Delia Klages
Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen
Delia Klages (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Berichterstattung über Straftaten reißt nicht ab. Die Kriminalität nimmt beängstigende Ausmaße an, und das ist nicht nur ein subjektiver Eindruck. Regierungsseitig ist man zwar sehr bemüht, den Deckel auf der Wahrheit zu halten. Die aktuelle Kriminalitätsstatistik macht es Ihnen aber unmöglich, sich länger blind zu stellen. Die Gewaltkriminalität ist um 19,8 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Gefährliche und schwere Körperverletzungen sind um 18,2 % angestiegen. Der Anstieg der Wirtschaftskriminalität beträgt 42,6 %. Die Cyberkriminalität geht durch die Decke. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob der niedersächsische Strafvollzug auf höhere Zahlen bei Strafgefangenen überhaupt vorbereitet ist. Deshalb stellte ich der Landesregierung die Frage nach den dortigen Kapazitäten. Die Landesregierung antwortete: „Zum Stichtag 27.03.2023 waren insgesamt 4 681 Personen im niedersächsischen Justizvollzug inhaftiert“. Die festgesetzte Belegungsfähigkeit gab die Landesregierung mit 5 879 Haftplätzen an, also ein Plus von 1 198. Unter „Belegungsfähigkeit“ verstehe ich aber nicht nur Hafträume. Für mich und ich hoffe, für Sie alle gehört auch das notwendige Personal dazu. Die letzte Personalanalyse ist aus dem Jahr 2013. Anscheinend war da noch alles in Ordnung. Sieben Jahre später, 2020, machte sich das Justizministerium Gedanken, wie man Nachwuchs gewinnen könnte. Die Werbung in sozialen Medien wurde geplant, Slogans und Imagefilme sollten erstellt werden. So sollten die Versäumnisse von mittlerweile zehn Jahren ausgebügelt werden. Ich rate Ihnen dringen, das vorhandene Personal erst einmal besser auszustatten und besser zu bezahlen. Dann klappt es nämlich auch mit dem Nachwuchs. Neben zunehmenden Gefangenenzahlen ist in den letzten Jahren der kontinuierliche Anstieg der psychischen Auffälligkeiten festzustellen. Sie selber stellen die kulturelle Kompetenz der Gefangenen infrage. Jetzt wollen Sie eine externe und unabhängige Ermittlung des Personalbedarfs im Justizvollzug. In Schleswig-Holstein wurde mit einer solche Vorgehensweise ein Minimalbedarf von 200 Stellen ermittelt. Nichts anderes erwarte ich auch hier für Niedersachsen, gerade für die unteren Besoldungsgruppen. Gerade auch diesen Personenkreis sollten Sie bei der Ermittlung des Personalbedarfs mit einbeziehen. Wir von der AfD setzen uns mit ganzer Kraft für eine deutliche Verbesserung im Justizvollzug ein. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.
