Dr. Andreas Philippi
Ablösung des Transsexuellengesetzes durch das Selbstbestimmungsgesetz
Sozialminister Dr. Andreas Philippi: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat bereits beteuert, dass ein grundsätzlicher Ausschluss von Transfrauen vom Zugang zu Frauenschutzräumen unzulässig ist. Im Alltag ist es fraglich, ob Transfrauen mit keinem eindeutigen Passing z. B. eine Frauensauna das gilt auch für das Frauengefängnis nach Veröffentlichung des Gesetzes überhaupt aufsuchen würden. Potenzielle Musterungen oder Anfeindungen werden durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht vermieden. Auch ist fraglich, ob das übergriffige Eindringen in Frauenbereiche durch Cis-Männer unter dem Deckmantel der Änderung des Geschlechtseintrags wirklich passieren würde. Auch zum jetzigem Zeitpunkt wird beim Eintritt z. B. in eine Frauensauna der Geschlechtseintrag nicht überprüft. Der Geschlechtseintrag steht auch nicht im deutschen Personalausweis - Sie können ja mal nachgucken. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rechtslage nach dem AGG unverändert bestehen bleibt. Dennoch soll es im Rahmen des Hausrechts möglich bleiben, im Einzelfall zu reagieren. Das Eindringen einer Transfrau in ein Frauengefängnis, wie Sie es eben angedeutet haben, ist so nicht denkbar. Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Danke Herr Dr. Philippi. Die nächste Zusatzfrage kommt wieder von Herrn Rakicky von der AfD-Fraktion.
