Dr. Andreas Philippi
Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz
Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Frau Behrendt. - Der Minister wird antworten. Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zur Information zum Verfahrensverlauf nur so viel: Der Referentenentwurf des neuen Gesetzes ist in der letzten Woche in die Abstimmung gegangen und soll im Juni im Kabinett behandelt werden. Danach wie heute schon erwähnt, hat Herr Struck gesagt, es geht nichts so heraus, wie es hineinkommt können wir sicherlich noch einmal ausführlich über das Selbstbestimmungsgesetz, so, wie es am Ende vorliegt, diskutieren. In den letzten Wochen und Monaten konnte medial sehr gut verfolgt werden, dass das Vorhaben der Bundesregierung, ein Selbstbestimmungsgesetz zu erlassen, zu aufgeheizten gesellschaftlichen Debatten führte. Es wurde viel diskutiert, und es gab leider auch viele Missverständnisse zu dem Vorhaben. Daher möchte ich zu Beginn eines klarstellen: Das geplante Selbstbestimmungsgesetz betrifft die Änderung des Geschlechtseintrags. Es soll geregelt werden, wie und wann trans-, inter- oder nicht binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag selbstbestimmt ändern können. Medizinische Geschlechtsangleichungen werden in dem Gesetz nicht geregelt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt: Zu 1: Das geplante Selbstbestimmungsgesetz betrifft wie gesagt die Änderung des Geschlechtseintrags. Medizinische Geschlechtsangleichungen werden in dem Gesetz nicht geregelt. Daher sieht die Landesregierung auch keinen Anlass, von einem signifikanten Anstieg der Zahl geschlechtsangleichender Operationen auszugehen. Zu 2: Die eigene Geschlechtsidentität ist etwas sehr Persönliches. Transidente Menschen sind diejenigen, deren Geschlechtsidentität nicht oder zeitweise nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Nicht alle Betroffenen suchen Arztpraxen oder Beratungsstellen auf. Somit liegt der Landesregierung auch keine verlässliche Statistik vor, die Rückschlüsse über den Anteil der Personen in Niedersachsen zulässt. Nicht alle Betroffenen entscheiden sich für geschlechtsangleichende Operationen. Zu 3: In Niedersachsen werden aktuell Qualitätsstandards für die Trans*Beratung erarbeitet. Diese beziehen sich auf die psychosoziale Beratung, welche dann von Mitarbeitenden der Vereine und Verbände durchgeführt wird. Diese Form der Beratung erhebt nicht den Anspruch, die medizinische Aufklärung und Beratung zu übernehmen oder zu ersetzen. Die medizinische Aufklärung muss durch die Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Die psychosoziale Beratung umfasst viele andere Themen wie u. a. Identitätsfindung, Diskriminierung, Coming-out oder Austausch zur Transition. Vielen Dank. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Minister. Die erste Zusatzfrage stellt Herr Dr. Rakicky von der AfD-Fraktion.
