landtag-niedersachsen.de ↗

Dr. Andreas Philippi

04.05.2023 11:42 min Tagungsabschnitte 19/7

Sind niedersächsische Pflegeeinrichtungen in Gefahr?

Dr. Andreas Philippi, Vielen Dank. - Ich hoffe, wir werden jetzt die Debatte in einem etwas sachlicheren Rahmen abschließen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Pflegebranche hat gerade besondere Herausforderungen zu bewältigen. Viele Menschen machen sich Sorgen bezüglich ihrer Pflege oder der Pflege ihrer Angehörigen. Wenn Pflegeheime schließen, dann muss für Bewohnerinnen und Bewohner eine neue Bleibe gefunden werden. Solch eine mit einem Umzug verbundene Umstellung ist für die betroffenen Menschen eine große Belastung. Tatsächlich erreichen uns und auch die anderen Bundesländer aktuell Nachrichten über wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Insolvenzanmeldungen von größeren Anbietern, die mehrere Pflegeheime betreiben. Zum Teil führt das zu Betreiberwechseln, in manchen Fällen auch zur Schließung von Heimen. Diese Entwicklung erfüllt natürlich auch uns mit Sorge. Für die Schließung von Pflegeeinrichtungen gibt es vielfältige, oftmals sehr unterschiedliche Ursachen. So können z. B. falsche unternehmerische Entscheidungen oder riskante Geschäftsmodelle zur Insolvenz von Einrichtungen führen. Neben Insolvenzen gibt es zudem Betriebsniederlegungen, etwa weil eine Instandsetzung als zu kostspielig erachtet wird oder weil in einem familiengeführten Unternehmen keine Nachfolgerin und kein Nachfolger gefunden wurde. Auf diese unternehmerischen Entscheidungen hat das Land keinen unmittelbaren Einfluss. Unser aller Ziel ist, dass in einer solchen Situation nicht die Pflegebedürftigen darunter zu leiden haben. Wir wollen und müssen ein flächendeckendes und gutes Versorgungsangebot in Niedersachsen vorhalten. Menschen, die pflegebedürftig werden und Hilfe brauchen, dürfen an dieser Stelle nicht im Stich gelassen werden. Daher müssen wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen in der Pflege stimmen. Dazu gehört, dass die erbrachten Leistungen angemessen vergütet werden. Ich möchte betonen, dass mir ganz besonders wichtig ist, dass die Pflegebedürftigen vor Ort nahtlos weiterversorgt werden, falls es zur kurzfristigen Schließung eines Pflegeheims kommt. Der ordnungsrechtliche Rahmen hierfür ist gegeben. Alle Beteiligten müssen die Weiterversorgung sicherstellen. Die niedersächsischen Heimaufsichtsbehörden unterstützen die Betreiber aktiv dabei, die Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten und für sie einen Platz in einem anderen Pflegeheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung zu finden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Unser Ziel ist es, im Schulterschluss mit den Pflegekassen, den Kommunen, dem Bund und den Anbietern dafür zu sorgen, dass Pflegebedürftige in Niedersachsen sicher und gut versorgt werden. Dafür brauchen wir eine ausreichende Zahl an Pflegeeinrichtungen. In Niedersachsen stehen wir im Kontakt mit den Heim-aufsichtsbehörden, um die Entwicklung im Blick zu behalten und bei Bedarf in konkreten Fällen zu beraten. Die jeweilige Heimaufsichtsbehörde vor Ort ist Ansprechpartner für die Einrichtungsbetreiber, wenn eine Schließung droht oder unmittelbar bevorsteht. Wer in Niedersachsen den Betrieb eines Pflegeheims einstellen möchte, hat dies unverzüglich der Heimaufsichtsbehörde anzuzeigen. In dieser Anzeige muss u. a. die anderweitige Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner dargelegt werden. Die Ursachen, die von Anbietern für die Einstellung des Betriebs genannt werden, sind vielfältig. Als eine Ursache werden die Kostensteigerungen genannt. Aus meiner Sicht können wir allerdings von einer grundsätzlich auskömmlichen Refinanzierung der erbrachten Leistungen sprechen, zumal es vielen Anbietern auch unter den gegebenen Bedingungen gelingt, einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Als größte Herausforderung für das Land muss ich auch in diesem Zusammenhang den Fachkräftemangel erwähnen. Darauf komme ich im Einzelnen in der Antwort auf die Frage 2 zurück. Lassen Sie mich aber in diesem Zusammenhang noch ein Thema ansprechen, das von den Pflegeanbietern immer wieder im Zusammenhang mit steigenden Kosten angesprochen wird: das Thema Leiharbeit in der Pflege. Dieses Thema ist auch mir als Arbeits- und Sozialminister ausgesprochen wichtig. Es kann nicht sein, dass Leiharbeitskräfte dauerhaft und zu deutlich besseren Konditionen als die fest angestellten Pflegekräfte in den Einrichtungen eingesetzt werden. Aktuell begleiten wir intensiv das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Wir bringen uns mit eigenen Anträgen in das Bundesratsverfahren zur bevorstehenden Pflegereform, zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, ein. Der Entwurf dieses Gesetzes enthält eine Regelung, mit der der Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege reduziert werden soll, indem deren Einsatz nicht mehr deutlich höher vergütet wird als der von Tarifbeschäftigten. Eine solche Regelung begrüße ich, begrüßen wir sehr. Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass zum Ausgleich des Energiepreisanstieges vom Bund ein Hilfspaket bzw. ein Entlastungsprogramm für die Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro aufgelegt worden ist. Damit soll aktuell die wirtschaftliche Situation von Pflegeeinrichtungen stabilisiert werden. Zu Frage 2: Inzwischen sind etliche Branchen vom Fachkräftemangel betroffen. Wie heute bereits dargelegt, wird die Landesregierung eine ressort- und branchenübergreifende Fachkräftestrategie auf den Weg bringen. Zentrale Handlungsfelder sind die zeitgemäße Stärkung der Ausbildung, der zielgerichtete Ausbau der Weiterbildung, die stärkere Nutzung unserer inländischen Potenziale, die Arbeitsqualität und Arbeitskultur wie schon heute Morgen erwähnt sowie die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und die Zuwanderung. Acht Regionale Fachkräftebündnisse als Impulsgeber zur Verbesserung der regionalen Fachkräfteversorgung sind in Niedersachsen aktiv. Sie entwickeln neue, innovative Ideen für Fachkräfteprojekte, die auf die Arbeitsmarktsituation vor Ort zugeschnitten sind, und setzen diese in ihren Regionen um, auch und besonders im Pflegebereich. Mit dem Projekt „Schüler goes Pflege“ der JadeBay GmbH wird die Gewinnung von jungen Menschen für die Ausbildung zur Pflegefachkraft gefördert. Es unterstützt beim Abbau von Hemmnissen und Berührungsängsten gegenüber den Ausbildungsberufen. Hierfür werden z. B. Pflegeeinrichtungen gemeinsam besucht. In den Schulen wird durch einen sogenannten Job-Bus vor Ort informiert. Auszubildende engagieren sich in einem Netzwerk als Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und sind Werbeträger für den Beruf. Darüber hinaus ist die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland ein wichtiger Baustein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Fallzahlen über alle Berufe haben sich seit Einführung des allgemeinen Anspruchs auf Durchführung einer Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation und des jeweiligen deutschen Referenzberufes im Jahre 2012 kontinuierlich erhöht. Die Antragszahlen haben sich seitdem mehr als verzehnfacht. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt hat. Erklärtes Ziel sind einfachere Wege, um bei uns in Deutschland arbeiten zu können. Einen Mangel gibt es nicht nur an Pflegefachkräften, sondern auch an qualifizierten Pflegeassistenzkräften. Auch hier ist die Landesregierung bereits tätig geworden. So hat das Land Niedersachsen in den vergangenen zwei Jahren mit Mitteln der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ die Kampagne „Meine Zukunft Pflege“ auf den Weg gebracht. Das Besondere an dieser Kampagne war, dass sich echte Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten beteiligten. Sie erklärten mit eigenen Worten, worin der besondere Reiz des Berufes liegt. Ergänzend zu der bestehenden zweijährigen Ausbildung an der Berufsfachschule Pflegeassistenz wurde in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und der Bundesagentur für Arbeit bereits der Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr für vorerfahrene Kräfte ermöglicht. Um dem bislang ohne berufliche Qualifikation tätigen Personalstamm zielgerichtete Qualifikationen anzubieten, wird aktuell mit den beteiligten Akteuren an Fortbildungen gearbeitet, welche die Qualifikation zur Pflegeassistenz mit hoher Qualität ermöglichen. Es ist unser erklärtes Ziel, bürokratische Hürden abzubauen. Der Pflege- und Gesundheitsbereich soll gezielt von unnötigen Dokumentations- und Nachweispflichten entlastet werden. Gute Beispiele gibt hier etwa die Arbeiterwohlfahrt in Braunschweig. Dabei werden wir mit gutem Augenmaß handeln. Wir wollen gezielt sinnvolle Erleichterungen schaffen, dürfen aber nicht die hohen Ansprüche an die Versorgungsqualität in Niedersachsen gefährden. Das Thema beschäftigt uns in den letzten Jahren. Unter dem Vorsitz des Landes begleiten Expertinnen und Experten der Einrichtungsträger, der Pflegekassen und der Prüfinstanzen die Umsetzung des vom Bund entwickelten sogenannten Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Langzeitpflege. Es ermöglicht eine rechtssichere Verschlankung der Pflegedokumentation. Die intensive und kontinuierliche Arbeit des Landesarbeitskreises Pflegedokumentation und Qualitätssicherung trägt zu einer flächendeckenden Einführung und Verstetigung des Strukturmodells bei. Nicht nur die Dokumentation, auch die Leistungsabrechnung wird häufig mit bürokratischen Hürden in Verbindung gebracht. So müssen Pflegeanbieter die erbrachten Leistungen sehr kleinteilig nachweisen und oft noch in Papierform vorlegen. Mein Haus setzt sich deshalb in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe Digitalisierung in der Langzeitpflege dafür ein, endlich ein komplett digitales Abrechnungsformat zu ermöglichen. Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Dr. Philippi. Die erste Zusatzfrage der AfD-Fraktion hat der Abgeordnete

Rede ansehen ↗