Eike Holsten
Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz vorweg, Herr Bloem: Ich war in einigen Teilen Ihrer Rede bei Ihnen. Nur als Sie dann am Ende konstruiert haben, wir würden auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Gewinne von Konzernen maximieren, wurde es dann doch ein wenig hanebüchen. Insofern folge ich Ihnen nicht bis zum Ende. In unserem Antrag geht es darum, dass wir uns kritisch mit dem Werkvertragsverbot auseinandersetzen. Das ist das, was wir wollen. Das Paketboten-Schutz-Gesetz ist von 2020 und hat mit den Zuständen von 2006 also nicht mehr so viel zu tun. Es ist unser Anspruch, uns damit kritisch auseinanderzusetzen. Also im Weiteren etwas weniger Marktplatz als am 1. Mai, sondern, wenn Sie erlauben, etwas mehr Plenarsaal. Nun will ich gerne unseren Antrag erläutern und dabei etwas technisch anfangen, wenn ich darf. Wir möchten, dass die Landesregierung auf Bundesebene eine Gewichtsbegrenzung von 20 kg für Paketsendungen im Ein-Personen-Handling und eine Kennzeichnungspflicht schwerer Pakete, wie Sie sie auch vorsehen wollen, adressiert, um einmal in der Sprache der Branche zu bleiben. Dazu ist es sicherlich hilfreich, mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften im Vorfeld dieser Maßnahmen eine Untersuchung über die Zahl der Pakete und ihrer jeweiligen Gewichte durchzuführen. Die Ist-Lage, auf deren Grundlage man eine solche Begrenzung für zwingend hält, konnte uns die Landesregierung im Ausschuss nicht liefern. Die 800 Pakete à 25 kg sind es sicherlich nicht. Die Gewichte gehen herunter und liegen im Durchschnitt bei 6,5 kg, zumindest bei einem Unternehmer, mit dem ich gesprochen habe. - Tendenz abnehmend. Eine gewünschte schriftliche Anhörung dazu wurde uns aber in inzwischen gewohnter Manier von Rot-Grün verweigert. Das Thema ist aber nicht trivial, wie schon bei kurzem Einstieg in den Sachverhalt deutlich wird. Die 20 kg seien State of the Art, war das Argument aus der Sitzung. Das ist etwas dünn, aber vielleicht hören wir vom zuständigen Arbeitsminister Philippi heute noch Erhellendes dazu. Meine Damen und Herren, auch möchten wir die Evaluation des Paketboten-Schutz-Gesetzes durch die Bundesregierung bis Ende des Jahres abwarten und diese durch die Landesregierung intensiv mit Zahlen, Daten und Fakten von Landesbehörden begleitet wissen. Wir wollen, dass kritisch geprüft wird, ob die Nachunternehmerhaftung beizubehalten ist oder das Gesetz nachgeschärft werden muss. Liebe Kollegen von Rot-Grün, zu dieser Evaluation wird es nach Gesetz doch ohnehin kommen. Ich will Ihnen einmal sagen, welche Erwartungshaltung Sie hier wecken. Ich habe selbst mit einigen Paketboten hierzu gesprochen. Die erwarten das, was Sie hier ankündigen, übermorgen. Das ist doch unredlich. Eine Bundesratsinitiative braucht Zeit. Ihr zuständiger Staatssekretär im Bund hat schon darauf hingewiesen, dass er diese Evaluation abwarten wird. Dann gehen, zumindest nach dem vermeintlichen Deutschlandtempo in Berlin, auch noch einmal etliche Monate ins Land. Wenn man es denn überhaupt verfassungskonform gestalten kann, dauert es ab heute mindestens zwölf Monate, bis Sie den Paketboten ein fertiges Gesetz hierzu zeigen können. Das darf man ruhig einmal offen sagen. Ich habe übrigens nicht nur mit den Paketbotinnen und Paketboten gesprochen, sondern natürlich auch mit den Kollegen aus der Gewerkschaft und mit betroffenen Unternehmen. Dabei wird man sehr viel gewahr. Eine Anhörung, ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenngleich nur eine schriftliche, hätte uns eine gute Grundlage für eine sachliche Diskussion im Ausschuss geliefert, die ich sehr gern mitgenommen hätte. Womit ich zu dem Punkt komme, den ich schon in meiner ersten Rede dazu hier eingefordert habe: Kommen Sie doch bitte selbst ins Handeln, statt nur Anträge bei Verdi abzuschreiben. Wir fordern in unserem Antrag, dass im zweiten Halbjahr 2023 mit den Gewerbeaufsichtsämtern gezielte Schwerpunktkontrollen bei den Post-, Kurier- und Expressdiensten durchgeführt werden, um insbesondere Daten zu überlangen Arbeitszeiten und zur Gefährdungsbeurteilung zu erheben und die Einhaltung von Vorschriften zu dokumentieren. Damit bekäme man eine wirklich gute, sachliche Grundlage, auf der dann weitere gesetzliche Schritte aufgebaut werden könnten. Eine solche Grundlage ist uns die Landesregierung bislang leider schuldig geblieben. Aber auch dazu sagt der zuständige Arbeitsminister Philippi nachher vielleicht noch etwas. Sie haben Ihren Antrag darüber hinaus auf unsere Anregung hin zumindest um Punkt 2 c ergänzt - oder sagen wir: auf Anregung von Verdi. Denn bei Verdi stand es ja schon eins zu eins, dass auch genug Personal beim Zoll da sein müsste. Herr Bloem, Sie haben es erwähnt: Die Truppe muss aber auch belastbare Zahlen liefern, damit gehandelt werden kann. Ohne wird es nicht gehen. Meine Damen und Herren, die Vorwürfe liegen auf der Hand: körperlich schwere Arbeiten beim Be- und Entladen, überlange Arbeitszeiten, fehlende Pausen, Verstöße gegen Entgeltpflichten, wie z. B. den Mindestlohn oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Scheinselbstständigkeit und Missbrauch bei Werkverträgen. All dem würden auch wir sehr gern begegnen, so es das denn belegbar gibt. Im Sinne der Beschäftigten wäre es doch, wenn das Paketboten-Schutz-Gesetz von Schwarz-Rot oder von Rot-Schwarz oder von Arbeitsminister Heil wie auch immer , das der Bundestag in der vergangenen Wahlperiode verabschiedet hat, bis heute schon vollends Wirkung gezeigt hätte. Es wird daher eine Debatte brauchen, ob Werkverträge in dieser Form weiter geduldet werden, sollten sie zu prekären Arbeitsbedingungen von Beschäftigten führen. Eine zeitgemäße gesetzliche Regelung muss effektiv vor Ausbeutung schützen. Im Paketboten-Schutz-Gesetz ist die Überprüfung der bisherigen Maßnahmen verankert. Auf deren Grundlage muss die Debatte im Deutschen Bundestag erneut geführt werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein gutes Instrument, das mangels Personals, mangels bestmöglicher Vernetzung zwischen den Ländern und den Behörden vor Ort und mangels Kontrollen durch den Zoll nicht ausreichend greift, hilft nicht. Ihnen, liebe Kollegen, nützt das schärfste Gesetz doch nichts, wenn Sie dessen Einhaltung nicht kontrollieren können. Wenn aber der Missbrauch so groß ist, wie Sie hier sagen, und höchste Eile geboten ist, warum reagieren Sie dann nicht mit der eigenen Wirkmacht Ihrer Landesbehörden? Folgen Sie unserem Antrag. Dann bekommen wir eine mit Zahlen und Fakten hinterlegte gute Evaluation des bisherigen Gesetzes in Berlin und eine konsequente Verfolgung von Missbrauch dort, wo diese Landesregierung selbst tätig werden kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
