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Nadja Weippert

GRÜNE 03.05.2023 3:51 min Tagungsabschnitte 19/7

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Vielleicht ein kleines Vorwort zu meiner Rede: Liebe Frau Butter, in der letzten Legislaturperiode gab es das erste Mal überhaupt einen Digitalisierungsminister. Wenn ich mich nicht irre, war dies der Abgeordnete Dr. Bernd Althusmann aus dem Wahlkreis Seevetal. Das ist der Sachstand sowohl in der Infrastruktur als auch in allen anderen Bereichen, den wir jetzt als Erbe übernommen haben. Das gilt nicht nur für den Haushalt und für andere Dinge, die wir heute immer wieder in der Plenarsitzung gehört haben. Es ist kein leichtes Erbe, das Rot-Grün angetreten hat. Wir werden aber alles daransetzen, um die Digitalisierung in diesem Land auf allen Ebenen auch in der Verwaltung voranzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen Sonntag ist das Internet 30 Jahre alt geworden. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Entschuldigung! - Ich bitte um mehr Ruhe! Wenn jemand etwas sagen möchte, dann kann er sich zu einer Frage melden. - Das macht gerade der Kollege Bock. Lassen Sie diese Frage zu? Nadja Weippert (GRÜNE): Im Anschluss. Am vergangenen Sonntag ist das Internet 30 Jahre alt geworden. Am 30. April 1993 gab das CERN-Direktorium in Genf das World Wide Web kostenlos für die Öffentlichkeit frei. Vom ursprünglichen Experiment einer kleinen Forschungsgruppe, die es anfangs lediglich Expert*innen ermöglichte, sich auszutauschen, wurde etwas, das heute aus unser aller Leben nicht mehr wegzudenken ist - ob Kommunikation, Navigation oder Online-Banking, um nur drei Bereiche zu nennen. Die Frage, die sich am Anfang noch viele stellten, ob sich dieses Internet wohl durchsetzt, ist mehr als obsolet. Fragen um Datenschutz und Rechtssicherheit sind es hingegen nicht. Die Corona-Pandemie hat auf das digitale Umschalten wie ein Booster gewirkt. Video- und Telefonkonferenzen wurden von der Ausnahme zur Regel. Das unkomplizierte digitale Zusammenkommen von Menschen mit unterschiedlichsten Wohnorten ist nicht nur in unserem Flächenland Niedersachsen zur Selbstverständlichkeit geworden. Umso wichtiger ist es, nun allgemeine Regelungen für offizielle Gremien auch gesetzlich zu fixieren. Während der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen mussten schnellstmöglich Voraussetzungen geschaffen werden, um u. a. die kommunale Selbstverwaltung rechtssicher handlungsfähig zu halten. Diese Möglichkeit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verstetigen. Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nehmen wir daher eine Klarstellung hinsichtlich der Ladung und Teilnahme von Abgeordneten an kommunalen Ratssitzungen per Videokonferenztechnik vor. Eine solch mehr als zeitgemäße Möglichkeit zur Teilnahme und Mitgestaltung kann im Übrigen dazu beitragen, auch zukünftig Menschen für dieses unentbehrliche Ehrenamt in Kommunen zu gewinnen, u. a., wie Frau Butter sagte, junge Mütter, die sich dann vielleicht eher entscheiden, ein kommunales Ehrenamt anzunehmen. Des Weiteren entwickeln wir mit diesem Entwurf das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung weiter. Die guten Erfahrungen mit Sitzungen der Personalvertretung als Video- und Telefonkonferenzen während der pandemischen Lage setzen wir in allgemeine Regelungen um. Zur Stärkung der Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen wird für unstrittige Angelegenheiten ohne Erörterungsbedarf zudem die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren eröffnet. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss und bitte hier um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Vielen Dank. Ich bitte Sie, noch stehen zu bleiben, sodass Herr Bock seine Frage stellen kann. André Bock (CDU):

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