Dr. Andreas Philippi
Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz
Damit kann der Minister antworten, und wir tragen die zwei Fragen ein. Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Ich freue mich für Sie, dass Sie wissen, mit welchem Geschlecht sie leben und geboren wurden. Ich kann nur sagen: Es gibt durchaus Mediziner in Ihrer Fraktion, die Ihnen erklären können, dass es wirklich nicht immer ganz einfach, das festzustellen, und dass Menschen schon viel Leid zugefügt wurde, weil ihnen bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen wurde, sich aber erst später herausstellte, dass phänotypisches und genotypisches Geschlecht nicht übereinstimmen. Aber das führt hier jetzt zu weit. Ich gehe jetzt auf Ihre Frage ein: Ich denke, wir können davon ausgehen, dass eine solche Entscheidung nicht unüberlegt stattfindet. Bei Kindern und Jugendlichen gibt es gesonderte Regelungen. Bei unter 14-Jährigen müssen die Eltern oder Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. Über 14-Jährige benötigen die Zustimmung der Eltern. Falls die Zustimmung der Eltern nicht vorliegt, soll ein Familiengericht entscheiden. Als Landesregierung ist es also unsere Verantwortung, Kinder und Jugendliche bestmöglich über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt aufzuklären. Ist Wissen darüber vorhanden, können betroffene Kinder und Jugendliche im Rahmen des Entscheidungsprozesses bestmöglich vorbereitet werden. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Minister. Die Behandlung der Dringlichen Anfragen ist beendet.
