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Rüdiger Kauroff

SPD 03.05.2023 3:22 min Tagungsabschnitte 19/7

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Rüdiger Kauroff (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion stellt in ihrem Gesetzentwurf richtig fest, dass auch im Rettungsdienst der Personal- und Fachkräftemangel vorhanden ist. Dafür sind sicherlich mehrere Faktoren verantwortlich. Einige davon haben Sie in Ihrem Antrag bereits genannt. Neben dem genannten demografischen Wandel und der damit verbundenen hohen Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der geburtenstarken Jahrgänge, die das Rentenalter erreicht haben, muss man sicherlich aber auch mal die Anzahl der Abwanderungen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern genau ansehen. Nach meinem Kenntnisstand sind nicht wenige ausgebildete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter abgewandert, weil die Anzahl der Bagatelleinsätze in nicht unerheblichem Maße angestiegen ist. Ich selbst habe bei meiner Hospitation im vergangenen Sommer miterleben dürfen, wie eine ausgebildete Notfallsanitäterin einen männlichen Patienten, der über die Notrufnummer 112 Hilfe angefordert hat, stark verschwitzt und am ganzen Körper zitternd angetroffen hat. Die Besatzung des Rettungswagens überprüfte den Blutdruck, den Puls und den Herzschlag. Alle Werte waren im grünen Bereich. Lediglich der Zuckerwert des Patienten war zu niedrig. Was hat die Notfallsanitäterin dann unternommen? Sie hat dem Patienten ein Marmeladenbrot gemacht und darauf geachtet, dass er es auch isst. Eine Viertelstunde später war auch der Zuckerwert des Patienten in Ordnung. Ihm ging es gut und er musste nicht ins Krankenhaus gefahren werden. Während meiner Hospitation waren gut 50 % der gefahrenen Einsätze solche Bagatellfälle. In Gesprächen erklärten mir dann die Kollegen und Kolleginnen vom Rettungsdienst, dass Sie doch nicht dafür eine so kostspielige und aufwendige Ausbildung gemacht haben und es Kollegen gibt, die sich deshalb gefrustet andere Berufe gesucht haben. Ich kann es verstehen, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auch durch die Zunahme solcher Bagatellfälle, für die ja eigentlich der ärztliche Notdienst zuständig ist, gefrustet sind. Für diese Problematik müssen wir eine Lösung finden, und wir müssen das Zusammenspiel zwischen Rettungsdienst und kassenärztlichem Notdienst genau beleuchten. Sie fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, in Ihrem Gesetzentwurf, dass die Regelung im Rettungsdienstgesetz, wonach ab dem 1. Januar 2024 in einem Rettungswagen mindestens ein Notfallsanitäter eingesetzt werden muss, komplett gestrichen wird. Da werden wir Ihnen nicht folgen können. Für uns ist es wichtig, dass die Rettungswagen nach einem bestimmten Termin mit einem Notfallsanitäter oder mit einer Notfallsanitäterin besetzt zu den Einsätzen fahren. Wir sind aber gerne im Verlauf der weiteren Beratungen in bestimmten Fällen bereit wenn es gute Gründe, warum Rettungsassistenten bisher ihre weitere Ausbildung zum Notfallsanitäter nicht begonnen haben , darüber zu sprechen, ob es im Rahmen Ihres Gesetzentwurfes zu einer weiteren Terminverschiebung kommen kann. In dem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss. Danke schön.

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