Karin Emken
Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten
Karin Emken (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, Gewalt gegen Frauen ist eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die gegen Frauen begangen wird, weil sie Frauen sind. Sexualisierte Belästigung, Stalking, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, körperlicher, sexueller und psychischer Missbrauch durch Partner sind zutiefst traumatisierende Gewalttaten. Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen. Ich nenne jetzt noch einmal die alarmierenden Zahlen - man kann sie nicht oft genug wiederholen; denn sie sind bedrückende Realität. Über 143.000 Frauen wurden im Jahr 2021 Opfer partnerschaftlicher Gewalt in unserem Land. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Etwa jeden Tag findet ein Tötungsversuch statt. Alle 4,5 Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer partnerschaftlicher Gewalt, alle 45 Minuten schwerer körperlicher Gewalt. Allein 3.527 Frauen waren 2021 von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellen Übergriffen betroffen - d. h. alle zweieinhalb Stunden. 80 % der häuslichen Gewalttaten werden von Männern ausgeübt; sexualisierte Gewalttaten werden zu über 90 % von Männern begangen. Der gefährlichste Ort für eine Frau sind und das ist mehr als erschreckend, die eigenen vier Wände. Wir wissen: Geschlechtsspezifische Gewalt ist Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen. Es sind abscheuliche, niederträchtige Taten, zutiefst zu verurteilen und mit aller Härte zu bestrafen; denn die Täter sind Straftäter, die Gewalt einsetzen, um männliche Macht und Kontrolle aufrechtzuerhalten. Gewalt gegen Frauen ist strukturelle Gewalt, kein individuelles Problem, keine Privatsache, begangen in allen Schichten der Gesellschaft. Es ist ein strukturelles, gesamtgesellschaftliches Problem, dessen wir alle uns annehmen müssen. Die direkten und indirekten Kosten von häuslicher Gewalt in Deutschland werden auf jährlich 2,75 Milliarden Euro eingestuft: für Fachberatungen und Frauenhäuser, Justiz, Polizei, Gesundheitswesen, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Traumata bei Kindern etc. Rechtlich und politisch wurden in den vergangenen Jahrzehnten große Erfolge erzielt. Dennoch geht die Gewalt gegen Frauen nicht zurück - weder die häusliche Gewalt noch die Tötungsdelikte in der Partnerschaft. Die Istanbul-Konvention sieht die Gleichstellung der Geschlechter als notwendige Voraussetzung für die Beendigung von Gewalt an. Der Grundsatz der Konvention lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ Sie ist seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland. Es ist damit Aufgabe des Staates, vor allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt Schutz zu bieten. Wir müssen die drängende Problematik, das Leid der betroffenen Frauen und ihrer Kinder sichtbar und ihre Stimmen hörbar machen. Dafür brauchen wir ein starkes Hilfesystem, dessen Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Hier in Niedersachsen haben wir bereits ein breites und gutes Angebot an Unterstützungseinrichtungen geschaffen. Wir brauchen eine starke Vernetzung und ganz wichtig ein gesellschaftliches Umdenken, ein Bewusstsein für Halt, Schutz und Unterstützung. Alles, von dem wir wissen, dass es wirksam ist, muss in einer Strategie zusammengefügt werden, wenn wir das Problem längerfristig lösen wollen. Es braucht u. a. mehr Täterarbeit, mehr Prävention, mehr Konfliktberatung, und es braucht mehr Daten. Wir brauchen eine Vernetzungsstruktur, die die strukturellen Probleme bündelt, verarbeitet und Maßnahmen ergreift. Veränderungen auf struktureller Ebene sind nur vernetzt und gebündelt möglich. Wir brauchen eine Gesamtstrategie auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss bedingungslos verhindert und bekämpft werden. Jede Frau und jedes Mädchen sollte in unserem Land selbstbestimmt, diskriminierungsfrei und gewaltfrei leben können. Deshalb ist unser erklärtes Ziel, geschlechtsspezifischer Gewalt ein Ende zu setzen und dafür die Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen. Zentrales Element dafür ist die einzurichtende Koordinierungsstelle, die wir mit diesem Entschließungsantrag beantragen. Ich freue mich auf die Diskussion. Danke schön.
