MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Abgeordneten Herrn Rakicky vor. Jozef Rakicky (AfD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier wird an dem Problem vorbeigeredet. Die ersten Notfallsanitäter haben die Ausbildung nach dem Gesetz von 2014 erst 2017 beendet. Das heißt, wir haben jetzt, 2023, damit zu rechnen, dass es erst die dritte Welle von Ausgebildeten gibt. Wir haben einfach nicht genug Notfallsanitäter. Viele Notfallsanitäter sind nicht deswegen frustriert, weil sie zu Bagatellfällen fahren müssen, sondern weil sie Schichtbetrieb haben, weil sie keine Freizeit haben, weil das Privatleben leidet und weil sie keine Unterstützung von den Arbeitgebern bekommen. Die Rettungsassistenten können intubieren, sie können defibrilieren, sie können Venenzugänge legen, sie können Infusionen legen. Es gibt eine 2004 von der Bundesärztekammer festgelegte Liste von Medikamenten, die sie verabreichen dürfen. Das Problem ist, dass die Notfallsanitäter und die Rettungsassistenten unter Arztvorbehalt stehen. Das heißt, sie dürfen das eigentlich nicht ohne eine Ermächtigung oder Delegation durch einen Arzt. Notfallsanitäter sind zwar besser ausgebildet, aber was die Arbeit betrifft, gibt es keinen großen Unterschied. Das heißt, die Rettungsassistenten können weiterarbeiten, ohne dass es einen medizinischen Qualitätsverlust gäbe. Sie werden sowieso irgendwann in Rente gehen; dann hat sich das Problem gelöst. Wir müssen sie nicht zum Bezug von weniger Geld degradieren. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Es sieht so aus, als würde Herr
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