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Sophie Ramdor

CDU 04.05.2023 5:27 min Tagungsabschnitte 19/7

Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten

Sophie Ramdor (CDU): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jede dritte Frau in Deutschland wird laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von psychischer oder sexualisierter Gewalt und jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Bei diesen erschreckenden Zahlen dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass viele Opfer der häuslichen Gewalt nicht einmalig, sondern über Monate und Jahre unter der Gewalt leiden. Häusliche Gewalt betrifft nicht nur Frauen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind aber in vier von fünf Fällen die Opfer weiblich. Obwohl der Europarat bereits 2011, also vor über zehn Jahren, die Übereinkunft getroffen hat, mit der Istanbul-Konvention ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ins Leben zu rufen, sind wir heute noch nicht am Ende einer zufriedenstellenden Umsetzung angekommen - vor allem, wenn wir uns die steigenden Zahlen der häuslichen Gewalt ansehen, die auch diesem Antrag zugrunde liegen. Im Jahr 2022 kam es laut der Polizeilichen Kriminalstatistik zu einer Zunahme von 11,08%. Dieser Anstieg bedeutet für mich aber nicht allein, dass die Zahl der häuslichen Gewalt zugenommen hat, sondern auch, dass sich immer mehr Frauen trauen, sich Hilfe zu suchen, und glauben, dass es einen Ausweg aus ihrer von Gewalt geprägten Ehe oder Beziehung gibt. Den Weg, Frauen zu stärken und zu ermuntern, zur Polizei zu gehen, müssen wir als politisch Verantwortliche weiter ausbauen und gehen. Die Dunkelziffer der Gewalt, vor allem der häuslichen Gewalt, wird um ein Vielfaches höher geschätzt als die Zahlen, die den Behörden vorliegen. Umso wichtiger ist es, zu betonen, dass Gewalt nicht nur die physische Gewalt mit Schlägen und Tritten beinhaltet, sondern auch Bedrohungen, Beschimpfungen, Belästigungen und vor allem auch die Kontrolle durch den Partner als Gewalt zu verstehen sind. Die psychische Gewalt ist oft auf den ersten Blick nicht sichtbar. Die Demütigungen, die Einschüchterungen und die häufig damit verbundene soziale Isolation führen dabei zu schwerwiegenden psychischen und psychosomatischen Folgen, aus denen die Opfer selten allein herausfinden. Vor allem auch die Kinder leiden unter der häuslichen Gewalt, von der sie häufig Zeuge werden und die bei ihnen zu psychischen Belastungen und langfristig zu Entwicklungsstörungen führen kann. Umso mehr freut es mich, dass die neue Landesregierung den in der letzten Wahlperiode begonnenen Weg der Großen Koalition weitergeht, unter der u. a. ein Ampelsystem zur fortlaufenden aktuellen Erfassung der Belegung und freien Kapazitäten an niedersächsischen Frauenhäusern eingerichtet wurde, die Errichtung erster Mädchenhäuser oder die Täterberatungsstelle zum Wohle der weiblichen Opfer auf den Weg gebracht wurden. Auch wichtige Projekte wie die anonyme Beweissicherung bei Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen wurden fortgeführt. Bei dem Entschließungsantrag setzen Sie die durch die Istanbul-Konvention vorgegebene Koordinierungsstelle in Niedersachen um. Was ich an Ihrem Antrag aber wirklich schade finde, ist, dass die regierungstragenden Parteien die Landesregierung bei diesem wichtigen Thema um eine Umsetzung bitten und nicht einen Gesetzentwurf einfordern. Ich denke, dies wäre der Sache gegenüber angemessen gewesen. Auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle und somit die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene könnten wir hier in diesem Hohen Haus nicht nur begrüßen, sondern über eine Bundesratsinitiative auch einfordern. Meines Erachtens dürfte dieser Antrag zudem weitgehender und mit konkreteren Forderungen untermauert werden. Obwohl laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Frauen mit Beeinträchtigung fast doppelt so häufig körperliche Gewalt erfahren wie Frauen ohne Beeinträchtigung, ist nur ein sehr geringer Anteil der Frauenhäuser barrierefrei. Wir müssen uns zudem darüber Gedanken machen, wie wir mit Frauen aus kinderreichen Familien umgehen, da für die Landesfinanzierung bisher nur die einzelnen Frauen, nicht aber deren Kinder und der damit verbundene eventuell größere Platzbedarf berücksichtigt werden. Auch der Umgang mit Söhnen, die älter als 12 Jahre sind, muss landesweit geklärt werden, damit Frauen nicht vor einem Flickenteppich stehen. Da sich nur ein Bruchteil der von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffenen Personen an die Polizei oder andere spezialisierte Hilfssysteme wendet, muss die Prävention und Öffentlichkeitsarbeit verbessert werden. Bei der Öffentlichkeitsarbeit darf dabei nicht nur an die Opfer gedacht werden, sondern wir müssen auch deren Umfeld miteinbeziehen. Wir brauchen mehr Präventionsprojekte wie „Rosenstraße 76“. Dieses Projekt zielt auf Schulklassen, die in einer nachgestellten Wohnung selbstentdeckend über häusliche Gewalt informiert werden und auf das Thema, dessen Anzeichen und Folgen aufmerksam gemacht werden. Solch ein präventives Projekt gibt es aktuell nur in Osnabrück, eines wird gerade in Braunschweig, meiner Heimatstadt, aufgebaut. Wir sollten die Aus- und Fortbildung bestimmter Berufsgruppen, die mit Opfern häuslicher Gewalt zu tun haben, sowie Programme zur Arbeit mit den Tätern verstärken. Dies sind nur einige Bereiche, in denen Niedersachsen besser werden muss. Wir begrüßen somit Ihren heute eingebrachten Entschließungsantrag. Der Landtag muss bei diesem wichtigen Thema die vor uns liegenden Probleme konkreter angehen, um mehr Mädchen und Frauen in diesem Land zu schützen. Vielen Dank.

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