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Gerald Heere

03.05.2023 9:42 min Tagungsabschnitte 19/7

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023

Ich möchte jetzt nicht meine Einbringungsrede aus dem März wiederholen. Aber lassen Sie mich gerne noch an einige Punkte erinnern. Dieser zweite Nachtragshaushalt zum Haushalt 2022/2023 ist im Zusammenhang mit dem ersten Nachtragshaushalt zu sehen, den Sie unmittelbar nach der Regierungsbildung beschlossen haben. In diesem ersten Nachtrag haben Sie ein starkes Signal der Krisenreaktion und der Krisenvorsorge gegeben. Wenn wir heute zurückblickend sagen können, wir sind bislang glimpflich davongekommen, dann ist dies auch eine Folge davon, dass im Herbst letzten Jahres alle staatlichen, aber auch viele nichtstaatliche Ebenen das umfasst natürlich auch uns hier gemeinsam entschlossen gearbeitet und gehandelt haben. Das war damals eine gute Leistung. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung ihre entschlossene Reaktion auf das aktuelle krisenhafte Weltgeschehen fort. Erstens. Ein Großteil nämlich 472 Millionen Euro der zusätzlich bewegten Summe von 776 Millionen Euro fließt insbesondere an die Kommunen u. a. zur Bewältigung des Fluchtgeschehens oder zum Aufbau zusätzlicher Plätze in der Landesaufnahmebehörde. Zweitens finanzieren wir Programme weiter, die ansonsten zur Mitte des Jahres ausgelaufen wären. Ein Beispiel sind hier die wichtigen Sprach-Kitas. Drittens stellen wir wichtige Kofinanzierungsmittel für Bundesprogramme zur Verfügung, etwa für die Wohnraumförderung oder die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Viertens steigen wir an ausgewählten Stellen in die Umsetzung zentraler politischer Projekte dieser Regierung ein, etwa mit der Einrichtung der Taskforce Energiewende oder der weiteren Sanierung von Landesliegenschaft wie der ZPD in Hannover. Vielen Dank. In der parlamentarischen Beratung haben die regierungstragenden Fraktionen in einem verantwortungsvollen Rahmen weitere politische Schwerpunkte wie die hier schon debattierte Schulgeldfreiheit eingebracht, die somit bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages mit besonderer Priorität versehen wurden. Auch hier sieht man alles zusammen: Rot-Grün setzt wichtige Weichenstellungen für die Zukunft dieses Landes auch mit diesem Nachtragshaushalt um. Lassen Sie mich eines betonen, weil das hier mehrfach in der Debatte war: Die Landesregierung hat sich in diesem Verfahren von Anfang an an den regulären Beratungsverlauf und die Einhaltung aller parlamentarischen Fristen und Gepflogenheiten gehalten und auch kein beschleunigtes Verfahren initiiert. Zu den Gepflogenheiten gehörte aber auch in der Vergangenheit schon immer, dass auch kurzfristig Änderungsanträge der Fraktionen gestellt wurden und gestellt werden konnten. Davon haben hier ja neben der Koalition auch beide Oppositionsfraktionen Gebrauch gemacht. Sie haben sich dabei genauso wie die Koalitionäre an die Regeln der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses gehalten, um das Königsrecht des Parlaments auszuüben, so wie dies lange geübte Praxis ist. Und auch das ist gut so. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist guter parlamentarischer Brauch, dass dann, wenn eine Regierung einen Haushaltsplanentwurf vorlegt, die Opposition daran kein gutes Haar lässt. Aber manchmal ist eine Kritik fast schon eher ein Lob. Herr Lechner und Herr Thiele, Sie haben am Regierungsentwurf u. a. kritisiert, dass die Regierung nicht schon in ihrem zweiten Nachtrag den Koalitionsvertrag umgesetzt habe. Sie werfen uns also erstens haushaltspolitische Solidität vor, weil wir im Rahmen begrenzter Spielräume weiterhin vorsichtig rechnen. Zweitens werfen Sie uns vor, dass wir uns in der aktuellen Krise zunächst auf die Bewältigung der Krise konzentriert haben und erst danach politische Prioritäten setzen. Dies ist eine Kritik - nein, eher ein Lob, mit dem ich als Finanzminister wirklich sehr gut leben kann. Ihr Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf steht dann folgerichtig ein wenig unter dem Motto: Wir kopieren erst einmal die wichtigsten Punkte von Rot-Grün, legen dann noch einmal kräftig drauf und wollen alles wirklich sofort. Ein paar Beispiele dazu: Während wir uns mit den Kommunen in einem guten Verfahren auf eine sachgerechte Finanzierung der Vorhaltekosten für Geflüchtetenunterkünfte verständigt haben, wollen Sie diese Summe jetzt ohne einen aktuellen Bedarfsnachweis einfach verdoppeln, ohne die Kostenentwicklung zu beachten, ohne z. B. einzubeziehen, dass die Überquote, die wir bei den Ukrainerinnen und Ukrainern haben, dazu führt, dass wir aktuell gar keine zusätzlichen Geflüchteten aus der Ukraine bekommen. Auch das sind Themen, die Sie nicht einbeziehen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch betonen: Während wir knapp 80 % der für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter erhaltenen Bundesmittel an die Kommunen weitergeben und daneben auch noch den Ausbau der Landesaufnahmebehörde auf 20 000 Plätze finanzieren, wollen Sie knapp 19 Millionen Euro mehr weitergeben, als wir überhaupt vom Bund bekommen. Das heißt, wir sollen als Land auch noch weiter draufzahlen. Dabei ist es doch die Aufgabe des Bundes, jetzt endlich angemessen für die Finanzierung der Geflüchteten auch in Niedersachsen zu sorgen. Diese Aufgabe bleibt und wird von Ihnen nicht beachtet. Ein anderes Beispiel: Während die Landesregierung die Kultusministerin hat das vorhin ausgeführt aktuell Gespräche mit den Kommunen zur Umsetzung des schulischen Ganztags führt, fordern Sie entgegen der gesetzlichen Zuständigkeit schon mal vorab die voraussetzungslose Übernahme von Investitionskosten durch das Land. Spannend ist übrigens die Kultusministerin hat vorhin darauf hingewiesen : Es gab ja schon ein letztes Bundesprogramm Ganztag. Das haben Sie mit keinerlei Kofinanzierung von Ihrer Seite versehen. Insofern ist es schon ein bisschen merkwürdig, dass Sie uns hier vorwerfen, wir würden nichts tun, obwohl aktuell Gespräche genau mit dem Ziel stattfinden, sich mit den Kommunen zu verständigen. Darüber hinaus unterlassen Sie es, z. B. zu erwähnen, dass auch Niedersachsen bereits einen deutlich höheren Anteil der laufenden Kosten des schulischen Ganztags trägt als andere Bundesländer. Ein anderes Thema, auch im Schulbereich: Während sich diese Landesregierung bereits mehrfach zu einer angemessenen Bezahlung von Grund-, Haupt- und Realschullehrkräften bekannt hat, fordern Sie mit leichter Geste die sofortige Umsetzung von A 13 in einem Nachtragshaushalt, ohne irgendeinen Gedanken an die langfristige Finanzierung oder die saubere rechtliche Umsetzung zu verschwenden. Auch besoldungsrechtliche Anpassungen haben Sie gar nicht erst eingebracht. Auch das fehlt. Auch das ist kein seriöses Umgehen mit diesem Thema. Die Höhe ist dann, wenn Sie zur Gegenfinanzierung all dessen vorschlagen, das Infrastruktur-Sondervermögen aufzulösen, das der Landtag erst im vergangenen Herbst mit über 300 Millionen Euro befüllt hat. Dieses Sondervermögen finanziert die lange verschlafene Sanierung von Landesgebäuden und zusätzlich die Unterbringung von Geflüchteten in der Landesaufnahmebehörde. Es ist wirklich völlig unseriös, dass Sie mit einem Einmaleffekt der Auflösung dieses Sondervermögens ein Jahr Ihres Änderungsantrags finanzieren, aber zugleich dauerhafte Ausgaben ohne jede Gegenfinanzierung auslösen. Mit diesem Einmaleffekt können Sie nicht seriöse Haushaltspolitik machen. Wenn Sie dauerhafte Ausgaben auslösen, brauchen Sie auch eine dauerhafte Gegenfinanzierung. Diesen Grundsatz von seriöser Haushaltspolitik verlassen Sie an dieser Stelle vollständig. Rot-Grün wird Ihnen zeigen, wie es besser geht. Außerdem setzen Sie damit natürlich auch Ihre falsche, wirklich sehr fatale Politik fort, ausgerechnet bei Investitionen und beim Klimaschutz zu sparen. Das ist wirklich kurzfristig gedacht. Man kann aber an dieser Stelle erkennen, dass Sie wirklich in der Oppositionsrolle angekommen sind. Eine haushaltspolitische Seriosität ist damit ganz sicher nicht verbunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Landtag diesen Haushalt beschließt, geht die Arbeit für das Finanzministerium nahtlos weiter. Die Vorbereitungen für die Aufstellung des Haushaltsplans 2024 und die mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2027, die dann auch erste Hinweise auf politische Prioritäten dieser Regierung geben werden, haben bereits begonnen. Dabei steht für mich außer Zweifel, dass wir den mit diesen zwei Nachtragshaushalten eingeschlagenen Weg der Investitionsoffensive fortsetzen müssen. Verstärkte Investitionen in die öffentliche und in die soziale Infrastruktur sowie in die Herausforderung der wirtschaftlichen Transformation und des Klimaschutzes sind eine Voraussetzung für unseren zukünftigen Wohlstand. Ich bin zuversichtlich: Auf diesem Weg werden wir gemeinsam in den kommenden Jahren ein gutes Stück vorankommen. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten: bei mir im Haus im Finanzministerium, in den Häusern, die hier beigetragen haben, in der Landtagsverwaltung, im GBD und natürlich bei Ihnen, liebe Abgeordnete. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Nachtragshaushalt. Vielen Dank.

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