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Alexander Wille

CDU 03.05.2023 7:35 min Tagungsabschnitte 19/7

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Alexander Wille (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Der Rettungsdienst ist im Ausnahmezustand!“ „Der Rettungsdienst ist überlastet!“ „Der Rettungsdienst bricht zusammen!“ Dies ist keine Zusammenstellung von Schlagzeilen einer deutschen Tageszeitung, die mit großen Buchstaben und kurzen Sätzen arbeitet, dies ist ein Zitat von bewusst gewählten, provokanten Kernsätzen des Instituts für Notfallmedizinische Bildung, das im Rahmen einer Expertentagung für den Rettungsdienst am 17. und 18. Februar dieses Jahres getagt und Forderungen an Politik und Gesellschaft erarbeitet hat. Diese Expertentagung, liebe Kolleginnen und Kollegen, war prominent und kompetent besetzt. Hier haben hochrangige Vertreter verschiedener Universitätskliniken, Leiter von Notaufnahmen, Vertreter der im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen, Leiter von Rettungsdienstschulen, Vertreter der Feuerwehren, Vertreter der Berufsverbände, Vertreter der kommunalen Aufgabenträger und einige mehr teilgenommen. Die zentrale Frage dieser Expertentagung war: Wie können wir sowohl unter den aktuellen krisenhaften Rahmenbedingungen und auch in Zukunft auf allen Ebenen eine professionelle und kompetente Notfallversorgung im Rettungsdienst sicherstellen? Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich Ihnen wir hängen in der Tagesordnung schon ein wenig zurück leider nicht alle Ergebnisse dieser Tagung vorstellen. Aber einer der elementaren Punkte waren die Ausbildung, Personalbindung und Personalentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Rettungsdienst. Der Fachkräftemangel, den wir seit langer Zeit aus fast allen Berufsbereichen kennen, ist längst auch im Rettungsdienst angekommen. Mit diesem Personal- und Fachkräftemangel stehen wir vor einer enormen Herausforderung, die sich von Jahr zu Jahr als immer prekärer herausstellt. Seit Jahren wird dieser Mangel kritisch betrachtet, doch bislang ist keine nachhaltige Besserung in Sicht. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Es ist ein Thema, das uns alle betrifft. Schließlich sind wir alle darauf angewiesen, dass im Falle eines medizinischen Notfalls schnell und kompetent geholfen wird. Doch genau hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt das Problem. Der Mangel an qualifiziertem Personal stellt unsere Rettungsdienste immer wieder vor große Herausforderungen. Auch hierfür sind die Gründe vielfältig. Es ist zum einen der demografische Wandel, es sind die stetig steigenden Vorhaltungen im Rettungsdienst landauf, landab, aber zum anderen eben auch die Abwanderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Rettungsdienst in andere Berufe. Dies hat in den letzten Jahren zu einem stetigen Verlust von Fachpersonal im Rettungsdienst geführt. Die Tatsache, dass qualifiziertes Personal fehlt, führt auch dazu, dass bisher formulierte Qualitätsstandards bei der beruflichen Ausbildung der auf den Einsatzfahrzeugen eingesetzten Personen zunehmend schwerer gewährleistet werden können. In vielen Fällen muss bei der Besetzung von Rettungswagen die derzeit noch gültige Ausnahmeregelung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in Anspruch genommen werden, wonach eine Rettungsassistentin/ein Rettungsassistent als Einsatz- und Transportführer eingesetzt werden darf. Diese Ausnahmeregelung, meine Damen und Herren, ist jedoch bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet. Danach also ab dem 1. Januar muss ein Rettungswagen zwingend mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter als Einsatz- und Transportführer besetzt sein. Doch schon jetzt ist erkennbar, dass diese gesetzliche Vorgabe ab dem 1. Januar 2024 nicht verlässlich einzuhalten sein wird. Es gibt einfach nicht genügend ausgebildete Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter in Niedersachsen, sodass die konkrete Gefahr bestehen könnte, dass nicht mehr alle Rettungswagen wegen Mangel an qualifiziertem Personal eingesetzt werden können. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte fatale Auswirkungen. Die festgestellten und benötigten Vorhaltungen in der rettungsdienstlichen Versorgung der Menschen bei uns im Land könnten nicht mehr sicher flächendeckend und zu jeder Zeit gewährleistet werden, und es würde immer schwieriger, auch die gesetzlichen Vorgaben zur Hilfsfrist im Land Niedersachsen einzuhalten. Wir alle wissen, dass jeder einzelne Notfalleinsatz im Rettungsdienst eine Frage von Sekunden sein kann, ob Patientinnen und Patienten rechtzeitig vor schweren gesundheitlichen Schäden bewahrt oder vor dem tödlichen Verlauf einer Erkrankung oder Verletzung gerettet werden können. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir dringend handeln. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Rettungsdienste auch zukünftig mit ausreichend Fachpersonal ausgestattet sind, um schnell und kompetent helfen zu können. Hierfür müssen wir auch Anreize schaffen, um die Berufe im Rettungsdienst attraktiver zu gestalten. Dazu gehören neben besseren finanziellen Rahmenbedingungen auch mehr Respekt und Anerkennung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst. Dieses Thema haben wir hier im Hohen Hause vor einiger Zeit schon miteinander diskutiert. Es geht aber auch um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Beschäftigten im Rettungsdienst und um genügend freie Zeiten, um sich von dieser wichtigen und belastenden Arbeit auch erholen zu können. Ich möchte nur diese vier Beispiele nennen, aber es bleibt noch viel mehr für unsere Retterinnen und Retter in Niedersachsen zu tun. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten endete bundesweit im Jahr 2015. Seit dem Jahr 2014 gibt es die neue Ausbildung zum Notfallsanitäter. Meine Damen und Herren, in den letzten Monaten habe ich eine ganze Reihe von Gesprächen mit Hilfsorganisatoren bei uns im Land geführt, die in Niedersachsen den Rettungsdienst sicherstellen. Aus diesen Gesprächen ergab sich, dass bei uns in Niedersachsen noch einige hundert Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten im Dienst sind und als Einsatz- und Transportführer eingesetzt werden. Alle diese qualifizierten Rettungsdienstmitarbeiter werden nach der jetzigen Rechtslage in der kommenden Silvesternacht ab 0 Uhr nicht mehr als Verantwortliche auf den Rettungswagen eingesetzt werden dürfen. Diese Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir nicht entstehen lassen. Daher schlagen wir als CDU-Fraktion Ihnen vor, dass wir die zeitliche Entfristung in § 10 Abs. 2 Satz 4 NRettDG streichen und auch weiterhin die Möglichkeit schaffen, dass auch Personen mit der Qualifikation Rettungsassistentin/Rettungsassistent eingesetzt werden dürfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schaffen wir eine Regelung, die dazu beiträgt, die Sicherstellung in der rettungsdienstlichen Versorgung zu stabilisieren, und sie nicht schmälert; das ist ein ganz entscheidender Punkt. Wir geben den Aufgabenträgern, den Beauftragten, aber eben auch den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst eine belastbare Planungsgrundlage für die Zukunft. Zu einer Verschlechterung der Leistung im Rettungsdienst bzw. zu einem Qualitätsverlust für die Patienten führt dieser Gesetzesentwurf nicht. Denn die Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten verfügen ebenso über eine mehrjährige Ausbildung und entsprechend langjährige Erfahrung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nun höchste Zeit, zu handeln und die aktuellen Probleme zu lösen. Wir müssen uns um unsere Retterinnen und Retter kümmern, damit sie ihrer verantwortungsvollen Aufgabe auch nachkommen können. Wir müssen sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Kräften und Rettungsmitteln zur Verfügung steht. Dies schaffen wir mit unserer Gesetzesinitiative. Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die kommenden Beratungen in den beiden Ausschüssen und lade Sie heute schon sehr herzlich ein, dem Entwurf zuzustimmen. Herzlichen Dank.

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