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Ulf Prange

SPD 04.05.2023 8:35 min Tagungsabschnitte 19/7

Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen

Ulf Prange (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die Regierungsfraktionen den Antrag „Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen“ einbringen. Ich durfte vor drei oder vier Jahren es war vor Corona in der JVA Oldenburg hospitieren und durfte die Kolleginnen und Kollegen des Justizvollzugs zwei Tage bei ihrer Arbeit begleiten. Die Nacht dazwischen durfte ich in der Zelle verbringen. Das war für mich in zweierlei Hinsicht eine spannende Erfahrung. Zum einen die Übernachtung. Aber viel spannender war es natürlich, die Mitarbeitenden zu begleiten und zu sehen, wie vielfältig, anspruchsvoll und verantwortungsvoll ihre Tätigkeit ist und mit welchem großen Einsatz sie diese Tätigkeit leisten. Deswegen will ich mich zu Beginn meiner Rede im Namen meiner Fraktion bei allen Beschäftigten im Justizvollzug, die diese wichtige und zunehmend schwierige Arbeit leisten und für unsere Sicherheit sorgen, ganz herzlich bedanken. Im Koalitionsvertrag haben wir, die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, uns vorgenommen, den veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen im Justizvollzug Rechnung zu tragen und die großen Herausforderungen anzugehen, vor denen der niedersächsische Justizvollzug steht. Wir haben mit zunehmenden Gefangenenzahlen zu tun. Psychische Auffälligkeiten bei Gefangenen sind auf einem hohen Niveau. In die Justizvollzugsanstalten werden neue psychogene Drogen eingebracht. Zudem gibt es Radikalisierungstendenzen bei Gefangenen. Darüber hinaus kommen im Justizvollzug Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen zusammen. Diese dort geleistete Arbeit ist schwierig und wichtig. Deswegen wollen wir den Justizvollzug nachhaltig stärken. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der gesetzliche Resozialisierungs- und Sicherheitsauftrag, der schließlich in unser aller Interesse liegt, umgesetzt wird. Der langjährige Leiter der Justizvollzugsanstalt Oldenburg, Gerd Koop, hat immer gesagt: Morgen sollen sie die Gefangenen doch unsere Nachbarn sein. Das ist, glaube ich, der Anspruch an einen modernen Justizvollzug. So ein Justizvollzug braucht aber auch eine gute Personalausstattung und motivierte Mitarbeitende. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt, den wir in dieser Plenarwoche beschlossen haben, konnten wir mit der Erhöhung der Vollzugszulage der sogenannten Gitterzulage auf 180 Euro zum 1. Juli 2023 bereits eine erste wichtige Verbesserung für den Justizvollzug auf den Weg bringen. Damit erhalten die Beschäftigten in Niedersachsen nun die höchste Zulage im Ländervergleich. Das ist ein schöner Erfolg und vor allen Dingen auch eine große Anerkennung für die wichtige und verantwortungsvolle Arbeit, die unsere Justizvollzugsbediensteten leisten. Wir tragen damit aber auch der Tatsache Rechnung, dass es in einem Arbeitsmarkt, der vom Fachkräftemangel gezeichnet ist, wichtig ist, dass der öffentliche Dienst eine höhere Arbeitgeberattraktivität erlangt. An der Stelle ist die Zulage sicherlich ein erster, aber wichtiger Schritt. Wir werden auch über weitere Attraktivitätssteigerungen sprechen müssen. Ich denke auch, dass wir die auf den Weg bringen. Ein zweiter Punkt, der im Justizvollzug wichtig ist, sind die Haftplätze. Auch dort haben wir einen Handlungsbedarf bezüglich Sanierung und Neubau. Und schließlich geht es darum, dass wir die Personalsituation verbessern. Das ist ein Thema, das uns schon seit vielen Jahren beschäftigt. Wir tragen einen festgestellten Fehlbedarf von ca. 200 Stellen mit uns rum. In den letzten Jahren haben wir es immer wieder geschafft, punktuell Stellen zu schaffen. Aber im Dickicht zwischen Beschäftigungsvolumen und Stellenplan war es dann manchmal gar nicht transparent darstellbar, wo diese Stellen dann letztlich in den Anstalten geblieben sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns überlegt, dass wir ein Personalbemessungssystem für den Justizvollzug auf den Weg bringen wollen. Das ist ein Vorhaben, das in Gesprächen entstanden und entwickelt worden ist, die wir gegen Ende der letzten Legislaturperiode mit den Verbänden geführt haben. Ich will an der Stelle den VNSB und die Vereinigung der Anstaltsleiter nennen, die uns auf ein Modell, ein Vorhaben in Schleswig-Holstein aufmerksam gemacht haben, wo es eben genau so eine Organisationsuntersuchung gegeben hat, die in einem guten Personalbemessungssystem gemündet ist. Diese guten Erfahrungen aus dem Nachbarland wollen wir uns in Niedersachsen nutzbar machen. Dass so ein Personalbemessungssystem gut ist, dass es für Transparenz sorgt, dass es auch befriedet, sehen wir an PEBB§Y. Für die Gerichte haben wir ja seit vielen Jahren das Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y. Es ist nicht so, dass PEBB§Y immer 100 % Zustimmung bei allen Beteiligten schafft, aber es ist im Großen und Ganzen doch ein anerkanntes System, was sich bewährt hat und insbesondere eine transparente Personalbedarfsberechnung ermöglicht.. Was haben wir vor? - Es soll eine externe Organisationsuntersuchung sein, die den spezifischen Personalbedarf für jede einzelne Haftanstalt in Niedersachsen ermittelt und darauf aufbauend ein Personalbemessungssystem entwickelt. Da geht es um unterschiedliche räumliche und organisatorische Gegebenheiten in den Haftanstalten, um unterschiedliche Konzepte in den Haftanstalten und natürlich auch um unterschiedlicher Haftarten. Die Ziele des Strafvollzugs können nur dann bestmöglich erreicht werden, wenn ausreichend und vor allem qualifiziertes sowie motiviertes Personal zur Verfügung steht. Die unterschiedlichen Gegebenheiten beispielsweise haben älterer Justizvollzugsanstalten viel längere Wege, bei denen mehr Schließvorgänge erforderlich sind; neuere sind da besser aufgestellt wollen wir bewerten und berücksichtigen, um dann wirklich passgenau und bedarfsgerecht die Personalbedarfe zu kennen und steuern zu können. Es reicht dabei nicht aus, den Status quo zu erfassen. Neben der aktuellen Personalsituation und struktur wollen wir auch den künftigen Personalbedarf erfassen. Deshalb sind auch die künftigen Rahmenbedingungen und Anforderungen, aber insbesondere auch die in den nächsten Jahren anstehenden Altersabgänge in den Blick zu nehmen. Der Krankenstand bei den Beschäftigten ist ein weiterer Punkt, den wir erheben wollen. Denn er führt bei den anderen Kolleg*innen zu Mehrarbeit und kann auf Dauer auch zu einer Überlastungssituation führen. Fußend auf den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung sind dann auch eine Anwerbestrategie zu entwickeln und hinreichende Ausbildungskapazitäten sicherzustellen, die eine auskömmliche Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wir bei der Personalgewinnung moderner werden und potenzielle Bewerber*innen zeitgemäß ansprechen müssen. Die erforderlichen Stellen sollen dann in einem Stufenplan über die nächsten Haushalte zur Verfügung gestellt werden, um die Aufgabenerledigung im Sinne des gesetzlichen Resozialisierungs- und Sicherheitsauftrags sicherzustellen. Uns ist es wichtig, dass die Beschäftigten bei der Erarbeitung des Personalbemessungssystems für den Vollzug einbezogen und die Personalvertretungen sowie die Anstaltsleitungen beteiligt werden. Den Dialog und Austausch mit den Verbänden und Gewerkschaften werden wir fortsetzen. Ich freue mich auf die Ausschussberatung und die Umsetzung dieses für die Zukunftssicherheit unseres Justizvollzugs wichtigen Vorhabens. Vielen Dank.

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