Christoph Bratmann
Wie verhält sich der Ministerpräsident zum geplanten Gasheizungsverbot der Bundesregierung?
von der Fraktion der SPD. Bitte schön! Christoph Bratmann (SPD): Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat es in so einer Debatte natürlich immer ein bisschen einfacher: Wer den menschengemachten Klimawandel leugnet, der muss sich auch nicht mit der komplizierten Materie auseinandersetzen und kann hier reinen Populismus und Falschbehauptungen verbreiten. Geschenkt! Zur Sache: „Habecks Heizungs-Hammer“ - so titelte eine große deutsche Boulevardzeitung mit vier Buchstaben, als die Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium bekannt wurden. Die Aufregung war groß, und das an der einen oder anderen Stelle durchaus zu Recht; denn im Entwurf, der vor wenigen Wochen das Licht der Welt erblickt hat, war doch eine Menge Sprengstoff. Auch die Kommunikation hatte Luft nach oben, wie man aus meiner Sicht ganz klar sagen muss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unser Ministerpräsident hat aber schon deutlich gemacht, dass immer noch das Struck‘sche Gesetz gilt: Kein Gesetz kommt so aus dem Bundestag heraus, wie es hineingegangen ist. - Das gilt auch für den Niedersächsischen Landtag. Es ist klar geworden, dass dieses Thema ein hoch sensibles ist; denn es greift tief in die Privatsphäre der Menschen ein. Es ist völlig klar: Es muss vermieden werden, dass das Gebäudeenergiegesetz zu einem finanziellen Fiasko für Mieterinnen und Mieter, aber auch für Gebäudebesitzerinnen und besitzer wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Grundsätzlich gilt aber: Wenn das Ziel Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden soll, dann braucht es die Energiewende im Gebäudesektor, und die braucht nicht nur Anreize und Angebote, sondern klare Weichenstellungen der Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lieber Kollege Lechner und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, die Geschichte gibt Ihnen hier unrecht. Denn Sie setzen nach wie vor auf Freiwilligkeit, auf reine Technologieoffenheit, auf Anreize und Angebote. Das hat auch in der Vergangenheit nicht funktioniert. Man muss sagen: Auch wenn das Wort „Verbote“ mitunter einen schwierigen Klang hat, so liegt doch häufig im Verbot des Alten die Chance für das Neue. Wir haben das bei der Rauchgasentschwefelung erlebt ebenso wie beim bleifreien Benzin, bei LED-Leuchten und bei FCKW-freien Spraydosen. Alles das ist durch Verbote entstanden - nicht durch Technologieoffenheit, nicht durch Angebote und Anreize. Lieber Kollege Lechner, die Geschichte gibt Ihnen in diesem Punkt unrecht. Der Markt allein wird es nicht regeln. Leider, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist ein gewisser Druck entstanden. Der hat auch mit der Untätigkeit eines gewissen Peter Altmaier zu tun. Da ist eine Menge liegengelassen worden. Denn ein klarer Rechtsrahmen und klare Vorgaben sorgen dafür, dass sich auch Industrie und Handwerk auf die Wärmewende im Gebäudesektor einstellen können. Das hat es bisher nicht gegeben. Deswegen muss jetzt nachgearbeitet werden. Es geht vor allen Dingen darum, diesen klaren Rahmen auch für Industrie und Handwerk, für die Hersteller von Wärmepumpen, aber auch für diejenigen zu schaffen, die für den Einbau und die Gebäudedämmung zuständig sind. Sie brauchen klare Vorgaben und einen klaren Rechtsrahmen. Das erfährt man auch, wenn man sich mit den Verbänden und mit einzelnen Handwerksbetrieben unterhält. Natürlich treibt uns der Fachkräftemangel um. Auch das ist schon angeklungen. Deswegen sind wir alle nach wie vor aufgefordert, dem Handwerk und insbesondere dem Klimahandwerk endlich die verdiente gesellschaftliche Akzeptanz zu vermitteln und sie in aller Form zu unterstützen. Denn sie sind diejenigen, die die Wärmewende und die Energiewende im Gebäudesektor umsetzen, und werden dringend benötigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Fazit: Der Klimaschutz im Gebäudebereich stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Eine gerechte Verteilung der entstehenden Kosten ist deshalb notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger bei diesem Prozess mitzunehmen. Neben der Vermeidung von Überforderung von Eigentümern durch klimaschutzbedingte Investitionen muss auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter gelegt werden. Ich glaube, das ist der Punkt, bei dem am stärksten nachgebessert werden muss. Wir müssen die Menschen überzeugen. Wir dürfen sie nicht überfordern. Wir müssen ihnen aber auch klarmachen, dass ein klarer Rechtsrahmen und klare Vorgaben für die Energiewende im Gebäudesektor notwendig sind. Ohne dies wird es keinen effektiven Klimaschutz geben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast:
