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Stephan Weil

SPD 03.05.2023 5:06 min Tagungsabschnitte 19/7

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

- Der nächste Redner ist unser Ministerpräsident Stephan Weil. Stephan Weil: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehen Sie, Herr Lechner, am schönsten ist es doch, wenn man sich länger auf etwas freuen kann. Deswegen freue ich mich, dass ich jetzt auch Ihr primäres Anliegen, meine Stimme heute noch zu hören, befriedigen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten haben in Deutschland Verfassungsrang. Es ist ihre Aufgabe, umfassend, unabhängig und mit Qualität über alles zu berichten, was in unserer Gesellschaft berichtenswert ist. Es ist völlig klar, dass sie diesem Auftrag nur nachkommen können, wenn sie das in einer Form tun, die angemessen ist. In der Medienwelt erleben wir seit Jahren eine weiterhin anhaltende Revolution. Kleiner kann man das überhaupt nicht fassen. Nichts von dem, was jahrzehntelang gültig war, kann von sich behaupten, einfach fortgeschrieben zu werden. Das gilt insbesondere auch für das Mediennutzungsverhalten der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer. Das gilt beispielsweise für die meiner Generation eingetrichterte Gewohnheit, zu bestimmten Zeiten bestimmte Sendungen zu sehen, weil man sie sonst eben nicht sehen kann. Fakt ist: Diese Sendungen können Sie heute 24 Stunden am Tag in den Mediatheken aufrufen, und insbesondere die junge Generation macht davon in einem stärkeren Maße Gebrauch als von den linearen Angeboten. Mit anderen Worten: Wir müssen das gesamte regulatorische Umfeld der Fernseh- und Rundfunkanstalten mit Blick auf diese neuen Bedingungen anpassen. Das ist der Sinn dieser Kette von Medienänderungsstaatsverträgen, die Sie jetzt nach und nach hier im Plenum erreichen. Jetzt ist es der Dritte in Folge. Dieser Dritte befasst sich zum einen mit dem Auftrag, der im Wesentlichen bestätigt worden ist. Es gibt einzelne Nuancen, die insbesondere auch dem Zweck dienen, zu betonen, dass ein umfassendes, alle Gruppen der Gesellschaft ansprechendes Programm geben muss. Das hat dann insbesondere bezogen auf die jüngeren Menschen auch Konsequenzen für die Frage, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise Programme angeboten werden. Wenn ich vielleicht in diesem Zusammenhang darauf hinweisen darf: Es hat eine längere Diskussion über den Stellenwert von Unterhaltung für öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten gegeben. Wir konnten uns zum Glück darauf verständigen, zu sagen: Ja, Unterhaltung gehört dazu - verbunden mit dem Zusatz: wenn sie einem entsprechenden öffentlich-rechtlichen Profil entspricht. Das heißt, auch in dieser Hinsicht ist ganz am Ende schon Qualität der Maßstab. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Vergangenheit und bis in unsere Tage hinein ist es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ganz sicher gelungen, diesen Verfassungsauftrag auf eine sehr ansprechende Art und Weise zu erfüllen. Ich will übrigens in Abgrenzung zu manchem, was wir hier in der Diskussion gehört haben, darauf hinweisen, dass gerade in der Pandemie durch die Zugriffszahlen und nach Umfragen die Vertrauenswürdigkeit öffentlich-rechtlicher Angebote von den Zuschauerinnen und Zuschauern in ganz besonderer Weise bestätigt worden ist. Das habe ich immer als Kompliment für die Anstalten empfunden. Das darf man hier an dieser Stelle auch laut und deutlich sagen. Wenn es so weitergehen soll, bedarf es aber Änderungen. Deswegen wird insbesondere auch zum Ausdruck gebracht, dass es möglich sein muss, dass einzelne Programmbestandteile nicht mehr linear, sondern nur noch im Netz abrufbar sind. Das gilt beispielsweise für phoenix, das gilt für KiKa und ZDFneo, also insbesondere für solche Angebote, die eine besondere Zielgruppe haben, diese wiederum aber in ihrem Nutzungsverhalten besonders flexibel ist. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen flexibel sein. Sie müssen reagieren können. Aber auch die Gremien müssen mithalten können. Deswegen ist eine Stärkung ihrer Verantwortung in Programm- und Haushaltsfragen ebenfalls Gegenstand des Vertrages. Das ist im Wesentlichen der Inhalt - so viel zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Der Vierte kommt, und der wird dann wieder eine Reihe von Fragen ansprechen, die jetzt auch schon in der Diskussion thematisiert worden sind und die natürlich auch mit in das Umfeld gehören. Denn gerade wenn man einen Verfassungsauftrag hat, steht man natürlich auch im Blickfeld der Öffentlichkeit und muss sich entsprechend verhalten. Deswegen geht es um Fragen der Transparenz, des Controllings und auch der Aufsicht von Anstalten. Das werden wir, so hoffe ich, in wenigen Wochen hier weiter beraten können. Die Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten geht also weiter, aber mit einem klaren Ziel: Sie sollen in der Zukunft genauso erfolgreich sein, wie sie es in der Vergangenheit gewesen sind. Herzlichen Dank.

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