Birgit Butter
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Personalvertretungen spielen eine wichtige Rolle: zum einen bei der Organisation und der Durchführung der Aufgaben der Landes- und Kommunalverwaltung und zum anderen, um die Interessen der dort Beschäftigten zu Gehör zu bringen und einzubeziehen. So weit, so gut. Mit den Änderungen sollen im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz erstens die guten Erfahrungen, die während der Corona-Pandemie mit Sitzungen der Personalvertretungen als Video- oder Telefonkonferenzen gemacht wurden, in allgemeine Regelungen umgesetzt werden. So weit, so gut. Zweitens soll darüber hinaus für unstreitige Angelegenheiten die Beschlussfassung im Umlaufverfahren grundsätzlich ermöglicht werden. Drittens. Zur digitalen Übermittlung im Beteiligungsverfahren soll eine technikneutrale Regelung geschaffen werden. Viertens soll eine Klarstellung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Dienststelle nach der Datenschutz-Grundverordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Personalrat erfolgen. So weit, so gut. Und mit den Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in § 64 Abs. 3 wird, um aufgekommene Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, die Möglichkeit eröffnet, die Teilnahme von Abgeordneten an Sitzungen der kommunalen Gremien per Videokonferenz auch außerhalb epidemischer Lagen durchzuführen. So weit, so gut. Als Kommunalpolitikerin und Mutter zweier Kinder, die nunmehr 15 und 19 sind und hoffentlich aus dem Gröbsten raus , - Ja! wäre ich sehr glücklich gewesen, wenn es auch schon vor zehn bis zwölf Jahren die Möglichkeit gegeben hätte, per Videokonferenztechnik an Rats- und Kreistagssitzungen teilzunehmen. Ich musste bei jeder Ausschuss- und bei jeder Ratssitzung einen Babysitter organisieren, damit ich an diesen teilnehmen konnte. Insofern sind die nun vorgesehenen Regelungen, den Abgeordneten eine Teilnahme per Videokonferenztechnik unter den in § 64 Abs. 3 NKomVG genannten Voraussetzungen zu ermöglichen, eine absolute Erleichterung und daher zu begrüßen. So weit, so gut. Das war es aber auch mit „So weit, so gut.“; denn seit sieben Monaten ist die rot-grüne Landesregierung, ist dieser Niedersächsische Landtag in Arbeit. Bislang mussten wir uns mit rot-grünen Initiativen beschäftigen, die sich entweder ums Gendern, um Zirkustiere, um Biber oder um Katzenkastration drehten. Der jetzige Gesetzentwurf ist abgesehen von den Haushalten der vierte eingebrachte Gesetzentwurf. Allerdings ist auch er kein großer Wurf: Er umfasst sage und schreibe vier Regelungen; ich habe sie eingangs kurz aufgezählt. Das sind lediglich Klarstellungen, Fest- und Fortschreibungen, eigentlich die Aufhebung von Befristungen für Regelungen - mehr nicht! Und dafür brauchen Sie ein halbes Jahr? Sie sind mit dem Slogan „Das Land in guten Händen“ gestartet. Sie aber legen seit Monaten die Hände in den Schoß. Beweis: Seit Beginn dieser Legislaturperiode, also seit sieben Monaten, endet jede Plenarwoche jeweils einen Tag früher. Sie streichen die Freitagssitzungen, weil Sie für Tag 3 der Plenarwoche kein Programm haben. Insofern, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, haben Sie verdammtes Glück, dass Sie an einem Mittwoch hier in diesem Plenum sitzen; denn am Freitag wäre hier niemand mehr. Das ist bei den anstehenden Aufgaben ein Armutszeugnis. In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf steht, dass das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung weiterentwickelt werden soll. Das ist sie: eine weitere wichtige Aufgabe, derer Sie sich endlich annehmen müssen! Die Digitalisierung galoppiert da draußen im Gepardentempo. Sie aber sind auf einem gemächlichen Muli unterwegs. Die so notwendige und überfällige Verwaltungsdigitalisierung ist bislang nur Stückwerk. - Sie stehen doch auf Tiere! Die Digitalisierung hinkt weiter hinter dem Stand her, den sie eigentlich erreicht haben müsste. Die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger, Architekten, Unternehmer etc. werden immer größer. Sie alle erwarten wie ich finde, zu Recht , dass in einem hoch zivilisierten Land wie unserem im Jahre 2023 eine vollständig digitale Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten möglich ist. Aber die öffentliche Verwaltung kommt einfach nicht mit. Es fehlt an einheitlicher Finanzierung wie an einheitlicher Software, an kompatiblen Schnittstellen und nicht zuletzt aber auch an Menschen in den Verwaltungen, die die Digitalisierung mitgehen wollen. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes scheitert bislang am Klein-Klein. Die Landkreise, Städte und Gemeinden fühlen sich bei dieser großen Aufgabe alleingelassen und erfinden, weil es keine Vision bzw. kein überragendes Konzept gibt, jeder für sich das Rad jedes Mal neu. Ich hoffe sehr, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft hier in diesem Hause über das ebenso große wie wichtige Thema Verwaltungsdigitalisierung debattieren werden. Digitalisierung ist weitaus mehr als die hier und heute vorliegende Regelung zur Ermöglichung von Video- und Telefonkonferenzen. Wir brauchen einen „großen Wurf“ und warten darauf. Da sich Rot-Grün in diesem Hause so gerne mit Tieren befasst, bleibe ich bei dem Bild: Satteln Sie die Pferde und reiten endlich los! Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Vielen Dank. -
