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Vanessa Behrendt

AfD 04.05.2023 2:46 min Tagungsabschnitte 19/7

Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz

Vanessa Behrendt (AfD): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist vorgesehen, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Mit diesem Gesetz sollen Erwachsene künftig durch eine einfache Erklärung ihren Geschlechtseintrag ändern lassen können. Bei Minderjährigen bis 14 Jahre oder bei Geschäftsunfähigkeit des Minderjährigen sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können. Nach dem aktuellen Transsexuellengesetz ist Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrages die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, in dem zwei Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden müssen. Dieses Verfahren soll zukünftig vollständig entfallen. Bei Minderjährigen ist beabsichtigt, eine sachkundige, ergebnisoffene und kostenlose Beratung auch durch einschlägige Vereine und Verbände anzubieten. Bei der Transsexualität wird unterschieden zwischen der Geschlechtsinkongruenz und der Geschlechtsdysphorie. Der Körper wird als nicht zur Person passend erlebt. Dadurch entstünde der Glaube daran, dass im Gegengeschlecht eine Erlösung stecke. In der Pubertätszeit lässt es sich schwer unterscheiden, ob es sich um eine vorübergehende Irritation handelt oder um ein Missempfinden am eigenen Körper, das zu anhaltenden und subjektiv unerträglichen Zuständen führt. Aufgrund dessen erklärt es sich auch, warum es Fälle der sogenannten Detransition, also der Rückgängigmachung der sogenannten geschlechtsangleichenden Eingriffe, gibt. In Belgien erhielt ein transsexueller Mann im Jahr 2013 Sterbehilfe, weil er nach der geschlechtsangleichenden Operation unter unerträglichen Schmerzen gelitten hat. Die Schweizerin Eve-Claudine Loretan, bekannt unter dem Künstlernamen Coco, erkrankte infolge der operativen Geschlechtsangleichung an Osteoporose. Sie nahm sich im Alter von 29 Jahren im Jahr 1998 das Leben. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung eine Gefahr darin, dass sich durch das Selbstbestimmungsgesetz in Niedersachsen die Zahl der geschlechtsangleichenden Operationen erhöhen wird oder voreilig oder unüberlegt eine entsprechende Operation unternommen wird? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil der Personen in Niedersachsen ist, die an Geschlechtsdysphorie leiden? Wenn ja, in welcher Höhe? Und wenn nein: Wieso liegen keine Erkenntnisse vor? 3. Welche fachliche Eignung ist nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes die nötige Grundvoraussetzung, um betroffene Erwachsene, Kinder und Jugendliche in den Vereinen und Verbänden zum Thema Geschlechtsumwandlungen und Transsexualität zu beraten? Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Frau Behrendt.

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