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Stephan Weil

SPD 04.05.2023 7:39 min Tagungsabschnitte 19/7

Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?

Vielen Dank. - Der Ministerpräsident wird antworten. Bitte schön! Stephan Weil, Ministerpräsident: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sie haben mich in der Anfrage freundlicherweise persönlich angesprochen. Aber in der Fragestunde geht es um Fragen an die Landesregierung, wie Sie eben richtigerweise zum Ausdruck gebracht haben. Deswegen sage ich vorsorglich: Sollten mich persönlich bestimmte sich anschließende Zusatzfragen überfordern, verfügt die Landesregierung über hervorragende Fachminister, die meine Aussagen ihrerseits gerne ergänzen werden. Dies vorausgeschickt, zur Sache selbst: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist mir tatsächlich wichtig: Eine Wärmewende ist zwingend geboten, wenn wir den Klimaschutz in Deutschland schaffen wollen. Das ist schlichtweg eine Frage des gesunden Menschenverstands. Etwa ein Drittel unserer Energie verwenden wir fürs Heizen, bisher wie es in der Anfrage zu Recht ausgeführt worden ist weitestgehend auf fossiler Basis. Wenn wir die gemeinsam einvernehmlich festgelegten und auch international abgestimmten Klimaziele erreichen wollen, werden wir keinen Bogen um den Wärmemarkt machen können. Das geht einfach nicht. Gleichzeitig ist das für mich der Grund, zu sagen: Ich finde es ausdrücklich beachtlich, dass sich die Bundesregierung an dieses extrem schwierige Thema herangewagt hat. Sie hebt sich damit positiv von ihren Vorgängerinnen ab; denn bis jetzt haben die Bundesregierungen um dieses Thema allesamt einen großen Bogen gemacht. Das wird sich so nicht durchhalten lassen. Im Grundsatz ist es also völlig richtig, an das Thema ranzugehen. Es ist gleichzeitig ein schwieriges Thema das ist ja der Grund, warum die Vorgängerregierungen sich so verhalten haben. Das erste Echo auf die ersten Meldungen zu den Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesbauministerin hat deutlich gemacht: Das ist wirklich schwierig. Inzwischen haben wir aber eine deutliche Veränderung der Sachlage gegenüber dem Anfang der Diskussion: Erstens geht der vorliegende Gesetzentwurf von Technologieoffenheit aus. Zweitens haben wir es mit einer deutlichen Verlängerung von Übergangsfristen in wesentlichen Fallgruppen zu tun, z. B. bei Heizungshavarien also, wenn Heizungen schlichtweg irreparabel kaputtgehen und bei der Umstellung auf Wärmenetze. Das ist ganz wichtiger Punkt; denn in vielen Fällen wird es nicht in erster Linie um eine bessere individuelle Lösung gehen, sondern es muss darum gehen, dass man in einem bestimmten räumlichen Bereich gemeinsame Wärmelösungen entwickelt. Das ist eine extrem wichtige Gestaltungsaufgabe für die Kommunen, aber auch für die Energieversorger vor Ort. Drittens steht mehr Zeit bei der Umstellung von Etagen- auf Zentralheizungen zur Verfügung, und viertens gibt es Regelungen zum Mieterschutz. All das sind, glaube ich, wesentliche Veränderungen. Last, but not least: Wir diskutieren jetzt auch über einen Vorschlag für eine Förderkulisse. Auch das muss zumindest aus meiner Sicht zwingend notwendiger Teil einer solchen Wärmewende sein. Was ist der Stand des Verfahrens? - Das Gesetzgebungsverfahren hat just begonnen. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf dem Bundesrat zugeleitet. Die Ausschüsse befassen sich damit. In der nächsten Sitzung wird der Bundesrat eine Stellungnahme abgeben. Dann folgen die Beratungen im Bundestag, bevor es dann zur abschließenden Entscheidung im Bundesrat kommt. Bei alledem können wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich wieder einmal das Struck‘sche Gesetz bestätigen wird, das da lautet: Kein Gesetz verlässt so das Parlament, wie es hineingekommen ist. - Das ist also ein Zwischenstand, eine Zwischenphase, die wir derzeit haben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt. Zu Frage 1: Wie gesagt, begrüßen die Landesregierung und ich persönlich die Initiative für die Transformation des Wärmemarktes. Aber es gibt einen sehr differenzierten Inhalt. Es gibt viele einzelne Diskussionen, die zu führen sind. Die Landesregierung wird sich jeweils dann ihre Meinung abschließend bilden, wenn es ansteht. Das gilt zunächst einmal im Hinblick auf die Stellungnahme im ersten Beratungsdurchgang des Bundesrates und dann im Hinblick auf die Schlussentscheidung im zweiten Beratungsdurchgang. Zu Frage 2: Ich sagte, eine Förderkulisse des Bundes liegt vor. Darüber wird zu reden sein. Ich empfinde es als sehr positiv, dass man von einer Grundförderung ausgeht, dass also alle, die ihre Heizungen entsprechend umstellen müssen, mit einer finanziellen Unterstützung rechnen können. Ich persönlich wünsche mir sehr, dass die soziale Lage der Betroffenen mitbewertet wird, und zwar vor folgendem Hintergrund: Sie haben mit Recht die besondere Situation in Niedersachsen als ein Flächenland angesprochen. Wir alle kennen die Situation im ländlichen Raum. Da wohnen viele Menschen in ihrem eigenen Haus, die ihre Heizungen à la longue umstellen müssen. Dass sie in einem Haus wohnen, das abbezahlt ist, heißt aber mitnichten, dass sie besonders betucht wären. Das sind in vielen Fällen Menschen mit einem kleinen Geldbeutel. Der wesentliche Maßstab für die Landesregierung wird und muss sein, das Gefühl zu haben, dass gerade auch solche Menschen bei der Umstellung ihrer Heizung mitgehen können. Ein ganz entscheidender Punkt! Darüber wird zu reden sein - genauso wie über die Frage der Altersgrenze von 80 Jahren. Ich gebe zu: Das klingt befremdlich. Ich habe keine Rechtsregelung vor Augen, die eine Altersgrenze von 80 Jahren vorsieht. Davon müssten wir erst noch überzeugt werden. Dann darf man hinzufügen, dass es eine Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt. Vom Land auch danach hatten Sie gefragt gibt es Beratungsangebote über die KEAN die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen , und es gibt Angebote insbesondere im Bereich der Wärmepumpen. Weitergehende Programme seitens des Landes sind derzeit nicht vorgesehen. Wir konzentrieren uns auf die bundesweit einheitliche Regelung. Zu Frage 3: Da gibt es einen Zusammenhang mit diesen verlängerten Übergangszeiten, von denen ich gesprochen hatte. Dadurch entzerrt sich das Ganze natürlich. Unsere Sorge war ja, dass es gerade am Anfang gewissermaßen zu einem Stau kommt. Das relativiert sich deutlich. Vielleicht kann man allerdings sagen, dass auch in dieser Hinsicht noch nicht alle Fragen geklärt sind. Wir hören beispielsweise, dass die Heizungsinstallateure das Thema inzwischen gelassener sehen. Aber in vielen Fällen wird es ja so sein, dass es nicht mit einem reinen Umbau der Heizung getan ist, sondern man sollte parallel richtigerweise auch Effizienzmaßnahmen durchführen. Aber ob in dieser Hinsicht die zuständigen Gewerke also z. B. Dachdecker allesamt hinreichend zur Verfügung stehen, muss sicherlich im weiteren Verfahren noch abgeklärt werden. Aber es ist eine gegenüber der Anfangssituation deutlich spürbare Verbesserung. In dieser Hinsicht gilt wie für alles andere: Wir sind am Anfang eines Verfahrens, und die Landesregierung wird sich aktiv an diesem Verfahren beteiligen. Ihre Meinung wird sie dann bilden, wenn es ansteht, nämlich vor den entsprechenden Entscheidungen. In diesem Sinne: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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