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Detlev Schulz-Hendel

GRÜNE 03.05.2023 4:02 min Tagungsabschnitte 19/7

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir nun formal den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg, der am 1. Juli 2023 in Kraft treten wird. Dabei geht es im Kern darum, welche Aufgaben der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute und in Zukunft wahrnehmen soll und wird. Die öffentlichen Diskussionen über die Zustände beim RBB in den letzten Jahren haben die Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich angeheizt. Gar keine Frage: Zu Recht wurden und werden Konsequenzen gefordert. Und so ist es gut, wenn wir heute den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag beschließen, aber auch, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag bereits im Verfahren ist. Dazu hatten wir ja vor Kurzem eine Unterrichtung im Medienausschuss. Der heute vorliegende Staatsvertrag ist ein wesentlicher Zwischenschritt innerhalb einer notwendigen Gesamtreform hin zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der im Dienst des Gemeinwohls stehen wird und auch muss. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, meine Damen und Herren, ist unerlässlich für die demokratische Meinungsbildung, und deshalb bin ich froh, dass an dieser Stelle Einigkeit bei allen demokratischen Parteien in diesem Landtag besteht, diesem Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Wir als demokratische Parteien müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allem Nachdruck stützen und für die notwendigen Reformen die politischen Rahmenbedingungen schaffen. Das gilt umso mehr, als auch hier bei uns im Landtag der rechte Rand versucht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlechtzureden, und sich ganz offenbar eine Medienlandschaft wünscht, wie wir sie in autoritären Staaten gerade erleben. Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht nicht darin, die Politik einzelner Parteien zu erklären, sondern darin, die Meinungsbildung objektiv abzubilden. Sie sind ja nur sauer auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil darin all ihre Fake News auf brutale Art und Weise widerlegt und zerlegt werden. Meine Damen und Herren, die Qualität der öffentlich-rechtlichen Medienangebote muss angesichts einer sich rasant verändernden und durch Krisen geprägten Gesellschaft weiterentwickelt werden, auch um klare Zeichen gegen Falschmeldungen und einen immer stärker umgreifenden Rechtspopulismus zu setzen. Hoher Qualitätsanspruch und breit aufgestellte Zielgruppenausrichtung sind zentrale Punkte in diesem Staatsvertrag. Wir brauchen Formate, um breitere Bevölkerungsgruppen zu erreichen und meinungsbildende Angebote zu schärfen. Insbesondere begrüße ich an dieser Stelle die verstärkte Ausrichtung auf Kinder, Jugendliche, junge Menschen sowie auf Inklusion, aber auch auf die Vielfalt der Lebensrealitäten in unserem Land. Ein positives Beispiel das möchte ich an der Stelle noch einmal erwähnen sind die Themenwochen der ARD. Ich erhalte gerade von jungen Menschen immer wieder positive Rückmeldungen zu diesen Themenwochen. Und es sind ja nicht per se die jungen Menschen, die im Zeitalter der Streamingdienste auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fixiert sind. Die Weiterentwicklung der Mediatheken, aber auch die Möglichkeiten des zeitversetzten Fernsehens können und sollten hier in Zukunft einen positiven Beitrag leisten. Wir stimmen dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zu - natürlich in dem Bewusstsein, dass weitere Reformen notwendig und unerlässlich sind, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftstauglich als wichtigen Baustein unserer Demokratie zu gestalten. Herzlichen Dank.

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