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Pascal Leddin

GRÜNE 03.05.2023 1:22 min Tagungsabschnitte 19/7

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Wir müssen die Möglichkeit bieten, dass die Menschen, die diese Ausbildung haben, eine Weiterbildung „Notfallsanitäter*in“ machen können. Darum geht es. Aber wir dürfen es nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben und sagen: Okay, dann ist es halt so. Dafür fehlt ihnen die Ausbildung, dieses halbe Jahr. Das ist das Ziel. Ich würde gern meine Ausführungen beenden. Im Anschluss können wir das gerne weiter besprechen. Ich war gerade dabei, zu erzählen, dass ich selbst beim Ausbildungszentrum in Hannover war und die Bewerber*innenlage sehr gut war. Das eigentlich Kernproblem bei Notfallsanitäter*innen ist nämlich nicht, dass die Bewerber*innenlage schlecht wäre, sondern dass die ausgebildeten Fachkräfte viel zu oft zu banalen Einsätzen gerufen werden und dann einfach keine Lust mehr haben, Pflaster zu kleben oder der Person zu sagen, dass sie erkältet ist. Und das kommt sehr häufig vor. Viel wichtiger wäre hier eine klare Definition, wann genau Rettungskräfte gebraucht werden und ab wann die Kassenärztliche Vereinigung gezwungen ist, zu fahren. Wir brauchen daher eine Regelung, um die Qualität und Flexibilität der Rettungskräfte bestmöglich zusammenzubringen. Wie genau wir wie viele Notfallsanitäter*innen ausbilden, welche Kriterien für Einsatzkräfte es gibt, welche technische Ausstattung gebraucht wird all dies sind politische Fragen, über die wir uns noch weiter verständigen sollten. Daher freue ich mich auf die thematische Behandlung im Ausschuss. Vielen Dank.

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