MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky
Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten
Gespräch vielleicht außerhalb des Plenarsaals fortsetzen? - Gut. Dann hören Sie einfach zu. - Bitte schön! Jozef Rakicky (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbieten, begrenzen und kennzeichnen. Nein, ich rede hier nicht über Maßnahmen gegen die verirrte grüne Ideologie, sondern über den überflüssigen Antrag der grün-roten Koalition, dem es an inhaltlicher Substanz und an ökonomisch-sozialem Sachverstand fehlt. Hier wird lediglich eine von Verdi übertragene Hausaufgabe erledigt, und das nicht einmal sehr gründlich. Statt die Umsetzung Ihres eigenen Gesetzes von 2019 sicherzustellen und die von vornherein geplante Evaluierung in diesem Jahr abzuwarten, will man die Ergebnisse vorab bestimmen. Die 2019 beschlossene Nachunternehmerhaftung soll sicherstellen, dass Sozialabgaben korrekt abgeführt, Schwarzarbeit, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug verhindert werden. Dafür muss aber der Zoll Kontrollen durchführen. Und wenn nötig, muss auch entsprechend eine personelle Aufstockung beim Zoll erfolgen. Schließlich trägt der Staat die Verantwortung für die Verwirklichung und Einhaltung der Gesetze. Die Regierung sah dies jedoch bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss als schwierig an. Wieder ein Problem mit Pflegekräften bzw. Fachkräften? Na ja, dann verbieten wird das eben, und dann ist das Problem wohl gelöst. Die Recherchen im Vorfeld des Antrags waren ein bisschen dürftig. Es fehlten gänzlich Daten, wie weit das Problem überhaupt das Land Niedersachsen betrifft. Zur Zahl der Werkverträge in Niedersachsen und der Anzahl der hier tätigen Menschen kamen von den Antragstellern und auch von der Regierung keine Daten. Erst in dem vorliegenden Änderungsantrag der CDU, der demokratischen CDU, sind einige Daten zur Zahl der Beschäftigten in der Gesamtbranche für Niedersachsen aufgetaucht, allerdings keine Zahlen zu den sogenannten Werkverträgen, um die es hier geht. Ähnlich ist es bei der beantragten Gewichtsbegrenzung auf 20 kg. Auch hier konnten weder die Regierung noch die Antragsteller angeben, auf welchen Fakten, Daten, Auswertungen, Angaben zu konkreten Gesundheitsschädigungen und auf wie vielen Fällen in der Paketbranche Ihr Antrag basiert. Dabei liegt laut Post DHL der Anteil der Sendungen über 20 kg derzeit bei 1,7 %. So viel zu dem, was Sie, Herr Bloem, mit „800 Mal am Tag“ erwähnten. Wenn es um eine allgemeine Annahme geht, dass schweres Heben den Rücken kaputtmacht, dann müssen wir das auch auf dem Bau und in der Fleischindustrie verbieten. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass 70 % der Deutschen unter Rückenschmerzen leiden und unabhängig davon, ob sie im Büro, auf dem Bau oder in der Paketbranche beschäftigt sind. Die Arbeitsmedizin betrachtet erst das Gewicht ab 25 kg bei Frauen und ab 40 kg bei Männern als gesundheitsgefährdend. Dabei darf allerdings nicht allein das Gewicht betrachtet werden. Wir haben eine Lastenhandhabungsverordnung. Darin wird neben dem Gewicht auch etwas anderes betrachtet, und zwar in welcher Körperposition das Gewicht getragen wird, wie lang die Strecke ist und wie die persönliche Kondition des Trägers ist. Nur so, anhand dieser vielen Faktoren, kann die Situation richtig eingeschätzt werden. Das heißt, eine konsequente Einhaltung und Kontrolle der bereits vorhandenen Gesetze und Vorschriften - letzter Satz verhindert weitgehend die gesundheitlichen Gefahren auch in der Paketbranche. Neue Verbote brauchen wir dafür nicht. Vielen Dank. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Danke. -
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