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Claudia Schüßler

SPD 03.05.2023 7:20 min Tagungsabschnitte 19/7

Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Claudia Schüßler (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend den Gesetzentwurf zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Ich bin ein bisschen überrascht, weil alles, was ich eben gehört habe, nicht Gegenstand der sehr umfänglichen Anhörung war, die wir im Unterausschuss „Medien“ zu diesem Thema durchgeführt haben. Wir wollen heute abschließend über die Vorschläge beraten, die vorgelegt wurden, um das Gegenteil dessen zu tun, was gerade gesagt wurde. Es soll nämlich z. B. einen klaren Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben, zukünftig alle Bevölkerungsgruppen in den Blick zu nehmen. Das ist wichtig, meine Damen und Herren, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen breiten Auftrag hat. Wenn nur noch eine bestimmte Altersgruppe öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt, dann wird er dem Programmauftrag nicht gerecht. Von Verwässerung kann an dieser Stelle keine Rede sein. Der Auftrag ist vielmehr geschärft worden. Ich habe wirklich überlegt, ob der Kollege im Unterausschuss war oder nicht. Das, was dort gesagt wurde, war das genaue Gegenteil dessen, was eben hier vorgetragen wurde. Es geht bei diesem Staatsvertrag auch um eine Flexibilisierung zwischen dem linearen und dem nicht linearen Bereich des Angebots. Den Sendeanstalten das ist auch ganz wichtig soll mit diesem Modell die Möglichkeit gegeben werden, bestimmte Programme, deren lineare Ausstrahlung gar nicht notwendig ist, nur noch nicht linear auszustrahlen und damit Kosten zu sparen. Wir alle wissen, dass nicht wir festlegen, wie hoch die Beiträge sind. Das tut vielmehr die KEF. Die Anstalten melden ihre Programme und ihre Ansprüche an. Die KEF guckt, ob die Anmeldungen dem Programmauftrag entsprechen. Wenn das Angebot durch eine Reduktion auf den nicht linearen Bereich günstiger wird, dann ist das am Ende für alle gut. Deshalb wird mit diesem Medienänderungsstaatsvertrag auch etwas getan, um in Sachen Kosten eine klare Linie zu ziehen. Ja, das Thema ist immer ein bisschen spröde, aber es ist natürlich total wichtig. Daher versuche ich auch, zu erklären, was eigentlich Inhalt dieses Staatsvertrages ist. Es geht außerdem um Qualitätsmanagement in den Anstalten, und es geht eben auch um die Kontrolle von wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung. Ich will kurz auf die Anhörung zurückkommen, die wir durchgeführt haben, natürlich unter der Beteiligung von öffentlich-rechtlichen Anstalten, von privatem Rundfunk, von Zeitungen und vom Landesrundfunkrat. Es ist sehr deutlich geworden, in welchem Umbruch sich unsere Medienlandschaft befindet, was sich durch das Internet, durch die weltweit genutzten Plattformen bereits verändert hat und wie eng der lineare Markt geworden ist, wie angespannt in Teilen die wirtschaftliche Situation der Medienschaffenden und wie schwierig auch der Umgang mit den großen Plattformen ist, wie sehr sich Seh- und Hörgewohnheiten verschoben haben. Die Frage, die sich alle stellen müssen, ist: Wie kann ich noch wen erreichen? Ich mache das mal an einem Beispiel deutlich: Während die „Tagesschau“ im Ersten das ist in der Anhörung von Herrn Knuth, dem Intendanten, gesagt worden im Schnitt von Menschen im Alter von 61 Jahren geschaut wird, kann sie auf Instagram immerhin 4,4 Millionen Follower verbuchen, die ein Durchschnittalter von 31 Jahren haben - und das macht eben einen Unterschied. Genau in dieser Anhörung haben Sie dann die Frage gestellt, - - oder der Kollege; einer war da, sonst wäre die Frage ja nicht gestellt worden; entschuldigen Sie, dass ich das nicht sofort auf dem Schirm hatte - wie es denn aussieht, ob sich das ZDF zukünftig mit den großen Plattformen messen wolle. Das ZDF hat dann ganz klar gesagt, dass das nicht die Intention ist. Auch das ist im Protokoll zu dieser Ausschusssitzung nachzulesen. Es geht hier nicht darum, sich mit den Großen messen zu wollen, sondern es geht darum, die Verbreitungswege zu beschreiten, um jüngere Zielgruppen zu erreichen. Das halte ich für legitim und für sehr wichtig. Ich glaube auch, dass die großen Plattformen davon profitieren, wenn solche gut gemachten Nachrichten über ihre Kanäle laufen. Am Ende muss es natürlich gelingen, die Zuschauenden wieder zu den eigentlich Aussendenden zurückzuholen. Dieser Medienänderungsstaatsvertrag öffnet nun Räume dafür, genau in diese Richtung zu denken und den bereits begonnenen Transformationsprozess weiterzuführen und richtig in Schwung zu bringen. Ich will hier aber auch noch etwas anderes zum Thema Wirtschaftlichkeit sagen. Es hat sich durch das Internet in den vergangenen 20 Jahren ein bisschen der Gedanke eingebürgert, dass man Nachrichten umsonst bekommen kann. Ich halte das für grundsätzlich falsch. Gut gemachte, gut recherchierte Nachrichten brauchen gute Journalisten, und die müssen auch vernünftig bezahlt werden, meine Damen und Herren. Das gibt es nicht umsonst. Und bei allem, was es umsonst gibt, wissen wir nicht, wer es am Ende bezahlt. Vor diesem Hintergrund muss, glaube ich, mit diesem Gedanken aufgeräumt werden. Es kostet Geld, gute Nachrichten zu machen. Davon bin ich überzeugt. Dass wir auch in Zukunft qualitativ gute Nachrichten erhalten, ist wichtig für die Demokratie. Dazu gehört auch die Bericht- und Vor-Ort-Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist wichtig, weil sich Menschen sonst nicht informieren können. Vor diesem Hintergrund finde ich, dass das ganze Thema Nachrichten für uns ein echtes Zukunftsthema ist - auch weil heute nicht mehr so leicht zu unterscheiden ist zwischen einer guten Nachricht und schlecht gemachten Fake News. Und das wird auch in Zukunft nicht einfacher werden. Ich freue mich jedenfalls, dass mit diesem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Es ist allen klargeworden, dass wir am Anfang einer Entwicklung stehen, dass die Zeit sehr schnell voranschreitet und dass ständig nachgebessert werden muss in diesen Dingen. Es wird nicht mehr statisch zu bestimmten Hör- und Sehgewohnheiten kommen. Vor diesem Hintergrund werden wir dem Medienänderungsstaatsvertrag natürlich in Gänze zustimmen, wir werden aber auch einen wachen Blick darauf behalten, wie sich das in Zukunft entwickelt und an welchen Stellen wir nachsteuern müssen. Vielen Dank.

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