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Dr. Andreas Hoffmann

GRÜNE 03.05.2023 5:32 min Tagungsabschnitte 19/7

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Dr. Andreas Hoffmann (GRÜNE): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Schulobst, Schulgeldfreiheit, Blaulichtzulage, pädagogische Fachkräfte - das alles würde nicht rechtzeitig kommen und für viel Unsicherheit bei den Betroffenen sorgen, wenn wir, wie es die CDU vorgeschlagen hat, den Nachtragshaushalt ins Juni-Plenum verschieben würden. Meine Vorredner*innen haben bereits ausführlich die wesentlichen Schwerpunkte des zweiten Nachtrags und des Haushaltsbegleitgesetzes ausgeführt. Daher möchte ich meine Redezeit nutzen, um auf den vorliegenden CDU-Antrag einzugehen. Lassen Sie mich eines klarstellen: Der Antrag beinhaltet sehr gute Punkte. Auch wir Grünen und die SPD möchten die Lehrer*innen-Besoldung auf A13 anheben oder die Finanzierung der niedersächsischen Krankenhäuser für die Menschen in unserem Land sicherstellen. Natürlich hätten wir Grüne gerne jede Dachfläche für PV-Anlagen ertüchtigt. Es ist nicht so, dass uns nicht noch viele weitere gute Projekte einfallen würden oder wir auf die Ideengebung der CDU angewiesen wären. Aber dieser Antrag ist schlicht und ergreifend ein Stück weit unredlich. Ich möchte daran erinnern, dass wir uns noch immer in einer Krisensituation befinden. Auch wenn uns der Arbeitnehmer*innen-Kampftag herzlichstes Wetter beschert und endlich Frühlingsgefühlte erzeugt hat - der nächste Winter kommt. Glücklicherweise sind wir dank der Regierung gut durch den letzten Winter gekommen. Lassen Sie uns alle hoffen, dass dies auch im nächsten so sein wird. Wir müssen vorbereitet sein. Dafür ist eine solide Finanzplanung unerlässlich. 500 Millionen Euro zusätzlich zu den 776 Millionen Euro wären fast eine Verdoppelung des Volumens des Nachtrags. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei einem nicht unwesentlichen Teil der Ausgabenvorschläge um konsumtive und nicht um investive Ausgaben handelt. Investive Ausgaben wie der Bau einer Straße würden nur in diesem Jahr anfallen und müssten nur einmalig finanziert werden. Konsumtive Ausgaben wie die Schaffung von 18 neuen Stellen im Justizwesen müssten jedoch mittel- bis langfristig im Haushalt abgebildet und vom Land getragen werden. Ohne die Anschlussfinanzierung in den nächsten Jahren sichergestellt zu haben, sind diese Forderungen unseriös. Es überrascht mich umso mehr, dass dies ausgerechnet von Ihnen, der CDU, kommt. Wenn die Anschlussfinanzierung so sicher wäre, dann hätten Sie doch bereits selbst in Ihrem letzten Haushalt noch unter Ihrer Regierung alle Probleme des Landes lösen können; denn diese bestehen schließlich nicht erst seit gestern. Ihr gesamter Antrag ist ein typischer Oppositionsantrag, bei dem man sich nicht um die Folgen in den Jahren danach schert. Lassen Sie uns das Beispiel der Anhebung der Lehrer*innen-Besoldung von A12 auf A13 heranziehen. Es ist hinlänglich bekannt, dass diese im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Unsere Kultusministerin Julia Hamburg hat das bereits angekündigt. Sie wollen die Anhebung nun vorziehen und machen sich noch nicht einmal die Mühe, mit einer Änderung im Haushaltsbegleitgesetz die rechtlichen Grundlagen dafür vorzuschlagen. Mit Stand von heute wollen Sie Mittel einstellen, die zum Schuljahresbeginn nicht ausgezahlt werden könnten, da dafür schlicht die Rechtsgrundlage fehlen würde. Vor dem Hintergrund, dass Sie selbst in der Regierungsverantwortung im Doppelhaushalt 2022/2023 keinen einzigen Euro für einen Digitalbonus eingestellt haben, ist es schon bemerkenswert, wenn Sie nun aus der Opposition heraus 15 Millionen Euro für einen solchen einfordern. Gerade während der Corona-Krise war die Chance für Fortschritte bei der Digitalisierung so groß wie niemals zuvor. Wie es gehen kann, zeigen unser Energieminister Christian Meyer, der jetzt mitten in der Energiekrise die Chance nutzt und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreibt, und Gerald Heere, der die energetische Sanierung der Landesliegenschaften vorantreibt. Sie hingegen fordern in Ihrem Änderungsantrag, das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung abzuwickeln. Sie fordern ferner, den Niedersächsischen Weg weiterzuentwickeln und zu stärken. Dafür wollen Sie einmalig 50 Millionen Euro ausgeben. Für das laufende Jahr ist der Niedersächsische Weg jedoch bereits vollständig finanziert. Die Bedarfe für die Verstetigung des Niedersächsischen Wegs sind für 2024 bereits angemeldet, ebenso die Entfristung der Stellen zur Umsetzung des Niedersächsischen Wegs. Das ist nicht Gegenstand des Nachtrags! Letztlich ist Ihr Vorschlag zu nennen, 40 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen in den Straßenbau zu stecken. Bereits seit Jahrzehnten wissen wir: Wer Straßen baut, wird Staus ernten - und alle mit dem Individualverkehr verbundenen negativen Folgen. Sicherlich ist der Erhalt von existierenden Straßen notwendig. Aber 40 Millionen Euro pauschal in einem Nachtragshaushalt zu fordern, ist angesichts der Klimakrise einfach nur rückwärtsgewandt, insbesondere wenn Sie zur Gegenfinanzierung Ihrer Vorschläge bei dem Erhalt und der Sanierung von landeseigenen Gebäuden so radikal den Rotstift ansetzen. Der Änderungsvorschlag der Fraktionen der SPD und der Grünen sowie der gesamte zweite Nachtragshaushalt gehen dringende Probleme an. Wir unterstützen alle Menschen in Niedersachsen und lassen die Kommunen bei ihren schwierigen Aufgaben nicht zurück. Doch wir alle und voran unser Finanzminister Gerald Heere behalten dabei die Finanzsituation des Landes im Blick und denken langfristig. Denn die aktuellen Krisen sind nicht vorbei, und die nächste kommt bestimmt. Wir sind dafür verantwortlich, dass Niedersachsen auch in den kommenden Krisen die Mittel hat zu reagieren und nicht mit leeren Händen dasteht. Im Gegensatz zu Ihnen übernehmen wir die Verantwortung.

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