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Saskia Buschmann

CDU 04.05.2023 6:13 min Tagungsabschnitte 19/7

Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik und weiterer polizeilicher Lagebilder

Saskia Buschmann (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich, dass durch die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen endlich mal ein Entschließungsantrag eingereicht wurde, der inhaltlich beispielsweise über Fahrradleasing, Zirkustiere und Biber hinausgeht. Aber, aber das war es dann auch schon mit meiner Freude. Es wird höchste Zeit, dass sich die Regierungsfraktionen und vor allem die Landesregierung endlich um die Themen Polizeiliche Kriminalstatistik, polizeiliche Lagebilder, Gewalttaten insbesondere gegen Rettungs- und Einsatzkräfte kümmern. Wir als CDU-Fraktion haben Sie, die Landesregierung, bereits im Januar dieses Jahres mit der Drucksache 19/308 aufgefordert, unverzüglich ein umfassendes Lagebild zu den Angriffen auf Angehörige der Polizei, der Feuerwehr und auf Rettungskräfte zu erstellen und dies den Mitgliedern des Landtages und der Öffentlichkeit vorzulegen und fortzuschreiben. Und was ist bisher passiert? - Nichts! Das ist ganz einfach nach den Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu selektieren. Gut. Vizepräsident Marcus Bosse: Herr Siebels, wir führen hier keine Diskussion! Saskia Buschmann (CDU): Der Inhalt dieses Antrages ist im Grunde nichts Neues und auch kein eigenständig ausgedachter Inhalt. Nein, Sie berufen sich auf unsere Ideen aus dem Januar. Sie schreiben das mehr oder weniger ab und ergänzen das in Ihrem Antrag lediglich um weitere Punkte. Aber genau bei den von Ihnen ergänzten Punkten fängt meine Kritik an. Dennoch ist es immer ein gutes Gefühl, wenn sich die eigene politische Arbeit und die eigenen politischen Positionen in den Anträgen der Regierungsfraktionen wiederfinden. Man merkt, die Arbeit als demokratische Oppositionsfraktion zeigt Wirkung. Nun zu meiner Kritik: Das, was Sie hier vorschlagen, ist nichts anderes als die Erfassung der sexuellen Orientierung der Opfer. Dies ist aber für die Verhinderung von Straftaten unerheblich, sondern stellt sogar einen Eingriff in das Recht der Opfer auf sexuelle Selbstbestimmung dar. Opfer von Straftaten sind aufgrund des Erlebten und Erfahrenen oftmals emotional angefasst. Jetzt sollen diese bei der Polizei auch noch Auskunft darüber geben, ob sie homosexuell, bisexuell, transsexuell oder queer sind, wenn dies für die Begehung der Straftat von Belang war. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, wie sich dies mit den von Ihnen oft zitierten Grundsätzen des Datenschutzes in Einklang bringen lässt und wie dadurch auch nur eine Straftat verhindert werden kann. Die CDU-Fraktion steht für die Grundwerte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein und somit auch für die des Grundgesetzes. Wir, die CDU-Fraktion in Niedersachsen, werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass jeder Mensch in der Bundesrepublik sein Leben im Rahmen der Gesetze so gestalten darf, wie er oder sie es möchte. Dies beinhaltet ausdrücklich auch die sexuelle Selbstbestimmung. Wie Herr Saade schon erklärt hat, dient die Polizeiliche Kriminalstatistik u. a. der Erstellung von Lagebildern, die notwendig sind, um Häufigkeiten gewisser Straftaten festzustellen. Die von Ihnen angeführten Differenzierungen bezüglich geschlechts- oder sexuell orientierter Gewalt führen allerdings nicht dazu, dass sich daraus bessere Lagebilder ableiten lassen, anhand derer später dann bessere Prävention betrieben werden könnte. Würden wir die Straftaten nach Ihren Ideen selektieren, dann wüssten wir z. B., wenn ein Täter oder eine Täterin eine homophobe Einstellung hat. Ich frage mich: Wie können wir dieses Wissen konkret zum Schutz von Einsatzkräften oder der Gesellschaft nutzen? Inwiefern hilft uns dieses Wissen, Straftaten zu verhindern? Welchen Mehrwert bringt es für die polizeiliche Tätigkeit? Ganz konkret: Was machen wir mit diesem Wissen? - Wahrscheinlich nichts. Aber das kennen wir ja. In dem polizeilichen Auskunftssystem NIVADIS gibt es eine Vielzahl von Auswertemerkern. „Staatsschutz“, „Schulkontext“, „Clankriminalität“ und „häusliche Gewalt“ erwähne ich hier nur beispielsweise. Der elektronischen Kriminalakte sind die Merkmale der beschuldigten Person zu entnehmen. Es liegt somit bereits eine Vielzahl von Informationen vor. Aber das alleine reicht Ihnen wohl nicht. Werten Sie die vorliegenden Informationen erst einmal aus und erstellen Sie die Lagebilder! Und vor allem: Bleiben Sie realistisch! Wenn es darum geht, Gewalt gegen Journalisten in der PKS zu selektieren, kann ich das noch verstehen. Aber ich glaube nicht, dass es bei der Gewalt gegen Journalisten ein Dunkelfeld gibt, für das wir eine Dunkelfeldstudie bräuchten. Denn die Medien sorgen Gott sei Dank dafür, dass Informationen über solche Gewalttaten spätestens am nächsten Tag jedermann zugänglich sind. Die CDU war und ist ein verlässlicher Partner für die Wahrung der Rechte von Polizei, Einsatzkräften, Pressevertretern und Gesellschaft. Wir als Politiker tun aber gut daran, nicht weiter Öl ins Feuer zu gießen, immer neue unnütze Kriterien aufzustellen, Forschungsvorhaben oder Studien zu initiieren. Wir freuen uns dennoch auf die Beratungen im Ausschuss. - Das war zeitlich eine Punktlandung.

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