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Dr. Andreas Philippi

03.05.2023 5:40 min Tagungsabschnitte 19/7

Logistik geht auch mit Guter Arbeit: Werkverträge und Nachunternehmerketten in der Paketbranche verbieten

Sie haben das Wort. Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Es ist despektierlich, was Sie eben gemacht haben, das wissen Sie. Es ist ein ständiges Spiel zwischen Empörung und Demokratieverständnis. Das ist kein Demokratieverständnis, das ist einfach nur die Suche nach Aufmerksamkeit. Das ist nicht schön, das ist schlecht. Das ist undemokratisch. Gewöhnen Sie sich doch einfach mal ein bisschen bessere Manieren an! Als Arbeitsminister freue ich mich, dass der Niedersächsische Landtag heute die Paketzustellbranche in den Fokus nimmt. Sie alle haben sicher die verschiedenen farbigen Lieferwagen und die Menschen vor Augen, die tagtäglich Pakete ausliefern. Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie ist der Paketmarkt seit 2019 stark gewachsen. Bis Ende 2021 wuchs die Menge der beförderten Pakete um über 47 % auf mehr als 4 Milliarden Stück. Der Umsatz stieg dabei um fast 54 % auf nahezu 19 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, wir haben in der Paketzustellbranche einen zweigeteilten Arbeitsmarkt: Paketdienste mit fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einerseits und andererseits Paketdienste, die einen großen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmen abgeben. Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz aus dem Jahr 2019 Sie haben es erwähnt, auch die CDU hat zugestimmt ist die Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt worden. Das Gesetz konnte aber leider nicht verhindern Sie haben es erwähnt , dass immer mehr Kernaufgaben der Paketbranche nämlich Transport und Zustellung an der Haustür an Subunternehmen und Soloselbständige ausgelagert wurden. Die entstandenen Nachunternehmerketten erschweren die Kontrolle und Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und Arbeitsschutzvorschriften. Auch in Niedersachsen haben wir Erfahrungen mit der Auslagerung von Kerntätigkeiten per Werkvertrag an Subunternehmen und Soloselbständige. Die Entwicklungen in der Fleischindustrie der vergangenen Jahrzehnte sind ein mahnendes Beispiel dafür, dass wir Missständen beizeiten wirkungsvoll vorbeugen müssen. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz sind seit Anfang 2021 Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie verboten. Seitdem ist in dieser Branche erstmals Ruhe eingekehrt, was Berichte über schlimmste Missstände im Umgang mit hart arbeitenden Menschen angeht. Bei den Paketboten haben wir ausreichend Berichte und Hinweise, die ebenfalls eine eindeutige Fehlentwicklung erkennen lassen. Daher ist die von Verdi angestoßene Initiative richtig, mit einem überarbeiteten Paket-Boten-Schutzgesetz den Einsatz von Fremdpersonal zum Transport und in der Auslieferung der Pakete zu verbieten. Zudem ist es dringend an der Zeit, im Arbeitsschutz klar zu definieren, was einer einzelnen Person im Transport und in der Zustellung von Paketen körperlich zugemutet werden kann. Eine Kennzeichnungspflicht ab 10 kg, eine Gewichtsbegrenzung von 20 kg, die Überlegung, ob bei mehr als 20 kg zwei Transportierende vor Ort sein müssen oder ob eine Spedition zuständig ist, helfen der Branche, zu einheitlichen und leistbaren Arbeitsbedingungen zu kommen. Die Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen ist zudem ein zentrales Thema in den vorgestellten Eckpunkten zur Novellierung des Postgesetzes. Damit sollen zukünftig auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen Kriterien Guter Arbeit eine Rolle spielen. Niedersachsen ist Logistikland und Land der Guten Arbeit. Ich begrüße daher den Entschließungsantrag für ein wirkungsvolles Paketboten-Schutz-Gesetz. Ich werde mich als niedersächsischer Arbeitsminister im Bundesrat dafür einsetzen, dass erstens gute Arbeitsbedingungen herrschen, zweitens mehr Arbeitssicherheit herrscht und dass drittens ein fairer Wettbewerb, der nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Schon das erste Paketboten-Schutz-Gesetz von 2019 war eine gute Idee aus Niedersachsen. Ich würde mich, nachdem der ganze Tag doch ein bisschen von Verhakungen geprägt war, daher sehr freuen, wenn der Niedersächsische Landtag jetzt in den frühen Abendstunden mit einer breiten Mehrheit den vorliegenden Antrag beschließen und ein starkes Zeichen für Gute Arbeit setzen würde! Einen besseren Zeitpunkt als die erste Maiwoche kann es hierfür gar nicht geben. Vielen Dank. Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz:

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