, wir haben jetzt wirklich lange genug gewartet, und es ist endlich Zeit, dass wir unter diese Arbeitsbedingungen, die wirklich fatal und furchtbar sind, einen Schlussstrich ziehen. Wenn Sie wirklich einmal mit den Menschen reden würden, wie Sie es immer wieder behaupten, dann wüssten Sie so etwas auch und würden uns nicht so ein Zeug über Marktwirtschaft und wie sie funktioniert, erzählen. Was wir hier sehen, ist völlig dysfunktional. Das müssen wir beenden. Danke schön.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Eltern und Kinder nicht im Stich lassen - Ganztagsausbau verlässlich regeln

festzustellen, Herr Wichmann, dass dann, wenn Eltern oder auch Schulen Ihre Rede hören würden, sie sich mit ihren Problemlagen, die sie vor Ort haben, gerade überhaupt nicht ernstgenommen fühlen würden. Lassen Sie mich auch sagen, dass dieses Thema für eine derartige Polemik einfach nicht taugt. Ich möchte Ihnen noch mitgeben, dass Unterricht natürlich auch am Nachmittag stattfinden sollte Förderangebote, Hausaufgabenbetreuung und es genau deshalb sehr sinnvoll ist, dass wir auch dort Lehrkräfte einsetzen, weil nur sie diese Förderangebote sinnvoll unterbreiten können. Aber wir wollen ja heute über die Frage des Rechtsanspruchs auf den Ganztag diskutieren. Der Rechtsanspruch auf Ganztag kommt. Das ist wichtig und richtig, und zwar nicht nur, weil es um Betreuung geht, sondern auch darüber sind wir uns sicherlich auch alle einig , weil der Ganztag, wenn er gut gestaltet ist, eine wichtige Maßnahme zur Schaffung von Bildungsgerechtigkeit ist. Genau deshalb müssen wir uns diesen Zielen an dieser Stelle verschreiben. Nichtsdestotrotz ist es, wie ich glaube, auch kein Geheimnis, dass das Ziel, bis 2026 den Rechtsanspruch umzusetzen, ambitioniert ist. Mein Vorgänger, Grant Hendrik Tonne, hat deshalb auch nicht ohne Grund immer wieder deutlich gemacht, dass wir dort große Herausforderungen haben werden. Trotz alledem das habe ich beim letzten Mal deutlich gemacht sind bereits 75 % unserer Schulen Ganztagsschulen und haben sich somit mit Blick auf Konzept und bauliche Maßnahmen bereits auf den Weg gemacht. Das ist durchaus erbaulich. Trotz alledem sind die Handlungsbedarfe noch riesig. Deshalb war es mir wichtig, sehr frühzeitig mit den Kommunen dazu Gespräche aufzunehmen und diese jetzt in regelmäßigen Abständen zu führen. In vielen Fragen besteht übrigens eine große Einigkeit. Wir sind uns einig, dass wir gemeinsam alles geben werden, um den Rechtsanspruch 2026 umzusetzen. Wir sind uns einig, dass es trotzdem Übergangslösungen braucht - einfach weil wir sehr viel schneller handeln müssen, als wir es wahrscheinlich realistisch überall vor Ort können. Auch da muss man sich dann fragen, wie diese Übergangslösungen miteinander gestaltet sind, und man muss sie auch ehrlich als Übergangslösungen kommunizieren. Wir sind uns einig, dass es genau deshalb wichtig ist, Zielperspektiven miteinander zu verabreden, wie die qualitative Ganztagsschule in Zukunft aussieht und auf welches Ziel wir alle miteinander hinarbeiten. Zur Umsetzung sind schlichtweg einfach noch viele Probleme und Herausforderungen zu lösen. Genau deshalb, Herr Wichmann, ist die enge Abstimmung so wichtig. Das mache ich ja nicht, weil ich gerne rede oder Kaffee trinke, sondern das mache ich, weil viele, viele Fragen geklärt werden müssen - mit den Vereinen, mit den Trägern, mit der Jugendhilfe, mit den Kommunen. Alle sitzen beim Thema Ganztag mit im Boot, und zwar zu Recht mit im Boot, weil sich der Ganztag auf Vereine auswirkt, weil er sich auf die Jugendhilfe auswirkt, weil er sich auf das Leben der Kinder auswirkt, weil er sich auf die Lehrkräfte auswirkt, weil er sich am Ende auf die Kommunen auswirkt. Das Land ist an dieser Stelle bemüht, sehr frühzeitig jetzt anstehende Probleme aufzunehmen und sie direkt mit dem Bund durch Landesregelungen oder durch Handreichungen im Sinne der Kommunen und der Vereine schnell zu lösen und hierzu Klärungen herbeizuführen. Gleichzeitig ist es wichtig, diese Vereine und die Jugendhilfe einzubinden und mit den Kommunen über die Herausforderungen zu sprechen. Reden wir über die Ferienbetreuung, über die Schülerbeförderung! Es gibt viele Themen, die sich jetzt noch einmal ganz anders stellen. Nicht zuletzt wollen wir auch dem Bedürfnis der Eltern nach weiteren Abholzeiten gerecht werden und schauen, wie man es löst, dass Schulen verlässliche Konzepte haben, es aber gleichzeitig flexible Abholzeiten gibt. Deswegen führen wir viele Gespräche, deswegen versuchen wir, diese Punkte abzuarbeiten. Und wir sind dabei, den Erlass zu überarbeiten mit dem Ziel, dass dieser für die Schulen rechtzeitig veröffentlicht werden kann, damit diese die Zeit haben, sich vorzubereiten, und das Ganze eben nicht hopplahopp passiert. Sie sind an dieser Stelle vorrangig auf die Verwaltungsvereinbarung eingegangen. Sie haben recht: Niedersachsen hat bereits unterzeichnet. Noch nicht alle Länder haben unterzeichnet. Insofern ist das Geld auch noch nicht auf dem Weg nach Niedersachsen. Das mag man bedauern, das kann ich aber nur bedingt beeinflussen. Die große Herausforderung ist, dass wir eine gemeinsame Lösung mit den Kommunen dafür finden müssen, wie wir die Verwaltungsvereinbarung umsetzen, und zwar nicht nur in der Frage der Investitionskosten, sondern auch in der Frage der Betriebskosten, in der Frage der laufenden Kosten und in der Frage, wer beim Ganztag künftig eigentlich welche Aufgabe wahrnimmt. Das müssen wir miteinander klären. Klar ist dabei aber, Herr Fühner: Keine Kommune muss sich in ihrer Bereitschaft und in ihrer Begeisterung zu planen, zurückhalten. Ganz im Gegenteil: Es wird einen vorzeitigen Maßnahmebeginn geben. Den werden wir in der Richtlinie berücksichtigen. Das heißt, keine Kommune, die jetzt anfängt, muss Sorge haben, dass sie hinten runterfällt. Wir haben mit der Schulbauberatung und mit den Angeboten der Regionalen Landesämter auch gute Unterstützungsinstrumente, die die Kommunen und Schulen auf diesem Weg begleiten sollen. Wir haben mit dem Bund intensiv darüber geredet, ob wir die Vergabe der Mittel für die Kommunen nicht einfach machen können und wie wir berücksichtigen können, dass einige Kommunen schon sehr viel früher begonnen haben, Ganztagsschulen zu schaffen. Wir hatten angeregt, ein KIP-Verfahren durchzuführen, was der Bund leider nicht gebilligt hat. Insofern können wir nicht so verfahren und sind deshalb mit den Kommunen intensiv in Gesprächen darüber, wie eine Richtlinie an der Stelle so ausgestaltet werden kann, dass sie für die Kommunen auch wirklich einfach und handhabbar ist. Im Übrigen hat die alte Richtlinie zu den ersten Beschleunigungsmitteln überhaupt keine Kofinanzierung des Landes vorgesehen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Damals hat sich nämlich der CDU-Finanzminister auf den Standpunkt gestellt, das sei Aufgabe der Schulträger. Das möchte ich an der Stelle deutlich machen. - Er hieß Herr Hilbers. Ich antworte auch gern auf Fragen. Bitte sehen Sie es mir nach Herr Fühner, dass ich mich mit den kommunalen Spitzenverbänden verständige, bevor ich Ihnen sage, wie es zu laufen hat - das ist auch eine Frage des Respekts. Sonst würde ich die Gespräche komplett ad absurdum führen. Ich bin sehr hinterher, dass wir schnell intensive Gespräche führen. Und wenn Sie wissen wollen, wann wir endlich „machen“: Ich könnte hier ein langes Koreferat darüber halten, was wir in den ersten sieben Monaten schon auf den Weg gebracht haben. Das war eine ganze Menge. Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Frau Hamburg. Ich stelle fest, dass Tagesordnungspunkt 2 a damit abgeschlossen ist. Ich rufe auf: b) Schulgeldfreiheit jetzt - Gerechtigkeit verwirklichen, Attraktivität schulischer Ausbildungsgänge steigern und

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Vanessa Behrendt AfD

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Vanessa Behrendt (AfD): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister, mein Geschlecht wurde bei meiner Geburt festgestellt und mir nicht zugewiesen. Ich weiß ja nicht, ob das bei allen anderen auch so oder anders gewesen ist. So viel dazu. Ich würde gerne wissen: Ab welchem Alter soll es Kindern unter 14 Jahren möglich sein, ihren Geschlechtseintrag Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Frau Behrendt, ich habe es gerade schon zu Ihrem Kollegen gesagt: Zusatzfragen müssen knapp und verständlich sein. Einführende Worte sind unzulässig. Ich bitte Sie also jetzt! Vanessa Behrendt : Ich habe gerade mit meiner Frage angefangen und tue es gerne noch mal, Frau Präsidentin. Ab welchem Alter soll es Kindern unter 14 Jahren möglich sein, ihren Geschlechtseintrag durch ihre Eltern ändern zu lassen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies nach Auffassung der Landesregierung mit dem Kindeswohl vereinbar? Vielen Dank.

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Sebastian Lechner CDU

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten

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Kirsikka Lansmann SPD

Niedersachsens Schulen auf den Prüfstand!

Kirsikka Lansmann (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Niedersachsens Schulen auf den Prüfstand!“ Als ich diesen Antrag gelesen habe, war ich über den Inhalt doch sehr verwundert. Sind Sie nicht angeblich für Bürokratieabbau? Zumindest werben Sie doch immer so lautstark damit. Und nun wollen Sie eine repräsentative Befragung der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler und der Lehrerschaft und der Eltern, die sowohl mündlich als auch schriftlich stattfinden soll. Ach ja, und natürlich auch noch unter expliziter Berücksichtigung der Schulleiterinnen und Schulleiter! Das mag auf dem Papier erst einmal ganz nett klingen. Aber wohin führt das denn? Genau, zu mehr Bürokratie! Anstatt sie zu entlasten, wollen Sie die Schulen belasten. Schließlich sind es die Schulen, die am Ende die Umsetzung einer solch umfangreichen Erhebung sicherstellen müssen. Wir brauchen an Schulen weniger und nicht mehr Bürokratie. An diesem Antrag sehen wir daher mal wieder, was dabei rauskommt, wenn man sich nicht mit unseren Schulen beschäftigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie fordern eine umfassende Bestandsaufnahme des niedersächsischen Schulsystems, weil wir , ich zitiere, „einen hinreichend großen Zeitrahmen zur Datenerhebung“ haben würden. Ein Hohn für jede und jeden, die sich täglich für die Verbesserung an unseren Schulen einsetzen. Nehmen wir aber einmal an, dass eine solche Umfrage stattfinden würde, die nebenbei Unmengen an finanziellen sowie personellen Ressourcen in Anspruch nehmen würde. Was wollen Sie mit dieser Umfrage denn überhaupt erreichen? Das hat der Kollege gerade ja auch schon gefragt. Eine solide Umfrage benötigt vorab ein Auswertungskonzept. Dazu kann ich in Ihrem Antrag nichts lesen. Mit einer reinen Datensammlung ist uns nicht geholfen. Ganz abgesehen davon, wie bereits gesagt wurde , liegen uns viele Daten bereits vor, z. B. von der Unterrichtsversorgung. Jetzt würden Sie vermutlich erwidern, dass diese nicht immer den aktuellen Istzustand an Schulen widerspiegelt. Aber da hilft auch Ihre Umfrage nicht; denn zwischen Abfrage und Auswertung würde ebenso viel Zeit liegen. Und was soll die Gründung eines Gremiums, das diese viel zu weitreichende Umfrage begleiten soll? Wir arbeiten im Kultusausschuss konstruktiv und zielgerichtet; wodurch ein weiteres Gremium nicht nur obsolet, sondern sogar kontraproduktiv wäre. Mit der Forderung wird den Schulen in Niedersachsen also nicht geholfen, sondern sie werden vielmehr blockiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zielgerichtete Handlungsmaßnahmen ergeben sich nicht nur aus dem stetigen Dialog, den wir seit Jahren mit den Schulen pflegen; wir sind auch auf kommunaler Ebene in engem Austausch. So hat Ministerin Hamburg schon mehrfach darauf hingewiesen, dass sie intensive Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führt. Es ist bekannt, dass wir an den Schulen vor großen Herausforderungen stehen. Aber die Ist-Soll-Analyse gelingt nicht durch Umfragen, sondern durch direkten und persönlichen Dialog. Denn wir wollen die Schulen nicht blockieren, sondern mit ihnen gemeinsam an Lösungen arbeiten. Zum Beispiel zum Thema Inklusion, welches Sie unter Punkt f aufführen: Gestern Abend war ich mit meiner Kollegin Lange bei einem sehr informativen Austausch der GEW Hannover. Vor Ort waren Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Schulformen, und es wurde berichtet, wie Inklusion an Schulen schon gelebt wird und vor welchen Herausforderungen die Umsetzung noch steht. Erst letzte Woche war ich mit unserem Ministerpräsidenten an einer Grundschule in meinem Wahlkreis, um über deren Konzept der Inklusion zu sprechen und es vor Ort anzuschauen. Solche Dialoge sind viel zielführender als standardisierte Erhebungen. Abgesehen davon könnte allein das komplexe Thema der Inklusion alleiniger Untersuchungsgegenstand einer Umfrage sein. Nur so kann gemeinsam und zielgerichtet an Verbesserungen gearbeitet werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da ich mich gar nicht so lange mit solchen absurden Ideen beschäftigen möchte, lediglich ein paar abschließende Worte: Der vorliegende Antrag möchte Ressourcen binden, die wir an anderen Stellen dringend benötigen. Wir brauchen nicht noch mehr Bürokratie an Schulen. Was wir brauchen, sind zielgerichtete Lösungsansätze, von denen unsere Kinder schnell profitieren. Das gelingt nur durch einen stetigen Austausch mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren und nicht durch ein ressourcenverschlingendes, bürokratisches Großprojekt. Da wir diesen Antrag formal im Ausschuss besprechen müssen, werden wir dies natürlich auch tun. Viel zielführender wäre es aber, wenn wir dem Ausschuss nicht die Zeit für die wirklich dringenden Themen an den Schulen rauben würden. Und nur nochmal eine persönliche Anmerkung: Ich bin auch nicht traurig darüber, dass Grant Tonne nicht mehr Kultusminister ist - nicht, weil ich nicht zufrieden mit ihm gewesen wäre, sondern weil ich ihn jetzt als ganz tollen Fraktionsvorsitzenden habe. Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Omid Najafi (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aussage mit der Abrissbirne habe ich im Ausschuss gemacht. - Ich möchte gerne sagen, dass ich schon mal froh bin, dass Sie hier den Geist der Gleichstellung wahren: Frauen dürfen jetzt genauso viel tragen wie Männer. Das ist ja schon mal etwas Gutes. Ansonsten zerstören Sie hier ausdrücklich die Paketzuliefererbranche, und zwar aus dem folgenden Grund: Es ist völlig normal, dass Unternehmensprozesse ausgelagert werden. Betriebswirtschaftlich nennt man das Outsourcing. Sie als Landtagsabgeordneter haben Ihren persönlichen Mitarbeiter auch nicht selbst eingestellt, sondern das hat die Landtagsverwaltung übernommen. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Meine Damen und Herren, Herr Najafi hat jetzt das Wort. Omid Najafi (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Landtagsverwaltung einen Hexenschuss einfängt, weil er oder sie einen zu schweren Ordner gehoben hat, dann kommen Sie ja auch nicht mit der Abrissbirne und verbieten die Landtagsverwaltung. Ganz einfach. Das ist ein ganz normaler unternehmerischer Prozess. Das nennt sich Outsourcing. Man muss nicht alles selbst machen. Man muss nicht die ganzen Paketzulieferer in der eigenen Branche einstellen. Man lagert das aus. Das ist völlig normal. Aber ich weiß ja: Sie verstehen nichts von Betriebswirtschaftslehre, also ist alles in Ordnung. Danke.

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit, da ich jetzt die 14. Sitzung im 7. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode eröffne. Ich stelle bei gut gefüllten Reihen die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 17 aber erst, wenn hier etwas mehr Ruhe eingekehrt ist , das ist die Fortsetzung der Aktuellen Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18.50 Uhr enden. Ich erinnere an die Sitzungen verschiedener Gremien, die in der Mittagspause stattfinden. Jede und jeder möge in den eigenen Kalender gucken, welche das sind. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr der Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Axel Miesner: Von meiner Seite einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich für heute Frau Hopmann von der CDU-Fraktion und von der Fraktion der AfD Herr Moriße ab 14 Uhr. Präsidentin Hanna Naber: Vielen Dank

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Stephan Weil SPD

Beitragsschock verhindern - die Steigerung des Rundfunkbeitrags stoppen

Bitte schön! Stephan Weil, Ministerpräsident: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal einen guten Morgen. Wir sind in Deutschland seit Gründung der Bundesrepublik mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten gut gefahren. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht. Wir blicken heute auf eine Medienlandschaft, die durch eine breite Vielfalt gekennzeichnet ist; durch sehr viele private Angebote, aber gleichzeitig auch durch eine starke öffentlich-rechtliche Säule. Die Mischung von beidem gibt uns das Gefühl, dass wir es in Niedersachsen und in der Bundesrepublik insgesam mit einem guten Medienangebot zu tun haben. Entscheidend ist allerdings nicht, ob meine Einschätzung oder die von anderen hier im Plenum richtig ist, entscheidend ist das Nutzerverhalten der Hörerinnen und Hörer, der Zuschauerinnen und Zuschauer. Ich habe gestern schon dazu gesagt, es gibt einen anhaltenden Publikumserfolg der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das ist das Wichtigste. Diese Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger zeigt: Wir sind mit dem öffentlich-rechtlichen System in Deutschland richtig unterwegs. - Das wollen wir uns erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch unter veränderten Bedingungen. Es kommt aber noch etwas hinzu: Dieses System der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten hat in Deutschland Verfassungsrang. Das hat das Bundesver-fassungsgericht ein ums andere Mal mit seinen Entscheidungen bestätigt. Es hat auch immer wieder darauf hingewiesen, dass ein solches System für eine funktionierende Demokratie notwendig ist. Das hat, wenn ich jetzt auf das eigentliche Thema der Aktuellen Stunde zu sprechen kommen darf, ganz praktische Auswirkungen insbesondere auch auf die Beitragsge¬staltung; denn auch die Beitragsgestaltung und ihr Verfahren haben ein verfassungsrechtliches Fundament. Es ist nicht so, da scheinen mir gewisse Missverständnisse in den Reihen der AfD vorzuherrschen, dass alles gewissermaßen nur ein politisches Für und Wider sei, das am Ende des Tages zu der einen oder anderen Entscheidung führt. - Nein! Es gibt einen Verfassungsanspruch der Anstalten auf ein auftragsgerechtes Aufkommen. Sie müssen auskömmlich finanziert sein. Darauf haben sie einen Anspruch. Das sagt uns die Verfassung. Da ich immer wieder mit Freude höre, dass Sie Ihre Verfassungstreue so nachhaltig unterstreichen, würde ich mich freuen, wenn Sie auch diesen Punkt zur Kenntnis nehmen würden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir sind hier also nicht in einem freien politischen Spiel unterwegs, sondern es geht auch um die Anwendung von Verfassungsgrundsätzen. Das führt zu einem entsprechenden Verfahren. Die erste Stufe, es ist gesagt worden ist: Die Anstalten müssen ihren Finanzbedarf für die nächste Planungsperiode anmelden - das sind die Jahre 2025 bis 2028. Das haben sie in der letzten Woche getan. Damit ist das Verfahren eingeleitet. Die zweite Stufe ist: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten prüft diesen Bedarf. Lieber Kollege Nacke, das ist das notwendige Gegenstromsystem, mit dem man sicherstellt, dass die Bedarfe eben nicht nur nach Gutdünken von einzelnen Menschen oder auch einzelnen Systemen festgestellt, sondern sachlich ermittelt werden. Mit diesem System der KEF haben wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten ebenfalls immer wieder gute Erfahrungen gemacht. In diesem Fall werden wir gegen Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres so hoffen wir die Empfehlung der KEF für die dritte Stufe haben. Das ist dann die inzwischen seit Corona allseits populäre MPK. Die hat es früher auch schon gegeben, und die Beiträge waren dort natürlich immer wieder ein sehr großes Thema. Das sind sie auch jetzt. Es ist bereits vom Kollegen Nacke darauf hingewiesen worden: Entscheidungen in diesem Kreis erfolgen einstimmig. Dazu möchte ich übrigens deutlich sagen: Ich finde es in der Tat in Zeiten, in denen wir schnell reagieren müssen und das sage ich vor dem Hintergrund buchstäblich jahrelanger Diskussionen , bedenkenswert, ob wir an dieser Stelle nicht auch zu veränderten Regelungen kommen. Einstweilen ist es aber so: Alle Länder müssen der Auffassung sein, dass eine Beitragserhöhung richtig ist. Dann kommt sie auch. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es womöglich noch eine vierte Stufe. Dann können die Anstalten nämlich zum Bundesverfassungsgericht gehen. Das wenn Sie sich recht erinnern war beim letzten Mal der Fall. Da hatte nämlich das Land Sachsen-Anhalt seine Zustimmung verweigert und ist dann durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert worden. Dafür, Herr Kollege Nacke, war in Sachsen-Anhalt übrigens ein entsprechendes Willensbild innerhalb des Landtages verantwortlich. Aber das Bundesverfassungsgericht steht eben darüber. Mit anderen Worten: Es ist ein langer und tatsächlich auch rechtlich gebundener Weg, vor dem wir stehen. Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, welche Entscheidung irgendwann im nächsten Jahr, hoffentlich jedenfalls, bei der MPK herauskommen wird. Eines kann ich allerdings sagen auch das ist in der Diskussion schon angesprochen worden: Es gibt viele Länder, viele Kolleginnen und Kollegen, ich selbst gehöre auch dazu, die Vorschläge für eine Strukturreform erwarten, die nicht nur die Anstalten für die Zukunft fit macht, sondern auch Einsparpotenziale aufzeigt. Wenn Ihnen das als kleiner Hinweis genügt, dann soll’s mir an dieser Stelle recht sein. Eines zum Schluss: So differenziert wir die Finanzfragen miteinander besprechen, demnächst werden wir hier den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag behandeln : Mir ist wichtig, dass wir miteinander nichts auf das öffentlich-rechtliche System bei Rundfunk und Fernsehen kommen lassen, meine Damen und Herren. Es kann immer nur um eine Verbesserung gehen, und nicht um ein Miesmachen. Herzlichen Dank.

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Lukas Reinken CDU

Niedersachsens Schulen auf den Prüfstand!

Lukas Reinken (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der AfD-Fraktion gelesen habe, da wirkte das schon auf mich, als hätte die AfD versucht, wie aus der Grabbelkiste alle Themen der Schulpolitik einmal hervorzuholen und in einen Antrag zu gießen, ganz egal, ob sinnvoll oder nicht, ganz nach dem Slogan: Erst mal alle Themen in den Raum werfen; die Lösungen können ja dann andere erarbeiten. Und diese rhetorische Grabbelkiste haben wir, glaube ich, auch bei Herrn Rykena mit den vielen Zitaten aus den Zeitungen gesehen. Wir sehen schon, in welche Richtung das Narrativ gehen soll. Sie wollen also zu ganz vielen unterschiedlichen Themenkomplexen Daten erheben, Stimmungen erfragen und Studien auf den Weg bringen. Das Ziel dahinter wird dabei überhaupt nicht klar. Im Gegenteil. Sie machen nicht mal deutlich, was Sie wirklich wollen. Wollen Sie eine objektive Datenerfassung des Istzustands, oder wollen Sie eine subjektive Umfrage unter Lehrern und Eltern durchführen? - Das ist keine vernünftige Politik, die Sie da machen. Und mal davon abgesehen: Ich muss immer ein bisschen schmunzeln, wenn gerade die AfD von wissenschaftlich-methodischen Standards schreibt, wo doch gerade Sie es sind, die an jeder Stelle wissenschaftliche Arbeit ablehnen, wenn sie nicht Ihrem Narrativ entspricht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus ist vieles im Antrag der AfD einfach überflüssig. Sie wollen zu nicht weniger als 13 Themen und diversen Unterthemen wahllos Daten erfassen. Dabei wissen Sie doch selbst, dass viele der Daten schon längst vorliegen: Unterrichtsversorgung, Anzahl der Quereinsteiger, die Zahl der Schulsozialarbeiter und, und, und. Warum wollen Sie das denn neu erheben lassen? Ich weiß nicht, ob Sie das wissen, aber diese Daten können Sie als Abgeordnete mit einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung erfragen. Also wir zumindest machen das sehr regelmäßig, um über den Istzustand zu jeder Zeit Bescheid zu wissen. Wir sollten unsere kostbare Plenarzeit, wenn wir schon nur zwei Tage haben können, nicht für Anträge verschwenden, in denen die AfD ihre Wissenslücken so scheinbar offensichtlich offenbart. Ja, es gibt große Herausforderungen und Probleme im niedersächsischen Schulwesen. Wir als CDU-Fraktion prangern das Woche für Woche im Kultusausschuss oder auch hier im Plenum an. Das haben wir auch in dieser Plenarwoche wieder gemacht. Die Schulleiter, die Lehrkräfte, die Eltern, die Schüler machen an jeder Stelle deutlich, dass es riesige Herausforderungen gibt, die wir angehen müssen. Digitalisierung wird die Schule weiterhin stark verändern. Inklusion und Integration sind Dauerthemen, die in der Schule bewältigt werden müssen. Wenn Sie von der AfD-Fraktion diese Themen jetzt auch für sich erkannt haben, wenn Sie das wirklich ernst meinten, dann würden Sie hier anders agieren. Ich habe mir auch Ihren Antrag zum Nachtragshaushalt angesehen. Darin streichen Sie bei all diesen Problemen an jeder Stelle Mittel. Ein Beispiel sind die Integrationsprogramme zur Umsetzung der Inklusion an öffentlichen und an freien Schulen. Sie streichen hier über 30 Millionen Euro in Ihrem Entwurf. Als Begründung schreiben Sie, die Inklusion überfordere regelmäßig Lehrer, Eltern und Schüler. Ja, warum streichen Sie die Mittel denn dann? Das ist hanebüchen! Jetzt wird Herr Rykena gleich entgegnen: Dafür stellen wir auch 20 Millionen Euro bei den Förderschulen ein. - Einmal davon abgesehen, dass das sachfremd ist und mit dem Betrieb der Regelschulen nichts zu tun hat: Ich habe Mathe-Unterricht gehabt. 30 Millionen rausnehmen und 20 Millionen einstellen, ist immer noch ein dickes Minus für die Inklusion. Das ist ja nicht das einzige Thema, wo Sie das machen. Auch beim Thema Migration. Das ist ja sowieso Ihr Lieblingsthema; wir haben es ja gerade von Herrn Rykena gehört. Im Bereich der Migration wollen Sie z. B. Mittel für die Förderung der Chancengleichheit von Zugewanderten in Bildung und Arbeit streichen, und Sie wollen Mittel für die Teilhabe zugewanderter Menschen streichen. Warum? Weil Sie gar nicht wollen, dass Zugewanderte tatsächlich die gleiche Bildungschance erhalten und wir hier von ihren Talenten und Fähigkeiten profitieren können. Das machen Sie in Ihrem Antrag auch mehr als deutlich. Sie wollen nämlich mit einer Datenerhebung die vermeintlichen Lernunterschiede und Lernerfolge von Kindern ohne Migrationshintergrund mit denen vergleichen, die einen Migrationshintergrund haben. An der Stelle blickt dann Ihre Gesinnungshaltung durch. Das hat sich Herr Rykena hier gar nicht zu sagen getraut. Sie wollen Ihre Narrative füttern und Daten darüber sammeln, ob Kinder, die Ihrer Weltanschauung entsprechen, vermeintlich besser in der Schule sind als Kinder, die Sie hier nicht haben wollen. Das ist Fremdenfeindlichkeit in Reinform, und das werden wir nicht unterstützen! Die Zwischenrufe geben mir recht, dass ich einen wunden Punkt getroffen hab. Meine Damen, für die tatsächlich existierenden Probleme im Schulbereich brauchen wir Lösungskonzepte. Und die kriegen wir nicht von der AfD. Wir brauchen keine unnötigen, wir brauchen auch keine fremdenfeindlichen Datenerhebungen, wir brauchen endlich Handlungsmaßnahmen. Die werden wir als CDU auch weiterhin vorbringen. Wir werden Sie aber nicht dabei unterstützen, Ihre Narrative zu bedienen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Herzlichen Dank.

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Eva Viehoff GRÜNE

Flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen: Medizinstudienplätze konsequent ausbauen und Anreize für mehr hausärztliche Praxen setzen!

Eva Viehoff (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Ziel, die ärztliche Versorgung in Niedersachsen zu verbessern, sind wir uns einig. Das soll so passieren. Das hat Rot-Grün im Koalitionsvertrag so vereinbart. Von daher wird das auch so passieren. Man hat bei der CDU manchmal den Eindruck, dass sie denkt, wir würden unseren Koalitionsvertrag nicht kennen. Ihren eigenen hat sie seinerzeit nicht so gründlich durchgelesen, oder Herr Hilbers hat an vielen Stellen doch das eine oder andere verhindert. Wir stehen dafür das sagte die Kollegin Lesemann schon , dass in Oldenburg ein Aufwuchs auf 200 Studienplätze erfolgt. Dieser Aufwuchs kann nur erfolgen, wenn endlich das Laborgebäude errichtet wird. Wir müssen feststellen: Da hätte schon mehr passieren können. Ich stehe in engem Kontakt mit den Präsidien der drei medizinischen Hochschulen, auch mit Oldenburg, und ich habe in der letzten Wahlperiode viel über dieses Laborgebäude gesprochen. Allerdings können wir, glaube ich, so viele Studienplätze schaffen, wie wir uns leisten oder nicht leisten können: Mehr Studienplätze produzieren nicht automatisch mehr praktizierende Ärztinnen. Denn auch das wurde hier heute schon häufig genannt die Arbeitsbedingungen sind sehr wichtig. Anders als Sie suggerieren, kann es ein „Weiter so“ in der Frage der Beratung zu mehr Selbstständigkeit nicht geben. Sie haben es tatsächlich in Ihrer Rede noch genannt: Wir brauchen andere Systeme. Denn das bestehende System löst das Problem eben nicht. Das zeigen die Zahlen ganz deutlich. Aufgrund der Tatsache, dass die Medizin inzwischen ein feminisierter Studiengang ist, brauchen wir andere Modelle: medizinische Versorgungszentren, regionale Gesundheitszentren. Ich komme selber aus dem ländlichen Raum. Wir werden nicht anders handeln können, wenn wir eine halbwegs flächendeckende ärztliche Versorgung im Landkreis Cuxhaven vorhalten wollen. Wer nur auf die Ausbildung setzt, kann das Ziel also nicht erreichen. Sich bewegen und moderner werden müssen z. B. auch die KVN und die Ärztekammer, mit denen viele, die sich im ländlichen Raum anders organisieren wollen, in Konflikt stehen. Das Problem der ärztlichen Versorgung nicht nur im ländlichen Raum kann man also nur strukturell lösen. Heute Morgen bekam ich einen Anruf. Mein Sohn ist Arzt, meine Schwiegertochter ist Ärztin. Ende Juli müssen sie den Wochenenddienst abdecken, und wir werden antreten, um auf das Enkelkind aufzupassen. Sonst ist keine Kinderbetreuung möglich. Und diese beiden haben schon auf 30 % reduziert! Im gesamten Antrag fehlen Kollegin Lesemann hat es gesagt die Hebammen, die Fort- und Weiterbildung in der Pflege und die Frage, wie wir mit Gemeindeschwestern umgehen. Von daher, glaube ich, bedarf dieser Antrag einer deutlichen Aufwertung. Wir werden uns als rot-grüne Koalition damit beschäftigen, und wir freuen uns jetzt zunächst auf die Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Fachkräfte finden und binden - nur mit Guter Arbeit!

Dr. Andreas Philippi das Wort. Bitte schön! Sozialminister Andreas Philippi: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herrn Abgeordnete! Anfang dieser Woche haben wir den 1. Mai gefeiert. Das Thema „Gute Arbeit“ steht deshalb zu Recht im Mittelpunkt der heutigen Aktuellen Stunde. Gute Arbeit ist, das will ich hier heute betonen, eine entscheidende Voraussetzung, um einer der großen aktuellen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft, nämlich dem Fachkräftemangel, wirksam zu begegnen. Lassen Sie mich einige der wichtigen Stellschrauben zur Vorbeugung und Bekämpfung des Fachkräftemangels aufzeigen. Wir müssen unser Aus- und Weiterbildungssysteme zukunftsfest gestalten. Ich möchte, dass es allen Menschen in Niedersachsen möglich ist, berufliche Kompetenzen aufzubauen und sich fortzubilden. Es gilt, die zusätzlichen Potenziale all derer in den Blick zu nehmen, die ihre Qualifikationen in den Arbeitsmarkt einbringen können: Vielen Frauen, älteren Menschen, Migrantinnen und Migranten, Arbeitslosen und Menschen mit Behinderungen müssen wir tatsächlich eine Chance bieten, sich mehr und besser am Erwerbsleben zu beteiligen. Davon profitieren wir alle. Ferner müssen wir die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland attraktiver und einfacher regeln, um im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe und Talente bestehen zu können. Dies alles wird aber nur dann funktionieren, wenn wir die Arbeitsbedingungen in unseren Unternehmen in Niedersachsen, in Verwaltungen und Einrichtungen so gestalten, dass die Menschen ihre Arbeit auch leisten wollen und können. Eine gute Arbeitsqualität, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie eine mitarbeiterorientierte Arbeitskultur sind für mich eine zentrale Voraussetzung, um Fachkräfte zu gewinnen und auch halten zu können. Hier sind zuerst die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber selbst gefordert. Sie selbst haben es in der Hand und müssen sich entsprechend aufstellen. Die Politik kann dabei unterstützen, und das werden wir als Landesregierung und ich als Arbeitsminister auch tun. In der Landesregierung sind wir derzeit dabei, unsere Fachkräftestrategie für die laufende Legislaturperiode neu zu justieren. Wir sind mit den Arbeitsmarktakteurinnen und akteuren im Gespräch und stimmen dies ab. Wir knüpfen damit an die bisherige Arbeit der Fachkräfteinitiative Niedersachsen an. Wir werden dabei in der neuen Strategie aber anders als bislang einen ganz besonderen Schwerpunkt auf die Themen Arbeitsqualität und Arbeitskultur setzen. Gute Arbeit wird eine tragende Säule unserer Fachkräftestrategie sein. Ich mache das heute beispielhaft an zwei Punkten fest: Erstens. In diesen Tagen wird auf Bundesebene das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beraten. Damit wird das Ziel verfolgt, mehr Fach- und Arbeitskräfte ins Land zu holen. Wir begrüßen die neuen Zugangsmöglichkeiten und Erleichterungen, die das Gesetz bietet, ausdrücklich und wollen die sich daraus ergebenden Chancen für Niedersachsen aktiv nutzen. Zuwanderung wird aber kein Selbstläufer sein. Um potenzielle Zugewanderte stehen wir mit unseren Unternehmen in einem Wettbewerb mit anderen Staaten innerhalb und außerhalb Europas - einem Wettbewerb, der noch an Schärfe zunehmen wird. Es ist nämlich keine Selbstverständlichkeit, dass sich auswanderungswillige und qualifizierte Arbeitskräfte gerade für unser Land entscheiden. Arbeiten und Leben in Deutschland müssen deshalb attraktiver werden. Dazu gehört auch Gute Arbeit. Und es gehört dazu, dass zugewanderte Fach- und Arbeitskräfte und ihre Familien sich bei uns willkommen fühlen. In Niedersachsen wollen wir ihnen deshalb die bestmögliche Unterstützung für eine dauerhafte Integration bieten. Die dafür erforderlichen Strukturen, die Migrationsberatung, die Start-Guides und die Anerkennungsberatung, wollen wir stärken und ausbauen. Zweitens: Wenn wir Zuwanderung von Arbeitskräften wollen, dann muss es dabei fair und gerecht zugehen. Für Zuwanderung in skandalöse Arbeitsverhältnisse, unter Ausnutzung der Bedürftigkeit und der oft unzureichenden Sprach- und Rechtskenntnisse ausländischer Arbeitskräfte darf bei uns kein Platz sein. Sie wissen, worüber ich rede. Wir haben ja gestern bereits ausführlich über das Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche debattiert. Wir haben auch die Berichte über den Streik der osteuropäischen Lkw-Fahrer an der A 5 in Hessen verfolgt, deren unzumutbare Arbeitsbedingungen jeder Beschreibung spotten. Wir wissen um die oft schwierige Situation von osteuropäischen Arbeitskräften in der häuslichen Pflege. Gesetze und Kontrollen, aber auch Aufklärung durch öffentliches „An-den-Pranger-Stellen“ sind hier die Instrumente, die wir weiter schärfen müssen. In Niedersachsen haben wir mit unseren Beratungsstellen für mobile ausländische Beschäftigte darüber hinaus ein ganz konkretes, fassbares und sehr bewährtes Unterstützungsangebot geschaffen. Die Förderung dieser Beratungsstellen durch das Land ist bislang bis zum Jahresende 2023 befristet. Wir werden die Arbeit der Beratungsstellen aber auch in den kommenden Jahren maßgeblich finanziell fördern. Gemeinsam sollten wir dafür sorgen, dass die „schwarzen Schafe“ unter den Unternehmen auch zukünftig immer mit der Entlarvung ihrer Machenschaften rechnen müssen. Gute Arbeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie die zukunftsorientierte Arbeitskultur bleiben unsere Ziele. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz:

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

§ 77 vor. Für die AfD-Fraktion hat sich Herr Dr. Rakicky zu Wort gemeldet. Bitte schön! Jozef Rakicky (AfD): Ich hoffe, ich habe Sie nicht mit meiner Zwischenfrage oder mit dem Wunsch durcheinandergebracht. Ich habe zwei Fragen. Sie haben gesagt, dass die Regierung uns während der Beratung im Ausschuss umfangreich informiert hat. Das habe ich nicht so verstanden oder so vernommen. Ich hatte eher den Eindruck, dass einiges nicht gesagt werden konnte, weil die Informationen einfach nicht vorlagen. Könnten Sie uns in Ihrer Antwort vielleicht etwas Konkretes sagen? Zweitens haben Sie konkret gesagt, Sie hätten irgendwelche rassistischen Ausdrücke gehört. Meinten Sie damit, dass ich gesagt habe, dass man Schwarzarbeit eindämmen will?

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Deniz Kurku SPD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Jetzt gibt es eine Kurzintervention. Der „Rechtsbruch“ hat wahrscheinlich provoziert. Deniz Kurku (AfD): Frau Präsidentin, Sie haben es schon richtig auf den Punkt gebracht. Vielen Dank dafür. Meine Damen und Herren! Ich lasse mir hier von niemandem Rechtsbruch vorwerfen. Ich möchte gerne, dass das zu Protokoll geht. Ich finde das gar nicht so lustig. Ich muss an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen da spreche ich hoffentlich für alle zweifelsfrei demokratischen Fraktionen in diesem Hause : Ein Rechtsbruch ist keine Kleinigkeit. Das wirft man niemanden einfach vor, schon gar nicht in einem Parlament. Das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen. Da können Sie noch so wild gestikulieren da hinten. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Christian Calderone CDU

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Vielleicht ein kleines Vorwort zu meiner Rede: Liebe Frau Butter, in der letzten Legislaturperiode gab es das erste Mal überhaupt einen Digitalisierungsminister. Wenn ich mich nicht irre, war dies der Abgeordnete Dr. Bernd Althusmann aus dem Wahlkreis Seevetal. Das ist der Sachstand sowohl in der Infrastruktur als auch in allen anderen Bereichen, den wir jetzt als Erbe übernommen haben. Das gilt nicht nur für den Haushalt und für andere Dinge, die wir heute immer wieder in der Plenarsitzung gehört haben. Es ist kein leichtes Erbe, das Rot-Grün angetreten hat. Wir werden aber alles daransetzen, um die Digitalisierung in diesem Land auf allen Ebenen auch in der Verwaltung voranzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen Sonntag ist das Internet 30 Jahre alt geworden. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Entschuldigung! - Ich bitte um mehr Ruhe! Wenn jemand etwas sagen möchte, dann kann er sich zu einer Frage melden. - Das macht gerade der Kollege Bock. Lassen Sie diese Frage zu? Nadja Weippert (GRÜNE): Im Anschluss. Am vergangenen Sonntag ist das Internet 30 Jahre alt geworden. Am 30. April 1993 gab das CERN-Direktorium in Genf das World Wide Web kostenlos für die Öffentlichkeit frei. Vom ursprünglichen Experiment einer kleinen Forschungsgruppe, die es anfangs lediglich Expert*innen ermöglichte, sich auszutauschen, wurde etwas, das heute aus unser aller Leben nicht mehr wegzudenken ist - ob Kommunikation, Navigation oder Online-Banking, um nur drei Bereiche zu nennen. Die Frage, die sich am Anfang noch viele stellten, ob sich dieses Internet wohl durchsetzt, ist mehr als obsolet. Fragen um Datenschutz und Rechtssicherheit sind es hingegen nicht. Die Corona-Pandemie hat auf das digitale Umschalten wie ein Booster gewirkt. Video- und Telefonkonferenzen wurden von der Ausnahme zur Regel. Das unkomplizierte digitale Zusammenkommen von Menschen mit unterschiedlichsten Wohnorten ist nicht nur in unserem Flächenland Niedersachsen zur Selbstverständlichkeit geworden. Umso wichtiger ist es, nun allgemeine Regelungen für offizielle Gremien auch gesetzlich zu fixieren. Während der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen mussten schnellstmöglich Voraussetzungen geschaffen werden, um u. a. die kommunale Selbstverwaltung rechtssicher handlungsfähig zu halten. Diese Möglichkeit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verstetigen. Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nehmen wir daher eine Klarstellung hinsichtlich der Ladung und Teilnahme von Abgeordneten an kommunalen Ratssitzungen per Videokonferenztechnik vor. Eine solch mehr als zeitgemäße Möglichkeit zur Teilnahme und Mitgestaltung kann im Übrigen dazu beitragen, auch zukünftig Menschen für dieses unentbehrliche Ehrenamt in Kommunen zu gewinnen, u. a., wie Frau Butter sagte, junge Mütter, die sich dann vielleicht eher entscheiden, ein kommunales Ehrenamt anzunehmen. Des Weiteren entwickeln wir mit diesem Entwurf das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung weiter. Die guten Erfahrungen mit Sitzungen der Personalvertretung als Video- und Telefonkonferenzen während der pandemischen Lage setzen wir in allgemeine Regelungen um. Zur Stärkung der Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen wird für unstrittige Angelegenheiten ohne Erörterungsbedarf zudem die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren eröffnet. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss und bitte hier um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Vielen Dank. Ich bitte Sie, noch stehen zu bleiben, sodass Herr Bock seine Frage stellen kann. André Bock (CDU):

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Stefan Marzischewski-Drewes (AfD): Sehr geehrter Landtagspräsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer und Vertreter der Presse! Bedenken des wissenschaftlichen Dienstes, Sacharbeit, Gründlichkeit, demokratische Spielregeln wer von Ihnen will denn hier so spießig sein, liebe Kollegen? , all das braucht unser grüner Sonnyboy, Minister Heere, doch nicht. Hat er doch von seinem Lehrmeister gelernt, Herrn Habeck! Ja, Clanstrukturen im Bundeswirtschaftsministerium färben halt auch nach Niedersachsen ab. Höhepunkt der heutigen Aktion: Rechtsmissbrauch hier am Landtag. Herr Bajus, Unrecht bleibt Unrecht. Es gibt kein Recht im Unrecht. In dieser Diskussion wurde ganz klar, dass die Grünen keine Rechtsstaatspartei sind. Jetzt wird auch klar, warum in NRW unter grün-schwarzer Regierung nicht mehr von Clankriminalität gesprochen wird. Die CDU lamentiert jetzt zwar wegen der Verfahrensweise, plustert sich auf und wird wohl klagen. Gibt es dadurch günstigeren Strom, sichere Energieversorgung, bessere Schulen? - Nichts von alledem. Es dient einzig dazu, dem Wähler und der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. Vergessen wir alle hier nicht: Blackrock-Lobbyist Merz findet Habeck sympathisch. Wir alle können doch froh sein. Wir können unser Geschlecht frei wählen, aber nicht unsere Heizung. Und zu alledem: Herr Althusmann wollte vor nicht allzu langer Zeit ins grüne Koalitionsbett steigen. Herr Minister Heere, Sie äußerten in der Braunschweiger Zeitung am 29. März: „Wir wären froh, wenn wir kleines Plus hätten“. Herr Heere, die AfD als Partei der Mitte und Vernunft hat schon wie beim ersten Nachtragshaushalt einen Gegenentwurf vorgelegt - mit einem satten Plus von 280 Millionen Euro für die Schuldentilgung. Und dennoch stärken wir mit unserem Entwurf die Schulen, die Polizei und stellen Geld zur Verfügung für die Themen Postvac und Impfschäden. Herr Raulfs, ich weiß, Sie mögen Familien nicht. Das haben Sie im Landkreis in der letzten Sitzung bewiesen. Wer geimpft worden ist, ist, glaube ich, kein „Corona-Leugner“, sondern ist auf Ihre Politik hereingefallen. Es zeigt sich wie bereits im Dezember: Die AfD ist der Taktgeber der Politik hier im Landtag und steht für solide Finanzen. Der wesentliche Teil des Nachtragshaushalts, nämlich 445 Millionen Euro, beschäftigt sich mit dem Fluchtgeschehen. 7,8 Millionen Euro für die Polizei, 7,5 Millionen Euro für den Katastrophenschutz - obwohl die Kommunen hier völlig zu Recht Investitionen von über 100 Millionen Euro im Jahr fordern. An dem Haushalt wird deutlich, wo die Schwerpunkte der woken Landesregierung liegen. Die Polizisten sind es jedenfalls nicht. Polizisten sind halt keiner Biber oder Zirkustiere. „Fluchtgeschehen“ die niedliche Umschreibung für Masseneinwanderung in unsere Sozialsysteme : Erfolgt hier eine Bekämpfung des Problems? Mitnichten! „Tränen, tarnen, täuschen, tauchen“ - so lautet hier die Devise der Landesregierung. Wird der Bock zum Gärtner gemacht? Insbesondere auch Herr Bock von der CDU will nicht die Zahlen zu den Aufnahmeverpflichtungen für die Landkreise im Protokoll veröffentlicht haben. Frau Weippert, die grüne Märchenfee aus dem gleichen Landkreis Harburg , möchte auch keine 1 700 Flüchtlinge aufnehmen. Warum eigentlich nicht? Das sind doch alles Facharbeiter, Ärzte, Ingenieure oder Busfahrer, nicht wahr? Alle, die seit 2015 gekommen sind, sind irgendwie nicht in diesen Berufen angekommen. Nein, halt! Sie sind vermutlich bereits in Rente. Deswegen brauchen wir ja Zuwanderung. Frau Kollegin Thiemann gibt im Innenausschuss zu Protokoll: Sie sind die Ärzte von morgen. - Analphabetenquote: 70 %! Ja, die CDU nähert sich den Grünen an - wie eine Avocado: außen schwarz, innen komplett grün, der bürgerliche Kern verfault. Der Chef der Arbeitsagentur in Hannover weiß, wo unsere Zuwanderer sind: 52 % der Leistungsbezieher der Arbeitsagentur haben keinen deutschen Pass. Die Kommunen fordern, dass Flüchtlinge ohne Bleiberecht erst gar nicht aufgenommen werden. Handelt die SPD unter der Innenministerin Behrens? - Nein, sie handelt nicht. Nur die AfD fordert Mittel für die Rückführungszentren. Aber gemach, gemach! Keine Aufregung in diesem Haus! Es naht ja die Rettung durch das SPD-Urgestein Watermann. Er freut sich über jeden Flüchtling, der zu uns kommt. Für Sie ein Tipp: Der Essensgeldanteil für Bürgergeldbezieher beträgt 5,12 Euro. Im Landkreis Gifhorn, in Ehra-Lessin, werden Flüchtlinge für sage und schreibe 47 Euro je Tag verköstigt. Eine Personalkostenpauschale von 29 Euro kommt noch hinzu. 3 000 Euro für ein Flüchtlingsehepaar - das gibt es im Landkreis Gifhorn. Das ist Schlaraffia zulasten der Bürger. Die AfD ist bereit für mehr. Wir, die AfD, sind die Verantwortungspartei für unsere Bürger hier im Land und sind stolz darauf. Vielen Dank.

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Ulrich Watermann SPD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Ulrich Watermann (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Anmerkungen zu Ihrer Rede. Das Erste sage ich Ihnen als Parlamentarier: Ob man in der Regierung oder in der Opposition sitzt - wir haben dasselbe Recht, Änderungsvorschläge zu machen. Ich habe den Vorteil, dass ich meine Rhetorik nicht in jeder Wahlperiode ändern muss, sondern dass ich sie beibehalten kann. Als zweite Bemerkung will ich Ihnen sagen: Ich weiß noch sehr genau, wer der Bremser war, als es darum ging, im Doppelhaushalt die kw-Vermerke bei der Polizei rauszunehmen. Das waren Sie und der Kollege Hilbers, und kein anderer! Und Sie und der Kollege Hilbers waren es ebenfalls, die alles zur besseren Ausstattung der Polizei verhindert haben. Ich bin dafür dankbar, dass Sie jetzt besserer Erkenntnis sind. Aber ein bisschen gehört auch dazu, dass man sich in der Realität befindet. Erinnern Sie sich an Ihr eigenes Handeln! Viezepräsident Jens Nacke:

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Evrim Camuz GRÜNE

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Anne Kura GRÜNE

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Fraktionsvorsitzende Kura gemeldet. Bitte schön! Anne Kura (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Nachdem wir mit dem ersten Nachtragshaushalt direkt im November ein starkes Paket zur Krisenbewältigung verabschiedet haben, beschließen wir jetzt einen weiteren Nachtrag, der Antworten auf weitere drängende Herausforderungen gibt. Ich möchte angesichts des Verlaufs des Vormittags Folgendes betonen: Wir handeln hier entschlossen und in einem nachhaltigen Umfang. Das können Sie auch nicht schmälern, indem Sie mit skurrilen Geschäftsordnungsdebatten versuchen, davon abzulenken. Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion bei allen Mitarbeiter*innen in den Ministerien, bei den Mitarbeiter*innen im Landtag und besonders beim Finanzminister, und ich bedanke mich bei den Kolleg*innen der SPD-Fraktion für die konstruktiven Beratungen. Es ist das Wesen eines Nachtragshaushaltes, dass die Spielräume eng begrenzt sind. Aber wir nutzen sie klug, nicht nur, um auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren, sondern um vorausschauend zu agieren. Damit zeigt dieser Nachtragshaushalt schon eine deutlich neue Handschrift in der Finanzpolitik. Denn neben der Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs setzt der Haushalt auf Investitionen in Klimaneutralität, in Bildung und in gute soziale Infrastruktur. Vor allem sendet dieser Nachtragshaushalt das klare Signal ins Land: Die Landesregierung steht an der Seite der Kommunen. Der Nachtragshaushalt umfasst knapp 800 Millionen Euro. Etwa zwei Drittel davon entlasten die Kommunen, knapp die Hälfte geht direkt an die Kommunen. Das ist auch richtig so; denn die Kommunen in unserem Land leisten Herausragendes bei der Unterbringung von Geflüchteten. Die Kosten steigen mit den steigenden Zahlen von Menschen, die in unserem Land Schutz und unsere Solidarität brauchen. Das Land wird jetzt die Aufnahmekapazität der Landesaufnahmebehörde auf 20 000 Plätze aufstocken. Das gibt den Kommunen mehr Planungssicherheit. Der größte Anteil der Gelder geht direkt an die Kommunen für die Unterbringung und die Versorgung der Geflüchteten. Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen: Der Bund muss hier mehr tun. Beim Gipfel am 10. Mai müssen Bundeskanzler, Bundesfinanzministerium und -innenministerium endlich dafür sorgen, dass die finanzielle Überlastung der Kommunen ein Ende hat, indem sie sich dauerhaft an den Kosten der Integration beteiligen. Denn eine gelungene Integration braucht eine stabile und verlässliche Finanzierung. Kita- und Schulplätze und die Sprachkurse gibt es nicht umsonst. Liebe Kolleg*innen, finanzpolitische Nachhaltigkeit ist für uns untrennbar mit Generationengerechtigkeit verbunden. Deshalb investieren wir jetzt in Klimaneutralität, in Bildung und in Fachkräfte. Wir beschleunigen das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren, und mit der Taskforce Energiewende schaffen wir auch im Haushalt die personellen Voraussetzungen. Das ist eine Investition in die Klimaneutralität, in die bezahlbare und in die sichere Energieversorgung und in die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Ein weiterer Schwerpunkt des Nachtragshaushalts sind die Investitionen in Klimaneutralität und Gebäudesanierung. Hier beschleunigen wir zahlreiche Vorhaben. Im Sinne des CO2-Budgets gilt das Prinzip „worst first“, also: je schlechter desto eher. Die Gebäude mit der schlechtesten Klimabilanz sanieren wir zuerst. So modernisieren wir unsere Infrastruktur, und wir reduzieren den CO2-Ausstoß. Außerdem erhöhen wir die Wohnraumförderung des Landes um 22 Millionen Euro. Wir wenden das Auslaufen der Sprach-Kitas ab das ist uns besonders wichtig , und wir setzen auch die Finanzierung fort. Zusätzlich stellen wir 68 Millionen Euro für Qualität in den Kitas, zur Entlastung der Fachkräfte und für mehr Verlässlichkeit zur Verfügung. Liebe Kolleg*innen, als Fraktionen von SPD und Grünen ergänzen wir den guten Entwurf der Landesregierung. Unsere Vorschläge haben zwar im Gesamtkontext eines Haushalts ein finanziell überschaubares Volumen, aber sie sind wirkungsvoll für die Menschen und die Einrichtungen, die davon profitieren. Konkret sorgen wir für die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege und für den pharmazeutisch-technischen Bereich. Darüber haben wir heute schon diskutiert. Wir sorgen für mehr pädagogische Fachkräfte in Schulen. Wir erhöhen die Zulage für Einsatz- und Sicherheitskräfte, und wir weiten das Schulobstprogramm aus. Es wird wieder mehr Verzehrtage geben, und auch die Jahrgänge 5 und 6 können profitieren. Mit der Schulgeldfreiheit für die Ausbildungsberufe schließen wir endlich eine Gerechtigkeitslücke im Ausbildungssystem. Damit wirken wir aktiv dem Fachkräftemangel entgegen. Darauf wollen wir nicht noch ein Jahr länger warten; denn der Fachkräftemangel ist groß. Für alle diese Vorhaben, für die Unterstützung der Kommunen, für den Klimaschutz, für die Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der sozialen Infrastruktur dazu zähle ich übrigens auch die Stärkung der Polizei- und Sicherheitskräfte ist es wichtig, dass wir diesen Nachtrag heute beschließen und die, die profitieren, sofort Sicherheit bekommen, dass sie profitieren. Klar ist: Es ist ein Nachtragshaushalt in finanzpolitisch schwierigen Zeiten. Wir können im Rahmen eines Nachtrags nicht alles finanzieren, was nötig wäre und was in den letzten Jahren unter einem CDU-Finanzminister blockiert wurde. Ich kann ja die Erwartungen der CDU-Fraktion verstehen. Sie haben die berechtigte Hoffnung, dass nach fünf Jahren Verhinderungspolitik im Finanzministerium jetzt endlich gestaltet werden kann. Diese Erwartung erfüllt unser Finanzminister ja auch. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt einen Finanzminister haben, der Gestaltungsspielräume sucht und findet, und dass wir diese dann auch nutzen können. Trotzdem gibt es natürlich in unserem Landeshaushalt nicht plötzlich unbegrenzte Mittel. Ihre Analyse stimmt ja: Es gibt erhebliche Investitionsbedarfe, um Niedersachsen fit für die Zukunft zu machen. Der neue Finanzminister und sein Team arbeiten daran, die vielen Blockaden der letzten Wahlperiode zu lösen, damit wir dieses Land fit für die Zukunft machen und endlich in großem Stil investieren können. Liebe Kolleg*innen, mit diesem Nachtrag wird der noch von der letzten Regierung eingebrachte und beschlossene Haushalt 2023 nicht perfekt, aber er bewegt sich in die richtige Richtung. Mit diesem Nachtragshaushalt stärken wir die soziale Infrastruktur, wir investieren in Klimaneutralität und Bildungsgerechtigkeit in unserem Land. Mit diesen zentralen Vorhaben sind wir angetreten. Diese setzen wir heute um und sorgen so auch für Sicherheit und Zusammenhalt in diesem Land. Vielen Dank.

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Klaus Wichmann AfD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

- Die nächste Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Herr Wichmann, AfD-Fraktion. Klaus Wichmann (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Siebels, ich kann Ihnen eine gewisse Chuzpe nicht absprechen. Bedenken gegen Einschüchterungen des Parlaments als „Klamauk“ abzutun, ist schon ein starkes Stück. Ich darf Sie noch einmal daran erinnern, dass die Fragen, die Herr Lechner an den Ministerpräsidenten gestellt hat die ich als Frage ausdrücklich unterstütze , deshalb gestellt wurden Sie haben das eigentlich selber beantwortet , weil ein Minister seiner Landesregierung nach draußen gegangen und diese Versuche der Einschüchterung des Parlaments sogar noch ins Parlament, in das Foyer hereingeholt hat. Die Sicherheitskontrollen finden draußen am Eingang statt. Da waren sie schon dahinter. Lassen Sie mich eine Frage ergänzend zu den Fragen von Herrn Lechner die immer noch unbeantwortet sind, Herr Ministerpräsident anschließen: Würden Sie eigentlich genau so reagieren, wenn da jemand aus Ihrer Sicht Unliebsames demonstrieren würde, wenn Reichsbürger irgendwelche Plakate an den Landtag hängen würden? - Das glaube ich Ihnen mit keiner Sekunde. Deswegen fordere ich ein, dass wir hier mit gleichem Recht und gleicher Behandlung mit Rechtsbrechern umgehen. Herr Ministerpräsident, aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie sich zu den Handlungen Ihres Ministers erklären. Vielen Dank.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Stephan Bothe AfD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Stephan Bothe (AfD): Vielen Dank für diese Frage. So kann ich das vielleicht genauer sagen. - Entschuldigung, Frau Präsidentin. Selbstverständlich sollen vollziehbar Ausreisepflichtige abgeschoben werden. Aber sie sollen den Steuerzahlern bis dahin nicht noch Taxikosten verursachen. So einfach ist das. Das, was diese Landesregierung macht, ist nämlich Rechtsbruch. Fast 5 000 vollziehbar Ausreisepflichtige müssen Niedersachsen verlassen, darunter gewisse Gefährdungspotenziale, Straftäter. Diese Ministerin macht genau nichts in diesem Bereich. Wir haben einen klaren Weg aufzeigt, wie wir die Zahl der Abschiebungen deutlich erhöhen können: die Schaffung von Rückführungszentren. Das haben Sie in der Ausschussberatung abgelehnt. Sie wollen keine Abschiebung aus diesem Land. Das machen Sie deutlich. Damit begehen Sie offen Rechtsbruch - auch Sie, Herr Kollege. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Beitragsschock verhindern - die Steigerung des Rundfunkbeitrags stoppen

Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die öffentlich-rechtlichen Medien sind unbestreitbar eine tragende Säule der Demokratie, und sie sind ein Garant für Freiheit und Vielfalt. Um das klar zu sagen: Wir sehen Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk inklusive der notwendigen strukturellen Veränderungen. Dafür steht der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag bereits in den Startlöchern und wird sich genau diesen notwendigen Fragestellungen widmen. Aber das ist ja nicht das Ziel, welches der rechte Rand in diesem Landtag mit der Aktuellen Stunde verfolgt. Sie wollen populistisch Stimmung machen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Sie grundsätzlich ablehnen und lieber heute als morgen abschaffen würden. In Wahrheit versucht die AfD mit dieser Aktuellen Stunde, die Debatten insoweit zu verschieben, mit dem Ziel, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zerschlagen. Das werden wir nicht mitmachen, und das ist auch zu durchsichtig. Genau an dieser Stelle müssen und werden die demokratischen Fraktionen in diesem Haus zusammenstehen, um derartige brandgefährliche Entwicklungen zu verhindern. Auch wenn es Ihnen von der AfD sicherlich gelegen käme, wenn wir eine gleichgeschaltete Medienlandschaft wie beispielsweise in Russland oder Ungarn hätten, werden wir uns dem mit aller Entschiedenheit entgegenstellen. Es sind gerade die Öffentlich-Rechtlichen, die in den vergangenen Jahren über die Gefahren beispielsweise des Islamismus aufgeklärt haben, und es sind gerade die Öffentlichen-Rechtlichen, die heute maßgeblich rechtspopulistische und rechtsextreme Tendenzen beleuchten, Fake News widerlegen, gnadenlos zerlegen und Verschwörungstheorien sehr sachlich ins richtige Licht rücken. Das mag Ihnen von der AfD alles nicht gefallen und passen; dennoch wird es Ihnen nicht gelingen, die rechte Axt genau hier anzulegen. Unsere öffentlich-rechtlichen Medien geben vor allen Dingen auch den Menschen eine Stimme, die oft und viel zu lange keine Stimme in unserer Gesellschaft hatten. Ich nenne hier beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Menschen die von Armut betroffen sind, geflüchtete Menschen, Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte, alleinerziehende Menschen, aber auch queere Menschen. Vielleicht erinnern Sie sich ja genauso positiv wie ich: Im Jahr 1990 gab es in der „Lindenstraße“ den ersten schwulen Kuss im deutschen Fernsehen - und das ist auch gut so. Unsere Aufgabe ist es nun, dringende Reformen auf den Weg zu bringen und so den Auftrag und die Struktur des öffentlichen Rundfunks zukunftsgerecht zu gestalten. Dazu ist es wichtig, bestimmte Punkte im nächsten Medienstaatsvertrag zu diskutieren und auch zu berücksichtigen. Das alles geschieht aber unter der Prämisse, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unerlässlich für unsere Demokratie ist und in Zukunft auch bleiben wird. Wir setzen großes Vertrauen, aber auch Erwartungen, in die Reformbereitschaft und erkennen das Bewusstsein, dass notwendige Compliancefragen als Selbstverpflichtung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesehen werden. Uns ist es aber auch wichtig, dass es keine diktierte Programmreduzierung geben wird; denn ein breites Programmangebot bedeutet auch, einen breiten Teil der Bevölkerung zu erreichen. Natürlich geht es auch darum, Abläufe effizient zu gestalten und Einsparmaßnahmen vorzunehmen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Programmvielfalt gehen, sondern sollte vorrangig bei den Organisations- und Verwaltungsstrukturen ansetzen. Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung. Sie haben jubiliert, dass sich auch die Landesregierung gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühren ausspreche. Auch wenn Sie öffentliche Medien nicht sehr gern mögen, müssen Sie einmal ganz genau lesen, was in den Medien stand. Darin stand, bevor über weitere Erhöhungen der Rundfunkgebühren gesprochen werde, werde, genau, wie ich es gerade beschrieben habe, erwartet, mit Einsparmaßnahmen bei den Organisations- und Verwaltungsaufgaben anzusetzen. Das muss natürlich zuerst ausgeschöpft werden. Darum ging es bei dem, was Sie gelesen haben, und nicht um eine generelle Ablehnung von Gebührenerhöhungen. Herzlichen Dank. Präsidentin Hanna Naber: Vielen Dank, Kollege Schulz-Hendel.

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Pascal Leddin GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

die wir auch vom 1. Januar an nicht verzichten können. Pascal Leddin (GRÜNE): Das ist mir bekannt. Sie hatten jetzt relativ viel Zeit, das nachzuholen, und sind faktisch mit den Rettungssanitätern gleichgestellt. Wir müssen die Möglichkeit bieten, dass die Menschen, die diese Ausbildung haben, eine Weiterbildung „Notfallsanitäter*in“ machen können. Darum geht es. Aber wir dürfen es nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben und sagen: Okay, dann ist es halt so.

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Olaf Lies SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

- Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Vor der Mittagspause liegt mir noch eine Wortmeldung unseres Wirtschaftsministers Olaf Lies vor. Sie haben das Wort, Herr Lies. Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Verständnis dafür, wenn sich Menschen um Umwelt, Natur und hier gezielt auch um das Wattenmeer sorgen. Die Aktion von Greenpeace heute war allerdings rechtswidrig und nicht akzeptabel. Stattdessen ist und bleibt der Dialog in der Sache der richtige Weg und sollte auch Grundlage für uns sein. Das habe ich draußen gegenüber den Anwesenden sehr deutlich gemacht, habe aber trotzdem draußen den Dialog aufgenommen, weil wir zwar in der Sache unterschiedliche Positionen haben, uns dies aber nicht daran hindern sollte, miteinander zu sprechen. Daraus hat sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Fortsetzung in der Lobby ergeben. Das war das muss man jetzt sagen, auch angesichts der zeitgleichen Weigerung der Demonstranten, das Dach zu räumen, ein falsches Zeichen. Dies sollte in keiner Weise dazu dienen, die Achtung gegenüber dem Parlament und dessen Schutz infrage zu stellen oder die Aktion auch nur in irgendeiner Form zu billigen. Daher war es mein Fehler, dieses Gespräch in der Lobby fortgesetzt zu haben. Danke schön.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Jozef Rakicky (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Pflegemangel ist auch durch Abgang der Pflegenden aus dem Beruf verursacht. Für mich stellt sich deshalb gleich am Anfang die folgende Frage: Liegen der Regierung Hinweise dafür vor, dass man vielleicht wegen wenig angepasster und differenzierter Auswahlverfahren vor dem Studium bzw. der Ausbildung zum Krankenpflege eine hohe Ausfalls- bzw. Abbruchquote bei der Ausbildung der Krankenpflege hat? Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Dr. Philippi!

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Dr. h. c. Björn Thümler CDU

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Vizepräsident Jens Nacke: Wir setzen die Beratung fort. Das Wort hat der Kollege Thümler für die Berichterstattung. Bitte schön! Dr. Björn Thümler (CDU), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Drucksache 19/1255 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Entwurf der Landesregierung für ein Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2022/2023 mit Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD zustande. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen stimmte im Ergebnis wie der federführende Ausschuss ab; hier enthielt sich die AfD-Fraktion allerdings der Stimme. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschüssen zusammen mit dem Entwurf des dazugehörigen Haushaltsbegleitgesetzes in der Drucksache 19/881 beraten. Die Beschlussempfehlung dazu liegt Ihnen in der Drucksache 19/1256 vor. Obwohl beide Gesetzentwürfe bereits am 22. März in erster Beratung im Plenum behandelt worden waren, war das Beratungsverfahren in den Ausschüssen erneut wie beim ersten Nachtrag zeitlich sehr gedrängt: Am 12. April nahm der Haushaltsausschuss seine Beratungen auf und beschloss, die kommunalen Spitzenverbände am 19. April anzuhören sowie acht Fachausschüsse um eine Stellungnahme zu den sie betreffenden Teilen der Gesetzentwürfe zu bitten. Die Fachausschüsse führten ihre diesbezüglichen Beratungen zwischen dem 14. und dem 24. April durch. Am 19. April hörte der Haushaltsausschuss die kommunalen Spitzenverbände an und nahm eine Stellungnahme des Landesrechnungshofs entgegen. Kurz vor dieser Sitzung wurde ein Änderungsvorschlag der Fraktionen der SPD und der Grünen zum Haushaltsbegleitgesetz verteilt, der dann durch eine überarbeitete Fassung ersetzt wurde, die in der Sitzung verteilt wurde. Daneben wurde einen Tag später ein entsprechender Änderungsvorschlag zum Nachtragshaushaltsgesetz verteilt. Von einem Teil des Änderungsvorschlages zum Haushaltsbegleitgesetz waren auch die Kommunen betroffen. Die kommunalen Spitzenverbände kündigten insoweit bei ihrer Anhörung am 19. April eine ergänzende schriftliche Stellungnahme an. Diese Stellungnahme erreichte den Haushaltsausschuss kurz vor Ende seiner Sitzung am 26. April. Am 21. April legte auch die CDU-Fraktion Änderungsvorschläge zum Haushaltsbegleitgesetz und zum Nachtragshaushaltsgesetz vor. Am Mittag sowie am Nachmittag des 24. April legten die Fraktionen der SPD und der Grünen weitere Änderungsvorschläge zum Haushaltsbegleitgesetz und zum Nachtragshaushaltsgesetz vor, durch die ihre entsprechenden Anträge vom 19. und 20. April noch einmal geändert wurden. Mit einer am Nachmittag des 25. April verteilten Vorlage zum Haushaltsbegleitgesetz wies der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf hin, dass er bei diesem zeitlichen Ablauf die Änderungsvorschläge der Fraktionen nur noch summarisch habe prüfen können. Außerdem wies der GBD auf eine neuere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, aus der sich im Hinblick auf die sehr kurzfristig vorgelegten Änderungsvorschläge auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens ergeben könnten. Denn der Status der Gleichheit der Abgeordneten verlange nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass alle Abgeordneten die für eine gleiche Mitwirkung an der parlamentarischen Willensbildung erforderlichen Informationen nicht nur erlangten, sondern diese auch noch verarbeiten könnten. Für eine Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren, die dieses Recht beeinträchtige, müsse so das Bundesverfassungsgericht zumindest ein sachlicher Grund gegeben sein. Am 26. April, dem Tag, der für die Mitberatung im Rechtsausschuss und die abschließende Beschlussfassung im Haushaltsausschuss vorgesehen war, stand nach alledem für eine Befassung mit den Änderungsvorschlägen, die von den die Landesregierung tragenden Fraktionen eingebracht wurden, nur eine Woche, in Teilen sogar nur ein Zeitraum von eineinhalb Tagen zur Verfügung. Den um Stellungnahme gebetenen Fachausschüssen hatten die Änderungsvorschläge teilweise nicht, jedenfalls aber nicht in ihrer endgültigen Fassung vorgelegen. Im Hinblick auf diesen Verfahrensablauf beantragte die CDU-Fraktion am 26. April sowohl im Rechtsausschuss als auch im Haushaltsausschuss, den Beschluss über eine Beschlussempfehlung zu vertagen, um die Beschlussfassung des Landtages über den Nachtragshaushalt in das Juni-Plenum zu verschieben. Dieser Antrag wurde in beiden Ausschüssen jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen abgelehnt. Stattdessen schlossen beide Ausschüsse ihre Beratungen am 26. April ab. Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung bereinigt um finanzielle Effekte ein zusätzliches Haushaltsvolumen von 776 Millionen Euro vor. 472 Millionen Euro davon sollen für die Bewältigung des Fluchtgeschehens und die Entlastung der Kommunen eingesetzt werden. Davon sollen wiederum 362 Millionen Euro unmittelbar an die Kommunen gehen. Darüber hinaus sollen für 110 Millionen Euro die Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen aufgestockt werden. Die weiteren 304 Millionen Euro sind für verschiedene Einzelmaßnahmen vorgesehen. Außerdem sollen die 970 Millionen Euro des Sofortprogramms zur Abfederung der Folgen der Energiekrise aus dem ersten Nachtragshaushalt, soweit sie noch nicht bewirtschaftet wurden, den jeweiligen Ressorts zugeordnet werden. Darüber hinaus sieht der zweite Nachtragshaushalt 2023 zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen von mehr als 800 Millionen Euro vor. Unter anderem ist eine Verpflichtungsermächtigung für zusätzliche Krankenhausstrukturmaßnahmen in Höhe von 210 Millionen Euro geplant. Finanziert werden soll der zweite Nachtragshaushalt 2023 nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere aus Bundesmitteln für Geflüchtete und für das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz sowie aus der Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs 2022. Die fortgeschriebene Konjunkturkomponente beträgt nach den in der Begründung des Gesetzentwurfs enthaltenen Berechnungen der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 nunmehr 770 Millionen Euro. Daraus ergibt sich einerseits, dass weiterhin keine Zuführung an die Konjunkturbereinigungsrücklage erfolgen muss. Andererseits soll, obwohl es aufgrund der negativen Konjunkturkomponente zulässig wäre, wiederum keine Nettokreditaufnahme erfolgen. Die kurzfristig eingebrachten Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und der Grünen sehen über den Gesetzentwurf der Landesregierung hinaus letztlich zusätzliche Ausgaben in Höhe von gut 15,5 Millionen Euro vor. Davon sollen rund 8 Millionen Euro für eine Erhöhung der Zulagen für Bedienstete bei der Polizei, der Feuerwehr, im Steuerfahndungsdienst und im Justizvollzugsdienst verwendet werden. Darüber hinaus soll eine Schulgeldfreiheit für bestimmte Ausbildungsberufe im Gesundheitsbereich eingeführt werden. Hierfür sollen Ausgaben in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro veranschlagt werden. Ferner sind 3,5 Millionen Euro zur Finanzierung von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorgesehen. Diese Mehrausgaben sollen in Höhe von gut 12 Millionen Euro durch weitere Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine und im Übrigen durch eine Erhöhung der globalen Minderausgabe zum Haushaltsausgleich gegenfinanziert werden. Die davon abweichenden Änderungsvorschläge der CDU wurden mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion der AfD hatte im Haushaltsausschuss einen Änderungsantrag zum Plenum angekündigt. Dieser liegt Ihnen inzwischen in der Drucksache 19/1259 vor. Nochmals möchte ich darauf hinweisen, dass das, was ich bereits in der 3. Plenarsitzung am 30. November 2022 gesagt habe, weiter gilt. Zitat: „Darum sollten solche kurzfristigen Abläufe, wie ich sie gerade geschildert habe, die absolute Ausnahme bleiben und wirklich nur in einer tatsächlich festgestellten Notlage die hier nicht festgestellt worden ist zur Anwendung kommen.“ Denn der Status der Gleichheit der Abgeordneten verlangt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass alle Abgeordneten die für eine gleiche Mitwirkung an einer parlamentarischen Willensbildung erforderlichen Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch noch verarbeiten können müssen. Für eine Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren, die dieses Recht beeinträchtigte, müsse so das Bundesverfassungsgericht zumindest ein sachlicher Grund gegeben sein. Dieser ist aber nicht vorhanden. Um es Ihnen auch nicht vorzuenthalten, möchte ich abschließend die Präsidentin des Landtages zitieren, die in ihrer ersten Rede gesagt hat Zitat : „Sie alle in der zukünftigen Landesregierung“ bzw. der jetzigen Landesregierung „haben mit diesem Parlament einen starken Partner an der Seite, der mit Ihnen zusammen zum Wohl des Volkes arbeiten will. Aber bitte vergessen Sie dabei nie, dass Sie diesem Parlament verpflichtet sind und nicht das Parlament Ihnen.“ Meine Damen und Herren, das ist der Kern des Grundsatzes dieses Parlamentarismus. Im Namen des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich Sie, der vorgelegten Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 19/1255 sowie auch der Beschussempfehlung zu dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes in der Drucksache 19/1256 Ihre Zustimmung zu geben. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Damit kann der Minister antworten, und wir tragen die zwei Fragen ein. Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Ich freue mich für Sie, dass Sie wissen, mit welchem Geschlecht sie leben und geboren wurden. Ich kann nur sagen: Es gibt durchaus Mediziner in Ihrer Fraktion, die Ihnen erklären können, dass es wirklich nicht immer ganz einfach, das festzustellen, und dass Menschen schon viel Leid zugefügt wurde, weil ihnen bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen wurde, sich aber erst später herausstellte, dass phänotypisches und genotypisches Geschlecht nicht übereinstimmen. Aber das führt hier jetzt zu weit. Ich gehe jetzt auf Ihre Frage ein: Ich denke, wir können davon ausgehen, dass eine solche Entscheidung nicht unüberlegt stattfindet. Bei Kindern und Jugendlichen gibt es gesonderte Regelungen. Bei unter 14-Jährigen müssen die Eltern oder Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. Über 14-Jährige benötigen die Zustimmung der Eltern. Falls die Zustimmung der Eltern nicht vorliegt, soll ein Familiengericht entscheiden. Als Landesregierung ist es also unsere Verantwortung, Kinder und Jugendliche bestmöglich über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt aufzuklären. Ist Wissen darüber vorhanden, können betroffene Kinder und Jugendliche im Rahmen des Entscheidungsprozesses bestmöglich vorbereitet werden. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Minister. Die Behandlung der Dringlichen Anfragen ist beendet.

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Alexander Saade SPD

Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik und weiterer polizeilicher Lagebilder

Alexander Saade (SPD): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist ein wichtiges Instrument zur Erfassung und Analyse von Kriminalität. Sie dient Strafverfolgungsbehörden, Politikern, Wissenschaftlern und der Öffentlichkeit als Informationsquelle über die Art, das Ausmaß und die Entwicklung der Kriminalität. Die Kriminalstatistik dient so der Planung und der Ressourcenverteilung. Denn die in der Polizeilichen Kriminalstatistik PKS erfassten Daten helfen den Strafverfolgungsbehörden bei der Identifizierung von Kriminalitätsschwerpunkten, bei der Planung von Präventionsmaßnahmen, der Ressourcenverteilung und der Gesetzgebung. Über einen längeren Zeitraum betrachtet ermöglicht sie uns auch eine Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung, indem sie Veränderungen im Aufkommen und in der Art der Delikte aufzeigt. Kurzum: Es lässt sich sagen, dass die PKS zur Transparenz und zum Verständnis der Kriminalitätssituation in der Öffentlichkeit beiträgt und so eine informierte Diskussion über Kriminalität und Kriminalitätspolitik ermöglicht. Die Kriminalitätsstatistik hat trotz ihrer Nützlichkeit aber auch einige Schwächen. Das ist ganz klar. Bei der Interpretation der Daten müssen wir das natürlich auch immer berücksichtigen. Wenn Informationen nicht oder nicht richtig erfasst werden, kann nämlich auch nichts ausgewertet werden. Die Qualität der erfassten Daten kann je nach Land, Polizeidienststelle und Region variieren und so auch für Verzerrungen sorgen. Dazu kommen vielleicht noch unterschiedliche oder unklare Definitionen. Kurz und knapp: Die Basis, die Qualität der Daten entscheidet. In der heutigen Gesellschaft sind neben Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte auch Femizide, Angriffe auf queere Menschen und Journalistinnen und Journalisten zunehmend präsent. Diese Formen von Gewalt- und Hasskriminalität wollen wir nicht hinnehmen. Um effektivere Strategien zur Bekämpfung und Prävention dieser Straftaten entwickeln zu können, bedarf es jedoch einer soliden Datengrundlage. Wir bitten die Landesregierung daher, sich auf Bundesebene für die Verbesserung dieser Grundlagen einzusetzen. Wir brauchen eine einheitliche, tiefergehende statistische Erfassung von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten, queerfeindlichen Straftaten bzw. auch Straftaten, die sich gegen die Geschlechtsidentität richten. Die Daten sind von entscheidender Bedeutung, um ein klareres Bild von der tatsächlichen Situation zu bekommen. Die Informationen werden dann wiederum dazu beitragen, dass wir gezieltere Maßnahmen zur Prävention und zum Opferschutz ergreifen können. Sie werden auch dazu beitragen, dass die Strafverfolgung verbessert werden kann, damit wir Täterinnen und Täter effektiver zur Rechenschaft ziehen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Schwachpunkt der Statistik ist das Dunkelfeld. Die Kriminalstatistik erfasst natürlich nur die Straftaten, die bei der Polizei angezeigt und aufgenommen werden. Viele Delikte werden jedoch gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Das hat verschiedene Gründe. Das ist dann das sogenannte Dunkelfeld. Es können ethische Gründe sein. Es können soziale Gründe sein. Es kann vielleicht aber auch die Angst vor den Strafverfolgungsbehörden selbst sein. Um auch dieses Dunkelfeld in den genannten Phänomenbereichen aufhellen zu können, wollen wir auf Bundesebene Forschungsvorhaben und Studien initiiert wissen. Wir müssen mögliche Hemmschwellen hinsichtlich der Anzeigebereitschaft identifizieren, damit wir sie dann auch gezielt abbauen können. Auch das würde die Grundlage zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsphänomene verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch auf Landesebene wollen wir Optimierungsmöglichkeiten nutzen. Wir alle wissen, dass Rettungs- und Einsatzkräfte tagtäglich hohen Risiken ausgesetzt sind, um uns zu helfen und zu schützen. Jegliche Gewalt gegen diese Menschen nehmen wir ernst. In Niedersachsen wollen wir Gewalttaten gegen Rettungs- und Einsatzkräfte zukünftig in einem Lagebild des Landes gesondert erfasst wissen. Die genauere Erfassung dieser Taten wird uns dann helfen, den Umfang und die Art der Gewalt besser zu verstehen. Wir können auch da gezieltere Maßnahmen ergreifen, um unsere Rettungs- und Einsatzkräfte besser zu schützen und die Täterinnen und Täter effektiver zur Rechenschaft zu ziehen. Ich appelliere daher an Sie alle, diesen Antrag zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass diese Punkte schnell umgesetzt werden können. Vielen Dank. Vizepräsident Marcus Bosse:

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Stephan Bothe AfD

Den Gefahren für die Demokratie entgegentreten - dem Links- und Klimaextremismus keinen Raum geben und analog zu anderen Extremismusformen bekämpfen!

90 Sekunden gemäß § 77 GO LT. Bitte! Stephan Bothe (AfD): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin, ich sage Ihnen jetzt mal was als Vater von zwei Kindern: Wenn man sich mit einem Thema nicht so ganz auskennt, sollte man vielleicht vorsichtig sein mit dem, was man sagt. Zum Thema „Mit uns will keiner spielen“: Es wurden Hunderte Wirte von Linksextremisten bedroht. Sie wurden bedroht, es wurden Scheiben eingeschlagen, es wurden Fassaden beschmiert - und Sie machen daraus ein Kinderspiel. Und das als Landtagsabgeordnete! Das ist ein Unding. Auch Politiker Ihrer Partei wurden schon Opfer von Angriffen linksextremistischer Gruppen. Vielleicht sollten Sie das mal googeln oder Ihre Kollegen fragen, was in der Vergangenheit passiert ist! Was Sie getan haben, ist, eine Form des Extremismus zu verharmlosen. Dass das von der CDU kommt, hätte ich nicht gedacht. Da hätte ich eher auf den gleich folgenden Wortbeitrag des Kollegen Lühmann gesetzt, auf den ich mich sehr freue. Es ist ganz einfach: Es handelt sich um einen Antrag, der sich mit dem Linksextremismus auseinandersetzt. Dass es andere Formen des Extremismus gibt, ist doch völlig klar. Das haben wir in keinster Weise geleugnet. Zum Thema Landespräventionsrat: Tun Sie mir einen Gefallen: Gehen Sie mal auf dessen Seite, und geben Sie in die Suche oben „Linksextremismus“ ein! Da werden Sie keine Ergebnisse finden, weil diese Landesregierung nichts gegen den Linksextremismus macht, und das werden wir ändern. Danke. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Frau Abgeordnete Thiemann möchte

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Vielen Dank für die Frage. Der Kastanienhof ist mir übrigens ein Begriff. Ich bin damit in Kontakt gewesen und habe das Geschehen beobachtet. Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen regelt in § 7, dass die Betreiber eines Heimes der Heimaufsicht unverzüglich anzeigen müssen, wenn sie schließen; ich sagte es schon. Außerdem ist völlig klar, dass dann auch geregelt sein muss, wo die Bewohnerinnen und Bewohner untergebracht werden. Eine Insolvenz oder ein Abmelden bedeutet primär nicht, dass die Einrichtung sofort geschlossen ist, sondern das erfolgt ja in einem gewissen Zeitraum. Deshalb gibt es die Spielregel, dass gemeinsam mit der Heimaufsichtsbehörde vor Ort dafür zu sorgen ist, dass eine Unterbringung der Pflegebedürftigen gewährleistet ist. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Der Minister ist dabei, zu beantworten. Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Wie? - Da, wo Platz ist! Es ist momentan noch genügend Platz da. Das hat ja auch die erste Frage, wie viele Plätze frei bzw. Betten nicht belegt sind, gespiegelt. Es sind Plätze da. Und wir haben nicht von Problemen gehört, dass es bei geschlossenen Einrichtungen zu irgendwelchen Problemen gekommen ist, dass Menschen nicht untergebracht worden sind. Es ist das Ziel, sie möglichst heimatnah unterzubringen. Ich habe in dieser Woche das sage ich ganz ehrlich ein Gespräch mit der Caritas gehabt, die in Osnabrück ein Heim für Schwerstbehinderte schließen musste. Da ist es nicht gelungen, die Pflegebedürftigen heimatnah unterzubringen, sondern sie sind leider auch auf andere Bundesländer verteilt worden. Aber sie sind nicht in irgendeiner Art und Weise nicht untergebracht worden. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Dr.in Meyer von Bündnis 90/Die Grünen.

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Klaus Wichmann AfD

Mitteilungen der Präsidentin

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Geschäftsordnung: Herr Bajus, bitte! Volker Bajus (GRÜNE): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man muss sich doch auch einmal fragen: Wem nützt eigentlich das, was wir hier gerade unter uns erleben, in der Diskussion? Wir leben im Zeitalter der Aufmerksamkeitsökonomie. Genau das ist doch der Grund, warum spektakuläre Aktionen gemacht werden. Insofern glaube ich: Das, was wir hier als Eskalation der Debatte haben, Herr Lechner, nützt Ihnen wenig. Aber das nützt den Rändern. Die sitzen links von Ihnen - aus meiner Sicht rechts von Ihnen. Insofern ist es auch unter Demokratiegesichtspunkten nicht weise, was Sie an dieser Stelle tun. Ich sehe nicht einen einzigen Punkt, wo Ihre Rechte heute Morgen eingeschränkt worden sind. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie sich so hier hinstellen. Schlimmer noch: Sie stellen sich hier und fällen Urteile. - Das ist nicht unsere Aufgabe! Sie sind nicht Richter hier in diesem Land, genauso wenig wie Herr Wichmann hier nicht Ermittlungsergebnisse vorstellen kann. Wir wissen nicht, wer hier was im Detail gemacht hat. Das machen die Sicherheitsbehörden. Und das ist gut so. Es gibt eine Gewaltenteilung in diesem Land. Diese Gewaltenteilung ist zu respektieren. Zu dieser Gewaltenteilung gehört auch, dass wir hier eben nicht juristische Urteile vornehmen, sondern das am Ende anderen überlassen. Ich gehe mit Ihnen wirklich konform: Am Ende werden die Ermittlungsergebnisse auch Schuldige und Verantwortliche finden und werden auch entsprechende Urteile ergehen. Zweifelsohne das ist etwas, was wir sehr ernst nehmen müssen ist das Parlament ein sehr sensibler Bereich. Insofern kann man hier nicht machen Das steht doch außer Frage! Es gibt hier doch einen grunddemokratischen Konsens, den wir alle teilen. Insofern ist auch diese Aktion so, wie sie abgelaufen ist, natürlich nicht in Ordnung. Aber ich muss die Debatte doch nicht auch noch verschärfen! Ich muss doch alles dafür tun das macht übrigens die Polizei; unsere Präsidentin hat heute Morgen vorgetragen, dass es einen Konfliktdialog der Polizei gibt , um die Lage zu entschärfen und so schnell wie möglich aufzulösen. Das, was wir jetzt tun, nützt eben nicht dieser Entschärfung, sondern das verschärft die Lage. Wie kann man so handeln? Das ist alles andere, als das richtige Maß gefunden zu haben. Das ist alles andere als besonnen, und das ist alles andere als zielführend. Denn zielführend kann doch nur sein, dass wir eine Konfliktlage auflösen. Das geht am Ende am besten über das direkte Gespräch. Noch einmal: Das hier ist ein Haus des Wortes. Kehren Sie zurück zum demokratischen Dialog, und hören Sie mit Spielereien mit der Geschäftsordnung auf! Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt:

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Pascal Mennen GRÜNE

Eltern und Kinder nicht im Stich lassen - Ganztagsausbau verlässlich regeln

Guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen. Der Ganztagsausbau wird verlässlich geregelt werden. Bis Jahresende werden wichtige schulische Rahmenbedingungen geregelt, und bereits deutlich vorher werden die Verhandlungsergebnisse u. a. mit den kommunalen Spitzen erfolgreich abgeschlossen sein; ergo werden Eltern und Kinder und auch die Kommunen natürlich nicht im Stich gelassen. Vielen Dank. Sehr geehrte Kolleg*innen! Damit hätte ich meine Rede jetzt auch schon beenden können. Mal im Ernst, liebe CDU, Sie tun immer so, als müssten Sie der rot-grünen Landesregierung helfen. Dabei ist sie es, die hier gerade richtig viel schafft. Ein wirklich viel zu leicht durchschaubares Manöver, sehr geehrte Kolleg*innen! Als schulpolitischer Sprecher meiner Fraktion hier in Hannover und meiner Fraktion im Lüneburger Stadtrat weiß ich um die Ganztagsprobleme vor Ort. Dabei geht es eher selten um die Bedarfe der Eltern und erst recht nicht um die der Kinder. Das ist schade. Denn genau hier bietet ein gutes Ganztagskonzept viele Chancen, Bildungsgerechtigkeit ein ganzes Stück näherzukommen. Pädagogisch gesehen ist ein rhythmisierter Ganztag, ein rhythmisiertes Angebot mit unterrichtlichen und weiteren pädagogischen Angeboten von beispielsweise externen Partnern der Jugendhilfe ideal für ganzheitliches Lernen, und genau dahin wollen wir. Für Eltern ist ein verlässliches Ganztagsangebot an vier Tagen in der Woche bis 15 Uhr, aber mit verschiedenen Abholzeiten für die flexible Familienplanung ideal, und genau da wollen wir perspektivisch auch hin. Wir haben eine konkrete Zielvorstellung, an der Umsetzung arbeiten wir mit Hochdruck, und wir räumen die Hindernisse beiseite. Sehr geehrte Kolleg*innen, natürlich wissen wir, dass im Bereich Bauen, im Bereich zukünftiger Kostenaufteilung zwischen Land und Kommunen und auch im Bereich des Fachkräftemangels noch offene Fragen sind. Dazu wurde im Kultusausschuss teilweise schon unterrichtet. Und wir alle wissen aus unseren Hintergrundgesprächen, dass Lösungen in Fragen der Personalkosten und Sachmittel in Sicht sind. Hierzu macht unsere Kultusministerin den kommunalen Trägern gute und auch konstruktive Angebote. - Das liegt in der Natur der Sache, Herr Fühner! Sehr geehrte Kolleg*innen, ich tausche mich mit vielen anderen Kolleg*innen, auch mit unserem Dezernenten vor Ort in Lüneburg, mit den Oberbürgermeister*innen und Bürgermeister*innen umliegender Gemeinden und mit den möglichen zukünftigen Partner*innen des schulischen Ganztags aus. Das tun wir sicherlich alle sehr intensiv. Denn, ganz ehrlich, das Thema Ganztagsschule wird nicht durch einen überhaupt nicht aktuellen Antrag zur Aktuellen Stunde gelöst, sondern durch gutes, umsichtiges und auch ehrliches Planen und Regierungshandeln. Wenn wir uns dann noch ganz ehrlich machen und nicht nur Eltern und Kinder in die Überschrift packen, sondern wirklich über diese sprechen ausführlich , über ihre Bedarfe, über ihre Wünsche und über ihre Bedingungen, dann dauert das. Und dann, liebe CDU, wären wir auch schon einen ganzen Schritt weiter. Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt:

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Grant Hendrik Tonne SPD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, bevor ich zum Nachtragshaushalt selbst komme, will ich zumindest festhalten, dass es schon auffällig war, mit welcher Kraftanstrengung sich insbesondere die CDU heute bemüht hat, die Abstimmung darüber zu verhindern, und zwar immer nur mit formalen Argumenten. Aber wenn man jetzt eben gerade die Rede gehört hat, dann konnte man einen Eindruck bekommen, warum das so ist. Wer nicht auf dem Spielfeld für einen Nachtragshaushalt steht, der versucht, mit formalen Argumenten eine Abstimmung zu verhindern. Das lassen wir Ihnen schlicht nicht durchgehen, Herr Lechner! Ich will als allererstes recht herzlichen Dank sagen an alle Beteiligten. Hier ist in kurzer Zeit ein guter, ein verantwortungsvoller und ein mit wichtigen Beschlüssen versehener Nachtragshaushalt 2023 fertiggestellt worden mit Signalen, die dieses Land, die Niedersachsen dringend benötigt. Deswegen herzlichen Dank an das Finanzministerium, die Landtagsverwaltung, die Koalitionspartner und die eigene Fraktion für die engagierte Arbeit an der Fertigstellung. Es sind diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, die es geschafft haben, nach vier Wochen in dieser Wahlperiode einen ersten Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen - knapp 3 Milliarden Euro. Es ist gelungen, sechs Monate später einen weiteren Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen mit einem zusätzlichen Volumen von 780 Millionen Euro. Und in noch einmal sechs Monaten werden wir dann den regulären Haushalt für 2024 verabschieden. Ich finde, dass diese Schlagzahl und auch die Stringenz auf der einen Seite eine wirklich gute Leistung darstellen, auf der anderen Seite aber auch deshalb notwendig sind, weil wir hier nach wie vor mit dem Thema Krisenbewältigung befasst sind, das eine große Herausforderung ist, und deswegen alle zu Recht auch zügiges Handeln erwarten dürfen. Wir haben nach wie vor keine „normalpolitische“ Lage, wir befinden uns nach wie vor in unruhigen Zeiten, und deswegen gilt es, weiter entschlossen auf die äußeren Umstände zu reagieren und dabei auch den Blick nach vorne zu richten. Meine Damen und Herren, wir haben schon mit dem ersten Nachtrag sehr klar hinterlegt: Wir lassen in diesem Land niemanden alleine. - Dieser Anspruch galt, und er gilt auch weiterhin, und mit den Schwerpunkten „Unterstützung der Kommunen“, „Innere Sicherheit“, „Bildung“, „Klimaschutz“ und „Bezahlbares Wohnen“ sind das eben auch die richtigen nächsten Schritte für einen Nachtragshaushalt 2023. Schauen wir auf die Details des Nachtragshaushaltes. 362 Millionen Euro das Gros der erhöhten Ausgaben gehen unmittelbar an die Kommunen, um insbesondere die Unterbringung von geflüchteten Menschen zu stemmen. Diese Summe resultiert aus den gemeinsamen Vereinbarungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Verbunden mit den beiden Nachtragshaushalten, sind ja 1,4 Milliarden Euro zusätzlich an die Kommunen gegangen, um sie in der Krise zu unterstützen. Dieses zügige Handeln schafft Sicherheit, es schafft Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Auch deshalb habe ich kein Verständnis für die Versuche der Opposition, die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zu verhindern. Mit 110 Millionen Euro wird die Landesaufnahmebehörde gestärkt. Sukzessive kommen wir auf 20 000 Erstaufnahmeplätze des Landes - 20 000 Plätze! Auch hier will ich einen herzlichen Dank an alle Beteiligten richten für ihre unermüdliche Arbeit, für die Schaffung dieser zusätzlichen Plätze, aber auch für die Idee, die dahintersteht: für den Ausbau von Plätzen in kleineren Einrichtungen mit transparentem Verfahren für Unterstützung in ganz Niedersachsen zu werben. Es ist auch unsere gemeinsame Aufgabe als Abgeordnete, für diesen Prozess vor Ort zu werben und dafür Sorge zu tragen, dass wir diese Herausforderung gemeinsam meistern. Das ist dann gut für das Land, es ist aber auch eine wichtige Unterstützung für die Kommunen, die damit einen Zeitpuffer haben auch mit Blick auf die Frage, wann ihnen weitere Flüchtlinge zugewiesen werden. Das hilft allen, und deswegen müssen wir es jetzt beschließen. Ich glaube, uns allen haben die Silvesterereignisse, die wir in der gesamten Bundesrepublik erlebt haben, zu schaffen gemacht - der Umgang mit Polizei, mit Feuerwehr und Rettungskräften. Wir haben in Teilen unseres Landes einen völlig enthemmten Egoismus erlebt im Umgang mit Menschen, im Umgang mit denjenigen, die täglich für uns den Buckel krumm machen. Und ich sage deutlich: Jeder einzelne Angriff ist exakt einer zu viel, und es ist erforderlich, vielfältig darauf zu reagieren. Eine dieser Reaktionen ist, dass wir uns die Zulage anschauen und in diesem Nachtragshaushalt ein klares Signal geben, nämlich diese für Polizei, für Justizvollzug, für Feuerwehr und für Steuerfahndung auf 180 Euro anzuheben. Damit, meine Damen und Herren, sind wir im Bundesländervergleich Nummer 1. Das können wir dann auch sehr selbstbewusst und sehr deutlich nach außen kommunizieren. Herr Lechner, ich will Ihnen das nicht ersparen: Dieser Schritt war mit Ihnen in der letzten Wahlperiode eben nicht umsetzbar. Wir hätten es haben können, aber mit der CDU war es nicht umsetzbar. Von daher ist auch Ihr Änderungsantrag völlig unglaubwürdig, nach dem Motto: Darf es auch ein bisschen mehr sein? Das nimmt Ihnen doch wirklich keiner ab! Sie hätten es machen können, Sie haben es nicht getan. Jetzt wird es umgesetzt. Als Herr von Danwitz vorhin beim Thema Schulgeld sagte, das hätten wir vergessen anzumelden, habe ich geschmunzelt. Nein, das haben wir nicht! Selbstverständlich wurde es angemeldet. Der Finanzminister hat es gestrichen, um es einmal ganz deutlich zu sagen. Deswegen wird es jetzt und hier umgesetzt. Wenn Sie es noch deutlicher hören wollen ich dachte, Sie wüssten noch, wer in der letzten Wahlperiode Finanzminister war , sage ich Ihnen das gern: Es war der Kollege Hilbers. Er hat diese Maßnahme gestrichen. Herr Heere, Rot-Grün und diese Landesregierung setzen es um. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen Rot-Grün und der Regierung unter Ihrer Beteiligung. Meine Damen und Herren, ein langer Weg zur Gebührenfreiheit nimmt hier einen wichtigen Meilenstein. Deswegen lohnt es sich auch, das noch einmal auf der Strecke einzusortieren: Wir haben unter Ministerpräsident Stephan Weil hier in Niedersachsen die Studiengebühren abgeschafft. Wir haben die Gebührenfreiheit in der Kita eingeführt, und jetzt vollenden wir dies mit der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen und den sozialen Berufen. Das ist unser Anspruch von Chancengleichheit. Sie wird in Niedersachsen ganz konkret umgesetzt. Bildung darf nicht vom Portemonnaie abhängen. Wir sorgen dafür, dass genau das auch in Niedersachsen möglich ist. Ich sage es Ihnen noch einmal: Mit diesem zweiten Nachtragshaushalt stellt sich die Koalition einerseits den akuten Herausforderungen, und wir setzen auf der anderen Seite wichtige weitere politische Prioritäten. Ich habe Kommunen, Sicherheit und Bildung als drei Beispiele genannt. Schauen wir in aller Kürze auf die Änderungsanträge, die uns vorliegen, und die Debatten, die dazu notwendig sind. Der Antrag der AfD ist, ehrlich gesagt, fast so, wie ich ihn erwartet habe. Bevor Sie sich freuen: Es könnte darauf hinauslaufen, dass es kein Lob wird. Von einer Partei, die bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wird, deren Jugendorganisation als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, kommt erwartungsgemäß ein Antrag, der spaltet, der andere abwertet, ohne eine einzige eigene Idee, ohne eine einzige eigene Vision. Streichen, wegnehmen, Neid und Missgunst säen, das atmet Ihr Änderungsantrag. Das ist ein erbärmliches Stück Arbeit, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren, schauen wir uns dann den Antrag der CDU-Fraktion an. Ich habe lange überlegt, ob ihn der Begriff „Sorglose Leichtigkeit“ hinreichend beschreibt. Ich halte diesen Antrag insbesondere deshalb für unverantwortlich, weil die Geschichte, die Sie erzählen wollen, mit den Maßnahmen, die Sie treffen, nur ein einziges Mal zu erzählen ist, und auch nur zu erzählen ist, wenn man in der Opposition ist. Ich habe mich beim Lesen gefragt, wo eigentlich der finanzpolitische Kurs von Reinhold Hilbers geblieben ist. Damit wir uns nicht missverstehen: Den habe ich häufig genug nicht geteilt. Aber wenigstens kann man sagen, dass er einen finanzpolitischen Kurs hatte. Der ist unter der Führung, die jetzt hier vorn sitzt, vollkommen abhandengekommen. Ein Kurs ist an keiner einzigen Stelle mehr zu erkennen. Im Normalfall müssen die Fraktionen Schwerpunkte setzen und dann ehrlich kommunizieren, wo sie diese sehen und wie sie sie finanzieren wollen. Sie aber laufen immer mit einer Botschaft durch das Land, als gäbe es kein Morgen mehr: Hauen wir das Geld raus, das jetzt da ist! - Dann lesen Sie besser Ihren Antrag genau. - Wenn man genauer hinschaut, dann fällt diese Maske unheimlich schnell. Sie entnehmen das Geld für diese teils riesigen Vorhaben nämlich insbesondere aus Sondervermögen. Sie lassen dabei ganz bewusst außer Acht, dass Vorhaben langfristig finanziert werden müssen. Die Botschaft, die Ihrem gesamten Antrag zugrunde liegt, ist wirklich abenteuerlich. Das gilt umso mehr, als das Ende des Krieges in der Ukraine und resultierende Folgekosten leider nicht absehbar sind. Das wird von Ihnen schlicht ignoriert. Man kann das ganze System des Antrages sehr kurz fassen: Langfristige Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung dieses Landes werden für kurzfristige Effekthascherei gestrichen. Das hat nichts mit der Übernahme von Verantwortung zu tun, meine Damen und Herren. Ganz ehrlich gesagt wir alle, jeder in diesem Haus, wissen es, und Sie wissen es auch : Sie hätten diesen Änderungsantrag in Regierungsverantwortung niemals gestellt. Sie hätten ihn niemals gestellt. Weil Ihnen das klar ist, veranstalten Sie hier heute auch ein Ablenkungsmanöver nach dem nächsten und versuchen, die Beschlussfassung zum Haushalt zu verhindern. Das ist nicht das, was ich mir unter einer ernstzunehmenden Opposition vorstelle, meine Damen und Herren. Herr Lechner, Sie haben vorhin mehrere Themen angesprochen. Ich will zumindest in alles Kürze zum Thema „Fachkräfte Kita“ darauf hinweisen dass wir dort großen Handlungsbedarf haben, ist unbestritten , dass das, was Sie gefordert haben, entweder umgesetzt ist oder im Haushaltsbegleitgesetz steht. Gucken Sie da noch mal ein bisschen drauf! Thema Industriestrompreis: Es ist unserem Ministerpräsidenten zu verdanken, dass das Thema vorangetrieben wird. Er ist derjenige, der es zusammen mit dem Umweltminister und dem Wirtschaftsminister energisch vorantreibt. Die CDU steht bei dem Thema nicht auf dem Spielfeld, meine Damen und Herren. Es lohnt sich, sich bei dem, was dieses Jahr notwendig ist, was gemacht werden muss, sehr genau anzugucken, wo wir stehen. Wir stehen im Mai 2023 deutlich besser da, als wir das im Herbst 2022 diskutiert und auch vermutet haben. Das ist kein Grund, um in eine Laissez-faire-Haltung zu verfallen, sondern vielmehr ein Grund, weiterhin angestrengt zu arbeiten. Es ist deshalb so, weil alle mitgezogen haben. Aber es ist auch deswegen deutlich besser gelaufen, weil diese Landesregierung mit einer guten Mischung aus kurzfristiger Hilfe und langfristiger Planung den richtigen Weg eingeschlagen und dabei auch dafür Sorge getragen hat, dieses Land gut aufzustellen. Alle langfristig anzugehenden Herausforderungen werden von Ihnen, Herr Lechner, komplett ignoriert. Wir haben einen Klimawandel, wir haben Sanierungsbedarf. Das existiert für Sie nicht. Mittel können wir wegstreichen. Wir haben Bedarfe von Zigtausenden Menschen an bezahlbarem Wohnraum. Antwort: Keine! - Nehmen wir heraus. Wir haben in der Krise weiterhin die Verantwortung und auch die Pflicht, Sicherheit für Arbeitsplätze in diesem Land zu garantieren durch Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Sie streichen Sie heraus. Meine Damen und Herren, Sie wollen als CDU das Geld nicht einfach anders verteilen das könnte man Ihnen ja noch zugutehalten , sondern mit dem, was Sie vorschlagen, richten Sie Schaden für dieses Land an. Deswegen dürfen Sie mit dem Änderungsantrag auch nicht durchkommen. Wir legen Ihnen mit dem Nachtragshaushalt 2023 und mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen eine gute Mischung aus dem akut Notwendigen, dem finanziell Machbaren und dem langfristig Notwendigen und Zuplanenden vor. Über das Ergebnis dieser auch intensiven Beratungen sind wir glücklich, weil wir davon überzeugt sind, dass das der richtige Weg ist, dieses Land vernünftig zu gestalten. Das gilt kurzfristig, und das gilt vor allem das ist ein Gegensatz zu Ihnen auf Strecke. Deshalb werbe ich für Unterstützung. Herzlichen Dank.

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Jan Bauer CDU

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Jan Bauer (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! „Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?“ Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste spricht laut einem NDR-Bericht hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage der Alten- und Pflegeheime von einer „sehr ernsten Lage“. Zu den Hauptgründen für die finanzielle Schieflage vieler Betreiber wird neben steigenden Energie- und Sachkosten sowie hohem Bürokratieaufwand in dem Bericht ausgeführt, dass viele Betreiber schlicht kein Personal mehr finden. Sowohl Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft als auch der Landespflegebericht bestätigen einen massiven Fachkräftemangel. Während das Institut der deutschen Wirtschaft ausführt, dass in Niedersachsen über 80 % der offenen Fachkräftestellen in der Pflege nicht besetzt werden können, legt der jüngste Landespflegebericht dar, dass von rund 25 000 Stellen ausgegangen werden könne, die in den Sektoren der Versorgung zusätzlich besetzt werden könnten. Verschiedene Medien berichteten in den letzten Wochen über Betriebsaufgaben von Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen. Im Landkreis Lüneburg etwa meldete die Seniorenhaus Vögelsen GbR Ende Januar 2023 Insolvenz an. Wie in Vögelsen kam auch bei der Schließung einer Pflegeeinrichtung in Selsingen im Landkreis Rotenburg die Mitteilung der Betriebseinstellung für die Bewohnerinnen und Bewohner kurzfristig und überraschend. Pflegeheimschließungen stellen dabei nicht nur in Niedersachsen, sondern ausweislich der überregionalen Berichterstattung für die gesamte Bundesrepublik eine Herausforderung dar. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 142 Pflegeheime, 431 Pflegedienste und 24 Tagespflegen geschlossen. Diesen Zahlen stehen absehbar steigende Bedarfe gegenüber. Erwartet wird, dass sich die Anzahl pflegebedürftiger Bürgerinnen und Bürger bis 2050 verdoppeln wird, während die Pflegeversicherung seit Jahren Defizite aufweist. Neben der Schließung der gesamten Einrichtung entschließen sich Betreiber aufgrund des Personalmangels zum Teil auch für die Nichtbelegung von Zimmern, wie kürzlich ein Fall aus Hannover gezeigt hat. Die Heimleitung konnte mehrere Vollzeitstellen nicht besetzen und lässt daher 8 der 98 Zimmer leer stehen. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie will die Landesregierung in Niedersachsen konkret und akut verhindern, dass weitere Pflegeeinrichtungen schließen? 2. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Regierung, dem akuten Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken? 3. Welche konkreten Maßnahmen strebt die Landesregierung an, um hinsichtlich des hohen bürokratischen Aufwands für die Heimbetreiber, aber auch für das Pflegepersonal Entlastungen zu schaffen? Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Vielen Dank. Die Anfrage ist gestellt worden. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Philippi.

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Verena Kämmerling CDU

Flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen: Medizinstudienplätze konsequent ausbauen und Anreize für mehr hausärztliche Praxen setzen!

junge Menschen zu setzen, sich an dieser Stelle selbstständig zu machen. Das ist die Intention. Ich möchte nun weiter ausführen. Wir waren gerade beim unternehmerischen Risiko. Jetzt geht es weiter mit der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen, die natürlich auch sehr wichtig ist und die wir an der Stelle mit unserem Antrag beschleunigen wollen. Ich habe mich in der Vorbereitung meiner Rede dazu beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung informiert. Mir ist auf dessen Internetseite sofort ins Auge gefallen, dass kein einziges der Dokumente zur Beantragung einer Berufserlaubnis oder der Approbation für ausländische Bewerber auf Englisch verfügbar ist. Kein einziges! Das kann doch nicht ernsthaft der Anspruch des Landes Niedersachsen sein, wenn wir Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland gewinnen wollen. Es gibt also viel zu tun. Vielleicht fängt man erst einmal mit diesen kleinen Dingen an, dass man für die jungen Menschen, die sich möglicherweise aus dem Ausland hier bewerben wollen, die Unterlagen in verständlicher Sprache bereitstellt. Wir glauben, wir müssen jetzt gemeinsam das Thema des Ausbaus der Medizinstudienplätze anpacken. Ich freue mich auf die Beratung unseres Antrags im Ausschuss. Vielen Dank. Genau, das wars.

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Stephan Weil SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

- Der nächste Redner ist unser Ministerpräsident Stephan Weil. Stephan Weil: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehen Sie, Herr Lechner, am schönsten ist es doch, wenn man sich länger auf etwas freuen kann. Deswegen freue ich mich, dass ich jetzt auch Ihr primäres Anliegen, meine Stimme heute noch zu hören, befriedigen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten haben in Deutschland Verfassungsrang. Es ist ihre Aufgabe, umfassend, unabhängig und mit Qualität über alles zu berichten, was in unserer Gesellschaft berichtenswert ist. Es ist völlig klar, dass sie diesem Auftrag nur nachkommen können, wenn sie das in einer Form tun, die angemessen ist. In der Medienwelt erleben wir seit Jahren eine weiterhin anhaltende Revolution. Kleiner kann man das überhaupt nicht fassen. Nichts von dem, was jahrzehntelang gültig war, kann von sich behaupten, einfach fortgeschrieben zu werden. Das gilt insbesondere auch für das Mediennutzungsverhalten der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer. Das gilt beispielsweise für die meiner Generation eingetrichterte Gewohnheit, zu bestimmten Zeiten bestimmte Sendungen zu sehen, weil man sie sonst eben nicht sehen kann. Fakt ist: Diese Sendungen können Sie heute 24 Stunden am Tag in den Mediatheken aufrufen, und insbesondere die junge Generation macht davon in einem stärkeren Maße Gebrauch als von den linearen Angeboten. Mit anderen Worten: Wir müssen das gesamte regulatorische Umfeld der Fernseh- und Rundfunkanstalten mit Blick auf diese neuen Bedingungen anpassen. Das ist der Sinn dieser Kette von Medienänderungsstaatsverträgen, die Sie jetzt nach und nach hier im Plenum erreichen. Jetzt ist es der Dritte in Folge. Dieser Dritte befasst sich zum einen mit dem Auftrag, der im Wesentlichen bestätigt worden ist. Es gibt einzelne Nuancen, die insbesondere auch dem Zweck dienen, zu betonen, dass ein umfassendes, alle Gruppen der Gesellschaft ansprechendes Programm geben muss. Das hat dann insbesondere bezogen auf die jüngeren Menschen auch Konsequenzen für die Frage, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise Programme angeboten werden. Wenn ich vielleicht in diesem Zusammenhang darauf hinweisen darf: Es hat eine längere Diskussion über den Stellenwert von Unterhaltung für öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten gegeben. Wir konnten uns zum Glück darauf verständigen, zu sagen: Ja, Unterhaltung gehört dazu - verbunden mit dem Zusatz: wenn sie einem entsprechenden öffentlich-rechtlichen Profil entspricht. Das heißt, auch in dieser Hinsicht ist ganz am Ende schon Qualität der Maßstab. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Vergangenheit und bis in unsere Tage hinein ist es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ganz sicher gelungen, diesen Verfassungsauftrag auf eine sehr ansprechende Art und Weise zu erfüllen. Ich will übrigens in Abgrenzung zu manchem, was wir hier in der Diskussion gehört haben, darauf hinweisen, dass gerade in der Pandemie durch die Zugriffszahlen und nach Umfragen die Vertrauenswürdigkeit öffentlich-rechtlicher Angebote von den Zuschauerinnen und Zuschauern in ganz besonderer Weise bestätigt worden ist. Das habe ich immer als Kompliment für die Anstalten empfunden. Das darf man hier an dieser Stelle auch laut und deutlich sagen. Wenn es so weitergehen soll, bedarf es aber Änderungen. Deswegen wird insbesondere auch zum Ausdruck gebracht, dass es möglich sein muss, dass einzelne Programmbestandteile nicht mehr linear, sondern nur noch im Netz abrufbar sind. Das gilt beispielsweise für phoenix, das gilt für KiKa und ZDFneo, also insbesondere für solche Angebote, die eine besondere Zielgruppe haben, diese wiederum aber in ihrem Nutzungsverhalten besonders flexibel ist. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen flexibel sein. Sie müssen reagieren können. Aber auch die Gremien müssen mithalten können. Deswegen ist eine Stärkung ihrer Verantwortung in Programm- und Haushaltsfragen ebenfalls Gegenstand des Vertrages. Das ist im Wesentlichen der Inhalt - so viel zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Der Vierte kommt, und der wird dann wieder eine Reihe von Fragen ansprechen, die jetzt auch schon in der Diskussion thematisiert worden sind und die natürlich auch mit in das Umfeld gehören. Denn gerade wenn man einen Verfassungsauftrag hat, steht man natürlich auch im Blickfeld der Öffentlichkeit und muss sich entsprechend verhalten. Deswegen geht es um Fragen der Transparenz, des Controllings und auch der Aufsicht von Anstalten. Das werden wir, so hoffe ich, in wenigen Wochen hier weiter beraten können. Die Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten geht also weiter, aber mit einem klaren Ziel: Sie sollen in der Zukunft genauso erfolgreich sein, wie sie es in der Vergangenheit gewesen sind. Herzlichen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Minister, bitte! Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Vielen Dank für Ihre Frage. Ich kenne auch einzelne Schulen, wo die Abbruchquoten bei 20 oder 30 % liegen. Es ist aber auch ein bisschen die Aufgabe des Bundes, das zu regeln - nicht nur ein bisschen, sondern im Wesentlichen. Trotzdem: Ich bin ein großer Freund davon und ich habe es auch immer gemacht, als ich noch in der Praxis tätig war, junge Menschen dazu einzuladen, zu hospitieren und sich ein bisschen auszuprobieren. Ich finde es wichtig, dass wir Boys‘ und Girls‘ Days machen, ich finde es extrem wichtig, dass wir die Schulpraktika dazu nutzen, dass Menschen Berufserfahrungen machen können. Auch das Land das habe ich in meiner Rede eben schon gesagt hat verschiedene Projekte laufen, wo Menschen, die in dem Beruf arbeiten, die von dem Beruf überzeugt sind, jungen Menschen das beibringen. Man kann aber leider nicht politisch bestimmen, welchen Beruf jemand wählt. Deshalb ist es natürlich wichtig, an dieser Stelle hinzugehen und möglichst viel auf den Weg zu bringen und möglichst viel Erfahrung sammeln zu lassen. Und das ist es dann, was später einen Beruf zur Berufung werden lässt. Das wissen Sie wie ich. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke schön. Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Behrendt, AfD-Fraktion.

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Ulrich Watermann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Ulrich Watermann (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt hier ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalverfassungs- und des Personalvertretungsgesetzes vor, das sich intensiv mit einem Instrument beschäftigt, das wir in Corona-Zeiten immer wieder durch Sonderregelungen ermöglicht haben, nämlich mit der Möglichkeit, sowohl im kommunalpolitischen Bereich als auch seitens der Personalvertretungen hybride und digitale Sitzungen durchzuführen. Diese Regelung ist im Personalvertretungsbereich durch das Ende der Corona-Regeln ausgelaufen. Wir sind der Meinung, dass dieses Instrument so wie auch in anderen Bereichen auch zukünftig von den Personalvertretungen genutzt werden können sollte, zumal ihre Mitglieder oft nicht alle an einem Dienstort sitzen, sondern eher weiträumig verteilt sind. In dem Gesetzesvorschlag sind auch ganz klare Zustimmungsverpflichtungen vorgesehen, sodass bei der Entscheidung über die Anwendung dieses Instruments die Argumente gut abgewogen werden können. Für das Kommunalverfassungsrecht haben wir eine Klarstellung vorgesehen. Damit beweisen wir - ich hoffe, alle in diesem Hause , dass wir durchaus in der Lage sind, auf entstandene Problemlagen manchmal entstehen sie, weil man nicht im Blick hat, dass eine der vielen Regelungen ausläuft, die man in der letzten Wahlperiode im Galopp gemacht hat durch Nachsteuern gut zu reagieren. Ich glaube, dass es ein guter Weg ist, dass wir nicht nur gründlich, sondern auch zügig, flexibel und schnell sein können. Denn es ist nirgendwo geregelt, dass neue Regeln von uns komplizierter gestaltet werden müssen, als es nötig ist. Es ist auch nirgendwo geregelt, dass dafür immer ein riesiger zeitlicher Aufwand betrieben werden muss. Vielmehr kann das zügige Abarbeiten durchaus angenehm sein. In diesem Fall wollen wir das beweisen. Vielleicht kann das eine Vorlage für andere Vorhaben sein, sodass wir nicht immer nur darüber stöhnen, dass es zu viele Regeln gibt, und nicht immer nur darüber stöhnen, dass bestimmte Sachen zu langsam vorangehen, sondern dass Politik auch mal als Vorbild dient. Deshalb schenke ich Ihnen jetzt sechseinhalb Minuten Ihrer kostbaren Zeit. Vielen Dank.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

erteile ich dem Kollegen Lilienthal für die AfD-Fraktion das Wort. Peer Lilienthal (AfD): Vielen Dank. - Herr Präsident! Kollege Raulfs, ich habe Ihnen unseren Änderungsantrag mitgebracht. Sie müssen da auch umblättern! Dann kommen Sie zu den Einzelplänen. Dass es überhaupt möglich ist, einen gleichzeitig inhaltsleeren und spaltenden Änderungsantrag vorzulegen - mein alter Deutschlehrer hätte das wahrscheinlich als das Stilmittel des Oxymorons eingeordnet. Also, das entspringt Ihrer Fantasie. Ich nenne Beispiele. Wir haben z. B. vorgeschlagen: Postvac-Forschung, also zu Impfschäden nach Corona-Infektion, und einen Ausgleichsfonds: je 2,5 Millionen Euro; Abschiebebehörde und Rückführungszentrum; eine Initiative zu Stop-Sticks - das kam vom Kollegen Bothe. Wir haben über 200 Millionen Euro für die Altschuldentilgung vorgeschlagen. Wir haben auch Ihre fünf Vizepräsidenten angefasst; Jürgen Pastewsky wird das nachher noch ein bisschen ausführlicher beleuchten. 20 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft. Insofern war da eine ganze Menge Inhalt drin. Aber man muss halt umblättern, Kollege. Vielen Dank.

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Lara Evers CDU

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt müssen wir uns mit einem dieser Anträge auseinandersetzen, mit denen wie so oft das Ziel verfolgt wird, Stimmung zu machen, zu spalten und Unmut zu säen. Wir erleben keineswegs zum ersten Mal, dass dabei Fakten einfach ignoriert und verdreht werden, damit die Aussagen in das eigene Weltbild passen. In diesem Fall bezieht sich der Antrag der AfD auf eine Kleine Anfrage, mit der zu Jahresbeginn Beförderungskosten im Kontext der niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen hinterfragt wurden, insbesondere und explizit auch die Aufwendungen für Taxifahrten. Allerdings kann man in diesem Zusammenhang nicht zwischen einzelnen Beförderungsmitteln differenzieren, wie sehr klar aus der Antwort hervorgeht. Stattdessen werden die Gesamtkosten der in Auftrag gegebenen Beförderungsleistungen aufgeführt, insbesondere also auch die Kosten von Sonderzügen und Busfahrten. Meine Damen und Herren, über konkrete Taxikosten, die natürlich ebenfalls anfallen, steht hier kein Wort. Die AfD nimmt hier einfach die Gesamtkosten der Beförderung, die am Drehkreuz Hannover angefallen sind, und behauptet pauschal, dass diese gut 5 Millionen Euro allein auf Taxifahrten zurückzuführen seien. Hierzu sind an dieser Stelle zwei Erklärungsansätze vorstellbar: Entweder hat man hier die Antwort auf die Kleine Anfrage nicht ganz durchdringen können und daher grob missverstanden, oder aber das ist leider die wahrscheinlichste Variante die AfD skandalisiert und produziert bewusst Fake News, um eine Neiddebatte zu befeuern. Unabhängig von der Wahrheit soll suggeriert werden, dass Flüchtlinge und Asylbewerber fast grundsätzlich mit dem Taxi zu Terminen chauffiert werden, während weite Teile der Republik auf den ÖPNV oder das Fahrrad angewiesen sind. Beide Erklärungsansätze sind ein Armutszeugnis für die Arbeit des Antragstellers und gleichzeitig nicht gut für die Demokratie in unserem Land. Dieser Antrag ist abzulehnen. Denn er ignoriert die Fakten und ist völlig substanzlos. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Vielen Dank. - Von der Fraktion

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Dr. Kathrin Wahlmann

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Wiard Siebels SPD

Mitteilungen der Präsidentin

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Martina Machulla CDU

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Evrim Camuz GRÜNE

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Schulgeldfreiheit jetzt - Gerechtigkeit verwirklichen, Attraktivität schulischer Ausbildungsgänge steigern und Fachkräftebedarf decken

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Jörn Domeier SPD

Landesweite Katzenschutzverordnung einführen - Tierleid beenden, Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zur Pflicht machen

sagen: von zwei kastrierten Tieren , oder, wie meine Katzen sagen würden, ich bin ihr Dosenöffner oder darf es zumindest sein. So wie mir geht es ganz vielen Menschen. Denn auch wenn der beste Freund des Menschen der Hund sein soll, so ist die Katze das beliebteste Haustier. Wir haben eben gehört, wie viele Tiere es gibt: bald 600 000. Davon sind mittlerweile 200 000 verwilderte Tiere. Deswegen fand ich die Einschätzung von Herrn Schroeder so richtig. Wenn wir hier über das Thema Katzen sprechen, dann sprechen wir ganz besonders auch über das Thema Tierschutz. Denn wer einmal verwilderte Katzen gesehen hat, der weiß, wie sehr sie unter Parasitenbefall leiden, der weiß, wie es ist, wenn sie Kämpfen ausgesetzt sind, aber natürlich auch gerade zu gewissen Zeiten , wie es ist, wenn sie einen Unfall haben. Spätestens da ist es auch für alle anderen interessant, weil Unfälle im Straßenverkehr nicht nur die Katze betreffen, sondern uns alle. Man kann das so machen, hier am Thema vorbeizusprechen und das Jagdgesetz und unsere Verordnung einfach mal zu verwechseln. Man kann auch sagen, dass man für Grenzbauzäune oder Obergrenzen ist. Man kann auch sagen, dass man den Befehl zum Schießen auf Katzen in der Innenstadt einführen möchte, so wie das eben von meinem Vorredner gesagt wurde. Es ist aber nicht richtig, sondern es geht viel weiter. Wir wollen anders an das Problem herangehen. Sie haben eben einen Tierschutzverein genannt. Nur müssen Sie sich ernsthaft mit ihm beschäftigen; denn dieser Tierschutzverein lobt genau das, was gerade gemacht wurde. Er hat auch das gelobt, was wir 2017 initiiert haben, dass wir Gelder in die Hand genommen haben, um Tierschutzvereine bei den Kosten für die Kastrationen zu unterstützen. Aber der Fehler war immer, dass es weiterhin Katzen gibt, die unkastrierte Freigänger sind und dass es so zu einer Vermehrung kommt. Die Tierheime sind also voll. Sie haben Probleme damit. Weitere Probleme gibt es Herr Schröder hat das gesagt in der Brut- und Setzzeit. Das ist ganz normal, weil es gerade bei Jungvögeln und Profijägern wie der Katze immer wieder ein Problem geben wird. Unsere Kommunen haben das erkannt. Wenn Sie meinen, das ist kein Thema, und Sie wollen sich hier darüber lustig machen, dann hören Sie doch einfach mal den Kommunen zu! 170 Kommunen in Niedersachsen haben nämlich genau das gemacht, was auch wir jetzt machen wollen. Sie haben eine Regelung geschaffen, um die Tiere und damit auch die Umwelt zu schützen. Sie sagen aber auch: Eine landesweite, einheitliche Regelung hilft, es einfacher zu machen. - Das ist angewandter Tierschutz und trägt zum wichtigen sozialen Miteinander bei. Wir wollen nämlich Sie haben selbstverständlich mal wieder die Höchstpreise genannt bei den Kosten helfen. Wir wissen, dass jeder Tierhalter eher an sich spart als an seinem Tier. Wir wissen aber auch, dass es immer wieder Härtefälle geben wird. Unser Wunsch ist einfach, das zu unterstützen und solche Härtefälle aufzugreifen. Wir wollen das, was die Ministerin Otte-Kinast umgesetzt hat, was wir unterstützt haben , nämlich, dass wir jedes Jahr 150 000 Euro bereitgestellt haben, verstetigen, weil wir keine Diskussion darüber führen, sondern uns weiter um wichtige Probleme kümmern wollen. Es wird in der Regelung selbstverständlich auch Ausnahmen geben. Jeder, der über Zuchttiere oder Ähnliches spricht, muss sich keine Gedanken machen. Es wird Ausnahmen geben. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Domeier, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schepelmann zu? Jörn Domeier (SPD): Herr Schepelmann hat bestimmt Interesse an den finanzpolitischen Dingen. Wir debattieren das gerne im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bzw. im Rahmen der Beratung. Wir sind heute in der ersten Beratung. Ich weiß nicht, ob ihn meine Antwort interessiert oder dass er eine Frage stellen kann. Wir wissen also, dass es in unserer Regelung Ausnahmen geben wird. Wir sind in der Ersten Beratung. Für uns ist das kein Randthema. Für uns ist der Tierschutz etwas ganz Besonderes und auch etwas Wichtiges. Ich würde mich freuen, wenn Sie das wie in der letzten Legislaturperiode ebenfalls so sehen würden. Vielen Dank.

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Sebastian Lechner CDU

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Sebastian Lechner (CDU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir schreiben heute den 177. Tag dieser Legislatur, und das Plenum tagt wieder nur zweitägig. Der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Herr Wiard Siebels, hat auch schon die letzten beiden Male immer versichert, dass es jetzt wirklich das letzte Mal sei. Sie haben in den letzten Wochen und Monaten 16 Mal die Kabinettspressekonferenz wegen mangelnden Tagesordnungspunkten oder zumindest mangelnden Botschaften abgesagt. Auch in Ihren Entschließungsanträgen lässt sich mittlerweile ein Muster erkennen: im Januar Zirkustiere, im März der Biber und in diesem Plenum die Katzen. Herr Siebels, wir sind schon ganz gespannt, welches Tier Sie im nächsten Plenum zum Mittelpunkt Ihrer Anträge machen werden. Wie wäre es mal mit dem Wolf, Herr Bajus? Denn das ist wirklich ein wichtiges Thema. Aber mich wundert nicht, dass Sie diese Anträge hier einbringen. Denn das Einzige, auf das Sie sich einigen können, sind eben die Unterstützung von Biber, Zirkustieren und Katzen. Ansonsten hat diese Landesregierung leider keinen gemeinsamen Nenner, keinen Plan, keinen Ehrgeiz. Das ist schlechtes Regierungshandeln, und die kurzen Plenartage und Ihre Anträge sind das Zeugnis dafür. So bleiben die beiden Nachtragshaushalte als die bisher einzig erwähnenswerten Vorhaben. Beim ersten Nachtragshaushalt haben wir Sie noch unterstützt. Da wurden schon einmal die üblichen Beratungsreihenfolgen und auch die Abläufe nicht eingehalten. Aber damals gab es eine auch für uns schlüssige Begründung, warum es zu einem schnelleren Verfahren kommen musste: weil wir uns alle miteinander auf den Weg gemacht haben, die Menschen in der Energiekrise möglichst schnell zu unterstützen. Aber, Herr Ministerpräsident, unsere damalige Konzilianz war nicht als Aufruf zu verstehen, das bei allen weiteren Gesetzgebungsverfahren ebenfalls so zu handhaben. Herr Bajus, das ist kein Oppositionsgetöse. Und Herr Siebels, Sie haben selbst eben hier vorgetragen das finde ich das Spannendste , dass bei diesem Nachtragshaushalt der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nicht die Zeit hatte, ihn und das Verfahren auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Welchen Beleg braucht es denn noch für die verfassungswidrige Kürze dieses Verfahrens? Deswegen will ich Ihnen, Herr Ministerpräsident, jetzt sagen: Es passt einfach ins Bild. Es passt ins Bild, dass Sie sich eben nicht zu der Aktion von Greenpeace geäußert haben und dass Sie nicht klargestellt haben, dass Sie dieses Parlament wertschätzen. Es passt ins Bild, dass Sie die Haushaltsverfahren so kurzfristig organisieren, weil Sie wenig Respekt vor der Arbeit hier haben. Es passt ins Bild, dass Sie die freie Arbeit eines Abgeordneten nicht schätzen. Wenn es Ihnen nicht reicht, dass wir Ihnen das sagen, dann wird es der Staatsgerichtshof dieses Landes tun. Dabei gibt es so viele Menschen in diesem Lande, die wirklich auf eine tatkräftige, schlagkräftige und gute Landesregierung angewiesen wären. Wie viele Menschen in diesem Land habe ich drei Kinder. Meine kleine Tochter geht in den Kindergarten. Meine Frau arbeitet. Wir versuchen jeden Tag, das irgendwie hinzukriegen. Und dann kommen die Nachrichten: Leider können wir heute die Betreuung erst ab 9 Uhr gewährleisten. - Gestern wieder die Nachricht: In den nächsten zwei Wochen wird es wahrscheinlich maximal bis 14 Uhr Betreuung im Kindergarten geben. In den drei folgenden Wochen fällt sie ganz aus. - Und so weiter, und so fort. Viele Eltern kennen das und haben Riesenfrust. Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Da kommt man ins Rotieren. Wenn man keine Großeltern oder guten Freunde hat, die aushelfen, ist man tatsächlich verloren. Bei vielen Eltern geht es am Ende sogar um den Job, weil sie ihn nicht mehr ausführen können, wenn die Kinderbetreuung vor Ort nicht gewährleistet ist. Von den vielen berufstätigen Alleinerziehenden will ich gar nicht erst sprechen. Herr Ministerpräsident, es drängt im Lande, auch bei der Ganztagsbetreuung, wie wir heute Morgen schon klargemacht haben. Da brauchen wir jetzt eine klare Aussage. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass wir die dualisierte Ausbildung finanziell weiter stärken und vor allen Dingen jedem zugänglich machen, sodass jeder, der Erzieherin oder Erzieher in diesem Lande werden will, das tun kann, mit einer Ausbildungsvergütung ab dem ersten Tag. Das ist nämlich nicht der Fall. Ich weiß, dass wir alle an den Qualitätsstandards hängen. Aber wir schlagen Ihnen vor, zumindest für die Übergangszeit bis wir ausreichend Fachkräfte in diesem Lande ausgebildet haben die Qualitätsstandards im KiTaG zu prüfen und vielleicht, Frau Ministerin, an sie heranzugehen. Wir schlagen vor, dass man übergangsweise in den Randzeiten nicht zwei Fachkräfte braucht, sondern die Randzeiten auch mit anderen Kräften ausfüllen kann. Wir schlagen vor, zu prüfen, ob Vertretungskräfte wirklich immer Fachkräfte sein müssen oder ob wir nicht auch da eine Flexibilisierung hinbekommen können. Wir schlagen vor, auch hinzuschauen, ob die Drittkräfte wirklich immer Fachkräfte sein müssen oder ob wir den Kreis derer, die als Drittkraft in der Kita arbeiten können, nicht noch erweitern können. Denn es hilft niemandem in diesem Lande, knallhart und prinzipiell an den Qualitätsstandards festhalten, wenn die Kinderbetreuung am Ende gar nicht mehr stattfindet. Wir müssen hier eine Antwort für die Menschen finden, und zwar schnell. Eine bessere Kinderbetreuung, Herr Ministerpräsident, ist also machbar. Eltern, Kinder, Lehrer, Erzieher warten auf sie. Es wäre jetzt die Chance, in diesem Haushalt zum neuen Kita- und Schuljahr Klarheit zu schaffen. Aber Sie machen das nicht. Sie lassen wieder ein komplettes Jahr vergehen. Das ist aus unserer Sicht schlechtes Regierungshandeln. Ähnliches gilt für die Migrations- und Flüchtlingspolitik. Wir haben weitere 15 000 Landesaufnahmeplätze geschaffen. Einverstanden! Wir haben in unserem Entschließungsantrag 25 000 gefordert. Aber Sie sind auf dem Weg dahin. Aber ansonsten haben wir immer das Gefühl, dass die Situation vor Ort von Ihnen durchaus verkannt wird. Hören Sie nicht die Hilferufe der Oberbürgermeister und Landräte? Wenn Sie nicht hinhören, wenn es jemand mit CDU-Parteitag ist, dann hören Sie wenigstens auf die mit Ihrem eigenen Parteibuch! Es fehlt Geld, es fehlen Wohnungen, es finden Kindergartenplätze, es fehlen Lehrkräfte, und es fehlen Sozialpädagogen. Wie soll dann Integration gelingen? Das Einzige, was die vielen Menschen, die sich vor Ort einsetzen, die sich einbringen und die sich immer noch in den vielen Hilfsorganisationen engagieren, von ihrer Landesregierung verlangen, ist, dass Sie sie so ausstatten und so unterstützen, dass sie ihren Job machen können und leisten können. Und genau das tun Sie nicht. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass wir die Kapazitäten für die Sprachförderung von Flüchtlingen und für Integrationsleistungen weiter ausbauen und verlässlicher machen. Denn das Angebot eines Sprachkurses hilft nicht, wenn man zwölf Monate auf ihn warten muss. Dann kommt er meistens zu spät. Wir schlagen Ihnen vor, zusätzliche Verwaltungsrichter einzustellen, um die Asylverfahren schneller bewältigen zu können. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir die Kommunen bei den Vorhaltekosten nicht mit 50 Millionen Euro abspeisen, sondern diese Kosten vollumfänglich übernehmen und damit ein klares Zeichen setzen, dass wir die Kommunen auch in dieser Sache unterstützen. Es geht um Akzeptanz und gesellschaftlichen Frieden. Es geht auch darum, diejenigen nicht im Stich zu lassen, die sich engagieren. Aber all das findet sich in diesem Nachtragshaushalt nicht. Deswegen ist er schlechtes Regierungshandeln. Wir möchten Ihnen auch ein paar Arbeitsaufträge für die Bundesebene geben, Herr Ministerpräsident. Wir sind der festen Meinung, dass wir eine Begrenzung der Zuwanderung insbesondere der illegalen nach Europa und nach Deutschland benötigen. Aber ich spare mir das hier, auch aus der Erfahrung Ihres Umganges mit dem Thema Industriestrompreis heraus. Sie sind Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz. Sie sind Teil des Bundesrates und haben dort Initiativrecht. Sie sind auch Teil des Präsidiums Ihrer Partei, die leider Gottes seit anderthalb Jahren den Bundeskanzler in diesem Lande stellt. Seit über einem Jahr spricht die Bundesregierung davon, dass wir einen Industriestrompreis von 4 Cent benötigen. Und seit über einem Jahr sprechen Sie davon, dass Sie die Sorgen und Nöte der Industrie verstünden und dass man da doch endlich etwas machen müsse. Aber passiert ist bis heute nichts, wirklich nichts. Schlimmer noch, der von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gestellte Bundeskanzler hat gestern in der Welt verkünden lassen, dass er den Industriestromkreis äußerst skeptisch sieht. Nach Rückhalt, Herr Ministerpräsident, klingt das nicht. Das mag vielleicht sogar mittel- und langfristig stimmen, aber die Industrie in diesem Lande, Zehntausende Arbeitsplätze brauchen jetzt und heute Hilfe, damit sie nicht morgen im Ausland sind. Und der Ministerpräsident dieses Landes guckt untätig zu. Und ja, Herr Tonne, Sie demonstrieren mit dem Wirtschaftsminister zusammen gegen die eigene Bundesregierung. Aber wissen Sie: Der Ministerpräsident hat die Richtlinienkompetenz in diesem Lande, und dann muss man den eigenen Parteifreund auf Linie bringen, dann muss man als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz eine Initiative auf die Tagesordnung setzen, und dann muss man eine eigene Bundesratsinitiative in den Bundesrat einbringen, und zwar eher gestern als heute. Das ist es, was man tut, wenn man es wirklich ernst meint, Herr Ministerpräsident. Sie machen sich klein, Sie machen Show, und Sie setzen sich vor allen Dingen nicht durch. Das ist schlechtes Regierungshandeln. Wir schlagen Ihnen vor, dass Sie auf das aufsetzen, was das EEG-Recht schon kennt auch auf den Unternehmenskreis , weil Sie es dann eben nicht mehr durch die EU genehmigen lassen müssen. Wir schlagen Ihnen vor, dass Sie auf das aufsetzen, was in der Strompreiskompensation zum EU-Zertifikatehandel schon von der EU genehmigt ist, weil auch das dann keine zeitliche Verzögerung mehr geben würde. Wir schlagen Ihnen vor, nicht nur den Strom, sondern auch das Gas mit in den Blick zu nehmen, weil das vor allen Dingen ebenfalls wichtig ist für die niedersächsische Industrie. Wir hätten einen simplen, einen schnellen, einen schlanken Weg, den wir aus der EEG-Gesetzgebung schon kennen, den die Bundesregierung seit einem Jahr hätten umsetzen können, den wir nach wie vor einfordern, weil die Industrie in diesem Land jetzt Unterstützung braucht. Das ist der richtige Weg, und nicht das, was Sie aus Rücksicht auf Ihren grünen Koalitionspartner vorgeschlagen haben. Herr Ministerpräsident, wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe. Sie haben bisher drei Landesregierungen angeführt, und kein Start war schlechter. Die Landesregierung ist nicht sortiert, Sie bringen keine Initiativen ein, Sie haben keinen Einfluss im Bund, Ihr Nachtragshaushalt ist zu wenig, und er ist nicht verfassungsgemäß. Sie verschieben das Gestalten auf 2024, und Sie verlieren weiter wichtige Zeit. Konrad Adenauer hat mal gesagt: „Fallen ist weder gefährlich noch eine Schande. Liegenbleiben ist beides.“ Wachen Sie endlich auf! Reagieren sie gut! Sonst wird dieses Land Niedersachsen Schaden nehmen.

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Jens Nacke CDU

Beitragsschock verhindern - die Steigerung des Rundfunkbeitrags stoppen

Jens Nacke (CDU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, Sie haben sich an einer Stelle ein klein wenig aus der Affäre gezogen, als Sie das Verfahren beschrieben haben. Die Intendanten melden an, und die KEF prüft dann, ob das alles richtig ist. Aber die Intendanten melden so an, wie sie glauben, ihren Auftrag erfüllen zu können. Den Auftrag darauf weisen die Intendantinnen und Intendanten immer wieder hin definiere aber die Politik. Deswegen finde ich, Sie sollten die Gelegenheit heute nutzen, mich würde es jedenfalls sehr interessieren, und sagen, ob es eine niedersächsische Position zu der wesentlichen Fragestellung gibt, ob den Intendantinnen und Intendanten in ihrem Wunsch gefolgt wird, neben allen linearen Angeboten zusätzlich einen breiten Strauß an nonlinearen Mediathekangeboten, Audiothekangeboten und Ähnlichem aufzubauen mit den dahinterliegenden Kosten, die das am Ende verursachen wird , oder ob Sie die Position vertreten, dass die linearen Angebote zurückgefahren werden müssen, wenn die nonlinearen Angebote ausgebaut werden. Das ist die entscheidende Frage, über die wir diskutieren. Das ist die entscheidende Frage, über die die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten diskutieren müssen. Das ist die Frage, zur der Sie keine gemeinsame Position erzielen können; deswegen machen Sie die Trippelschritte mit den Medienänderungsstaatsverträgen, die Sie dann den Parlamenten vorlegen, die in Wahrheit dazu eigentlich nur noch „Ja“ sagen können - eine andere Möglichkeit gibt es für Parlamente an der Stelle nicht mehr. Wenn sie „Nein“ sagen, dann korrigiert das das Bundesverfassungsgericht. Das haben Sie gerade eben noch einmal sehr nachdrücklich beschrieben. Äußern Sie sich bitte zu dieser Fragestellung, ob es dazu eine niedersächsische Position gibt oder ob es ausschließlich dabei bleibt, dass Ihr Chef der Staatskanzlei öffentlich verkündet, dass die Anstalten möglichst die Gebühren nicht erhöhen sollen.

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Dr. Andreas Philippi, Vielen Dank. - Ich hoffe, wir werden jetzt die Debatte in einem etwas sachlicheren Rahmen abschließen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Pflegebranche hat gerade besondere Herausforderungen zu bewältigen. Viele Menschen machen sich Sorgen bezüglich ihrer Pflege oder der Pflege ihrer Angehörigen. Wenn Pflegeheime schließen, dann muss für Bewohnerinnen und Bewohner eine neue Bleibe gefunden werden. Solch eine mit einem Umzug verbundene Umstellung ist für die betroffenen Menschen eine große Belastung. Tatsächlich erreichen uns und auch die anderen Bundesländer aktuell Nachrichten über wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Insolvenzanmeldungen von größeren Anbietern, die mehrere Pflegeheime betreiben. Zum Teil führt das zu Betreiberwechseln, in manchen Fällen auch zur Schließung von Heimen. Diese Entwicklung erfüllt natürlich auch uns mit Sorge. Für die Schließung von Pflegeeinrichtungen gibt es vielfältige, oftmals sehr unterschiedliche Ursachen. So können z. B. falsche unternehmerische Entscheidungen oder riskante Geschäftsmodelle zur Insolvenz von Einrichtungen führen. Neben Insolvenzen gibt es zudem Betriebsniederlegungen, etwa weil eine Instandsetzung als zu kostspielig erachtet wird oder weil in einem familiengeführten Unternehmen keine Nachfolgerin und kein Nachfolger gefunden wurde. Auf diese unternehmerischen Entscheidungen hat das Land keinen unmittelbaren Einfluss. Unser aller Ziel ist, dass in einer solchen Situation nicht die Pflegebedürftigen darunter zu leiden haben. Wir wollen und müssen ein flächendeckendes und gutes Versorgungsangebot in Niedersachsen vorhalten. Menschen, die pflegebedürftig werden und Hilfe brauchen, dürfen an dieser Stelle nicht im Stich gelassen werden. Daher müssen wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen in der Pflege stimmen. Dazu gehört, dass die erbrachten Leistungen angemessen vergütet werden. Ich möchte betonen, dass mir ganz besonders wichtig ist, dass die Pflegebedürftigen vor Ort nahtlos weiterversorgt werden, falls es zur kurzfristigen Schließung eines Pflegeheims kommt. Der ordnungsrechtliche Rahmen hierfür ist gegeben. Alle Beteiligten müssen die Weiterversorgung sicherstellen. Die niedersächsischen Heimaufsichtsbehörden unterstützen die Betreiber aktiv dabei, die Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten und für sie einen Platz in einem anderen Pflegeheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung zu finden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Unser Ziel ist es, im Schulterschluss mit den Pflegekassen, den Kommunen, dem Bund und den Anbietern dafür zu sorgen, dass Pflegebedürftige in Niedersachsen sicher und gut versorgt werden. Dafür brauchen wir eine ausreichende Zahl an Pflegeeinrichtungen. In Niedersachsen stehen wir im Kontakt mit den Heim-aufsichtsbehörden, um die Entwicklung im Blick zu behalten und bei Bedarf in konkreten Fällen zu beraten. Die jeweilige Heimaufsichtsbehörde vor Ort ist Ansprechpartner für die Einrichtungsbetreiber, wenn eine Schließung droht oder unmittelbar bevorsteht. Wer in Niedersachsen den Betrieb eines Pflegeheims einstellen möchte, hat dies unverzüglich der Heimaufsichtsbehörde anzuzeigen. In dieser Anzeige muss u. a. die anderweitige Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner dargelegt werden. Die Ursachen, die von Anbietern für die Einstellung des Betriebs genannt werden, sind vielfältig. Als eine Ursache werden die Kostensteigerungen genannt. Aus meiner Sicht können wir allerdings von einer grundsätzlich auskömmlichen Refinanzierung der erbrachten Leistungen sprechen, zumal es vielen Anbietern auch unter den gegebenen Bedingungen gelingt, einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Als größte Herausforderung für das Land muss ich auch in diesem Zusammenhang den Fachkräftemangel erwähnen. Darauf komme ich im Einzelnen in der Antwort auf die Frage 2 zurück. Lassen Sie mich aber in diesem Zusammenhang noch ein Thema ansprechen, das von den Pflegeanbietern immer wieder im Zusammenhang mit steigenden Kosten angesprochen wird: das Thema Leiharbeit in der Pflege. Dieses Thema ist auch mir als Arbeits- und Sozialminister ausgesprochen wichtig. Es kann nicht sein, dass Leiharbeitskräfte dauerhaft und zu deutlich besseren Konditionen als die fest angestellten Pflegekräfte in den Einrichtungen eingesetzt werden. Aktuell begleiten wir intensiv das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Wir bringen uns mit eigenen Anträgen in das Bundesratsverfahren zur bevorstehenden Pflegereform, zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, ein. Der Entwurf dieses Gesetzes enthält eine Regelung, mit der der Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege reduziert werden soll, indem deren Einsatz nicht mehr deutlich höher vergütet wird als der von Tarifbeschäftigten. Eine solche Regelung begrüße ich, begrüßen wir sehr. Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass zum Ausgleich des Energiepreisanstieges vom Bund ein Hilfspaket bzw. ein Entlastungsprogramm für die Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro aufgelegt worden ist. Damit soll aktuell die wirtschaftliche Situation von Pflegeeinrichtungen stabilisiert werden. Zu Frage 2: Inzwischen sind etliche Branchen vom Fachkräftemangel betroffen. Wie heute bereits dargelegt, wird die Landesregierung eine ressort- und branchenübergreifende Fachkräftestrategie auf den Weg bringen. Zentrale Handlungsfelder sind die zeitgemäße Stärkung der Ausbildung, der zielgerichtete Ausbau der Weiterbildung, die stärkere Nutzung unserer inländischen Potenziale, die Arbeitsqualität und Arbeitskultur wie schon heute Morgen erwähnt sowie die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und die Zuwanderung. Acht Regionale Fachkräftebündnisse als Impulsgeber zur Verbesserung der regionalen Fachkräfteversorgung sind in Niedersachsen aktiv. Sie entwickeln neue, innovative Ideen für Fachkräfteprojekte, die auf die Arbeitsmarktsituation vor Ort zugeschnitten sind, und setzen diese in ihren Regionen um, auch und besonders im Pflegebereich. Mit dem Projekt „Schüler goes Pflege“ der JadeBay GmbH wird die Gewinnung von jungen Menschen für die Ausbildung zur Pflegefachkraft gefördert. Es unterstützt beim Abbau von Hemmnissen und Berührungsängsten gegenüber den Ausbildungsberufen. Hierfür werden z. B. Pflegeeinrichtungen gemeinsam besucht. In den Schulen wird durch einen sogenannten Job-Bus vor Ort informiert. Auszubildende engagieren sich in einem Netzwerk als Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und sind Werbeträger für den Beruf. Darüber hinaus ist die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland ein wichtiger Baustein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Fallzahlen über alle Berufe haben sich seit Einführung des allgemeinen Anspruchs auf Durchführung einer Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation und des jeweiligen deutschen Referenzberufes im Jahre 2012 kontinuierlich erhöht. Die Antragszahlen haben sich seitdem mehr als verzehnfacht. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt hat. Erklärtes Ziel sind einfachere Wege, um bei uns in Deutschland arbeiten zu können. Einen Mangel gibt es nicht nur an Pflegefachkräften, sondern auch an qualifizierten Pflegeassistenzkräften. Auch hier ist die Landesregierung bereits tätig geworden. So hat das Land Niedersachsen in den vergangenen zwei Jahren mit Mitteln der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ die Kampagne „Meine Zukunft Pflege“ auf den Weg gebracht. Das Besondere an dieser Kampagne war, dass sich echte Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten beteiligten. Sie erklärten mit eigenen Worten, worin der besondere Reiz des Berufes liegt. Ergänzend zu der bestehenden zweijährigen Ausbildung an der Berufsfachschule Pflegeassistenz wurde in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und der Bundesagentur für Arbeit bereits der Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr für vorerfahrene Kräfte ermöglicht. Um dem bislang ohne berufliche Qualifikation tätigen Personalstamm zielgerichtete Qualifikationen anzubieten, wird aktuell mit den beteiligten Akteuren an Fortbildungen gearbeitet, welche die Qualifikation zur Pflegeassistenz mit hoher Qualität ermöglichen. Es ist unser erklärtes Ziel, bürokratische Hürden abzubauen. Der Pflege- und Gesundheitsbereich soll gezielt von unnötigen Dokumentations- und Nachweispflichten entlastet werden. Gute Beispiele gibt hier etwa die Arbeiterwohlfahrt in Braunschweig. Dabei werden wir mit gutem Augenmaß handeln. Wir wollen gezielt sinnvolle Erleichterungen schaffen, dürfen aber nicht die hohen Ansprüche an die Versorgungsqualität in Niedersachsen gefährden. Das Thema beschäftigt uns in den letzten Jahren. Unter dem Vorsitz des Landes begleiten Expertinnen und Experten der Einrichtungsträger, der Pflegekassen und der Prüfinstanzen die Umsetzung des vom Bund entwickelten sogenannten Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Langzeitpflege. Es ermöglicht eine rechtssichere Verschlankung der Pflegedokumentation. Die intensive und kontinuierliche Arbeit des Landesarbeitskreises Pflegedokumentation und Qualitätssicherung trägt zu einer flächendeckenden Einführung und Verstetigung des Strukturmodells bei. Nicht nur die Dokumentation, auch die Leistungsabrechnung wird häufig mit bürokratischen Hürden in Verbindung gebracht. So müssen Pflegeanbieter die erbrachten Leistungen sehr kleinteilig nachweisen und oft noch in Papierform vorlegen. Mein Haus setzt sich deshalb in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe Digitalisierung in der Langzeitpflege dafür ein, endlich ein komplett digitales Abrechnungsformat zu ermöglichen. Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Dr. Philippi. Die erste Zusatzfrage der AfD-Fraktion hat der Abgeordnete

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir nun formal den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg, der am 1. Juli 2023 in Kraft treten wird. Dabei geht es im Kern darum, welche Aufgaben der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute und in Zukunft wahrnehmen soll und wird. Die öffentlichen Diskussionen über die Zustände beim RBB in den letzten Jahren haben die Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich angeheizt. Gar keine Frage: Zu Recht wurden und werden Konsequenzen gefordert. Und so ist es gut, wenn wir heute den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag beschließen, aber auch, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag bereits im Verfahren ist. Dazu hatten wir ja vor Kurzem eine Unterrichtung im Medienausschuss. Der heute vorliegende Staatsvertrag ist ein wesentlicher Zwischenschritt innerhalb einer notwendigen Gesamtreform hin zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der im Dienst des Gemeinwohls stehen wird und auch muss. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, meine Damen und Herren, ist unerlässlich für die demokratische Meinungsbildung, und deshalb bin ich froh, dass an dieser Stelle Einigkeit bei allen demokratischen Parteien in diesem Landtag besteht, diesem Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Wir als demokratische Parteien müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allem Nachdruck stützen und für die notwendigen Reformen die politischen Rahmenbedingungen schaffen. Das gilt umso mehr, als auch hier bei uns im Landtag der rechte Rand versucht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlechtzureden, und sich ganz offenbar eine Medienlandschaft wünscht, wie wir sie in autoritären Staaten gerade erleben. Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht nicht darin, die Politik einzelner Parteien zu erklären, sondern darin, die Meinungsbildung objektiv abzubilden. Sie sind ja nur sauer auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil darin all ihre Fake News auf brutale Art und Weise widerlegt und zerlegt werden. Meine Damen und Herren, die Qualität der öffentlich-rechtlichen Medienangebote muss angesichts einer sich rasant verändernden und durch Krisen geprägten Gesellschaft weiterentwickelt werden, auch um klare Zeichen gegen Falschmeldungen und einen immer stärker umgreifenden Rechtspopulismus zu setzen. Hoher Qualitätsanspruch und breit aufgestellte Zielgruppenausrichtung sind zentrale Punkte in diesem Staatsvertrag. Wir brauchen Formate, um breitere Bevölkerungsgruppen zu erreichen und meinungsbildende Angebote zu schärfen. Insbesondere begrüße ich an dieser Stelle die verstärkte Ausrichtung auf Kinder, Jugendliche, junge Menschen sowie auf Inklusion, aber auch auf die Vielfalt der Lebensrealitäten in unserem Land. Ein positives Beispiel das möchte ich an der Stelle noch einmal erwähnen sind die Themenwochen der ARD. Ich erhalte gerade von jungen Menschen immer wieder positive Rückmeldungen zu diesen Themenwochen. Und es sind ja nicht per se die jungen Menschen, die im Zeitalter der Streamingdienste auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fixiert sind. Die Weiterentwicklung der Mediatheken, aber auch die Möglichkeiten des zeitversetzten Fernsehens können und sollten hier in Zukunft einen positiven Beitrag leisten. Wir stimmen dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zu - natürlich in dem Bewusstsein, dass weitere Reformen notwendig und unerlässlich sind, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftstauglich als wichtigen Baustein unserer Demokratie zu gestalten. Herzlichen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Vielen Dank für die Frage. Die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung ist uns und mir besonders wichtig. Gerade im Flächenland Niedersachsen muss es uns gelingen, dass auch die Menschen in den ländlichen Räumen gut und insbesondere verlässlich versorgt werden, wenn sie einer Pflege bedürfen. Die Sicherstellung der Versorgung ist gesetzlich auf mehrere Schultern verteilt, von den Pflegekassen über Bund, Länder und Kommunen bis hin zu den Einrichtungsbetreibern. Wir als Land sind sehr aktiv darin, unseren Beitrag dafür zu leisten, dass Pflegebedürftigen auf eine gute Infrastruktur zurückgreifen können. Von der Konzertierten Aktion Pflege, KAP.Ni, haben wir eben schon gesprochen; die Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und unsere Einflussnahme auf die Pflegereform im Bund habe ich auch bereits erwähnt. Lassen Sie mich drei oder vier weitere Beispiele nennen. Mit der im Januar 2021 in Kraft getretenen Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes haben wir die Vorgaben zur Erstellung von örtlichen Pflegeberichten und zur Abhaltung von örtlichen Pflegekonferenzen konkretisiert, und wir haben Landespflegebericht Anmerkung: er wird alle vier Jahre erstellt und Pflegestatistik synchronisiert. Mit dem Projekt „Komm.Care“ unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Pflegeberichterstattung zu etablieren und so wichtige Erkenntnisse zu den Bedarfen vor Ort und für die Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft zu gewinnen. Mit unseren Förderprogrammen „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ und „Wohnen und Pflege im Alter“ unterstützen wir in ganz Niedersachsen modellhaft Ansätze, mit denen sich insbesondere auch auf dem Land die Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln lässt. Zukunftsweisende Ansätze können andernorts übernommen werden. Mit einer neuen Anerkennungsverordnung haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass sich auch Einzelpersonen Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen können. So konnten wir bereits Hunderte neuer Helferinnen und Helfer gewinnen. Auch so verbessern wir die Versorgung im ganzen Land. Auch pflegende Angehörige werden damit entlastet. Neu eingeführt haben wir zudem eine Förderung für die Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen in stationären Einrichtungen mit dem Ziel, das Angebot zu erweitern. Zugleich wirken wir auf den Bund ein, die Finanzierung der Kurzzeitpflege zu verbessern. Sie sehen also, dass wir an vielen Ecken und Enden daran arbeiten, das pflegerische Potenzial zu stabilisieren, neu zu entwickeln und einfachere Lösungen zu finden. Danke. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Minister. Die letzte Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt Herr Dr. Rakicky.

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: können Sie ruhig sein. Ich habe überhaupt keine Probleme damit. Das so auszulegen, bleibt Ihnen überlassen. Ich scheue mich ja nicht, mich mit Menschen morgens zum Frühstück zu treffen, und die Caritas hatte diese Woche zum Frühstück eingeladen. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich habe mit dem Chef der Caritas gesprochen, und er hat mir gesagt die Frage vorhin war nicht, ob sie wertgleich untergebracht worden sind, dass bis auf eine Person, die zurück in die Familie gegangen ist, alle untergebracht sind. Wir haben nicht über die Qualität gesprochen. Darüber habe ich auch nichts gesagt, sondern ich habe gesagt, dass alle untergebracht sind. Ich weiß auch, dass welche in Pflegeeinrichtungen gegangen sind. Mir wäre es auch lieber gewesen, wenn sie in spezielle Pflegeinrichtungen gegangen wären. Ich habe Sie also nicht wenn Sie so wollen an der Nase herumgeführt, sondern ich habe die Frage beantwortet und gesagt, dass alle untergebracht worden sind. Auch derjenige, der in die Familie zurückgegangen ist, ist untergebracht - einvernehmlich, so wurde es mir mitgeteilt. Das ist keine Ausrede. Ich sage das ganz ehrlich. Sabine Tippelt: Der Minister antwortet und hat jetzt das Wort. Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Ich habe das Gespräch gesucht. Ich habe es als sehr bedauerlich empfunden, war an dieser Stelle aber froh, dass alle Menschen untergebracht waren, egal wo - Nein, nicht egal wo. - „Egal wo“ in dem Sinne, dass sie nicht auf irgendeine Art und Weise auf der Straße sitzen oder pflegerisch nicht vernünftig untergebracht sind. Aber Sie wollen jetzt Kleinigkeiten finden das ist mir klar, deshalb verstehen Sie mich nicht richtig. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke, Herr Minister. Die nächste Zusatzfrage der AfD-Fraktion stellt Herr Dr. Rakicky.

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Christoph Willeke SPD

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Dr. Andreas Philippi

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Dr. Andreas Philipp: Ich mache ja eine Menge - Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, aber die Kriminalstatistik ist noch im Bereich des Innenministeriums. Danke, Daniela! Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Gut. Unsere Innenministerin Frau Behrens wird antworten.

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten

Dr.in Tanja Meyer (Grüne): Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Alle! Seit 2023 gilt auch in Deutschland endlich die Istanbul-Konvention uneingeschränkt. „Istanbul-Konvention“ steht für das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung, also zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Die Istanbul-Konvention formuliert also das, was hier bei uns in Niedersachsen genauso wie überall auf der Welt gelten muss: Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, Gewalt zu verhüten und jede Form von Diskriminierung der Frauen zu beseitigen, patriarchale Strukturen beenden und eine echte Gleichstellung zu realisieren. Wichtig ist dabei: Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung dieser Ziele. Aber leider sind wir davon auch bei uns noch weit entfernt. Gucken wir auf das Thema häusliche Gewalt: 80 % der Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen. Bei den Straftaten Bedrohung, Stalking und Nötigung in der Partnerschaft waren die Opfer sogar zu rund 86 % weiblich. Erfasste Straftaten sind Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Täter waren dabei überwiegend der Ehemann, Ex-Partner oder männliche Angehörige. Ich möchte aber, dass klarer wird, was diese Zahlen bedeuten: Alle 4,5 Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer partnerschaftlicher Gewalt - also während dieser Rede fast zwei Frauen. Alle 45 Minuten wird eine Frau Opfer schwerer körperlicher Gewalt. Das bedeutet, in unserer Mittagspause sind das zwei Frauen. Alle 2,5 Stunden wird eine Frau Opfer von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellen Übergriffen. Das sind seit dem Aufstehen heute Morgen, bis jetzt ungefähr drei Frauen. Insgesamt starb 2021 fast jeden dritten Tag eine Frau durch partnerschaftliche Gewalt, und bald an jedem Tag fand ein Tötungsversuch statt. Ich möchte, dass Sie sich klarmachen: jeden Tag. Häusliche Gewalt zieht sich durch alle sozialen Schichten und Milieus. Alle diese Daten beruhen nur auf den polizeilich registrierten Fällen. Es gibt, davon können wir ausgehen, eine hohe Dunkelziffer; denn es ist sicherlich verständlich, dass Frauen hier vielfach schweigen und sich nicht an eine Beratungsstelle und schon gar nicht nicht an die Polizei wenden und die Taten anzeigen. Aber Gewalt findet nicht nur hinter verschlossenen Türen und im privaten Umfeld statt, sondern auch im öffentlichen Raum, im digitalen Raum, dazu haben wir heute Morgen schon sehr viel gehört oder auch durch Institutionen. Manche Frauen sind stärker betroffen. Dazu hat Frau Camuz heute Morgen schon deutlicher ausgeführt. Es betrifft nämlich mehrfach marginalisierte Personen, beispielsweise arme Frauen mit prekären Arbeitsverhältnissen, Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus oder Frauen mit einer Behinderung - um nur ein paar Beispiele zu nennen. Aber auch Frauen, die trans sind, sind besonders gefährdet, weil sie weniger Zugang zu Schutzräumen haben und weniger Unterstützung bekommen. Was zudem immer noch vielfach vergessen wird, ist: Die Istanbul-Konvention dient auch dem Schutz unserer Kinder. So ist z. B. die Berücksichtigung von gewalttätigen Vorfällen bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht zu berücksichtigen. Dazu wurde erst jüngst in einer Zeitschrift der Bundeszentrale für politische Bildung wieder berichtet, dass dies noch nicht immer zu wenig Beachtung findet, mit fatalen Folgen für die Kinder. Auch die Deutschen Kinderhilfe hat hierzu erst vor Kurzem ein Statement veröffentlicht. Wir sind mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention eine Verpflichtung eingegangen: Alle staatlichen Organe darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben die Verpflichtung, die Konvention umzusetzen. Gewaltschutz muss also stets Beachtung finden. Aber eigentlich, liebe Kolleg*innen, wünsche ich mir, dass wir diese Verpflichtung gar nicht brauchen. Denn es ist unsere Verantwortung als Gesellschaft, als Mitmenschen, so zu handeln. Und es ist unsere Verantwortung als Politiker*innen, alles für ein gewalt- und angstfreies Leben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Aussehen und sozialer Lage, zu tun. Denn Gewalt ist niemals Privatsache. Und deswegen beantragen wir mit der Hoffnung auf volle Unterstützung durch dieses Parlament die Einrichtung einer Koordinierungsstelle gemäß Artikel 10 der Istanbul-Konvention als zentrales Element. Bisher gibt es schon an vielen Stellen Anlaufstellen zur Beratung, es gibt Frauenhäuser und weitere Unterstützungsmaßnahmen, die alle Großartiges leisten, allerdings meistens unter unsicheren Finanzierungsbedingungen und mit unzureichender Vernetzung. Was fehlt, ist eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Hier setzt die Koordinierungsstelle an. Sie koordiniert die ressortübergreifende Umsetzung. Sie wirkt als zentrale Vernetzung, die auch nichtstaatliche Stellen und die Zivilgesellschaft einbindet. Damit komme ich zu Punkt 2 unseres Antrags: Wir beantragen, dass neben der Präventionsarbeit das Unterstützungs- und Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen gemeinsam mit den Kommunen weiter ausgebaut wird und der Blick dabei besonders auf die Bedarfe von Frauen in besonderen Lebenslagen gerichtet wird. Ein paar davon habe ich eben erwähnt. Und ich möchte noch ergänzen: Wichtig ist hierbei die Erreichbarkeit für dieses Hilfe- und Unterstützungssystem im ganzen Flächenland! Ein wichtiger Punkt ist natürlich, dass wir dabei mit dem Bund zusammenarbeiten und dessen Unterstützung erhalten. Deswegen bitten wir die Landesregierung im dritten Punkt, sich weiter auf Bundesebene für einen einheitlichen Rechtsrahmen bei der Frauenhausfinanzierung und eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Finanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen einzusetzen. Aber das wird nicht reichen. Deswegen ist es erforderlich, dass wir das auch dauerhaft in unsere Mittelplanung aufnehmen. Deswegen bitten wir darum, die Mittel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Niedersachsen dauerhaft bereitzustellen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss flächendeckend verhindert und bekämpft werden. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Frauen, Mädchen und Kindern vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Gewaltschutz ist eine ressortübergreifende Aufgabe und erfordert eine Gesamtstrategie. Diese Gesamtstrategie gilt es, voranzubringen, und dafür bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Michael Lühmann GRÜNE

Den Gefahren für die Demokratie entgegentreten - dem Links- und Klimaextremismus keinen Raum geben und analog zu anderen Extremismusformen bekämpfen!

„Weiterhin stellt die Agitation gegen Flüchtlinge … und Migrantinnen ein zentrales und beständiges Thema der Verlautbarungen … dar. … Insbesondere Zuwanderern mit muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften zugesprochen wie … ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt“. Das klingt ein bisschen wie Redebeiträge der AfD auch von heute, ist aber ein Teil der Begründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, warum man die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Das muss man schon genauso wollen wenige Tage nach einer solchen Einstufung der eigenen Jugendorganisation , dem Plenum hier zu erklären, dass man den Gefahren für die Demokratie entgegentreten wolle, um dann Jusos, Grüne Jugend und Klimaaktivisten zu adressieren. Nicht weniger problematisch: Vor zwei Wochen treffen sich Teile Ihrer Fraktion mit einer Aktivistin des ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch geltenden Kampagnen-netzwerkes Ein Prozent. Dass man Ihnen solche Verbindungen zurechnet, wissen Sie ja aus der Antwort auf Ihre Anfrage, in der Ihnen der hiesige Verfassungsschutz geantwortet hat, dass Sie als niedersächsische AfD keine aktive Distanzierung von Extremisten vorzunehmen. Aber das muss uns heute weniger interessieren, das ist eher eine Frage für den Verfassungsschutz und später für das Verbotsverfahren. Widmen wir uns also einmal dem Inhalt Ihres Antrags, in dem u. a. fehlendes Wissen zum sogenannten Linksextremismus und zu linker Militanz beklagt wird. Da haben Sie Glück, da kann ich Ihnen helfen: Ich habe ja die Bundesfachstelle Linke Militanz mit aufgebaut, die einzige Forschungsstelle, die in Deutschland intensiv zum Linksextremismus forscht - zum sogenannten Linksextremismus, das muss ich anfügen. Daher kann ich auch die Zahlen des BKA einordnen, die Sie hier sehr selektiv nutzen, um eine tödliche Gefahr von links herbeizuphantasieren das tun Sie , die Sie mit dem Zerstören von Plakaten belegen, während Sie fünf Todesopfer rechtsextremer Gewalt in 2021 einfach weglassen. Das muss man schon mal bringen! Unter den Todesopfern waren bedauerlicherweise drei Kinder. Überdies: Es gibt keinen „Nachholbedarf“ und keine „Wissenslücken“. Dass Wissenschaft den Begriff des Linksextremismus strittig stellt, liegt daran, dass bei intensiver Befassung mit linker Radikalität die Gegnerschaft zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung eben nicht darstellbar ist. Wissenschaft! Ich habe an der Stelle „“ hinterlegt. Danke schön. Anders als beim Rechtsextremismus ist der Angriff auf die Menschenwürde, den das Bundesverfassungsgericht ins Zentrum der FdGO gestellt hat, kein Wesensmerkmal linker Radikalität oder linker Militanz und schon gar nicht Wesensmerkmal von Klimaaktivismus. Genau hier unterscheidet sich nämlich linkes und ökologisches von rechtem Denken, emanzipatorische Vorstellungen eines besseren Morgen von den Untiefen völkischen Denkens, wie es unsere Kultusministerin hier schon vor fünf Jahren vorgetragen hat. Da kann ich nur zustimmen. Es hat also seinen Grund siehe auch die KfN-Studie hierzu; die hätten Sie ja mal lesen können von linker Militanz Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Herr Abgeordneter Lühmann, es gibt den Wunsch des Herrn Abgeordneten Bothe, eine Zwischenfrage zu stellen. Michael Lühmann (GRÜNE): Ganz sicher nicht. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Fahren Sie fort! Michael Lühmann (GRÜNE): Es gibt eine KfN-Studie, die darlegt und damit wird die Wissenslücke geschlossen , von linker Militanz statt von Extremismus zu sprechen entsprechend auch von Klimaaktivismus und nicht von Klimaextremismus ; das hat etwas mit dem Extremismusbegriff zu tun, mit dem Sie sich mal auseinandersetzen müssen. Das steht im zweiten NPD-Verbotsverfahren, wie ich Ihnen schon sagte. Lesen Sie das mal. Die Haltung ist dort eine andere. Es ist anders als bei der extremen Rechten, die den Kernbestand unserer Verfassung angreift, die die Unantastbarkeit der Menschenwürde infrage stellt. Das ist es, was rechte Ideologie immer tut, um am Ende zu versuchen, die Demokratie gewaltvoll zu beseitigen - Halle, Hanau, Lübcke, rechte Terrorpläne! Und Ihre Partei ist immer wieder mitten drin! Deswegen ist es richtig, dass Landespolitik und Sicherheitsbehörden Rechtsextremismus und dabei auch Ihre Partei in den Blick nehmen, weil beide sich Ideologien der Menschenfeindlichkeit und des Antisemitismus teilen. Gerade letzterer war und ist für Leute wie Horst Mahler, Jürgen Elsässer, Sahra Wagenknecht, Querdenker oder Reichsbürger die Brückenideologie, die letztlich immer in die extreme Rechte führt. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Letzter Satz, bitte! Michael Lühmann (GRÜNE): Damit meine ich die Junge Alternative, Ein Prozent, Kubitschek, also das Vor- und Umfeld Ihrer Partei. Wenn Sie die Demokratie schützen wollen, dann kehren Sie doch vielleicht mal vor Ihrer eigenen Haustür - und vielleicht auch das Treppenhaus, den Flur und das Wohnzimmer gleich mit. Danke schön.

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Lassen Sie die zu? - „Ja“ sagt er. - Bitte schön! Sie haben das Wort. Jozef Rakicky (AfD): Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage erlauben. Ich wollte Sie Folgendes fragen.

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Alexander Wille CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Alexander Wille (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Der Rettungsdienst ist im Ausnahmezustand!“

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Uwe Dorendorf CDU

Landesweite Katzenschutzverordnung einführen - Tierleid beenden, Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zur Pflicht machen

Uwe Dorendorf (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich wirklich riesig, dass ich heute über die Katzen sprechen kann. Das ist ein wichtiges Thema. - Frau Viehoff, ich habe das gerade gesehen. Das ist ein wichtiges Thema, wie ich gerade gesagt habe. Das haben Sie so abgetan. Das finde ich ein bisschen schade. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Moment! Herr Dorendorf, Sie haben das Wort. Uwe Dorendorf (CDU): Das ist sehr nett. Katzen sind die beliebtesten Haustiere der Deutschen. In Niedersachsen sind über eine halbe Million Katzen registriert. Wir haben zum Teil schon gehört: Davon sind 120 000 nicht kastriert. Problematisch wird das, wenn sich die Katzen unkontrolliert vermehren und die Zahl der streunenden Katzen weiter ansteigt. Denn allein in Niedersachsen wird von bis zu 200 000 verwilderten Katzen ausgegangen. Diese sind häufig krank und unterernährt. Eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist deshalb aus Tierschutzaspekten zu begrüßen. Ich freue mich, dass heute auch gesagt wurde, dass unsere ehemalige Ministerin das hier ganz klar eingebracht hat. Streunende Katzen stellen aber auch eine Gefahr für unsere Wildvögel und insbesondere für Bodenbrüter dar. Der Begriff „stummer Frühling“ ist uns allen bekannt. Ja, der Tod schleicht auf leisen Sohlen. Viele Singvögel nicht nur die erwachsenen, die fliegen können, sondern auch die Jungvögel, die noch nicht flügge sind werden ergriffen. Auf der einen Seite gibt es kranke Katzen, die schlecht ernährt sind. Auf der anderen Seite gibt es aber auch richtig starke Katzen, die in der Natur leben die Kuder , die nicht nur auf Singvögel, sondern auch etwas größere Tiere gehen. Insofern ist es ein ganz wichtiger Punkt, zu versuchen, Maßnahmen zu ergreifen. Auch aus Naturschutzaspekten ist es sinnvoll, die Zahl der verwilderten Katzen möglichst gering zu halten. Dazu kommt ein Flickenteppich auch das wurde schon gesagt von Katzenschutzverordnungen, die in fast 480 niedersächsischen Städten und Gemeinden gelten. Eine landesweit einheitliche und praktikable Lösung sollte deshalb unser Ziel sein. Gerade bei der Einrichtung eines Härtefallfonds aus Landesmitteln stellt sich aber die Frage der Praktikabilität. Es gibt Katzenbesitzer in den meisten Städten und Gemeinden, die ihre Katzen schon jetzt aufgrund kommunaler Regelungen kastrieren lassen müssen. Was in dem Antrag aber an keiner Stelle zu finden ist, sind Ideen und Lösungen, wie die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht kontrolliert wird. In vielen Kommunen, in denen solche Pflichten bereits gelten, wird lediglich Hinweisen nachgegangen. Das allein ist nicht ausreichend. Das zeigt sich an der weiterhin großen Zahl der verwilderten Katzen. Sollten breitere Kontrollen geplant sein, müssten im Rahmen des Konnexitätsprinzips auch die personellen und finanziellen Folgen für die Kommunen beachtet und die entsprechende Finanzierung sichergestellt werden. Das, was wir gerade zum Thema Sicherstellung gehört haben, reicht sicherlich nicht aus. Ansonsten befänden wir uns im Bereich der guten Intentionen und der schlechten Umsetzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Sabine Tippelt:

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Lena Nzume GRÜNE

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Ich weiß, vielen Menschen ist diese Problematik nicht klar; aber Menschen können ja dazulernen. Ich würde es begrüßen, wenn wir Politiker*innen uns mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzten, und vielleicht wäre auch ein Workshop angebracht. Aber nun zu meiner Rede. Wir Grünen setzen uns für eine faire Arbeitswelt und für den Schutz aller Beschäftigten ein. Dieser Idee folgt auch unser Entschließungsantrag. Wir wollen für alle Arbeitnehmenden in der Paketbranche ordentliche, tarifgebundene Arbeitsverhältnisse. Es gab eine sehr sachliche und ausführliche Diskussion im Ausschuss, und es wurden viele Fragen beantwortet. Das Ministerium hat ausführlich geantwortet. Aber der Onlinehandel, der kostenlose Versand und die kostenlosen Retourmöglichkeiten sind angewachsen, und dies ist nicht kostenlos, sondern dies geht auf Kosten von Mensch, Natur und Umwelt. Mit unserem Antrag und mit der Stärkung der Tarifbindung tragen wir dazu bei, diesen maßlosen Onlinehandel einzudämmen und die Situation im Handel zu stärken. Aber zurück zu den Beschäftigten. Es ist wichtig, dass sich die Landesregierung jetzt der Bundesratsinitiative von Bremen und Thüringen anschließt; denn dann kann das Paketboten-Schutz-Gesetz verbessert werden. Wir haben in der Fleischindustrie das wurde schon benannt bereits gute Erfolge erreicht. Natürlich sind auch mehr Kontrollen nötig. Das hat der Kollege schon gesagt. Genau deswegen haben wir ja auch gesagt, dass wir uns einerseits dafür einsetzen wollen, die Stellen bei den Gewerbeaufsichtsämtern aufzustocken; andererseits wollen wir aber auch im Rahmen einer Bundesratsinitiative die Stärkung des Stolz des Zolls fördern. Stolz wäre black lives matter vielleicht auch wichtig. Aber als Politik tragen wir eine Verantwortung für alle Arbeitnehmenden. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Liebe Kollegin, warten Sie bitte ganz kurz, bis hier wieder etwas mehr Ruhe einkehrt. - Nun können Sie für Ihre letzten eineinhalb Minuten fortsetzen. Bitte! Lena Nzume (GRÜNE): Als Politik tragen wir Verantwortung für alle Arbeitnehmenden. Ich hatte damals in meiner ersten Rede hierzu gesagt, dass insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte von prekären Arbeitsverhältnissen betroffen sind. Das Gros der Zusteller*innen arbeitet nicht bei den großen Zustelldiensten. Deswegen treffen für sie die Schutzregelungen noch nicht zu. Vielmehr ist die Branche aufgrund der vielen Sub- und Subsubunternehmen hochgradig fragmentiert, und Werkverträge sind Usus. Dem wollen wir jetzt Einhalt gebieten. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Frau Abgeordnete Nzume, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rakicky aus der AfD-Fraktion zu? Lena Nzume (GRÜNE): Nein, ich möchte abschließen. In Anbetracht der Situation ist eine Nachbesserung nötig. Ich habe es schon gesagt: Gerade in der Fleischindustrie wurden gute Erfolge erreicht. Wie gesagt: Paketbot*innen tragen dazu bei, dass viele Pakete dass einfach viel passiert. - Ich glaube, ich bin jetzt ein bisschen durcheinander. - Ich komme zum Schluss. Wichtig ist für uns, dass wir den Gesundheitsschutz fördern. Das führt zu mehr sozialer Gerechtigkeit und zur Erhöhung der gesellschaftlichen Teilhabe. Genau das schulden wir allen Menschen, insbesondere den Paketbot*innen in unserem Land. Vielen Dank.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Jozef Rakicky (Rakicky): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben gesagt, dass die Abbruchquote ungefähr bei 10 % liegt. Nach meinen Informationen sind es sogar bis zu 40 %, und soweit ich weiß haben die Krankenpflege-Ausbildungsstätten so gut wie gar kein Aufnahmeverfahren oder keine Auswahl, d. h. man nimmt jeden. Ich frage Sie: Was halten Sie davon, wenn man verpflichtend ein einmonatiges Praktikum vor dem Studium oder vor der Ausbildung als Krankenpfleger einführt, sodass der Bewerber dann eine Ahnung hat, was auf ihn zukommt, und dann nicht in der Praxis davon überwältigt ist und seine Ausbildung einfach abbricht? Wäre das für Sie bzw. für die Regierung eine Alternative? Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Fachkräfte finden und binden - nur mit Guter Arbeit!

Omid Najafi (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Pflegekräfte, Handwerker, Kaufmänner und -frauen, Akademiker, IT-Spezialisten, Techniker, Bus-, Bahn-, Lokfahrer, Erzieher, Lehrkräfte und viele weitere unabdingbare staatstragende Professionen: Das sind die deutschen Fachkräfte, die aufgrund Ihrer selbstmörderischen Demontagepolitik unser Land verlassen. Iraker, Iraner, Afghanen, Syrer, Nordafrikaner: Das sind nun einmal nicht die schutzsuchenden Ukrainer, die vor dem russischen Angriff nach Deutschland flüchten. Dennoch verschließen Sie die Augen vor der Realität. Sie erzählen ja gerne das Märchenlied von der Fachkräfteeinwanderung. Doch durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz von Bundesinnenministerin Nancy Faeser dürfte dann jeder nach Deutschland, der vielleicht irgendwann einmal Fachkraft werden könnte. Wie verfassungsfeindlich kann man eigentlich sein? Ich verweise auf Artikel 16a Abs. 2 unseres Grundgesetzes. In der Region Hannover sind nun 52 % der Bürgergeldbezieher Ausländer. Ohne Ukrainer sind das etwa 47 %. Irgendwie scheint Ihre Rechnung nicht aufzugehen. Das viel größere Problem jedoch, welches von Ihnen getrost ignoriert wird, ist die Fachkräfteauswanderung. Laut dem Bundesamt für Statistik sind 2014 148.000 Deutsche ausgewandert. 2015 waren es 138.000 und 2016 281.000. Von 2017 bis 2022 waren es jährlich zwischen 220.000 und 270.000 deutsche Auswanderer. Wie kann man solche Zahlen nur ignorieren? Einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung von 2019 zufolge wandern jedes Jahr 180.000 Hochqualifizierte aus Deutschland ab: die meisten in die Schweiz, danach in die USA, nach Österreich und Großbritannien. Wir haben folglich keinen Fachkräftemangel, sondern einen Fachkräfteschwund. Ein Problem können Sie nur dann lösen, wenn Sie es zuerst einmal erkennen, benennen und korrekt definieren können. Da Sie aber allem Anschein nach Leidtragende Ihres eigenen verfehlten Bildungssystems sind, sind die Erwartungen an Sie nicht sonderlich hoch. Aber Gott sei Dank gibt es ja die AfD! Bei uns sind die Analysefähigkeiten und die logischen Lösungsvorschläge verortet. Um Fachkräfte binden zu können, Ihre Aktuelle Stunde heißt ja „Fachkräfte finden und binden“ , müssen Sie sich fragen, warum unsere gut ausgebildeten Fachkräfte und Akademiker nicht hierbleiben wollen. Wir sind das Land mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast. Die Energiepreise in Deutschland sind untragbar, und die Verordnungen, Richtlinien sowie die Rechtslage sind wie Einladungskarten - jedoch fürs Ausland. Ich gebe hier ein Beispiel; die Pointe wird grandios. Die Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO, wurde von Personen initiiert und verfasst, die keinen blassen Schimmer davon haben, wie das Internet funktioniert, die nicht verstehen, welche persönlichen Daten ohnehin erst übertragen werden müssen, um eine Internetseite auf dem Mobiltelefon, Tablet oder Computer korrekt anzeigen lassen zu können. Wenn Sie nun beim Aufbau Ihrer Internetpräsenz als Kleinunternehmen oder als Handwerker eine falsche Schriftart wählen, lediglich eine falsche Schriftart, verstoßen Sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Sie laufen damit Gefahr, einen Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe zu erhalten. Es gibt in der DSGVO noch viele weitere Stolperfallen, die einen teuer zu stehen kommen können. Und jetzt die Pointe! Ich sage Ihnen, wer noch gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt: Die Internetpräsenz dieser SPD-Landtagsfraktion hier in Niedersachsen! Ebenso schädlich wie die DSGVO sind das Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche besonders dem Handwerk sehr übel bekommt. Es ist wie die Geschichte mit König Midas, jedoch verwandelt sich alles, was Sie anrühren, in Schund und Plunder. Meine Damen und Herren, ich habe noch knapp eine Minute Redezeit. Die möchte ich für eine kleine Anekdote nutzen. Frau Präsidentin? Danke sehr. Meine Fraktion und mein Pressesprecher wissen von nichts. Sie von der SPD und von den Grünen als regierende Fraktionen verweigern ja jeglichen demokratischen Diskurs mit uns. Daher ist dies die einzige Gelegenheit, hier möglicherweise auf Gehör zu stoßen. Ich hatte am vergangenen Freitag nach einem Besuch auf dem Frühlingsfest, dem Jahrmarkt hier in Hannover, eine „nette“ Begegnung mit einem Dunkelhäutigen. Er wollte mich abstechen - jetzt am Freitag, völlig grundlos. Vielleicht überdenken Sie also noch einmal Ihr Konzept von der unkontrollierten Einwanderung vermeintlicher Fachkräfte. Wäre nett! Danke.

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

auf den Weg gegeben hat. Sie war anschließend vergleichsweise gefrustet, dass sie ein Marmeladenbrot schmieren musste. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Vielen Dank. - Der nächste Redner, aus der Fraktion der AfD,

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Colette Thiemann CDU

Den Gefahren für die Demokratie entgegentreten - dem Links- und Klimaextremismus keinen Raum geben und analog zu anderen Extremismusformen bekämpfen!

Colette Thiemann (CDU): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der AfD, da Sie sich ja eben so herzergreifend über meine guten Ratschläge gefreut haben, halte ich mich an das gängige Motto „Aller guten Dinge sind drei“. Ich pflege immer zu sagen: Wenn man zuhört, nachdenkt, Dritte fragt und erst dann redet, hilft das im Umgang mit vielem. Ich glaube nicht, dass das bei Ihnen viel bewegen wird. Aber eines sollten Sie sich auf die Fahne schreiben; denn das fällt durchweg auf: Mit dem Zuhören, mit dem Nachdenken und dem Transformieren der Dinge haben Sie es nicht so. Wie gesagt, einfach mal ein bisschen tiefer einsteigen und nicht immer mit dem Rücken zur Wand reagieren! Das wird Wunder wirken. Aber Sie haben ja selbst kleine Kinder das haben Sie eben berichtet , und da kann ich Ihnen sagen das fängt in der Grundschule an und hört später auf : Wer sich gegen die Gesellschaft wendet, der ist dann meistens ganz schnell nicht mehr Teil der Gesellschaft. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Die Kurzintervention ist hiermit beendet. Wir schreiten in der

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Michael Lühmann GRÜNE

Den Gefahren für die Demokratie entgegentreten - dem Links- und Klimaextremismus keinen Raum geben und analog zu anderen Extremismusformen bekämpfen!

Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Herr Abgeordneter Lühmann möchte auf diese Kurzintervention reagieren. Bitte schön! Ebenfalls 90 Sekunden. Michael Lühmann (GRÜNE): Ja, vielen Dank. - Die Landesregierung hat mich dafür nicht bezahlt. Das ist ein Bundesprogramm; es heißt „Demokratie leben!“. Wir Wissenschaftler*innen sind jedes Jahr dafür evaluiert worden. Wir haben uns Fachkongressen gestellt. Wir haben uns der Fachöffentlichkeit gestellt. Wir haben dort Sicherheitsbehörden, LKA, BKA usw., fortgebildet. Sie waren darüber immer sehr glücklich. Schade, dass bei Ihnen die Fortbildungsergebnisse nicht ankommen. Wenn Sie das lesen, dann versuchen Sie doch einmal, das nachzuvollziehen. Ich rate es Ihnen noch einmal: Befassen Sie sich mal mit dem Extremismusbegriff. Lesen Sie wirklich mal die Begründung zum zweiten NPD-Verbotsverfahren. Sie werden nicht nur feststellen, dass Sie verdammt nah an einem Verbot sind. Denn wir reden hier über Zurechnung. Wenn sich Ihre Partei mit gesichert rechtextremistischen Personen trifft, dann wird man Ihnen das zurechnen, und zwar vonseiten des Bundesamts für Verfassungsschutz, aber auch vom Verfassungsschutz hier in unserem Land, und am Ende auch bei einem Verbotsverfahren. Wenn ich sehe, dass ein Herr Höcke in Erfurt aufmarschiert da sind ja auch schon Sie mit aufmarschiert, Herr Bothe und dort in diesem Aufmarsch ein Götz Kubitschek mitläuft und sich Höcke danach ganz demonstrativ mit der Jungen Alternative zeigt, dann zeigt das, dass Sie überhaupt keine Distanz zur gesichert rechtsextremen Szene in Deutschland haben. Damit sind Sie ganz klar ganz nah dran, dass auch Sie gesichert rechtsextrem sind und dass wir dann dringend und richtigerweise über ein AfD-Verbotsverfahren reden. Dann müssen wir solche Quatschanträge wie diese hier nicht mehr weiterbehandeln. Darauf freue ich mich schon. Danke.

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Peer Lilienthal (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. - Jetzt hat mich die Landesregierung in eine Rolle gesteckt bzw. in eine Situation gebracht, in die ich eigentlich nie kommen wollte. Ich muss nämlich das, was die CDU gesagt hat, unterstützen. Es ist gerade schon durch die Parlamentarische Geschäftsführerin und den Fraktionsvorsitzenden und ich bin mir sicher, im Anschluss wird es auch noch von Herrn Thiele vorgebracht werden deutlich kritisiert worden, welches Verfahren hier von Ihnen geübt wird. Das geht so gar nicht. Insbesondere die Eilbedürftigkeit sehen wir überhaupt nicht. Das haben wir auch im Ausschuss klargemacht. Sie müssten doch eigentlich aus den letzten Nachtragshaushaltsberatungen gelernt haben, dass Sorgfalt vor Geschwindigkeit gehen muss. Ich erinnere an die katastrophale Konstruktion des Härtefallfonds, der ja von der Idee her richtig das haben im Übrigen wir alle in allen Beratungen so bestätigt , aber im Prinzip administrativ nicht durchführbar ist, weil er mit Tatbestandvoraussetzungen versehen ist, die kein Mensch erfüllen kann. Das hätte Ihnen doch Mahnung sein müssen. Das hätte Sie mahnen müssen zu mehr Sorgfalt und der Inanspruchnahme von mehr Zeit. Zeit hatten wir, und die hätten wir auch nutzen müssen. Verschlimmert wurde das dann noch durch zwei Änderungsvorschläge der regierungstragenden Fraktionen. Sicherlich ist es ein Novum das habe ich bei der Recherche in der Historie des Landtags so nicht gefunden , dass regierungstragende Fraktionen zwei sich widersprechende Änderungsvorschläge in Haushaltsberatungen einspeisen müssen. Das macht deutlich, dass das vielleicht auch für Sie etwas zu schnell war und möglicherweise nicht jeder in Ihren Fraktionen diese Änderungsvorschläge vollständig durchdrungen hat. Das kommt ja aus der Mitte Ihrer Fraktion. Ich habe den leisen Verdacht, dass das vor allem aus der Mitte des Finanzministeriums kommt und Sie dabei zahlreiche Unterstützung gehabt haben. Der Knaller war dann die schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände das ist schon angesprochen worden , die in der letzten Sitzung 25 Minuten vor Schluss eintraf. Die abschließende Beratung im Haushaltsausschuss ist um eine halbe Stunde vertagt worden, weil vorher noch der Rechtsausschuss abschließend beraten wollte. Wäre das nicht der Fall gewesen oder hätte die Sitzung nur eine halbe Stunde kürzer gedauert, hätten wir diese Stellungnahme gar nicht mehr zur Kenntnis nehmen können. Das geht einfach so nicht! Da müssen Sie sich einfach mal ehrlich machen! Blicken Sie mal in Ihre eigenen Reihen! Denken Sie mal an die letzte Legislatur! Stefan Wenzel dreht sich in Berlin wahrscheinlich gerade im Kreis, wenn er mitbekommt, was hier abläuft. Wenn wir vor drei oder vier Jahren hier gesessen hätten, hätten wir heute Morgen folgendes Bild gehabt: Grünes Hemd, schwarze Haare - Helge Limburg wäre nach vorn gegangen und hätte im Grunde inhaltsgleich das vorgetragen, was Carina Hermann hier vortragen musste. Das ist einfach nicht gut. Das ist kein Umgang im Parlament. Weshalb rolle ich das Verfahren jetzt so weit aus? Es gibt dafür zwei Gründe. Erstens. Das Verfahren ist kein Selbstzweck. Es ist nicht so, dass das, sagen wir mal, nur Etikette ist und gar nicht betrachtet werden soll. Das Verfahren sagt etwas darüber aus, wie sich Opposition und regierungstragende Fraktionen zueinander, aber auch der Landtag insgesamt zur Regierung verhält. Das ist keine Kleinigkeit. Aus meiner Sicht kommen dieser Haushaltsberatung und diesem parlamentarischen Betrieb zwei wesentliche Aufgaben zu, nämlich erstens, dass wir im Rahmen dieser Haushaltsberatung einen Gegenvorschlag machen, den wir verschriftlicht vorlegen, damit sich der geneigte Fachleser mithilfe der Presse als Medium nach draußen darüber informieren kann, wie eine Welt aussähe, wenn die Opposition genau das nicht wäre, sondern Regierungsverantwortung tragen würde, und wie eine Welt aussähe, in der die Regierung nicht Regierung wäre, sondern in der Opposition säße. Ich halte das für sehr wichtig. Der zweite Punkt aber ist für mich persönlich noch viel wichtiger und aus meiner Sicht der Glutkern des Parlamentarismus. Wir sehen im Moment in der Gesellschaft eine ganze Menge Trennlinien. Früher waren sie einfacher erkennbar - da gab es Katholiken und Evangelische oder Lutheraner, Alt und Jung, Arm und Reich. Die Trennlinien waren einigermaßen klar. Man muss sagen: Wir haben im Verlauf der Geschichte der Bundesrepublik eine ganze Menge dieser Trennlinien annäherungsweise nicht perfekt, aber doch sehr gut in den Griff bekommen. Das gilt z. B. für das Verhältnis von Mann und Frau. Ich halte das Problem für relativ gut gelöst. Es geht immer noch ein bisschen besser, aber wir sind nicht mehr im Mittelalter und haben bei der Problemlösung schon eine gute Wegstrecke zurückgelegt. Wir haben aber im Moment quasi den Zustand multipolarer Trennlinien. Es gibt eine viel stärker ausgefranste Gesellschaft mit viel diverseren Wünschen und Vorstellungen. Im Parlament muss jetzt doch Folgendes passieren: Der Mensch da draußen, egal, ob er bei Land schafft Verbindung e. V., bei der Antifa, irgendeiner linksextremistischen Organisation ist oder möglicherweise auch patriotische Gedanken hegt, muss doch das, was er über dieses Land denkt und wie er dieses Land gerne hätte, hier im Parlament auf die eine oder andere Weise verwirklicht sehen! Nicht immer ganz! Wahrscheinlich wird niemand da draußen stehen und sagen: Ich bin nur Grün oder nur AfD. Er muss aber näherungsweise fühlen, dass das, was er empfindet, hier auch besprochen wird. Also: Kritik gegenüber Flüchtlingspolitik muss hier artikuliert werden. Ist so! Meinetwegen auch das, was heute hier auf den Bannern, die an der Wand hängen, steht. Der Punkt ist nur: Das muss doch aus dem Parlament kommen! Wir dürfen doch nicht zulassen, dass das von außen an uns herangetragen wird! Diese scharfen Debatten müssen doch parlamentsgeboren sein. Ich hätte mich z. B. sehr gefreut, wenn heute die Grüne-Fraktion die Initiative ergriffen und dieses Thema, das gewissermaßen ihr Kernthema ist, auf die Tagesordnung gebracht hätte. Das wäre das richtige Zeichen gewesen. Wenn sie das getan hätte, hätten alle diejenigen, die jetzt draußen am Seil hängen müssen, gesehen: Alles klar. Das, was ich zum Thema „Bohren vor Borkum“ empfinde, wird hier thematisiert, und zwar, ohne dass ich hier so eine Störaktion mache. - Ich finde das ganz traurig. Wenn man dem Parlament das nimmt, also diese Funktion außer Kraft setzt, dann ist das so, als wenn der Transmissionsriemen runterspringt. Dann wird das Parlament tatsächlich zu einer internen Blase, die nicht mehr nach draußen dringt. Ich halte das für einen gefährlichen Schritt, und zwar gerade jetzt, denn ich beobachte im Moment, dass die Gesellschaft immer mehr auseinanderfasert. Das betrifft übrigens auch mich als Politiker. Ich werde als Oppositionspolitiker wahrgenommen, aber nichtsdestotrotz als Politiker. Ich erachte es als unsere Aufgabe, die Gesellschaft so weit wie möglich zusammenzuhalten, damit sich die Leute nicht vom Parlamentarismus lossagen, sondern hier wiederfinden. Ich glaube, dass ist der richtige Weg. Dazu gehört deshalb ist das auch kein Krakeelen der Opposition , um den Bogen zu schlagen, ein ordentliches und gesittetes Verfahren, in dem wir die Zeit haben, vernünftig zu beraten und die von Ihnen eingebrachten Änderungsvorschläge zu besprechen. In der letzten Ausschussberatung ist das von Ihnen, Kollege haushaltspolitischer Sprecher der SPD, noch erläutert worden. Was ich sagen will: Ich möchte das selbst auch noch beraten können; denn ich selbst habe von Schule außer dass ich selbst zur Schule gegangen bin und schulpflichtige Kinder habe keine große Ahnung. Das möchte ich mit Harm und möglicherweise noch mit anderen Leuten besprechen. Dann möchte sich die Fraktion dazu verhalten. Und dann möchten wir, darauf aufbauend, dem etwas entgegensetzen und Stichwort „Transmissionsriemen“ das in die Öffentlichkeit bringen. Ich komme noch kurz zum Inhalt, bevor mein Fraktionsvorsitzender nicht, dass ich ihm die Zeit klaue noch etwas dazu sagt. Wann werden eigentlich die grundsätzlichen Herausforderungen angegangen? Es ist schon angesprochen worden. Wohnen ist ein Riesenthema. Wenn ich den Nachtrag, den Sie jetzt vorgelegt haben, zu diesem Punkt ansehe, frage ich mich, wann Sie das angehen wollen. Darin sind jetzt Mittel für ein Gutachten zur Einrichtung einer Landeswohnungsgesellschaft vorgesehen. Beim Wohnen brennt richtig der Baum! Die Zinsen steigen. Junge Leute, die ein Haus kaufen, sind heutzutage nicht mehr so jung, wie sie es vielleicht in den 70er-Jahren waren. Sie sind nicht mehr Ende 20 oder Anfang 30, sondern müssen mittlerweile Mitte 40 sein, um genug Eigenkapital angespart zu haben, das dann auch nur die Nebenkosten des Hauskaufs abdeckt. Das ist ein Problem, weil das einen Teil des Versprechens der Bundesrepublik Deutschland infrage stellt: Wenn du fleißig bist und dich zusammenreißt, dann kannst du irgendwann in einem Eigenheim, beispielsweise in einer Eigentumswohnung, wohnen und musst nicht in einer Legehennenbatterie auf einem aufgestockten Parkhaus wohnen. Dieses Versprechen kassieren Sie damit ein. Im Moment passiert Folgendes: Das Thema wird immer weiter eingekästelt. Sie können nicht mehr entscheiden, was für eine Heizung sie haben wollen, und auch die Dämmung wird vorgeschrieben. Diese Vorschriften machen alles unheimlich viel komplizierter. Wohnungsbau gelingt nur, wenn wir alle diese Regeln vereinfachen. Dazu habe ich von Ihnen gar nichts gesehen. Herr Ministerpräsident, Sie sind ein einflussreicher Mann in Deutschland. Machen Sie sich doch im Bundesrat mal dafür stark, dass die Grunderwerbsteuer angepackt wird und diese Dinge einmal grundsätzlich angegangen werden. Dass es zu wenige Wohnungen gibt, hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir in Niedersachsen sage und schreibe 5 000 vollziehbar Ausreisepflichtige haben. Bevor jetzt das Krakeele wieder anfängt: Wir erleben hier das ist doch der Zustand , dass ein Gesetz nicht vollzogen wird. Es ist für einen Rechtsstaat kein gutes Bild, wenn jemand noch hier ist, obwohl er den Rechtsweg vollständig ausgeschöpft hat. Das ist falsch! Man muss auch so ehrlich sein, festzustellen, dass er Leuten, die zu Recht hier sind, also einen anerkannten Asylstatus haben, Platz wegnimmt. Das müssen wir angehen. Wir haben das mit unserem Vorschlag auch getan. Jetzt habe ich fertig und wünsche hier gleich viel Spaß. Vielen Dank.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Stefan Marzischewski-Drewes (AfD): Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr verehrte Kollegen! Liebe Zuschauer! Herr Watermann, auch ich schenke Ihnen Zeit; denn ich werde nur zwei Minuten reden. Sie sehen also: Wir sind lernfähig, und wir beide können voneinander profitieren. Die AfD-Fraktion begrüßt die Weiterentwicklung des Personalvertretungsgesetzes im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung. Während der gesetzwidrigen Corona-Einschränkungen waren wir alle zwangsweise genötigt, Erfahrungen und Kenntnisse mit Video- und Telefonkonferenzen zu sammeln. Die AfD-Fraktion führt diese unverändert fort. Aber es gab auch Probleme, wie jeder weiß. Die mangelhafte Infrastrukturausstattung und das schlechte Netz sorgten oft dafür, dass Sitzungen nicht durchzuführen waren. Welche Partei war und ist für den Netzausbau hier im Lande eigentlich zuständig? Die beabsichtigte Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zur Klarstellung in § 64, zukünftig Sitzungen der kommunalen Gremien per Videokonferenztechnik durchführen zu können, erscheint aus Sicht der AfD-Fraktion überfällig und kann dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat zu verbessern. Nicht nur mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung sollte auch deshalb zukünftig auch die Übertragung von öffentlichen Sitzungen der Räte im Internet zumindest auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte eine Selbstverständlichkeit sein. Nach jahrelangem Ringen und Intervenieren der AfD im Kreistag Gifhorn soll dies dort jetzt tatsächlich umgesetzt werden. Ob das bis zum Ende der Wahlperiode der Kommunen im Jahr 2026 erfolgt - ich bin gespannt! Im Kreistag Gifhorn sperren sich SPD, Grüne, aber auch die CDU gegen ein Lifestreaming. Die interessante Begründung der CDU: Die Ratsmitglieder der CDU müssen geschützt werden. - Ich frage mich: Vor wem? Hat die CDU Angst vor den Bürgern? Hat die CDU Angst, dass die Wahrheit ans Licht kommt? Hat die CDU Angst, dass die Stadtratsfraktion zusammen mit der SPD 2.500 Euro für die Schlepperorganisation Ocean Viking ausgibt, aber kein Geld für die Jugendfeuerwehr in Gamsen? Das ist die Realität der CDU und der SPD vor Ort! Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Der nächste Redner ist Herr Kurku

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Vielen Dank auch für diese Frage. Natürlich ist es immer spannend, zu sehen, wer auf einmal die Idee auf den Markt bringt, Dinge, die nicht mehr so gut laufen, zu verstaatlichen. Das Sozialgesetzbuch sieht einfach vor, dass es private und auch staatliche oder von Trägern getragene Einrichtungen geben wird und muss. Insofern, denke ich, sind wir mit unserem System eigentlich auf einem sehr guten Weg, dass wir zwischen staatlichen und natürlich auch freien Trägern wählen können und auf diese Art und Weise einen Markt erzeugen. Danke. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke schön, Herr Minister.

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Verena Kämmerling CDU

Flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen: Medizinstudienplätze konsequent ausbauen und Anreize für mehr hausärztliche Praxen setzen!

Verena Kämmerling (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind ziemlich am Ende der Tagesordnung. Ich glaube, ich kann die Beratung jetzt mit einem Antrag zu einem etwas versöhnlicheren Thema abschließen. Ich gehöre nicht unbedingt zu den Menschen, die bei jeder Kleinigkeit zum Arzt rennen, sondern zu denen, die sich denken: Es ist von selbst gekommen, und es geht auch selbst. Trotzdem brauchte ich vor einiger Zeit einen Facharzttermin. Wartezeit: mindestens sechs Monate! Ewige lange Wartezeiten, aber auch überfüllte Notaufnahmen sind die ersten Symptome für den Ärztemangel. Viele Menschen wissen sich nicht anders zu helfen, als zur Notaufnahme zu fahren, wenn plötzlich ein Problem auftritt und es in der Nähe keinen Hausarzt mehr gibt. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen seit vielen Jahren, dass wir auf eine massive Versorgungslücke bei Ärztinnen und Ärzten zusteuern. Es ist auch politischer Konsens, dass wir die Anzahl der Medizinstudienplätze an unseren Universitäten in Medizinstudiengängen weiter ausbauen müssen. In den letzten fünf Jahren konnten rund 30 % zusätzliche Medizinstudienplätze an den Universitäten in Hannover, Göttingen und Oldenburg geschaffen werden. In Zahlen bedeutet dies, dass wir 194 Studienplätze geschaffen haben, sodass nun in Göttingen 349 Plätze, in Hannover 320 Plätze und in Oldenburg 120 Plätze zur Verfügung stehen. Klar ist aber auch, dass diese Kapazitäten noch nicht ausreichen. Zuletzt hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen im Jahr 2020 eine Studie durchgeführt, die vorhersagt, dass die Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte bis zum Jahr 2035 auf rund 3750 sinken wird. Das sind fast 1300 weniger als derzeit. Auch bei den Fachärzten sieht es nicht viel besser aus. Unter anderem bei Kinderärzten, Augenärzten und Hautärzten zeichnet sich laut der Studie eine Unterversorgung insbesondere im ländlichen Raum ab. Es ist also dringend notwendig, den Ausbau der Medizinstudienplätze weiter voranzutreiben. Wir fordern deshalb die Landesregierung in unserem Antrag dazu auf, in dieser Legislaturperiode die Studienkapazitäten in den Medizinstudiengängen weiter auszubauen und 200 zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin sowie 50 zusätzliche Plätze in der Zahnmedizin zu schaffen. Das Land Niedersachsen darf keine Zeit mehr verlieren und muss deshalb den bei Rot-Grün so beliebten „Turbo“ auch hier konsequent anwerfen. Wenn das Ziel von 200 zusätzlichen Plätzen in dieser Legislatur erreicht werden soll, dann müssen in Hannover und Göttingen jeweils 10 Millionen Euro für Lehrräume und in Oldenburg 230,6 Millionen Euro für den 2. und 3. Bauabschnitt im Landeshaushalt eingeplant werden. Um in den Turbomodus zu kommen, haben wir heute im Rahmen der Beratung des Nachtragshaushalts beantragt, 10 % der Gesamtsumme, nämlich 25,06 Millionen Euro, in den Nachtrag einzustellen, damit die Universitäten mit den Planungen für den notwendigen Neu- und Umbau sofort beginnen können. Nur so wird ein Schuh daraus und werden Verzögerungen vermieden. Insofern ist Ihr Nachtragshaushalt auch an dieser Stelle ambitionslos. Der Ausbau der Medizinstudienplätze duldet keinen Aufschub. Denn bis die neu ausgebildeten Ärzte in den Praxen ankommen, dauert es elf bis zwölf Jahre. Neue Studienplätze erfordern natürlich eine adäquate Zahl von Professuren, sodass wir auch die Erhöhung deren Zahl beantragen, und zwar an allen drei Medizinstandorten. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr erfreulich ist, dass die erste Runde der Landarztquote erfolgreich war und jetzt 60 Plätze besetzt werden konnten, sodass wir uns auch hier eine stetige Evaluation wünschen, um wenn die Quote erfolgreich ist noch einmal nachsteuern zu können und gegebenenfalls die Quote zu erhöhen. Wir fordern deshalb, dass man diesem so nachkommt. Zudem muss der „Masterplan Medizinstudium 2020“ konsequent umgesetzt werden, um die Allgemeinmedizin im Studiengang Humanmedizin deutlich zu stärken. Dazu gehört, dass der Bund das Gesetz zur Reform der Approbationsordnung endlich beschließt und umsetzt. Wir wollen, dass die Landesregierung sich auch dafür einsetzt. Der Hausärzteverband Niedersachsen hat kürzlich noch einmal darauf hingewiesen, dass die Approbationsordnung ein entscheidender Baustein zur Stärkung der Allgemeinmedizin ist. Laut dem Bericht der Enquetekommission zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung lehnen rund 46 % der Studierenden eine Niederlassung im hausärztlichen Bereich ab, was insbesondere in strukturschwachen Regionen zu Versorgungsengpässen führt. Zudem verändern gesellschaftliche Entwicklungen auch die Ansprüche junger Medizinerinnen und Mediziner an den Beruf. Laut Leistungsbericht der niedersächsischen Hochschulen ist der Frauenanteil in den Medizinstudiengängen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und liegt inzwischen bei 70 %. Das ist erfreulich. Die Entscheidung für eine Niederlassung in der Allgemeinmedizin wird aber auch durch den Wunsch auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf flexible Arbeitszeitmodelle oder auch auf Wiedereinstiegsmöglichkeiten nach einer Familienphase beeinflusst. Diese Bedürfnisse erhöhen bei jungen Menschen auch nicht unbedingt die Motivation, sich in einer strukturschwachen Region niederzulassen. Gleichzeitig steigt flächendeckend der Bedarf an hausärztlicher Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen. Der Hausarzt ist und bleibt einfach die erste Anlaufstelle für viele gesundheitliche Probleme. Es ist unsere Pflicht und auch unsere Verantwortung, alles dafür zu tun, dass in Niedersachsen eine wohnortnahe ärztliche Versorgung möglich bleibt. Sehr geehrte Damen und Herren, es darf nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Regionen Salzgitter, Delmenhorst, Cloppenburg oder auch Meppen in Zukunft keinen Arzt mehr in der Nähe finden. Laut Prognose der KVN werden aber diese Regionen in Zukunft besonders vom Ärztemangel betroffen sein. Insgesamt gilt es also, jetzt Studierende für die Allgemeinmedizin zu begeistern und jungen Ärztinnen und Ärzten die Angst vor dem unternehmerischen Risiko, der Selbstständigkeit mit eigener Praxis, zu nehmen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Auflage eines neuen Landesförderprogramms zur Unterstützung der Selbstständigkeit von Ärztinnen und Ärzten, das die bereits vorhandenen Programme sinnvoll ergänzt. Flankierend sollte das Land eine Imagekampagne starten, um Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner zu gewinnen, die die Attraktivität des Berufs deutlich herausstellt. Denn wir wollen, dass die Vizepräsident Marcus Bosse: Frau Kollegin Kämmerling, es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen Rakicky. Lassen Sie diese zu? Verena Kämmerling (CDU): Ja. Vizepräsident Marcus Bosse: Bitte. Jozef Rakicky (AfD): Das hat mich überrascht.

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Anna Bauseneick CDU

Keine Kapitulation vor dem Lehrkräftemangel - Unterrichtsversorgung in Niedersachsen sicherstellen!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor inzwischen mehr als sechs Monaten wurde ich in den Niedersächsischen Landtag gewählt. Nun darf ich meine erste Rede zu einem Thema halten, von dem ich gehofft habe, dass die Landesregierung durch ein schnelles Handeln einen entsprechenden Antrag und eine damit verbundene Rede nach über sechs Monaten rot-grüner Regierungszeit nicht mehr notwendig gemacht hätte. Denn es geht um die Bildung unserer Kinder, und es geht um unsere Zukunft. Der Lehrkräftemangel und die damit verbundene schlechte Unterrichtsversorgung liegt auf dem Tisch und ist für alle hier im Landtag vertretenen demokratischen Parteien von großer Bedeutung. Im März fand der Gipfel zum Lehrermangel statt. Ideen und gute Ansätze waren das Ergebnis. Dies passt zum sich verfestigenden Stil der rot-grünen Landesregierung: warten und beraten, statt zu entscheiden und zu machen! Wo bleibt der in Ihren Reihen so beliebte Begriff „Turbo“? Gibt es keinen Turbo für die Bildung in unserem Bundesland unter einer rot-grünen Landesregierung? Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen an allen Ecken und Enden Lehrkräfte. Das sage ich nicht nur einfach daher. Ich habe wie auch viele andere Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion in den letzten Monaten viele Schulen vor Ort besucht und habe aktiv den Austausch zu diesem Thema gesucht. Die Lehrkräfte warten auf einen Lichtblick und kein Hinnehmen der Annahme, dass wir in den nächsten zehn Jahren durch eine Talsohle gehen werden. Wir als CDU werden dies jedenfalls nicht nur einfach so hinnehmen. Die Unterrichtsversorgung in diesem Land ist so schlecht wie seit mehr als 20 Jahren nicht mehr: 96,3 %. Niedersachsens Lehrkräfte leisten jeden Tag Hervorragendes. Um aber eine sehr gute Qualität der Bildung gewährleisten zu können, brauchen wir nicht nur gut ausgebildete Lehrkräfte, sondern vor allem Menschen, die gerne jeden Tag zur Schule gehen, die gerne ihren Schülerinnen und Schülern etwas beibringen, die gerne Verantwortung für eine gute Bildung unserer Kinder übernehmen wollen. Doch dazu gehören attraktive Rahmenbedingungen und Anreize. Bereits Ende Januar haben wir die Landesregierung an ihre Wahlversprechen erinnert, und es wurden große Vorhaben der rot-grünen Landesregierung angekündigt. Sie haben angekündigt viel für bessere Schulen sowie für gute Rahmenbedingungen für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte vorzuhaben. Frau Ministerin Hamburg, Sie sprachen davon, dass dieses Thema beherzt miteinander angegangen wird, und betonten, dass es wichtig sei, den Menschen, die auf die Umsetzung warten, eine klare Erwartungshaltung an die Hand zu geben, wie lange die Prozesse dauern. Da frage ich mich nun nach weiteren drei Monaten: Wann wollen Sie dies tun? Sie sprachen davon, dass gemeinsam dicke Bretter gebohrt werden müssen. Wir als Fraktion haben daher mit unserem Antrag die Punkte zum Bohren auf den Brettern angezeichnet. In der Presseinformation des MK vom 17. März 2023 heißt es: „Geschlossen und entschlossen gegen den Lehrkräftemangel“. Lassen Sie Niedersachsen nun bitte an dieser Entschlossenheit teilhaben! Meine Kolleginnen und Kollegen, der von uns eingebrachte Antrag soll als Leitfaden dienen - ein Leitfaden, um endlich ins Handeln zu kommen. Die Zeit der Kultusministerien, in der Gesprächskreise zum bloßen Ideenaustausch gebildet wurden, muss nun ein Ende haben. Das Land, die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und Kinder müssen endlich Taten sehen und die angekündigten Verbesserungen spüren können, anstatt andauernd nur von ihnen zu hören. Wir als CDU-Fraktion begleiten die Regierungsarbeit konstruktiv. Daher möchte ich an dieser Stelle drei wichtige Stichworte unseres Antrags hervorheben. Erstens „A 13“. Die A 13-Besoldung soll kommen, da sind wir uns hier wohl alle einig. Aber warum erst 2024? Im Januar führte die Ministerin aus, dass die Lehrkräfte zu Recht darauf warten. Dass die Landesregierung dieses als ein Recht zum Warten versteht, passt zu der aktuellen Ankündigungspolitik dieser Landesregierung. Schauen Sie gerne einmal nach Bayern! In Bayern startet die Erhöhung bereits im nächsten Monat. Hier in Hannover sind die Landesgrenzen vielleicht ein bisschen weit weg. Ich komme aus Lüneburg. Dort sind die Landesgrenzen von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein direkt vor der Tür. Dort herrscht die Frage vor: Warum in Niedersachsen bleiben oder anfangen? Wie wollen wir unsere Lehrkräfte halten? Wie wollen wir dafür sorgen, dass sich auch weiterhin Schulabsolventen für den Beruf des Lehrers und ein Lehramtsstudium entscheiden? Um einen attraktiven Beruf zu schaffen und im Vergleich mit anderen Ländern wie auch mit Hessen und Nordrhein-Westfalen konkurrenz- und wettbewerbsfähig zu bleiben, haben wir als CDU-Fraktion die sofortige Einführung der A 13-Besoldung für alle Lehrkräfte mit dem Nachtragshaushalt 2023 gefordert. Das Stichwort „Ausbildung“. Wir müssen neue Formate und Angebote schaffen, um den Lehrberuf attraktiver zu gestalten, und das auch im ländlichen Raum; denn Niedersachsen ist ein Flächenland. Hier gilt es, die ideologischen Scheuklappen abzusetzen und Denkverbote zu vermeiden. Setzen Sie sich vor Ort in Ihren Wahlkreisen mit den Bedürfnissen der Schulen auseinander; denn dann wird deutlich, dass wir ein attraktives berufsbegleitendes Quereinsteigerstudium brauchen. Gerade dadurch kann praxisnahe Pädagogik vermittelt werden. Es sind Potenziale vorhanden, die wir lediglich für unsere Schulen nutzen müssen - und zwar jetzt. Das letzte Stichwort ist „Bürokratie“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal fragt man sich ja, warum man sich das Leben so schwer machen muss. Neben pensionierten Lehrkräften, die ihr Leben lang jeden Tag Schülerinnen und Schüler unterrichtet, Fortbildungen absolviert und nicht zuletzt eine Menge Erfahrung im Unterricht gesammelt haben, leben viele qualifizierte Fachkräfte aus anderen Ländern bei uns. Wenn sich die Landesregierung unserem Entschluss anschließen will, den Lehrkräftemangel nicht einfach nur so für die nächsten zehn Jahre hinzunehmen, dann lassen Sie uns diese bürokratischen Hürden abbauen und insbesondere eine schnelle und unbürokratische Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse umsetzen! Lassen Sie uns in Niedersachsen den Willen und die Freude am Unterrichten nicht durch Bürokratie ausbremsen, und vertrauen und stärken Sie die Eigenverantwortlichkeit der Schulen auch hinsichtlich der Personalauswahl! Wir fordern - die Landesregierung heute mit diesem Antrag auf, vorhandene Potenziale zu nutzen, die Eigenverantwortlichkeit der Schulen zu stärken und Vertrauen in das niedersächsische Bildungssystem zu schaffen - in Stadt und Land. Im Runderlass zur Unterrichtungsorganisation vom 18.Januar 2021 heißt es, dass die Gesamtdauer der Pausen bei fünf hintereinanderliegenden Unterrichtsstunden mindestens 40 Minuten betragen soll. Dies entspricht einem Neuntel der Unterrichtszeit. Eine Legislatur in Niedersachsen dauert fünf Jahre. Räumt man auch hier eine Pause ein, wären wir in etwa bei sechseinhalb Monaten. Die Pausen zwischen den Unterrichtseinheiten dienen meist dem Aufsuchen der Räumlichkeiten und der Vorbereitung der folgenden Unterrichtungseinheit, in der man z. B. die Hausaufgaben gleich zu Anfang bereithalten muss. Wir als CDU-Fraktion wollten nun Ihre zu erledigenden Hausaufgaben präsentiert bekommen und hatten nicht damit gerechnet, dass Sie sich die komplette Pause gleich zu Anfang ihrer Legislaturperiode nehmen und eine Sollvorschrift als Mussvorschrift verstehen. Bildung ist umfangreich, Bildung ist komplex, Bildung ist individuell, und Bildung kann unser Bundesland nach vorne bringen. Dafür müssen wir aber endlich mit dem zuverlässigen Unterricht beginnen. Die Pausenzeit ist vorbei und damit auch die Zeit der bloßen Ankündigungen. Vielen herzlichen Dank.

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Harm Rykena AfD

Niedersachsens Schulen auf den Prüfstand!

Harm Rykena (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschlands Bildung ist marode. Deutschlands Bildung ist bankrott. Und Niedersachsen ist bei dieser schlimmen Entwicklung leider keine Ausnahme - im Gegenteil: Wir stecken mittendrin. In neuesten Bildungsvergleichen nimmt Niedersachsen nur noch einen Platz im unteren Mittelfeld ein. Die Presse überschlägt sich mit Katastrophenmeldungen. Hier ein paar Originalschlagzeilen: 7. März: „Bildungssystem am Limit - Deutschlands Schulen im Dauerkrisenmodus - auch wegen der Zuwanderung“. 13. März: „Bildungskrise: Wir brauchen eine Zeitenwende an den Schulen“. 22. März: „Wer die Schulen verkommen lässt, lässt den Staat verkommen“. 21. April: „40 Erstklässler an einer Grundschule müssen das Schuljahr wiederholen“. Ebenfalls 21. April: „Experten gehen davon aus, dass die Grundschule Ludwigshafen kein Einzelfall ist“. 27. April: „An meiner Schule gab es Klassen, in denen kein deutschstämmiges Kind mehr saß“. 1. Mai: „193 Straftaten mit Messern an NRW-Schulen“. 1. Mai: „Schulleiterin Müller über soziale Medien: ‚Wir verlieren unsere Kinder'". 3. Mai, also gestern: „Kinder- und Jugendkriminalität: Wenn Zehnjährige Gewalt anwenden, ist es fast schon zu spät“. Und 4. Mai, also heute: „Auf das Arbeitsleben vorbereiten? Hier versagen Deutschlands Schulen“ usw. usf. Das ist nur eine kleine Auswahl - alles aus den vergangenen zwei Monaten. Vor einem halben Jahr gab es solche Schlagzeilen in derart kurzen Abständen und in derartig krasser Deutlichkeit noch nicht. Überlastung der Lehrer, Schüler, die die Mindeststandards nicht erreichen, Erstklässler, die nicht schulfähig sind, Unterrichtsausfall, verfehlte Lernziele, nicht ausbildungs- und studierfähige Absolventen, steigende Zahlen von Schulabgängern ohne Abschluss, immer höherer Anteil an Migranten in den Klassen, immer mehr Brennpunktschulen. Und jetzt stellt sich die Frage: All das kam über Nacht? Vor einem halben Jahr konnte man das noch nicht kommen sehen? Es gab keine warnenden Vorzeichen? Wir sagen: Doch, die gab es. - Das hätte jedem bereits schon lange klar sein können, wenn man nur die Augen offen gehabt hätte; das hätte jedem klar sein müssen. Warum aber hat sich bis Ende 2022 das so deutlich nicht in der Öffentlichkeit dargestellt? - Nun, weil es verschleiert wurde, und zwar systematisch. Im Kultusausschuss gab es regelmäßige Unterrichtungen zu allen möglichen Themen, und der Tenor in aller Regel: Es ist alles in Ordnung. Heute wissen wir: Das war es nicht, und zwar schon lange nicht. Genau das darf so nicht weitergehen. Es ist Zeit, dass wir endlich eine ehrliche Bestandsaufnahme machen, eine Bestandsaufnahme, die das Ziel hat, die Schwachstellen in unserer Bildungslandschaft aufzudecken, und nicht, diese zu verschleiern, damit sie nicht in die Öffentlichkeit geraten. Nun warte ich schon auf Ihre Entgegnung, frei nach dem Motto: Wir haben kein Erkenntnisdefizit; wir haben ein Handlungsdefizit. - Doch dem muss ich entschieden entgegentreten. Denn erstens: Wenn man alles schon vorher wusste, warum hat man nicht schon längst gehandelt und Gegenmaßnahmen eingeleitet? - Und zweitens: Wenn man es doch nicht hat vorhersehen können angeblich , dann hätten wir ja eben doch ein Erkenntnisdefizit. Und wer stellt nun sicher, dass dieses nicht bis heute fortbesteht? - Und drittens: Man wollte die heraufziehende Krise bislang auch nicht sehen. Noch im vergangenen Sommer haben wir hier im Landtag lediglich über die Überwindung der von Ihnen unnötig in die Schulen getragenen Corona-Maßnahmen diskutiert, und ansonsten wollten die Bildungspolitiker von Schwarz bis Grün und allem, was sich dazwischen befindet, immer nur und jetzt zitiere ich „unsere Schulen noch besser machen“. Jetzt merken wir: Sie waren gar nicht gut. Nur die AfD stand damals als einsamer Mahner in der Wüste. Und diese Schönfärberei Ihrer Parteien war ein selbst erwünschtes Erkenntnisdefizit. Damit müssen wir endlich Schluss machen. Wir müssen der Wahrheit ins Auge schauen: Unsere Schulen sind nicht mehr gut. Und schließlich viertens: Die Schulpolitik wird zukünftig Schwerpunkte setzen müssen. Die Ressourcen zur Rettung des Bildungssystems sind endlich. Das Bildungssystem - nein, das System von Ex-Kultusminister Tonne, einfach jedes Thema aufzugreifen, nur um dieses dann mit zu wenig Mitteln auszustatten, ist gescheitert. An dieser Stelle, Herr Tonne, muss ich Ihnen übrigens sagen: Es ist gut, dass Sie nicht mehr Kultusminister sind. Schwerpunktsetzung ist also gefragt. Manche Bereiche wird man kurzfristig angehen können, andere nicht. Dazu fehlen schlicht die Mittel. Doch welche Schwerpunkte soll man denn nun auswählen? Genau dazu bedarf es dieser Bestandsaufnahme, und sie sollte schnell, umfassend und möglichst unbeeinflusst von Interessen erfolgen. Aus Letzterem folgt, dass es eine wissenschaftliche Begleitung der Prozesse geben muss, so, wie von uns gefordert. Unser Antrag fußt auf drei Säulen. Säule eins: Wir wollen eine repräsentative, umfassende, wissenschaftlich begleitete Bestandsaufnahme. Säule zwei: Wir fordern eine repräsentative Befragung der Hauptbetroffenen, nämlich der Schüler, der Eltern und vor allem der Lehrer. Gerade die Letztgenannten stehen als Beamte nämlich in einem Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Sie dürfen diesen nicht so ohne Weiteres offen kritisieren. Doch in den Lehrerkollegien brodelt es. Und an die Öffentlichkeit dürfen sie es daher nicht tragen. Allein schon deswegen benötigen wir diese Befragung, und zwar anonymisiert. Und schließlich die Säule drei: Damit die beiden vorherigen Punkte eins und zwei wirklich unabhängig von jeweiligen Interessen durchgeführt werden können, benötigt man ein unabhängig zusammengesetztes Gremium. Ich komme zum Schluss. Der erste Schritt zu einer Verbesserung beginnt immer mit einer Anerkenntnis, dass etwas im Argen liegt. Und angesichts der aktuellen Bildungskatastrophe hilft uns kein Stückwerk mehr, wie wir es bisher gemacht haben. Wir müssen die Bildungskrise endlich systematisch angehen. Und dazu soll dieser Antrag dienen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Herr Drewes möchte antworten. Bitte schön! Stefan Marzischewski-Drewes (AfD): Vielen Dank für Ihren Redebeitrag. In den Protokollen des Innenausschusses ist immer wieder zu lesen, dass Sie mir Verallgemeinerung vorwerfen. Sie verallgemeinern jeden Flüchtling. Die AfD dagegen differenziert ausdrücklich: Asylbewerber; Asylbewerber, deren Abschiebung ansteht und deren Aufenthaltsstatus hier nicht mehr gerechtfertigt ist, weil das Asylverfahren abgeschlossen ist; ja, und auch wir sind klipp und klar das wissen Sie für die Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge, die vor Krieg und Leid fliehen. Sie aber, Herr Watermann, Sie gefährden die Demokratie, und Sie betrieben Geschichtsklitterung, als Sie im Innenausschuss tatsächlich die Grenzöffnung von 1989 mit dem jetzigen Flüchtlingsstrom gleichsetzten. Es ist unerträglich, unsere Landsleute auf die gleiche Stufe wie die Wirtschaftsflüchtlinge zu stellen, die in unser Land kommen. Das ist unerträglich! Bezeichnend ist es auch, dass Sie im Innenausschuss unverändert an Ihrer Lebenslüge festhalten. Dort herrscht das St.-Florians-Prinzip: Ja, wir wollen sie alle haben, aber bitte nicht in meinem Landkreis! Bitte sprechen Sie auch einmal mit den Grundschulen und mit den Kitas, wo der Anteil der Migranten besonders hoch ist. Dort flieht das Personal aufgrund der Lage. Niemand will dort arbeiten. Bitte machen Sie sich endlich ehrlich! Steuern Sie um! Dänemark hat umgesteuert. Auch Sie sollten es tun. Beenden Sie die rot-grüne Koalition, die Niedersachsen schadet! Vizepräsidentin Sabine Tippelt:

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Pascal Leddin GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Bitte schön! - Bitte auch in der ersten Reihe ein wenig mehr Aufmerksamkeit! Pascal Leddin (GRÜNE): Ich bin es ein bisschen leid, dass die AfD immer noch eine Unterrichtung braucht. Ich bin ja schon ein bisschen darauf eingegangen. Ich würde Ihnen empfehlen, einfach mal selbst mit den Leuten zu sprechen, die im Rettungsdienst arbeiten. Natürlich geht es auch um die Arbeitsbedingungen; das steht außer Frage. Aber das Problem ist nicht, dass wir nicht genügend ausbilden, dass nicht genug da wären. Das Problem ist, dass sie währenddessen weggehen. Das ist der Kern. Mehr muss man dazu nicht sagen. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Verena Kämmerling CDU

Flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen: Medizinstudienplätze konsequent ausbauen und Anreize für mehr hausärztliche Praxen setzen!

kriegen, obwohl wir das Geld ausgeschrieben haben? Danke. Verena Kämmerling (CDU): Sie haben einen Teil der Antwort gerade schon selbst gesagt: Das, was bisher bereitgestellt wird, ist vielleicht an der einen oder anderen Stelle zu wenig. Man muss ja die Gründung einer Arztpraxis wie eine Unternehmensgründung betrachten. Wir wollen an dieser Stelle z. B. mit einem Investitionsförderprogramm für Ärztinnen und Ärzte das flankieren, was es gibt, um hier auch höhere Anreize für junge Menschen zu setzen, sich an dieser Stelle selbstständig zu machen. Das ist die Intention. Ich möchte nun weiter ausführen. Wir waren gerade beim

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Omid Najafi AfD

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Carina Hermann CDU

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Herr Lechner! - Moment, Herr Siebels, wir warten ganz

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Omid Najafi AfD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Bitte schön! Omid Najafi (AfD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Heizungsverbot steht mal wieder sinnbildlich für das Unvermögen der SPD und der Grünen, weiter zu denken als von der Wand bis zur Tapete. Kommen wir zuerst zum Wasserstoff. Da ist auch die CDU auf dem Holzweg; Sie erwähnen diese Heizquelle ja auch noch in Ihrem Antrag. Eine H2-ready-Heizung ist nur bis zu 20 Volumenprozent mit Wasserstoff tatsächlich ankommen tun aber keine 5 betreibbar. Ich betone hier: Volumenprozent. Der energetische Prozentanteil liegt nämlich bei nur 3,4. Die restlichen 80 bzw. 90 Volumenprozent sind Erdgas. Denn erstens gibt es entgegen all Ihrer Aussagen keine Wasserstoffinfrastruktur, um die Wasserstoffversorgung zu gewährleisten. Und zweitens müsste man erst das gesamte bestehende Rohrnetz in allen Wohngebäuden erneuern, um wasserstoffkompatibel zu werden. Ein Zitat vom Energieexperten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Thomas Engelke: „Die Diskussion über Gasheizungen, die H2-ready sein sollen, ist problematisch, weil es grünen Wasserstoff aktuell praktisch nicht gibt". Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, des Fraunhofer-Instituts und des Wuppertal-Instituts vom November 2021 hat ergeben: Selbst wenn alle potenziellen Exportländer ihren Wasserstoff nach Deutschland exportieren würden, wäre der Bedarf bis 2030 nicht zu decken. Ich habe leider nur vier Minuten Redezeit, doch zusammenfassend kann man nur sagen: Außer punktuell ist Wasserstoff nicht vorhanden. Hören Sie doch auf, die Bevölkerung anzulügen! - Danke. Kommen wir nun zur Wärmepumpe. Die Wärmepumpe fängt bei etwa 7.000 Euro an das sind die kleinen ventilatorähnlichen Gerätschaften und geht hoch bis 30.000 Euro - der Einbau nicht mit inbegriffen. Die Lieferzeit beträgt weit über ein Jahr. Sie schaffen hier planwirtschaftlich einen künstlichen Absatzmarkt. Das wirkt natürlich preistreibend. Die Lebensdauer beträgt 15 bis 20 Jahre. Dann darf der Bürger erneut über 20.000 Euro zahlen. In der Zwischenzeit gibt es noch Wartungspflichten. Der Verdichter der Pumpe muss nach zehn Jahren ausgetauscht werden - noch einmal 2.000 Euro. Die Wärmepumpe verbraucht etwa 1.500 bis 2.000 kWh Strom bei einem Neubau von 120 m² Wohnfläche. Mit steigender Lebensdauer erhöht sich der Stromverbrauch. In dicht besiedelten Wohngegenden, sprich: Städten, ist die Wärmepumpe kaum einsetzbar. In den Keller passt sie nicht rein, und wenn doch, müssen kostenaufwendig zur Belüftung Rohrleitungen gesetzt werden. Die durchschnittliche Lautstärke beträgt auch noch 30 bis 60 dB. In einer Wohnsiedlung können Sie also bei einem Abendspaziergang mit Ihrem Hund den natürlichen Störgeräuschen der Wärmepumpe lauschen. Es ist einfach nur beschämend. Es geht hier um Kosten von nicht 130 Milliarden Euro, wie Robert Habeck hat verlautbaren lassen, sondern laut FDP um 600 Milliarden Euro, die auf die Eigentümer zukommen werden. Die Mieten werden durch die Decke gehen. Die Produktion der Wärmepumpen befindet sich in Polen, Tschechien, der Slowakei und in Ostasien. Sie werden hergestellt mit Atom- und Kohlestrom. Sie haben die Fördergelder, also die Steuergelder, noch nicht einmal schriftlich festgehalten. Und wie bei den Solarzellen werden das deutsche Geld und die Fachkräfte ins Ausland wandern. Meine Damen und Herren von der SPD und von den Grünen, Sie sind sich der Tragweite und der Konsequenzen Ihrer Handlungen und Entscheidungen offensichtlich nicht bewusst. Sie wissen nicht, was Sie hier anrichten. Sie sind einfach nicht fähig zu regieren. Lassen Sie das doch einfach mal mit der Politik! Gehen Sie arbeiten! Von mir aus beantragen Sie Bürgergeld. Ich werde es Ihnen auch aus eigener Tasche bezahlen, solange Sie die Bürger zufriedenlassen mit Ihrem Dilettantismus. Danke.

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Stephan Bothe AfD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Bothe. Stephan Bothe (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich mache es auch ganz kurz. Erst einmal möchte ich hier nochmals zu Protokoll geben, dass die Redezeiten von Frau Hartmann vom Präsidium anscheinend unbegrenzt nach hinten erlaubt werden. Das ist nicht fair gegenüber den Kollegen, und ich bitte das Präsidium, das in Zukunft zu prüfen. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Wenn wir sehen, dass Sie in Ihrem

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Delia Klages AfD

Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen

Delia Klages (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Berichterstattung über Straftaten reißt nicht ab. Die Kriminalität nimmt beängstigende Ausmaße an, und das ist nicht nur ein subjektiver Eindruck. Regierungsseitig ist man zwar sehr bemüht, den Deckel auf der Wahrheit zu halten. Die aktuelle Kriminalitätsstatistik macht es Ihnen aber unmöglich, sich länger blind zu stellen. Die Gewaltkriminalität ist um 19,8 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Gefährliche und schwere Körperverletzungen sind um 18,2 % angestiegen. Der Anstieg der Wirtschaftskriminalität beträgt 42,6 %. Die Cyberkriminalität geht durch die Decke. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob der niedersächsische Strafvollzug auf höhere Zahlen bei Strafgefangenen überhaupt vorbereitet ist. Deshalb stellte ich der Landesregierung die Frage nach den dortigen Kapazitäten. Die Landesregierung antwortete: „Zum Stichtag 27.03.2023 waren insgesamt 4 681 Personen im niedersächsischen Justizvollzug inhaftiert“. Die festgesetzte Belegungsfähigkeit gab die Landesregierung mit 5 879 Haftplätzen an, also ein Plus von 1 198. Unter „Belegungsfähigkeit“ verstehe ich aber nicht nur Hafträume. Für mich und ich hoffe, für Sie alle gehört auch das notwendige Personal dazu. Die letzte Personalanalyse ist aus dem Jahr 2013. Anscheinend war da noch alles in Ordnung. Sieben Jahre später, 2020, machte sich das Justizministerium Gedanken, wie man Nachwuchs gewinnen könnte. Die Werbung in sozialen Medien wurde geplant, Slogans und Imagefilme sollten erstellt werden. So sollten die Versäumnisse von mittlerweile zehn Jahren ausgebügelt werden. Ich rate Ihnen dringen, das vorhandene Personal erst einmal besser auszustatten und besser zu bezahlen. Dann klappt es nämlich auch mit dem Nachwuchs. Neben zunehmenden Gefangenenzahlen ist in den letzten Jahren der kontinuierliche Anstieg der psychischen Auffälligkeiten festzustellen. Sie selber stellen die kulturelle Kompetenz der Gefangenen infrage. Jetzt wollen Sie eine externe und unabhängige Ermittlung des Personalbedarfs im Justizvollzug. In Schleswig-Holstein wurde mit einer solche Vorgehensweise ein Minimalbedarf von 200 Stellen ermittelt. Nichts anderes erwarte ich auch hier für Niedersachsen, gerade für die unteren Besoldungsgruppen. Gerade auch diesen Personenkreis sollten Sie bei der Ermittlung des Personalbedarfs mit einbeziehen. Wir von der AfD setzen uns mit ganzer Kraft für eine deutliche Verbesserung im Justizvollzug ein. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Vielen Dank. Schon die erste Phase der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen kurz KAP.NI war aus meiner Sicht ein großer Erfolg. Der Fokus lag bekanntlich auf einer Verbesserung der Bezahlung und der Arbeitsbedingungen in der Pflege, weil so neue Fachkräfte für den Beruf gewonnen und auch aktuell Beschäftigte im Beruf gehalten werden konnten. Nennen möchte ich hier insbesondere das vereinfachte Verfahren für die Vergütungen in der ambulanten Pflege, die Tariftreueregelung im Niedersächsischen Pflegegesetz und die Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Aktuell jetzt kommt die Antwort auf Ihre Frage laufen die Planungen für die Fortführung, für KAP.NI 2 sozusagen. Gemeinsam festgelegt haben wir bereits, dass die Fachkräftegewinnung, die Unterstützung für pflegende Angehörige sowie Bürokratieabbau und die zunehmende Digitalisierung unsere Schwerpunkte sein werden. Danke. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Holsten, CDU-Fraktion.

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Eike Holsten CDU

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz vorweg, Herr Bloem: Ich war in einigen Teilen Ihrer Rede bei Ihnen. Nur als Sie dann am Ende konstruiert haben, wir würden auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Gewinne von Konzernen maximieren, wurde es dann doch ein wenig hanebüchen. Insofern folge ich Ihnen nicht bis zum Ende. In unserem Antrag geht es darum, dass wir uns kritisch mit dem Werkvertragsverbot auseinandersetzen. Das ist das, was wir wollen. Das Paketboten-Schutz-Gesetz ist von 2020 und hat mit den Zuständen von 2006 also nicht mehr so viel zu tun. Es ist unser Anspruch, uns damit kritisch auseinanderzusetzen. Also im Weiteren etwas weniger Marktplatz als am 1. Mai, sondern, wenn Sie erlauben, etwas mehr Plenarsaal. Nun will ich gerne unseren Antrag erläutern und dabei etwas technisch anfangen, wenn ich darf. Wir möchten, dass die Landesregierung auf Bundesebene eine Gewichtsbegrenzung von 20 kg für Paketsendungen im Ein-Personen-Handling und eine Kennzeichnungspflicht schwerer Pakete, wie Sie sie auch vorsehen wollen, adressiert, um einmal in der Sprache der Branche zu bleiben. Dazu ist es sicherlich hilfreich, mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften im Vorfeld dieser Maßnahmen eine Untersuchung über die Zahl der Pakete und ihrer jeweiligen Gewichte durchzuführen. Die Ist-Lage, auf deren Grundlage man eine solche Begrenzung für zwingend hält, konnte uns die Landesregierung im Ausschuss nicht liefern. Die 800 Pakete à 25 kg sind es sicherlich nicht. Die Gewichte gehen herunter und liegen im Durchschnitt bei 6,5 kg, zumindest bei einem Unternehmer, mit dem ich gesprochen habe. - Tendenz abnehmend. Eine gewünschte schriftliche Anhörung dazu wurde uns aber in inzwischen gewohnter Manier von Rot-Grün verweigert. Das Thema ist aber nicht trivial, wie schon bei kurzem Einstieg in den Sachverhalt deutlich wird. Die 20 kg seien State of the Art, war das Argument aus der Sitzung. Das ist etwas dünn, aber vielleicht hören wir vom zuständigen Arbeitsminister Philippi heute noch Erhellendes dazu. Meine Damen und Herren, auch möchten wir die Evaluation des Paketboten-Schutz-Gesetzes durch die Bundesregierung bis Ende des Jahres abwarten und diese durch die Landesregierung intensiv mit Zahlen, Daten und Fakten von Landesbehörden begleitet wissen. Wir wollen, dass kritisch geprüft wird, ob die Nachunternehmerhaftung beizubehalten ist oder das Gesetz nachgeschärft werden muss. Liebe Kollegen von Rot-Grün, zu dieser Evaluation wird es nach Gesetz doch ohnehin kommen. Ich will Ihnen einmal sagen, welche Erwartungshaltung Sie hier wecken. Ich habe selbst mit einigen Paketboten hierzu gesprochen. Die erwarten das, was Sie hier ankündigen, übermorgen. Das ist doch unredlich. Eine Bundesratsinitiative braucht Zeit. Ihr zuständiger Staatssekretär im Bund hat schon darauf hingewiesen, dass er diese Evaluation abwarten wird. Dann gehen, zumindest nach dem vermeintlichen Deutschlandtempo in Berlin, auch noch einmal etliche Monate ins Land. Wenn man es denn überhaupt verfassungskonform gestalten kann, dauert es ab heute mindestens zwölf Monate, bis Sie den Paketboten ein fertiges Gesetz hierzu zeigen können. Das darf man ruhig einmal offen sagen. Ich habe übrigens nicht nur mit den Paketbotinnen und Paketboten gesprochen, sondern natürlich auch mit den Kollegen aus der Gewerkschaft und mit betroffenen Unternehmen. Dabei wird man sehr viel gewahr. Eine Anhörung, ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenngleich nur eine schriftliche, hätte uns eine gute Grundlage für eine sachliche Diskussion im Ausschuss geliefert, die ich sehr gern mitgenommen hätte. Womit ich zu dem Punkt komme, den ich schon in meiner ersten Rede dazu hier eingefordert habe: Kommen Sie doch bitte selbst ins Handeln, statt nur Anträge bei Verdi abzuschreiben. Wir fordern in unserem Antrag, dass im zweiten Halbjahr 2023 mit den Gewerbeaufsichtsämtern gezielte Schwerpunktkontrollen bei den Post-, Kurier- und Expressdiensten durchgeführt werden, um insbesondere Daten zu überlangen Arbeitszeiten und zur Gefährdungsbeurteilung zu erheben und die Einhaltung von Vorschriften zu dokumentieren. Damit bekäme man eine wirklich gute, sachliche Grundlage, auf der dann weitere gesetzliche Schritte aufgebaut werden könnten. Eine solche Grundlage ist uns die Landesregierung bislang leider schuldig geblieben. Aber auch dazu sagt der zuständige Arbeitsminister Philippi nachher vielleicht noch etwas. Sie haben Ihren Antrag darüber hinaus auf unsere Anregung hin zumindest um Punkt 2 c ergänzt - oder sagen wir: auf Anregung von Verdi. Denn bei Verdi stand es ja schon eins zu eins, dass auch genug Personal beim Zoll da sein müsste. Herr Bloem, Sie haben es erwähnt: Die Truppe muss aber auch belastbare Zahlen liefern, damit gehandelt werden kann. Ohne wird es nicht gehen. Meine Damen und Herren, die Vorwürfe liegen auf der Hand: körperlich schwere Arbeiten beim Be- und Entladen, überlange Arbeitszeiten, fehlende Pausen, Verstöße gegen Entgeltpflichten, wie z. B. den Mindestlohn oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Scheinselbstständigkeit und Missbrauch bei Werkverträgen. All dem würden auch wir sehr gern begegnen, so es das denn belegbar gibt. Im Sinne der Beschäftigten wäre es doch, wenn das Paketboten-Schutz-Gesetz von Schwarz-Rot oder von Rot-Schwarz oder von Arbeitsminister Heil wie auch immer , das der Bundestag in der vergangenen Wahlperiode verabschiedet hat, bis heute schon vollends Wirkung gezeigt hätte. Es wird daher eine Debatte brauchen, ob Werkverträge in dieser Form weiter geduldet werden, sollten sie zu prekären Arbeitsbedingungen von Beschäftigten führen. Eine zeitgemäße gesetzliche Regelung muss effektiv vor Ausbeutung schützen. Im Paketboten-Schutz-Gesetz ist die Überprüfung der bisherigen Maßnahmen verankert. Auf deren Grundlage muss die Debatte im Deutschen Bundestag erneut geführt werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein gutes Instrument, das mangels Personals, mangels bestmöglicher Vernetzung zwischen den Ländern und den Behörden vor Ort und mangels Kontrollen durch den Zoll nicht ausreichend greift, hilft nicht. Ihnen, liebe Kollegen, nützt das schärfste Gesetz doch nichts, wenn Sie dessen Einhaltung nicht kontrollieren können. Wenn aber der Missbrauch so groß ist, wie Sie hier sagen, und höchste Eile geboten ist, warum reagieren Sie dann nicht mit der eigenen Wirkmacht Ihrer Landesbehörden? Folgen Sie unserem Antrag. Dann bekommen wir eine mit Zahlen und Fakten hinterlegte gute Evaluation des bisherigen Gesetzes in Berlin und eine konsequente Verfolgung von Missbrauch dort, wo diese Landesregierung selbst tätig werden kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Beitragsschock verhindern - die Steigerung des Rundfunkbeitrags stoppen

Jens-Christoph Brockmann (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Jahr knacken die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voraussichtlich die 10-Milliarden-Euro-Marke. Dieses Geld fällt aber leider nicht wie Manna vom Himmel, es stammt ganz überwiegend aus den Zwangsbeiträgen der Bürger. Damit werden üppige Intendantengehälter die teils höher sind als das Gehalt des US-Präsidenten , Ruhestandsvergütungen und Massagesitze finanziert. Nur für den eigentlichen Sendebetrieb reichen die Mittel angeblich nicht mehr aus. So begründen die Anstalten die geplante spürbare Steigerung der Beiträge ab 2025 - laut Presseberichten auf bis zu 25,19 Euro im Monat. Vor diesem Hintergrund ist es zunächst einmal zu begrüßen, dass die Landesregierung weiteren Beitragserhöhungen eine Absage erteilt hat. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan. Im Jahr 2020 erteilte der Landtag in Sachsen-Anhalt der Beitragserhöhung auch eine Absage. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten klagten vor dem Bundesverfassungsgericht und bekamen Recht. Denn die Rechtsprechung besagt, dass die Finanzierung dem Auftrag folgt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Um den Beitrag zu senken, müssen wir zuerst den öffentlich-rechtlichen Auftrag zurückfahren, und zwar im Medienstaatsvertrag. Dies ist leider in der dritten Änderung, die wir gestern beschlossen haben, nicht passiert und ist auch für die vierte Änderung des Medienstaatsvertrags, die aktuell verhandelt wird, nicht geplant. Im Gegenteil, das Portfolio expandiert bis hin zum Größenwahn: Das ZDF will nun gemeinsam mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Kanada, aus der Schweiz und aus Belgien eine alternative Social-Media-Plattform zu Twitter, Instagram und Co. entwickeln. Auch die Zahl der Sender ist von einer Grundversorgung weit entfernt. Mittlerweile zählt der öffentlich-rechtliche Rundfunk 83 Radiosender und 21 Fernsehsender, darunter Sender wie ONE, die kaum einer kennt, oder das Jugendprogramm „Funk“, das etliche YouTube-Content-Creator für viel Geld angeworben hat, die mittlerweile diese Plattform wieder in Scharen verlassen. Überhaupt bewerben die Sender ihre Inhalte mit Zigtausend Euro in den sozialen Medien. Damit muss der Gebührenzahler nicht nur die Produktion und Ausstrahlung finanzieren, sondern auch noch die Bewerbung dieser Beiträge. So kann es nicht weitergehen! Wir fordern die Landesregierung auf, den Medienstaatsvertrag so zu ändern, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder auf seinen Grundauftrag zurückbesinnt: Nachrichten, Kultur, regionale Berichterstattung. Für die Akzeptanz sind aber nicht nur der Beitrag und Umfang entscheidend, sondern auch die Qualität und Ausgewogenheit des Programms. Qualität schließt respektvollen Umgang ein. Absolut inakzeptabel ist es, wenn diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Betrieb mit Zwangsabgaben am Laufen halten, von denjenigen, die durch diese Beiträge alimentiert werden, als „Blinddarm der Gesellschaft“ diffamiert oder als „Ratten“ entmenschlicht werden. Jegliche Grenze des Anstandes ist überschritten, wenn ein Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den sozialen Medien öffentlich zu Hass und Hetze gegen die CDU aufruft und eine demokratisch gewählte Partei als Feind tituliert. In einer Demokratie haben wir Mitbewerber oder auch Gegner, aber doch bitte keine Feinde. Wen wählen eigentlich die Nachwuchsjournalisten bei der ARD? 57,1 % der Volontäre gaben an, für die Grünen stimmen zu wollen. Es folgten die Linkspartei mit satten 23,4 % und die Sozialdemokraten mit immerhin noch 11,7 %. Das linke Lager kommt damit auf mehr als 92%. Viele Beitragszahler fragen sich schon, wann sie ihren Beitrag als Parteispende an die Grünen steuerlich geltend machen können. Unübersehbar jedenfalls: je grüner die Journalisten, desto schlechter die Qualität des Journalismus. Hier selbsternannte Faktenfinder, die mit „Sprengstoff ‚in Form von Pflanzen‘“ einem peinlichen Übersetzungsfehler aufsitzen, dort öffentlich-rechtliche Wissenschaftssendungen, die uns erklären, dass Getreide durch Bienen bestäubt wird, und diese hanebüchene Behauptung mit einem Animationsfilm jenseits jeglicher Realität untermauern. Objektivität, Ausgewogenheit, Fakten - ist das für 10 Milliarden Euro jährlich wirklich zu viel verlangt? Vielen Dank.

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Christoph Willeke SPD

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Stephan Bothe AfD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Die Kurzintervention hat einen weiteren Redebeitrag hervorgerufen. - Ja. Bitte schön, Herr Bothe! Stephan Bothe (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege, ich werfe Ihnen keine Straftaten vor. Es geht einfach nur darum, dass diese Regierung die Gesetze nicht anwendet. Wenn vollziehbar Ausreisepflichtige dauerhaft hier geduldet werden, ohne dass sie einen entsprechenden Status haben, dann handelt diese Regierung in diesem Fall nicht nach Recht und Gesetz. Sie verstoßen hier gegen Ihre eigene Gesetzgebung, sei es aus Inkompetenz, aus Unwillen oder aus sonstiger Motivation. Dafür sind nicht wir verantwortlich, dafür sind Sie verantwortlich. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Dr.in Tanja Meyer (GRÜNE): Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Alle! Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen. Sie sprachen von falschen unternehmerischen Entscheidungen und riskanten Geschäftsmodellen, die in die Insolvenz führen. Können Sie näher darauf eingehen, welche das sein könnten? Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank für die Frage. - Der Minister wird antworten.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Schulgeldfreiheit jetzt - Gerechtigkeit verwirklichen, Attraktivität schulischer Ausbildungsgänge steigern und Fachkräftebedarf decken

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Christian Fühner CDU

Eltern und Kinder nicht im Stich lassen - Ganztagsausbau verlässlich regeln

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter aus dem Oktober 2021 wird der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt. Damit hat die Große Koalition in Berlin unter der Führung der CDU seinerzeit einen Meilenstein in der Familienpolitik gesetzt. Verbunden damit sind nämlich vor allen Dingen Verlässlichkeit und Flexibilität, und das das ist genau das, was die Eltern sich in diesen Zeiten wünschen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gestärkt, und es gibt denjenigen, die nachmittags arbeiten müssen, die im Schichtbetrieb sind, die eben nicht die Zeit haben, auf ihre Kinder zu achten, die notwendige Möglichkeit, ihrer Arbeit nachzugehen. Diese haben auch eine gewisse Erwartungshaltung an die Politik formuliert; denn sie wollen, dass die Kinder, während sie arbeiten gehen, gut betreut werden, dass sie ein anständiges, gesundes Mittagessen bekommen, dass sie Sportangebote im Ganztagsbetrieb vorfinden, dass es Angebote gibt, bei denen die Kompetenzen ausgebaut werden, bei denen die Kreativität gefördert und bei denen die Resilienz der Kinder gestärkt wird. Beim Ganztag geht es auch um die Bildungsgerechtigkeit, und ich glaube, wir brauchen in diesem Haus keine Diskussion mehr darüber zu führen, ob das sinnvoll ist, sondern wir müssen jetzt in die Diskussion eintreten, wie wir diesen Ganztag gestalten wollen, wie der Ganztag aussehen soll. Welchen Qualitätsanspruch haben wir eigentlich in Niedersachsen beim Ganztag, und wie realistisch ist dieser umsetzbar, wenn wir uns ansehen, was in diesem Land heute schon in unseren Kitas, in unseren Grundschulen, im gesamten Bildungswesen los ist und welche Personalengpässe wir dort vorfinden? Es geht darum, dass wir den Eltern in Niedersachsen sagen können: Ihr habt einen Anspruch auf eine ganztägige, gute, qualitative Betreuung, und wir wollen dafür sorgen und eure individuellen Entscheidungen und Lebenswege auch respektieren. - Wir wollen die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Eltern verlässlich und flexibel den Ganztag nutzen können und dabei das Gefühl haben, dass ihre Kinder dort gut aufgehoben sind. Ich möchte, um das zu zementieren, die Kultusministerin zitieren. Denn im März haben wir dieses Thema ja schon einmal diskutiert. Damals hat die Kultusministerin zum Ganztagsausbau gesagt: „Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass Bund, Land und Kommunen gemeinsam agieren und in die gleiche Richtung denken und arbeiten.“ Frau Ministerin Hamburg, das ist ein Volltreffer. Sie beschreiben genau, wie es auszusehen hat. Aber man muss an der Stelle sagen, dass Sie das, was Sie sagen, selbst nicht befolgen. Denn der Bund hat das Geld bereitgestellt. Die Bund-Länder-Vereinbarungen sind von Niedersachsen unterzeichnet, und die Kommunen stehen in den Startlöchern. Alle warten auf eine Entscheidung der Kultusministerin, wie es endlich mit dem Ganztagsausbau vorangeht. Ich will die Situation einmal an einem Beispiel beschreiben. Ich war mit meiner Kollegin Katharina Jensen in ihrem Wahlkreis unterwegs. Wir haben eine Grundschule in der Gemeinde Jade besucht. Der Bürgermeister war mit dabei, der Grundschulleiter war mit dabei. Die Gemeinde berichtete davon, dass sie in den nächsten Jahren nicht nur eine neue Kita bauen muss, sondern dass sie auch in zwei Grundschulen Baumaßnahmen vornehmen muss, um dem Ganztagsanspruch gerecht zu werden. Der Bürgermeister spricht von Investitionen von 8 Millionen bis 10 Millionen Euro, und der Grundschulleiter ist schon dabei, zu planen, wie er den Ganztag ausbauen kann, welche Angebote er heranholen kann, wie er mit Vereinen kooperieren kann. Daran merkt man auch eine gewisse Euphorie vor Ort. Da sind Menschen die Bürgermeister, die Eltern, die Schulleiter, die Lehrkräfte , die engagiert sind, die Lust darauf haben, den Ganztag zu gestalten. Sie zeigen eine gewisse Euphorie, und ich stelle mir die Frage: Wie gehen wir eigentlich mit dieser Euphorie um? Was macht die Landesregierung, um die Leute vor Ort zu unterstützen? - Sie erstickt die Euphorie im Keim, weil sie keine Antworten liefert auf die Fragen des Ganztagsausbaus, weil sie keine Finanzierungszusagen macht, weil sie keine Qualitätsdiskussionen führt. Es ist ein Armutszeugnis, dass Sie die Kommunen und die engagierten Menschen in unseren Gemeinden vor Ort allein lassen. Wir sind in Zeiten, in denen die Baukosten steigen, die Zinsen steigen, Handwerker immer schwieriger verfügbar sind, und der Zeitraum bis 2026 wird immer enger. Das, was die Landesregierung und die Kultusministerin machen, ist abwarten. Frau Ministerin Hamburg und Herr Finanzminister Heere, die grünen Regierungsmitglieder insbesondere haben es jetzt ganz in der Hand. Das Land wartet auf die Investitionsförderung. Sie haben im Nachtragshaushalt nichts abgebildet. Wir haben mit unserem Vorschlag einen Gegenentwurf gemacht. Schlagen Sie ein! Sehen Sie zu, dass Sie diese Gelder in den Nachtragshaushalt bekommen. Gehen Sie diesen Weg mit uns. Sie haben es im Wahlkampf plakatiert, Sie haben gesagt: Die Grünen wollen endlich machen. - Jetzt können Sie es beweisen. Jetzt könnten Sie endlich machen. Wir fordern Sie auf, zu handeln und den Ganztagsausbau voranzutreiben. Wir haben dafür keine Zeit mehr. Herzlichen Dank!

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Sebastian Zinke SPD

Den Gefahren für die Demokratie entgegentreten - dem Links- und Klimaextremismus keinen Raum geben und analog zu anderen Extremismusformen bekämpfen!

Herr Abgeordneter Zinke, lassen Sie sich Zeit, bis hier wieder absolute Ruhe einkehrt. Sebastian Zinke (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Ich finde, wir haben heute dem rechten Teil hier sehr, sehr viel Zeit eingeräumt, und er hat sehr viel Platz in der heutigen Debatte gehabt. Deshalb will ich versuchen, es kurz zu machen. Erstens. Festzuhalten ist: Dieser Staat wendet sich gegen den Linksextremismus dort, wo er auftritt. Das tun Polizei und Justiz dort, wo es Straftaten gibt. Das tut der Verfassungsschutz dort, wo es Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Der beste Beweis ist dieses Heftchen. Es nennt sich „Verfassungsschutzbericht“. Das ist der von 2021. Der für 2022 wird ja demnächst vorgelegt. Weil Sie so über die Rote Hilfe sprechen, meine Damen und Herren, dass wir doch mal etwas machen müssten, dass der Staat die in den Blick nehmen und, wie Sie gerade gesagt haben, die Lupe darauf richten muss: Sie sollten eigentlich wissen, dass der Verfassungsschutz genau das tut, dass dieser Staat, dieser Rechtsstaat genau das tut. Meine Damen und Herren, Sie müssten das wissen; denn Sie sind ja Nachbarn in diesem Heft. Die Rote Hilfe wird in diesem Bericht auf der Seite 165, die Junge Alternative auf der Seite 86 und der „Flügel“ innerhalb der AfD auf der Seite 92 erwähnt. Vielleicht sollten Sie sich einmal damit beschäftigen, damit Sie auch ein bisschen über Ihre eigene Organisation wissen. Im Übrigen scheint dieser Antrag einige Tage, nachdem das Bundesamt festgelegt hat, dass Ihre Jugendorganisation offen rechtsextremistisch ist, wie ein Ablenkungsmanöver Ihrer Fraktion den Blick auf den Linksextremismus zu werfen im Sinne von: „Wir sind zwar böse, aber guckt euch mal die da drüben an, die sind es auch!“ Meine Damen und Herren, dieser Staat tut das bereits, und das ist auch gut so. Sie und auch bestimmte konservative Kräfte richten den Blick ja seit Neuestem auf die Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten und bauen sich da ja so richtige politische Gegner auf. Immer wieder auch in Ihrem Antrag wird ja ein Vergleich mit dem Extremismus gezogen und versucht, die Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten in den Extremismusbereich hineinzuschieben. Es gab ja das Wort von der „Klima-RAF“ - nicht von Ihnen, sondern von Herrn Dobrindt von der CSU. Meine Damen und Herren, wenn man sich mit diesen jungen Leuten unterhält, dann kann man ja sagen, das ist nicht die richtige Sorge. Sie haben aber echte Angst davor, dass wir diesen Planeten so zugrunde richten, dass menschliches Leben nicht mehr möglich ist. Das eint Sie doch eigentlich; denn auch Sie haben Angst. Sie haben Angst davor, dass es Veränderungen in diesem Land gibt. Sie haben Angst vor Elektroautos. Sie haben Angst vor Wärmepumpen. Sie haben Angst vor Migration. Man könnte diese Auflistung ohne Ende fortsetzen. Sie haben Angst vor dem Wolf und was weiß ich. Es gibt nur einen Unterschied, meine Damen und Herren: Es gibt einen Unterschied zwischen denjenigen, die sich für das Klima einsetzen, und Ihnen. Denn die Klimaaktivisten adressieren ihre Forderungen die kann man ja für gerechtfertigt halten oder nicht; ich glaube nicht, dass man das Klima mit dem Tempolimit 100 km/h retten kann an die Politik, an das Parlament, dort etwas zu verändern. Ihre Leute adressieren ihre Forderungen in der Form an das Parlament, dass sie versuchen, mit Waffengewalt in den Bundestag zu stürmen und dort für einen Staatsstreich zu sorgen. Meine Damen und Herren, das ist der Unterschied. Deshalb sind Sie zu Recht in diesem Heft. Meine Damen und Herren, klar ist und klar muss sein: Fortschritt wird es immer geben. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir den Fortschritt so gestalten, dass er am Ende Verbesserungen für die Menschen in diesem Land bringt. Die demokratischen Fraktionen in diesem Hause sind dazu bereit - und Sie offenbar nicht. Weil Sie in Ihrem Antrag auch die SPD und den früheren Juso-Vorsitzenden erwähnen, will ich Folgendes sagen: Die Sozialdemokratie wird in den nächsten Tagen 160 Jahre alt. Die SPD kämpft seit 160 Jahren gegen Extremisten von ganz rechts und gegen Extremisten von ganz links. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mussten miterleben, wie ihre Partei von den ganz Linken und von den ganz Rechten verboten wird. Sie sind in Gefängnisse gesperrt worden, sie sind in Konzentrationslagern gefoltert und ermordet worden, meine Damen und Herren. Sie brauchen uns nicht zu erzählen, wie man sich um Extremismus kümmert! Das ist so und wird auch in den nächsten 160 Jahren so bleiben. Vielen Dank. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zinke. Uns liegen keine weiteren

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Stephan Weil SPD

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Der Ministerpräsident antwortet. Stephan Weil, Ministerpräsident: Frau Präsidentin! Lieber Kollege Lechner, die Landesregierung beteiligt sich derzeit aktiv im Bundesratsverfahren. Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass es in dieser Frage einen sehr engen Kontakt zwischen Bundes- und Landespolitik gibt, der vornehmlich innerhalb der einzelnen Parteien stattfindet. Auch da ist Niedersachsen natürlich nicht in amtlicher Funktion sehr aktiv beteiligt. Gehen Sie davon aus, dass wir uns der Bedeutung dieses Themas außerordentlich bewusst sind. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Dr.in Tanja Meyer (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, Sie haben schon sehr viel zum Fachkräftemangel gesagt. Ich würde mich freuen, wenn Sie noch ausführen würden, was denn die Landesregierung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung tut. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank. Der Minister wird antworten.

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Julia Retzlaff SPD

Fachkräfte finden und binden - nur mit Guter Arbeit!

Zur Einbringung hat sich die Kollegin Julia Retzlaff gemeldet. Bitte schön! Julia Retzlaff (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wichtiger und richtiger denn je, über Arbeits- und Fachkräftesicherung zu reden. Der Bedarf an gut qualifizierten Arbeits- und Fachkräften ist quer durch alle Branchen riesig. Um sie zu gewinnen und zu halten, ist Gute Arbeit eine entscheidende Voraussetzung. Menschen werden sich nur dann für eine bestimmte Stelle entscheiden, wenn sie dort gute und gesunde Bedingungen und ein gelebtes Miteinander vorfinden. Das gilt für den Wettbewerb innerhalb des deutschen Arbeitsmarkts, aber auch international - sei es in der Sozialen Arbeit, im Transportwesen, im Nahverkehr, im Handwerk, in erzieherischen oder vielen akademischen Berufen. Vor Kurzem sind wir mit den Gewerkschaften am Tag der Arbeit auf die Straße gegangen, um für Gute Arbeit einzustehen. Das müssen wir immer wieder und immer weiter tun. Wir erleben doch gerade sehr eindringlich, wie weit wir in manchen Bereichen von Guter Arbeit entfernt sind - erst gestern in der Diskussion über prekäre Arbeitsverhältnisse in der Paketbranche. Aber das ist nicht das einzige Beispiel. Der wochenlange Parkplatzstreik von LKW-Fahrenden eines polnischen Unternehmens hat uns die hässliche Realität ausbeuterischer, ja betrügerischer Beschäftigungsverhältnisse auf Europas Straßen offenbart. Auch auf dem Bau, in der Saisonarbeit oder in der häuslichen Pflege treten immer wieder Fälle zu Tage, in denen Subunternehmen Löhne nicht bezahlen, zu hohe Unterbringungskosten abziehen, Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhalten oder bei Standards beruflicher Qualifikation betrügen. Bei solchen Zuständen dürfen wir nicht wegschauen. Wir müssen einerseits mehr kontrollieren und andererseits den Beschäftigten Rat und Aufklärung über ihre Möglichkeiten und Rechte anbieten. Sehr geehrte Damen und Herren, Fairness auf dem Arbeitsmarkt ist auch in unserer öffentlichen Verantwortung, weil die Machenschaften einiger schwarzer Schafe den Druck auf alle abhängig Beschäftigen in einer Branche erhöhen, indem sie ganze Berufsgruppen in ein schlechtes Licht rücken und die Unternehmen unter Konkurrenzdruck setzen, die ihre Mitarbeitenden unter guten Bedingungen beschäftigen. Wir wollen doch aber gerade, dass Menschen sich für den Job im ÖPNV, im LKW, in der Bauarbeit oder in der Pflege entscheiden. Sehr geehrte Damen und Herren, allgemein erwiesen ist, dass die Basis für gute Arbeitsbedingungen tarifliche Bindung und betriebliche Mitbestimmung sind. Beides garantiert sichere, der Transformation gewachsene und besser bezahlte Arbeitsplätze. Nicht umsonst hat auch die EU die Stärkung der Tarifbindung auf ihre Agenda genommen. Wir wollen in Niedersachsen vorangehen und den Grundsatz „Öffentliches Geld nur für gute Arbeit“ konsequent umsetzen. Dafür wollen wir das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz novellieren und alle öffentlichen Aufträge an repräsentative Tarifverträge sowie soziale und ökologische Standards knüpfen. Wer öffentliche Mittel und Aufträge haben will, muss sich an die Regeln halten. Ein zentrales Vorhaben ist für uns außerdem der Masterplan "Gute Arbeit", den wir zusammen mit den Sozialpartnern erstellen wollen. Wir wollen damit die Mitbestimmung gerade in Bezug auf Qualifikationsbedarfe stärken und die Arbeitsqualität und kultur im Hinblick auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt passgenau für alle Branchen in den Fokus nehmen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, durch eine moderne Aus- und Weiterbildung mehr Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dazu gehört, junge Menschen in Ausbildung zu bringen, lebenslange Bildung und Weiterqualifikation gezielt zu unterstützen und zu uns gekommenen Menschen die Integration in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen. Die neuen Bundesgesetze zur Aus- und Weiterbildung und das Chancen-Aufenthaltsgesetz bieten dafür gute Möglichkeiten. Sehr geehrte Damen und Herren, den Fachkräftebedarf werden wir aber auch bei optimaler Nutzung unserer Potenziale nicht ohne qualifizierte Zuwanderung decken können. Der Bund erarbeitet derzeit ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das unserem Land klare Richtlinien und neue Zugangsmöglichkeiten für zugewanderte Menschen bieten wird. Zugleich müssen wir Ankommende stärker bei der Orientierung im Alltags- und Arbeitsleben unterstützen. Das werden wir in den kommenden Monaten über die regionalen Fachkräftebündnisse weiter vorantreiben und mit der Fortführung und der Ausweitung bestehender Programme wie „IQ Netzwerk“ und „Start Guides“ und der Stärkung der Migrationsberatung unterstützen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Gewinnen und Binden von Fach- und Arbeitskräften über alle Branchen hinweg und in allen Regionen Niedersachsens ist ein Querschnittsthema. Die Förderung von Arbeitsqualität und Arbeitskultur wird dabei im Fokus stehen. Das von Arbeitsminister Philippi angekündigte Fortschreiben der Fachkräfteinitiative des Landes als ressort- und branchenübergreifendes Dach für diese Aufgaben ist dafür genau der richtige Schritt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Jozef Rakicky (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Minister, für die ausführliche Beantwortung der Fragen. Ich habe eine Zusatzfrage. Auch Sie haben sicherlich z. B. Meldungen davon vernommen, dass in einem Frauengefängnis eine transsexuelle Person seine oder ihre Mitinsassen geschwängert hat. Vor diesem Hintergrund frage ich: Plant die Regierung, Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Übergriffen durch Personen, die bei Geburt ein männliches Geschlecht eingetragen hatten, in Frauenhäusern, Frauenjustizanstalten oder einfach in Objekten, zu denen nur Frauen Zugang haben dürfen, einzuführen? Wenn ja, wann? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Der Minister wird antworten.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Jozef Rakicky (AfD): Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage erlauben. Ich wollte Sie Folgendes fragen. Sie sagten, man trifft im Notfalleinsatz einen stark schwitzenden Mann an, der eine akute Hypoglykämie hat. Ist Ihnen bewusst, dass eine akute Hypoglykämie ein lebensbedrohlicher Zustand ist, der unter Umständen auch zu einem Herzinfarkt oder zu einem Krampfanfall führen kann? Was führt Sie dazu zu sagen, dass das ein Bagatellfall ist? Das würde mich interessieren.

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Miriam Staudte

Landesweite Katzenschutzverordnung einführen - Tierleid beenden, Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zur Pflicht machen

Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für den Antrag zu bedanken. Ich glaube, dieser ist wirklich notwendig. Ich freue mich, dass zumindest von der CDU signalisiert wurde, konstruktiv an dem Thema mitarbeiten zu wollen. Wir haben in der Tat ein jahrzehntelanges Problem. Wer in den letzten Jahren ein Tierheim besucht hat, der wird sicherlich auch in einen Raum gekommen sein, in dem eine ganze Reihe von sehr kleinen Katzen oft mit vereiterten Augen gepflegt wird, die aus irgendeiner Mülltonne gezogen wurden. Das sind wirklich große und flächendeckend auftretende Tierschutzprobleme, die wir angehen müssen. Es ist natürlich richtig, dass wir schauen müssen, wie die Umsetzung praktikabel gestaltet werden kann. Wir werden im Laufe der Zeit auch über eine Evaluierung und über die Frage der Kontrollen nachdenken müssen; das ist ganz klar. Aber wir brauchen jetzt grundsätzlich eine Regelung, die die unbeabsichtigte Vermehrung von Katzen verhindert. Es wird Ausnahmen geben. Wenn jemand möchte, dass seine Katze noch Junge bekommen kann, weil er nicht nur eine Katze, sondern mehrere haben möchte, oder weil er Leute kennt, die die Jungen abnehmen, dann wird das problemlos weiterhin möglich sein. Das gilt auch nicht nur für Zuchtkatzen, sondern auch für ganz normale Hauskatzen. Das ist selbstverständlich. Aber es geht darum, dass diese unbeabsichtigten Vermehrungen in Zukunft verhindert werden. Wir werden auch schauen, wie wir damit umgehen, wenn bestimmte Gemeinden belegen können, dass sie vor Ort kein Problem haben. Wir wollen das flexibel handhaben, aber trotzdem möglichst viele Regionen erreichen. Ich möchte an der Stelle noch auf das eingehen, was Herr Dannenberg gerade gesagt hat. Die AfD postet ja häufig Mitschnitte von ihren Reden. In dem Fall wünsche ich mir, dass auch diese Rede gepostet wird. Denn Ihr Hinweis, dass Katzen in Zukunft in Gehegen gehalten oder alternativ abgeschossen werden sollen, macht ziemlich deutlich, dass Sie von Verhältnismäßigkeit wirklich nichts verstehen. Ich bin mal gespannt, wie sich das dann auf Ihre Mitgliederzahlen auswirkt. Herzlichen Dank.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen: Medizinstudienplätze konsequent ausbauen und Anreize für mehr hausärztliche Praxen setzen!

Vielen Dank dafür. Sie haben gesagt, dass man ein Förderprogramm für die Gewinnung von Ärzten verstärken sollte. Das finde auch ich gut. Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür - Wir haben in unserem Landkreis 50 000 Euro für die Ärzte ausgeschrieben, die niederlassungswillig sind. Sie bekommen Geld, ohne dass sie es dann zurückzahlen müssen. Das ist vielleicht sogar ein bisschen zu wenig. Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür, dass wir die Ärzte nicht kriegen, obwohl wir das Geld ausgeschrieben haben? Danke. Verena Kämmerling (CDU): Sie haben einen Teil der Antwort gerade schon selbst gesagt: Das, was bisher bereitgestellt wird, ist vielleicht an der einen oder anderen Stelle zu wenig.

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Evrim Camuz GRÜNE

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Abgeordneten Herrn Rakicky vor. Jozef Rakicky (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier wird an dem Problem vorbeigeredet. Die ersten Notfallsanitäter haben die Ausbildung nach dem Gesetz von 2014 erst 2017 beendet. Das heißt, wir haben jetzt, 2023, damit zu rechnen, dass es erst die dritte Welle von Ausgebildeten gibt. Wir haben einfach nicht genug Notfallsanitäter. Viele Notfallsanitäter sind nicht deswegen frustriert, weil sie zu Bagatellfällen fahren müssen, sondern weil sie Schichtbetrieb haben, weil sie keine Freizeit haben, weil das Privatleben leidet und weil sie keine Unterstützung von den Arbeitgebern bekommen. Die Rettungsassistenten können intubieren, sie können defibrilieren, sie können Venenzugänge legen, sie können Infusionen legen. Es gibt eine 2004 von der Bundesärztekammer festgelegte Liste von Medikamenten, die sie verabreichen dürfen. Das Problem ist, dass die Notfallsanitäter und die Rettungsassistenten unter Arztvorbehalt stehen. Das heißt, sie dürfen das eigentlich nicht ohne eine Ermächtigung oder Delegation durch einen Arzt. Notfallsanitäter sind zwar besser ausgebildet, aber was die Arbeit betrifft, gibt es keinen großen Unterschied. Das heißt, die Rettungsassistenten können weiterarbeiten, ohne dass es einen medizinischen Qualitätsverlust gäbe. Sie werden sowieso irgendwann in Rente gehen; dann hat sich das Problem gelöst. Wir müssen sie nicht zum Bezug von weniger Geld degradieren. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Es sieht so aus, als würde Herr

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Stephan Bothe AfD

Den Gefahren für die Demokratie entgegentreten - dem Links- und Klimaextremismus keinen Raum geben und analog zu anderen Extremismusformen bekämpfen!

Stephan Bothe (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Zum ersten Mal seit 20 Jahren hat der Generalbundesanwalt wieder eine Anklage gegen eine Linksextremistin erhoben. Es handelt sich dabei um Lina E., die als maßgebliche Führungsperson mit mindestens drei Mittätern eine kriminelle Vereinigung nach § 129 des Strafgesetzbuchs gebildet haben soll. Diese Gruppe soll laut Anklageschrift zwischen 2018 und 2020 in Leipzig, Wurzen und Eisenach sechs schwere Überfälle auf tatsächlich oder nur vermeintlich rechte Personen verübt haben. Bei der Brutalität der Ausführung ihrer Überfälle schlugen sie jeweils mit Hämmern zu, was eine Art Markenzeichen von ihnen wurde. So soll die Gruppe um Lina E. 2018 einen jungen Mann in Wurzen auf dem Weg zum Fußballtraining überfallen haben. Das damals 23-jährige Opfer wurde dabei mit Eisenstangen schwer verletzt. Im Jahr 2019 soll die dann als „Hammerbande“ bezeichnete Gruppe in Leipzig einen Kanalarbeiter, den sie aufgrund seiner Mütze als Nazi verdächtigten, mit Hämmern ins Krankenhaus geprügelt haben. Viele weitere brutale Angriffe auf Menschen folgten in der Zeit darauf. Seit November 2020 sitzt Lina E. nunmehr glücklicherweise in Untersuchungshaft und steht derzeit vor dem Oberlandesgericht Dresden, wo die Bundesanwaltschaft eine nach meinem Geschmack viel zu milde achtjährige Haftstrafe für sie fordert. Ihr mitangeklagter Freund Johann G. ein mehrfach vorbestrafter Antifa-Gewalttäter ist derweil in den Untergrund abgetaucht und befindet sich auf der Flucht. Johann G. wurde mittlerweile als Gefährder eingestuft, also eine Person, der die Polizei jederzeit einen Anschlag zutraut. Im Haftbefehl wird Lina E. dem Grenzbereich zum Terrorismus zugeordnet. Die von der Gruppe verfolgte militante und extremistische Ideologie beinhaltet laut Generalbundesanwalt die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des Gewaltmonopols des Staates. Der Fall Lina E. und ihrer „Hammerbande“ gewährt dabei zum ersten Mal einen dezidierten Einblick in die aktuelle militante linke Gewaltszene. Ja, die Opfer der „Hammerbande“ waren mutmaßliche Rechtsextreme. Einige waren das bestimmt. Aber auch für diese Personen gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit - wie für jeden anderen Menschen auch. Diese Fälle zeigen deutlich, dass der Linksextremismus eben nicht ein „aufgebauschtes Problem“ ist, wie es Manuela Schwesig 2014 realitätsblind und verharmlosend ausdrückte, sondern eine reale Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in diesem Land. Es geht bei Weitem nicht mehr darum, dass in Wahlkämpfen Wahlplakate zerstört oder Infostände attackiert und blockiert werden. Mittlerweile sind militante linksextremistische Gruppen dazu übergegangen, von ihnen als politische Gegner klassifizierte Personen körperlich anzugreifen und ihnen dabei schwere Verletzungen zuzufügen. Es scheint dabei nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis Todesopfer zu beklagen sind. In diesem Zusammenhang muss auch die Rote Hilfe unter die Lupe genommen werden; denn das Gegenteil der Auffassung des Kollegen Lühmann, es gebe in der Roten Hilfe keine Berührungspunkte zu linker Militanz oder linkem Extremismus, ist der Fall, Herr Kollege. Da kriegen Sie einmal von mir ein bisschen Demokratieforschungsnachhilfe. Diese Organisation stellt finanzielle Mittel für Rechtsbeistände für Linksextremisten zur Verfügung, allerdings nur bei Verweigerung der Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlungsbehörden. Die Rote Hilfe muss viel stärker in den Fokus der Sicherheitsbehörden genommen werden oder noch besser gleich verboten werden. Auch die Bewegung der Klimakleber stellt eine militante Form des Linksextremismus dar. Nur vordergründig und das haben wir heute Vormittag doch gesehen geht es den Klimaextremisten um Umweltschutz oder Klimaschutz. Vielmehr geht es diesem ideologisch motivierten Personenkreis um den militanten Kampf gegen alles, was nicht zu ihrer kruden Weltanschauung passt - am Ende sogar gegen die Verfassung, gegen den Rechtsstaat und unser demokratisches System. Daher ist es zuallererst notwendig, werte Kollegen, zu wissenschaftlichen Erkenntnissen über die linksextreme Szene zu gelangen. Aufgrund der bei der Extremismusbekämpfung völlig einseitigen politischen Ausrichtung auf das rechte Spektrum auch dieser Landesregierung sind nämlich wahre Erkenntnisse über die linksextremistische Szene kaum vorhanden. Auch das selbstherrliche Aufwinden der sogenannten Antifa als Herr darüber, welche Parteien einen ungestörten Wahlkampf führen dürfen und welche nicht, muss endlich von dieser Landesregierung unterbunden werden. Da muss die oft zitierte wehrhafte Demokratie endlich mal zeigen, wie wehrhaft sie eigentlich gegenüber dem Linksextremismus ist. Die grundsätzliche und garantierte Meinungsfreiheit, das Recht auf Versammlungsfreiheit, auf einen ungestörten und demokratischen Wahlkampf sind derzeit für die Antifa missliebige Personen und Parteien nur eingeschränkt wahrzunehmen. Und die sich ständig zu uns abgrenzenden und sich selbst demokratisch nennenden Parteien auch in diesem Hause schauen, wenn sie sich mal ehrlich machen, mit klammheimlicher Freude untätig darüber hinweg. Auf dem linke Auge aber blind zu sein, werte Kollegen, klassifiziert Sie nicht gerade als Demokraten. Unser Antrag ist geeignet, sowohl erst mal Licht in das Dunkel des Linksextremismus zu bringen, wie auch diesen endlich wirksam zu bekämpfen. „Wehret den Anfängen“, muss es auch bei den radikalen Klimaextremisten heißen. Denn das, was wir heute gesehen haben, war, was es war: Vor der Tür hat sich ein Angriff auf den Parlamentarismus in Niedersachsen abgespielt. Aber, werte Kollegen, wenn wir es ernst meinen in diesem Hause mit der Bekämpfung des Extremismus in all seinen Erscheinungsformen den Linksextremismus, den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus und Extremismus , dann können Sie diesem Antrag nur zustimmen. Vielen Dank.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Stephan Bothe AfD

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Stephan Bothe (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Sehr geehrter Kollege Kurku, erst einmal zwei Dinge vorweg: Ich werde Ihnen heute nichts schenken, und ich möchte erst einmal etwas klarmachen. Erstens. Eine Unterrichtung ist irgendwann zu Ende. Sich hier hinzustellen und zu sagen, dass der Kollege sich dort nicht aktiv genug eingebracht habe, ist ein Fehler. Es gibt hier ein Entscheidungsgremium, und das ist das Plenum. Deswegen werden wir hier weiterhin Missstände anprangern - so wie mit diesem Antrag, der nämlich durchaus seine Berechtigung hat, die Sie hier gerade verschleiert haben. Das ist nämlich die Realität, Herr Kollege. Denn mit der Beantwortung der Frage durch die Landesregierung nach der Höhe der Kosten der Taxifahrten das haben Sie ja eben nicht erwähnt ist eines klargeworden: Erstens waren die Angaben der Landesregierung widersprüchlich. Zweitens sind die Kosten einfach zu hoch. Sie sind zu hoch, und sie sind unnötig hoch, weil mindestens die Fahrten zu Arztterminen und Behördenbesuchen durchaus auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr absolviert werden können, wie es die meisten Bürger in diesem Land auch tun. Zu lernen, sich damit zurechtzufinden, erleichtert zudem die Integration. Da die Frau Ministerin weiterhin bei ihrer Abschiebeverweigerungspolitik bleibt, müssen sich dieser Integration ja auch die eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer in diesem Land unterziehen. Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Höhe der Transportkosten für Asylbewerber und Flüchtlinge kommen, die Sie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage mitteilten. Dabei fiel nämlich etwas auf: Während Sie in Ihrer Antwort auf die Frage 1 noch ausführten, dass die Transportkosten im Jahr 2022 bei 5,52 Millionen Euro lagen, aber eine Abgrenzung der Art der Transporte nicht vorgenommen werden könne, antworten Sie auf die Frage 2, in der wir ganz explizit nach den Taxifahrten gefragt haben, die Höhe der Kosten liege bei 4,96 Millionen Euro. Nachdem wir diesen Antrag gestellt haben, kam es zu einer schriftlichen Unterrichtung durch Ihr Haus, in der Sie dann plötzlich sagten, dass die 4,96 Millionen Euro doch nicht nur für die Taxifahrten seien, sondern damit auch alle anderen Fahrten mitgemeint seien, beispielsweise Busfahrten. Also was denn nun, Frau Ministerin? Anscheinend weiß in Ihrem Hause der eine nicht, was der andere tut, oder keiner weiß von nichts. Das ist auf jeden Fall kein Qualitätsmerkmal, was Sie hier bringen. Aber aus der Unterrichtung durch die Landesregierung ging Weiteres hervor: dass „Taxi- oder Mietwagenfahrten“ die kamen noch dazu „für eine effiziente und möglichst störungsfreie Abwicklung der Prozesse in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen unverzichtbar“ seien. So würden sie „nur in Einzelfallen“ genutzt. Abgesehen davon, dass ich bei der Bezeichnung „Einzelfälle“ durch die Frau Ministerin und ihr Ministerium immer ganz nervös werde, bekommt man doch Zweifel, ob hier wirklich alle Einsparpotenziale genutzt werden. Unser Antrag zeigt klare Alternativen auf, z. B. die Anschaffung von Fahrrädern. Diese Anschaffungen, die Sie angeblich prüfen, würden sich schnell amortisieren. So würden auf Dauer sogar Kosten eingespart. Am Ende bleibt es am Steuerzahler hängen, der für die Politik der Offene-Tür-Ideologie schon mehr als genug finanziell und auch in anderen Dingen bluten muss. Man denke an die 27 Milliarden Euro allein vom Bund dieses Jahr zur Finanzierung Ihrer Einladungspolitik! Taxifahrten müssen die Ausnahme bleiben. Sie müssen Einzelfälle bleiben - nach des Wortes ureigenster Bedeutung anstatt ihres politisch verbogenen Begriffs. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Darf ich kurz in Ihren Redeschwall eingreifen, bevor Sie gehen? Es liegt eine Wortmeldung des

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

schön! Djenabou Diallo-Hartmann (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Wie bereits Herr Kollege Kurku und auch Frau Kollegin Evers hier erläutert haben, verdreht die AfD in ihrem Antrag die Tatsachen in verantwortungsloser Art und Weise, die wir in diesem Hause leider schon kennen. Angesichts der Unterrichtung durch das Innenministerium vom 27. März müsste die AfD, wenn sie verantwortungsvolle Politik betreiben wollte, ihren Antrag ändern. Das tut sie leider nicht. Das Innenministerium hat klargestellt, dass die von der AfD in ihrem Antrag behaupteten Kosten für Taxifahrten und ihr Anteil an den gesamten Beförderungskosten bei Weitem nicht zutreffen. Die Angaben der AfD basieren auf einer Antwort des Innenministeriums auf ihre Anfrage, die von ihr aber nicht korrekt wiedergegeben wurde. Richtig ist vielmehr, dass eine Abgrenzung der Kosten nach Art des Transportmittels in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen nicht stattfindet. Die genannte Summe von 4,9 Millionen Euro umfasst also nicht nur Kosten für Taxifahrten, sondern Kosten für sämtliche Arten von durch die LAB NI beauftragten Transportunternehmen, die für die Beförderung von Geflüchteten und Asylsuchenden erforderlich werden. Zudem resultiert die im vergangenen Jahr sehr hohe Summe im Wesentlichen aus dem Ukraine-Krieg und der Funktion des Bahnhofs Hannover-Messe/Laatzen als einem von insgesamt vier bundesweiten Drehkreuzen für die bundesweite Verteilung ukrainischer Kriegsvertriebener. Dort kamen vor allem zu Beginn des Krieges zahlreiche Sonderzüge an, deren Insassen dann auch in andere Bundesländer verteilt worden sind. Darüber hinaus werden auch Verlegungen von Asylsuchenden zwischen den Standorten der LAB NI mit den Bussen durchgeführt, weil es sich hier in der Regel ebenfalls um größere Gruppen handelt. So erfolgt z. B. nach Registrierung in einem Unterkunftszentrum die Verlegung an andere Standorte der LAB NI, um dort das weitere Asylverfahren durchzuführen. Insofern ist das in diesem Entschließungsantrag suggerierte Bild, dass das Land Niedersachsen 2022 ganze 5 Millionen Euro ausgegeben hat, um Asylsuchende mit Taxis zum Arzt oder zu Sprachkursen zu fahren, nicht zutreffend. Aus meiner Sicht sind das Fake News, und die meisten hier wissen das auch. Taxifahrten werden in Einzelfällen genutzt, und das wissen Sie ganz genau, insbesondere bei Transporten von erkrankten oder verletzten Personen in die Krankenhäuser. Und in den meisten anderen Fällen gilt selbstverständlich wie überall in der Verwaltung das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Daher ist es wirklich schäbig, den Menschen in der Verwaltung, die verantwortungsvolle Arbeit machen, zu unterstellen, hier anders zu agieren. Daher bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich herzlich bei den Mitarbeiter*innen des Innenministeriums und der Landesaufnahmebehörde für ihr Engagement und ihren verantwortungsvollen Einsatz. Wir werden uns hier in Niedersachsen weiterhin verantwortungsvoll um Menschen, die zu uns kommen, kümmern und ihnen Teilhabemöglichkeiten bieten. Ihrer vorurteilsbasierten Politik, liebe AfD, werden wir entschieden entgegentreten, hier und sonstwo anders. Das habe ich Ihnen schon gesagt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Es

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Alexander Wille CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Alexander Wille (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Der Rettungsdienst ist im Ausnahmezustand!“ „Der Rettungsdienst ist überlastet!“ „Der Rettungsdienst bricht zusammen!“ Dies ist keine Zusammenstellung von Schlagzeilen einer deutschen Tageszeitung, die mit großen Buchstaben und kurzen Sätzen arbeitet, dies ist ein Zitat von bewusst gewählten, provokanten Kernsätzen des Instituts für Notfallmedizinische Bildung, das im Rahmen einer Expertentagung für den Rettungsdienst am 17. und 18. Februar dieses Jahres getagt und Forderungen an Politik und Gesellschaft erarbeitet hat. Diese Expertentagung, liebe Kolleginnen und Kollegen, war prominent und kompetent besetzt. Hier haben hochrangige Vertreter verschiedener Universitätskliniken, Leiter von Notaufnahmen, Vertreter der im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen, Leiter von Rettungsdienstschulen, Vertreter der Feuerwehren, Vertreter der Berufsverbände, Vertreter der kommunalen Aufgabenträger und einige mehr teilgenommen. Die zentrale Frage dieser Expertentagung war: Wie können wir sowohl unter den aktuellen krisenhaften Rahmenbedingungen und auch in Zukunft auf allen Ebenen eine professionelle und kompetente Notfallversorgung im Rettungsdienst sicherstellen? Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich Ihnen wir hängen in der Tagesordnung schon ein wenig zurück leider nicht alle Ergebnisse dieser Tagung vorstellen. Aber einer der elementaren Punkte waren die Ausbildung, Personalbindung und Personalentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Rettungsdienst. Der Fachkräftemangel, den wir seit langer Zeit aus fast allen Berufsbereichen kennen, ist längst auch im Rettungsdienst angekommen. Mit diesem Personal- und Fachkräftemangel stehen wir vor einer enormen Herausforderung, die sich von Jahr zu Jahr als immer prekärer herausstellt. Seit Jahren wird dieser Mangel kritisch betrachtet, doch bislang ist keine nachhaltige Besserung in Sicht. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Es ist ein Thema, das uns alle betrifft. Schließlich sind wir alle darauf angewiesen, dass im Falle eines medizinischen Notfalls schnell und kompetent geholfen wird. Doch genau hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt das Problem. Der Mangel an qualifiziertem Personal stellt unsere Rettungsdienste immer wieder vor große Herausforderungen. Auch hierfür sind die Gründe vielfältig. Es ist zum einen der demografische Wandel, es sind die stetig steigenden Vorhaltungen im Rettungsdienst landauf, landab, aber zum anderen eben auch die Abwanderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Rettungsdienst in andere Berufe. Dies hat in den letzten Jahren zu einem stetigen Verlust von Fachpersonal im Rettungsdienst geführt. Die Tatsache, dass qualifiziertes Personal fehlt, führt auch dazu, dass bisher formulierte Qualitätsstandards bei der beruflichen Ausbildung der auf den Einsatzfahrzeugen eingesetzten Personen zunehmend schwerer gewährleistet werden können. In vielen Fällen muss bei der Besetzung von Rettungswagen die derzeit noch gültige Ausnahmeregelung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in Anspruch genommen werden, wonach eine Rettungsassistentin/ein Rettungsassistent als Einsatz- und Transportführer eingesetzt werden darf. Diese Ausnahmeregelung, meine Damen und Herren, ist jedoch bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet. Danach also ab dem 1. Januar muss ein Rettungswagen zwingend mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter als Einsatz- und Transportführer besetzt sein. Doch schon jetzt ist erkennbar, dass diese gesetzliche Vorgabe ab dem 1. Januar 2024 nicht verlässlich einzuhalten sein wird. Es gibt einfach nicht genügend ausgebildete Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter in Niedersachsen, sodass die konkrete Gefahr bestehen könnte, dass nicht mehr alle Rettungswagen wegen Mangel an qualifiziertem Personal eingesetzt werden können. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte fatale Auswirkungen. Die festgestellten und benötigten Vorhaltungen in der rettungsdienstlichen Versorgung der Menschen bei uns im Land könnten nicht mehr sicher flächendeckend und zu jeder Zeit gewährleistet werden, und es würde immer schwieriger, auch die gesetzlichen Vorgaben zur Hilfsfrist im Land Niedersachsen einzuhalten. Wir alle wissen, dass jeder einzelne Notfalleinsatz im Rettungsdienst eine Frage von Sekunden sein kann, ob Patientinnen und Patienten rechtzeitig vor schweren gesundheitlichen Schäden bewahrt oder vor dem tödlichen Verlauf einer Erkrankung oder Verletzung gerettet werden können. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir dringend handeln. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Rettungsdienste auch zukünftig mit ausreichend Fachpersonal ausgestattet sind, um schnell und kompetent helfen zu können. Hierfür müssen wir auch Anreize schaffen, um die Berufe im Rettungsdienst attraktiver zu gestalten. Dazu gehören neben besseren finanziellen Rahmenbedingungen auch mehr Respekt und Anerkennung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst. Dieses Thema haben wir hier im Hohen Hause vor einiger Zeit schon miteinander diskutiert. Es geht aber auch um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Beschäftigten im Rettungsdienst und um genügend freie Zeiten, um sich von dieser wichtigen und belastenden Arbeit auch erholen zu können. Ich möchte nur diese vier Beispiele nennen, aber es bleibt noch viel mehr für unsere Retterinnen und Retter in Niedersachsen zu tun. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten endete bundesweit im Jahr 2015. Seit dem Jahr 2014 gibt es die neue Ausbildung zum Notfallsanitäter. Meine Damen und Herren, in den letzten Monaten habe ich eine ganze Reihe von Gesprächen mit Hilfsorganisatoren bei uns im Land geführt, die in Niedersachsen den Rettungsdienst sicherstellen. Aus diesen Gesprächen ergab sich, dass bei uns in Niedersachsen noch einige hundert Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten im Dienst sind und als Einsatz- und Transportführer eingesetzt werden. Alle diese qualifizierten Rettungsdienstmitarbeiter werden nach der jetzigen Rechtslage in der kommenden Silvesternacht ab 0 Uhr nicht mehr als Verantwortliche auf den Rettungswagen eingesetzt werden dürfen. Diese Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir nicht entstehen lassen. Daher schlagen wir als CDU-Fraktion Ihnen vor, dass wir die zeitliche Entfristung in § 10 Abs. 2 Satz 4 NRettDG streichen und auch weiterhin die Möglichkeit schaffen, dass auch Personen mit der Qualifikation Rettungsassistentin/Rettungsassistent eingesetzt werden dürfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schaffen wir eine Regelung, die dazu beiträgt, die Sicherstellung in der rettungsdienstlichen Versorgung zu stabilisieren, und sie nicht schmälert; das ist ein ganz entscheidender Punkt. Wir geben den Aufgabenträgern, den Beauftragten, aber eben auch den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst eine belastbare Planungsgrundlage für die Zukunft. Zu einer Verschlechterung der Leistung im Rettungsdienst bzw. zu einem Qualitätsverlust für die Patienten führt dieser Gesetzesentwurf nicht. Denn die Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten verfügen ebenso über eine mehrjährige Ausbildung und entsprechend langjährige Erfahrung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nun höchste Zeit, zu handeln und die aktuellen Probleme zu lösen. Wir müssen uns um unsere Retterinnen und Retter kümmern, damit sie ihrer verantwortungsvollen Aufgabe auch nachkommen können. Wir müssen sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Kräften und Rettungsmitteln zur Verfügung steht. Dies schaffen wir mit unserer Gesetzesinitiative. Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die kommenden Beratungen in den beiden Ausschüssen und lade Sie heute schon sehr herzlich ein, dem Entwurf zuzustimmen. Herzlichen Dank.

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Michael Lühmann GRÜNE

Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik und weiterer polizeilicher Lagebilder

So weit, so schlimm, so fern. Aber eben auch Deutschland ist auf Platz 21 auf der Liste der Pressefreiheit abgesackt. Das muss uns aufhorchen lassen. Reporter ohne Grenzen schreibt weiter: „Wie die aktuelle Nahaufnahme zeigt, fand mit 87 von 103 Fällen die Mehrheit der Attacken“ auf Journalist*innen „in verschwörungsideologischen, antisemitischen und extrem rechten Kontexten statt.“ Das zeigt leider sehr deutlich, dass unser Antrag keine Sekunde zu spät kommt. Aber wir sehen nicht nur massiv steigende Angriffe auf Journalist*innen. Ähnlich massiv steigt auch die Zahl der Angriffe auf queere Menschen - häufig aus dem gleichen Milieu. Wir sehen überdies einen immer deutlicheren und sensibilisierteren Blick auf geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten, deren Bekämpfung wir heute schon thematisiert und auch priorisiert haben. Wir sehen überdies eine Debatte um Gewalt gegen Rettungs- und Einsatzkräfte, die auf bisweilen wenig gesichertem Wissen zugleich eine ganze Menge an „gesicherten“ Empfehlungen, was man alles tun müsste, hervorbringt. Ich glaube, auch da helfen uns Lagebilder weiter. Und wir haben das wahrlich nicht neue Problem, dass die Differenz zwischen dem messbaren Hellfeld und dem sehr großen Dunkelfeld in vielen Konflikt- und Deliktbereichen groß ist und nicht zuletzt die Polizeiliche Kriminalstatistik in ihrer öffentlichen „Vermarktung und Bewertung“ durchaus anfällig ist für politisch interessierte Deutungen. Das haben wir gerade eben Stichwort „Verdachtsfall“ erlebt. Dabei ist die PKS, bei allen Einschränkungen, richtig verstanden und gut ausdifferenziert, eigentlich ein sensibles Instrument, um sich dem Kriminalitätsgeschehen zumindest ganz ordentlich anzunähern. Gleiches gilt auf der Ebene der Motivation auch für die Politisch Motivierte Kriminalität , also für die Angaben des kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur politisch motivierten Kriminalität. Dies gilt überdies für Lagebilder, die sich aus den beiden Statistiken zusammensetzen können und bis zur Debatte diese werden wir irgendwann führen müssen von Verlaufsstatistiken. Diese betrachten, wo das erste Mal eine Straftat aufgenommen wird, und wie es bis zur Bewährungshilfe weitergeht. Und dies gilt nicht zuletzt das habe ich schon gesagt für Dunkelfeldstudien, die das schmale Hellfeld unbedingt ergänzen müssen. Um bestehende Lücken zu schließen, wollen wir auf verschiedenen Ebenen Ergänzungen erreichen. Dafür ist dieser Antrag gedacht. So ist die genaue Erfassung von Angriffen auf Journalist*innen z. B. in der PMK nicht direkt möglich. Für die Bekämpfung von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten wiederum stellten mittlerweile mehrere Sachstandsberichte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hingegen Anpassungsbedarfe sowohl in der PKS als auch in der PMK dar. Auch diesbezüglich wollen wir quasi unterstützen, damit das auf der Bundesebene gut funktioniert. Gleiches gilt auch für die laut PKS und PMK stark steigende queerfeindliche Hasskriminalität. Ab dem 1. Januar 2022 wurde immerhin in der PMK der Bereich „Geschlechtsbezogene Diversität“ ergänzt, „was zukünftig“ so heißt es im Gesetzentwurf „eine noch genauere Erfassung dieser Hassdelikte ermöglichen wird.“ Marcus Bosse: Herr Lühmann, einen kleinen Moment! - Hier ist ein ständiges Gemurmel, auch in der ersten Reihe bei dem Kollegen Brinkmann, der dort sitzt. Ich höre von rechts und von links Gemurmel. Bitte lassen Sie Ruhe einkehren! Wir sind in der Endphase. Ich glaube, es wäre gut, wenn diejenigen, die sich jetzt angesprochen fühlen, vielleicht noch einige Minuten versuchen, ruhig zu sein, oder nach draußen gehen. Bitte schön, Herr Lühmann! Michael Lühmann (GRÜNE): Uns geht es um die noch genauere Erfassung der Hassdelikte, insbesondere soweit sie sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität oder gegen sonstige nicht binäre Geschlechtsidentitäten der Opfer richten. Ziel dieser Entschließung ist also die Sicherstellung einer differenzierten polizeilichen Erfassung, da aussagekräftige Daten Grundlage für Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen bilden müssen. Dafür ist es unumgänglich, jenseits dieser Statistiken auch bundesweit große Dunkelfeldstudien zu erstellen, um das kleine Hellfeld durch diese großen Studien zu verbreitern, sodass wir mehr Wissen bekommen. Klar ist aber auch jenseits höherer statistischer Klarheit, dass die genauere und bessere Erfassung auch dazu dient, die öffentliche Aufmerksamkeit zu sensibilisieren. Genau das tut die PKS regelmäßig. Bei aller Kritik an dieser Statistik kann man damit auch einen Fokus auf Themenfelder richten. Ich habe sie gerade genannt. Auch das hilft dann, die politische Debatte zu führen, wie wir als Politik und Gesellschaft mit dem zum Teil tödlichen Hass gegen queere Menschen, mit der zunehmenden Gewalt aus verschwörungsideologischen Kreisen gegen Journalistinnen und Journalisten umgehen, die auch daraus gespeist wird auch das haben wir heute erlebt, dass man Ressentiments und Hass über dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk auskippt. Denn sie sind ganz besonders häufig Opfer von rechten Attacken. Das haben wir leider Gottes auch heute erlebt. Nicht zuletzt geht es natürlich um das ganz große Thema auch das haben wir gerade im Zusammenhang mit der Istanbul-Konvention besprochen; ich bitte dabei um ein bisschen mehr Respekt von Gewalt gegen Frauen bei Femiziden, die viel zu oft passieren. Herzlichen Dank.

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Nico Bloem SPD

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

darum bitten, dass alle ihre Plätze einnehmen und dass wieder eine gewisse Ruhe einkehrt. Vielen Dank. Herr Bloem, Sie haben jetzt das Wort. Nico Bloem (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten“ - ich bin froh, dass wir diesen Antrag, unseren Antrag, hier heute zur abschließenden Beratung haben. Ich will auch gleich vorweg sagen, dass das für die über 50 000 Beschäftigten dieser Branche in Niedersachsen das klare Signal ist, dass wir für sie einstehen: für ein gutes Leben, für faire Arbeitsbedingungen, für Gute Arbeit und auch für eine zukünftige Sicherheit. Wir haben in dieser Woche den 1. Mai gefeiert. Der 1. Mai ist der Tag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch der Tag für die Gewerkschaften, und ich weiß, dass viele Abgeordnete aus diesem Hause selbst bei vielen Maikundgebungen zugegen waren. Wir alle wissen, dass der 1. Mai auch dazu da ist, um auf die schlechten Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen und die Forderungen zu untermauern. Somit sind wir alle am 1. Mai auch mit rausgegangen, um für gute Arbeitsbedingungen einzustehen. Wir sind gegen prekäre Beschäftigung und für vernünftige Arbeitsverhältnisse. Das diesjährige Motto des DGB „Ungebrochen solidarisch“ passt genau. Lassen Sie sich das sagen: Wir stehen ungebrochen solidarisch an der Seite aller Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer in Niedersachsen. Wir reden nicht nur, sondern wir untermauern das mit diesem Antrag, den wir heute hier auch abschließend beraten. Der Antrag wurde sehr intensiv im Sozialausschuss und auch im Wirtschaftsausschuss diskutiert. Ich will mit dem Guten beginnen. Ich halte es für genau richtig, dass der Sozialausschuss den Antrag um einen Punkt ergänzt hat. Das ist der Punkt, der die Personalkapazitäten beim Zoll betrifft. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber es schadet nichts, diesen Punkt mitaufzunehmen. Ich will aber, mit Verlaub, auch sagen ich habe die Protokolle über die Ausschussberatungen sehr intensiv gelesen und auch, welche Nachfragen es teilweise gelesen : Für mich war der klare Eindruck, dass manche die miserablen Arbeitsbedingungen in dieser Branche und in diesem Feld gar nicht sehen wollen, getreu dem Motto „Ist das denn wirklich alles so schlimm, wie immer gesagt wird?“ - Ja, es ist so schlimm! Ich will noch einmal die Beispiele aus der ersten Beratung hervorheben. Wir reden über schlechte Bezahlung, wir reden über psychischen Druck, über Sammelunterkünfte, über Unterkünfte in den eigenen Bullis, wir reden über Überstunden, die gar nicht erst gezahlt werden, und wir reden über Kündigungen im Falle der Arbeitsunfähigkeit. Ich sage hier noch einmal in aller Deutlichkeit: Das kann nicht der Anspruch sein. Es ist längst an der Zeit, dass diese Verhältnisse der Vergangenheit angehören. Solche Zustände dürfen wir in unserem Land nicht erlauben, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist natürlich auch ein emotionales Thema das wurde im Ausschuss auch schon gesagt , weil es jeder vor Ort sieht. Jeder sieht die Bullis fahren, nicht nur am Tag, sondern auch spätabends. Und wenn wir ehrlich sind, können wir uns alle auch gut vorstellen, dass diejenigen eben nicht zu vernünftigen Arbeitsbedingungen angestellt sind. Ich will auf einen Punkt eingehen, der teilweise auch in der Auseinandersetzung in den Ausschüssen thematisiert worden ist: „Ihr sagt, dass seien überall Werkverträge, aber das stimmt doch nicht.“ - Da haben Sie recht! Aber ich darf daran erinnern, dass ich bereits bei der ersten Beratung hervorgehoben habe, dass ich die Deutsche Post ausdrücklich loben möchte, da sie nämlich nahezu 100 % der Beschäftigten selbst angestellt hat. Ich will aber auch sagen, dass wir mit diesem Antrag nicht die Deutsche Post meinen, sondern dass wir über die anderen reden, die in dieser Branche tätig sind. Wir reden über Amazon, wir reden über Hermes, über UPS, über GLS, bei denen null Prozent eigene Beschäftigte angestellt sind, bei denen null Prozent der Beschäftigten eine Tarifbindung, eine Sozialpartnerschaft, eine Mitbestimmung haben. Mit diesem Antrag wollen wir erreichen, dass die Kolleginnen und Kollegen fest angestellt werden und das zu vernünftigen Arbeitsbedingungen. Ich weiß, dass in den Ausschüssen oftmals über die Gewichtsbegrenzung diskutiert worden ist. Wir haben in unserem Antrag beschrieben den kennen Sie, der liegt vor , dass wir die Gewichtsbegrenzung auf 20 kg festlegen wollen. Ich weiß, dass Debatten geführt worden sind und auch gesagt worden ist: „Muss das denn überhaupt sein? Ist das denn nötig?“ - Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen, damit das für jeden klar ist. Ein Sack Zement wiegt 25 kg. Probieren Sie mal, diesen bis zu 800-mal am Tag hochzuheben und wieder abzulegen! Gute Arbeit heißt eben nicht nur gute Bezahlung und Tarifbindung, sondern Gute Arbeit heißt auch Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir wollen hier Fürsorge zeigen, und wir wollen dafür sorgen, dass die Beschäftigten in Würde alt werden. Deshalb ist uns die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen auch ganz bestimmt nicht egal, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich abschließend noch auf ein paar Äußerungen eingehen. Niedersachsen ist Logistikland, und Logistik geht nur mit guter Arbeit. Ich habe eingangs schon gesagt, dass ich die Protokolle über die Ausschussberatungen sehr intensiv gelesen habe, und ich sage in Richtung der Vertreter der AfD, die im Ausschuss geäußert haben, dass wir mit einer Abrissbirne in Form einer Bundesratsinitiative zum Verbot der Werkverträge die Paketbranche kaputt machen würden: Wir machen keine Branche kaputt, wenn wir gute Arbeitsbedingungen fordern, sondern mit einer Tarifbindung heben wir sie eine Stufe höher, dahin, wo sie es verdient hat. Wir debattieren heute auch über den Änderungsantrag, den die CDU vorgelegt hat; wahrscheinlich wird der Kollege der CDU gleich darauf eingehen. Dazu will ich sagen, dass dieser Änderungsantrag ein paar Formulierungen enthält, die nicht ganz nachzuvollziehen sind, z. B. was Sie unter Punkt 1 beschrieben haben. Wenn wir dem Änderungsantrag folgen würden, würden sich die Arbeitsbedingungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eben nicht verbessern. Sie spielen dort auf Zeit. Sie sprechen z. B. davon, was mit den Kioskbesitzern ist. Ganz im Ernst: Wie weit ist das bitte hergeholt? Sie können das im Antrag nachlesen. Wir reden über die Fahrerinnen und Fahrer und Zustellerinnen und Zusteller. Und auch dieses will ich sagen, weil auch die Formulierung, dass es negative Auswirkungen auf die Wirtschaft hätte und Gewinne schmälern würde, seitens der CDU getroffen worden ist: Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch bitte nicht unser Anspruch sein, Gewinne auf dem Rücken der Beschäftigten durchzusetzen. Ich sage Ihnen: Lassen Sie uns hier heute gemeinsam die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen verbessern! Herzlichen Dank.

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Thore Güldner SPD

Eltern und Kinder nicht im Stich lassen - Ganztagsausbau verlässlich regeln

Thore Güldner (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Fühner! Das war ein ganz guter Start, aber dann ging es doch in die bekannte Schwarzmalerei, die Schwarzmalerei der Bildungslandschaft insgesamt. Ich finde, gerade bei dem Thema des Rechtsanspruches debattieren wir häufig viel zu düster. Bei allen Herausforderungen, die die Umsetzung mit sich bringt, finde ich, müssen wir doch einmal in den Modus kommen, darüber zu sprechen, was positiv ist an den Veränderungen. Dies zu benennen, ist auch unsere Verantwortung, und darüber zu sprechen, welche Chancen der Rechtsanspruch auf Ganztag und der Ganztagsunterricht allgemein mit sich bringen. Denn dabei geht es doch um Ziele, hinter denen wir alle hier uns versammeln können müssten: Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit, das Gelingen der Inklusion und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das kann sowohl im schulisch-pädagogischen Kontext als auch in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern aus verschiedenen Vereinen und Institutionen klappen. Wenn wir uns die Entwicklung der Ganztagsschulen in Niedersachsen anschauen die Ministerin hat die Zahlen in der letzten Plenarwoche präsentiert , dann müssen wir doch anerkennen, dass der elterliche und der gesellschaftliche Bedarf auch unabhängig von dem entstehenden Rechtsanspruch vorhanden ist. Viele Kommunen in Niedersachsen haben sich in den letzten Jahren darauf schon längst eingestellt und damit auch die Voraussetzungen für 2026 geschaffen. Als Kommunalpolitiker viele von uns sind in Kommunalparlamenten unterwegs sage ich: Wir haben natürlich auch die anderen im Blick. Gerade in den Bereichen, in denen es bislang vergleichsweise wenig Ganztagsgrundschulangebote gibt, bleibt einiges zu tun und braucht es die Unterstützung. In Zeiten, in denen die kommunalen Haushalte unter enormem Druck stehen, sind Investitionsmaßnahmen in den Schulen echte Herausforderungen. Deshalb braucht es natürlich eine Verlässlichkeit bei der finanziellen Unterstützung und jetzt schnell eine Handlungsklarheit. Diese wird nun in ganz seriöser Regierungspolitik zwischen dem Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden ausgearbeitet. Das wissen Sie ganz genau. Erste konkrete Zusagen wurden auch schon gemacht. Ich finde, zur Wahrheit gehört auch, dass der Rechtsanspruch im achten Sozialgesetzbuch geregelt ist, und damit qua Gesetz erst einmal in der Umsetzung in der Zuständigkeit der örtlichen Träger liegt. Das heißt aber nicht, dass sich das Land der finanziellen Verantwortung entzieht, ganz im Gegenteil. Bei einer Übernahme beispielsweise der Personalkosten entweder durch die Übernahme der Lehrerinnen- und Lehrerstunden oder durch die Kapitalisierung dieser Stunden würde bereits eine entscheidende finanzielle Last getragen werden. Weitere Spannungsfelder in der Konnexität, in der Hortnutzung, bei den Betriebskosten oder dem 30-%-Anteil der Kofinanzierung sind jetzt natürlich gemeinsam aufzulösen. Ich bin optimistisch, dass uns das auch gelingen wird. Am Ende wird dieses Ergebnis allen Seiten etwas abverlangen. Ich finde, das ist auch völlig in Ordnung. Es geht ja schließlich um unsere Kinder. Am meisten übrigens wird es denjenigen abverlangen, die den Rechtsanspruch in letzter Instanz umsetzen: die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land, die pädagogischen Mitarbeiter, die Partner aus den Vereinen und Institutionen. Ich denke, ihnen gilt schon jetzt unser Dank. Zum Schluss muss ich sagen: Ich finde es ausgesprochen spannend, dass Sie im Titel dieses Antrags zur Aktuellen Stunde zu Recht das habe ich an mehreren Stellen gesagt die Verlässlichkeit für Eltern und Schülerinnen und Schüler fordern, aber gleichzeitig in Ihrem Antrag, den wir morgen hier im Plenum beraten werden, das Ziel formulieren, Lehrerinnen und Lehrer aus eben diesem Ganztag abzuziehen. Ich frage mich schon, wie das denn zusammenpasst. Es zeigt, dass Sie und das haben Sie in Ihrer Rede gerade wiederholt, da ging es schon in Richtung Verwahrung nicht verstanden haben, wie wichtig ein rhythmisierter Ganztagsunterricht ist und was es bedeutet, pädagogische Konzepte auch nachmittags umzusetzen. Hochwertiger Schulunterricht findet schon lange nicht mehr nur vormittags statt. Sprechen Sie einmal mit den Expertinnen und Experten! Ich bin gespannt auf Ihre Begründung morgen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Sabine Tippelt:

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Alfred Dannenberg AfD

Schulgeldfreiheit jetzt - Gerechtigkeit verwirklichen, Attraktivität schulischer Ausbildungsgänge steigern und Fachkräftebedarf decken

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Christoph Willeke SPD

Gesetz gegen digitale Gewalt im Internet: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

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Pascal Leddin GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

erst einmal sehr ähnlich klingen. Obwohl die Angehörigen beider Berufe im Bereich der Notfallmedizin tätig sind, gibt es entscheidende Unterschiede in der Ausbildung und den Aufgabenbereichen. Notfallsanitäter*innen haben eine längere und anspruchsvollere Ausbildung absolviert als Rettungssanitäter*innen. Sie verfügen über ein tieferes medizinisches Fachwissen und können dementsprechend auch komplexere medizinische Maßnahmen durchführen. Allein die Ausbildungsstunden zeigen den Unterschied. Während Rettungssanitäter*innen heute 520 Stunden leisten, sind es bei Notfallsanitäter*innen 4 600. Notfallsanis sind in der Lage, eigenständig medizinische Entscheidungen zu treffen, und haben eine höhere Verantwortung bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Sie können beispielsweise lebensrettende Maßnahmen wie die Intubation durchführen, Medikamente verabreichen und auch bei schwierigen Situationen wie einem Herzstillstand eine adäquate Versorgung sicherstellen. Barbara Otte-Kinast: Entschuldigung! Lassen Sie eine Frage aus den Reihen der AfD-Fraktion zu? Herr Rakicky hat sich gemeldet. Pascal Leddin (GRÜNE): Nein. Darüber hinaus haben Notfallsanitäter*innen auch eine wichtige Funktion im Rettungsdienstsystem. Sie koordinieren den Einsatz vor Ort, kommunizieren mit anderen Einsatzkräften und sind oft auch für die Ausbildung von ebendiesen Rettungssanitäter*innen zuständig. Es macht also schon einen Unterschied, welchen fachlichen Background man mitbringt. Nicht ohne Grund ist es eine Berufsausbildung, die ein sehr hohes Ansehen genießt. Wir wollen die bestmögliche Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger bereitstellen. Trotz dieser Unterschiede möchte ich die Gemeinsamkeiten beider Berufsgruppen herausstellen. Alle Rettungskräfte leisten eine wertvolle Arbeit. Sie haben einen Anspruch auf die bestmögliche Ausstattung und Ausbildung; denn im schlimmsten Falle geht es um Menschenleben, und dann zählt jede Sekunde. Liebe Union, wir teilen das Ziel vorausschauenden Handelns. Allerdings verfehlt der Entwurf das eigentliche Ziel. Ich war selbst in Hannover beim Ausbildungszentrum, und die Bewerber*innenlage ist dort ziemlich gut. Es gibt viel mehr qualifizierte Bewerber*innen, als es Ausbildungsplätze gibt. Barbara Otte-Kinast: Ich darf noch mal dazwischengehen! Es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage, diesmal von dem Abgeordneten Wille von der CDU. Pascal Leddin (GRÜNE): Gerne.

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Ulrich Watermann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

vor. Bitte schön! Ulrich Watermann (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Politik ist eben nicht nur mal eben Zaubern, sondern benötigt durchaus das Handwerkszeug, dass man sich zusammensetzt und Dinge vorbereitet. Ich habe das schon in mehreren Konstellationen im Landtag verantwortet. Ich kann Ihnen sagen: Es ist immer dasselbe. Das war in der Großen Koalition so. Das war in der ersten rot-grünen Koalition so, und es ist auch jetzt so, dass man sehr viel miteinander besprechen und verabreden muss. Das war mit Ihnen so kompliziert, und das ist mit den Grünen kompliziert - und umgekehrt ist es mit uns vermutlich genauso kompliziert. Wir haben jetzt etwas auf den Tisch gelegt, bei dem wir schnell handeln müssen. Und wir handeln schnell. Den Rest bereiten wir vor. Ich bin ein Verfechter dessen, dass wir als politisch Verantwortliche ein anständiges Handwerk machen. Gerade in diesen Zeiten der Digitalisierung habe ich aber auch gelernt, dass ein Teil unserer Kolleginnen und Kollegen nach allen Farben sortiert lieber bei der Künstlersozialkasse versichert ist. Das finde ich schade. Deshalb lade ich Sie ein, weiter handwerklich mitzuarbeiten. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:

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