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Stephan Weil

SPD 04.05.2023 6:04 min Tagungsabschnitte 19/7

Beitragsschock verhindern - die Steigerung des Rundfunkbeitrags stoppen

Bitte schön! Stephan Weil, Ministerpräsident: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal einen guten Morgen. Wir sind in Deutschland seit Gründung der Bundesrepublik mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten gut gefahren. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht. Wir blicken heute auf eine Medienlandschaft, die durch eine breite Vielfalt gekennzeichnet ist; durch sehr viele private Angebote, aber gleichzeitig auch durch eine starke öffentlich-rechtliche Säule. Die Mischung von beidem gibt uns das Gefühl, dass wir es in Niedersachsen und in der Bundesrepublik insgesam mit einem guten Medienangebot zu tun haben. Entscheidend ist allerdings nicht, ob meine Einschätzung oder die von anderen hier im Plenum richtig ist, entscheidend ist das Nutzerverhalten der Hörerinnen und Hörer, der Zuschauerinnen und Zuschauer. Ich habe gestern schon dazu gesagt, es gibt einen anhaltenden Publikumserfolg der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das ist das Wichtigste. Diese Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger zeigt: Wir sind mit dem öffentlich-rechtlichen System in Deutschland richtig unterwegs. - Das wollen wir uns erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch unter veränderten Bedingungen. Es kommt aber noch etwas hinzu: Dieses System der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten hat in Deutschland Verfassungsrang. Das hat das Bundesver-fassungsgericht ein ums andere Mal mit seinen Entscheidungen bestätigt. Es hat auch immer wieder darauf hingewiesen, dass ein solches System für eine funktionierende Demokratie notwendig ist. Das hat, wenn ich jetzt auf das eigentliche Thema der Aktuellen Stunde zu sprechen kommen darf, ganz praktische Auswirkungen insbesondere auch auf die Beitragsge¬staltung; denn auch die Beitragsgestaltung und ihr Verfahren haben ein verfassungsrechtliches Fundament. Es ist nicht so, da scheinen mir gewisse Missverständnisse in den Reihen der AfD vorzuherrschen, dass alles gewissermaßen nur ein politisches Für und Wider sei, das am Ende des Tages zu der einen oder anderen Entscheidung führt. - Nein! Es gibt einen Verfassungsanspruch der Anstalten auf ein auftragsgerechtes Aufkommen. Sie müssen auskömmlich finanziert sein. Darauf haben sie einen Anspruch. Das sagt uns die Verfassung. Da ich immer wieder mit Freude höre, dass Sie Ihre Verfassungstreue so nachhaltig unterstreichen, würde ich mich freuen, wenn Sie auch diesen Punkt zur Kenntnis nehmen würden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir sind hier also nicht in einem freien politischen Spiel unterwegs, sondern es geht auch um die Anwendung von Verfassungsgrundsätzen. Das führt zu einem entsprechenden Verfahren. Die erste Stufe, es ist gesagt worden ist: Die Anstalten müssen ihren Finanzbedarf für die nächste Planungsperiode anmelden - das sind die Jahre 2025 bis 2028. Das haben sie in der letzten Woche getan. Damit ist das Verfahren eingeleitet. Die zweite Stufe ist: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten prüft diesen Bedarf. Lieber Kollege Nacke, das ist das notwendige Gegenstromsystem, mit dem man sicherstellt, dass die Bedarfe eben nicht nur nach Gutdünken von einzelnen Menschen oder auch einzelnen Systemen festgestellt, sondern sachlich ermittelt werden. Mit diesem System der KEF haben wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten ebenfalls immer wieder gute Erfahrungen gemacht. In diesem Fall werden wir gegen Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres so hoffen wir die Empfehlung der KEF für die dritte Stufe haben. Das ist dann die inzwischen seit Corona allseits populäre MPK. Die hat es früher auch schon gegeben, und die Beiträge waren dort natürlich immer wieder ein sehr großes Thema. Das sind sie auch jetzt. Es ist bereits vom Kollegen Nacke darauf hingewiesen worden: Entscheidungen in diesem Kreis erfolgen einstimmig. Dazu möchte ich übrigens deutlich sagen: Ich finde es in der Tat in Zeiten, in denen wir schnell reagieren müssen und das sage ich vor dem Hintergrund buchstäblich jahrelanger Diskussionen , bedenkenswert, ob wir an dieser Stelle nicht auch zu veränderten Regelungen kommen. Einstweilen ist es aber so: Alle Länder müssen der Auffassung sein, dass eine Beitragserhöhung richtig ist. Dann kommt sie auch. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es womöglich noch eine vierte Stufe. Dann können die Anstalten nämlich zum Bundesverfassungsgericht gehen. Das wenn Sie sich recht erinnern war beim letzten Mal der Fall. Da hatte nämlich das Land Sachsen-Anhalt seine Zustimmung verweigert und ist dann durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert worden. Dafür, Herr Kollege Nacke, war in Sachsen-Anhalt übrigens ein entsprechendes Willensbild innerhalb des Landtages verantwortlich. Aber das Bundesverfassungsgericht steht eben darüber. Mit anderen Worten: Es ist ein langer und tatsächlich auch rechtlich gebundener Weg, vor dem wir stehen. Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, welche Entscheidung irgendwann im nächsten Jahr, hoffentlich jedenfalls, bei der MPK herauskommen wird. Eines kann ich allerdings sagen auch das ist in der Diskussion schon angesprochen worden: Es gibt viele Länder, viele Kolleginnen und Kollegen, ich selbst gehöre auch dazu, die Vorschläge für eine Strukturreform erwarten, die nicht nur die Anstalten für die Zukunft fit macht, sondern auch Einsparpotenziale aufzeigt. Wenn Ihnen das als kleiner Hinweis genügt, dann soll’s mir an dieser Stelle recht sein. Eines zum Schluss: So differenziert wir die Finanzfragen miteinander besprechen, demnächst werden wir hier den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag behandeln : Mir ist wichtig, dass wir miteinander nichts auf das öffentlich-rechtliche System bei Rundfunk und Fernsehen kommen lassen, meine Damen und Herren. Es kann immer nur um eine Verbesserung gehen, und nicht um ein Miesmachen. Herzlichen Dank.

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