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Stephan Bothe

AfD 03.05.2023 4:00 min Tagungsabschnitte 19/7

Keine Taxifahrten für Asylbewerber auf Steuerzahlerkosten - alternative Beförderungsmöglichkeiten nutzen!

Stephan Bothe (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Sehr geehrter Kollege Kurku, erst einmal zwei Dinge vorweg: Ich werde Ihnen heute nichts schenken, und ich möchte erst einmal etwas klarmachen. Erstens. Eine Unterrichtung ist irgendwann zu Ende. Sich hier hinzustellen und zu sagen, dass der Kollege sich dort nicht aktiv genug eingebracht habe, ist ein Fehler. Es gibt hier ein Entscheidungsgremium, und das ist das Plenum. Deswegen werden wir hier weiterhin Missstände anprangern - so wie mit diesem Antrag, der nämlich durchaus seine Berechtigung hat, die Sie hier gerade verschleiert haben. Das ist nämlich die Realität, Herr Kollege. Denn mit der Beantwortung der Frage durch die Landesregierung nach der Höhe der Kosten der Taxifahrten das haben Sie ja eben nicht erwähnt ist eines klargeworden: Erstens waren die Angaben der Landesregierung widersprüchlich. Zweitens sind die Kosten einfach zu hoch. Sie sind zu hoch, und sie sind unnötig hoch, weil mindestens die Fahrten zu Arztterminen und Behördenbesuchen durchaus auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr absolviert werden können, wie es die meisten Bürger in diesem Land auch tun. Zu lernen, sich damit zurechtzufinden, erleichtert zudem die Integration. Da die Frau Ministerin weiterhin bei ihrer Abschiebeverweigerungspolitik bleibt, müssen sich dieser Integration ja auch die eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer in diesem Land unterziehen. Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Höhe der Transportkosten für Asylbewerber und Flüchtlinge kommen, die Sie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage mitteilten. Dabei fiel nämlich etwas auf: Während Sie in Ihrer Antwort auf die Frage 1 noch ausführten, dass die Transportkosten im Jahr 2022 bei 5,52 Millionen Euro lagen, aber eine Abgrenzung der Art der Transporte nicht vorgenommen werden könne, antworten Sie auf die Frage 2, in der wir ganz explizit nach den Taxifahrten gefragt haben, die Höhe der Kosten liege bei 4,96 Millionen Euro. Nachdem wir diesen Antrag gestellt haben, kam es zu einer schriftlichen Unterrichtung durch Ihr Haus, in der Sie dann plötzlich sagten, dass die 4,96 Millionen Euro doch nicht nur für die Taxifahrten seien, sondern damit auch alle anderen Fahrten mitgemeint seien, beispielsweise Busfahrten. Also was denn nun, Frau Ministerin? Anscheinend weiß in Ihrem Hause der eine nicht, was der andere tut, oder keiner weiß von nichts. Das ist auf jeden Fall kein Qualitätsmerkmal, was Sie hier bringen. Aber aus der Unterrichtung durch die Landesregierung ging Weiteres hervor: dass „Taxi- oder Mietwagenfahrten“ die kamen noch dazu „für eine effiziente und möglichst störungsfreie Abwicklung der Prozesse in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen unverzichtbar“ seien. So würden sie „nur in Einzelfallen“ genutzt. Abgesehen davon, dass ich bei der Bezeichnung „Einzelfälle“ durch die Frau Ministerin und ihr Ministerium immer ganz nervös werde, bekommt man doch Zweifel, ob hier wirklich alle Einsparpotenziale genutzt werden. Unser Antrag zeigt klare Alternativen auf, z. B. die Anschaffung von Fahrrädern. Diese Anschaffungen, die Sie angeblich prüfen, würden sich schnell amortisieren. So würden auf Dauer sogar Kosten eingespart. Am Ende bleibt es am Steuerzahler hängen, der für die Politik der Offene-Tür-Ideologie schon mehr als genug finanziell und auch in anderen Dingen bluten muss. Man denke an die 27 Milliarden Euro allein vom Bund dieses Jahr zur Finanzierung Ihrer Einladungspolitik! Taxifahrten müssen die Ausnahme bleiben. Sie müssen Einzelfälle bleiben - nach des Wortes ureigenster Bedeutung anstatt ihres politisch verbogenen Begriffs. Vielen Dank. Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Darf ich kurz in Ihren Redeschwall eingreifen, bevor Sie gehen? Es liegt eine Wortmeldung des

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