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Plenarprotokoll 18/67

12.06.2024 · 434 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (47)FDP (43)AfD (38)GRÜNE (31)CDU (30)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 67. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. (Unruhe – Glocke) Geburtstage haben hier heute gleich drei, zunächst einmal Thomas Kutschaty von der Fraktion der SPD, Sandy Meinhardt von der Fraktion der SPD und Markus Wagner von der Fraktion der AfD. (Beifall von allen Fraktionen) Herzliche Glückwünsche und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen! Vor Eintritt in die Tagesordnung kommen wir zur Kenntnisnahme der Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2024. Gemäß § 10 des Gesetzes über den Landesverband Lippe stellt der Verband jährlich eine Haushaltssatzung auf, die der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf und dem Landtag zur Kenntnis zu geben ist. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat mir mit Schreiben vom 15. Mai 2024 die Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt. Diese Unterlagen sind als Vorlage 18/2548 an alle Mitglieder des Landtags verteilt worden. – Damit stelle ich fest, dass der Landtag von diesen Unterlagen Kenntnis genommen hat. Ich rufe auf: 1 Hochwasserschutz: Fehlanzeige! Was unternimmt die Landesregierung, um Bevölkerung und Infrastruktur zu schützen? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9551 Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 10. Juni gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. 12.06.2024 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat der Abgeordnete Herr Dr. Pfeil das Wort. Bitte schön.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die jüngsten Hochwasserkatastrophen im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in Bayern und in Baden-Württemberg haben uns erneut drastisch vor Augen geführt, welche Auswirkungen Extremwetterlagen mit sich bringen und welche Auswirkungen unzureichender Hochwasserschutz hat. Dabei hätten wir es wissen müssen, nachdem seit 2018 insgesamt 438 Risikogewässer mit einer Gesamtlänge von 5.894 km in Nordrhein-Westfalen bekannt sind, nachdem wir das Hochwasser vom 14.07.2021 erlebt haben und wir auch hier in diesem Parlament über das wichtige Gedenken an die 49 Toten durch Anträge und Entschließungsanträge streiten. All dies ist eine eindringliche Mahnung, dass der Schutz unserer Bevölkerung und Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen höchste Priorität haben muss. Doch was sehen wir in unserem Land? Zögerlichkeit und bürokratische Trägheit, die letztendlich Menschenleben gefährden. Trotz der Flutwasserkatastrophe des Sommers 2021 hat unser Land deutlich weniger Bundesmittel für den Hochwasserschutz abgerufen, als ihm zugestanden hätten. Von den 2018 bis 2023 bereitgestellten 438 Millionen Euro für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen hätten 43,8 Millionen Euro nach Nordrhein-Westfalen fließen können. Abgerufen wurden jedoch nur 11,5 Millionen Euro. Das ist gerade mal ein Viertel. (Christof Rasche [FDP]: Gibt es ja gar nicht!) Damit ist Nordrhein-Westfalen Schlusslicht unter allen Bundesländern. Ich frage mich, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, ob Sie es mit dem Katastrophenschutz ernst meinen – und, wenn ja, warum es dann bisher nur Lippenbekenntnisse waren Denn auch zum Thema „Evaluierung BHKG“ herrscht Stille bei der Landesregierung, obwohl wir alle wissen, dass hier zum Schutz vor zukünftigen Katastrophen erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die unzureichenden Mittelabrufungen und die mangelnden Investitionen in den Hochwasserschutz sind letztendlich eine politische Bankrotterklärung. Da hilft es auch nicht, wenn Sie als Antwort auf meine Kleine Anfrage am 19.02.2024 – Drucksache 18/8094 – antworten, dass es Aufgabe der Kreise sei, für die Gefahrenabwehr zu sorgen. Ich verweise auf den 10-Punkte-Plan vom 20. Januar 2022 von CDU und FDP. Darin heißt es: „Im Jahr 2022 stehen für den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen zusätzliche 35 Millionen Landtag Euro zur Verfügung, mit denen die anlaufenden Arbeiten und Projekte finanziert werden können.“ Das war im Jahr 2022. – Weiter heißt es: „Wir werden Hochwasservorhersagesysteme für so viele Gewässer wie möglich einführen.“ Und weiter: „Das Umweltministerium geht davon aus, dass im ersten Quartal 2023 für einen Großteil der Gewässer Hochwasservorhersagesysteme grundsätzlich zur Verfügung stehen.“ Es soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden mit der Folge – jetzt zitiere ich –: „Sobald die Hochwasserschutzkonzepte fertiggestellt sind, sind diese umzusetzen. Die Erarbeitung von Hochwasserschutzkonzepten soll die Umsetzung bisheriger überzeugender Planungen jedoch nicht hemmen. Vorher sollen und können Kommunen und Verbände Maßnahmen zum Hochwasserschutz umsetzen, deren Wirksamkeit unabhängig von Konzepten wasserwirtschaftlich eindeutig ist. Davon gibt es genug.“ Ich wiederhole: „Davon gibt es genug.“ Seit 2018 sind in Nordrhein-Westfalen 438 Risikogewässer mit einer Gesamtlänge von 5.894 km bekannt. Seit 2021 sind Hochwasserschutzkonzepte vordringlich umzusetzen. Und was geschieht? Zu wenig. Und warum? Es fehlen ein Masterplan mit konkreten Umsetzungszielen und ein schnelleres Abarbeiten der bekannten Gefahrensituationen und der Kommunensteckbriefe, die es letztendlich auch seit 2022 gibt. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen sind stringent abzuarbeiten. Jedes Jahr könnten neue Hochwasserereignisse auch wieder Nordrhein-Westfalen treffen. Die Hochwasser in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass es vom Zufall abhängt, wo die Wolken abregnen. Bisher hatten wir hier im Land Glück, dass wir seit der Katastrophe von 2021 weitgehend verschont geblieben sind. Doch auf Glück alleine sollten wir uns nicht verlassen. Die derzeitige Praxis, nach Vorschrift zu arbeiten, lässt wertvolle Zeit verstreichen und führt dazu, dass vorhandenes Geld nicht genutzt wird. Die fehlende Sensibilisierung und die offensichtliche Untätigkeit des Ministeriums wegen angeblicher Unzuständigkeit sind alarmierend. (Beifall von der FDP) Es ist an der Zeit, dass die im 10-Punkte-Plan seit 2022 vorgesehenen Schritte auch zügig umgesetzt werden. Auch diejenigen Maßnahmen, die davor schon bestanden und an deren Umsetzung wir nicht gehindert werden, müssen ebenfalls umgesetzt werden. 12.06.2024 All das muss unter der Leitung des Ministeriums geschehen, wenn finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stehen. Es muss ein Masterplan her, denn alles alleine auf die Kommunen und Kreise zu schieben, genügt nicht, und es ist an der Zeit, dass endlich die Reform des BHKG kommt. Ich frage mich, wie viel Zeit Sie noch brauchen, um die Vorschläge der Experten, die vorliegen, umzusetzen. Derzeit gibt es zum Hochwasserschutz Folgendes zu sagen: Es gibt keine Landesinitiative, kein Landesengagement und keine Lösungen von Landesseite – und das drei Jahre nach dem 14./15.07.2021. Mehr als 180 Menschen verloren bei der tragischen Katastrophe ihr Leben, 49 davon in Nordrhein-Westfalen, und bis heute sind nicht alle Schäden beseitigt. Deswegen appelliere ich an die Landesregierung, hier tätig zu werden und den Hochwasserschutz mit einem Risikomanagement entsprechend umzusetzen. Die Arbeit nach Vorschrift, wie Sie es in einer Antwort auf eine andere Kleine Anfrage betiteln, lässt zum einen viel Zeit ungenutzt vergehen und lässt zum anderen Gelder ungenutzt liegen. Es wird auch nichts bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie wieder mit dem Finger nach Berlin oder auf die Kreise in Nordrhein-Westfalen. Katastrophenschutz ist Ländersache, und die durch das Hochwasser von 2021 geschädigten Kreise und Kommunen benötigen auch beim Hochwasserschutz Unterstützung durch das Land. Dazu fordere ich Sie auf. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Winkelmann.

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Bianca Winkelmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 5. Januar dieses Jahres besuchten unser Ministerpräsident Hendrik Wüst und Umweltminister Oliver Krischer meinen Wahlkreis im Norden unseres Landes Nordrhein-Westfalen. So sehr, wie ich mich eigentlich immer über die Anwesenheit aus den Reihen unserer Regierung freue, so kritisch war der Anlass dieses Besuchs: Eine angespannte Hochwasserlage führte sie nach Petershagen-Schlüsselburg. Wir haben vor Ort unter anderem mit Einsatzkräften von Feuerwehr und Deichwache gesprochen, die uns ihre Maßnahmen geschildert haben, wie sie die angrenzenden Flächen und damit auch Menschen und Tiere vor einer Überflutung schützen. In Situationen wie diesen zeigt sich einmal mehr, dass die Helferinnen und Helfer aus Hauptamt und Ehrenamt gemeinsam ein starkes Team bilden und ohne Unterlass an der Sicherheit unserer örtlichen Deiche arbeiten. Landtag Ich möchte diese Aktuelle Stunde nutzen, um allen haupt- und ehrenamtlichen Helfern, die auch an den Weihnachtsfeiertagen 2023 im Einsatz waren, ganz herzlich für ihr Engagement zu danken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD) Ich gebe zu: Vor diesem Hintergrund bin ich ein bisschen entsetzt über den Antrag der FDP, über den wir heute Morgen beraten. Denn anstatt das wichtige Thema „Hochwasserschutz“ mit gebührendem Anstand zu diskutieren, den alle Betroffenen, Helfer und Hinterbliebenen verdient haben, versucht die Opposition einmal mehr, Ängste und Verunsicherung zu schüren und Stimmung zu machen. (Zuruf von der SPD: Oioioi! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Liebe Kollegen der FDP, ihr müsstet es doch besser wissen. (Zurufe von der SPD und der FDP) – Hören Sie sich das erst einmal an! – Es ist völlig unstrittig, dass diese Landesregierung das Thema „Hochwasserschutz“ prioritär verfolgt. Das hat auch unser zuständiger Umweltminister Oliver Krischer immer wieder betont. (Widerspruch von der SPD und der FDP) – Ich erkläre Ihnen jetzt, was alles passiert. Warten Sie es ab! (Zurufe von der SPD und der FDP) Priorität haben bei den Maßnahmen der Landesregierung insbesondere der Neubau und die Sanierung von Deichen, die dem unmittelbaren Schutz der Bevölkerung dienen. Minister Krischer und sein Haus arbeiten beispielsweise daran, den damals gemeinsam beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Hochwasserschutz in Maßnahmen umzusetzen. Ja, Kollege Pfeil, es passiert schon jede Menge. Vieles ist schon auf den Weg gebracht, doch eines steht fest: Der Hochwasserschutz ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der jeder mithelfen muss: die Hochwasserpflichtigen, Landes- und Bundesbehörden, verantwortliche Planer und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Der 10-Punkte-Plan umfasst sämtliche Aspekte des Hochwasserschutzes, von der Prognose über Krisenkommunikation und Soforthandeln bis hin zu Gewässermanagement, Ertüchtigung von Schutzanlagen und Planungsfragen. Für die Umsetzung wurden 104 neue Stellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes geschaffen. Vor möglichen Hochwasserereignissen erfolgen nunmehr immer regionenbezogene Warnungen der 12.06.2024 Öffentlichkeit in den jeweils betroffenen Einzugsgebieten – und das ist gut so. Hochwasserrisikomanagementpläne werden regelmäßig aktualisiert. Dies betrifft bestehende Deiche, die Risikoeinschätzung einzelner Gewässer vor dem Hintergrund des Klimawandels, die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sowie die Förderung von interkommunaler Zusammenarbeit für überregionale Wasserschutzkonzepte. Die Optimierung der Talsperrensicherheit und des Talsperrenmanagements hat sich beim Winterhochwasser in diesem Jahr bereits bewährt. Ganz wichtig ist auch die Sensibilisierung der Menschen und der Kommunen für den Hochwasserschutz. Es werden nun vielerorts Hochwasserschutzkonzepte erstellt, Alarm- und Einsatzpläne regelmäßig aktualisiert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deichsanierung bleibt aber nach wie vor eine Generationenaufgabe, die über Landesregierungen hinweg fortgeführt werden muss. Vor dem Hintergrund der Thematik der Finanzierung muss eben auch unser Modell der Finanzierung in Nordrhein-Westfalen genauer betrachtet werden. In Nordrhein-Westfalen ist der Deichbau vor allem eines: kommunale Daseinsvorsorge. Bei uns sind im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Kommunen oder die Deichverbände zuständig. Das heißt, das Land muss über Dritte agieren. Der 2014 aufgelegte Fahrplan „Deichsanierung“ wird Schritt für Schritt umgesetzt. Doch Sie wissen alle: Die Prozesse sind komplex und langwierig. Aufwendige Planungsverfahren sind oft der Flaschenhals für die Inanspruchnahme von Fördergeldern. Der Kollege Günther Bergmann wird gleich noch auf einige Praxisbeispiele eingehen. Es geht bei uns – darauf hat der Kollege Pfeil schon hingewiesen – um circa 6.000 km hochwassergefährdete Flussläufe und 560 km Deiche, von denen die Hälfte sanierungsbedürftig ist. Das Umweltministerium wird in diesem Zusammenhang eine Bestandsaufnahme für die Gewässer erster und zweiter Ordnung vornehmen, der sich eine Schätzung des Finanzbedarfs und eine Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen anschließen wird. Schon heute wurden die Mittel der GAK für den Hochwasserschutz Jahr für Jahr fast vollständig abgerufen und kofinanziert. Aus dem regulären GAK-Förderprogramm wurde der Abruf der Bundesmittel 2023 sogar übererfüllt. Für den Hochwasserschutz stellt Nordrhein-Westfalen selbst im Haushaltsjahr 2024 knapp 84 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist verantwortungsvolle Umweltpolitik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Bund unterstützt die Länder mit einem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hoch-Landtag wasserschutzes“. Von den förderfähigen Maßnahmen aus diesem Bundesprogramm, das vorhin auch schon Erwähnung fand, wurden für Nordrhein-Westfalen insgesamt elf Projekte vereinbart. Davon sind vier Maßnahmen bereits abgeschlossen, fünf weitere sind in Planung und zwei in der Projektierung. Jeder hier weiß, wie lange Planungen dauern können. Wenn beispielsweise Grundstückskäufe nicht so schnell umgesetzt werden, wie wir es uns vielleicht wünschen, dann kann das eben auch dazu führen, dass Mittel nicht sofort abgerufen werden. Entgegen der negativen Darstellung der Opposition lassen Sie mich abschließend noch zwei konkrete Beispiele nennen. Erstens: die Deichrückverlegung im Bereich der Stadt Monheim. Dieses Projekt ist bereits abgeschlossen und umfasst ein Rückhaltevermögen von insgesamt 8 Millionen Kubikmetern. Zweitens: den Worringer Bruch im Bereich der Stadt Köln. Hier ist ein Polderprojekt von 30 Millionen Kubikmetern geplant, das eine bedeutende Entlastung für den Rhein bei extremen Hochwassersituationen darstellen und auch für eine spürbare Entlastung des Unterlaufs sorgen wird. Bei allen Diskussionen um den Hochwasserschutz wird immer ein Restrisiko bleiben. Anstatt hier wilde Vorwürfe gegen eine erfolgreiche Landesregierung und einen engagierten Minister zu erheben, sollten wir im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen besser gemeinsam an schnelleren Lösungen arbeiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Carsten Löcker [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an die Debatte zum schwarz-gelben Klimaanpassungsgesetz? Im Sommer 2021 hat der Landtag dieses Gesetz nach teils hitzigen Debatten beschlossen. Ein Tweet sorgte dabei für besonderes Aufsehen. Darin hieß es – ich zitiere –: „Diese #Laschet Politik kostet überall auf der Welt […] Menschen das Leben.“ (Jochen Ott [SPD]: Hört, hört!) Absender dieses Knallhartvorwurfs war der damalige stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, Oliver Krischer. Inzwischen ist Oliver Krischer Umweltminister hier in Nordrhein-Westfalen. Heute muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht genug für die Sicherheit vieler Menschen zu tun. Denn Minister Krischer lässt Millionen Euro für den Hochwasserschutz in NRW liegen. 12.06.2024 Es geht hier nicht nur um eine Frage von irgendwie ein bisschen Verwaltung, sondern es geht darum, wie Menschen in diesem Land geschützt und gesichert werden können. Herr Minister Krischer, dass Sie den Abruf von Mitteln für den Straßenbau nicht organisiert kriegen – gut, das ist halt ärgerlich. Dass Sie aber beim Hochwasserschutz nicht alles schaffen, gefährdet letztendlich Menschenleben. (Beifall von der SPD und der FDP) Wir alle haben doch noch die Bilder der Hochwasserkatastrophe von vor drei Jahren vor Augen, die das Leben vieler Menschen in diesem Land dramatisch verändert hat: Häuser wurden zerstört, Existenzen vernichtet und Menschen mussten ihr Leben lassen. Es war ein Weckruf an uns alle, besser vorbereitet zu sein und solche Katastrophen in Zukunft zu verhindern. Damals haben sich alle hier in diesem Hause dafür ausgesprochen, dass wir das Land viel besser vor solchen Extremwetterlagen schützen müssen. Das Hochwasser rund um Weihnachten hat uns dann noch einmal gezeigt, wie verletzlich wir in solchen Situationen sind. Damals versicherten Sie, Minister Krischer, noch hemdsärmelig auf der Deichkrone, dass der Hochwasserschutz auch abseits von Extremphasen Thema sein müsse. Diesen markigen Worten stehen extrem miserable Zahlen gegenüber. Die Bundesregierung hat dem Land NRW von 2018 bis 2023 fast 44 Millionen Euro für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt – Gelder, die dazu gedacht sind, genau diese schrecklichen Szenarien zu verhindern, Gelder, die dringend benötigt werden, um Schutzmaßnahmen zu verbessern, Deiche zu stärken und Überschwemmungsgebiete zu sichern, Gelder, die das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger schützen sollen. Von diesen Geldern hat NRW nur etwa 11,5 Millionen Euro abgerufen. 11,5 Millionen von 44 Millionen – das ist gerade mal ein Viertel. Das ist eine Bilanz, die uns alle nachdenklich stimmen sollte, Minister Krischer. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Bundesregierung, die in Ihrer schwarz-grünen Welt an allem Schuld tragen soll, liefert hier in diesem Punkt. Doch Sie kriegen es nicht hin, diese Mittel abzurufen, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Was hätten Sie denn eigentlich gesagt, wenn Sie noch Abgeordneter wären? Was hätten Sie zu diesen Zahlen gesagt? Wir müssen jedenfalls feststellen: Nach fast zwei Jahren stehen Sie, Herr Minister Krischer, auch in vielen anderen Bereichen mit einer absoluten Nullbilanz da. Wie schnell Sie dann auf einmal reagieren können, das zeigt aber diese Aktuelle Stunde. Wir haben diese durch die FDP beantragt, und dann kommt Landtag ganz kurzfristig auf einmal eine Einladung an die Presse, der zufolge Sie noch in dieser Woche wichtige Hochwasserschutzgebiete besuchen wollen. Das geschieht in dieser Woche einen Tag vor der Aktuellen Stunde – wem wollen Sie eigentlich etwas vormachen, Herr Minister? (Beifall von der SPD und der FDP) Diese Aktion ist ganz offensichtlich extrem peinlich und einfach nur eine Reaktion auf die Beantragung der Aktuellen Stunde durch die FDP. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Aber auch wenn wir in andere Bereiche gucken, können wir uns Ihre Bilanz ansehen. Sie haben das Klimaanpassungsgesetz kritisiert – ich habe Ihren Tweet vorgelesen –, und Sie haben angekündigt: Da gibt es Verbesserungen. – Sie regieren jetzt seit zwei Jahren, und in diesem Bereich liegen keine Verbesserungen auf dem Tisch. Wir können auch in andere Bereiche gucken. Schauen wir auf die Nationalparksuche – ein völlig chaotisches Suchverfahren. Sie fahren den zweiten Nationalpark durch Ihre Aktivitäten in Ihrem Ministerium und mithilfe der Ministerin, die neben Ihnen sitzt, an die Wand. Frau Gorißen ist die größte Gegnerin eines Nationalparks, (Zuruf von Gordan Dudas [SPD]) und Sie lassen das alles über sich ergehen. Herr Minister Krischer, wenn man auf verschiedene Sachen guckt, dann sehen wir eine absolute Nullbilanz in ganz vielen Bereichen. (Beifall von der SPD und der FDP) Das Einzige, womit Sie bisher aufgefallen sind – darüber haben wir in der letzten Debatte und auch im Ausschuss gesprochen –, ist Ihre Personalpolitik. Es werden Leute durch Verfahren eingestellt, die dann gerichtlich untersagt werden, und dann dürfen Sie sie nicht einstellen. Darüber haben wir ausführlich gesprochen. Und dann kriegt man mit, dass Sie an neuen Stellen basteln, die zum Beispiel einen zweiten Nationalpark verwalten sollen. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Sie wollen also eine neue Behörde schaffen, die einen Nationalpark verwalten soll, der überhaupt nicht da ist. Stattdessen könnten Sie doch Stellen schaffen, um die Mittel für den Hochwasserschutz abzurufen. Wo setzen Sie eigentlich Ihre Prioritäten, Herr Krischer? (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Wie kann es eigentlich sein, dass in Bayern 96,7 % der Mittel abgerufen wurden und in NRW gerade mal ein Viertel? Das ist fahrlässiges Missmanagement. 12.06.2024 Das gefährdet die Existenz und das Leben von Menschen in diesem Land, Herr Minister. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie haben einen 10-Punkte-Plan aufgelegt. Da haben wir gedacht: Das ist ja mal eine Idee zum Thema „Hochwasserschutz“. Aus dem Plan ist aber bisher nichts geworden. Sie halten sich im Bereich Hochwasserschutz vornehm zurück. Wir fordern Sie auf: Geben Sie diesem Thema endlich mehr Priorität! Sonst passiert das, was Sie in Ihrem Tweet angekündigt haben. Sie gefährden nämlich Menschenleben in diesem Land, wenn Sie die Mittel nicht ordentlich abrufen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht ihre Fraktionsvorsitzende Frau Schäffer.

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Verena Schäffer GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Hochwasserkatastrophe von 2021 ist uns allen schmerzlich in Erinnerung. Jede und jeder von uns kennt jemanden, der oder die von diesem Hochwasser betroffen war. Ich persönlich werde die Begegnung mit einem Ehepaar in Euskirchen nie vergessen. Sechs Stunden lang klammerten sich die beiden in einem reißenden Sturzbach draußen vor ihrem Haus an die Fenster. Es gleicht einem Wunder, dass sie dieses Hochwasser überlebten. Wir in Nordrhein-Westfalen wissen, was Hochwasser bedeutet. Deshalb möchte ich gerne vorab allen Betroffenen der aktuellen Hochwasser mein Beileid ausdrücken und allen Einsatzkräften von Katastrophenschutz, Polizei und Rettungsdiensten Danke sagen. Danke an alle helfenden Hände für das, was sie geleistet haben und leisten; dafür, dass sie Menschen in diesen Katastrophen helfen, über ihre Grenzen hinausgehen und dabei auch immer wieder ihr eigenes Leben riskieren. Dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der FDP) Seit Beginn dieses Jahres sind bereits acht bzw. – um es anders zu sagen – die Hälfte aller Bundesländer von großflächigem Hochwasser betroffen gewesen. Das zeigt doch nur, wie dringlich die Aufgabe des Hochwasserschutzes ist. Eine Hochwasserdemenz, wie sie so oft nach Hochwassern eintritt, können und werden wir uns nicht leisten. Wir gehen den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen prioritär an. Ich finde aber, man kann nicht über das Thema „Hochwasserschutz“ sprechen, ohne die Ursache zu benennen. Sie wissen, lieber Herr Dr. Pfeil, wie sehr Landtag ich Sie persönlich schätze, und trotzdem muss ich das hier sagen: Es gibt wohl nur eine demokratische Partei im Raum, die es schafft, einen Antrag zum Thema „Hochwasserschutz“ zu formulieren, ohne auch nur mit einer Silbe den menschengemachten Klimawandel als Ursache zu benennen, und das ist die FDP. (Beifall von den GRÜNEN und Bianca Winkel- mann [CDU] – Zurufe von der FDP: Oh!) Natürlich hat es auch schon früher Hochwasser gegeben, aber … (Zurufe von Marc Lürbke [FDP], Marcel Hafke [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) – Wie bitte? (Marc Lürbke [FDP]: Und deswegen müssen Sie mehr machen!) – Wir sind dabei, mehr zu machen, im Gegensatz zu Ihnen. Wir machen nämlich Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen. Sie haben den Klimaschutz über Jahre verhindert, Herr Lürbke. (Beifall von den GRÜNEN – Marcel Hafke [FDP]: Wo denn?) – Ja, wo denn? Wo hat die FDP den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen verhindert? (Fortgesetzt Zurufe von der FDP – Glocke) Sie lehnen doch bis heute noch den Kohleausstieg 2030 ab. (Marcel Hafke [FDP]: Wo haben Sie denn ge- handelt?) Sie haben hier in Nordrhein-Westfalen über Jahre hinweg den Ausbau der Windenergie verhindert. (Beifall von den GRÜNEN) Und auf der Bundesebene haben wir einen FDP-Verkehrsminister, der sich weigert, auch nur eine Tonne CO einzusparen. Das ist die Klimapolitik der FDP! (Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Marc Lürbke [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) So glaubwürdig, Herr Lürbke, sind also Ihre Aussagen zum Thema Hochwasserschutz. (Ralf Witzel [FDP]: Mal zum Thema sprechen!) Wir können doch nicht über Hochwasserschutz sprechen, ohne auch darüber zu sprechen, wie wir den Klimaschutz vorantreiben. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Denn wir wissen, dass die Erderwärmung dazu führt, dass Starkregenereignisse häufiger und intensiver werden. Deshalb müssen wir auch über den Klimaschutz sprechen. 12.06.2024 (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Dazu dann auch zur SPD. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Im Gegensatz zur FDP – und das erkenne ich hier sehr wohl an – hat Alexander Vogt die Herausforderungen im Klimaschutz benannt. Das ist auch richtig so. Aber ich will hier auch daran erinnern, was wir in den letzten zwei Jahren gemacht haben. Wie haben den Kohleausstieg 2030 vereinbart. (Marcel Hafke [FDP]: Die Industrie geht flö- ten!) Wir entfesseln die Windenergie. Wir treiben den Klimaschutz hier in Nordrhein-Westfalen voran. Wir bauen die Erneuerbaren aus. Wir sind da dran. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]: Die Arbeits- plätze! – Zuruf von Frank Müller [SPD]) Ich will aber auch deutlich sagen, dass trotz aller Anstrengungen zum Klimaschutz die Auswirkungen der bisherigen Erderwärmung nicht verschwinden werden. Deshalb brauchen wir beides: Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Dabei ist der Hochwasserschutz ein wichtiger Baustein. Wir legen die Priorität auf den Neubau und die Sanierung von Deichen. Wir wissen aber auch, dass wir hier einen jahrzehntelangen Sanierungsstau haben – wie so oft bei der öffentlichen Infrastruktur in Deutschland. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Es ist eine Generationenaufgabe, die wir hier vor uns haben. Aber wir gehen diese Aufgabe an. Wir setzen eine Priorität auf den Hochwasserschutz, weil wir wissen, dass Hochwasserschutz Leben rettet. Dafür stellen wir eigene Landesgelder bereit, und wir rufen Bundesgelder ab. (Marcel Hafke [FDP]: Ja!) Die FDP pickt sich genau eine Säule von drei Säulen heraus. Also wirklich! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Die FDP benennt nämlich nicht die eigenen Landesgelder in Millionenhöhe. Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir im Nachtragshaushalt 2022 über 100 zusätzliche Stellen für den Hochwasserschutz geschaffen haben – neben den Investitionsmitteln, die wir zur Verfügung stellen. (Unruhe)

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André Kuper

Frau Kollegin, ich möchte Sie gerade einmal unterbrechen. Der Lärmpegel ist sehr hoch. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, der Rednerin das Wort zu gönnen. Landtag

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Verena Schäffer GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir stellen also Landesgelder zur Verfügung. Was die FDP auch bewusst verschweigt, ist die hohe Abrufquote der regulären Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, abgekürzt GAK. NRW ruft diese Mittel ab. Sie thematisieren hier einzig und allein den Mittelabruf über den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Ja, es ist richtig: Auch wir können mit der aktuellen Abrufquote nicht zufrieden sein. Das hat Gründe – zum Beispiel, dass die Planfeststellungsverfahren so lange dauern, weil die Strukturen in Nordrhein-Westfalen komplexer sind als in anderen Bundesländern. Dass Sie nur den Abruf dieser GAK-Sondermittel thematisieren, ist ziemlich durchschaubar. Denn während die FDP das hier im Landtag thematisiert, spitzt doch Christian Lindner in Berlin schon seinen Rotstift, um die Mittel mit Verweis auf die Abrufquote der Länder zu kürzen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe von der FDP) Wenn Sie wirklich etwas für den Hochwasserschutz tun wollen, liebe Kollegen von der FDP, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) dann sorgen Sie lieber im Sinne der Menschen in Nordrhein-Westfalen mit uns dafür, dass diese Bundesmittel auch in Zukunft zur Verfügung stehen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Leider bleibt mir jetzt keine Zeit mehr für mein Herzensthema, das Thema „Katastrophenschutz“. Denn wir brauchen den Dreiklang von Klimaschutz, Hochwasserschutz und Katastrophenschutz. Sehr wohl gehen wir den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen an. Wir werden eine Landesfachstelle Katastrophenschutz auf Weg bringen. Das BHKG, also das Katastrophenschutzgesetz, werden wir novellieren, damit die vielen, vielen engagierten Einsatzkräfte im Katastrophenschutz im Einsatzfall optimale Voraussetzungen haben. Lassen Sie uns also gemeinsam unserer Verantwortung auf allen Ebenen gerecht werden und uns nicht in so offensichtlich taktisch motivierten Manövern verheddern, wie die FDP das hier tut. Lassen Sie uns unserer Verantwortung gerecht werden. Dazu ist die Hochwassergefahr auch in Nordrhein-Westfalen viel zu ernst. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 12.06.2024

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Keith.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Juli 2021 wurden wir zu Zeitzeugen einer der schlimmsten Naturkatastrophen in der Geschichte unseres Landes. 49 Menschen aus Nordrhein-Westfalen und über 180 bundesweit verloren in den Fluten ihr Leben, Tausende wurden obdachlos, und die Schäden beliefen sich auf mehrere Milliarden Euro. Kein Jahr später versprach der neue grüne Umweltminister Krischer, den Hochwasserschutz zu verbessern. Aber wo stehen wir heute? Wenn es um den Ausbau des Hochwasserschutzes geht, stehen wir – und das muss man mit Bestürzung feststellen – erst am Anfang. Die Betonung liegt dabei auf „stehen“, denn Stillstand scheint gerade zu einem Markenkern schwarz-grüner Politik geworden zu sein. (Beifall von der AfD) Trotz der verheerenden Flutkatastrophe im Sommer 2021 und den zahllosen Versprechen des grünen Umweltministers Krischer sehen wir kaum Fortschritte. Drei Jahre sind nach dem folgenschweren Hochwasser ins Land gegangen. Nach diesen drei Jahren ist das Ergebnis: Der Pegelausbau stockt, die Sanierung der Deiche – ja, eine kostspielige Angelegenheit – lässt weiterhin auf sich warten, und als wäre das nicht genug, lässt die Landesregierung nun auch noch Geld liegen, das der Bund für Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt hätte. Wie kann das sein? Schauen wir uns zunächst den Ausbau der Pegelnetze an. Diese Pegel sind entscheidend, um frühzeitig vor Hochwasser zu warnen und Maßnahmen zu ergreifen. Nach der Flutkatastrophe wurden 25 neue Standorte für Pegel ermittelt. Doch wie viele davon wurden tatsächlich gebaut und in Betrieb genommen? Die Antwort ist ernüchternd: laut aktueller Berichterstattung keiner. Seit 2021 hat sich in diesem Bereich wenig getan. Es gibt keine genauen Zahlen darüber, wie viele Pegel sich tatsächlich im Bau befinden. Aber die Zahl dürfte verschwindend gering sein. Egal, wie Sie es drehen und wenden, Herr Minister: Es ist und bleibt ein eklatanter Missstand. (Beifall von der AfD) Auch bei dem Deichbau und der Modernisierung der Hochwasserschutzanlagen sieht es düster aus. Trotz der dringenden Notwendigkeit, die veraltete Infrastruktur zu erneuern, wurden nur wenige Projekte gestartet. Mindestens die Hälfte der Dämme in NRW – und wir reden hier von mehr als 260 km Länge – sind immer noch in einem miserablen Zustand und bieten keinen ausreichenden Schutz. Landtag Der Herr Minister spricht gerne von geplanten Maßnahmen und zukünftigen Projekten. Aber die Realität sieht anders aus. Die meisten dieser Projekte stecken seit einer gefühlten Ewigkeit in der Planungsphase fest oder wurden gar nicht erst begonnen. Ein Beispiel: Seit 2014 existiert ein Plan, der 44 Sanierungsprojekte für Deiche am Rhein umfasst. Aktuell sind die Pläne für 16 dieser Projekte laut dem Umweltministerium genehmigt, wovon gerade einmal vier in der Umsetzung sind. Bei weiteren 20 Projekten verzögert sich die Planungsphase deutlich. Ursprünglich sollten diese Deichsanierungen – und jetzt halten Sie sich bitte fest – bis 2025, also nächstes Jahr, abgeschlossen sein. Dass das nicht mehr zu realisieren ist, dürfte jedem klar sein. Und Ihr untauglicher Versuch, die Verzögerungen stets mit dem Fachkräftemangel zu begründen, zieht nicht mehr. Lediglich im Regierungsbezirk Detmold hapert es noch mit dem Personal. Trotz der guten Personalausstattung in den von der Flut besonders betroffenen Regierungsbezirken Arnsberg und Düsseldorf kommt die Deichsanierung auch nicht voran. Warum? Weil die Deichsanierung in Wirklichkeit doch gerade dadurch verzögert wird, dass sich die Bezirksregierungen bei der Ertüchtigung von Deichen an Klimavorgaben halten müssen, die Sie ihnen aufgezwungen haben. Im Grünsprech ist dann immer von der sogenannten Klimafitness die Rede, aber was heißt das konkret? Hochwasservorsorge ja, aber nur, wenn gleichzeitig auch Maßnahmen zum Klimaschutz wie die CO - Speicherung umgesetzt werden. Das braucht viel Personal, das am Ende des Tages natürlich an an₂- derer Stelle fehlt. Der Höhepunkt Ihrer Inkompetenz ist aber, dass Sie die vom Bund bereitgestellten Mittel nicht abgerufen haben. Nordrhein-Westfalen hätte Anspruch auf 43,8 Millionen Euro Fördermittel gehabt, um den Hochwasserschutz zu verbessern. Doch aufgrund mangelnder Priorisierung wurden nur 11,5 Millionen Euro abgerufen, also gerade mal – das haben wir jetzt schon mehrfach gehört – ein Viertel; man kann es gar nicht oft genug wiederholen. Warum hat es das Umweltministerium verschlafen, die notwendigen Anträge rechtzeitig und konkret zu stellen? Bayern hat ebenso wie Baden-Württemberg fast 100 % der Mittel abgerufen, während NRW mal wieder Schlusslicht ist. Dabei hat der Deutsche Städtetag erst vergangene Woche zu mehr Investitionen in den Hochwasserschutz aufgerufen: „Bund und Länder müssen deshalb die Mittel für den Hochwasser- und Katastrophenschutz wieder deutlich ausbauen – und zwar dauerhaft und nicht ad hoc über Sonderprogramme.“ Es ist beschämend, dass es das Land anscheinend nicht schafft, selbst die Sonderprogramme abzu-12.06.2024 rufen. Fest steht: NRW hätte dieses Geld gut gebrauchen können. Die Renaturierung von Flüssen, die Schaffung von Überflutungsflächen und die ökologische Aufwertung von Gewässern sind weitere Versprechen, die nicht eingelöst worden sind. Es wurden zwar einige Projekte gestartet, doch von einer flächendeckenden Umsetzung sind wir meilenweit entfernt. Die Hochwasserkatastrophe von 2021 hätte Sie lehren müssen, dass natürlicher Hochwasserschutz unverzichtbar ist, doch stattdessen sehen wir nur halbherzige Bemühungen und unzureichende Fortschritte. Hätten die jüngsten Unwetter Nordrhein-Westfalen und nicht Süddeutschland getroffen, stünden wir kaum besser da als 2021; das ist die nüchterne Bilanz. Minister Krischer hat seine Versprechen nicht gehalten und die notwendigen Maßnahmen nicht ergriffen, um die Menschen vor zukünftigen Flutkatastrophen zu schützen. Wer beim Hochwasserschutz auf Stillstand setzt und fahrlässig handelt, setzt die Sicherheit der Menschen aufs Spiel, anstatt sie endlich zum Mittelpunkt seines Handelns zu machen. Sie werden die klimatischen Veränderungen und die damit einhergehenden Wetterphänomene nicht mit CO -neutralen Deichen aufhalten. Wir brauchen einen robusten und konsequenten Katastrophen- und Hoc₂hwasserschutz ohne ideologische Scheuklappen, der mit ausreichend personellen und finanziellen Mitteln unterlegt ist. Dazu braucht es aber politischen Willen und nicht, wie hier aktuell praktiziert, politischen Stillstand. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Keith. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland und ganz Mitteleuropa sind in den letzten Wochen wieder von Starkregenereignissen heimgesucht worden, die in Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland schlimme Schäden verursacht, katastrophale Zustände produziert, Menschenleben gekostet und am Ende auch Existenzen vernichtet haben. Ich möchte hier in aller Klarheit für die Landesregierung sagen – ich finde es ein bisschen befremdlich, dass das in den Worten des Antragstellers gar nicht vorgekommen ist –: Unser Mitgefühl und unsere Solidarität gelten den betroffenen Menschen. Wir in Nordrhein-Westfalen kennen die Herausforderungen und Probleme und wissen, was die Menschen in Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland mitmachen. Landtag (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir unterstützen sie, wir sind an ihrer Seite. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch wir in Nordrhein-Westfalen haben – das wurde angesprochen – 2021 auf sehr schlimme Weise ein Ereignis erlebt, das das Land prägen wird, das niemand vergessen wird, aber auch in jüngerer Vergangenheit, Weihnachten 2023/2024, gab es in Nordrhein-Westfalen wieder ein Hochwasserereignis, wie es in den letzten 20 oder 30 Jahren nicht stattgefunden hat. Dieses Hochwasserereignis hat gezeigt: Nordrhein-Westfalen hat gelernt, hat Maßnahmen verbessert. Wir haben es geschafft, dieses Hochwasser so zu managen, dass kaum nennenswerte Schäden entstanden sind. Ich möchte noch einmal allen danken, die ihr Weihnachtsfest, ihr Silvesterfest geopfert haben, um das möglich zu machen. Das zeigt: Wir haben in Nordrhein-Westfalen Strukturen, die mit Hochwasser umgehen können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich will aber gar nicht drum herumreden: Wir haben auch Herausforderungen, weil unsere Hochwasserschutzanlagen nicht auf die Folgen der Klimakrise, auf die ständig steigende Extremwetterintensität vorbereitet und weil viele andere Anlagen in die Jahre gekommen sind. Das ist nun wahrlich keine neue Erkenntnis. Wir haben am Rhein einen Fahrplan Deichsanierung, der im Jahr 2014 aufgelegt wurde. Natürlich kann man sagen: Der amtierende Umweltminister ist für alles verantwortlich, was in der Vergangenheit nicht passiert ist. – Das ist völlig in Ordnung; das lade ich gerne auf mich. (Zuruf von der SPD) Dass diese Verfahren, dass der Hochwasserschutz aber eine planerische und finanzielle Herausforderung ist, ist keine neue Erkenntnis. Ich kann Ihnen sagen: Diese Landesregierung hat mit Amtsantritt gehandelt. Wir haben erkannt: Es gibt ein Stellendefizit, ein Personaldefizit, in den Genehmigungsbehörden. Wir haben über 100 neue Planstellen geschaffen. Diese 104 Planstellen sind bis auf neun Ausnahmen inzwischen auch alle besetzt oder im Besetzungsverfahren. Die Menschen arbeiten jeden Tag für den Hochwasserschutz. Das ist ein substanzieller Fortschritt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das macht sich bemerkbar. Das macht sich auch bei den Zahlen bemerkbar: Anders als in dem Antrag, der nur einen Bereich herausgreift, suggeriert, ist im Jahr 2023 im Vergleich der letzten Jahre am meisten in den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen investiert worden. Wir haben im Moment Rekordinvestitionen. Es geht voran, es wird investiert. 12.06.2024 Aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, in der die Hochwasserschutzmittel für die Sanierung der Deiche festgelegt werden – das geht ja im FDP-Antrag ganz munter durcheinander –, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) haben wir mehr Bundesmittel abgerufen, als uns zur Verfügung gestellt worden sind. Es gab – Gott sei Dank – andere Länder, die weniger in Anspruch genommen haben. Deshalb konnten wir mehr machen. Das zeigt, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen handelt in diesem Bereich, und es geht voran beim Hochwasserschutz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber ich will auch nicht drum herumreden: Wir haben ein Problem in einem speziellen Bereich. Das sind die Bereiche der Polder. Herr Pfeil, da geht es nicht um Deichsanierung, dass Menschen hinter dem Deich geschützt werden, sondern es geht darum, dass bei einem bestimmten Hochwasserereignis, einem zweihundertjährigen, die Spitze abgekappt wird, ein Raum geflutet wird, um damit eine Hochwasserwelle abzukappen. Von über 180 Projekten deutschlandweit haben wir in Nordrhein-Westfalen vier. Die meisten sind in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen, weil da auch die Oberläufe der großen Flüsse Rhein, Donau und Elbe sind, weil man natürlich ein solches Kappen, ein solches Poldern eher an den Oberläufen macht, um die Unterlieger zu schützen. Deshalb sind in Nordrhein-Westfalen relativ wenige, deshalb verbrauchen wir auch relativ wenige Mittel. Aber wir haben vier Projekte, und diese vier Projekte werden seit vielen, vielen Jahren in unserem Land geplant und bearbeitet. Das geht über Regierungen hinweg, unter denen diese Projekte – mal geplant, mal nicht geplant – vorangebracht werden. Ich kann Ihnen aber eine positive Botschaft bringen: Für den Polder Köln-Worringen hat die Planung 1998 begonnen. Da hat die SPD Gerhard Schröder zum Bundeskanzler vorgeschlagen; daran erinnern Sie sich heute nicht mehr so gerne, (Zurufe von der SPD) aber so lange ist das her. In diesem Jahr werden wir dank unserer Arbeit endlich, nachdem jahrelang nichts passiert ist, den Planfeststellungsbeschluss hinkriegen. Daran sieht man: Eines dieser Projekte, für die in der Vergangenheit keine Bundesmittel abgeflossen sind, kommen jetzt nach vorne. Das ist das Ergebnis der erfolgreichen Arbeit der Politik dieser Landesregierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden aber – und auch das gehört zur Wahrheit dazu – bei der Umsetzung darüber reden müssen, wie wir beispielsweise an Grundstücke herankommen. Nicht alle Eigentümer sind bereit, zu verkaufen. Landtag Wenn es dann konkret wird, wir darüber reden müssen, dass jemand nicht verkaufen will, gehen wir den Schritt der Besitzeinweisung. Wir werden das tun müssen, wenn wir beim Hochwasserschutz vorankommen wollen. Die Landesregierung wird das tun. Ich hoffe, wir haben dann, Herr Pfeil, auch die Unterstützung von Ihnen, wenn es um solche Fragen geht, an die Grundstücke heranzukommen, wo man dann auch unangenehme Entscheidungen treffen muss. Ich glaube, Herr Bergmann wird gleich von solchen Sachen berichten, wie schwierig es teilweise bei entsprechenden Sanierungsprojekten ist. Lassen Sie mich zum Schluss darauf hinweisen: Die Landesregierung wird den Zehnpunkteplan „Hochwasserschutz“ konsequent umsetzen. Wir werden das dadurch tun, dass wir nicht nur über die großen Projekte am Rhein reden, über die Deichsanierungen, über die Polder, wo wir Aufgaben haben. Wir werden auch darüber reden müssen, dass wir uns bei vielen anderen Flüsse in unserem Land – und da reden wir über 500 km Deiche, von denen nach erster überschlägiger Schätzung wahrscheinlich die Hälfte sanierungsbedürftig ist – darum kümmern müssen. Damit hat sich in der Vergangenheit überhaupt noch keine Landesregierung auseinandergesetzt. Das wird eine gemeinsame Aufgabe sein, der wir uns widmen, wo wir die Voraussetzungen schaffen. Gestatten Sie mir, zum Schluss zu sagen: Eines wundert mich mit Blick auf die antragstellende Fraktion schon: Wir hatten gestern zusammen mit den Kollegen aus der sächsischen Landesregierung eine Kabinettsklausur in Sachsen. Wir hatten letzte Woche eine Umweltministerkonferenz. Überall gibt es angesichts der aktuellen Hochwasserkatastrophen ein einstimmiges Wollen – ich nehme das auch im Bund wahr –, dass wir endlich dazu kommen, eine Elementarschadensversicherung für alle zu schaffen. Das ist dringend überfällig. (Zuruf von der FDP) 16 Länder wollen das parteiübergreifend haben. Woran scheitert es? Ich will das einmal klar und deutlich sagen: Wir haben dort ein Problem mit dem Bundesjustizminister und dem Bundesfinanzminister. Und damit muss endlich Schluss sein! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Geben Sie Ihre Blockade der Elementarschadensversicherung auf, das wäre die richtige Botschaft für die vom Hochwasser betroffenen Menschen. Das könnte eine Botschaft der FDP sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Völlig substanzlos!) 12.06.2024

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD spricht als Nächstes ihre Abgeordnete Frau Kahle-Hausmann. Ich darf darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um zweieinhalb Minuten überzogen hat. Diese Zeit steht selbstverständlich auch für alle Folgereden zur Verfügung.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich werde die Zeit nicht brauchen. Ich fange nicht mit dem Ahrtal-Hochwasser an, wo Familienangehörige und viele Kollegen tagelang Keller ausgepumpt und Schlamm und Schutt weggeräumt haben. An das Hochwasser zu Weihnachten im vergangenen Dezember erinnere ich mich bestens. Enge Freunde von mir waren mit vielen anderen Rettungskräften unter anderem im Ruhrgebiet im Einsatz. Mit beeindruckendem Engagement haben sie versucht, das Schlimmste für die Bürger zu verhindern. Durch einen enormen Kraftakt ist es tatsächlich gelungen, dass die Deiche hielten. Eine Sache ließ mich bei den Erzählungen besonders aufhorchen, denn manches Mal haben sich die Feuerwehrleute wohl doch erstaunt angeschaut und ein Déjà-vu erlebt. Die Deiche, die sie notdürftig an den Feiertagen und auch in den Nächten – das klang hier schon einmal an – stabilisieren mussten, waren ihnen nämlich bestens bekannt. Die Schwachstellen gab es auch in den Vorjahren. Da wird Ihr Lob, verehrte schwarz-grüne regierungstragenden Fraktionen, doch hohl. Sie haben bis jetzt nicht genug getan, um genau diese Deiche wenigstens so zu stabilisieren, dass die Leute eben nicht raus müssen. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Sanierung in Nordrhein-Westfalen ist so langsam, dass bekannte Mängel viel zu lang persistieren. Umso unverständlicher ist es, dass Minister Krischer etliche Millionen für den Hochwasserschutz liegen lässt, wobei das zumindest konsistent zum Nichthandeln des Umwelt- und Verkehrsministeriums ist. Mehrfach haben wir von der SPD-Fraktion Anfragen zum Abruf von Fördermitteln im Verkehrs- und im Umweltausschuss gestellt. Das Ergebnis ist erschreckend: 60 Millionen hier, 32 Millionen da, X Millionen hüben und drüben. Kurzum: Wir müssen feststellen, dass in dieser Landesregierung eine Unfähigkeit herrscht, vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel abzurufen. Ob Deiche oder Straßen; Sie haben in den vergangenen Jahren hohe zweistellige Millionenbeträge an den Bund zurückgegeben, aber beschweren sich ständig, dass aus Berlin nichts käme. Das kann man guten Gewissens kaum erklären! (Beifall von der SPD und der FDP) Landtag Demgegenüber steht schließlich das riesige Haushaltsloch, das Schwarz-Grün zu verantworten hat. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, ohnehin zur Verfügung stehende Mittel auch zu nutzen. Der ausbleibende Abruf wichtiger Mittel ist aber leider nur ein Symptom des mangelhaften Hochwasserschutzes in Nordrhein-Westfalen. Der Fahrplan „Deichsanierung“ für den Rhein hinkt – wir hörten es eben – dem eigentlichen Anspruch um Jahre hinterher. An vielen kleinen und mittleren Gewässern fehlt dem Land sogar gänzlich der Überblick über den Zustand der Deiche. Die Landesregierung hat ein Kataster für Hochwasserschutzanlagen angekündigt. Herr Minister, wann kommt dieses Kataster endlich? Denn wir haben noch nicht einmal einen klaren Überblick, den wir aber nun einmal brauchen, um zu wissen, was überhaupt zu tun ist. Bei den Pegelmessnetzstellen sieht es kaum besser aus. Nach der Hochwasserkatastrophe 2021 hat es Monate gedauert, bis die Pegelmessnetzstellen des Landes wieder einsatzbereit waren. Auch eine bessere Vernetzung der Messstellen war nicht in Sicht. In der kommenden Woche werden wir im Ausschuss noch einmal den Sachstand diskutieren, vorausgesetzt, wir bekommen diesmal die Berichtsvorlage. Auf jeden Fall sind wir gespannt, ob es die notwendigen Verbesserungen bereits gibt und die von uns schon lange geforderte Erweiterung des Pegelmessnetzes sowie die Datenvernetzung vorangeschritten ist, denn nur so können wir ein neues Warnversagen verhindern. Auch bei den Deichen haben wir ganz konkrete Vorstellungen, wie es besser laufen könnte. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass es an Fachkräften für die Planung und bei der Genehmigung fehlt. Da helfen auch keine neuen Stellen, die der Minister auf dem Papier schafft oder die, wie er es hier sagt, fast alle besetzt sind, und da hilft auch kein bis dato immer noch nicht wirklich existierendes Landeszentrum „Wasser“. Was hilft, sind klare Ansagen des Ministers an die zuständigen Genehmigungsstellen. Durch die gezielte Abordnung von qualifizierten Beamten schaffen wir endlich Verlässlichkeit und Kontinuität in den zuständigen Behörden. Aktuell hören wir von den Deichverbänden eher, dass sie andauernd mit neuen Leuten zu tun haben, die sich nach langwieriger Einarbeitung gleich wieder wegbewerben. Wie soll da ein Sanierungsstau jemals enden? Außerdem brauchen wir, wenn es um den Hochwasserschutz geht, endlich das Vorkaufsrecht vor Kommunen, und wir brauchen endlich eine Landesregierung, die ihr bereits bestehendes Vorkaufsrecht nutzt. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt Ihnen mit § 99 die Möglichkeit, aktiv Hochwasserschutz zu 12.06.2024 betreiben. Nach den Ankündigungen des Ministers eben bin ich gespannt, was wir darüber in Zukunft hören werden. Machen wir es doch einfach, denn die Zeit für solche Maßnahmen drängt. Aktuell müssen wir nur vor die Tür schauen, um das zu begreifen. Sehen Sie, wie hoch der Rhein jetzt sogar im Juni steht. Fachleute weisen völlig zu Recht darauf hin, dass es eigentlich keine hochwasserfreien Zeiten mehr gibt. Wir können jederzeit in neue Probleme geraten; schauen wir nur nach Süddeutschland, ins Saarland oder nach Bayern. Wir dürfen hier keine Zeit verlieren und vor allem keine Möglichkeiten und Ressourcen ungenutzt lassen. (Beifall von der SPD und der FDP) Wir werden nächste Woche im Ausschuss wieder nachhaken. Vielleicht kann Herr Minister Krischer auch nicht nur den Bericht über die Pegelmessnetzstellen, sondern darüber hinaus den grob verspäteten Bericht über den Biber vorstellen. Es hätte einen gewissen Charme, wenn wir das gemeinsam diskutieren würden, denn wie man allgemein hört, sollte der Biber im Deichbau wirklich fähig sein. (Heiterkeit von der SPD) Ich meine, dass man Kompetenzen nutzen sollte, wo man sie sieht. – Danke schön. (Beifall von der SPD und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kahle-Hausmann. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Bergmann.

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Dr. Günther Bergmann CDU

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich bin über die beiden Redebeiträge der Sozialdemokraten schon ein wenig überrascht. (Zuruf von der SPD) Mir kommt es vor, als hätten Sie diese 22 Jahre, in denen Sie seit 1990 in der Regierungsverantwortung waren, (Zurufe von der SPD) völlig verdrängt. (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Warum ich 1990 nehme, wird auch Herr Wolf verstehen. Das hat etwas damit zu tun, dass in dieser Zeit viel passiert, aber auch nicht passiert ist. Deshalb sollten wir an der einen oder anderen Stelle mit gegenseitigen Schuldzuweisungen etwas vorsichtig sein. Wenn man dann nicht mehr weiter weiß, wird man persönlich. Herr Vogt, was Sie gegenüber Herrn Landtag Krischer teilweise gesagt haben, ist unterirdisch. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich mit Herrn Krischer schon am Deich gewesen, (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Herr Krischer nimmt mich ja nicht mit!) und ich bin Augenzeuge geworden – wenn ich das so intim sagen darf, Herr Krischer –, wie er versucht hat, zu baggern, und ein großes Loch im Deichvorland bei der Eröffnung eines Deichbauabschnitts produziert hat. Untätigkeit ist also genau das Falsche, was Sie da vorwerfen. Frau Kahle-Hausmann, teilweise habe ich auch den Eindruck, dass Sie nicht genau wissen, wie die Finanzierung eines solchen Projekts überhaupt stattfindet, aber darauf möchte ich gerne eingehen. (Zuruf von der SPD: Oh!) Ich bin der FDP sehr dankbar, auch wenn sie quasi nur noch rudimentär hier sitzt – wo ist sie, Herr Pfeil? Ach da. –, (Marc Lürbke [FDP]: Vollbesetzung!) dass sie das Thema aufgreift, weil es natürlich wichtig ist. (Zuruf) – Nein, ich habe den einen Flügel mit dem anderen Flügel verwechselt. Ich nehme das zurück. (Zuruf von der SPD: Oh!) Es wird allerdings deutlich, wie schnell Sie ins Schlingern kommen. In Ihrer Antragsbegründung steht etwas von Deichen und Dämmen. Dämme und Deiche werden auch von der hier nur noch rudimentär vorhandenen Fraktion gleichgesetzt. Das sind aber zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die im technischen Hochwasserschutz eine ganz große Rolle spielen. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Sie fragen den Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur an. Franz Josef Strauß hätte damals gesagt, dass die falsche Frage gestellt sei. Denn die Frage müsste eigentlich lauten: Wie kann man die schon feststehenden Maßnahmen endlich beschleunigen? Das wäre die richtige Frage für die Begründung einer Aktuellen Stunde gewesen. (Zuruf von der SPD) Als Rheinanlieger geht es mir natürlich um den technischen Hochwasserschutz. Ich komme aus dem Kreis Kleve. Bei uns wird der Rhein bis zu 2,2 km breit, und bei Hochwasser fließen 16.000 m³ pro Sekunde durch. Charlotte Quik aus dem Kreis Wesel könnte das bestätigen. Selbst die beste Landesregierung – unterstellt die jetzige – kann nicht vorhersehen, wo das nächste Starkregenereignis stattfinden wird. Demgegenüber 12.06.2024 wissen wir alle um die Gefahr, die vom Rhein jedes Jahr mindestens einmal, wenn nicht sogar zweimal ausgeht. Deswegen beschäftige ich mich damit in dieser Rede. Direkt am Anfang möchte ich mit der Behauptung aufräumen, die die FDP aufstellt, dass es an konkreten Maßnahmen und Masterplänen fehle, denn das ist schlichtweg falsch. Wir haben nicht nur Masterpläne mit konkreten Umsetzungsplänen beim Hochwasserschutz, sondern wir haben natürlich auch Maßnahmen, die es nicht erst seit 2014 gibt. Nach den Hochwässern in den Jahren 1993 und 1995, an die sich vielleicht nicht mehr so viele erinnern, gab es schon einmal einen Plan. Bei mir in der Heimat haben damals erste Evakuierungen stattgefunden, Tiere und Menschen mussten weg, weil das Wasser so hoch stand, und die Deiche zu brechen drohten. Die damalige Umweltministerin hat daraufhin eine genaue Marschrichtung festgelegt: Bis 2015 sollte alles passieren. Die SPD-geführte Landesregierung hat dann gemerkt, dass sie es nicht schafft, das umzusetzen, und einen neuen Plan auf die Schiene gesetzt, nach dem bis 2025 alles umgesetzt werden sollte. Auch diesen Plan werden wir nicht einhalten. Wir haben aber schon viel länger eine Richtlinie, nämlich den Generalplan Niederrhein. Diesen gibt es seit 1990. Das ist 34 Jahre her. Deswegen sollte man mit dem Fingerzeigen immer vorsichtig sein; überlegen Sie mal, wo Sie und wo wir damals saßen. In dem Generalplan sind die Handlungsbedarfe nachgewiesen worden. Obendrauf kam noch das von meiner Kollegin Bianca Winkelmann schon Erwähnte, nämlich die Pläne für das Hochwasserrisikomanagement. Kommen wir zu den Problemen beim Abruf der Mittel. Sie wissen ganz genau, woran das liegt. Das ist keine neue Entwicklung. Der klassische Abruf der Mittel hat seit dem Jahr 2000 ein einziges Mal – nämlich, soweit ich weiß, im Jahr 2002 – 100 % Ansatz und Abruf erfahren. Warum ist das so? Das ist doch logisch. Der Finanzminister stellt Mittel in den Haushalt ein; Maßnahmen fangen an. (Marcel Hafke [FDP]: Warum kriegt Bayern es hin?) Oder sie fangen eben nicht an, weil zum Beispiel ein neues Hochwasser den Baubeginn verzögert oder Planfeststellungsverfahren nicht beendet worden sind – was sehr bedauerlich ist; darauf komme ich gleich noch. Dann wird das natürlich im nächsten Jahr fortgeschrieben. Diese Mittel werden im jeweiligen Jahr nicht abgerufen, sodass wir teilweise nur 65 % Abruf hatten. Wir hatten aber auch schon Jahre mit 106 % oder 107 % Abruf, was durch den Übertrag auf das nächste Jahr kam. Landtag Daraus hier ein so großes Problem zu machen, ist nicht ganz in Ordnung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich nenne ein ganz aktuelles Beispiel, an dem das sehr schön fühlbar wird. In Düsseldorf-Himmelgeist, nicht weit von hier, ist ein Bescheid beklagt worden. Die Maßnahme sollte starten. Nach dem Beklagen des Bescheids sagte das Gericht, es müsse noch ein Punkt geplant werden. Die Konsequenz? Bei allen anderen Planfeststellungsverfahren wurde der Anker geworfen, alle mussten neu angedacht werden, alle haben sich verzögert. Der vorbereitete Mittelabfluss konnte nicht stattfinden, weil es eine richterliche Vorgabe gab, etwas zu ändern. Eine Katastrophe für die Leute vor Ort! Ich bin Christdemokrat und finde Subsidiarität deswegen immer klasse. Die Deichverbände, die vor Ort die Kompetenz, das Wissen und die Ortskenntnis haben, haben eine wunderbare Art der Zusammenarbeit. Das habe ich 1993, 1995 erlebt, als grenzüberschreitend mit den Niederländern in den beiden Deichringen 48 und 46 Oberlieger Unterlieger schützten; das wird ja ganz bewusst gemacht. Ihnen wurde auf einmal gesagt: Nehmt all eure Pläne wieder und macht. – Die Konsequenz ist, dass in den nächsten Monaten nichts passieren wird. Am Beispiel des größten Deichverbands in Nordrhein-Westfalen habe ich die Zahlen einmal rausgesucht. Der Deichverband Bislich-Landesgrenze – Bislich gehört zu Wesel; wo die Landesgrenze ist, wissen Sie, nämlich hinter Emmerich – ist der größte Deichverband. Er hat 45,6 km Hochwasserschutzlinie, in sieben Bezirke aufgeteilt. Dieser Deichverband hatte teilweise seit 1998 laufende Verfahren; neuerdings gibt es noch welche, die seit 2007 dort liegen – um die Zeiträume mal darzustellen –, weil es immer wieder neue Vorgaben und neue Richtlinien gibt. 1,2 km sind immer noch erst in Planvorbereitung. 9,1 Kilometer sind jetzt endlich beantragt und planfestgestellt. 35 km sind gebaut. Zu sagen, es passiere nichts, ist schlichtweg falsch. Darüber, welche Optimierungsmöglichkeiten wir haben, können wir gleich in einem zweiten Schritt sprechen. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Bitte sehr.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir diese Aktuelle 12.06.2024 Stunde beantragt haben und die Problematik hier die Öffentlichkeit erfährt, die ihr zusteht. Frau Kollegin Winkelmann, Sie haben zu Beginn den Dank für das Haupt- und Ehrenamt angesprochen. Auch der Minister hat Mitgefühl für die Opfer geäußert. Wir als Freie Demokraten sind da natürlich an Ihrer Seite. Es ist aber doch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Haupt- und Ehrenamtler erst gar nicht zum Einsatz kommen müssen und dass es erst gar keine Opfer gibt. (Beifall von der FDP und Gordan Dudas [SPD]) Das ist doch der Punkt. Darüber, dass es gar nicht erst zu solchen Einsätzen und zur Not der Menschen kommt, müssen wir heute reden. Frau Kollegin Winkelmann, deswegen ist es völlig daneben, wenn Sie sagen, der Kollege Pfeil und wir schürten Ängste und Unsicherheiten. (Bianca Winkelmann [CDU]: Doch, genau so ist es!) Es ist doch deutlich geworden, dass da viel zu wenig, um nicht zu sagen gar nichts geschieht. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Eben haben Sie angekündigt, aufzulisten, was die Landesregierung alles macht. (Bianca Winkelmann [CDU]: Habe ich doch! Haben Sie nicht zugehört?) Sie haben dann die eine Maßnahme von Monheim genannt, die umgesetzt wurde. Der Kollege Dr. Bergmann hat das andere Beispiel vom Niederrhein genannt. Ich war froh, als Sie sagten, Sie würden gleich auflisten, was alles gemacht wurde. Dann sind Sie aber bei dem einen Projekt stecken geblieben. (Bianca Winkelmann [CDU]: Das steht im Pro- tokoll!) Ich hatte die Hoffnung, Sie hätten mehr Informationen als der Minister, denn der Minister hat uns auf die Frage unsererseits, was in den Jahren 2022 und 2023 im Hochwasserschutz geschehen ist, folgende Antwort geliefert – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage –: „Die Gefahrenabwehr obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten für den Katastrophenschutz und den Gemeinden für die Hilfeleistung. Die Katastrophenschutzmaßnahmen dieser Stellen im Bereich Hochwasserschutz liegen im Detail nicht vor.“ Bei diesem wichtigen Thema kann es nicht sein, dass der Landesregierung keine Informationen vorliegen. Wir hätten gedacht, dass man nur auf einen Knopf drücken müsste und uns sagen könnte, welche Maßnahmen in Planung sind. Dass dies nicht der Landtag Fall ist, ist eine Bankrotterklärung der Landesregierung. (Beifall von der FDP und René Schneider [SPD]) Frau Kollegin Winkelmann, Sie haben sich auch selbst verraten, als Sie sagten, die Priorisierung erfolge noch. Das zeigt, wie weit Sie beim Hochwasserschutz leider erst sind. Und wie groß die Not der Grünenfraktion ist, wurde daran deutlich, dass die Fraktionsvorsitzende hier ins Rennen geschickt wurde. (Zuruf von Thomas Schnelle [CDU] – Zuruf von den GRÜNEN: Oh!) Frau Kollegin Schäffer, ich kann Ihnen gerne noch mal den Unterschied erklären, ob man eine Aktuelle Stunde beantragt, in der man kurz den Sachverhalt darlegt, oder ob man einen Antrag stellt, in dem man etwas umfangreicher auf das Problem eingeht. Aber es war gerade natürlich auch Ihrer Wahlniederlage geschuldet, dass Sie uns den Vorwurf machen, wir würden nichts zum Klimaschutz beitragen. (Zuruf von den GRÜNEN: Oh! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Auf 5 % wären wir ganz stolz! – Heiterkeit von Norwich Rüße [GRÜNE] und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) – Ja, ich weiß, das tut Ihnen nach dem Wochenende weh. Das kann ich auch verstehen. Wir reden hier und heute in dieser Aktuellen Stunde aber über Klimaanpassungsmaßnahmen. Es war die FDP-Fraktion, die in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit der CDU-Fraktion das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Tun Sie also nicht so, als wäre uns das Thema nicht wichtig und als würden wir es heute hier nur aufbauschen. (Beifall von der FDP – Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE]) Das ist unredlich, was Sie hier tun. (Wibke Brems [GRÜNE]: Das war einfach nur Show!) Und dann kommt Herr Minister Krischer und möchte sich das Lob für ein Verfahren abholen, das 25 Jahre gedauert hat. Das ist viel zu lang; darüber sind wir uns sicherlich alle einig. Ich sage aber auch, dass es in den wenigen Jahren, in denen die FDP an der Regierung beteiligt war, nicht schnell genug gegangen ist. (Lachen von Oliver Krischer, Minister für Um- welt, Naturschutz und Verkehr – Zuruf von Oli- ver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Aha! – Zuruf von Gordan Dudas [SPD]) – Sie können ruhig lachen, Herr Minister. Ich finde das bei dem Thema allerdings falsch. Dafür gelobt werden zu wollen, dass es nach 25 Jahren jetzt zum 12.06.2024 Planfeststellungsverfahren gekommen ist, kann doch nicht die Lösung sein. Sie haben doch deutlich gemacht, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren … Ob in diesem Bereich oder in anderen Bereichen: Es ist mindestens das siebte, achte oder zehnte Mal, dass wir als FDP-Fraktion generell schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren fordern. In diesem Fall ist es genauso wichtig. Unternehmen Sie endlich etwas, damit die Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller werden, und versuchen Sie nicht, sich für ein umgesetztes oder jetzt zur Realisierung kommendes Projekt loben zu lassen. Wenn Sie dieses Tempo in Bezug auf den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen beibehalten und es so weitergehen sollte, Herr Minister, dann werden es fünf verlorene Jahre in Ihrer Regierungszeit gewesen sein. Wir brauchen endlich mehr Tempo bei dem Thema. Der Ministerpräsident ist in den Reihen der CDU anwesend. Herr Ministerpräsident Wüst, Sie haben gesagt: Wir stärken und sanieren Schutzanlagen, und wir investieren weiterhin in den Hochwasserschutz. – Leider müssen wir heute feststellen: Das Gegenteil ist bei dieser Landesregierung der Fall. (Beifall von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Mr. 5 % hat gesprochen! – Zuruf von Andreas Keith [AfD] – Marcel Hafke [FDP]: Hochmut kommt vor dem Fall! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wer hat denn angefangen? – Marcel Hafke [FDP]: Ihr! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Bei dir ist heute intellektuell aber auch nicht viel los! – Zurufe von der SPD: Oh! – Weiterer Zuruf – Andreas Keith [AfD]: Sagt der Bürgermeister der Sachsen!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Astrid Vogelheim das Wort. Bitte sehr.

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Astrid Vogelheim GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der FDP, allein in diesem Jahr haben Sie zusätzlich zu dieser heutigen Aktuellen Stunde fünf Kleine Anfragen zum Thema „Hochwasser“ gestellt. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Echtes Interesse an diesem so wichtigen Thema ist immer willkommen, aber bleiben Sie doch bitte bei den Fakten, und lassen Sie die Polemik aus dem Spiel. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Würden Sie lesen, was das Ministerium bereits als Information zur Verfügung gestellt hat, könnten Sie Landtag sehen, wie ernst wir das Thema Hochwasser nehmen. Keine Frage: In Zeiten der immer schneller voranschreitenden Klimakrise müssen wir auch beim Hochwasserschutz schneller werden. Um eine konsequente Umsetzung des Arbeitsplans zu ermöglichen und den Prozess zu beschleunigen, haben wir genau darum im Nachtragshaushalt 2022 über 100 zusätzliche Stellen für den Hochwasserschutz innerhalb der Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW geschaffen. (Zurufe von Dietmar Brockes [FDP], Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Gordan Dudas [SPD]) Lassen Sie mich auch auf die Fördermittel eingehen. Sie merken an, von den 2018 bis 2023 für den Hochwasserschutz bereitgestellten Mitteln seien nur 25 % abgerufen worden. Erstens fallen vier Jahre davon in die Legislatur, in der Sie mit auf der Regierungsbank saßen. Und zweitens unterschlagen Sie, dass es sich bei diesen Mittel nur um die Mittel des Sonderrahmenplans „Präventiver Hochwasserschutz“ handelt. Die regulären GAK-Mittel sind in den letzten Jahren komplett abgerufen worden. Im Jahr 2023 haben wir den Mittelabruf sogar übererfüllt. Zusätzlich haben wir Landesmittel in erheblichem Umfang für den Hochwasserschutz bereitgestellt. Sprechen wir über diesen Sonderrahmenplan, um den es Ihnen heute geht. Diese Mittel sind nicht überjährig verfügbar, das heißt: Kommt es in der Planungs- oder Genehmigungsphase zu Verzögerungen, können die Mittel nicht fristgerecht abgerufen werden. Sie wissen genauso gut wie ich: Es gibt immer Verzögerungen. Ich möchte an einem Beispiel verdeutlichen, welche Herausforderungen der Umsetzung häufig entgegenwirken. Im heute schon genannten Vorhaben „Worringer Bruch“ wurden bereits vor Jahren Flächen identifiziert, die als Retentionsraum zur Verfügung stehen sollten, um die Hochwassergefahr einzudämmen. Diese Flächen befinden sich in Privateigentum. Einige der Eigentümer waren bereit, zu verkaufen. Einige davon haben eine gute Möglichkeit gesehen, dem privaten Finanzhaushalt einen besonders großen Vermögenszuwachs angedeihen zu lassen. Wieder andere lehnten einen Verkauf ganz ab. Wie Minister Krischer vorhin erwähnt hat, kommen wir hierbei nach Jahren jetzt endlich weiter. Das Eigentumsrecht hat in Deutschland zu Recht einen sehr hohen Stellenwert. Wir leben zum Glück in einem demokratischen Rechtsstaat, der jedem Bürger alle rechtlichen Mittel zur Verfügung stellt, sich gegenüber staatlichen Eingriffen zu schützen. Dieser Prozess lässt sich schwer beschleunigen. Das wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, doch ganz sicher auch nicht. Enteignungen sind in Deutschland und in NRW die Ultima Ratio, also das 12.06.2024 letztmögliche Mittel. Davor sind zum Glück hohe Hürden eingebaut. Ich komme zu den Fördermitteln, um die es hier geht. Sie haben die folgenden Punkte unterschlagen. Erstens. Der Bund kann Ausgabereste ansammeln, und die Mittel können später abgerufen werden. Zweitens. Der Bund hat sich verpflichtet, die Finanzierung dieser Hochwasserschutzmaßnahmen abzusichern. Wenn Sie jetzt nur auf einen Teil dieser Hochwasserfinanzierung hinweisen, bei dem der Mittelabruf tatsächlich schwer zu beeinflussen ist, und den anderen Teil, bei dem es stetig gut läuft, unterschlagen, liegt die Vermutung nahe, dass Sie nur nach Gründen suchen, um eine Kürzung des Bundesprogramms rechtfertigen zu können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Se- bastian Watermeier [SPD]: Das habt ihr selber vorgeschlagen!) Bundesfinanzminister Christian Lindner hat solche Kürzungen bereits ins Gespräch gebracht. Da sage ich Ihnen deutlich: Das lehnen wir ganz klar ab. (Beifall von den GRÜNEN) Wir erwarten, dass der Bund die Verpflichtungen, die er eingegangen ist, einhält und die so wichtige Hochwasserfinanzierung aufrechterhält und absichert. Wer etwas anderes im Sinn hat, hat aus den vielen Hochwasserkatastrophen absolut nichts gelernt. Seien Sie versichert: Die jetzige Landesregierung setzt die höchste Priorität auf den Schutz der Menschen. Deswegen liegt der Schwerpunkt im Moment auch auf dem Neubau und der Sanierung der Deiche. Wenn Sie die politischen Spielchen mal außen vorlassen würden, könnten wir als demokratische Parteien, die wir die Gefahren der Klimakrise anerkennen, gemeinsam für den Schutz der Menschen in diesem Land viel erreichen. Ich werde Ihnen bis zum Ende der Legislatur ausreichend Gelegenheit dazu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun erneut Minister Krischer das Wort. Bitte sehr. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will das mit den Mittelabrufen klarstellen: Wir haben die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“. Damit werden Deiche saniert. Diese Mittel haben wir für Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr zu mehr als 100 % abgerufen. Landtag Das geht im FDP-Antrag völlig durcheinander. Ihr Antrag zielt auf das Sonderprogramm „Präventiver Hochwasserschutz“ ab. Da geht es nur um drei Polder am Rhein, die gemacht werden müssen. Einer ist fertig, und zwar in Monheim. Das ist eben erwähnt worden. Wir haben einen weiteren in Worringen; darauf habe ich hingewiesen. Nachdem dort viele Jahre lang überhaupt nichts passiert ist, wird es dank unserer Aktivitäten jetzt zum Planfeststellungsbeschluss kommen. Das heißt, da geht es endlich voran – 30 Millionen m3, die bei einem 200-jährlichen Hochwasser abgefangen werden können. Das ist das Ergebnis unserer Politik. Ich hoffe, wir haben Sie an unserer Seite, wenn wir schwierige Entscheidungen treffen müssen, damit wir auf diesen Polder zugreifen können, falls der Grunderwerb nicht gelingen sollte. Es wird keine einfache Entscheidung werden, diesen Polder am Ende bewirtschaften zu können. Wir haben einen dritten Polder in Orsoy. Viele vom Niederrhein kennen das. Das ist ein Projekt, das seit vielen Jahren geplant wird. Da hat lange vor meiner Amtszeit allein der Erwerb eines Wasserwerks von kommunaler Seite acht Jahre gedauert. Wir hoffen, dass wir im nächsten oder übernächsten Jahr den Planfeststellungsbeschluss hinkriegen. Die Verfahren sind aber lang, und wenn es zu Verzögerungen beim Mittelabfluss kommt, können wir anders als Baden-Württemberg oder Bayern, die über 40 Projekte haben, nicht hin und her manövrieren, sondern es wird einfach in das nächste Jahr verschoben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie machen hier einen Skandal, wo überhaupt kein Skandal ist. In Nordrhein-Westfalen wird ordnungsgemäße Hochwasserschutzpolitik gemacht. Das möchte ich klarstellen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie sagen, Sie seien nicht darüber informiert worden. Ganz ehrlich: Wir liefern Berichte, wir informieren über die Aktivitäten im Hochwasserschutz. Die bekommen Sie regelmäßig. Zur Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ können Sie die Berichte nachlesen. (Lachen von Dietmar Brockes [FDP] – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) – Herr Brockes, Herr Pfeil, ich empfehle Ihnen einfach mal die Lektüre dessen, was die Bundesregierung dazu vorlegt, was insgesamt gemacht wird. Das würde am Ende dazu führen, dass Sie hier nicht solche Anträge vorlegen, in denen es kunterbunt durcheinandergeht und in denen eigentlich nur versucht wird, aus ein paar Zahlen einen Skandal zu konstruieren, der in Wahrheit gar nicht da ist. 12.06.2024 Aber, meine Damen und Herren, wir haben Aufgaben, und ich will da auch nicht drumherum reden. Ich will noch einmal das Thema „Pegel“ erwähnen. Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen ein Pegelsystem gehabt – ich kann da in der Vergangenheit sprechen –, das eigentlich nicht dem Standard des 21. Jahrhunderts entsprach und das digitalisiert werden musste. Das ist jetzt alles passiert; es findet statt. Jetzt geht es darum, 21 neue Pegel zu bauen. Die Standorte sind identifiziert. Wir werden noch in diesem Jahr sechs dieser Pegel errichten. Es geht voran. Wir treiben den Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen an allen Stellen voran. Aber zur Wahrheit gehört auch: Es gibt viele Konflikte zu lösen. Es gibt viele Altlasten aus der Vergangenheit, die man mit sich herumschleppt. Auch diejenigen, die hier heute so tun, als hätten sie damit nichts zu tun, tragen Verantwortung. Aber damit wird die Landesregierung umgehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Dr. Günther Bergmann erneut das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Günther Bergmann CDU

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Im Sinne des klimaktischen Aufbaus will ich den zweiten Redeteil dazu nutzen, Optimierungsvorschläge zu machen. Aber erst einmal will ich, damit Sie das auch wissen, Herr Brockes, kurz sagen: Der Deichverband Bislich-Landesgrenze hat 25 Maßnahmen. Drei davon sind immer noch in der Bearbeitung, im Plan, vier sind im Verfahren und 17 sind fertiggestellt. Damit Sie sich dort einen Eindruck verschaffen können: Fahren Sie am 6. Juli zum Tag der offenen Tür. Da können Sie sich vor Ort informieren und sich das anschauen. Ansonsten tun Sie es im Internet. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Bei Informationen gibt es nicht nur eine Bringpflicht, sondern auch eine Holpflicht. Dann würde man vielleicht auch etwas dazulernen. Der entscheidende Punkt ist der Flaschenhals der Genehmigung, Planung, Bearbeitung und Bescheidung. Darüber habe ich mit dem Regierungspräsidenten von Düsseldorf, Schürmann, und mit Minister Krischer schon öfter gesprochen. Wie können wir das optimieren? Das Problem sind meiner Meinung nach nicht die Fachleute. Das ist schwierig, aber es wird irgendwann funktionieren, die Fachleute zu akquirieren und in die Bezirksregierungen zu bekommen. Das Problem ist, dass sie da auch bleiben müssen. Der Landtag entscheidende Punkt ist also – und das hat Frau Kahle-Hausmann vorhin richtigerweise gesagt – die Verweildauer der Menschen als Fachleute in den Bezirksregierungen, sodass sie über einen langen Zeitraum hinweg auf die Projekte schauen, sie begleiten und schließlich bescheiden können. Das ist der entscheidende Punkt, daran müssen wir arbeiten. Aber ich will noch ein paar andere Optimierungsmöglichkeiten nennen. Das ist ein Prozess, bei dem wir streiten und hoffentlich zum Ziel, zu einem guten Ergebnis kommen. Das Thema „Stichtagslösungen bei Gutachten“ muss aus meiner Sicht angepackt werden. Es kann nämlich nicht sein, dass irgendetwas wegen technischer Dinge verzögert wird und dass dann alle Gutachten ihre Gültigkeit verlieren und alles wieder von vorne anfängt. Dann kommen wir zu Planungen, die 20 Jahre umfassen. (Beifall von der CDU) Das Gleiche gilt für das Thema „Ausgleichsflächen“. Ich bin der festen Überzeugung, dass Ausgleichsflächen beim Deichbau falsch sind. Es kann nicht sein, dass wir de facto mehr Natur schaffen. Sie wissen, die Aufstandsflächen werden sich, bei 65 m, die wir heute haben, verdoppeln. Wir gehen 70 cm höher als bei den alten Deichen. Wir schaffen im Grunde genommen mehr Natur als bis dato vorhanden war und müssen trotzdem teure Ausgleichsflächen – oftmals landwirtschaftliche Nutzflächen – erwerben, was teuer, zeitintensiv und aus meiner Sicht völlig unnötig ist. (Beifall von der CDU) Der dritte Punkt ist: Wir müssen zu einer besseren Behördenkoordination kommen. Es kann nicht sein, dass irgendeine Behörde bevor ein Planfeststellungsbescheid kommt noch schnell etwas unter Denkmalschutz stellt. Einen Bunker, der im Zweiten Weltkrieg in einen Schrottdeich gebaut worden ist, im Nachhinein unter Denkmalschutz zu stellen und damit die Neumaßnahme zu verhindern, kann nicht richtig sein. Da muss man auch sagen: Leute, der Schutz der Menschen geht vor den Denkmalschutz. Das muss klar und deutlich formuliert werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In Ergänzung zu dem, was Herr Krischer viel besser und viel umfänglicher darstellen kann, möchte ich noch einen Punkt in Bezug auf den Mittelabfluss sagen. Es geht hier ja wild durcheinander. Die GAK-Mittel machen 60 % – das Land gibt 40 % dazu – für die Deichbaumaßnahmen aus. So wird das immer erzählt, und das stimmt auch. Aber in Gänze machen sie nur 80 % der Maßnahmenkosten aus. Die anderen 20 % tragen Leute wie ich. Ich bin Zwangsmitglied in einem Deichverband. 20 % werden über Jahrzehnte von uns bezahlt, 80 % kommen vom Land. Das heißt, die Zwangsmitgliedschaft hat ganz viel damit zu tun, dass die Menschen 12.06.2024 vor Ort ihren Teil dazu beitragen. Ich finde, das sollte man an dieser Stelle auch mal würdigen. Zusammenfassend: Es ist kein guter Versuch der FDP, dem Hochwasserschutz in NRW zu dienen. Der muss schneller werden; darüber sind wir uns alle einig. Wir müssen vielleicht auch vieles im alten Denken beenden. Gerade am Rhein ist es nötig, dass wir mindestens einmal im Jahr etwas an dem technischen Hochwasserschutz tun. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Lena Teschlade das Wort. Bitte sehr.

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Lena Teschlade SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig, dass Hochwasserschutz ein wichtiges Thema ist. Heute in der Debatte ist aber mehrfach der Retentionsraum, der Köln-Worringen betrifft, genannt worden. Das ist mein Wahlkreis, und ich möchte noch etwas für die Menschen aus meinem Wahlkreis sagen. Es ist nämlich mitnichten so, dass zuvor sozusagen einfach die Planung verhindert worden ist, sondern die Planung hat nach wie vor immer noch Defizite. In Worringen ist die Situation immer noch so, dass, wenn der Retentionsraum kommt, die Umgehungsstraße weg sein wird. Das heißt, wenn die Worringer bei Hochwasser den Stadtteil verlassen müssen, müssen sie durch eine Unterführung, die jetzt schon teilweise geflutet ist. Sie würden also in einer Mausefalle sitzen. Deshalb gibt es vor Ort massive Bedenken gegen die Planung des Retentionsraums in dieser Form. An den Debatten bin ich an vielen Stellen beteiligt. Ich kann demnach nur allen empfehlen, sich vielleicht noch einmal ein bisschen intensiver mit dem Thema und der Planung auseinanderzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit schließe ich diese Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 2 Kulturelle Bildung für die Zukunft stärken! Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/9455 Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Heike Wermer das Wort. Bitte sehr.

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Heike Wermer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auf Einladung des Landesverbandes der Musikschulen in NRW habe ich das Familienzentrum am Sedansberg in Wuppertal besucht und mir ein persönliches Bild vom Programm „Kita und Musikschule“ gemacht. Was soll ich sagen? Ich war und bin immer noch begeistert: leuchtende Kinderaugen, engagierte Erzieherinnen und Musikpädagoginnen, strahlende Gesichter von Groß und Klein. Was steckt hinter dem Programm „Kita und Musikschule“? Es ist eine Kooperation zwischen den beiden genannten Einrichtungen, um Kindern einen musikalischen Zugang zu ermöglichen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Es ist aber auch eine Bereicherung in der pädagogischen Arbeit. Kindern wird mit Bewegungsliedern, Tänzen und Abzählreimen das Erlernen der deutschen Sprache erleichtert. Und nebenbei macht das Aufräumen durch das passende Aufräumlied auf einmal auch viel mehr Spaß. So habe ich den Vormittag in Wuppertal erlebt und halte ihn in guter Erinnerung. Mein Erlebnis ist nur ein Beispiel für gelebte kulturelle Bildung. Es gibt aber noch viel mehr erfolgreiche Programme. Wer kennt zum Beispiel nicht JeKits „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen". Wem von Ihnen ist der Kulturrucksack NRW fremd? Wer von Ihnen hat noch nie etwas vom Programm „Kultur und Schule“ gehört? Das alles sind jetzt nur ein paar Beispiele für herausragende Programme der kulturellen Bildung. Es gibt aber noch einige mehr. Warum spreche ich das alles hier und jetzt an? Mit unserem vorliegenden Antrag wollen wir von CDU, Grünen, SPD und FDP fraktionsübergreifend das Thema „Kulturelle Bildung“ anpacken. Wir sind uns einig, dass wir an die wirklich gute Arbeit des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft anknüpfen und jetzt auch parlamentarisch das Thema begleiten wollen. Kulturelle Bildung ist für mich ein immens wichtiger Schwerpunkt der Kulturpolitik. Deshalb ist der Antrag heute auch als Auftakt bzw. Einstieg in das Thema zu verstehen. Es werden weitere folgen. Wir alle schätzen, dass unsere Kultur in NRW vielfältig ist und verbindet. Es braucht aber hin und wieder einen Wink mit dem Zaunpfahl, damit wir uns auch mit ihr auseinandersetzen. Wie weckt man Interesse für Kunst und Kultur? Am besten, indem wir schon früh Kinder und Jugendliche dafür begeistern. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und An- dreas Bialas [SPD]) 12.06.2024 Wir wollen, dass kulturelle Bildung alle in unserer Gesellschaft anspricht, und zwar bestenfalls lebenslang. Die größte Chance dafür besteht darin, im Kindes- und Jugendalter die Neugier auf Kunst und Kultur zu wecken. Wir sorgen deshalb dafür, dass Kindern unabhängig von der finanziellen Ausstattung des Elternhauses die Tür zu unserer Kulturlandschaft offensteht. Beispiele dafür sind die genannten Programme „JeKits“ und „Kulturrucksack NRW“. Dafür stehen allein im Haushalt 2024 insgesamt mehr 22 Millionen Euro bereit. Am besten gelingen die Angebote dort, wo Kultursowie Bildungseinrichtungen, Künstlerinnen und Künstler, durch ehrenamtliches Engagement getragene Vereine, kommunale Verwaltung, Schule, Jugend und Soziales zusammenarbeiten. Es soll nicht jeder sein eigenes Süppchen kochen müssen. In Kooperation lässt sich manches einfacher umsetzen. Daher beauftragen wir die Landesregierung, die bisherigen geförderten Programme kultureller Bildung zu überprüfen, damit Kindertagesstätten, Schulen, Künstlerinnen und Künstler sowie kulturelle Institutionen noch besser zusammenarbeiten können. Kulturelle Bildung ist jedoch nicht nur auf die frühkindliche und schulische Bildung beschränkt. Sie muss lebenslanges Lernen umfassen und Menschen jeden Alters ansprechen. So erreichen wir am Ende nicht nur ein gesteigertes Interesse für Kunst und Kultur, sondern tragen dazu bei, dass unsere vielfältige Gemeinschaft aufblüht. In der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur, egal in welchem Alter, welcher Herkunft oder was auch immer, kann der Mensch sich mit sich selbst und seiner Umgebung auseinandersetzen, sich kreativ ausprobieren und dabei so viel mehr über sich und seine Mitmenschen lernen. Lassen Sie uns heute den Auftakt dazu starten. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Andreas Bialas das Wort, bitte sehr.

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Andreas Bialas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist immer gut, über Kultur zu reden, und besonders gut ist es, wenn es zur Primetime im Plenum geschieht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass der Staat die Vermittlung von Kunst und Kultur als eine eigene Aufgabe begreift und dementsprechend auch Landtag bezahlt, ist, weltweit gesehen, keine Selbstverständlichkeit. Zahlreiche Staaten tun genau das nicht. Die Frage ist: Warum tun wir es dann? Weil wir getragen sind von der Überzeugung, dass sowohl Bildung als auch die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur zu etwas Wichtigem beitragen, nämlich erstens zu der Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen und zweitens zu der Entwicklung hin zu einer gerechteren, humaneren und solidarischen Gesellschaft freier Individuen. Wenn das so ist, schließt sich daran zwingend die Forderung an, dass die Angebote der Bildung und der Kunst jedem möglichst zugänglich sind oder werden, dass sie also Arrangements aufweisen, die die Türen für möglichst viele weit öffnen. Darum treiben uns insbesondere die Fragen nach Teilhabe an Bildung, an Kunst und Kultur und an Gesellschaft um. In diesem Lichte ist ein gemeinsames Nachdenken, Planen und auch Operationalisieren von Angeboten der kulturellen Bildung sehr zu begrüßen. Lassen Sie mich das gleich auch mit einem Appell verbinden. Gerade wenn die Zeiten schwerer werden, die Gelder knapper sind oder zu werden drohen, spart man niemals an der Kultur, und beim Sport auch nicht. Denn das sind starke Bollwerke unserer Gemeinschaft. (Beifall von der SPD) Ich danke Heike Wermer, dass sie die Initiative ergriffen und einen textlichen und damit auch inhaltlichen Aufschlag für diesen Antrag hier gemacht hat. Herzlichen Dank. Was ist kulturelle Bildung? Und warum ist sie so wichtig? Neben den bedeutsamen Punkten, zum Beispiel der rezeptiven Beschäftigung mit kulturellen Inhalten und somit der Zuwendung zu bestehenden Kunstangeboten, zählen dazu auch der leicht gangbare Zugang zu diesen Angeboten, aber auch das Erlernen von Techniken, zum Beispiel das Lernen von Instrumenten. Weiterhin geht es um Erlangung von Reflexionsmöglichkeiten auf dem Weg zu Emanzipation und Mündigkeit oder auch um die Nachwuchsgewinnung sowie – auch das darf Kunst und Kultur – die Unterhaltung und das Vergnügen als auch um das Erlernen eines guten Miteinander. Es ist aber auch das so enorm wichtige Erlernen eines grundlegenden Verständnisses von sich selbst, von den anderen und von der Welt durch das Kennenlernen von verschiedensten Sichtweisen, dargeboten in ästhetischer Art und Weise. Es ist auch das Kennenlernen unserer Narrative, und es ist das Erlernen eines kulturellen Grundbestecks, nicht zuletzt das Lesenlernen. Für mich ist die kulturelle Bildung eine grundlegende stärkere Ausrichtung hin auf die Interessenssphären und Lebensrealtäten von Menschen, im Besonderen von Kindern und Jugendlichen. 12.06.2024 Bei aller so wichtigen Freiheit der Kunst: Bei der kulturellen Bildung steht der Mensch im Mittelpunkt. Daher ist es wichtig, sich in mehreren Schritten zunächst klar zu werden, was für uns kulturelle Bildung ist und sein soll. Wir müssen also klären, was wir an Forderungen haben und an Hoffnungen auf sie werfen – was sind die Ziele? –, schauen, was bereits stattfindet, also welche konkreten Angebote in welchen Handlungsfeldern bereits bestehen – hier ist Nordrhein-Westfalen in der Tat nicht schlecht aufgestellt; es gibt viele gute Sachen –, schauen, ob die Förderprogramme, Institutionen und Projekte greifen, noch Bedarfe haben, möglicherweise geändert oder ergänzt werden müssen – es soll also immer noch besser werden. Und wir müssen klären, welche Partner uns welche Handlungsnotwendigkeiten bespielen können, klären, welche Rahmenbedingungen es zum Beispiel in der Lehre bedarf, aufklären, wie es mit anderweitigen Partnern aussieht, zum Beispiel mit den Schulen. Ich nehme an, dass Kollegin Gebauer dazu gleich noch ausführen wird. Der Antrag ist – Heike Wermer hat es gesagt – kein verabschiedetes Gesamtkonzept der kulturellen Bildung. Er soll der allgemeine Auftakt für einen gemeinsamen Prozess sein, um die kulturelle Bildung in unserem NRW zu sichern, zu stärken, sie als einen Schwerpunkt zu benennen, um dann Schritt für Schritt in den Handlungsfeldern konkretere Forderungen zu erarbeiten und sie insgesamt weiterzuentwickeln. Ich freue mich darauf. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollege Frank Jablonski hat nun das Wort für die Fraktion der Grünen, bitte sehr.

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Frank Jablonski GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zunächst möchte ich betonen, dass es sich hier um einen interfraktionellen Antrag der demokratischen Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP handelt. Wir haben diesen Antrag gemeinsam in den letzten Monaten entwickelt. Ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken. „Der wahre Sinn der Kunst liegt nicht darin, schöne Objekte zu schaffen. Es ist vielmehr eine Methode, um zu verstehen. Ein Weg, die Welt zu durchdringen und den eigenen Platz zu finden.“ Das sagt der Schriftstellern Paul Auster und fasst damit die Grundidee von kultureller Bildung zusammen: Sie ermöglicht erst die persönliche und soziale Entwicklung und befähigt Menschen dazu, ihre individuelle Identität zu reflektieren und die Welt aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Landtag Oder, um es anders zu sagen: Bildung ist die subjektive Seite von Kultur, während Kultur die objektive Seite von Bildung ist. Aber damit ist kulturelle Bildung ein zentraler Bestandteil von Bildung genau wie von Teilhabe, Aushandlungsprozessen und dem Aushalten von anderen Perspektiven. Damit leistet kulturelle Bildung einen unverzichtbaren Beitrag zu einer weltoffenen Gesellschaft, die andere Sichtweisen nicht nur toleriert, sondern begrüßt und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht. Kultur ist extrem heterogen, und auch die Teilbereiche, die Sparten in der kulturellen Bildung, sind es. Deshalb möchte ich betonen, dass dieser hier vorliegende Antrag ein deutliches Bekenntnis der demokratischen Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalens zur kulturellen Bildung darstellt. Dieser Antrag ist kein fertiges Konzept für die Maßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung. Wir werden uns in den nächsten Monaten die Sparten der kulturellen Bildung sehr genau anschauen und auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Maßnahmen vorschlagen. Hier und heute bin ich froh darüber, dass wir ein zentrales Projekt unseres schwarz-grünen Koalitionsvertrages gemeinsam umsetzen. Es ist bereits auf einige Programme, die in Kitas und Schulen stattfinden – das Programm „Kita und Musikschule“, das Landesprogramm „Kultur und Schule“, das Programm „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ oder die KulturScouts –, hingewiesen worden. Wir stehen hinter diesen Programmen, und wir werden sie fortführen. Gleichzeitig möchte ich ausdrücklich betonen, dass sich unser Verständnis von kultureller Bildung nicht auf Kinder und Jugendliche und nicht nur auf Schule bezieht. Ganz im Gegenteil: Es geht um die breite kulturelle Teilhabe aller Menschen, unabhängig vom Alter, der Herkunft, dem Geschlecht und der sozialen Lage. Sie soll, wie es auch in unserem Antrag heißt, alle in unserer Gesellschaft ansprechen und ist Bestandteil eines lebenslangen Lernens. Das Spektrum der Zielgruppen sollte so breit wie möglich aufgestellt werden. Alle Angebote kultureller Bildung müssen sowohl integrativ als auch inklusiv sein. Sie sehen, dass wir kulturelle Bildung sehr umfassend definieren und die Menschen in all ihrer Vielfalt im Blick haben. Das ist uns als Grünen extrem wichtig, und das ist auch genau das, was gesellschaftliches Miteinander fördert. Das ist unserer Meinung nach gerade in diesen Zeiten ein unschätzbar hohes Gut. Lassen Sie uns als Demokratinnen und Demokraten das gesellschaftliche Miteinander, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und fördern – mit vielen verschiedenen Maßnahmen wie diesem interfrak-12.06.2024 tionellen Antrag zur kulturellen Bildung heute. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Yvonne Gebauer das Wort. – Bitte sehr.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ähnlich wir kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher ticken, können Sie daran erkennen, dass mein Eingangszitat hier gerade eben schon Einzug gefunden hat. (Heiterkeit) Lieber Herr Jablonski, herzlichen Dank, Sie haben mir den Einstieg vorweggenommen. Das soll aber meine Rede nicht schmälern, sondern das unterstützen, was meine Vorrednerinnen und Vorredner auch schon gesagt haben, nämlich dass die kulturelle Bildung Zugang zur kulturellen Teilhabe schafft und uns Menschen befähigt, am künstlerisch-kulturellen Geschehen unserer Gesellschaft, aber auch anderer Gesellschaften zu partizipieren. Wenn wir über die Chancen sprechen, die mit der kulturellen Bildung ohne Zweifel verbunden sind, dann mag die kulturelle Bildung manchem mitunter wie ein Allheilmittel für unsere Gesellschaft vorkommen – und ein Stück weit ist das auch so. Denn – auch das wurde schon gesagt – die kulturelle Bildung stärkt die Identitätsbildung, die kritische Reflexion. Sie fördert die persönliche und soziale Entwicklung und damit auch unseren so wichtigen sozialen Zusammenhalt. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben über das Wie schon ausgeführt und auch die verschiedenen Programme erwähnt, die bereits Einzug in unsere Kitas und Schulen, aber auch in andere Institutionen gefunden haben. Damit haben wir sicher ein gutes Fundament, auf dem wir zwingend weiter aufbauen müssen. Denn um die kulturelle Bildung zu einem nachhaltigen Erfolgsmodell bei uns in Nordrhein-Westfalen zu machen, muss sie inner- und außerhalb von Schule einen festen Platz bekommen bzw. behalten, und zwar flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen. Herr Bialas hat das Thema „Schule“ schon angesprochen, das mir besonders am Herzen liegt. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 ist jetzt der zwingend richtige Zeitpunkt, um alle offenen Ganztagschulen zu einem Ort der kulturellen Landtag Bildung zu machen, und zwar nicht nach dem Zufallsprinzip oder dem Prinzip der Hoffnung, sondern verpflichtend, nachhaltig, qualitativ anspruchsvoll, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Denn – auch das wissen wir – es reicht nicht, Förderprogramme einmal aus der Taufe zu heben und sie anschließend sich selbst zu überlassen. Das kann gutgehen, aber es muss nicht gutgehen. Das sollte auch der Auftrag sein, den wir hier und heute fraktionsübergreifend mit dem vorliegenden Antrag und seiner Verabschiedung an die Landesregierung geben. Meine Damen und Herren, für uns Freie Demokraten hat die kulturelle Bildung in jeder und für jede Generation als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe seit jeher einen besonderen Stellenwert. Dieser Stellenwert hat in Zeiten von Corona gelitten. Nun gilt es, der kulturellen Bildung im Nachgang ihren Stellenwert wieder vollständig zurückzugeben. Die Aufholjagd nach den Monaten ohne kulturelle Begegnungen, ohne die Begeisterung für Tanz, Musik und Darstellende Künste durch Künstlerinnen und Künstler hat schon längst begonnen; das ist richtig. Sie ist aber noch lange nicht zu Ende. Auf Strecke zeigt sie uns sehr deutlich, wie wichtig weitere Anstrengungen beim ästhetischen und sozialen Lernen sind. Zum vorliegenden Antrag darf man sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Hoffen wir, dass sich unsere richtigen Anstrengungen hinsichtlich einer gemeinsamen Linie zur Förderung der kulturellen Bildung für Jung und Alt im Sinne eines starken Zusammenhalts unserer Gesellschaft auch auszahlen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Beucker das Wort, bitte sehr.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Nun also ein erneuter gemeinsamer Antrag der Parteien, die in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik in wechselnden Konstellationen regieren und somit für den Ist-Zustand des Landes verantwortlich sind. Sie alle wollen erneut die kulturelle Bildung für die Zukunft stärken und äußern dies in idealistischen Beschreibungen und daraus abgeleiteten hoffnungsvollen Forderungen. Man fragt sich, wieso Sie diesen Antrag gerade jetzt vorlegen. Tun Sie dies nur zu Ihrer Selbstvergewisserung oder sehen Sie die kulturelle Bildung in Gefahr? Haben die aktuellen Berichte über die Zustände an einigen Schulen Sie aufgeschreckt? Es 12.06.2024 gibt da ja Entwicklungen, die einfach nur fassungslos machen und zu denen der Innenminister sagte, sie seien keine Einzelfälle; das gäbe es an vielen Schulen. Das sind allesamt Folgen Ihrer Politik, die Sie zu verantworten haben und niemand sonst. Dem soll jetzt durch eine haushaltsneutrale Evaluierung der laufenden und geforderten Programme der kulturellen Bildung entgegengewirkt werden. Dazu ist der Antragstext reich an schönen Formulierungen, die aber ein wenig so klingen, als ginge es um Gesellschaft und Schule im Westdeutschland des Jahres 1978. Es erinnert auch an den von der SPD in den Kulturausschuss eingebrachten und dann mangels Resonanz zurückgezogenen Antrag zu Jugendtheater in den Schulen. Wir hatten dazu in der Anhörung einige Fragen gestellt, so zum Beispiel: Welche Auswirkungen könnte emanzipatorisches Jugendtheater auf die familiäre Situation von Kindern und Jugendlichen aus autoritären oder strenggläubigen Familien haben? – Wir erhielten idealistische Antworten bezüglich Selbstbestimmung und Demokratiefreundlichkeit. Obwohl das Jugendtheater hier nicht direkt erwähnt wird, haben die Absichten des SPD-Antrags, also sogenanntes Empowerment und Demokratiebildung, nach interfraktionellen Gesprächen offensichtlich Eingang in diesen Antrag gefunden. Natürlich unterstützen wir Selbstbestimmung und Demokratiefreundlichkeit. Wir bleiben aber Realisten und verklären die Wirklichkeit nicht. Um aus dem ersten Dreigroschenfinale aus Bertolt Brechts Dreigroschenoper zu zitieren: „Doch die Verhältnisse, sie sind nicht so!“ Die Vernachlässigung von Kunst und Kultur an den Schulen in NRW und der Ausfall von Stunden ist spätestens seit den 60er Jahren bekannt. Es stellen sich daher einige Fragen: Wie soll kulturelle Bildung in Schulen gestärkt werden, in denen es eine weiterhin steigende Zahl von Schülern gibt, die die Unterrichtssprache nicht beherrschen? Wie soll kulturelle Bildung in Schulen gestärkt werden, in denen weibliche Lehrkräfte von Teilen der männlichen Schülerschaft nicht als Autorität anerkannt werden? Wie soll kulturelle Bildung in Schulen gestärkt werden, in denen schariakonformes Verhalten und die Einführung des Kalifats gefordert werden? Diese und andere Fragen müssen sich die Antragsteller stellen und überlegen, ob sie ihre Politik nicht endlich den Gegebenheiten anpassen oder lieber in Realitätsverweigerung und Desideraten verharren wollen. (Heike Wermer [CDU]: Sie haben nichts ver- standen!) Das ist das Problem der kulturellen Integration. In was wollen Sie integrieren, wenn das von vornherein diffus bleibt? Vorrang sollte doch die Aneignung der Kultur der hergebrachten Mehrheitsgesellschaft in NRW haben – nach Goethe: Was du ererbt von deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen. Landtag Danach kann man darangehen, sich mit Modalitäten und Diversitäten zu beschäftigen, jedenfalls aber nicht mit Intersektionalitäten. Das kulturelle Ich wird eben nicht durch Diskriminierung in allen möglichen überlappenden Richtungen definiert. Jeder wird auf die eine oder andere Weise benachteiligt: im Leben, in der Liebe, bei der Verteilung von Begabungen, wo auch immer. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU] – Frank Jablonski [GRÜNE]: Ja!) Es macht aber gerade das kulturelle Ich aus, das „hinter sich“ und „sich“ eben nicht davon bestimmen zu lassen. Sofern aber gemeint sein soll, dass jeder kulturell berücksichtigt wird, wird das schon durch das Stichwort „Inklusion“ abgedeckt, jedenfalls nach der Definition der Aktion Mensch. Wir wünschen Ihnen, dass die meisten in Ihrem Antrag festgehaltenen Ziele und Vorgehensweisen zur Stärkung der kulturellen Bildung führen, bleiben aber angesichts des Ist-Zustands der Gesellschaft skeptisch, ob dies möglich sein wird. Im Grunde genommen verrät der Antrag nämlich dieselbe Realitätsblindheit, die Sie alle auf den meisten anderen Politikfeldern auch beweisen. Wir stimmen dem Antrag gleichwohl zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD – Zuruf von Kirsten Stich [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Brandes das Wort. Bitte sehr.

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Ina Brandes

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon lustig, dass Sie uns vorwerfen, dass wir 1978 steckengeblieben wären, und Sie sind es selber 1933. (Heiterkeit und anhaltender Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Andreas Keith [AfD]: Sie sollten sich dafür schämen, dass Sie diese Zeit hier anführen! – Zuruf von Christian Loose [AfD] – Zurufe von der SPD – Andreas Keith [AfD]: Sie sollten sich schämen! Unglaublich!) Aber gut, nun möchte ich allen demokratischen Fraktionen in diesem Haus sehr herzlich für diesen Auftakt zu einer längerfristig und vor allen Dingen sehr gründlich angelegten Debatte über die kulturelle Bildung in Nordrhein-Westfalen danken. Ich finde es sehr gut und sehr richtig, dass wir uns in den nächsten Monaten gemeinsam damit beschäftigen werden. Es ist schon viel Gutes und viel Richtiges über den Stellenwert kultureller Bildung gesagt worden. Für 12.06.2024 mich ist sie tatsächlich einer der Schwerpunkte von Kulturpolitik, weil sie der Auftakt für Teilhabe an kulturellem Leben und damit an gesellschaftlichem Leben insgesamt ist. Es muss in der Kulturpolitik unser Ziel sein, dass wir allen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen leben, ein Angebot machen, an unserem kulturellen Leben teilzuhaben. Das beginnt im Kindes- und Jugendalter. Ich bin fest davon überzeugt: Wer mit 13 noch nie im Theater war, fängt mit 33 nicht plötzlich an und geht dahin. (Beifall von der CDU) Wer in der Schule nicht im Chor gesungen hat, entscheidet sich mit 18, 19, 20 nicht, Sängerin oder Sänger zu werden. All diese Voraussetzungen für die Teilhabe an einem interessanten, erfüllten und kulturell anspruchsvollen Leben werden im Kinder- und Jugendalter gelegt. Dabei beschäftigen wir uns in der kulturellen Bildung natürlich in der Tat nicht nur mit Kindern und Jugendlichen. Das Thema ist in Nordrhein-Westfalen schon lange sehr wichtig und auch parteiübergreifend immer wichtig gewesen. Wir geben inzwischen fast 40 Millionen Euro im Jahr für kulturelle Bildung aus, davon fast 18 Millionen Euro allein für JeKits. Das ist damit das größte und aus meiner Perspektive auch erfolgreichste Programm der kulturellen Bildung in Deutschland. (Beifall von der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Wir haben viel erreicht. Ich glaube aber trotzdem, dass wir noch viel zu tun haben. Deswegen ist es gut, dass wir uns jetzt Zeit nehmen, diese Themen miteinander zu besprechen. Es geht um die Fragen der Nachhaltigkeit – Wie wirksam sind die Programme, die wir in der kulturellen Bildung haben, auf Dauer? –, der Integration in einer immer diverser werdenden Gesellschaft, der Digitalität und darum, wie wir zum Beispiel künstliche Intelligenz in der kulturellen Bildung nutzen können. Das schafft aus meiner Sicht sehr vielfältige Möglichkeiten. Es geht aber natürlich auch um die Frage, welche Aufgabe Kultur im Offenen Ganztag wahrnehmen wird. Wir fördern bereits einige Projekte in diesem Zusammenhang und arbeiten auch einen Fragenkatalog heraus: Was sind die Best Practices? Was funktioniert vor Ort in unseren Grundschulen wirklich gut, und was ist ab 2026 tatsächlich auch flächendeckend übertragbar? Ich glaube, dass wir in diesem Bereich viel miteinander beraten werden, viele Expertinnen und Experten hören und aus den Beiträgen viel werden lernen können. Ich bin mir bei diesem sehr konstruktiven und sehr einmütigen Verständnis dafür, welchen großen Stellenwert kulturelle Bildung hat, sicher, dass wir gemeinsam zu sehr guten Ergebnissen im Sinne der Landtag Kultur in Nordrhein-Westfalen kommen werden. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, Marcel Hafke [FDP] und Henning Höne [FDP])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/9455 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen? Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9455 angenommen. Wir kommen zu: 3 Für einen besseren Start in den Arbeitstag: Modernisierte P+R-Anlagen in ganz Nordrhein-Westfalen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9460 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragsstellende Fraktion der SPD dem Abgeordnetenkollegen Herrn Dudas das Wort.

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Gordan Dudas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Trotz der Zunahme von Homeoffice ist der Weg zur Arbeit für viele Menschen auch weiterhin ein tägliches Ritual – wenn man das so sagen darf –, das zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Pkw oder mit Bus und Bahn zurückgelegt wird. Dabei spielen bei längeren Distanzen vor allem ÖPNV und SPNV sowie der eigene Pkw eine große Rolle. Doch wir kennen das: Der Umstieg vom Bus in die Bahn oder umgekehrt ist ein Problem, wenn die Taktung gering ist, die Wartezeiten lang sind oder durch Verspätungen der Anschluss verpasst wird. Als Pendler stehen wir zu den Stoßzeiten während der Fahrt mit dem Auto in die Nachbarstadt in der Regel im Stau. Nein, so sieht sicherlich kein guter Start in den Tag aus, ganz besonders nicht für diejenigen, die häufig aus kleineren Städten und Gemeinden in die Ballungszentren zur Arbeit pendeln und eben nicht schon vor der Haustür eine Haltestelle haben. Für eine Entzerrung und eine entspanntere Anreise kann daher der Umstieg vom Auto auf die Bahn an Park-and-Ride-Plätzen sorgen. Denn jedes Auto, 12.06.2024 das nicht in die Stadt einfährt, sorgt für geringere Verkehrsbelastung und damit auch für weniger Stau. Ja, es könnte für viele Menschen so einfach sein. Die Park-and-Ride-Anlagen müssen erreichbar und attraktiv, freie Parkplätze vorhanden sowie Sicherheit und Sauberkeit gewährleistet sein, damit das Auto oder das Fahrrad mit gutem Gefühl stehen gelassen werden kann. Das ist aber eben nicht immer der Fall. Auch viele weitere Aspekte müssen sichergestellt sein. Angefangen bei der Barrierefreiheit, Fahrradboxen für Umsteiger, Regenschutz und digitale Informationsangebote in Echtzeit zur Verfügbarkeit von Plätzen – all das sind wichtige Bausteine, die heute eben nicht überall verfügbar sind. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch viele von uns sind auf eine Anreise mit Bus und Bahn oder Pkw angewiesen, zumindest dann, wenn es in den Landtag geht. Natürlich kann ich jetzt keine spontane Umfrage im Plenarsaal dazu durchführen, wer heute Morgen mit dem Auto zu einem Park-and-Ride-Platz gefahren und dort in die Bahn umgestiegen ist. Vermutlich wird es jedoch nicht die Mehrheit gewesen sein; ich kann es für mich jedenfalls ausschließen. So geht es vielen Menschen im Land – auch denen, die grundsätzlich gerne auf die Bahn umsteigen würden. Warum ist das so? Bereits 2019 hat der ADAC einen Test durchgeführt und die Park-and-Ride-Plätze nach festen Kriterien getestet. Der ACE hat erst 2023, also im vergangenen Jahr, ebenfalls zahlreiche Park-and-Ride-Plätze gerade auch in NRW auf Herz und Nieren geprüft. Dabei ist rund ein Viertel der Park-and-Ride-Plätze durchgefallen. Zudem sind die Plätze recht unterschiedlich ausgestaltet und bedienen nicht immer das Sicherheitsbedürfnis vieler Menschen – kein Wunder also, dass viele von uns trotz der Ersparnis von Zeit und Geld Park-and-Ride-Plätze nicht zum Umstieg nutzen. Wenn wir von einer Verkehrswende sprechen, dann dürfen wir dabei nicht allein auf die statische Mobilität mit einem Verkehrsmittel schauen, sondern flexible Angebote ermöglichen, mit denen Menschen von A nach B fahren wollen. Nur so kann die Verkehrswende gelingen und Akzeptanz geschaffen werden. Wir müssen daher endlich einheitliche Standards definieren, die für Park-and-Ride-Anlagen in NRW mindestens erfüllt sein müssen. Ebenso müssen für passgenaue Lösungen auch die Verknüpfungen mit Mobilstationen vorangetrieben werden. Wo immer es geht, müssen Fahrradboxen für diejenigen vorhanden sein, die vom Rad auf die Bahn umsteigen wollen, und es müssen in einer fortschrittlichen Welt digitale Angebote bestehen, die die Verfügbarkeit und Auslastung der Anlagen vor und während der Anreise ausweisen. Wir haben hierzu vor knapp drei Monaten eine informative Anhörung gehabt, bei der viel Sachverstand Landtag eingeflossen ist. Neben der Notwendigkeit gut ausgebauter und sicherer Park-and-ride-Anlagen ist dabei deutlich geworden, dass man abhängig von Standort und Trägerschaft verschiedene Herangehensweisen wählen kann, um hier Verbesserungen zu schaffen. Ich lade Sie daher ein, dass wir bei den anstehenden Beratungen konstruktiv und gemeinsam nach Lösungen suchen. Wir als SPD haben heute hier einen ersten Aufschlag gemacht und hoffen, damit einen Impuls gesetzt zu haben, der nicht das letzte Wort sein soll. Für weitere Anregungen und gute Ideen Ihrerseits sind wir offen und auch dankbar. Vielleicht gelingt es uns ja, gemeinsam ein Konzept für die Zukunft der Park-and-ride-Parkplätze in NRW zu entwickeln. Ich freue mich daher auf die Beratungen im Ausschuss. Lassen Sie uns zusammen dafür sorgen, dass der Start in den Arbeitstag für viele Menschen in NRW besser wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Wendland.

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Simone Wendland CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März 2024 hatten wir im Verkehrsausschuss eine Anhörung zu der Frage, welche Rolle Park-and-ride-Plätze für die Verkehrswende spielen. Sie fand auf Antrag der SPD statt. Sie waren auch bei der Anhörung vertreten. Das habe ich noch einmal nachgeprüft, nachdem ich Ihren Antrag gelesen hatte. Was ich aber nicht überprüfen konnte, war, ob Sie auch zugehört haben. Daran habe ich erhebliche Zweifel. Es beginnt schon bei Ihrer Einschätzung, dass Parkand-ride-Plätze eine entscheidende Rolle für die Förderung des ÖPNV und die Reduzierung des Individualverkehrs seien. Dazu hat sich der VCD schriftlich wie folgt eingelassen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „P+R kann strukturell nur einen kleinen Beitrag zur Verkehrswende leisten.“ Weiter geht es mit Ihrer Interpretation der Untersuchung der Park-and-ride-Plätze durch den ACE, bei dem ein Viertel der Anlagen durchgefallen sei. In NRW waren es genau 19 %. Aber ich vermute einmal, dass Sie aktuell Gründe haben, Zahlen schönzureden und deshalb so großzügig aufrunden. Nun leiten Sie aus dem Ergebnis ab, dass die Parkand-ride-Plätze vor allem qualitativ verbessert werden müssen. Sähe man sich aber die Untersuchung genauer an und hätte man dem ACE-Vertreter in der 12.06.2024 Anhörung zugehört, würde man feststellen, dass die Park-and-ride-Plätze durchgefallen sind, weil sie nur mit einem äußerst rudimentären oder sogar gar keinem ÖPNV-Angebot verbunden sind. In bester sozialdemokratischer Manier fordern Sie nämlich, dass die Park-and-ride-Anlagen in NRW nach einheitlich definierten Mindeststandards ausgebaut und modernisiert werden sollen. Die weitaus meisten Park-and-ride-Anlagen gehören den Kommunen, der Rest den Verkehrsträgern. Ihnen sollen wir jetzt also Vorgaben machen? Na, die werden sich freuen! Und wie sich das mit den parteiübergreifend vertretenen Forderungen nach weniger Bürokratie verträgt, bleibt wohl Ihr Geheimnis. Einmal ganz davon abgesehen: In der Sache macht es keinen Sinn. Denn Sie haben ja in einem Punkt recht: Die Park-and-ride-Parkplätze in NRW sind total unterschiedlich. Das hat aber auch seinen Grund: In den Großstädten liegen sie eher am Stadtrand, in den kleineren Städten meist in Bahnhofsnähe, und die einen richten sich an Berufspendler, die anderen an Einkaufskunden. Das ist eben sehr unterschiedlich. Man darf nicht alle über einen Kamm scheren. Das sollte man zumindest nicht tun. Weil das so ist, sind die Ausstattungen so unterschiedlich, aber auch die Bedarfe an Ausstattung und als Konsequenz daraus sogar die jeweiligen Finanzierungsmodelle. Denn es ist ja völlig klar: Je besser die Ausstattung der Park-and-ride-Plätze ist, je mehr Standards, je mehr Komfort, desto teurer ist die Anlage auch. Je nach Zielgruppe wird man das durch eine Bewirtschaftung oder Nutzungsentgelte finanzieren können – oder eben nicht. Man wird also vor Ort jeweils genau und individuell schauen müssen, was sinnvoll und leistbar ist und wen man mit diesem Park-and-ride-Angebot ansprechen will und erreichen will. Denn der VCD hat es ja richtigerweise vorgerechnet: Wenn ein simpler Stellplatz realistisch 10.000 Euro kostet, ist das angesichts der Zahl der ÖPNV-Fahrgäste, die man damit erreichen kann, nun wirklich kein Musterbeispiel an Effizienz. Jedenfalls müsste man sich fragen, ob das Geld nicht viel besser in der ÖPNV-Infrastruktur investiert wäre. Das kann man aber nur vor Ort abwägen und entscheiden – und eben nicht hier. Das Land leistet jedenfalls bereits seinen Beitrag. Ein Großteil der Anlagen wurde und wird über das ÖPNV-Gesetz gefördert. Ein wichtiger Baustein sind aber auch die Regionalisierungsmittel des Bundes, die sich leider Anfang dieses Jahres auf der Streichliste wiederfanden, auf die sich die Ampelkoalition geeinigt hatte, um doch noch einen verfassungskonformen Bundeshaushalt verabschieden zu können. Landtag Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, 1.000 neue Mobilstationen zu fördern. Das ist ein zukunftsweisender Ansatz. Die Verknüpfung möglichst vieler verschiedener Verkehrsangebote, aus denen die Nutzer je nach Bedarf individuell und flexibel auswählen können, ist doch genau das, was dem Lebensgefühl und den Ansprüchen der Menschen an Mobilität entspricht. Das schließt eine Erweiterung und Aufwertung der Park-and-ride-Plätze per se natürlich nicht aus, ist aber bei der Verkehrswende der erfolgversprechendere und effizientere Ansatz. Zum Abschluss will ich noch einmal auf die ACE-Untersuchung eingehen. 19 % Durchfallquote in NRW: Das ist nicht toll, im Vergleich der Bundesländer aber auch nicht so schlecht. Fünf Bundesländer stehen besser da, zehn schlechter. Ganz düster sieht es da aus, wo Ihre Parteifreunde schon lange Verantwortung tragen: Niedersachsen liegt bei 34 %, Rheinland-Pfalz bei 36 %. Da ist es doch besser, wenn wir hier unsere bisherige Politik fortsetzen und nicht unnötig bürokratisieren und komplizieren. Wir können sehr gerne im Ausschuss weiter darüber diskutieren. Darum stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Postma.

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Laura Postma GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ausreichend sichere, moderne Park-and-ride-Anlagen in ganz NRW: Welche Pendlerin, welcher Pendler wünscht sich das nicht? Bei der Frage einfacher Wegstrecken und nahtloser Mobilität spielen diese Verkehrsknotenpunkte nun einmal eine entscheidende Rolle. Finde ich mit meinem Auto zügig einen Parkplatz, um in den Zug umzusteigen? Kann ich mein Fahrrad sicher abstellen, um dann weiter mit dem Bus zu kommen? Oder finde ich an meinem Ankunftsort Bikesharing oder auch E-Scooter, die dort bereitstehen, um die letzten Meter zurücklegen zu können? All diese Fragen entscheiden mit darüber, ob Menschen zum Beispiel ihren täglichen Weg zur Arbeit mit dem Umweltverbund zurücklegen oder aus Bequemlichkeit und Einfachheit doch lieber auf den eigenen Pkw zurückgreifen werden. Bis hierhin, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, sind wir uns im Ziel also einig. Nun werfen Sie allerdings in Ihrem Antrag leider einiges durcheinander, was ich hier einmal einordnen möchte. Sie fordern, das Land solle bestehende Park-andride-Anlagen ausbauen und modernisieren. Mir zumindest ist nur leider keine Park-and-ride-Anlage 12.06.2024 bekannt, die das Land selbst baut und betreibt. Diese liegen meist in der Verantwortung der Kommunen, der Deutschen Bahn oder eben der Verkehrsunternehmen. Ganz einfach selbst bauen und modernisieren geht also leider nicht. Nichtsdestotrotz unterstützt das Land NRW, konkret das Verkehrsministerium an dieser Stelle, natürlich bereits heute den Ausbau vor Ort mit verschiedenen Förderungen, unter anderem die §-12-Mittel des ÖPNVG. Um auf einige Aspekte, die Sie in den Forderungen Ihres Antrags nennen, einzugehen: Sie nennen Mobilstationen an Park-and-ride-Anlagen. Diese werden längst gefördert. Kollegin Wendland ist eben schon darauf eingegangen, dass wir einen Antrag zu diesem Thema im Plenum hatten. Erst vor Kurzem wurde die hundertste Mobilstation in Rheinbach, übrigens inklusive großem Park-and-ride-Angebot, eingeweiht. Diese Stationen umfassen je nach den individuellen Bedürfnissen vor Ort sichere Radabstellanlagen, Ladestationen, Stellplätze, Informationstafeln – und das alles nach Förderbedingungen in einem einheitlichen Design in NRW, damit sich Nutzerinnen und Nutzer im ganzen Land gut zurechtfinden können. Viele Kreise und Kommunen sind hier also gemeinsam mit den Verkehrsverbünden als Bewilligungsbehörden bereits auf einem guten Weg. Dann nennen Sie die Barrierefreiheit der Anlagen. Natürlich stellt auch uns der aktuelle Zustand, in dem wir eben noch keine Barrierefreiheit des öffentlichen Nahverkehrs herstellen konnten, nicht zufrieden. Genau deshalb hat die schwarz-grüne Koalition allerdings bereits in diesem Frühjahr den Antrag „Mobilität für alle: Barrierefreiheit im ÖPNV weiter voranbringen“ auf den Weg gebracht, der zum Beispiel bürokratische Hürden beim barrierefreien Ausbau abbauen und mit einer barrierefreien App Transparenz über den Zustand vor Ort herstellen soll. Sichere und witterungsfeste Abstellanlagen – das fordern Sie hier gesondert – sind allerdings, wie gerade beschrieben, bereits Teil der Mobilstationen und werden schon durch das Land gefördert. Auch Digitalisierung wird bereits gefördert und findet sich in Förderbedingungen zu Park-and-ride-Anlagen wieder. Natürlich sollte bei den Planungen vor Ort berücksichtigt werden, dass alle Menschen gleichermaßen und zu jeder Tages- und Nachtzeit die Anlagen nutzen können. Dazu gehört eine bauliche Gestaltung, die Angsträume vermeidet, ebenso wie die bereits angesprochene Barrierefreiheit und eine sichere Wegführung für alle Verkehrsteilnehmer. Das liegt aber nun einmal in der Hoheit der Planenden, nämlich der Kommunen, der Verkehrsunternehmen oder eben der Deutschen Bahn. Über die Förderrichtlinien für die oben genannten Projekte sind dann bereits viele Standards sichergestellt, die die Landtag Kommunen und Verkehrsunternehmen einhalten, wenn sie ihre Anlagen ausbauen und modernisieren. Wir haben also eine einheitliche Zielsetzung, aber Ihr Antrag adressiert die Verantwortlichkeiten noch nicht richtig. Wir können im Ausschuss gerne genau darüber diskutieren und darüber reden, wie wir in dieser Sache vielleicht einen Schritt weiterkommen. Wir stimmen der Überweisung daher natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Rasche.

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Christof Rasche FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die FDP-Fraktion ist es wichtig, dass Menschen und Güter sicher, sauber und verlässlich von Punkt A nach Punkt B kommen. Der Verkehrsträger liegt in der Wahl der Verkehrsnutzer; die FDP-Fraktion schreibt ihn nicht vor. Im Berufsverkehr – um den geht es ja in diesem Antrag – ist die Belastung besonders groß. Da müssen die unterschiedlichen Verkehrsträger optimal zusammenspielen. Das ist aktuell nicht der Fall. Die Parkand-ride-Anlagen und die Mobilitätsstationen sind eine große Chance, diese Verkehrsträger besser zu verknüpfen. In der Tat geht das moderner, es geht gepflegter, und die Anlagen müssen ausgebaut werden. Deswegen lautet die Anregung des Kollegen Dudas von der SPD inklusive weiterer Anregungen der anderen Fraktionen, darüber im Ausschuss noch einmal zu reden, wie wir diese Ziele, die wir bestimmt teilen, gemeinsam erreichen können. Ich fände es ausgesprochen gut – das ist zum Beispiel bei der Binnenschifffahrt leider nicht gelungen –, auch einen gemeinsamen Antrag zu stellen, wenn die Fraktionen schon gemeinsame Ziele und vielleicht auch gemeinsame Lösungen haben. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Esser.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es fehlen Parkplätze; insofern ist dieser Antrag der SPD inhaltlich völlig richtig. Sie fehlen an Verkehrsbahnhöfen, (Zuruf von der CDU: Verkehrsbahnhöfe?) an ÖPNV-Knotenpunkten, aber eben auch – das sei erwähnt – an Autobahnen und in den Innenstädten. Es fehlen Parkplätze. Dass Sie dieses offenkundige 12.06.2024 Problem auch in Ihrem Antrag auf Park-and-ride-Anlagen verengen, ist wiederum symptomatisch für eine insgesamt ideologisch verengte Wahrnehmung. Ihr Antrag könnte eine Pressemitteilung des Automobilclubs Europa ACE sein, denn im Prinzip fordern Sie recht unreflektiert einfach genau dasselbe, was wir auch in deren Studie nachlesen können. Das ist aber nicht unbedingt vollumfänglich sinnvoll. Zunächst aber zu Ihrem Antrag: Ihre Hauptforderung ist, dass sich das Land dafür einsetzen soll, „die bestehenden P+R Anlagen in Nordrhein-Westfalen gemäß einheitlich definierter Mindeststandards […] auszubauen und zu modernisieren.“ Das klingt gut, aber was steckt dahinter? Wie viele Anlagen? Woher soll das Geld dafür kommen? Wie viel Geld wird dafür nötig sein? Es gibt keinerlei konkrete Angaben. Der Antrag ist eine Bruchlandung ähnlich wie Ihre Wahlergebnisse vom Sonntag. (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh!) Völlig fehlt eine Kosten-Nutzen-Abwägung oder eine Bedarfsanalyse, die Grundlage für solide Planungen und rentable Investitionen sein könnte. Statt gründlich nachzudenken, fahren Sie die alte SPD-Taktik, relativ viel Geld recht undifferenziert mit der Gießkanne zu verteilen. Alles soll irgendwie am Ende gleich gut aussehen, egal wie Nutzung und Nachfrage tatsächlich sind; Kollegin Wendland hat vorhin richtigerweise auf die unterschiedlichen Bedarfe hingewiesen. Auch bei den von Ihnen angesprochenen Mindeststandards fehlt jede Konkretisierung. Welche Mindeststandards sind gemeint, fragt man sich beim Lesen des Antrags. Soll zum Beispiel beim Thema „Sicherheit“ tatsächlich, wie es Ihr Antrag ausweist, das subjektive Sicherheitsgefühl der Maßstab sein – flächendeckende Beleuchtung und eine irgendwie angenehme Umgebung? Sollte nicht eher eine objektiv vorhandene Sicherheit der Mindeststandard sein? Beleuchtung ist hier eine Selbstverständlichkeit. Eine Kameraüberwachung wäre eigentlich auch obligatorisch, läge aber letztlich im Ermessen des Betreibers. Subjektive Sicherheit kann aus unserer Sicht kein Standard sein. Objektive Sicherheit muss gewährleistet werden. In der ACE-Studie gibt es zum Beispiel einen Punktabzug, wenn an einer Park-and-ride-Anlage nur eine ÖPNV-Verbindung verfügbar ist. Aber vielleicht reicht an einigen Orten ja eine einzige gute U-Bahn-Verbindung mit hoher Taktfrequenz. Vielleicht ist sie sogar besser, als in zwei sporadische Busverbindungen zu investieren. Ich kann an dieser Stelle nur einmal mehr auf den ländlichen Raum verweisen, den Sie gerne in Ihrem Verkehrswende-Hokuspokus völlig vergessen: Es gibt dort sehr wenige Park-and-ride-Parkplätze. Die Landtag benötigt dort auch niemand, weil es auch nur sehr wenige ÖPNV-Verbindungen gibt, die man dort nehmen könnte. Die Menschen machen einfach das, was in ihrer Lebenssituation sinnvoll ist; sie lassen sich eben nicht bevormunden und bleiben beim zuverlässigen und unabhängigen Auto. Fakt ist: Wir brauchen eine bedarfsgerechte Erweiterung des Parkplatzangebots. Viele Park-und-ride-Anlagen sind bereits vormittags zu 100 % ausgelastet. Aufgabe der Verkehrsverbünde und Kommunen wäre es, zunächst einmal diese Engpässe zu quantifizieren und Erweiterungsmöglichkeiten zu identifizieren, um dann daraus mögliche Bauvorhaben zu priorisieren. Aber es braucht insgesamt eine Parkplatzoffensive für NRW. Auch – das sei an dieser Stelle nur beispielhaft erwähnt – an den Autobahnen fehlen Tausende Lkw-Stellplätze. An vielen Fernbahnhöfen ist es nahezu unmöglich, einen Parkplatz zu ergattern. Und auch in Innenstädten gleicht die Suche nach einem Parkplatz oft der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Sie wollen den innerstädtischen Verkehr verringern, den Leuten Angebote machen, vom Auto auf die Bahn oder auf den ÖPNV umzusteigen. Gerne! Wenn Sie den innerstädtischen Verkehr verringern wollen, dann verzichten Sie doch auch mit Ihren kommunalen Fraktionen auf Fahrverbote, auf strengere Umweltzonen, auf exklusive Busspuren oder auf Radvorrangfahrbahnen. Ein erheblicher Teil des innerstädtischen Verkehrs ist Parkplatzsuchverkehr. Wie ist Ihre Lösung? Knappe Parkplätze werden oft noch mit Blumenkübeln verstellt, um das Autofahren noch unattraktiver und das Parken noch unmöglicher zu machen. Das ist nicht unser Weg, das ist nicht der Weg der Bürger. Autofahrer sind für uns keine Gegner, die es zu bekämpfen oder irgendwie zu reduzieren gilt. NRW braucht eine Parkplatzoffensive inner- und auch außerstädtisch. Wir sind gespannt, ob Sie zu diesem Antrag im Verkehrsausschuss konkrete Zahlen, Kosten-Nutzen-Abwägungen, Bedarfsanalysen einbringen, kurz: ob Sie in der Lage sind, mehr Fleisch an den Knochen zu bringen und plausible Argumente vorzulegen. Der Überweisung stimmen wir zu. Dieser Antrag ist in der jetzigen Form für uns ohne Kontext und unserer Meinung nach zu dünn. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung spricht nun Minister Oliver Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine 12.06.2024 sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicherlich sinnvoll und richtig, sich im Rahmen der Verkehrswende mit dem Thema „P+R-Anlagen“ auseinanderzusetzen, weil das natürlich Verknüpfungspunkte zwischen dem motorisierten Individualverkehr und dem ÖPNV sind. Sie können einen Beitrag zur Verkehrswende leisten, und es ist richtig und notwendig, darüber eine vernünftige und strukturierte Debatte zu führen. Ich möchte nur darauf hinweisen – die Rednerinnen und Redner vorher haben das ja auch schon getan –, dass wir natürlich hier eine Situation vorfinden, in der über die Einrichtung von P+R-Anlagen in Nordrhein-Westfalen – ich glaube, aber auch im gesamten Bundesgebet – am Ende die Kommunen entscheiden. Es ist Teil kommunaler Gestaltungshoheit, wie am Ende die individuelle Situation bewirtschaftet und gestaltet werden kann. Ob es da sinnvoll ist, tatsächlich landesweite Mindeststandards festzulegen, wird man sehr genau diskutieren müssen, weil wir ja in der täglichen Praxis immer wieder hören, dass das, was wir als Land vorgeben, oft als zu bürokratisch empfunden wird und eher der Wunsch ist, mehr Entscheidungsspielräume zu haben. Deshalb würde ich für die Landesregierung auf jeden Fall empfehlen, eine intensive Debatte zu führen und sich genau anzuschauen, worum es im Einzelnen gehen soll und was konkret die Verbesserung sein soll. Es ist nämlich so, dass sich die Landesregierung natürlich in diesem Bereich engagiert – auch das wurde schon erwähnt. Wir fördern in erheblichem Ausmaß Mobilstationen. Wir haben 1.700 Standorte identifiziert, 200 sind bereits umgesetzt. Wenn wir jetzt noch zusätzlich die P+R-Anlagen in den Fokus nehmen, müssen wir schauen, wie wir das sinnvoll verknüpfen und wie wir verhindern, dass es am Ende Doppelstrukturen gibt. Das sollten wir in jedem Fall vermeiden, um zu schauen, wie die begrenzten Mittel am sinnvollsten eingesetzt werden können. Etwas, das schon erwähnt wurde, halte ich auch für einen wichtigen Aspekt: Wenn man sich die Studie genau anschaut, die in dem Antrag erwähnt wird, sieht man, dass das Hauptdefizit einer P+R-Anlage der mangelhafte ÖPNV-Anschluss ist. Deshalb sollte unsere Priorität darauf liegen, dass wir erst einmal schauen, wie wir tatsächlich den ÖPNV ausbauen und bei den vorhandenen Plätzen entsprechend vorankommen, bevor wir am Ende tatsächlich über einheitliche Standards und komplexe Regelfestlegungen reden. Insgesamt möchte ich nur darauf hinweisen, dass die Landesregierung über das ÖPNVG NRW die Thematik „Verknüpfung ÖPNV/Individualverkehr“ mit 150 Millionen Euro im Rahmen der Pauschalierten Investitionsförderung fördert und den Kommunen die Möglichkeit gibt, entsprechende Entscheidungen Landtag und Investitionen zu treffen. Die Zweckverbände des ÖPNV haben entsprechende Förderprogramme, die bestimmte Bedingungen vorgeben. Auch das müsste dann in eine einheitliche, landesregelbasierte Festlegung für P+R-Anlagen, wenn man sie denn tatsächlich wollte, einfließen. Deshalb gibt es genug Stoff, im Ausschuss über diesen Antrag zu reden und zu gucken, ob dies hier sinnvoll ist, und wenn ja, welche Maßnahmen es gibt, die wir in Nordrhein-Westfalen in den Fokus nehmen können, die noch nicht durch das bisherige umfängliche Engagement der Landesregierung abgedeckt sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Ich danke Ihnen, Herr Minister. – Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor, und zwar vom Abgeordneten Herrn Rasche.

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Christof Rasche FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht also darum, dass die Menschen, insbesondere die Berufstätigen, pünktlich und verlässlich zur Arbeit kommen. Das muss vernünftig organisiert sein. Wenn alle mit dem Auto fahren, sind die Straßen verstopft, dann wird das nicht funktionieren, dann haben wir Dauerstau. Also spielt der ÖPNV eine wesentliche Rolle. Der ÖPNV muss eine Qualität haben, damit er von den Menschen angenommen wird. Was haben wir aktuell in Nordrhein-Westfalen? Wir haben Züge, die sind völlig überfüllt – schlechter Standard. Wir haben Rekorde bei Zugverspätungen, und wir haben Rekorde bei Zugausfällen. Für diesen gesamten Bereich – Schienenpersonennahverkehr – gibt es eine Zuständigkeit. Da hilft es eben nicht, wenn man auf Berlin zeigt oder, wie gerade, mit dem Finger auf die Kommunen zeigt. (Beifall von der FDP) Diese Zuständigkeit liegt allein beim Land Nordrhein-Westfalen, liegt bei der Koalition und liegt bei Minister Krischer. Man muss hinzufügen, dass im Koalitionsvertrag vieles über den ÖPNV und über den Schienenpersonennahverkehr geschrieben wurde. Das wird aber nicht eingehalten. Es wird bei Weitem nicht eingehalten, was man den Menschen dort versprochen hat. Deswegen liegt die schlechte Qualität im Schienenpersonennahverkehr an dieser Regierung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. 12.06.2024 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9460 an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 4 Nordrhein-Westfalen völlig losgelöst von der Erde – Gemeinsam eine Luft- und Raumfahrtstrategie für NRW entwickeln Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9468 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordnetenkollegen Herrn Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wussten Sie, dass weltweit in fast jedem Flugzeug Komponenten aus Nordrhein-Westfalen stecken? Nordrhein-Westfalen ist das Land der Luftfahrtzulieferer und verfügt im Bereich der Luft- und Raumfahrtbranche über eine starke mittelständisch geprägte Zulieferindustrie. Viele Hidden Champions fertigen hier entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Aktuell ist der Transformationsdruck in der Luftfahrtbranche gerade in den Bereichen der Digitalisierung, Dekarbonisierung und Demografie sehr hoch. Wenn der Luftfahrtstandort Nordrhein-Westfalen weiterhin international wettbewerbsfähig bleiben will, brauchen wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette disruptive Entwicklungssprünge. Die Transformation der internationalen Luftfahrt birgt damit nicht nur Herausforderungen, sondern vor allem erhebliche Entwicklungspotenziale und Wachstumschancen insbesondere für die Luftfahrtzulieferer. Die sollten wir in Nordrhein-Westfalen nutzen. (Beifall von der FDP) Bei der Produktion eines modernen Flugzeugs werden 80 % der gesamten Wertschöpfung durch die Zulieferer erwirtschaftet. Die Innovationen, die in der Luft- und Raumfahrt zum Beispiel durch neue Werkstoffe oder neue, emissionsfreie Kraftstoffe entwickelt werden, wirken in viele andere Branchen hinein. Deshalb ist die Luft- und Raumfahrtbranche eine Schlüsselindustrie, die es weiter zu stärken gilt. (Beifall von der FDP) Landtag Wir Freien Demokraten wollen, dass die Wirtschaft, die Zulieferindustrie in Nordrhein-Westfalen, weiterhin davon profitiert und ihre Marktposition ausbauen kann. Dazu enthält unser Antrag konkrete Forderungen. Es geht unter anderem um die Entwicklung einer Landesluftfahrtstrategie, damit die NRW-Wirtschaft an dieser Entwicklung bestmöglich partizipieren kann. Nordrhein-Westfalen muss in der Luft- und Raumfahrttechnologie ein Vorreiter bleiben. Dafür müssen wir die Sichtbarkeit deutlich erhöhen, ein starkes Netzwerk aufbauen und Innovationswettbewerbe fördern. Unser Bundesland ist bereits ein bedeutender Standort für die Luftfahrtzulieferer, und jetzt müssen wir den nächsten Schritt machen, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP) Mit unserer Initiative möchten wir Freien Demokraten im Landtag NRW die Chancen der Luft- und Raumfahrtbranche voll ausschöpfen und das Land für die Zukunft wirtschaftlich topfit und innovativ aufstellen. Hochtechnologien made in NRW können weltweit helfen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum fördern. Das ist eine Win-win-Situation für unser Land. Es braucht den politischen Willen und die Unterstützung aller Beteiligten, um dieses ambitionierte Zukunftsprojekt zu verwirklichen. Die Landesregierung hat mit der Beauftragung eines Papiers zur Zukunft der Luft- und Raumfahrtbranche dazu bereits eine wichtige Vorarbeit geleistet. Darauf sollten wir aufbauen und gemeinsam den nächsten Schritt gehen, um mit einer landeseigenen Luft- und Raumfahrtstrategie der Branche in Nordrhein-Westfalen eine klare Perspektive zu geben und die großen wirtschaftlichen Chancen für unser Land bestmöglich auszunutzen. Meine Damen und Herren, wir laden Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam diesen Weg zu gehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnetenkollege Dr. Untrieser das Wort.

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Dr. Christian Untrieser CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 17. April 2024 hatten wir AeroSpace.NRW zu Gast. AeroSpace.NRW ist das Netzwerk für die Luft- und Raumfahrtindustrie, das vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen in der letzten Legislaturperiode ins Leben gerufen wurde. In der genannten Sitzung haben wir das Whitepaper „Transformation der Luftfahrt als wirtschaft-12.06.2024 liche Chance für NRW“ für Nordrhein-Westfalen vorgestellt bekommen. Die Landesregierung hat daraufhin zugesagt, dass in der nächsten Zeit eine Landesstrategie für die Luft- und Raumfahrt erarbeitet werden soll. Der vorliegende Antrag enthält viele Dinge, die in die richtige Richtung gehen. Allerdings habe ich auch ein wenig das Gefühl, dass es sich um eine Wiederholung des Plenarprotokolls handelt. Die Luft- und Raumfahrtbranche ist nicht nur unglaublich spannend, sondern sie ist für unser Land auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehr wichtig. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ungefähr 400 Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Obwohl wir keinen klassischen großen Flugzeugbauer haben, sind wir ein ganz starker Zulieferstandort. In nahezu jedem Flugzeug, das weltweit unterwegs ist, steckt ein Teil aus Nordrhein-Westfalen. Des Weiteren reden wir über 50.000 Industriearbeitsplätze in diesem Land und über 50.000 direkte oder indirekte Arbeitsplätze an den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen. Alle Landesteile sind vertreten und sehr dezentral unterwegs. Wir haben viel Mittelstand und viele Hidden Champions. Das ist eine sehr interessante und starke Branche. Man rechnet damit, dass sich die Luft- und Raumfahrtbranche in den nächsten Jahren noch weiter entwickeln wird. Bis zum Jahr 2042, so wurde in der Ausschusssitzung gesagt, wird es in der Luftfahrtproduktion einen Umsatz von 8 Billionen Dollar geben. Dazukommen noch 3,8 Billionen Dollar bei Wartung, Service, Training und Ausbildung. Gleichzeitig steht die Luftfahrtbranche vor sehr großen Herausforderungen. Es gibt die Selbstverpflichtung der Luftfahrt, bis Mitte des Jahrhunderts treibhausgasneutral zu fliegen – und das, obwohl die Zahl der durchgeführten Flüge stark zunehmen wird. Deswegen reden wir über eine Branche, bei der es nicht um Verzicht oder Verbote, sondern um Technologie geht. Da kann Nordrhein-Westfalen einiges bereitstellen. Wir werden neue Strukturen, neue Flugzeuge, neue Aerodynamiken und andere Materialien haben. Es wird neue Antriebssysteme und neue Treibstoffe geben. Auch Wartung und Instandhaltung werden umgestellt, denn was heute ein kerosinbetriebenes Flugzeug ausmacht, kann bei einem Wasserstoffflugzeug in Zukunft ganz anders sein. Es wird neue Kurzstreckenhubschrauber oder neue Air-Taxis geben. Das klingt ein bisschen nach Zukunftsmusik, aber das alles wird kommen; wir werden das erleben. Auf der Mittel- und der Langstrecke werden wir Wasserstoffflugzeuge oder Flugzeuge sehen, die mit SAFs, also Sustainable Aviation Fuels, synthetischen Kraftstoffen, betankt werden. Landtag Das ist für Nordrhein-Westfalen ein großer Hebel. Wir können mit unserer Forschungs- und Entwicklungsstruktur dazu beitragen, dass Fliegen weltweit treibhausgasneutral wird. Das ist ein riesiger Hebel für unsere Klimaschutzziele weltweit. Wir haben in Nordrhein-Westfalen auch eine ganz exzellente Forschungslandschaft im Bereich der Luft- und Raumfahrt. Ich nenne nur die FH Aachen, die RWTH Aachen, die Ruhr-Universität Bochum, die TU Dortmund und die Universität Paderborn. Hinzukommen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie das Max-Planck-Institut, verschiedene DLR-Institute, die DLR-Einrichtung Technologien für Kleinflugzeuge, verschiedene Fraunhofer-Institute, wirtschaftlich eigenständige Forschungs- und Entwicklungszentren wie ACCESS oder das Zentrum für Brennstoffzellentechnik. Sie sehen also, dass wir in Nordrhein-Westfalen viel zu bieten haben. Ich freue mich schon jetzt darauf, dass ich vielleicht irgendwann in ferner Zukunft mit einem Flugtaxi von hier nach Hause fliegen kann. Das wird aber wahrscheinlich noch ein bisschen dauern. Daher freue ich mich in der nächsten Zeit erst mal auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Stinka das Wort.

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André Stinka SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 40.000 neue Flugzeuge sind in der weltweiten Branche schon für die Produktion angekündigt. Kollege Untrieser hat gerade gesagt, dass daraus ein Umsatz in Höhe von 8 Billionen US-Dollar resultiert. Flugbewegungen werden künftig also weiter zunehmen, was auch bedeutet, dass die CO -Emissionen steigen werden. Daraus folgt, dass der Handlungsbedarf zur Erreichung der Klimaneutralität immens ist. Wir Sozialdemokratinnen möchten deshalb aber nicht, dass die individuelle Reisetätigkeit eingestellt oder gar verboten wird. Das kommt nicht in Frage. Vielmehr geht es weiter darum, die Demokratisierung des Reisens, also nicht nur Reisen für bestimmte Schichten, weiter fortzuführen und damit auch Kulturen anderer Länder ins Gedächtnis der Menschen zu rufen – das alles allerdings unter Beachtung des Gebots der Stunde, der Klimaneutralität. Dass das nicht von heute auf morgen gelingen kann, ist jedem hier im Saal klar. Klimaneutralität schnellstmöglich zu erreichen, muss aber auch in der Flugbranche oberstes Ziel bleiben. Daher ist die Senkung der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs eine enorme Herausforderung, die es zu bewerkstelligen gilt. 12.06.2024 Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Einschätzung, dass die Luftfahrtbranche eine in NRW kaum wahrgenommene ist, aber relevante, zukunftsträchtige Wirtschaftskraft entwickeln kann. Deshalb wollen wir die Transformation dieser Branche unterstützen, zumal diese Transformation eine Chance bietet. Sie ermöglicht neue Lieferketten, neue Geschäftsmodelle, Marktchancen und Produkte für nordrhein-westfälische Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen sowie die Ansiedlung neuer Unternehmen im Bereich „Luftfahrt“. Bei realistischer Betrachtung einiger anderer Branchen wissen wir, dass beispielsweise in Zukunft Arbeitsplätze im Bereich „Automobilindustrie“ umgewandelt werden müssen. Die Transformation kann auch eine Brücke sein, um wirtschaftliche Potenziale in die Luftfahrt zu überführen. Außerdem lassen sich mit der Luftfahrttechnologie und Produkten aus Nordrhein-Westfalen die weltweiten CO -Emissionen in der Luftfahrt drastisch reduzieren. Damit ist insgesamt allen Menschen geholfen. Gleiches gilt für die Etablierung klimafreundlicher Produktionen von Komponenten und Systemen in der Luftfahrt entlang der gesamten Wertschöpfungskette in unserem Bundesland. Diese Blaupause kann auch für andere Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Luftfahrttechnologie eine Chance und Innovationstreiber sein. Bei all den Chancen und Möglichkeiten, die wir in der Transformation der Luftfahrt sehen, dürfen wir die Risiken nicht außer Acht lassen. Wir als Politik müssen jetzt zügig die Rahmenbedingungen für diesen Transformationsprozess schaffen, denn andernfalls kann es bereits zu spät sein. Investitionen in neue Technologien könnten nicht rechtzeitig oder nicht im ausreichenden Maß kommen. Außerdem ist nicht zu unterschätzen, dass andere Länder die Potenziale der Luftfahrtindustrie für die Wirtschaft ebenfalls erkannt haben. Der Luftfahrtstandort Nordrhein-Westfalen besitzt hingegen noch eine zu geringe Sichtbarkeit bzw. Bekanntheit – und das sogar im nationalen Vergleich mit anderen Bundesländer und deren Entwicklungen. Wenn wir die Bedingungen in Nordrhein-Westfalen nicht ändern, besteht die Gefahr, dass erfolgreiche Unternehmen, von denen die Kollegen gesprochen haben, aus Nordrhein-Westfalen abwandern und wir als nordrhein-westfälischer Standort den Anschluss verlieren. Das möchten wir Sozialdemokraten nicht. Es kann nicht sein, dass es in Nordrhein-Westfalen aktuell keine konkreten luftfahrtspezifischen Landesförderprogramme gibt. Wenn wir in Nordrhein-Westfalen bereit sind, den schlafenden Riesen zu wecken, braucht es Unterstützung. Dabei muss aber auch klar sein, dass das Auflegen eines zu breiten Förderansatzes kein Garant dafür ist, dass die wirtschaftlichen Landtag Potenziale der Luftfahrtindustrie gehoben werden können. Deshalb ist für uns die Verzahnung der Wissenschaft und der Forschung mit der Industrie wichtig. Das muss Hand in Hand geschehen, denn ansonsten läuft uns die Zeit davon. Vor dem Hintergrund der Zahlen, die ich vorhin geschildert habe, besteht also akuter Handlungsbedarf für die Transformation der Luftfahrtindustrie in Nordrhein-Westfalen. Zum Abschluss, weil in der Überschrift des Antrags der FDP auf einen Songtext von „Major Tom“ hingewiesen wird. Der Text lautet weiter: „Experten streiten sich um ein paar Daten. Die Crew hat da noch ein paar Fragen. Doch der Countdown läuft.“ Die nächsten Schritte sowie konkrete Punkte werden wir im Ausschuss natürlich beraten. Das heißt: Wir wollen nicht „völlig losgelöst von der Erde“ diskutieren, sondern konkret und zielgerichtet für unseren Standort. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Ralf Witzel [FDP])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Ich hoffe, dass der Titel nicht auch bei Ihnen einen Ohrwurm ausgelöst hat wie bei mir. Jetzt hat für Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnetenkollege Herr Matzoll das Wort.

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Jan Matzoll GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde gerade schon gesagt: „völlig losgelöst von der Erde“. Das schallt ab Freitag hoffentlich häufig aus den Lautsprechern, wenn die deutsche Nationalmannschaft den EM-Titel im eigenen Land holen möchte. (Beifall von der FDP – Heiterkeit von Rodion Bakum [SPD]) – Damit hole ich die FDP ab; das ist gut. Danach wird es wahrscheinlich schwieriger mit Applaus aus der FDP-Fraktion, aber versuchen wir es mal. Zur Einordnung des FDP-Antrags, der mit eben diesem Refrain aus Peter Schillings wunderbarem Titel „Major Tom“ überschrieben ist, muss ich Sie wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen. AeroSpace.NRW hat als vom Land finanziertes Netzwerk der Luft- und Raumfahrtindustrie das heute schon viel zitierte Whitepaper zur Transformation der Luftfahrt und die darin liegenden Chancen für den Standort NRW veröffentlicht und anschließend im Wirtschaftsausschuss ausführlich vorgestellt; dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. Auf knapp 70 Seiten legt AeroSpace.NRW detailliert dar, welche Herausforderungen, aber auch welche Chancen für den Standort NRW bestehen und 12.06.2024 entstehen. Auf die besondere Stärke und Vielfalt NRWs als wichtigstes Zuliefererland der Luft- und Raumfahrtindustrie will ich nicht noch einmal eingehen. Das ist von allen Rednern bereits ausreichend und richtig adressiert worden. Kommen wir nun also zu den wichtigsten Forderungen der FDP-Fraktion. Im Detail werden wir uns im Ausschuss noch einmal mit dem Antrag beschäftigen dürfen. Lieber Herr Brockes, bei Ihrem Versuch, mal wieder der Schnellste zu sein, wenn es darum geht, ein Papier aus der Wirtschaft auf Antragslänge herunterzubrechen, tun Sie den dritten Schritt vor dem ersten. Vor der Strategie steht für AeroSpace.NRW nämlich die Definition eines gemeinsamen Zielbildes sowie das sogenannte akteursbetriebene Roadmapping. Wir tun der Luftfahrtindustrie keinen Gefallen, wenn hierbei „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“ gilt. Wir als schwarz-grüne Koalition legen einen Fokus auf der Branche konkret helfenden Maßnahmen. Sie fordern darüber hinaus einen landesweiten Innovationswettbewerb. Ein solcher Wettbewerb bringt uns aber gar nicht voran, da es sich nur um kleine, eher symbolische Werte handeln kann. Schaut man sich die Anträge der letzten Jahre an, bemerkt man: Die FDP fordert regelmäßig Wettbewerbe. Wenn diese von der Landesregierung umgesetzt würden, würde Mona Neubaur den lieben langen Tag nur Preise und Auszeichnungen verleihen. Sie, Herr Brockers, würden als Erster eine solche Politik der Preisverleihung hämisch kommentieren. Ich muss doch einer liberalen Partei nicht wirklich erklären, dass der Innovationshunger einer sich transformierenden Branche nicht durch staatliche Wettbewerbe geweckt werden muss. Wettbewerbe sind ein netter Bonus, nach der Steuerschätzung im Mai aber nicht zentrales Element vorausschauender und vor allem ehrlicher Politik. Man kann doch nicht einerseits die Schuldenbremse in der jetzigen Form mit dogmatischer Härte verteidigen und dann auf der anderen Seite immer neue staatliche Förderungen fordern. Das passt hinten und vorne nicht zusammen, liebe FDP. Zur Forschungspolitik. Eine Ergänzung landeseigener Forschung im Bereich „Luft und Raumfahrt“ ist nicht notwendig, da diese bereits passiert – Kollege Untrieser hat schon darauf hingewiesen –, sei es die Finanzierung der Hochschulen dieses Landes wie die RWTH Aachen, die FH Aachen, die TH Köln, die Universitäten Bochum, Köln und Dortmund, die vom Land finanzierte Forschungseinrichtung Zentrum für BrennstoffzellenTechnik oder die vom Bund und Land finanzierten Forschungseinrichtungen wie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, das Forschungszentrum Jülich oder die Fraunhofer Institute IEM, ILT und IPT. Landtag Bei der Forschungsförderung im Wissenschaftsbereich hat die FDP in ihrer letzten Regierungszeit mitentschieden, dass die Forschungsförderung nicht von vornherein auf bestimmte Themen festgelegt ist. Vielmehr können sich Hochschulen im Wettbewerb themenoffen dafür bewerben. Dieser Weg steht auch den Forschenden im Bereich „Luft- und Raumfahrt“ offen. Liebe FDP-Fraktion, Sie adressieren dann das Thema „vergünstigte Darlehen für klimafreundliche Investitionen“. Diesbezüglich sind wir völlig bei Ihnen. Ihre konkrete Forderung verkennt aber die Realität. Erstens ist es doch völlig absurd, diese Forderung auf eine einzelne Branche anzuwenden. Wir wollen und wir müssen klimaneutrale Investitionen ermöglichen – von A wie Automotive über L wie Luftverkehr bis Z wie Zementindustrie. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Zweitens ist es doch längst Realität, dass zukunftsfeste, nachhaltige und klimaneutrale Investments zu besseren Konditionen an Geld kommen, zum Beispiel durch den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität der NRW.Bank. Wir müssen uns in den Ausschussberatungen gute Argumente liefern, warum hier das Land darüber hinaus branchenscharf reinregulieren sollte. Vielleicht können wir als Grüne im Zuge der Ausschussberatungen bei der FDP wieder das Feuer des Vertrauens in die Kraft des Marktes entfachen. Aber ernsthaft: Gerade in der aktuellen Situation sollte es doch das Ziel sein, hier nicht überzuregulieren. Bei der Zielrichtung, lieber Kollege Brockes, liegen wir gar nicht auseinander. Die Luft- und Raumfahrtindustrie in NRW hat Zukunft und große Wachstumspotenziale. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass diese Erfolgsgeschichte weitergeht. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! New York, Tokio, Atlanta – weg! Singapur, Chicago, Toronto – weg! Hongkong, Miami, Atlanta – ebenfalls weg! All diese Verbindungen gibt es am Flughafen Düsseldorf nicht mehr. Der Düsseldorfer Flugverkehr bricht ein. Ein Grund für die fehlende Attraktivität des Flughafens ist die erneute und im Bund beschlosse Erhöhung der Luftverkehrsteuer durch die FDP. Inzwischen zahlen Passagiere in Deutschland bis zu 70 Euro pro Flug. Mit der Hand noch im Geldbeutel des 12.06.2024 Kunden ruft die FDP nun „Haltet den Dieb“ und beklagt sich über die fehlende Sichtbarkeit des Luftfahrtstandorts NRW. Was die FDP allerdings richtig erkannt hat – man darf ja auch mal loben –, ist die enge Verbundenheit von Luftfahrtindustrie mit der Energie- und Chemieindustrie. Deshalb sollte allen klar sein: Läuft es bei der Energieindustrie nicht gut, dann läuft es auch bei der Luftfahrtindustrie nicht gut. Läuft es bei der Chemieindustrie nicht gut, dann läuft es auch bei der Luftfahrtindustrie nicht gut. Schauen wir uns doch mal die Energieindustrie an. Die FDP hat in NRW den Ausstieg aus der Braunkohle beschlossen. Die FDP hat den Ausstieg aus der Kernenergie im Bund beschlossen und bereits umgesetzt. Die Folge: Deutschlands Strompreise haben sich für die energieintensive Industrie verdoppelt, und Deutschland ist vom Import französischen Stroms aus Kernkraftwerken abhängig. Damit hat die FDP einen Bremsklotz für die Luftfahrtindustrie geschaffen. Nächster Punkt: Chemieindustrie. Aufgrund der hohen Energiepreise investiert BASF nun in China und eben nicht in Deutschland. Der Essener Chemiekonzern Evonik will 2.000 Arbeitsplätze abbauen. Damit fehlt der Luftfahrtindustrie ein weiterer Baustein. Liebe FDP, vielleicht sollten Sie erst mal die grundlegenden Hausaufgaben machen, bevor Sie hier nach den nächsten Subventionen rufen. Die deutschen Flughäfen haben sich immer noch nicht von Ihren Lockdowns in der Coronazeit erholt und liegen bei den Flügen und Passagierzahlen etwa 20 % unter dem Niveau von 2019, während es überall um uns herum in Europa nach oben geht. Anstatt jetzt aber positive Signale zu senden, kommen die Grünen auch noch mit einer Debatte um eine neue Kerosinsteuer um die Ecke. Mit solch einer Debatte aber wird dem deutschen Standort schwerer Schaden zugefügt, und so brechen bedeutende internationale Flugverbindungen weg, gerade auch am wichtigen Flughafen in Düsseldorf – wie ich bereits zu Beginn vorbrachte. Wer wirklich etwas für den deutschen Luftverkehrsstandort machen möchte – so wie wir als Alternative für Deutschland das mehrfach vorgeschlagen haben –, sollte unter anderem folgende fünf Dinge durchführen: Erstens. Die Abschaffung der Luftverkehrssteuer. Zweitens. Die Diskussion zur Kerosinsteuer beenden. Drittens. Die Standortgebühren drastisch reduzieren. Viertens. Die Energiepreise durch Ausweitung des Energieangebots reduzieren. Landtag Fünftens. Die optimale Nutzung der Standortbedingungen an jedem Flughafen. Dann kommen auch die Fluggesellschaften wieder. Zu den Standortbedingungen möchte ich das Beispiel Düsseldorf nennen. In den 60er-Jahren, also vor rund 60 Jahren, wurde im sogenannten Angerlandvergleich beschlossen, die Bürger vor zu viel Lärm von Flugzeugen zu schützen. Der Betrieb wurde massiv eingeschränkt. Inzwischen sind die Flugzeuge aber deutlich leiser geworden. Deshalb wäre es nun gerechtfertigt, die beiden Start- und Landebahnen vollständig zu nutzen, jeweils eine für Starts und eine für Landungen. So ließe sich die Abwicklung des Flugverkehrs optimieren. Auch die Anzahl der Landungen in den späten Abendstunden könnte so reduziert werden. Zudem wäre es möglich, den Einsatz geräuscharmer Flugzeuge stärker zu belohnen, also anstatt CO - Irrsinn zu fordern, auf geräuschärmere Flugzeuge zu setzen. Das würde den Menschen wirklich helfen. So könnte der Flugverkehr ausgeweitet werden, ohne dass dies zulasten der Anwohner geht. Das wäre ein echter Impuls für die ganze Region und würde auch die Flugindustrie anlocken. Stattdessen drohte der neue Verkehrsminister Krischer mit einer Einschränkung der Betriebszeiten. Doch viel musste Krischer da gar nicht machen. Der neue Geschäftsführer des Flughafens, ausgewählt von der grünen CDU in Düsseldorf, beging aus Angst vor dem Tod Selbstmord und zog den Antrag auf eine erweiterte Betriebsgenehmigung in Düsseldorf zurück. Diese Selbstbeschneidung war auch ein klares Signal an die Fluggesellschaften. Sie zogen ihre Schlüsse und strichen fortan zahlreiche Verbindungen von und nach Düsseldorf. Der Flughafen Düsseldorf verliert damit genauso an Bedeutung wie die deutsche Industrie. So liest man in der Presse immer häufiger so etwas wie beispielsweise in der WELT vom Montag – Zitat –: „Deutschland erlebt ein leises Industriesterben“. Wer das leise Sterben unserer Industrie aufhalten will, braucht jetzt eine entschlossene Industriepolitik mit günstiger und zuverlässiger Energie, mit geringen Steuern und Abgaben …

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Berivan Aymaz

Ihre Zeit.

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Christian Loose AfD

… und einer massiven Reduktion von Bürokratie – schlicht eine Politik für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 12.06.2024

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung spricht nun in Vertretung für Ministerin Mona Neubaur Minister Oliver Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf das Thema und den vorliegenden Antrag zurückkommen, denn das gibt der Landesregierung die Gelegenheit, die Situation der Luft- und Raumfahrtindustrie mit ihren Zukunftschancen und Herausforderungen zu beleuchten. Der Antrag tut das sogar und enthält hinsichtlich einiger Punkte auch richtige Elemente. Insbesondere besteht Einigkeit darüber, dass wir unsere Luftfahrtindustrie weiter stärken und unterstützen wollen, um den Klimaschutz auch in diesem Feld weiter voranzubringen und gleichzeitig wirtschaftliche Erfolge zu erzielen. Bei den konkreten Forderungen geht der Antrag jedoch kaum über das hinaus, was die Landesregierung bereits in Angriff genommen hat. Ich möchte daher kurz auf einige dieser Punkte eingehen. Es herrscht Einigkeit darüber, dass Orientierung und ein strategisches Vorgehen Basis für die Wirtschaftsentwicklung sind. Im Auftrag des MWIKE wurde daher durch das Netzwerk AeroSpace.NRW eine Roadmap für den Bereich der Luftfahrtindustrie angelegt, die die Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten zusammenträgt, den Entwicklungen im Luftfahrtbereich gegenüberstellt und daraus Chancen und Handlungsempfehlungen ableitet. Die Ergebnisse bilden bereits wesentliche Teile einer nordrhein-westfälischen Landesstrategie und wurden am 17. April im Wirtschaftsausschuss vorgestellt. Aktuell wird die Schärfung dieser Roadmap zu einer Landesstrategie gemeinsam mit allen Stakeholdern eingeleitet. Das führt mich nun zu AeroSpace.NRW. Uns ist bewusst, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und mit der Wissenschaft gerade in den Hochtechnologiefeldern wie der Luftfahrtindustrie eine unverzichtbare Basis der Landesaktivitäten ist. Die Roadmap steht daher exemplarisch für eine funktionierende Netzwerkarbeit. AeroSpace.NRW hat sie nämlich in enger Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der Wirtschaft und der Wissenschaft erarbeitet. Dies hat im Zuge des Prozesses bereits zu weiteren Kooperationen und Projekten geführt, die Nordrhein-Westfalen als Standort der Luftfahrtindustrie voranbringen werden. Diese erfolgreiche Netzwerkarbeit wird durch zahlreiche weitere Veranstaltungen ergänzt, beispielsweise themenspezifische Netzwerkarbeit oder Formate wie das gemeinsame Fachtreffen am 23. April 2024 mit Landtag Unternehmen aus dem Cluster NMWP.NRW, der nicht zuletzt für zentrale Schlüsseltechnologiefelder der Luftfahrt steht. Als Landesregierung sind wir uns des Wertes dieser Netzwerkarbeit bewusst. Das MWIKE hat daher die Zusammenarbeit mit AeroSpace.NRW im Februar für ein weiteres Jahr verlängert und bereitet aktuell im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten eine darüber hinausgehende Verlängerung vor. Zum Thema „Landesförderung“. Vorhaben, die unter anderem die hiesige mittelständische Wirtschaft im Bereich der Luftfahrtindustrie stärken, werden bereits in großem Umfang realisiert, beispielsweise über die Strukturförderung „Rheinisches Revier“, die EFRE-Förderwettbewerbe sowie über originär mit Landesmitteln finanzierte Projekte, auch in Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien. Im Bereich Standortmarketing hat die Außenwirtschaftsgesellschaft NRW.Global Business GmbH in den vergangenen Jahren die Aktivitäten im Luft- und Raumfahrtsektor kontinuierlich erhöht. Das führte beispielsweise auch zur erfolgreichen Ansiedlung von Rheinmetall am Standort Weeze. Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit dem DLR und insbesondere im Zielmarkt USA, den hier adressierten Bereich gemeinsam zu vermarkten. So wird noch im Juni eine Delegation von Luft- und Raumfahrtvertreterinnen aus den USA Nordrhein-Westfalen besuchen. Das aus zwei Instrumenten bestehende Bürgschaftsprogramm des Landes – es wurde eben angesprochen – bietet hinreichende Möglichkeiten. Bis zu einer Bürgschaftshöhe von 2 Millionen Euro ist eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank möglich. Bei einem darüber hinaus liegenden Obligo kann eine Landesbürgschaft beantragt werden. Auch auf dieses Programm können grundsätzlich alle Branchen zugreifen. Zudem gilt die Rückbürgschaftserklärung des Bundes einheitlich für alle 16 Bundesländer. Insbesondere die mittelständischen Zuliefererbetriebe, die eben angesprochen wurden, können also unabhängig von der Höhe des Finanzierungsbedarfs auf zwei wirkungsvolle und gut etablierte Instrumente zurückgreifen. Ich komme zum Schluss. Das ist nur ein Teil der Arbeiten, die die Landesregierung anpackt und weiterentwickelt, um eine starke und geschlossene Luftfahrtindustrie in Nordrhein-Westfalen zu etablieren und damit Wirtschaftsentwicklung und Klimaschutz voranzubringen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 12.06.2024

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, und zwar von dem Abgeordneten Herrn Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich vorneweg erst einmal recht herzlich für die vielen positiven Punkte bedanken, die von Ihnen fraktionsübergreifend, soweit sie zum Thema waren, hier angesprochen wurden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle deutlich machen: Das mag vielleicht den einen oder anderen verwundern, aber dieser Antrag unserer Fraktion, der mir auch persönlich sehr am Herzen liegt, steht nicht im Widerspruch zu dem, was die Landesregierung macht, sondern er bekräftigt eigentlich, dass dieser Weg wichtig und richtig ist, dass wir aber auch schauen müssen, hier mehr Dynamik hineinzubekommen. Deshalb wäre uns seitens der FDP-Fraktion sehr daran gelegen, wenn wir dieses gemeinsame Interesse, soweit ich das heute hier wahrnehmen konnte, entsprechend deutlich machen, weil dies auch ein wichtiges Signal in Richtung der Branche wäre. Herr Kollege Matzoll, Sie hatten verschiedene Punkte angesprochen. Einen möchte ich aufgreifen, wir werden sicherlich über jeden einzelnen Punkt en détail reden können. Hinsichtlich der Bürgschaftsbank – der Minister hatte das auch angesprochen – geht es uns hier nicht darum, ein spezielles Programm nur für die Luft- und Raumfahrt aufzulegen, sondern den Bürgschaftsrahmen generell, wie es in unserem Antrag steht, …

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Berivan Aymaz

Die Redezeit, Herr Kollege.

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Dietmar Brockes FDP

… entsprechend etwas zu vergrößern. Deshalb freue ich mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9468 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie – federführend – sowie an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich frage: Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Landtag SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 5 Islamismus, Terror, Kalifat verhindern – Migrationspolitik ändern! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/9459 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Wagner das Wort.

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Markus Wagner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf.“ Das sagte die Grüne Katrin Göring-Eckardt zur ungebrochenen Flüchtlingswelle seit 2015. 7.000 sexuell angegangene Frauen durch Flüchtlinge später, Tausende Messerstecher später und nunmehr zwei Gruppenvergewaltigungen am Tag, und die Grüne freut sich immer noch und mit ihr ihre Koalitionsfreunde Hendrik Wüst von der CDU, Olaf Scholz von der SPD und Christian Lindner von der FDP. Die Grünen und ihre Freunde, ich ertrage sie nicht mehr, wir alle ertragen sie nicht mehr, Deutschland kann sich das nicht länger leisten. (Beifall von der AfD) Es ist ganz klar: Wer mit den Grünen regiert, darf keine Stimme mehr bekommen, wenn wir den Abstieg Deutschlands aufhalten wollen. Kein Tag vergeht mehr ohne den massiven Anstieg von Gewalttaten, und das eben weit überproportional durch Ausländer. Auch heute müssen wir hier wieder darüber diskutieren. Dieses Mal: Mannheim. Der Afghane Sulaiman Ataee kommt 2013, ohne verfolgt zu sein, nach Deutschland. Sein Asylantrag wird daher 2014 abgelehnt. Aber, er bleibt, wie so viele, im Land. Er radikalisiert sich. Dann sticht er in Mannheim auf den Religions- und Islamkritiker Michael Stürzenberger, dessen Begleiter sowie auf Polizisten ein: fünf Verletzte, der Polizeibeamte Rouven Laur stirbt. Er stirbt für unser Recht auf freie Meinungsäußerung. Er stirbt durch die Hand und das Messer eines Afghanen, der gar nicht im Land hätte sein dürfen. Es ist alles so unnötig. 12.06.2024 Für die zwangsfinanzierten ARD und ZDF wieder einmal nur ein Thema unter ferner liefen, für Göring-Eckardts Parteifreundin Ricarda Lang so schlimm oder nicht so schlimm wie ein paar Betrunkene auf Sylt. Es folgen die üblichen leeren Floskeln: „Der Rechtsstaat muss durchgreifen.“, „Wir sind in Gedanken bei den Opfern.“, „Das darf nicht mehr passieren.“. Bla, bla, bla – immer das gleiche Gerede, nichts ändert sich. Sie wollen etwas ändern? Schützen Sie endlich die Grenzen, und wählen wir aus, wer kommt und wer nicht. Schieben wir endlich die Illegalen und die Kriminellen ab. Aber für SPD, FDP und CDU ist klar: Wir koalieren weiter mit den Grünen. Es soll immer so weitergehen. Es soll immer weiter nach unten gehen. – Nein, es kann und darf nicht so weitergehen, und mit der AfD wird es nicht mehr so weitergehen. (Beifall von der AfD) Laufend feiern wir zu Recht unser Grundgesetz. Dabei heißt es in Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz eindeutig: Kein Asylrecht genießt, wer aus einem sicheren Drittstaat kommt. Millionenfach haben CDU, SPD und Grüne diesen Verfassungsartikel mit Füßen getreten. Wir haben dadurch Straftäter im Land, die hier gar nicht sein dürften, wenn es nach Ihren eigenen Gesetzen ginge, an die Sie alle sich aber absichtlich nicht halten. Und jetzt kommt die CDU – die CDU, die all das vom Atomausstieg bis zu ungeschützten Grenzen verbockt hat – und will der neue Heilsbringer sein. Klar ist: Schlechter als die linke FDP-Ampel kann man dieses Land nicht regieren. Aber was soll denn mit der CDU wirklich besser werden? Auch Sie wollen wieder mit Grünen und SPD koalieren. Damit ist klar: Es wird mit minimal abgeschwächtem Tempo weiter Richtung Abgrund gehen. Wir sehen das doch hier in Nordrhein-Westfalen. Zitat Hendrik Wüst: Abschiebungen haben für uns keine Priorität. – Die Straßen, die Brücken vergammeln – Hendrik Wüst war Verkehrsminister. Die Post kommt kaum noch, die Bahn fast nur noch unpünktlich und Schwarz-Grün paktiert mit DITIB. Wüst trifft radikale Islamisten zum Kaffeekränzchen, und all das lässt er für Hunderttausende Euro für Instagram fotografieren, anstatt gut zu regieren. Alles, wofür Deutschland einmal stand, geht vor die Hunde. Wer CDU wählt, der glaubt auch, dass die Exfreundin oder der Exfreund, die oder der einen betrogen und ausgenommen hat, jetzt auf einmal ein ganz anderer Mensch ist. Dabei gibt die CDU doch offen zu: Sie wollen mit SPD und Grünen regieren. Wir als Volk wollen die Grünen nicht mehr sehen. Aber Hendrik Wüst stellt sich mit einem Legastheniker-Plakat auf Landtag eine Anti-Rechts-Demo – vermutlich, um sich dem Sprachwunder Baerbock verbunden zu zeigen. Es ist grotesk, und es ist klar: Sie wollen eine Lebensversicherung für die Grünen? Dann wählen Sie CDU. Sie wollen eine Lebensversicherung für Deutschland, eine Lebensversicherung für unsere Zukunft? Dann wählen Sie uns, die AfD. (Beifall von der AfD) 20 Jahre lang haben wir angeblich unsere Freiheit am Hindukusch verteidigt. Heute bezahlen wir die Taliban aus der Staatskasse, und die Bundesregierung fliegt Afghanen sogar proaktiv zu Zehntausenden ein. Was für ein Wahnsinn! Wahnsinn ist im Übrigen auch: Der abgestochen Islam-Kritiker Stürzenberger wurde vom Verfassungsschutz überwacht, der islamistische Killer hingegen nicht. – Prioritäten im besten Deutschland aller Zeiten! Ricarda Lang wird einen Tag nach der EU-Wahl zur Aufsteigerin des Jahres gekürt, dabei hat sie doch gewaltig an politischem Gewicht verloren. Aber die politisch-mediale Blase inszeniert ihre eigene Realität, mit der Folge, dass die wahre, die echte Realität für uns alle immer schlechter wird. Diesen ganzen Wahn- und Irrsinn werden wir beenden – wir und mit uns immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund. Keine Partei hat ein solch massiven Zulauf von ausländisch-stämmigen Bürgern wie die AfD. Wir alle, die schon immer Deutschen und die gut integrierten Migranten, erkennen unser Deutschland nicht mehr wieder. Wir wollen nicht, dass es absteigt, dass es sich aufgibt und untergeht. Wir gehören zusammen. Wir lassen uns nicht spalten: Anna-Lisa aus Italien, Lale aus der Türkei, Džeko aus Kroatien, Nellie aus Vietnam und Christof aus Polen. Ich verspreche: Zusammen werden wir kämpfen und gewinnen. (Beifall von der AfD) Die Wahlen zum EU-Parlament haben gezeigt, dass immer mehr Europäer begreifen: Wir wollen und dürfen nicht untergehen. Italien: rechts, Frankreich: rechts, Österreich: rechts, Ungarn: rechts, Belgien: rechts, Niederlande: rechts, und Trump steht vor der Tür. Die Chance ist da, und wir werden sie nutzen – gegen die, die uns vor die Wand fahren wollen. Es sind vor allen Dingen zwei Gruppen, die uns wählen: die Jungen und die, die im Berufsleben stehen. Es sind also die, die noch eine Zukunft haben wollen: die Schüler, Studenten und Auszubildenden. Und es sind die, die hier alles am Laufen halten, die alles durch ihre Arbeit bezahlen. 14 Millionen der 84 Millionen zahlen netto ein, und die wählen AfD. (Zurufe und Lachen von den GRÜNEN und der SPD) 12.06.2024 CDU und SPD hingegen haben nur noch diejenigen Rentner, die noch wie eh und je dem öffentlich-rechtlichen Zwangsrundfunk vertrauen. Ich rufe Ihnen zu: Hören Sie auf Ihre Kinder und Enkel. Lasst auch uns eine gute Zukunft haben. Wählen Sie wie Ihre Kinder und Enkel die AfD. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Wagner. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Panske.

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Dietmar Panske CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wagner, Ihre ganze Rede hatte mit dem Thema nichts zu tun. Das werden Sie vermutlich selber gar nicht merken. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP) Ihr Antrag ist im Forderungsanteil identisch mit dem, den wir vor vier Wochen hier diskutiert haben – identisch, eins zu eins. Möglicherweise liegt die Tatsache, dass Sie ihn heute noch mal ins Parlament einbringen, daran, dass Sie beim letzten Mal nach Ihrem Redebeitrag sofort gegangen sind. Ich freue mich, dass Sie heute bleiben. Dann besteht zumindest die Hoffnung, dass das, was wir Ihnen zu Ihren Forderungen sagen, bei Ihnen ankommt und wir uns möglicherweise mit diesem Antrag nicht ein drittes Mal beschäftigen müssen. (Beifall von der CDU – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Im Erläuterungsteil sieht man – das haben Sie gerade auch getan –: Sie nutzen den fürchterlichen Polizistenmord und Messerangriffe auf Passanten in Mannheim in Baden-Württemberg aus, um es hier für Ihre Zwecke zu nutzen. Herr Wagner, hören Sie zu. Sprechen Sie nicht mit Ihrem Kollegen. Sie können hier etwas lernen; ich verspreche es Ihnen. (Andreas Keith [AfD]: Von der CDU lernen wir nichts!) Sie wollen Angst und Hetze verbreiten. Nur darum geht es. Bevor ich mich noch einmal mit dem Forderungskatalog befasse, will ich Ihnen noch einige Dinge zu den Ereignissen von Mannheim von vor zwei Wochen nennen. Da fehlen einem immer noch die Worte, und die Erinnerung daran wiegt schwer. Unser Mitgefühl gilt den Opfern und insbesondere den Angehörigen des jungen Polizisten. Polizeihauptkommissar Rouven L. wollte nur seinen Job machen, wie das auch in Nordrhein-Westfalen viele Tausend Polizisten jeden Tag tun. Er wollte Menschenleben schützen. Er setzte sich für unseren Rechtsstaat, für Recht und Ordnung ein, er hat unter Einsatz von Leib und Leben alles getan, um andere Menschen vor einem Attentäter zu beschützen. Landtag Der afghanische Täter ist vor rund 10 Jahren nach Deutschland gekommen, hat Schutz bekommen, war offenbar integriert, aber er beging – offenbar mit politischem bzw. mutmaßlich islamistischem Hintergrund – diesen blutigen Terrorakt. Auch wenn das nicht in der Verantwortung von Nordrhein-Westfalen liegt, sondern derjenigen Baden-Württembergs, gehe ich davon aus, dass es keine Frage ist, dass diese Terrortat eine konsequente Antwort des Rechtsstaates braucht. Denn wer unser Land als Gast und Schutzsuchender aufsucht und diesen Schutz auch erhält, sich aber nicht an die Rechtsordnung hält und schwere Straftaten begeht, hat das Gastrecht missbraucht. Das gilt auch für NRW. Wir in NRW – das darf ich Ihnen sagen, Herr Wagner – sind da klar. Lesen Sie es doch einmal im Koalitionsvertrag nach – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Priorität hat für uns die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.“ Genau daran arbeiten wir. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch ein afghanischer Straftäter wieder in sein Land zurückgeführt werden muss – egal, ob es vor der Verbüßung einer Strafe ist oder danach. Bundeskanzler Olaf Scholz hat es letzte Woche im Rahmen einer Regierungserklärung gesagt – und damit hat er recht –: In solchen Fällen wiegt das Sicherheitsinteresse Deutschlands schwerer als das Schutzinteresse von Tätern. Jetzt muss die Bundesregierung aber auch liefern. Wir können das nicht in den Ländern lösen. Die Voraussetzungen für Abschiebungen müssen geschaffen werden. In der nächsten Woche ist Innenministerkonferenz. Ich gehe fest davon aus – Sie fordern das auch in Ihrem Antrag –, dass dies ein Thema bei der Innenministerkonferenz sein wird. Wahrscheinlich – das ist ja erforderlich – gibt es ein Lagebild des Auswärtigen Amtes. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie das nicht fordern müssen, damit andere handeln, sondern dass machen die schon von ganz allein. Ich gehe dann noch auf ein paar Forderungen in Ihrem Antrag ein. Sie haben zum Beispiel gesagt, dass wir das Versammlungsrecht straffer organisieren müssen. Wir dulden in Nordrhein-Westfalen nicht, dass Demonstrationen zu Gewalt aufrufen, das Terrorregime verherrlicht werden oder dass unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit lauthals ein Kalifat ausgerufen wird. All das hat auf den Straßen von Nordrhein-Westfalen nichts verloren. Dagegen wird rechtlich vorgegangen, und dann wird auch konsequent verboten. Sie sind Innenpolitiker, Sie sind im Innenausschuss; Sie müssten das eigentlich wissen. Dann fordern Sie das Verbot des extremistischen Vereins „Muslim Interaktiv“. Wenn Sie das letzte Mal geblieben und nicht gegangen wären, dann wüssten Sie, dass schon im letzten November nach der 12.06.2024 Demonstration in Essen unser Innenminister hier in Nordrhein-Westfalen die Bundesinnenministerin aufgefordert hat, diesen Verein zu verbieten. Wir in Nordrhein-Westfalen können diesen Verein nicht verbieten, weil er bundesweit tätig ist. Deswegen muss hier die Bundesinnenministerin liefern und diesen Verein endlich verbieten. Aber auch dafür brauchen wir keinen Forderungskatalog der AfD. Dann sagen Sie, dass wir den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen personell stärken müssen. Ich frage Sie: Passen Sie im Innenausschuss überhaupt nicht auf? Lesen Sie doch einmal den Verfassungsschutzbericht. In den können Sie doch zum Thema „Islamismus“ reinschauen. Wir haben vor drei oder vier Wochen zum ersten Mal das Lagebild Islamismus auf den Weg gebracht. Unsere Sicherheitsbehörden sind doch nah dran; sie wissen, wo die islamistischen Hotspots sind. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Dieses Lagebild Islamismus ist einzigartig – das hat es bislang noch nicht gegeben – und die Grundlage für die Aufklärung und den Kampf gegen den extremistischen Islamismus. Daher sage ich an dieser Stelle auch: Mein Dank gilt unseren Sicherheitsbehörden. Polizei und Verfassungsschutz machen jeden Tag einen Klassejob für unsere Sicherheit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Marc Lürbke [FDP]) Ich kann jetzt nicht auf alle Forderungen eingehen; das haben wir beim letzten Mal schon durchdekliniert. Aber dann fordern Sie noch, dass wir die Zentralen Ausländerbehörden stärken sollen. Wir haben in diesem Jahr im Haushalt 5 Millionen Euro mehr in den Bereich der Zentralen Ausländerbehörden gegeben. Weitere Veränderungen und Nachschärfungen nehmen wir vor. Für Sicherheit und Frieden in unserem Land, auch für die überwiegende große Mehrheit an Menschen, die zu uns gekommen sind und die friedlich bei uns leben, die sich integrieren wollen, die fleißig sind, ist es erforderlich, dass wir gegen Terror und jegliche Form von Extremismus konsequent vorgehen und der Rechtsstaat Stärke und Konsequenz zeigt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Einen Antrag der AfD – zum wiederholten Male – braucht es dazu nicht. Da Sie, Herr Wagner, jetzt so lange geblieben sind, habe ich gute Hoffnung, dass wir keinen dritten Antrag von Ihnen dazu sehen. Diesen lehnen wir ab, genauso wie den letzten. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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André Kuper

Danke, Herr Panske. – Es ist eine Kurzintervention der AfD von Frau Seli-Zacharias angemeldet worden. Sie haben das Wort.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Panske, Sie haben sich gerade ein paar bequeme Punkte aus dem Antrag herausgesucht – übrigens fast deckungsgleich mit denen der CDU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag. Das kann man gerne machen, aber einen entscheidenden Punkt, den wir in diesem Antrag neu hinzugenommen haben, haben Sie wahrscheinlich absichtlich herausgelassen. Nach dem Attentat von Mannheim begegneten uns Dutzende Videos auf TikTok und in anderen sozialen Medien, in denen muslimische Influencer, radikale Islamisten, zur weiteren Tötung von Polizisten und Islamkritikern aufgerufen und das Ganze publik gemacht haben. Wir wissen ganz genau: Nach § 140 StGB muss ein Innenminister dann auch handeln. Deswegen liegt auch eine entsprechende Anfrage von uns beim Innenministerium vor. Sie haben sich akribisch einzelne Punkte herausgesucht, und ich hätte mir gewünscht, dass Sie beispielsweise auch auf diesen Punkt eingegangen werden. Das liegt tatsächlich im Zuständigkeitsbereich von Nordrhein-Westfalen. Es ist schade, dass der Innenminister heute zu diesem Punkt nicht sprechen kann, sonst hätte ich die Frage auch an ihn gerichtet, deswegen stelle ich sie aber Ihnen: Wie bewerten Sie diesen Punkt? Haben Sie als CDU das auch alles im Griff, oder wie wollen Sie da handeln? Das ist ja unmittelbar nach dem Attentat passiert, und von der CDU gibt es hierzu kein Wort. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke. – Zur Entgegnung auf diese Stellungnahme hat der Kollege Panske das Wort. Bitte.

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Dietmar Panske CDU

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. Ich überlege, ob Sie beim letzten Mal, als wir diesen Tagesordnungspunkt diskutiert haben, dabei gewesen sind. Vermutlich waren Sie es nicht. Wenn Sie Anträge zweimal nacheinander stellen, dann muss man mit Blick auf die Redezeit überlegen, worauf man eingehen kann. Ich habe beim letzten Mal sehr wohl etwas dazu gesagt, dass gerade dagegen, was sich im Internet abspielt, was Influencer teilweise von sich geben und womit sie junge Leute beeinflussen, konsequent vorgegangen werden muss. Deswegen würde ich, bevor Sie zukünftig Anträge, Forderungen und Nachfragen stellen, vorschlagen: 12.06.2024 Bleiben Sie doch zukünftig bei solchen Themen im Parlament, hören Sie sich die Argumente der anderen Fraktionen an. Dann würde sich so manche Nachfrage erübrigen – so wie auch diese. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der AfD)

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André Kuper

Danke. – Für die SPD spricht als Nächstes der Abgeordnete Falszewski.

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Benedikt Falszewski SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Panske hat es soeben schon angesprochen und man könnte an der Stelle schon fast sagen: Monatlich grüßt das Murmeltier. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Weil das Thema aktuell ist!) Ich bin da leider nicht ganz so zuversichtlich wie Sie, sondern gehe davon aus, dass die AfD durchaus den Willen hat, diesen Antrag hier noch einmal zu stellen. Sie hat keine anderen politischen Inhalte. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Jeden Tag!) Wir werden sehen, ob das am Ende passiert. Es wäre auf jeden Fall traurig, denn es zeigt eindeutig, dass es keine anderen Themen gibt, wenn man die alten Themen jetzt schon immer wieder aufwärmen muss, weil man keine neuen hat. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir diesen Antrag seitens der SPD natürlich entschieden ablehnen. Als SPD arbeiten wir natürlich nicht mit Extremisten zusammen. Das war so und wird auch so bleiben. (Beifall von der SPD) Wir kennen die Spielchen der Rechtspopulisten inzwischen zur Genüge. Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie zugeben, dass es Ihnen doch gar nicht um die Bekämpfung von Islamisten geht. (Andreas Keith [AfD]: Sondern?) Dieses Thema wird von Ihnen nur benutzt, um weiterhin Hass und Hetze in unserem Land zu säen. (Beifall von der SPD) Ich sage es heute erneut: Dies werden wir als Demokratinnen und Demokraten nicht zulassen. Weder rechtsextremistische noch islamistische Bestrebungen werden von uns geduldet. Die SPD kämpft für eine wehrhafte liberale Demokratie. Wir stellen uns entgegen. Für uns gilt „Jetzt erst recht!“ übrigens schon seit über 160 Jahren. (Beifall von der SPD – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Landtag Liebe Genossinnen und Genossen, hätte ich fast gesagt. Ich meine natürlich: Liebe Kolleginnen und Kollegen insgesamt, (Lachen von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) keinen Fußbreit den Faschisten und auch keinen Fußbreit den Islamisten! Ich habe ganz deutlich beide Dinge genannt. Das ist nämlich ein und dasselbe. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die SPD hat die Gefahr durch den Islamismus schon lange erkannt. Islamisten sind Feinde unserer Gesellschaft, unserer liberalen Demokratie und Lebensweise sowie Deutschlands insgesamt – genau wie Rechtsextremisten. (Beifall von Gönül Eglence [GRÜNE]) Diese verbrecherischen Ideologien haben leider längst die Köpfe und Herzen zahlreicher Jugendlicher erreicht, auch in meiner Heimatstadt Duisburg. Sowohl der Islamismus als auch der Rechtsextremismus und deren Terror sind eine große Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Entwicklung, insbesondere die Radikalisierung vieler junger Menschen in den digitalen Medien, bereitet uns große Sorge. Die Gewalt nimmt eindeutig und deutlich zu. Diese Entwicklung müssen wir entschlossen bekämpfen. Hierzu gehören selbstverständlich ausreichend Präventionsprogramme. Diese müssen auch hier in NRW endlich deutlich ausgebaut werden. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Die Landesregierung steht in der Pflicht, endlich in ausreichendem Maße zu handeln. Prävention und Bildung sind allerdings nur die eine Seite der Medaille. Selbstverständlich gehört auch die aktive Bekämpfung durch unsere Polizei, unseren Verfassungsschutz und die Justiz dazu. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich an dieser Stelle den sozialdemokratischen Bundeskanzler Olaf Scholz, der es, wie ich finde, auf den Punkt gebracht hat: „Es empört mich, wenn jemand schwerste Straftaten begeht, der hier bei uns Schutz gesucht hat. Solche Straftäter gehören abgeschoben, auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen. Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren.“ Diesen Worten von Bundeskanzler Olaf Scholz habe ich nichts hinzuzufügen. Ich stimme zu 100 % mit ihnen überein. Ein starker Rechtsstaat, engagierte Bürgerinnen und Bürger und unsere wehrhafte Demokratie und nicht die billige Polemik und Hetze der AfD werden den Islamismus am Ende besiegen. – Vielen Dank und Glück auf! 12.06.2024 (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Falszewski. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Kollegin Frau Eğlence.

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Gönül Eglence GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Rouven Laur ist durch die Hand eines Islamisten getötet worden. Er ist im Dienst für unsere freiheitlichen und demokratischen Werte gestorben. Getötet wurde er von einem Islamisten. Unser Respekt gilt seinem Einsatz und dem Einsatz aller Sicherheits- und Rettungskräfte, die täglich ihr Leben für unsere Sicherheit und unsere Demokratie riskieren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Mein Mitgefühl gilt der Familie und den Freunden des erst 29-jährigen Polizisten. Diesen Antrag, den wir inhaltlich schon im Mai debattiert haben – wir haben es gehört –, empfinde ich als geradezu widerwärtig. Die AfD scheut nicht davor zurück, den Tod des jungen Polizisten zu instrumentalisieren, um ihre rassistisch motivierten Forderungen abermals in neuem Glanz auf dem Silbertablett zu präsentieren. Das Tablett ist allerdings von unten braun. (Beifall von der CDU und Sandy Meinhardt [SPD]) Sie waren noch nicht einmal in der Lage, den Namen des Opfers zu erwähnen (Andreas Keith [AfD]: Weil man das nicht darf!) oder irgendeine andere Form von Anteilnahme zu zeigen, weder im Antrag noch in der Rede. (Markus Wagner [AfD]: Weil Sie meiner Rede nicht zugehört haben!) Sie entlarven sich selbst. Ganz bewusst stellen Sie Kausalzusammenhänge her, die es aufgrund der Faktenlage einfach nicht gibt. Sie entsprechen aber Ihren selbsternannten alternativen Erzählungen. Sie vermischen im Antrag Begriffe wie „politischer Islam“, „Islamismus“, „radikaler Islam“ und „fundamentalistischer Islam“ und setzen nonchalant den Begriff „Islam“ mitten hinein. Die billige Strategie ist, zu suggerieren, dass das alles einfach das Gleiche oder gar dasselbe ist. Als Kronzeugen ziehen sie zwei muslimisch gelesene Menschen für ihre rassistische Ideologie heran. Ich habe Herrn Mansour im Landtag bei einer Anhörung erlebt und kann ihm attestieren: Er hat sich nachdrücklich von Ihrer Fraktion distanziert. Landtag Kritik am Islamismus ist nämlich nicht rassistisch motiviert. Islamismus ist deshalb ein Problem, weil er unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Die Ursache des Problems liegt also nicht darin, worauf sich diese Gefahr beruft, sondern darin, dass sie uns alle und unsere Werte direkt und konkret angreift. Aber all das ist eigentlich auch nicht das Thema Ihres Antrags. Sie beschäftigen sich vermeintlich mit Migrationspolitik. Sie bringen in Ihrem Antrag sogar das Staatsangehörigkeitsgesetz ins Spiel. Spannend ist in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass Sie sich in Ihrem Antrag auf Doppelstaatler*innen beschränken, obwohl wir seit Potsdam doch alle wissen, dass Sie auch Menschen wie mir das Deutschsein aberkennen. Aber zurück zum Antrag und die Pointe vorweg: Dieser vermeintliche Kausalzusammenhang ist nicht faktenbasiert. Vor zwei Wochen – ich hole etwas aus – hatte ich das Privileg, an einer Ausschussreise des Integrationsausschusses nach Kanada teilzunehmen. Wir konnten viele Erkenntnisse gewinnen; zwei der größten Lehren will ich mit Ihnen teilen. Erstens. Wer sich Zugewanderte aussuchen möchte, muss erst einmal attraktiv genug sein. Unter Expats rangiert Deutschland laut einer Umfrage von Expat Insider 2023 in einer weltweiten Rangliste auf Platz 49 von 53. Unter den am schlechtesten bewerteten Kriterien findet man zum Beispiel das Kriterium „Expat Essentials“, also Verwaltungsangelegenheiten, Wohnungssuche und Sprache. Das viel wichtigere Kriterium ist aber die Eingewöhnung. Hierbei geht es um „Culture & Welcome“, Freundlichkeit und so weiter. Zweitens. In Kanada spricht man von „Settlement“, also von „Ansiedlung“. Alle Einwandernden, egal mit welchem Status – seien es Menschen im Bereich der Arbeitsmigration, Schutzsuchende oder Studierende –, gelten als sogenannte Newcomer*innen. Sie werden als zukünftige Kanadier*innen betrachtet, denn hier ist man schon nach drei Jahren Aufenthalt soweit. Keine Arbeitsverbote, sofortiger Zugang zu Sprachangeboten und Beschulung von Kindern: So kann es gehen. Diese Haltung hat zum Ergebnis, dass schon ab der zweiten Generation nicht mehr von Migrant*innen gesprochen wird, und zwar von keiner Seite. Das heißt nicht, dass die Einwanderungshistorie keine Rolle spielt. Egal ob 500 Jahre oder fünf Jahre: Alle sprechen von der Herkunft ihrer Vorfahren, Großeltern oder Eltern, aber alle sind Kanadier*innen. Wie sieht es bei uns aus? Wir haben einen Fach- und Arbeitskräftemangel sowie eine alternde Gesellschaft. Bis zum Jahr 2035 sollen bis zu 7 Millionen Arbeits- und Fachkräfte fehlen. Gleichzeitig wissen 12.06.2024 wir, dass von den knapp 1 Million Menschen, die 2015 als Geflüchtete zu uns gekommen sind, zwei Drittel innerhalb von sieben Jahren in Beschäftigung gekommen sind. 90 % davon sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und rund drei Viertel von ihnen haben eine Vollzeitstelle. Auf der anderen Seite wissen wir schon seit Langem, dass Salafismus und Dschihadismus keine importierten Probleme sind. Das hatte ich bereits im Mai-Plenum zu Ihrem Antrag ausgeführt. Es sind Ideologien, die im Westen entstanden sind und von sogenannten Born-again-Muslims vertreten werden. Dass Ihnen egal ist, ob diese Menschen im Westen sozialisiert wurden oder nicht, ist uns bekannt, aber für Demokrat*innen ist das durchaus relevant. Denn so wissen wir, dass es einen Kausalzusammenhang zwischen Migration und Islamismus faktisch nicht gibt. Deshalb können wir uns tatsächliche Lösungen zur Bekämpfung von radikalen Ideologien überlegen, statt auf Scheinlösungen zu setzen, die ausschließlich Ihrem rassistischen Weltbild dienen. Das eine sind Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz gegen antidemokratische und radikale Einstellungen, und das andere ist die Anwendung von geltendem Recht. Letzteres ist in einem Rechtsstaat übrigens selbstverständlich. Wichtig ist natürlich die Präventions- und Aufklärungsarbeit, wie sie zum Beispiel seit Jahren im Rahmen von „Wegweiser“ gemacht wird. Zudem hat das Land ein Handlungskonzept zur Salafismusprävention erstellt, worin die Maßnahmen der unterschiedlichen Ressorts gebündelt werden. Warum diese Debatte aber eigentlich unsinnig ist, macht Folgendes deutlich: Wollten wir wirklich nach Afghanistan abschieben, müssten wir zuerst die Taliban – eine terroristische Organisation – anerkennen, (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Nein!) und dann mit ihnen Verträge schließen, damit sie die Leute zurücknehmen. Dass das nicht erstrebenswert ist, kann und müsste selbst Ihnen einleuchten, aber ich mache mir da keine Hoffnung. Ich möchte meine Rede mit einem sinnvollen Thema beenden. Heute ist der Gedenktag für Anne Frank; es ist ihr Geburtstag. Dieses junge Mädchen hat uns mit ihrem Tagebuch ein wertvolles Vermächtnis hinterlassen. Sie erinnert uns daran, wie wichtig Freiheit und Menschlichkeit sind. Wir erinnern an sie. (Beifall von den GRÜNEN, Anke Fuchs-Dreis- bach [CDU] und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Eğlence. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Lürbke. Landtag

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Marc Lürbke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich direkt zu Beginn klarstellen: Der brutale und niederträchtige Mord am Polizisten Rouven L. in Mannheim hat noch einmal ganz deutlich gezeigt, dass der radikale Islamismus ein Krebsgeschwür in unserer Gesellschaft ist – das darf man nicht schönreden –, das wir keinen Millimeter tolerieren können. Wir brauchen einen wehrhaften Rechtsstaat, der radikalem Islamismus mit klarer Kante entgegentritt. Das heißt für uns auch: Es muss Schluss sein mit falscher Toleranz. Jeder Kompromiss wird hier als Schwäche verstanden. Wir brauchen einen wehrhaften Rechtsstaat im Kampf gegen Extremismus und Islamismus. (Beifall von der FDP und Benedikt Falszewski [SPD]) Wir müssen vor allen Dingen unsere Einsatzkräfte besser schützen. Wir müssen unseren Rechtsstaat schützen, aber wir müssen auch unsere Einsatzkräfte gegen jede Form des Extremismus verteidigen. Darauf drängen wir als FDP schon sehr lange. Wir sagen, dass hier entschlossenes Handeln notwendig ist. Für uns als FDP sind dabei Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und unsere Verfassung der Kompass. Das unterscheidet uns im Übrigen klar von Ihnen hier vorne rechts. Doch lassen Sie mich genauso klar sagen: Der radikale Islamismus ist eine existenzielle Bedrohung für unsere Gesellschaft, und wir werden nicht zögern, hart und entschlossen gegen diese Bedrohung vorzugehen. Diejenigen, die unter dem Deckmantel des Islam Hass und Extremismus verbreiten, verschärfen – wie es auch die AfD hier tut – die Ressentiments gegenüber den vielen Musliminnen und Muslimen in unserem Land, die ihre Religion friedlich ausüben wollen. Ich würde mir übrigens wünschen, dass gerade der friedliche Islam bzw. die friedlichen Musliminnen und Muslime sich von den radikalen Islamisten in unserem Land klar distanzieren. (Beifall von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Wer meint, hier ein Kalifat ausrufen zu wollen, wer die Scharia zur Gesellschaftsordnung erheben und Antisemitismus auf unseren Straßen feiern möchte, dem kann ich nur sagen, dass er in Nordrhein-Westfalen tatsächlich keinen Platz hat. Er hat hier nichts zu suchen, und er hat uns Freie Demokraten ganz sicher als erbitterten Gegner. (Beifall von der FDP, Benedikt Falszewski [SPD] und Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) In der Tat diskutieren wir das heute nicht zum ersten Mal, und ich sehe erheblichen Handlungsbedarf. Es braucht mehr Steuerung und Ordnung bei der 12.06.2024 Migration, Frau Ministerin. Davon bin ich fest überzeugt. Ich habe da auch eine andere Einschätzung als die, die gerade von den Grünen hier vorgetragen wurde. Wir brauchen mehr wirksame Prävention und konsequente Repression. Es braucht, wie ich sagte, klare Kante gegen Islamismus, genauso wie gegen jede andere Form des Extremismus. Es braucht diesen gut aufgestellten, wehrhaften Rechtsstaat, über den wir hier so häufig sprechen. Aber was es dafür nicht braucht, sind Extremisten von rechts, die uns mit diesem recycelten Antrag erklären wollen, dass wir etwas gegen andere Extremisten in diesem Land, gegen Islamisten, tun sollen. Das braucht es ganz sicher nicht. Den Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Lürbke. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich im Namen der Landesregierung das unterstreichen, was die Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben. Die Landesregierung verurteilt die Tat in Mannheim aufs Schärfste. Wer Polizistinnen und Polizisten angreift, die für unsere Sicherheit sorgen, greift unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie und unsere freien Werte an. Deshalb möchte ich insbesondere der Familie des getöteten Polizisten, seinen Kolleginnen und Kollegen und allen Betroffen mein aufrichtiges Beileid und meine aufrichtige Anteilnahme aussprechen. Extremisten greifen unseren Rechtsstaat an und sind eine Bedrohung für unsere Demokratie. Niemand verharmlost an dieser Stelle auch islamistischen Extremismus. Doch Rechtsstaatlichkeit gebietet eben nicht nur ein klares Benennen von Straftaten – und konsequente Verfolgung dieser ist in diesem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit –, sondern auch, keine unzulässigen Verallgemeinerungen zu treffen. Dass die AfD diesen schrecklichen, von uns allen verurteilten und auch keinesfalls zu verharmlosenden Angriff an dieser Stelle aber nun instrumentalisiert, passt zu dem, was wir von der AfD nur allzu gut kennen. Die AfD schürt den Hass in unserer Gesellschaft und versucht, nicht nur Angst gegen Islamisten zu erzeugen, sondern auch eine Stimmung gegen alle Muslime, gegen Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte. Dabei verkennt die AfD, dass der allergrößte Teil der Muslime in Deutschland Teil unserer demokratischen Gesellschaft ist. Außerdem verkennt die AfD, dass sich die Demokratinnen und Demokraten in unserem Land einig sind, dass wir gegen Islamismus, religiö-Landtag sen Extremismus und jede andere Form von politischem Extremismus entschieden vorgehen müssen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Aber leider – das ist ja an verschiedenen Stellen auch schon deutlich geworden – liefert die AfD mit diesem Antrag weder neue Erkenntnisse noch neue Antworten. Denn der Antrag ist im Grunde genommen das, was wir bereits beim letzten Plenum hier miteinander debattiert haben. Sie tragen erneut Ihre Behauptungen vor; Sie tragen erneut Ihre Verallgemeinerungen vor; Sie tragen erneut vor, dass es Ihnen auch um die Ausgrenzung größerer Gruppen geht und gar nicht wirklich um die Frage einer wehrhaften Demokratie. Die Rede von Herrn Wagner hat das noch einmal sehr deutlich gezeigt. Es ging Ihnen hier im Grunde genommen nur um die üblichen Phrasen. Es ging gegen die Ampel; es ging gegen die Grünen; es ging gegen den Ministerpräsidenten. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Am Ende geht es Ihnen auch gegen die Demokratie. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Der Antrag deckt sich im Wesentlichen mit dem bereits beim letzten Plenum debattierten Antrag. Größtenteils sind die aufgeführten Forderungen sogar identisch. Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden sind in einem hohen Maße – das habe ich beim letzten Mal auch schon deutlich ausgeführt – für die Gefahren des extremistischen Islamismus sensibilisiert. Die erfolgten Maßnahmen gegen geplante Anschläge durch Gruppen und Personen, die diese geplant haben, zeigen doch genau: Die Gefahr, die auch von islamistischem Extremismus ausgeht, ist weiterhin hoch; aber deswegen sind unsere Sicherheitsbehörden ja so sehr für diese Frage sensibilisiert. Es ist wichtig, dass unsere Strafverfolgungsbehörden weiterhin wachsam sind. Gleichermaßen ist es aber auch wichtig, im präventiven Bereich dafür zu sorgen, dass insbesondere junge Menschen nicht auf falsche ideologische Versprechungen und ein scheinbar attraktives Identifikationsangebot hereinfallen. Deswegen verfolgt die Landesregierung einen ganzheitlichen Ansatz gegen die unterschiedlichen Formen von Extremismus. Die Landesregierung betrachtet die unterschiedlichen Phänomene des Extremismus sehr genau, aber eben auch mit der gebotenen Differenzierung. Es ist wichtig, allen extremistischen Gefahren, selbstverständlich auch denen des extremistischen Islamismus, vorzubeugen. Auch hier unternimmt die Landesregierung große Anstrengungen. 12.06.2024 So besteht etwa auf Landesebene die interministerielle Arbeitsgruppe zur Islamismusprävention, die auf der Grundlage eines ganzheitlichen Handlungskonzepts agiert. Dabei werden Handlungsstrategien zur Verhinderung der Radikalisierung junger Menschen, vor allem auch im Internet, auf den Weg gebracht. Auch das im Jahr 2014 gestartete Landespräventionsprogramm „Wegweiser – Stark ohne islamistischen Extremismus“, das sich vorwiegend an junge Menschen, welche sich dem Islamismus anzunähern drohen, sowie deren Umfeld richtet, behandelt schwerpunktmäßig im Rahmen der Sensibilisierungsarbeit das Thema „Radikalisierung im Internet“, aber eben auch andere Formen. Es richtet sich klar an junge Menschen, die sonst tatsächlich falschen Versprechungen und falschen Identifikationsangeboten durch den Islamismus auf den Leim zu gehen drohen. Hierbei werden insbesondere die Auftritte und Strategien von Hasspredigern und Influencern thematisiert. Aber auch Projekte wie „180 Grad Wende“ verfolgen mit ihren Ansätzen das Ziel, Perspektiven für junge Menschen zu eröffnen und jeglicher Form von Hass, Gewalt und Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten. Denn das ist doch auch die entscheidende Form einer wehrhaften Demokratie. Wir müssen Menschen Perspektiven jenseits von Hass und Menschenfeindlichkeit eröffnen und damit auch der Gefahr vorbeugen, dass aus Worten Taten werden. Wenn junge Menschen auf TikTok oder anderen Plattformen die falschen Identifikationsangebote bekommen, ist auch die Jugendarbeit gefragt, auch im Internet, auch in Kooperation. Gefragt sind dann aber auch Vorbilder, Mentorinnen, Multiplikatoren oder „Respekt Coaches“. Auch dazu leistet die Landesregierung in einem ganzheitlichen Ansatz ihren Beitrag. Im Übrigen hat die Landesregierung aber auch stets vereinsrechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Blick, wie hier auch schon erwähnt worden ist. Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich bereits mit einem Schreiben auf Bundesebene für ein Verbot der extremistischen Vereine „Muslim Interaktiv“, „Realität Islam“ und „Generation Islam“ eingesetzt und wird auch zukünftig entsprechende Initiativen zu extremistischen Vereinen unterstützen und dem Bund die Erkenntnisse der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. (Zuruf von der AfD) Auch bei Vereinen, die nur in Nordrhein-Westfalen agieren, wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Vereinsverbote initiiert. Damit wird das konsequente Vorgehen der Landesregierung deutlich. Zuletzt wurde im Mai 2024 der Verein „Palästina Soli-Landtag darität Duisburg“ verboten, der offen für das Ziel der „Befreiung Palästinas vom Mittelmeer bis zum Jordanfluss“ wirbt, womit de facto die Vernichtung des Staates Israel gefordert ist. Damit wird doch deutlich: Nordrhein-Westfalen toleriert solche Ideologien nicht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das sind nicht nur schöne Worte, wie Sie gerade hier reingerufen haben. In dem Moment, in dem das Innenministerium mit einem Verbot das Arbeiten eines solchen Vereins unterbindet, ist es kein schönes Wort, sondern eine klare Tat – die Sie in Ihrem Antrag ja auch eingefordert haben – dergestalt, dass mit vereinsrechtlichen Maßnahmen, aber eben immer im Sinne von Rechtsstaatlichkeit und nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit, agiert wird. Das macht die Landesregierung, ohne aus dem Blick zu verlieren, dass es auch präventive Maßnahmen braucht, und ohne aus dem Blick zu verlieren, dass es immer einer differenzierten Betrachtung bedarf. In Ihrem Antrag fordern Sie auch härtere aufenthaltsrechtliche Regeln und schnellere Abschiebungen. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass das deutsche Aufenthaltsrecht bereits jetzt umfangreiche Möglichkeiten bietet, Gefährder und schwere Straftäter zurückzuführen, und dass davon in NRW, soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen, auch konsequent Gebrauch gemacht wird. Die Maßnahmen des Aufenthaltsrechts stellen daher bereits jetzt einen Baustein zur Gefahrenabwehr dar. Ich will das noch einmal sehr deutlich unterstreichen: Gefährder und schwere Straftäter müssen auf der Basis aufenthaltsrechtlicher und rechtsstaatlicher Möglichkeiten konsequent abgeschoben werden. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dabei müssen Rückführungen natürlich rechtssicher und auch in der Praxis umsetzbar sein; da besteht doch überhaupt kein Zweifel. Mit den fünf Zentralen Ausländerbehörden, die hier auch schon erwähnt worden sind, über die wir auch schon mehrfach diskutiert haben, verfügt Nordrhein-Westfalen bereits jetzt über eine Struktur, die zu mehr Bündelung führt und gleichzeitig die Kommunen gezielt bei Rückführungsmaßnahmen unterstützt. Auch darauf ist bereits hingewiesen worden: Mit dem Haushalt 2023 wurden die Zentralen Ausländerbehörden noch einmal gezielt gestärkt, eben über zusätzliche 5 Millionen Euro. Auch hier ist es die klare Haltung der Landesregierung, dass wir weiterhin die Zentralen Ausländerbehörden in ihrer wichtigen Unterstützung für kommunale Strukturen stärken wollen. 12.06.2024 Extremismus hat immer das Ziel, die Gesellschaft zu spalten. Aus Worten, aus Hass und Hetze können dabei Taten werden. In der vergangenen Woche hat in Mannheim ein Attentäter einen Polizisten getötet, weil aus Worten, aus Ideologien Taten werden können. Weder für solche Taten noch für Hass und Hetze, die die Vorstufe solcher Taten bieten, darf es in unserer Demokratie einen Platz geben. Jede Straftat, die aus extremistischen Motiven begangen wird, ist daher ein Angriff auf uns alle, auf unsere Freiheit und auf die Menschenwürde. Ich will aber deutlich unterstreichen: Unsere Demokratie und unsere Gesellschaft lassen sich auch nicht durch undifferenzierte Versuche spalten, die nur der Ausgrenzung bestimmter Gruppen dienen, die längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die AfD hat sich noch einmal Herr Wagner zu Wort gemeldet. Herr Wagner, Sie haben das Wort für ca. 30 Sekunden. Ich muss darauf hinweisen: Wegen einer technischen Panne ist die Redezeit vorhin um 30 Sekunden länger gewesen; deshalb müssen wir sie hier abziehen, also haben Sie ca. 30 Sekunden. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) – Dann man tau.

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Markus Wagner AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Eğlence, (Gönül Eğlence [GRÜNE] ruft die richtige Aus- sprache Ihres Nachnamens.) wenn Sie glauben, ich hätte den Namen Rouven Laur nicht erwähnt, sollten Sie sich mal das Protokoll durchsehen. Allerdings habe ich im Gegensatz zu den Berliner Grünen keine billigen Witzchen im Zusammenhang mit dem Ermordeten gerissen. Das unterscheidet die AfD von den Grünen. (Beifall von der AfD – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Herr Falszewski, wenn Sie wirklich etwas gegen Islamismus tun wollen, sagen Sie doch Ihrer Innenministerin in Berlin, sie möge den Expertenkreis Politischer Islamismus wieder einsetzen; alles andere sind leere Worte. – Danke schön. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Wagner. – Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit Landtag zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9459. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9459 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 6 Fünfter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag, 5. MÄStV) Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/8498 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/9508 zweite Lesung Damit eröffne ich die Aussprache. Für die CDU spricht als Erste ihre Abgeordnete Frau Stullich.

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Andrea Stullich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon in der ersten Lesung und auch im Ausschuss gab es viel Zustimmung zum fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Es geht darin kurz gesagt um mehr Rechtsdurchsetzung im Netz und in diesem Zusammenhang um eine effektive Medienaufsicht sowie die Stärkung der Landesmedienanstalten. Außerdem geht es um die Regional-Fenster-Programme bei RTL und Sat.1. Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag stellt nämlich sicher, dass die beiden großen privaten Medienkonzerne RTL und die ProSiebenSat.1-Gruppe auch in Zukunft Regionalfenster in ihren reichweitenstärksten Programmen anbieten können. Das ist ein starkes Signal für Vielfalt und Regionalität gerade in einer Zeit, in der regionaler Journalismus unter Druck steht. Der andere Teil betrifft den europäischen Digital Services Act DSA, also das neue EU-Gesetz für digitale Dienste. Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag verknüpft die Medienregulierung des Bundes und der Länder mit den europäischen Regelungen des DSA. Ziel ist es, Hass und Hetze besser als bisher zu bekämpfen und illegale Inhalte im Netz schneller und effektiver zu löschen. Dafür gibt der DSA den Usern 12.06.2024 mehr Rechte und erteilt den Plattformen mehr Pflichten: Sie müssen sich darum kümmern, dass Regeln eingehalten und kriminelle Aktivitäten gemeldet werden. Sie müssen für mehr Transparenz sorgen und Desinformation entfernen. Sie müssen Minderjährige vor gefährlichen Inhalten schützen und auch sicherstellen, dass Kinder nicht mehr gezielt von Werbung angesprochen werden. Marktplätze wie Ebay und Amazon müssen viel genauer prüfen, wer was auf ihren Plattformen anbietet. An diese Regeln im DSA müssen sich alle Internetprovider, Clouddienste, soziale Netzwerke, Messengerangebote und Online-Marktplätze halten, also alle Unternehmen, die digitale Dienste anbieten. Die strengsten Regeln gelten für sehr große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Usern im Monat, die sogenannten Gatekeeper. Beim DSA geht es also um gemeinsame europäische Mindeststandards bei der Plattformregulierung, um ein sicheres digitales Umfeld, darum, dass vor allem Kinder und Verbraucher im Internet besser geschützt werden und dass die Plattformen strenger dabei beaufsichtigt werden, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag nimmt die entsprechenden Anpassungen im nationalen Medienrecht vor. Außerdem wird darin geregelt, dass die Landesmedienanstalten bei Verstößen Angebote auf Onlineplattformen nicht nur sperren, sondern auch entfernen können. Dies stärkt die Funktion der Medienanstalten bei der nationalen und internationalen Rechtsdurchsetzung. Das finde ich richtig so, ebenso wie die vorhin skizzierten notwendigen Anpassungen. Wir werden dem fünften Medienänderungsstaatsvertag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Stullich. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Blumenthal.

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Reform der Rundfunk- und Fernsehanstalten hat seit Beginn der Legislaturperiode eine klare Richtung. Seit etlichen Monaten werden die Anpassungen des Medienänderungsstaatsvertrags verhandelt. Alles geschieht unter den folgenden wichtigen Gesichtspunkten. Erstens: Anpassung an den Digital Service Act, insbesondere die Neuerungen des Jugendschutzes. Zweitens: Wiedergewinnung von Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern in den Journa-Landtag lismus. Drittens: der ungebrochene Qualitätsanspruch an die Sender und ihre Inhalte. Wir brauchen in diesen Zeiten genau das, und mehr denn je qualitativ hochwertigen Journalismus. Wir brauchen unabhängige und staatsferne Medienangebote. Wir sind angewiesen auf eine sachliche Berichterstattung wie am Wochenende zu den Wahlergebnissen in Europa. Das Wissen darüber, dass Zahlen geprüft sind, dass sie korrekt sind, ist ein großes Privileg, dessen sich viele hier gar nicht bewusst sind, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisieren. Ich könnte meinen Unmut darüber gar nicht genug ausdrücken, aber lieber möchte ich mich damit beschäftigen, wie wir es besser machen können. In dieser Frage können wir uns auf die Rundfunkkommission der Länder beziehen. Die Kommission sieht in einem dualen Rundfunksystem vor allem den Schutz unserer Vielfalt in Deutschland als Hauptaugenmerk. Durch wirtschaftliche Interessen erfahren Mediensender äußeren Einfluss auf Medienangebote. Deshalb muss der Medienpluralismus in Deutschland weiter gestärkt werden. (Beifall von der SPD) Nicht der Markt, sondern der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag regelt das. In einer Zeit, in der lokaler und auch regionaler Journalismus unter erheblichem Druck steht – wir erinnern uns an die Diskussion rund um den Lokalfunk hier im Landtag von NRW –, ist es ein wichtiges Signal, die regionale Fernsehberichterstattung in den großen privaten Medienhäusern zu erhalten. So sieht es auch der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag vor. Zum Glück – nicht nur in der Krise, aber vor allem auch dann – werden der Regionalfunk und das Regionalfernsehen eingeschaltet. Aber wer schaut eigentlich noch fernsehen, und das oftmals frei zugänglich, ohne Sicherung? Das sind minderjährige Kinder. Wir sprechen uns daher als SPD-Fraktion uneingeschränkt für die Änderung des Medienänderungsstaatsvertrages zur Stabilisierung der Medienaufsicht für die Jugendlichen und für die Jüngsten aus. Ich muss es predigen, und ich wiederhole in diesem Punkt nun wirklich oft seit Anbeginn der Beratungen das Hauptanliegen der SPD-Fraktion: Jugendschutz. Der Medienänderungsstaatsvertrag baut mit all seinen Änderungen den immer wichtiger werdenden Schutz von Minderjährigen weiter aus. Lassen Sie uns an dieser Stelle noch einmal über Fake News sprechen. Ich bin nicht damit einverstanden, dass Zugang zu Informationen und Nachrichten über Kanäle gesucht wird, auf denen Fake News keiner Probe unterzogen werden. Ein Klick, und das Video von radikalen Positionen landet undifferenziert im Gruppenchat bei WhatsApp, und genau das regelt dieser Medienänderungsstaatsvertrag. 12.06.2024 Das liegt nicht zuletzt daran, dass Landesmedienanstalten dank der Anpassung gegen Verstöße auf Onlineplattformen bald noch leichter vorgehen können. Das gilt auch für Nutzerinnen und Nutzer von Video-Sharing-Diensten. Die Anbieter sind zukünftig verpflichtet, ein Verfahren einzurichten, mit dem die Nutzerinnen und Nutzer Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die auf dem Video-Sharing-Dienst des Anbieters bereitgestellt werden, elektronisch melden können. Das ist ein Riesenerfolg. (Beifall von der SPD) Dabei wird die Möglichkeit eingerichtet, die Beschwerden der Nutzerinnen und Nutzer auch näher zu begründen, damit es unmittelbare Konsequenzen geben kann. Praktisch bedeutet das, dass Verstöße dann nicht in WhatsApp-Chats landen, sondern in der Verbannung, und das kann uns alle nur freuen. (Beifall von der SPD) Auch die Aufarbeitung dieser Verstöße wurde während der intensiven Beratung bedacht. Mit Eintreten des fünften Medienänderungsstaatsvertrags im Oktober soll auch eine gemeinsame Stelle für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Beschwerdeführern oder von der Beschwerde betroffenen Nutzern und Anbietern von Video-Sharing-Diensten eingerichtet werden. Aufarbeitung gehört schließlich im Wesentlichen auch zur Prävention von Verstößen und Straftaten im Netz. Sie hören es: Wir stimmen dem fünften Medienänderungsstaatsvertrag gerne zu, und Sie dürfen sich auch weiterhin auf unsere Unterstützung in diesem Punkt verlassen. – Danke. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Blumenthal. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht unsere Abgeordnete Frau von Marenholtz.

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Anja von Marenholtz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Da jetzt schon sehr viel erklärt wurde, was der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag technisch an Neuigkeiten und Neuerungen mit sich bringt, möchte ich diesen Teil in der Rede aussparen. Ich möchte ganz klar unterstreichen, und man kann das mit Fug und Recht sagen. Dass der DSA und das Digitale-Dienste-Gesetz so schnell im fünften Medienänderungsstaatsvertrag Umsetzung gefunden haben, ist eine klare Botschaft, ein starkes Signal gegen Desinformation, Hass und Hetze, und das ist richtig gut so. Ich möchte es nicht unterstreichen, denn es liegt auf der Hand, dass gerade Plattformen, über welche Landtag Lügen und Halbwahrheiten unreflektiert verbreitet werden können, wohl einen entscheidenden Einfluss auf die Stimmung in unserem Land, aber auch auf das erschreckende Ergebnis der Europawahl gehabt haben dürften. Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag begegnet im Besonderen antidemokratischen Einflussnahmen im digitalen Raum und stärkt die Rolle unserer föderalen Medienaufsichten. Und auch das ist eine wirklich gute Nachricht. Aber schaut man mal auf die Arbeit der Medienanstalten und erkennt dann, mit welchen erschreckenden und jugendgefährdenden Inhalten die Aufsichten konfrontiert sind, dann wird sehr schnell klar, dass die Änderungen des Staatsvertrags auch einen entscheidenden Schritt in Richtung Jugendschutz im digitalen Raum gehen. Das ist eine sehr gute Botschaft, die damit gesendet wird. Allerdings müssen wir dabei noch stärker werden und reflektieren, inwieweit diese Maßnahmen bereits ausreichen, um Jugendliche vor brutalen Szenen und Videos im Netz zu schützen, denn es gibt niemanden, der sie sonst schützen kann. Der letzte Punkt, den die fünfte Änderung des Medienstaatsvertrags mit sich bringt, ist das große Thema der Regionalität und damit eine Sicherung der Meinungsvielfalt. Die dritten Fenster können weiterhin von verschiedenen Sendern betrieben werden, und es richtet sich nicht nur nach Zuschauerstärken. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Medienvielfalt in unserem Land. Abschließend möchte ich mich bei allen Akteur*innen bedanken, die sich für eine schnelle Umsetzung dieser Änderung eingesetzt haben, und wir stimmen diesem Medienstaatsvertrag natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau von Marenholtz. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die weitere Befassung mit dem vorliegenden fünften Medienänderungsstaatsvertrags hat unsere fachliche Bewertung auch bezüglich des Zeitpunkts der Einbringung grundsätzlich bestätigt. Wir hatten damals bereits gesagt, dass es nicht der kontroverseste, aber auch nicht der bedeutendste Medienänderungsstaatsvertrag in dieser Wahlperiode sein und das für die Zukunft wahrscheinlich auch nicht bleiben wird. Im Kern geht es um zwei Sachverhalte. Das ist zum einen die Modernisierung der Regionalfensterpflicht in § 59 Abs. 4. Zum anderen geht es um die Anpassung des Jugendmedienschutzes an die Änderun-12.06.2024 gen des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes, DDG, und des Digital Services Acts, DAS, der Europäischen Union. Zum ersten Punkt kann ich nur sagen, dass die Modifikation der Regionalfensterpflicht grundsätzlich als sinnvoll erscheint. Die Neuregelungen überfordern die Rundfunkanbieter nicht. Im Ergebnis finden sie deren Akzeptanz und sichern das bisherige regionale Programmangebot ab. Die Neufassung bedeutet, dass es weiterhin Regionalangebote gibt. Das ist sinnvoll. Des Weiteren sorgt diese Vorschrift für den Erhalt journalistischer Vielfalt in unserem Land gerade in einer Zeit, in der die Vielfaltssicherung unter Druck ist, und muss deshalb ein wichtiges Anliegen der Politik sein. Insofern kann man diese regulatorische Verantwortung aus Gründen der Vielfaltsicherung bejahen, obgleich nicht jede Auflage bei den Eigentümern der Medienhäuser automatisch beliebt ist. Allerdings binden Regionalprogramme zugegebenermaßen Ressourceneinsatz, der überproportional zur Einschaltquote steht. Deshalb dient diese gesetzliche Regelung der Absicherung dessen, was unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht ohnehin schon automatisch stattfinden würde. Die Regionalfenster bieten privaten Veranstaltern leider oft auch nicht das hinreichend werblich interessante Umfeld. Wenn man Regionalfenster erhalten will, ist deshalb sinnvoll, diesen Auftrag politisch vorzugeben. Unsere Medienlandschaft hat in den letzten Jahren gerade bei der Verbreitung der Angebote von Qualitätsjournalismus leider Federn gelassen. Daher müssen wir jeden Beitrag zur Stabilisierung des Gesamtsystems sehen und würdigen sowie Erwartungen in Richtung der privaten Veranstalter formulieren. Zu unserem Bedauern ist das Angebot an Tageszeitungen, periodischen Verbraucherzeitungen und Fachzeitschriften in einigen Regionen zuletzt stark gesunken. Deshalb haben wir in den letzten Wochen und Monaten zur Stabilität der Medienlandschaft insgesamt viel über Lokalradiostationen in Nordrhein-Westfalen gesprochen und sollten all das, was der Vielfaltsicherung dient, zunächst einmal positiv sehen. Ich möchte auch ausdrücklich auf den zweiten Punkt, die medienrechtlichen Modifikationen, die den Jugendschutz betreffen oder damit argumentieren, zu sprechen kommen. Dabei will ich auf das Digitale-Dienste-Gesetz und den Digital Services Act abstellen, der in Expertenkreisen durchaus kritischer gesehen wird. Für die FDP-Landtagsfraktion möchte ich sagen, dass ein zeitgemäßer Jugend- und Medienschutz, der den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entspricht, grundsätzlich wichtig ist. Gerade künstliche Landtag Intelligenz und zunehmende Fake News in den Verbreitungswegen, über die sich Kinder und Jugendliche vorrangig informieren, rechtfertigen einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Dem wollen wir nicht im Wege stehen. Die Frage ist jedoch immer, was richtig und verhältnismäßig ist. Mit den Bezügen zu den erwähnten Rechtsquellen muss man sehen, dass das im politischen Raum auch von Experten kritisch diskutiert wurde. Der Deutsche Bundestag berichtet zum Beispiel auf seiner Seite zur Expertenanhörung zum Digitale-Dienste-Gesetz, dass Experten am Digitale-Dienste-Gesetz moderate Kritik übten. Andere Medien setzen sich wiederum mit dem Rahmenrecht des Digital Services Act sehr viel kritischer auseinander. Das stellt man fest, wenn man sich zum Beispiel im Onlineportal der Berliner Zeitung verschiedene Veröffentlichungen anschaut. „Richter warnt: Meinungsfreiheit in der EU in akuter Gefahr.“ Dabei wird dargestellt, dass es problematisch sei, eine weitere Kategorie zu definieren, indem man sich Eintragungen anschaut und problematisiert, die rechtlich eigentlich nicht zu beanstanden seien. Löschungspflichten könnten nicht deshalb aus Dingen erwachsen, weil sie gesetzlichen Regelungen widersprächen und rechtswidrig seien, sondern weil sie vielleicht einfach einseitig seien, als irreführend wahrgenommen werden könnten und vielleicht auch unbequem seien. Rechtlich seien sie nicht verboten. Diesen Punkt sehen wir sehr viel kritischer. Mich würde auch interessieren, wie unser Medienminister zu den Vorwürfen von Experten und von Juristen steht, dass der Digital Services Act hier über das Ziel hinausschießen würde und Inhalte, die eigentlich nicht rechtswidrig seien, in problematischer Weise Löschungspflichten unterliegen könnten. Warum findet das in der Gesamtabwägung Anwendung? Aus den genannten Gründen werden wir uns zu diesem Medienänderungsstaatsvertrag enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die AfD hat ihr Abgeordneter Herr Tritschler das Wort.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es bei den Wahlen nicht so läuft, wie man es sich gewünscht hat, dann überdenkt der Demokrat sein Angebot und seinen Auftritt. Er prüft, ob er die Belange der Bürger 12.06.2024 richtig erkannt und vertreten hat. Er passt eventuell sich und seine Politik an. Was auch immer die meisten hier sind – Demokraten würde ich es jedenfalls nicht nennen –, sie machen etwas anderes. Man beschimpft den Wähler und beschuldigt finstere Mächte, dass sie die Gehirne des Wählers mit verbotenen Gedanken vergiftet haben: Hass und Hetze. – Derzeit spielt diese Rolle meistens Putin. Man beschuldigt das Internet oder Teile davon – nacheinander waren das jetzt schon Facebook, Instagram, Telegram, Twitter oder TikTok –, die Wähler auf böse Gedanken gebracht zu haben. Man sucht und findet irgendeine Möglichkeit, den freien Meinungsaustausch im Internet zu behindern oder zu unterbinden, und dann macht man weiter wie bisher. In Deutschland ging das Thema 2017 mit dem sogenannten NetzDG, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, los. Sicher nur zufällig war es das Jahr, in dem die AfD erstmals in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. Das Gesetz bestimmte unter anderem, dass die Plattformbetreiber vermeintlich rechtswidrige Inhalte von sich aus und ohne richterliche Weisung binnen 48 Stunden löschen mussten. Andernfalls drohten empfindliche Geldbußen im Millionenbereich. Die Auswirkungen waren wenig überraschend und wurden von Experten vorhergesagt. Seither blockieren, löschen und sperren die Anbieter, was das Zeug hält. Für unberechtigte Sanktionen, also Löschungen und Ähnliches, gibt es nur in äußerst seltenen Fällen irgendeine Form der Geldbuße, nämlich wenn das Opfer mit seinem eigenen Geld und auf eigene Gefahr zu einem Anwalt geht und dagegen vorgeht. Dieses deutsche Modell der privatisierten Zensur war aus der Sicht seiner Erfinder ausgesprochen erfolgreich. Immer mehr Staaten, darunter übrigens sehr viele Autokratien, kopieren es. Die dänische Bürgerrechtsorganisation Justitia schrieb dazu schon 2020 – Zitat –: Das deutsche NetzDG inspiriert weiterhin autoritäre und illiberale Internetzensur auf der ganzen Welt. In weniger als einem Jahr hat sich die Zahl der Länder, die die NetzDG-Matrix kopieren, um digitale Zensur und Unterdrückung zu decken und zu legitimieren, auf fast 25 verdoppelt. Da dürfen Sie schon ein bisschen stolz auf sich sein. Auch wenn es mit dem Export der deutschen Qualitätsprodukte in alle Welt dank Ihrer Politik nicht mehr so läuft, ist wenigstens die Zensur aus Deutschland offensichtlich ein echter Kassenschlager. Natürlich darf bei so was auch die EU nicht fehlen. So ist das NetzDG inzwischen größtenteils außer Kraft getreten – allerdings nicht, weil sich irgendwer bei den deutschen Altparteien oder in Brüssel sonderlich um die Meinungsfreiheit scheren würde, sondern weil das Ganze inzwischen in EU-Recht überführt wurde. Landtag Mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag implementieren Sie diesen Angriff auf die Meinungsfreiheit und damit auf eine der Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Demokratie wieder in deutsches Recht. So schließt sich der Kreis. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Die AfD wird dem selbstverständlich nicht zustimmen. Wir werden auch weiterhin alle Bestrebungen in diese Richtung entschieden bekämpfen, was offenbar dringend nötig sein wird. Längst ist der 42- Punkte-Plan einer sogenannten Expertengruppe bekannt geworden, die von EU-Kommission und Rat in Auftrag gegeben wurde. Einige Pläne will ich beispielhaft nennen, etwa die totale Überwachung aller Messenger, auch privater Chats, etwa bei WhatsApp oder Telegram, die komplette Vorratsdatenspeicherung ohne Verdacht, automatisches Anlegen von Bewegungsprofilen aller Bürger, ein Generalschlüssel oder Zwangszugang zu allen Geräten vom Auto bis zum Telefon für staatliche Behörden und vieles mehr. Wer an so etwas auch nur denkt, hat längst jedes Schamgefühl und jeden Respekt für die Freiheitsrechte unserer Bürger verloren. Seien Sie versichert: Wir werden das weiterhin mit aller Entschiedenheit bekämpfen. Der vergangene Sonntag war hier nur ein Anfang. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Tempo, mit dem die Länder zuletzt Medienänderungsstaatsverträge verabschiedet haben, ist hoch, so hoch wie nie. Wenn ich „die Länder“ sage, dann betrifft das vor allen Dingen die Landtage. Deswegen auch an dieser Stelle einen Dank seitens der Landesregierung für die Bereitschaft, der Dynamik des Geschehens in der Branche Rechnung zu tragen und in gleicher Weise konstruktiv zu beraten! Das gilt zumindest für den Großteil dieses Hauses. Wir beraten heute den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Über den Inhalt habe ich bereits in der ersten Lesung ausgeführt, und auch heute ist schon viel dazu gesagt worden. Zwei Dinge möchte ich seitens der Landesregierung noch einmal besonders hervorheben. Zum einen hat die Europäische Union mit dem DSA einen Rechtsrahmen geschaffen, mit dem Vermittlungsdienste stärker als bisher in die Pflicht genommen werden 12.06.2024 sollen. Ich sage ganz bewusst auch in Abgrenzung zu meinem Vorredner: Das ist richtig und gut so. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich würde noch weitergehen: Es ist ein europäischer Meilenstein. Deswegen hat sich Nordrhein-Westfalen sowohl in Brüssel als auch im Bundesrat intensiv in die Arbeiten dazu eingebracht. Wir brauchen auf EU-Ebene gemeinsame Mindeststandards für einen sicheren digitalen Raum. Wir alle verbinden mit dem Internet, mit der Digitalisierung große Freiheiten. Damit diese dauerhaft erhalten werden können und allen zugutekommen, braucht es aber auch klare Regeln. Deshalb sollten in diesem europäischen Regulierungsrahmen auch höhere Standards möglich sein können. Das gilt etwa mit Blick auf die Medienvielfalt oder den Jugendmedienschutz. Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag folgt auf den DSA und nimmt die erforderlichen Anpassungen im Medienrecht vor. Wir sichern eine effektive Aufsicht und damit die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden; das ist mir besonders wichtig. Wenn wir uns gerade in den Landtagen schon die Arbeit machen, entsprechende Regulatorik zu entwickeln, dann ist das auf Dauer nur glaubwürdig, wenn wir diese Regeln auch durchsetzen. Das muss sowohl für die Straße als auch für das Netz gelten. Deswegen ist es wichtig, dass wir eine effektive Aufsicht und die Zusammenarbeit der Behörden klar regeln. Nordrhein-Westfalen wird davon in zweifacher Hinsicht positiv betroffen sein. In der Regulierung digitaler Dienste kommt zum einen unserer Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn, zum anderen aber auch unserer Landesmedienanstalt eine zentrale Rolle zu. Das war mir als Landesminister besonders wichtig. Unsere Landesmedienanstalten sind nah dran, wenn es um die Durchsetzung der Regeln unserer Gesetze im Netz geht. Sie sind im Übrigen selbst im europäischen Vergleich besonders effektiv. Insofern war es auch wichtig, dass man bei der Frage, wie der Digital Services Act umgesetzt wird, nicht alleine auf neue, nationale Behörden vertraut, sondern auch die Kompetenz von vor Ort in den Ländern einbindet. (Beifall von der CDU und Anja von Marenholtz [GRÜNE]) Der zweite Aspekt, den ich hervorheben will, betrifft die Klarstellung bezüglich der Vorgaben zu Regionalfenstern. Regionalfensterprogramme sind – ich nehme wahr, dass sich alle Fraktionen darin einig sind – ein wichtiger Baustein in der Sicherung von Meinungsvielfalt. Sie bilden die Vielfalt und Regionalität der Gesellschaft ab. Das ist besonders wichtig. Deshalb haben wir in diesem Staatsvertrag Regelungen vorgesehen, die Medienvielfalt und Regionalität im bundesweiten Angebot auch angesichts sich Landtag ändernder Marktanteile der großen Medienhäuser künftig sicherstellen. Die Beratungen im Ausschuss haben gezeigt, dass die genannten Anpassungen sinnvoll sind. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/9508, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/8498 zu entsprechen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/8498 mit der gerade festgestellten Mehrheit so beschlossen. Ich rufe auf: 7 Hitzeschutz gleich Arbeitsschutz: Klimagesundheit für berufstätige Familien. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9462 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Bakum.

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren! „36 Grad, und es wird noch heißer.“ Erinnern sich an meine Prognose aus dem Mai-Plenum? Gestern waren es in Bukarest 36°. Heute sind es 40° in Nicosia. Morgen werden es bis zu 45° in Athen sein. Ab Sonntag kommt die Wärme auch nach Mitteleuropa. Temperaturen wie in Kairo. Ist die Ursache womöglich – Achtung: Ironie – eine Islamisierung des Wetters oder doch die menschengemachte Klimakrise? (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wir, Kolleginnen und Kollegen, müssen nicht das Klima retten, sondern uns und die Menschen, die uns vertrauen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) 12.06.2024 – Schön, dass Herr Blex feststellt, dass die Hitze noch nicht da ist. Dazu komme ich nachher. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Wer glaubt, das sei weit entfernt, der schaut einmal nach Baden-Württemberg und Bayern. Starkregen entsteht durch warme Luft, die mehr Feuchtigkeit aufnimmt. Das müssten Sie als Physiker wissen. (Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD] – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Die Klimakrise macht Hochwasserkatastrophen wahrscheinlicher. Der Sommer 2023 war der heißeste seit 2.000 Jahren. Der Frühling 2024 war der wärmste seit Messbeginn im Jahr 1881. Jeder einzelne der vergangenen zwölf Monate war weltweit der heißeste seit über 125.000 Jahren. Die menschengemachte Klimakrise schwebt hier – bei uns – direkt über uns wie ein Damoklesschwert. (Dr. Christian Blex [AfD]: Das glaubt Ihnen kei- ner mehr! – Christin-Marie Stamm [SPD]: Doch!) Die Klimakrise ist die größte Gefahr für unsere Gesundheit und für unsere Wirtschaft. Gemeinsam müssen wir die Klimakrise schnell in den Griff bekommen. (Beifall von der SPD) Wir werden womöglich Verluste erleiden, wenn wir Herrn Blex zuhören. Die berufstätigen Familien in unserem Land haben jeden Tag mit der Klimakrise zu kämpfen. Wer im Freien arbeitet – Menschen im Baugewerbe, im Garten- und Landschaftsbau oder in der Abfallentsorgung sowie Landwirte, Dachdecker, Soldaten, Polizistinnen und viele mehr –, der muss sich Sorgen um den Arbeitsplatz und auch die Gesundheit machen. Die berufstätigen Familien geraten nicht nur selbst täglich ins Schwitzen, sondern sorgen sich auch um ihre Kinder. Wer weiß, wie sich Flüssigkeitsmangel bei einem Säugling äußert, der nicht sprechen kann? Bekommt mein Kind eigentlich genug Wasser, und ist auf dem Gelände der Kita genug Schatten vorhanden? Kann mein Kind bei 26° Raumtemperatur in der Schule gut lernen? Wer betreut es, wenn es hitzefrei gibt? Was muss ich eigentlich bei der Pflege meiner Angehörigen beachten, wenn es besonders heiß wird? Gebe ich einem immungeschwächten Menschen besser etwas Kaltes oder Warmes zu trinken, wenn es heiß wird? Wenn meine pflegebedürftige Mutter oder mein pflegebedürftiger Vater zittert, handelt es sich dann um Schüttelfrost oder einen Hitzschlag? Brauchen sie ein kaltes Bad oder eine warme Decke? Diese Fragen müssen sich berufstätige Familien in NRW beim Überlebenskampf zwischen Arbeit, Landtag Familie und Gesundheit jeden Tag stellen. Wir, Kolleginnen und Kollegen, müssen diese Fragen beantworten und darüber reden. Wir brauchen in der Arbeitswelt nicht nur klare Regeln zum Hitzeschutz. Diese müssen auch von den Arbeitgebern umgesetzt werden. Das hat zuletzt noch der Deutsche Ärztetag beklagt. Daher ist es nötig, dass Karl-Josef Laumann die Träger von Kliniken und Pflegeeinrichtungen an einen Tisch holt und dafür sorgt, dass der Musterhitzeschutzplan von Karl Lauterbach auch in NRW umgesetzt wird. (Thorsten Klute [SPD]: Wo ist der eigentlich? – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Der ist ent- schuldigt!) Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen regelmäßig üben, wie man mit Extremwettersituationen klarkommt. Wir brauchen klare Handlungsempfehlungen für alle Branchen, wie mit Hitze und Extremwetterereignissen umgegangen werden soll. Natürlich wird entscheidend sein, ob wir genügend Zukunftsinvestitionen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen beschaffen können. Ich bin mir sicher: Wenn Karl und Karl-Josef miteinander warm werden, dann kühlt die Krise auch gleich ein paar Grad ab. (Heiterkeit von Josef Neumann [SPD]) Die berufstätigen Familien in unserem Land verlassen sich auf uns. Es ist gut, dass Städte wie Dortmund, Düsseldorf und Köln öffentliche Trinkwasserbrunnen bauen. Duisburg plant sogar 50 neue öffentliche Trinkwasserbrunnen, was mir besonders gefällt. In Mülheim existiert zwar kein einziger, aber bei Hitze kann ich dann einfach nach Duisburg hinüberlaufen. Es ist gut, dass das Bundesamt für Strahlenschutz bei der Fußball-EM kostenlose Sonnencremespender aufstellt. Wenn wir jetzt noch ein staatlich organisiertes Hautkrebs-Screening schaffen könnten, dann müssen nicht mehr über 4.400 Menschen im Jahr an Hautkrebs sterben. Es ist gut, dass Karl-Josef Laumann dank uns Monate später ebenfalls mehr Hitzeschutz am Arbeitsplatz, zum Beispiel durch die Möglichkeit einer Siesta, begrüßt hat. Ich bedauere allerdings, dass er heute seine Siesta nicht unterbrochen hat, um an dieser wichtigen Debatte teilzunehmen. Denn so hört er leider nicht, wie ich einen großen Klimapolitiker zum Ende meiner Rede zitiere: „Der Klimawandel ist die größte Bedrohung der Zukunft. Jeder Staat muss mitwirken, die Ursachen zu bekämpfen und die Folgen zu mindern.“ Ein Tag nach dem Tod von Klaus Töpfer ist es umso wichtiger, seine mahnenden Worte auch hier im Parlament am Leben zu halten. – Bleiben Sie gesund! 12.06.2024 (Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Hat der das wirklich gesagt?)

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André Kuper

Danke, Herr Bakum. – Für die CDU spricht Ihr Abgeordneter Herr Hagemeier.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ist die Sicherung der Gesundheit der Menschen in unserem Land ein wichtiges Anliegen. Das gilt auch und besonders im Kontext des Hitzeschutzes. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Partei des Respekts!) Ich erinnere gerne noch einmal daran: Es war die CDU-geführte Vorgängerregierung, die am 1. Juli des Jahres 2021 das NRW-Klimaanpassungsgesetz beschlossen hat. Es handelt sich bundesweit um das erste seiner Art. An diesen vorbildlichen Beschluss mit Weitblick knüpft die Zukunftskoalition von CDU und Grünen an und baut natürlich auch darauf auf. Die zahlreichen Ereignisse zurückliegender Jahre und der jüngsten Gegenwart verdeutlichen: Wetterextreme sind Realität, global genauso wie regional. Immer öfter wechseln sich extreme Niederschläge und ebenso extreme Trockenperioden mit einhergehenden Hitzerekorden ab, auch bei uns in NRW. Wir tun daher gut und richtig daran, die Resilienz unserer Umwelt, unserer Infrastruktur und die der Menschen selbst im Zuge eines ganzheitlichen Ansatzes zu stärken. In Nordrhein-Westfalen tun wir genau das. Das 2021 beschlossene Klimaanpassungsgesetz ist dabei ein wichtiger Schritt, aber wir tun noch mehr. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels so gut es geht zu begrenzen. Gleichzeitig sind die Erstellung und Fortschreibung einer Klimaanpassungsstrategie, die Durchführung eines Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings und die Einrichtung eines Beirats für Klimaanpassung gesetzlich festgeschrieben. Zu einzelnen Punkten Ihres Antrags, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion: Die Forderungen nach Aufnahme des Themas „Klima“ in den Fortschreibungsprozess des Landespsychiatrieplans, in Aus-, Weiter- und Fortbildungsmodule oder in die Lotsendienste der Frühen Hilfen werden bereits erfüllt. Zum Thema „Hautkrebsscreening“ sei gesagt: Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Das ist in dieser Art und Weise einmalig in der Welt. Landtag Noch bevor durch den Bund Musterhitzeschutzpläne veröffentlicht wurden, hat es bereits umfassende nordrhein-westfälische Arbeitshilfen für den einrichtungsbezogenen Hitzeschutz für Krankenhäuser und stationäre Wohn- und Pflegeeinrichtungen gegeben.

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André Kuper

Herr Kollege, ich muss Sie einmal unterbrechen, weil es aus den Reihen der SPD-Fraktion den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt. Soll die zugelassen werden?

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Daniel Hagemeier CDU

Können wir gerne machen. Danke.

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André Kuper

Okay.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Hagemeier. Da Sie auf das Thema „Hautkrebs“ eingegangen sind und uns natürlich bekannt ist, was die Krankenkassen bezahlen, frage ich Sie, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn der Staat analog zum Mammografiescreening etwas Ähnliches organisiert, also auf die Bürger zugeht, sie anschreibt. Wir müssen bedenken, dass die Anzahl der Hautkrebserkrankungen in den letzten 20 Jahren um 75 % gestiegen ist, obwohl die Menschen bereits alle zwei Jahre zum Screening gehen können.

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Daniel Hagemeier CDU

Es ist im Sozialgesetzbuch V letztendlich klar definiert – und das wissen Sie, Herr Kollege –, dass alles, was mit der Prävention, mit dem Hautkrebsscreening, mit krebsvorbeugenden Untersuchungen zu tun hat, durch die Krankenkassen abgedeckt ist. Insofern ist der Weg hier eigentlich vorgezeichnet und – wie ich eben schon gesagt habe – einmalig, wenn man das mit allen anderen Industrieländern der Welt vergleicht. (Rodion Bakum [SPD]: Dann bleibt alles, wie es ist!) Jetzt würde ich meine Rede fortsetzen. Die Landesgesundheitskonferenz hat außerdem im Oktober des Jahres 2022 – ich habe zu dem Thema bereits im Zuge meiner Plenarrede im Monat Mai Stellung genommen –eine gemeinsame gesundheitspolitische Erklärung mit dem Titel „Klimaschutz und Klimaanpassung sind Gesundheitsschutz“ verabschiedet. Hierin sind weitere wesentliche Punkte enthalten. Auch im Zuge der Beantwortung der thematisch korrespondierenden Großen Anfrage der antragstellenden Fraktion durch die Landesregierung ist deutlich geworden, dass sich das Land der Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der Auswirkungen des Klimawandels und der zu ergreifenden Maßnahmen vollumfänglich bewusst ist. Das gilt auch und besonders für den Hitzeschutz in all seinen Dimen-12.06.2024 sionen. Ich empfehle der antragstellenden Fraktion die Lektüre der seitens der Landesregierung auf die gestellten Fragen gegebenen Antworten. Die gleich folgende direkte Abstimmung des vorliegenden Antrags werte ich als Indiz dafür, dass auch der antragstellenden Fraktion klar ist, dass hier politisch und praktisch weder Erkenntnis- noch Umsetzungsdefizite bestehen. (Rodion Bakum [SPD]: Das ist falsch!) Es verlangt nach einer kohärenten und ganzheitlichen Strategie, um Wettextremen, von denen Hitzephasen ein Teil sind, begegnen zu können – einer Strategie, die alle gesellschaftlichen Akteure einbindet und zusammenführt. Ich bin der Überzeugung, dass die Zukunftskoalition von CDU und Grünen sowie die von ihr getragene Landesregierung diesem Anspruch schon heute mit ihrer Politik der Verantwortung für unsere Zukunft, der Verlässlichkeit und der Verbindlichkeit gerecht werden. In diesem Sinne werden CDU und Grüne ihre engagierte Politik für Klimaschutz und Klimafolgenbewältigung konsequent fortsetzen, denn das ist auch im Interesse der Menschen hier in Nordrhein-Westfalen. Dem Antrag der SPD-Fraktion stimmen wir in dieser Form nicht zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, Meral Thoms [GRÜNE] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

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André Kuper

Danke, Herr Hagemeier. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Thoms.

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Meral Thoms GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Juhu! Die SPD hat Klimaschutz und Klimafolgenanpassung als gesundheitspolitische Themen entdeckt – yes! –, (Rodion Bakum [SPD]: Ist das wieder die glei- che Rede?) und das, obwohl die SPD in einer Pressemitteilung vom 23. Januar 2023 noch dagegen gewettert, sie als Wunschprojekte der Grünen tituliert und gemutmaßt hatte, (Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) dass Anstrengungen für Klimaschutz im Krankenhaus zulasten guter Gesundheitsversorgung gingen. (Rodion Bakum [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist nicht wahr!) Nur so kann man nämlich auf den Satz kommen, den ich jetzt aus dieser Pressemitteilung zitiere: Landtag „Im schlimmsten Fall heißt es dann: Das Krankenhaus hat zwar dreifach verglaste Fenster, aber Kinderstation Fehlanzeige.“ Heute ist auch Ihnen endlich klar: Gesundheit und Klimaschutz gehören zusammen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das ist eine Un- verschämtheit!) Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, zum Beispiel diejenigen, die wir im Rahmen der Krankenhausreform angehen und mit 800 Millionen Euro zusätzlich finanzieren, dienen selbstverständlich auch dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Krankenhäusern.

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André Kuper

Frau Kollegin, ich müsste Sie einmal unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD-Fraktion. Lassen Sie die zu?

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Meral Thoms GRÜNE

Ja.

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank, liebe geschätzte Kollegin Thoms. Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass die von Ihnen zitierte Pressemitteilung der SPD nicht die Notwendigkeit des Klimaschutzes in Krankenhäusern in Frage stellt, sondern dass kritisiert wird, dass von den ohnehin viel zu geringen Krankenhausinvestitionsmitteln, die Sie bereitstellen, auch noch 800 Millionen Euro für Klimaschutzmaßnahmen in Krankenhäusern abgezogen werden? Uns geht es darum, den Klimaschutz obendrauf zu legen und ihn nicht von notwendigen Investitionen in medizinische Spitzentechnologie abzuziehen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Meral Thoms GRÜNE

Vielen Dank für diese Frage. Sie haben diese Pressemeldung im Januar 2023 veröffentlicht, als wir veröffentlicht haben, dass wir von den zusätzlichen Mitteln für die Krankenhausreform einen erheblichen Teil für die Klimafolgenanpassung nehmen wollen. Wie wir eben gehört haben, sind Klimaschutz und Klimafolgenanpassung große Herausforderungen. Ich kann den O-Ton der Pressemeldung gerne noch einmal zitieren: „Im schlimmsten Fall heißt es dann: Das Krankenhaus hat zwar dreifach verglaste Fenster, aber Kinderstation Fehlanzeige.“ (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Es wäre auch schlimm, wenn Kinder nicht mehr versorgt würden!) Auf diesen Vergleich, auf diese Gegenüberstellung von Klimafolgenanpassung und Versorgung in der 12.06.2024 Kinderstation muss man erst einmal kommen, also wirklich. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich setze nun meine Rede fort: 800 Millionen Euro haben wir – eine beträchtliche Summe – für Klimafolgenanpassung im Krankenhaus in die Hand genommen. Das zahlt natürlich ein für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Wie schon mehrfach ausführlich dargelegt, haben wir das Thema „Klimafolgenanpassung im Gesundheitswesen“ natürlich im Fokus. Trotzdem beschäftigen Sie uns, liebe SPD, regelmäßig mit Anträgen: im April zur geschlechtergerechten Klimagesundheit und heute zur Klimagesundheit für berufstätige Familien. Unsere Antwort ist immer die gleiche: Wir sind hier längst in der Umsetzung. Was wir hier genau machen, hat das Gesundheitsministerium auf ganzen 134 Seiten mit der Drucksache 18/7987 als Antwort auf Ihre Große Anfrage sehr ausführlich dargelegt. Die Frage muss jetzt erlaubt sein: Haben Sie die 134 Seiten gelesen? Lassen Sie mich helfen und drei Forderungen aus dem Antrag aufgreifen.

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André Kuper

Frau Kollegin, ich muss Sie noch einmal unterbrechen. Es gibt den weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD.

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Meral Thoms GRÜNE

Gerne im Anschluss.

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André Kuper

Gerne im Anschluss.

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Meral Thoms GRÜNE

Erstens. Musterhitzeschutzpläne für Krankenhäuser und Pflegeheime. Hier sind wir längst dabei. Ich verweise hier auf die Seite 12 der Antwort. Da steht nämlich, dass das Landeszentrum für Gesundheit NRW Arbeitshilfen für einrichtungsbezogenen Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entwickelt, und die wurden auch schon im November 2023 veröffentlicht. Also: Das machen wir schon. Zum Thema „Pflichtaufgabe Klima als Aufgabe im ÖGD-Gesetz“. Hier lege ich Seite 16 der Antwort auf die Große Anfrage ans Herz. Ich zitiere: „Im Rahmen der aktuell geplanten Novellierung wird im Gesetzentwurf auch das Themenfeld Klimawandel bzw. Auswirkungen von Klimaeinflüssen berücksichtigt und der Aufgabenkatalog des ÖGD diesbezüglich an geeigneter Stelle und in geeigneter Weise erweitert werden.“ Konzepte zu Hitzeschutz und Arbeitsschutz finden sich auf Seite 67, denn natürlich gibt es Regelungen Landtag im Arbeitsschutzgesetz, und die werden erläutert: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Maßnahmen zum Schutz vor unerträglichen Temperaturen am Arbeitsplatz treffen. Sie sind verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung von Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Arbeitsplätze im Freien sind so einzurichten, dass sie gegen Hitze geschützt sind; es sollen auch persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören natürlich bei starker Sonneneinstrahlung auch Sonnenschutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor 30, die am Arbeitsplatz kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sowie bei erhöhter Hitzebelastung Getränke. Wir sind sehr dankbar, dass der Antrag uns erneut die Gelegenheit gibt, über Klimaschutz als Gesundheitsschutz zu sprechen. Ich betone es noch einmal: Es ist ein wichtiges Thema, das größte Thema, das wir im Gesundheitsschutz haben. Wir lehnen den Antrag ab, da er, wie dargelegt, keine substanziellen neuen Impulse liefert. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Wir haben uns per Dialogzeichen darauf verständigt, dass es jetzt eine Kurzintervention aus den Reihen der SPD gibt, und zwar vom Abgeordneten Klute. Bitte.

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Thorsten Klute SPD

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Da muss man schon mal das eine oder andere festhalten und auch klarstellen. Sie wollen zur Umsetzung des Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, verteilt auf fünf Jahre. Es ist vom Leibniz-Institut errechnet worden, dass allein für den Klimaschutzboost hier 7,5 Milliarden Euro an Investitionen in Nordrhein-Westfalen erforderlich sind. Darin ist noch nicht ein einziger Euro zur Umsetzung des Krankenhausplans enthalten. Das Geld, das Sie bereitstellen, reicht hinten und vorne für Investitionen in medizinische Spitzentechnologie nicht aus. Von dem viel zu wenigen ziehen sie 800 Millionen Euro ab, um es in Klimaschutz in Krankenhäusern zu investieren. Es ist sehr richtig, dass Sie das machen, aber Sie stellen zu wenig für medizinische Spitzentechnologie bereit. Sie kürzen doch. Zum Beispiel streichen Sie im Gesundheitsbereich beim Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld einfach mal 450.000 Euro und stellen dort die Pflege vor entsetzliche Aufgaben.

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André Kuper

Die Redezeit.

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Thorsten Klute SPD

Wie wollen Sie das alles lösen? Bitte keine Legenden spinnen! Das, was Sie 12.06.2024 bereitstellen, ist viel zu wenig. Wir helfen Ihnen gerne, mehr bereitzustellen, aber tun Sie es bitte. (Beifall von der SPD)

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Meral Thoms GRÜNE

Vielen Dank, Herr Klute, dass Sie mir noch einmal Gelegenheit geben, auf die Krankenhausreform einzugehen. Zur NRW-Reform habe ich schon einiges gesagt. Ich möchte auf die Bundesreform zu sprechen kommen. Wir sind uns alle einig, dass Klimafolgenanpassung das größte Thema im Bereich des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung ist. Dazu gehört natürlich, dass auch auf der Bundesebene bei der Krankenhausreform Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ein Thema sind. (Thorsten Klute [SPD]: Investitionen in Kran- kenhäuser sind Ländersache!) Wo befindet sich der Prozess gerade? Was jetzt noch ansteht, ist der Transformationsfonds, der gerade verhandelt wird. Lassen Sie uns gemeinsam darauf hinwirken, dass wir auch unseren Anteil daran haben, dass Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in den Krankenhäusern auch mitfinanziert werden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Meterweit am Thema vorbei!)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Thoms. – Für die FDP spricht als Nächstes ihre Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich hier in meinem Landtagsbüro auf dem Schreibtisch einen Schoko-Osterhasen stelle, dann ist der, zack, weg, und zwar nicht, (Thorsten Klute [SPD]: Das ist bei mir auch so!) weil ich so vernascht bin oder meine Mitarbeiter daran naschen oder sich der Kollege Klute in der Tür vertan hat. Nein, das Büro ist auf der Sonnenseite hier im Landtag. Wir haben keine Klimaanlage, und Klimageräte bringen da auch nicht wirklich viel. Dann ist so ein Osterhase mal weg, weil er im wahrsten Sinne des Wortes davonläuft. Meine Mitarbeiter klagen dann natürlich auch über die Wärme. Wenn sich schon die Mitarbeiter im Landtag von Nordrhein-Westfalen über Hitze beschweren, wie muss es dann erst in Berufen sein, in denen es bei der Arbeit richtig warm wird? Hitzeschutz gehört auf jeden Fall zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Das ergibt sich aus dem Landtag Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht. Technische Regeln für Arbeitsstätten bezüglich Raumtemperatur machen bereits einige Vorgaben. Vielfach handelt es sich dabei nur um Empfehlungen. Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen einen Gestaltungsspielraum, und das muss auf jeden Fall auch künftig so bleiben. Die SPD bringt nun den x-ten Antrag zu den Themen „Hitzeschutz“ und „Klimagesundheit“ ein. Dieses Mal liegt der Schwerpunkt auf der Arbeitswelt und insbesondere dem Gesundheitswesen. Dabei hat das Bundesgesundheitsministerium mit dem Hitzeschutzplan für Gesundheit, der Roadmap für den Sommer 2024 und dem Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser und Pflegeheime bereits Konzepte und Empfehlungen vorgelegt. Die Umsetzung auf Landes- und kommunaler Ebene muss allerdings noch weiter vorangebracht werden. Hitzeschutz ist als Teil der Daseinsfürsorge eine kommunale Aufgabe. Das Land soll die Kommunen und die Einrichtungen des Gesundheitswesens bei dieser Aufgabe unterstützen. Auch wenn die Landesregierung bereits landesübergreifende Maßnahmen und Netzwerke initiiert hat, ist davon vor Ort noch nicht viel spürbar. So wurde beim Landeszentrum Gesundheit NRW eine Landeskoordinierungsstelle für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz eingerichtet, die unter anderem die Kommunen zum Themenfeld „Hitze und Gesundheit“ und zur Hitzeaktionsplanung berät. Eine Bestandsaufnahme zeigt jedoch, dass viele Kommunen diese Aufgabe noch nicht angegangen sind. Auf ein wesentliches Problem habe ich bereits mehrfach hingewiesen. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind nicht auf die Gefahr zunehmender Hitzewellen ausgerichtet. Insofern besteht tatsächlich Anpassungsbedarf. (Beifall von der FDP) Diesen wird es aber nicht zum Nulltarif geben. Bezüglich der Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen gibt es weiterhin zahlreiche Fragezeichen. (Thorsten Klute [SPD]: So ist es!) Bei der Investitionsförderung des Landes sollen bekanntlich von den für die Umsetzung des Krankenhausplanes vorgesehenen 2,5 Milliarden Euro mehr als 800 Millionen Euro für neue Klimaanpassungsmaßnahmen ausgegeben werden. Damit wird der Spielraum für die eigentlichen Maßnahmen der Krankenhausplanung wie zum Beispiel Neubauten und Zusammenlegung von Abteilungen und Standorten sowie Investitionen in medizinische Spitzentechnologie deutlich verengt. Daher betone ich erneut: Wenn Strukturreform und Klimaanpassung aus demselben Topf finanziert 12.06.2024 werden sollen, wird die Decke an einem Ende immer zu kurz bleiben. (Beifall von der FDP und der SPD) Darüber hinaus fehlt bisher eine spezifische finanzielle Unterstützung von Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen bei der Klimaanpassung. Einige Forderungen aus dem Antrag erscheinen daher sinnvoll, andere Punkte hingegen zielen auf zu viele Vorgaben. (Rodion Bakum [SPD]: Stimmen Sie einfach zu!) Ein staatlich organisiertes Hautkrebsscreening – oh! –, Verpflichtung zur Anschaffung von Kühlwesten für das Personal und neue Regeln für die Pausengestaltung – das erinnert doch sehr an staatlichem Dirigismus, werte Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Wir werden uns daher der Stimme enthalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich schon auf meine staatlich verordnete Kälteschutzweste, die man dann tragen muss. Ansonsten kommt der Arbeitsschutz. Na gut. (Rodion Bakum [SPD]: Das ist eine Erfindung von Ihnen!) Mittwoch, 12. Juni, wenige Tage bis zum kalendarischen Sommeranfang, Mittag ist gerade durch: draußen 16 Grad, der Himmel ist bedeckt, und ganz Deutschland wartet sehnsüchtig auf ein paar Sonnenstrahlen. – Ganz Deutschland? Nein. Die SPD phantasiert zum Thema „Hitzeschutz“ und will uns mit der bahnbrechenden Erkenntnis beglücken …

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Berivan Aymaz

Herr Dr. Vincentz, ich unterbreche Sie kurz, weil es nämlich eine Wortmeldung, eine Zwischenfrage gibt, die von Herrn Bakum kommt.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Ich habe gerade angefangen, aber Herr Bakum, bitte.

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Berivan Aymaz

Möchten Sie die gestatten? Landtag

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Dr. Martin Vincentz AfD

Legen Sie los, ja, natürlich.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Vincentz. Sie haben zwar gerade erst angefangen, aber schon im ersten Satz war etwas Seltsames drin. Sie beziehen sich auf die Temperaturen. Erkennen Sie denn an, dass aktuell nach der Messstation Dortmund die UV-Strahlung im UV-Index 6, also hoch, liegt und damit die Empfehlung für uns alle hier – Dortmund ist nämlich die nächste Messstation – lautet, schnellstens Schutzmaßnahmen zu ergreifen? Erkennen Sie also an, dass es unabhängig von der Temperatur noch andere Gefahren gibt, gegen die man sich schützen müsste, zum Beispiel die UV-Strahlung? (Beifall von Thorsten Klute [SPD])

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Berivan Aymaz

Sie dürfen antworten.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. In der Tat, in diesen geschlossenen Räumen würde ich Ihnen jetzt keine Sonnencreme empfehlen. Aber wenn Sie als Arbeiter draußen tätig sind, dann sollten Sie sicherlich beispielsweise über Sonnenschutz nachdenken. (Rodion Bakum [SPD]: Sie sind ja schon braun, da haben Sie recht!) Der Landtag soll nun im Feststellungsteil des Antrags, den Sie vorlegen, anerkennen, dass es in diesem Sommer besonders heiß wird. Kommen jetzt nun Hitzewellen im Juli und August? Da liegt auch schon das erste Problem, die erste Schwäche Ihres Antrags. Das Plenum, wiederum anders als in Dortmund, hat keine eigene Wetterstation, auch relativ wenige Meteorologen hier vor Ort. Es sind viele Abgeordnete da mit unterschiedlichsten Berufen. Meteorologen habe ich noch keinen gefunden. Ich selber weiß jetzt auch nicht genau, ob es ein besonders warmer oder eher ein nasskalter Sommer wird. Ich wünsche mir eher einen warmen. Da sind die Geschmäcker durchaus unterschiedlich. Aber das jetzt an dieser Stelle festzulegen, schwierig. Ich habe dazu einmal einen ehemaligen Kommilitonen gefragt; den habe ich im Physikstudium kennengelernt. Heute ist er ein sogenannter Wetterfrosch. Er gab mir folgenden Hinweis: Keine Ahnung, kann jetzt noch keiner sagen. – Vielleicht hat die SPD das ausgependelt oder am Vogelflug abgelesen. Wissenschaftlich ist das auf jeden Fall nicht. Trotzdem, ganz egal: Die SPD hat sich auf das Thema eingeschossen. 12.06.2024 Dabei gäbe es tatsächlich eine ganze Menge Probleme sowohl im Arbeitsschutz, im Gesundheitswesen sowieso, über die man an dieser Stelle dringend sprechen sollte, anstatt sich hier in Wetterprognosen zu ergehen. Es gibt hochdefizitäre Krankenhäuser, Ärzte- und Pflegermangel, weiter massive Probleme der Medikamentenversorgung. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hätte also wahrlich genug zu tun, genügend Baustellen, an denen er arbeiten könnte. Aber das wird jetzt wieder ausgearbeitet und sich auf Hitze fokussiert. Man könnte das eher als PR oder Ablenkmanöver abtun und ad acta legen, wenn nicht dahinter ein gewisses Muster stünde: Die Bürger sollen in Angst und Schrecken versetzt werden, egal, ob bei Corona, dem Wetter oder Gefahren durch die sogenannte Alternative für Deutschland, wie Sie das dann immer sagen, um darüber dann die klassischen Made-by-SPD-Bevormundungen, -Gängelungen und -Eingriffe bis tief in die privaten Bereiche der Bürger zu rechtfertigen, wie wir das leider schon zur Genüge kennen. Es ist auch deshalb übrigens Panikmache und keine gesunde berechtigte Sorge, weil das Bundesgesundheitsministerium selbst in seiner Drucksache 20/8063 auf eine Kleine Anfrage übrigens der AfD-Bundestagsfraktion erklärt hat, dass sie gar keine Daten über die Temperaturentwicklung beispielsweise in Pflegeheimen oder Akutkrankenhäusern habe, wo die besonders vulnerablen Gruppen angetroffen würden. Ebenfalls wisse die Bundesregierung, also Ihr Minister Karl Lauterbach, nicht, wie sich der Hitzeschutzplan finanziell auswirkt. Ihnen alles egal, erst mal mehr Geld, viel davon, trotz angespannter Haushaltslage.

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Berivan Aymaz

Herr Abgeordneter Dr. Vincentz, es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor, und zwar ebenfalls von Herrn Bakum. Das wäre die zweite und somit auch die letzte Zwischenfrage, die er sich erlauben könnte. Möchten Sie die gestatten?

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Dr. Martin Vincentz AfD

Gut, wenn er da Nachfragebedarf hat und ich ihm helfen kann, unbedingt.

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Berivan Aymaz

Herr Bakum, Sie haben das Wort.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich glaube nicht, dass Sie mir helfen können, Herr Vincentz, zumindest würde es mir schwerfallen, das anzunehmen. (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Das glaube ich!) Landtag Ich darf Sie aber fragen, da Sie uns bei einigen Punkten, die hier drinstehen, keinen Glauben schenken: Glauben Sie denn dem Berufsverband der Dermatologen, dem Bundesamt für Strahlenschutz? Glauben Sie den organisierten Ärzten im öffentlichen Dienst oder den Berufsgenossenschaften, die genau das Gleiche fordern?

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Berivan Aymaz

Sie dürfen antworten.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Denen glaube ich sogar ganz unbedingt. Ich komme nachher auch noch dazu, beispielsweise zum verbindlichen Hautkrebsscreening. Ich habe dazu noch eine Passage, die ich Ihnen gerne nahelege. Aber vielleicht komme ich erst einmal mit meiner Rede zu Ende, und dann können wir vielleicht das eine oder andere noch einmal besprechen. Ihr Minister Lauterbach und die NRW-SPD wurden sozusagen vom eigenen Ministerium eiskalt erwischt: Obwohl in den Wintermonaten jedes Jahr viel mehr Menschen sterben – auch das wissen Sie – als im Sommer, verbreiten Sie Panik wegen einer möglichen Zunahme von warmen Tagen. Aber einen Kälteschutzplan beispielsweise gegen so viele Kältetote suchen wir vergeblich, den lehnen Sie hier im Hohen Hause sogar aktiv ab, als er von uns eingebracht wurde. (Rodion Bakum [SPD]: Das ist nicht wahr!) Der Katalog Ihrer Forderungen, liebe SPD, was die Landesregierung so alles tun solle, ist der übliche Mix aus Dirigismus, unnötigen Forderungen, weil durch zum Beispiel den Arbeitsschutz schon abgedeckt, und einigen Passagen direkt aus Ihrem Wahlprogramm. Da sind dann zugegebenermaßen die Geschmäcker verschieden, meins ist das nicht. Es sollen dann Arbeitskreise eine Studie, Alarmpläne erstellen oder Klimanachhilfe für – das mag ich besonders – schwangere Menschen geben. Früher nannte man solche Frauen „Schwangere“ im Allgemeinen. Dazu kommt eine mediale Kampagne, obwohl Ihr Gesundheitsministerium im Bund schon vorgelegt hat mit richtungsweisenden Plakaten wie „Bei Hitze weniger anstrengen“ und anderen Tipps, die mir meine Oma damals schon gegeben hat. Aber dafür gibt man dann gerne sehr viel Geld aus. Hinzu kommt allerlei Weiterbildung, weil viele vielleicht nicht wissen können, dass man an heißen Tagen lieber ein Glas Wasser zu viel als eines zu wenig trinkt, und das sogenannte Hautkrebsscreening für alle Beschäftigten. Es gibt ein Hautkrebsscreening, und zwar für alle Menschen ab dem 30. Lebensjahr. Beschäftigte sind eine Teilgruppe von Menschen. Die haben auch die Möglichkeit, ab dem 30. Lebensjahr an einem 12.06.2024 Hautkrebsscreening teilzunehmen, wozu angesichts der Wetterbedingungen und einer Zunahme von Hautkrebs dringend geraten werden soll. (Rodion Bakum [SPD]: Aber wie viele machen das?) Eine gute Forderung hat Ihr Antrag allerdings schon, nämlich Klima solle als gesundheitsrelevanter Aspekt in die Fortschreibung des Psychiatrieplans NRW aufgenommen werden. Da haben Sie mich dann wiederum ganz an Ihrer Seite: Klimahysterie oder generalisierte Wetterangst sind definitiv ein Thema – nichts anderes ist das, was Sie uns hier vorlegen. (Beifall von der AfD) Wir haben Ihren Antrag mit Interesse gelesen. Uns ist auch fast warm ums Herz geworden bei all den Bemutterungen, die Sie planen. Wir lehnen ihn allerdings mit kühlem Kopf ab. Zu viel heiße Luft! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Ina Scharrenbach in Vertretung von Minister Karl-Josef Laumann. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Den Ministerkollegen darf ich entschuldigen, es ist nämlich Gesundheitsministerkonferenz. (Rodion Bakum [SPD]: Es ist Siesta – geben Sie es zu!) – Bitte? (Rodion Bakum [SPD]: Der macht Siesta!) – Nein, die läuft noch, das wissen Sie doch. Insofern waren Ihre Fragen, wo der zuständige Kollege ist, unbegründet, weil Sie wissen, wo er ist. Aber das gehört ja zur Rhetorik im Hohen Hause dazu. In der Antwort auf die Große Anfrage 12 Ihrer Fraktion haben wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen dargestellt, welche vielfältigen Maßnahmen wir zur Anpassung an Klimafolgen unternehmen. In den Plenardebatten im April und im Mai hat Ministerkollege Laumann mündlich von den Maßnahmen der Landesregierung berichtet. (Thorsten Klute [SPD]: Ein kurzer Bericht!) Insofern schließe ich mich gerne den Ausführungen der Abgeordneten Thoms an: Offenkundig hat man den Eindruck, dass Sie weder die schriftlichen noch die mündlichen Ausführungen der Landesregierung verinnerlicht haben. Landtag Aber in der Tat geben Sie uns damit heute noch einmal Gelegenheit, darzustellen, was wir alles in diesem wichtigen Themenfeld für die Bürgerinnen und Bürger im Land Nordrhein-Westfalen bewegen. Im Arbeitsschutzrecht selber ist bereits vieles flexibel geregelt. Sie wissen, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und in der Folge die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. Dies gilt natürlich auch bei Gefährdungen aus Klimafolgen heraus. Sie führen in Ihrem Antrag ferner aus, dass der Bundesgesundheitsminister es vorgemacht und Empfehlungen für den Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgelegt habe, und wollen uns auffordern, dies auch für Nordrhein-Westfalen zu tun. Der Bundesgesundheitsminister hat seine Pläne im Mai 2024 vorgestellt. Da Sie ja fleißige Leser der Veröffentlichungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind, werden Sie wissen, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereits im November 2023 Arbeitshilfen für den einrichtungsbezogenen Hitzeschutz für Krankenhäuser und stationäre Wohn- und Pflegeeinrichtungen veröffentlicht hat. Wir haben das im November 2023 getan, der Kollege Bundesgesundheitsminister hat das im Mai 2024 getan. (Rodion Bakum [SPD]: Das ist nicht das Glei- che!) Wenn Sie sich die Mühe machen würden, die besprochenen Dokumente einmal anzuschauen, dann würden Sie feststellen, dass der Musterhitzeschutzplan der Bundesregierung für Krankenhäuser ganze sieben Seiten umfasst. Die nordrhein-westfälischen Arbeitshilfen umfassen allerdings mehr als 90 mit Inhalt gefüllte Seiten. Das ist ein wesentlicher Unterschied. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deswegen kann ich Ihnen nur empfehlen, sich die Arbeitshilfen einmal anzusehen. Zudem werden auch weitere Arbeitshilfen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung entwickelt. Hier spielt das Landeszentrum Gesundheit als Landeskoordinierungsstelle eine Schlüsselrolle. Mit der geplanten Weiterentwicklung des Landeszentrums Gesundheit zu einem zentralen Landesamt wird die Arbeit nicht nur fortgeführt, sondern auch mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst auf kommunaler Ebene gezielt vernetzt und unterstützt. Auch die Forderung bezüglich eines staatlich organisierten Hautkrebsscreenings ist überflüssig.

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, es liegt eine Zwischenfrage von Herrn Bakum vor. Möchten Sie die gestatten? 12.06.2024 Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Wir versuchen das einmal; mal gucken, was kommt.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Ministerin, Sie können es mehr als nur versuchen, denn Sie sind zwar eine fachfremde Ministerin, aber die Ministerin für Kommunales. Da Sie gerade die kommunalen Hitzeschutzpläne – das wird ja immer wie ein Mantra vor sich hergetragen – erwähnt haben, habe ich dazu eine Frage: Von 53 kreisfreien Städten und Kreisen haben zwei – der Kreis Kleve und Köln – einen Hitzeaktionsplan in der Umsetzung. Können Sie als Kommunalministerin mir sagen, was die Kommunen noch von Ihrem Ministerkollegen benötigen, damit alle 53 einen solchen Plan in die Umsetzung bekommen?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie dürfen antworten. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für diese Frage. Wenn Sie sich die Mühe machen würden, in die kommunalen Klimaschutzpläne der über 380 Kommunen, die einen haben, zu schauen, dann werden Sie feststellen, dass in kommunalen Klimaschutzplänen an ganz vielen Stellen die Thematik „Hitze“ bereits unterlegt ist und im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung mitgedacht wird. Planung ist immer das eine. Dafür werbe ich ja. Das Wichtige ist, die Stadt als Gesamtsystem zu betrachten und sich nicht in fragmentierten Planungen zu verzetteln. Umso wichtiger ist deswegen das, was vom Landeszentrum für Gesundheit auf den Weg gebracht wird. Hier sind eben gezielte Unterstützungen für die entsprechenden unteren Gesundheitsbehörden unterlegt, und zwar auch in der fachspezifischen Übersetzung dessen, was Hitze für Menschen letztendlich bedeutet. Das müssen sie dann mit der integrierten Stadtentwicklung verzahnen. An ganz vielen Stellen passiert das auch ohne gesonderten Hitzeaktionsplan. Zurück zu Ihrem Antrag, zum Hautkrebsscreening. Seit 2008 haben in Deutschland gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung, die viele Krankenkassen auch öfter und für jüngere Versicherte anbieten. Sie wissen, dass es weltweit bisher in keinem anderen Land außer in Deutschland ein bevölkerungsweites Programm für die Hautkrebsuntersuchung gibt, und zwar auch nicht in Australien und Neuseeland mit dem weltweit höchsten Risiko für schwarzen Hautkrebs. Landtag Kommen wir zum Thema „frühe Hilfen für Familien“. Die für den Lotsendienst tätigen Fachkräfte beraten Schwangere, Gebärende und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren. Diese Tätigkeit richtet sich an den jeweiligen Unterstützungsbedarfen der Familien aus und kann schon jetzt Klimagesundheitsaspekte umfassen. Zu Ihren Forderungen für Krankenhäuser. Jedes Krankenhaus ist bereits jetzt verpflichtet, einen sogenannten Einsatz- und Alarmplan zu erstellen und auch umzusetzen. (Rodion Bakum [SPD]: Haben sie aber nicht! – Unruhe von den Grünen) Für größere Krankenhäuser, die nach den Regeln des Bundes als Teil der kritischen Infrastruktur gelten, ergeben sich sogar noch weitergehende Pflichten. Hinsichtlich Ihrer Forderungen zu weiteren Investitionsmitteln für Krankenhäuser in Höhe von 2 Milliarden Euro im kommenden Jahr sollten wir gemeinsam realistisch bleiben. Sie bekommen ja auch die Debattenlage – heute und im Vorgriff auf die heutige Plenarsitzung – im Hinblick auf die zurzeit stattfindende Gesundheitsministerkonferenz mit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine erhebliche Verbesserung im Bereich der Krankenhausförderung durchgeführt, insbesondere unter Beachtung einer haushaltspolitisch verantwortbaren Politik. (Unruhe von der SPD und den Grünen) – Sofern mir die Abgeordneten der antragstellenden Fraktion noch zuhören … (Rodion Bakum [SPD]: Wir reden mit den Grü- nen, die lenken uns ab! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Unruhe – Glocke) – Vielen Dank. Ich habe schon gemerkt, es ergeben sich bilaterale Gespräche. (Thorsten Klute [SPD]: Das wird jetzt akut! – Anhaltende Unruhe)

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Berivan Aymaz

Ich darf um etwas mehr Ruhe in dem Saal bitten. Es ist schon ein sehr erhöhter Geräuschpegel zu vernehmen. Jetzt ist es gerade wunderbar ruhig. – Ich danke Ihnen. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Für die Abgeordneten der antragstellenden Fraktion: Die Landesregierung hat in den Jahren 2017 bis 2022 im Bereich der Krankenhausinvestitionen 5,2 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Das waren 2 Milliarden Euro mehr als unter der SPDgeführten Landesregierung von 2012 bis 2017. Hier ist also eine erhebliche Kraftanstrengung unternommen worden. 12.06.2024 (Beifall von Daniel Hagemeier [CDU]) Neben zusätzlichen Berichtspflichten fordern Sie im Antrag dann auch noch weitere Studien. Offen gesagt: Es gibt genügend Studien und kein Erkenntnisproblem. Wir wissen, dass der Klimawandel da ist, und haben uns daher mit der Klimafolgenanpassung auseinanderzusetzen. Wir haben Ihnen nun mehrfach dargestellt, dass wir als Landesregierung da, wo wir zuständig sind, entsprechend handeln. All das können Sie wunderbar im Plenarprotokoll zur heutigen Sitzung und auch in den Protokollen zu den vorhergehenden Besprechungen nachlesen. –Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/9462 ab. Ich frage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9462 abgelehnt. Wir kommen zu: 8 Digitalisierungsoffensive für Jobcenter in Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9472 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP Abgeordnetenkollegin Frau Schneider das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Digitalisierung ist für uns alle Neuland. – Ich habe immer das Gefühl, dass dieser Satz im Leitbild des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales fest verankert ist. Ich habe ja auch an dieser Stelle schon öfter die große Liebe dieses Ministeriums zu Broschüren aus Papier angesprochen. Diese Liebe ist irgendwie symptomatisch dafür, dass man zeitgemäße, moderne Wege nur ganz schleppend beschreiten möchte. Es ist aber längst Zeit dafür, dass wir die Möglichkeiten der Digitalisierung ausnutzen und das auch verstärken. Alle Verwaltungsdienstleistungen sollten längst digital angeboten werden. Das 2017 verabschiedete Landtag Onlinezugangsgesetz sah vor, dass Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 all ihre Verwaltungsdienstleistungen auch digital anbieten. Das ist krachend gescheitert. Den Schwarzen Peter hierfür schieben sich alle Akteure gegenseitig zu. Damit es dann doch endlich mal einen Digitalisierungsschub in den Verwaltungen gibt, bräuchten wir dringend ein Onlinezugangsgesetz 2.0, aber das wurde von den CDU-geführten Ländern im Bundesrat blockiert. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Angesichts dieses Schneckentempos bei der Digitalisierung bin ich sehr froh, dass es Akteure gibt, die sich davon nicht anstecken lassen, sondern Probleme angehen und einfach mal machen. Dazu gehört auch das Jobcenter hier in Düsseldorf. Dort wurden seit 2017 Schritt für Schritt Prozesse digitalisiert. Das war ein ziemlicher Kraftakt. Rund 800 Mitarbeitende mussten bei der Umstellung mitmachen. Betroffen von der Änderung waren die rund 60.000 Kundinnen und Kunden. Der Erfolg hat diesen Bemühungen recht gegeben. Eine Onlinevergabe von Terminen wurde eingerichtet. Damit war das Team in Düsseldorf das erste Jobcenter in Deutschland, das einen solchen Service angeboten hat. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Wartezeiten konnten so vermieden und Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden. Zudem können sich die Kundinnen und Kunden transparent und nachvollziehbar auf der Homepage über Wartezeiten und Bearbeitungsstände informieren. Das Informationsangebot wurde mit Videos auf YouTube und einer App aktualisiert und ergänzt, in der Jobsuchende sogar Dokumente einstellen können. Das Jobcenter Düsseldorf gehört damit bei der Digitalisierung nun zu den Vorreitern. Zum Glück steht das Düsseldorfer Jobcenter nicht mehr allein da. Die Jobcenter im Münsterland zum Beispiel haben als ersten gemeinsamen Schritt ein internes Portal eingerichtet. Dort werden Informationen und Ansprechpartner zum Thema „Digitalisierung“ gebündelt. Bei dem Prozess hat man vor allem auf die Beschäftigten gesetzt. Die wissen schließlich am besten, wo und wie digitale Lösungen ansetzen könnten, um den Arbeitsalltag zu erleichtern. Entwickelt wurden dann Onlineanträge, digitale Veränderungsmitteilungen sowie ein Mietpreisrechner. Die Landesregierung übernimmt bei den zugelassenen kommunalen Trägern sowie bei den gemeinsamen Einrichtungen entweder unmittelbar oder mittelbar über die kommunalen Träger für deren Verantwortungsbereich die Aufsichtsfunktion. Dadurch kann sie auch Einfluss darauf nehmen, wie die Aufgaben der Jobcenter erfüllt werden. Diesen Einfluss sollte die Landesregierung geltend machen, um die 12.06.2024 digitale Transformation in den Jobcentern voranzutreiben. (Beifall von der FDP) Elektronische Akten und Onlinetermintools sind nämlich nur ein Anfang; das Potenzial für eine weitere Digitalisierung ist riesengroß. Vor allem die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden kann verbessert werden. Beispiele dafür sind ein elektronischer Postfachservice, Beratungen per Videokonferenz oder der Einsatz sprachbasierter, KI-gestützter Chatbots. Die Landesregierung steht aus unserer Sicht in der Pflicht, eine Digitalisierungsoffensive für die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen zu starten. Es gibt mittlerweile genügend Best-Practice-Beispiele. Mit einer gemeinsamen Anstrengung können Prozesse bei Leistungsgewährung, Kundenkommunikation und Beratung flächendeckend und umfassend digitalisiert werden. Ich freue mich auf die weitere Debatte im Fachausschuss und danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Schmitz. (Beifall von Christian Berger [CDU] und Guido Görtz [CDU] – Thorsten Klute [SPD]: Lass dich feiern! – Heiterkeit von Lena Teschlade [SPD]: Die Fanboys!)

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Marco Schmitz CDU

Ja, ich habe mir dieses Mal eine Boygroup mitgebracht; es ist jetzt üblich, dass man hereingeklatscht wird. (Heiterkeit und Zuruf von Lena Teschlade [SPD]: Das ist vorbei!) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Susi Schneider, ich bin der FDP für diesen Antrag sehr dankbar und muss sagen, dass er Hand und Fuß hat. (Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Heiterkeit von Thorsten Klute [SPD]) – Ja, dafür kann man auch mal klatschen. Es ist nur nicht alles ganz richtig, was gerade dargestellt wurde. Zunächst einmal – daran komme ich jetzt nicht vorbei –: Als ehemaliger Geschäftsführer des Jobcenters Düsseldorf, zuständig für die Bereiche Personal, IT und Finanzen, ist es mir natürlich eine große Freude, so viel Lob für die Nachfolgerinnen und Nachfolger zu hören. Ich gebe zu, ich war damals nur bei der E-Akten-Einführung dabei, aber auch wie es jetzt umgesetzt wird, ist natürlich großartig. Der Kollege Ingo Landtag Zielonkowsky macht das im Jobcenter Düsseldorf wirklich gut.

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Berivan Aymaz

Herr Kollege Schmitz, ich unterbreche Sie, weil eine Zwischenfrage der Abgeordnetenkollegin Frau Schneider vorliegt.

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Marco Schmitz CDU

Ich habe doch noch gar nichts gesagt, aber bitte; natürlich gerne.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Ich habe mir schon gedacht, dass Sie sich jetzt ganz CDU-like dafür feiern, wie gut es im Düsseldorfer Jobcenter läuft. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie 2014 gegangen sind, die Digitalisierungsoffensive aber 2017 losging? Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass es im MAGS erst besser wird, wenn dieses Ministerium drei Jahre lang nicht mehr in CDU-Hand ist? (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall und Heiterkeit von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Das wirkt sehr lange nach!)

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Berivan Aymaz

Sie dürfen.

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Marco Schmitz CDU

Wir haben wirklich eine unglaubliche Möglichkeit, mit den Kolleginnen und Kollegen zu arbeiten, aber man verliert ja nicht das Interesse an dem Thema. Ich habe mich eben sehr deutlich bei meinen Nachfolgerinnen und Nachfolgern bedankt, weil ich es damals eben nicht gemacht habe. In der Zeit, als ich da gewesen bin, ist die E-Akte eingeführt worden. Es ist umso schöner, zu sehen, dass dieses Jobcenter nach wie vor vernünftig und digital arbeitet. (Rodion Bakum [SPD]: Seitdem!) Neben dem Jobcenter Düsseldorf muss man den Punkt „jobcenter.digital“ erwähnen. Das ist für alle Jobcenter, die kein zugelassener kommunaler Träger sind; die gemeinsamen Einrichtungen haben jetzt die Möglichkeit, „jobcenter.digital“ zu nutzen. Das ist auch richtig so, denn dort besteht jetzt die Möglichkeit – es ist vor allem durch die Coronaphase entstanden –, mehr Sachen digital abzuwickeln. Ich kann meinen Bewilligungsantrag oder meinen Erstantrag einreichen, und ich habe die Möglichkeit, Dokumente digital zuzustellen. Vieles, worüber auch vonseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter früher mit den Kundinnen und Kunden diskutiert wurde, wie etwa die Frage, ob das 12.06.2024 fristgemäß zugegangen ist, weiß man heute, weil das vernünftig eingereicht worden ist. Wir dürfen nicht dahinter zurückfallen. Es ist richtig, dass wir diese digitalen Prozesse jetzt entsprechend umsetzen. Das sind der Leistungsbereich und der Sachbereich. Zu dem zweiten Punkt, auf den ich gerne eingehen würde – das Beispiel „Münster“ ist genannt worden –: Ich bin mit dem Kollegen Hagemeier im Jobcenter Münster gewesen. Wir haben uns das angeschaut. Die machen viel mehr über die reine digitale Antragsberatung hinaus. Die schaffen es in einem Setting zusammen mit den Kundinnen und Kunden, diese zu beraten. Dabei werden spontan vielleicht jemand von den Berufspsychologen oder jemand von den Berufsberatern dazugeschaltet. Außerdem können Dolmetscher zugeschaltet werden. Insofern hat man heute im Zuge der Digitalisierung die Möglichkeit, Menschen in einem ganz anderen Setting zu beraten. Der letzte Punkt betrifft den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger. Es gibt 104 zugelassene kommunale Träger in Deutschland und einige davon hier in Nordrhein-Westfalen. Es ist richtig, dass die Fachaufsicht beim MAGS liegt, das heute durch den Staatssekretär und gewissermaßen durch Ministerin Scharrenbach vertreten ist. Von der Rechtsaufsicht her haben wir aber nicht die Möglichkeit, ihnen vorzuschreiben, welche Verfahren sie nutzen müssen. Allerdings – und das ist auch in Abstimmung mit dem Städtetag gemacht worden – gibt es seit dem Jahr 2022 auch für alle zugelassenen kommunalen Träger die Möglichkeit, digitale Services zu nutzen. Und das wird auch von vielen schon umgesetzt. Verschiedenste Jobcenter haben jetzt also die Möglichkeit, das zu machen; auch eine Erstantragsstellung ist inzwischen bei allen zugelassenen kommunalen Trägern möglich. Da dürfen wir nicht stoppen. Das ist ganz klar. Ich erwarte auch, dass – ich glaube, wenn wir Corona nicht gehabt hätten, hätte vieles nicht so schnell funktioniert – eine digitale Beratung, eine Videoberatung, eine digitale Antragstellung umgesetzt werden können. An dieser Stelle möchte ich mich einmal bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, ganz egal, ob sie in kommunaler Trägerschaft oder in gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur und Kommunen tätig sind, weil sie es schaffen, jetzt das umzusetzen, was wir uns als Politik vorstellen und was wir uns als Politik wünschen. Dafür erst einmal ein herzliches Dankeschön! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und glaube auch, dass wir noch einmal einen guten Input geben können. Das Ministerium selbst hat mit der Landtag Sozialplattform Nordrhein-Westfalen auch schon eine Idee entwickelt, wie Leistungen aus dem Sozialbereich – Wohngeld und andere Leistungen – gebündelt bearbeitet werden können und wie dies als Dienstleistung anderen Kommunen zur Verfügung gestellt werden kann. Es ist für uns ein großer Vorteil, dass wir da als Vorreiter mit dabei sind. Ich bin dem Ministerium sehr dankbar dafür, dass es das entsprechend umsetzt, und bin guter Dinge, dass wir es zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern schaffen werden, die Prozesse so weit zu digitalisieren, dass die Menschen, die Kundinnen und Kunden, es noch einfacher haben, ihre Antragsberatung zu bekommen. Das Wichtigste ist aber, dass die Beratung so gut funktioniert, dass sie auch möglichst schnell wieder in Arbeit kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Teschlade.

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Lena Teschlade SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Kollegen der CDU sind noch auf dem Schützenfest. Da werden die Leute hoch auf den Thron geklatscht und wieder herunter. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Marco Schmitz [CDU]: Wir können Schützenfest! – Weiterer Zuruf von der CDU: Bisher war alles richtig!) – Genau. – Aber zum Thema: Per E-Mail abgegebene Dokumente auszudrucken, zu bearbeiten, wieder einzuscannen, wieder auszudrucken, wieder zu bearbeiten und dann wieder einzuscannen ist, glaube ich, in vielen deutschen Behörden Alltag. Teilweise greift, wenn es besonders schnell gehen muss, der eine oder andere sogar noch auf ein Faxgerät zurück; das ist immer noch beliebt. Die Digitalisierung kommt zwar voran – da stimme ich der Kollegin Schneider ausdrücklich zu –, aber immer noch viel zu langsam. Insbesondere die unterschiedlichen Vorgehensweisen, die verschiedenen Systeme und die zahlreichen Accounts, die bei vielen Stellen benötigt werden, machen es den Menschen nicht gerade leicht, den Überblick zu behalten und voranzukommen. Deshalb ist Digitalisierung zwingend notwendig. Wir müssen da schneller werden. Mir sei an dieser Stelle jedoch eine Randbemerkung gestattet. Denn ich hätte mir bei diesem Thema doch gewünscht, dass die FDP auch schon in der letzten Legislaturperiode einiges auf den Weg gebracht hätte, als sie ja die Möglichkeit dazu hatte. 12.06.2024 (Beifall von der SPD) Wir verwenden jetzt jede Menge Energie darauf und setzen Ressourcen ein, um diese Schieflage immer nur zu stabilisieren. Digitalisierung muss hier Abhilfe schaffen, ohne dabei diejenigen aus den Augen zu verlieren, die darauf angewiesen sind, nämlich die Menschen, die im Jobcenter arbeiten. Vor allen Dingen müssen wir aber auch die Leistungsbeziehenden ganz stark in den Blick nehmen. Laut aktuellen Zahlen fehlen in den Arbeitsagenturen und den Jobcentern bundesweit ca. 1.900 Beschäftigte – wohlgemerkt: bevor mit den geburtenstarken Jahrgängen eine große Anzahl von Menschen in Rente gehen. Das heißt, der Druck auf die Beschäftigten steigt immer weiter. Auch deshalb wird Digitalisierung immer notwendiger, weil wir Prozesse und Arbeitsstrukturen vereinfachen und besser organisieren müssen. Da sind Digitalisierung und KI natürlich wichtige Instrumente. Ich will aber auch sagen, dass gerade der Deutsche Gewerkschaftsbund seit Jahren eindrücklich warnt, dass die Digitalisierung der Arbeitswelt nur unter Einbindung der Beschäftigten und unter Berücksichtigung ihrer Anliegen erfolgen kann. Deshalb ist es wichtig, hier die Menschen in den Blick zu nehmen. Denn Digitalisierung ist nicht einfach nur die Einführung einer E-Akte oder von Onlineterminvergaben, sondern deutlich komplexer. Diese Komplexität fehlt mir, ehrlich gesagt, in diesem Antrag ein bisschen. Jobcenter ist auch nicht gleich Jobcenter. In dem Antrag wird aus meiner Sicht auf das ganze Thema „Datenschutz“ noch nicht ausreichend eingegangen. Denn oft scheitern die Ideen nicht unbedingt am Goodwill der Menschen, sondern schlicht an Gesetzen und daran, dass Daten nicht weitergegeben werden dürfen. In dem Antrag werden zwar die kommunalen Jobcenter genannt, in denen es mit dem Datenschutz, weil dort die Stadt sozusagen die Hand darauf hat, zum Teil deutlich einfacher ist als bei anderen Jobcentern. Wir brauchen aber Lösungen für alle und müssen uns deshalb mit diesem komplexen Sachverhalt angemessen auseinandersetzen. Des Weiteren müssen die IT-Lösungen den komplexen Herausforderungen gerecht werden. Denn sonst passiert das, was bei der geplanten Einführung eines neuen IT-Systems der Arbeitsagenturen im Jahr 2015 passiert ist. In der Praxis hat man nämlich nachher festgestellt, dass das ganze System so überhaupt nicht anwendbar ist. Dadurch ist ein Schaden in Höhe von ungefähr 60 Millionen Euro entstanden. Insofern müssen wir jetzt gut aufpassen, dass Systeme eingeführt werden, die am Ende auch funktionieren, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen ordentlich eingebunden werden und dass wir das Ganze so am Ende auf stabile Füße stellen können. Landtag Angesichts der Größe der Herausforderung erscheint mir, wie ich gerade schon einmal gesagt habe, der Antrag deshalb noch ein bisschen ambitionslos zu sein. Denn Onlineterminvergaben sind bei uns schon an vielen Stellen möglich, und ich glaube, dass das auch nicht der Kernpunkt ist, den wir bei den Fragen der Digitalisierung bearbeiten müssen. Trotzdem freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss, weil ich das Thema für unfassbar wichtig halte. Deshalb bin ich der FDP dankbar dafür, dass sie das heute auf die Tagesordnung gesetzt hat und wir Gelegenheit haben, uns umfassend damit zu beschäftigen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Jule Wenzel.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen müssen jeden Tag Großes leisten. Denn sie sind für viele der erste Ansprechpartner, wenn man in eine soziale Notlage kommt. Das betrifft vor allen Dingen Menschen, die Schicksalsschläge erleiden, Menschen, die ihren Job verlieren, Menschen, die von dem Lohn ihrer regulären Arbeit nicht leben können. Außerdem sind es geflüchtete Menschen; Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zu uns gekommen sind. Für all diejenigen ist das Jobcenter der erste Ansprechpartner. Dabei sind die einzelnen Biografien und die individuellen Bedarfe derjenigen, die sich hilfesuchend an das Jobcenter wenden, vielfältig. Es geht natürlich zuerst einmal um die materielle Existenzsicherung. Wir lassen euch nicht allein, wenn ihr in eine Notlage geratet. Weil es in den Plenardebatten in der Vergangenheit öfter der Fall war, dass Menschen, die Hilfe suchen, diskreditiert wurden, lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Niemand von uns kann ausschließen, nicht auch einmal Hilfe zu brauchen. Ein starker Sozialstaat und ein Bürgergeld, das wirklich absichert, sind für ein reiches Land wie Deutschland nicht nice to have, sondern geboten. Jeder Mensch in unserem Land muss in Würde leben können. Ein starker Sozialstaat erhält und schafft Arbeitskraft. (Beifall von den GRÜNEN) Neben der Existenzsicherung sind Beratungen im Jobcenter aber vor allem dafür da, Chancen zu schaffen: bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, also in gute Arbeit, bei der 12.06.2024 Weiterbildung, bei der Ausbildung, bei der Vermittlung in den sozialen Arbeitsmarkt. Um möglichst gut auf jeden Menschen eingehen zu können, ist ein vertrauensvolles Verhältnis mit dem eigenen Berater sehr wichtig. Auch wenn wir heute über Digitalisierung sprechen, möchte ich auch noch einmal sagen, dass das persönliche Gespräch von Angesicht zu Angesicht für uns immer noch die Priorität haben muss, denn wir reden hier von niedrigschwelligen Angeboten, die der Staat vorhalten muss. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, bei der Digitalisierung voranzugehen. Eine einfache Antragstellung und die digitale Erreichbarkeit erleichtern den Zugang zum Angebot. Instrumente wie die E-Akte erleichtern es den Mitarbeitenden im Jobcenter, Anliegen zu bearbeiten. Allerdings reden wir nicht, wie Frau Schneider es gerade dargestellt hat, erst seit gestern von der Digitalisierung, sondern wir reden schon sehr lange davon. Wenn Sie davon sprechen, dass das Onlinezugangsgesetz gescheitert sei und dass nur das Münsterland und Düsseldorf Onlineangebote hätten – Sie haben nur die beiden Beispiele genannt –, kann ich Sie beruhigen: Eine einfache Googlesuche schafft Abhilfe. Wenn man „Jobcenter Stadt x“ googelt, findet man Angebote auch in Duisburg, in Köln, in Aachen und in ländlichen Räumen wie Kleve, Wesel oder dem Rhein-Sieg-Kreis. Es ist also bei Weitem nicht so, sondern Gott sei Dank können in den allermeisten Jobcentern Onlineanträge gestellt und auch Termine vereinbart werden. Ob zur weiteren Entwicklung der Onlineangebote die Rechtsaufsicht das richtige Instrument ist, bin ich mir wie mein Vorredner Marco Schmitz unsicher. Das können wir im Ausschuss aber gerne weiter diskutieren. Allerdings ist das Land keinesfalls untätig. Mit der Sozialplattform NRW sollten alle Bürger*innen einen Check machen können, welche Leistungen für sie infrage kommen. Die Sozialplattform geht dabei im Übrigen weiter als der hier von der FDP gestellte Antrag, denn neben Leistungen, die beim Jobcenter beantragt werden können, gehören auch Leistungen wie das Wohngeld, die Eingliederungshilfe, der Schwerbehindertenausweis oder das Kindergeld zum Angebot der Sozialplattform. In Zukunft soll direkt dahin verlinkt werden, wo man online einen Antrag stellen kann. Deswegen würde ich sagen: Das Land NRW sollte seine Anstrengungen darauf legen, die Schnittstellen zu den kommunalen Trägern und den kommunalen Einrichtungen, die diese Anträge annehmen, zu verbessern. Das wurde in den letzten Jahren auch aktiv betrieben. Wir sehen und wir schätzen die Digitalisierung. Sie macht das Leben für die Menschen in unserem Land Landtag einfacher. Der Antrag der FDP ist an dieser Stelle noch nicht unbedingt gehaltvoll. Ich bin der Kollegin Teschlade dankbar für Ihre Einlassung dazu, dass Digitalisierung nur gemeinsam mit Beschäftigten geht. Ich finde, das ist auch ein wichtiger Punkt, den wir diskutieren können. Ich freue mich trotzdem auf die Befassung im Ausschuss, denn was noch an Gehalt fehlt, kann ja noch werden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2012, Jobcenter Neuss: Ein 52-jähriger Marokkaner ermordet eine 32-jährige Sachbearbeiterin mit einem Messer. 2022, Jobcenter Wuppertal: Nachdem er nicht das gewünschte Geld erhält, verletzt der 25-jährige Syrer Ahmad S. eine zufällig angetroffene Behördenmitarbeiterin schwer mit einem Messer. Vergangenen Freitag im Jobcenter Tübingen: Ein 28-jähriger vorbestrafter Eritreer bedroht eine Sachbearbeiterin mit einem Messer, die sich glücklicherweise rechtzeitig retten kann. Der Täter …

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Berivan Aymaz

Herr Abgeordneter Tritschler, …

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Sven Werner Tritschler AfD

Ja?

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Berivan Aymaz

… ich unterbreche: Ich hoffe, dass Sie noch zum Thema kommen.

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Sven Werner Tritschler AfD

Aber …

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Berivan Aymaz

Es geht um die Digitalisierungsoffensive im Jobcenter und nicht um einzelne Vorfälle, die sicherlich noch alle aufgezählt werden könnten und die uns alle hier sicherlich auch bedrücken. Aber bitte: Es gehört sich für die Ordnung der Debatte, dass auch wirklich zum Thema und zum Antrag gesprochen wird. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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Sven Werner Tritschler AfD

Okay. Ich bin mir sicher, dass Sie das ganz besonders betrifft, Frau Präsidentin. – Drei von unzähligen Fällen, meine Damen und Herren … (Widerspruch von der SPD und von den GRÜNEN) 12.06.2024

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Berivan Aymaz

Herr Tritschler, wegen dieser Äußerung spreche ich eine Rüge aus. Das gehört sich überhaupt nicht. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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Sven Werner Tritschler AfD

Ich nehme es mir zu Herzen. (Kirsten Stich [SPD]: Unverschämtheit!) – Ja, keine Schnappatmung kriegen! Ich weiß, nach Sonntag tut alles ein bisschen mehr weh; ist klar. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Die fünf Minuten Redezeit reichen auch gar nicht aus, um die vielen Fälle aufzuzählen, Frau Präsidentin. Deshalb möchte ich zuallererst mal die Gelegenheit nutzen, den Menschen …

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Berivan Aymaz

Herr Tritschler, ich möchte darauf hinweisen, dass Sie hier zum Inhalt des Antrags zu reden haben. Da reichen auch die fünf Minuten aus, auf die sich übrigens die Fraktionen geeinigt haben.

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Sven Werner Tritschler AfD

Vielleicht …

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Berivan Aymaz

Man hätte auch einen anderen Slot nehmen können, aber das ist die Einigung der Fraktionen gewesen, und davon gehe ich jetzt auch aus. Wenn Sie zum Inhalt wirklich reden möchten, haben Sie die fünf Minuten. Reden Sie bitte zum Inhalt. (Beifall von den GRÜNEN)

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Sven Werner Tritschler AfD

Das freut mich, Frau Präsidentin. – Deshalb möchte ich im Gegensatz zu meinen Vorrednern zuallererst die Gelegenheit nutzen, den Menschen zu danken, die in den Jobcentern und Sozialbehörden landauf, landab den Kopf für Ihre verkorkste Politik hinhalten, meine Damen und Herren. Diese Menschen leiden nämlich unter den Versäumnissen wie unsere Polizisten, Einsatzkräfte, Schüler und Lehrkräfte. In Anbetracht solcher Missstände könnte man meinen, dass die mangelnde Digitalisierung ihrer Behörden für die Betroffenen ein eher nachrangiges Problem sein dürfte, auch wenn vielleicht etwas weniger direkter und etwas mehr digitaler Kundenkontakt gesundheitsförderlich für den einen oder anderen sein könnte. Insgesamt ist es natürlich ein Zeichen mangelnder Wertschätzung durch die Politik. Die Menschen, die für uns und insbesondere für die Politik den Kopf hinhalten, müssen leider allzu oft noch mit Umlauf-Landtag mappen, mit Faxgeräten und mit Wartemarken ihr Dasein fristen und sich dementsprechend auch mit frustrierten und unzufriedenen Kunden herumärgern. Immerhin hat die FDP das Problem fehlerfrei erkannt – Glückwunsch dazu. Für einen nicht unwesentlichen Anteil der Jobcenter ist nämlich auch das Land zuständig, wie im Antrag richtig beschrieben. Zwei Vorhaltungen muss man der FDP in diesem Zusammenhang allerdings machen. Erstens. Warum fällt Ihnen das ausgerechnet jetzt ein, wo Sie wieder in der Opposition sind? Wo waren Sie, wo war Ihr Digitalminister Pinkwart in den fünf Jahren Regierungszeit, die Sie gerade hinter sich haben? Da haben wir in dieser Hinsicht leider gar nichts gehört. Und warum beschränken Sie sich jetzt auf Jobcenter? Es ist ja nicht so, dass es bei den anderen Behörden besser wäre. Jobcenter sind zweifellos ein wichtiger Bereich, aber viele andere sind es eben auch. Das Onlinezugangsgesetz von 2017 – zur Erinnerung: das war zu Beginn Ihrer Regierungszeit, meine Damen und Herren von der FDP –, schrieb vor, dass 575 Behördendienstleistungen nicht nur bei Jobcentern bis Ende 2022 verfügbar sein müssen. Tatsächlich ist dies nur bei einem kleinen Bruchteil geschehen, und es ist auch bis heute nur ein kleiner Bruchteil. Es ist immer noch Ihre Verantwortung, zumindest im Bund. Warum Sie sich nun ein Mosaiksteinchen herauspicken, um mehr Einsatz für die Digitalisierung zu fordern, erschließt sich nicht so richtig. Ich nehme an, das hat statistische Gründe, und bei nächster Gelegenheit kommt dann die Digitalisierungsoffensive für diese oder jede Behörde. Wir haben da einen ganzheitlicheren Ansatz und möchten alle Behörden bürgerfreundlich und fit für die digitale Zukunft machen, und deshalb beraten wir jetzt gleich im Anschluss einen Antrag zur Novelle des Onlinezugangsgesetzes. Ihr Antrag ist derweil inhaltlich nicht falsch, nur eben aus Ihrer Richtung nicht besonders glaubwürdig und viel zu kleinteilig. Gleichwohl spricht natürlich nichts dagegen, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren. Deshalb werden wir einer Überweisung zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Die Landesregierung spricht nun Ministerin Ina Scharrenbach in Vertretung von Minister Karl-Josef Laumann. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren 12.06.2024 Abgeordnete! Wir kennen diese Spielchen vom Vorredner und anderen Abgeordneten dieser Fraktion schon, dass man versucht, die Organe des Landes Nordrhein-Westfalen vorzuführen, am besten für den Stream, damit man das alles in den sozialen Medien nutzen kann. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie machen es uns ja auch besonders einfach!) Wir lassen es nicht zu, dass Organe dieses Landes hier im Plenum in diesem Hohen Hause durch einzelne Abgeordnete vorgeführt werden. Das ist nicht demokratisch. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Zugegebenermaßen war der Redebeitrag meines Vorredners mal wieder ein Ausdruck des wunderbaren Sprichworts „Die lauteste Meinung hat für gewöhnlich nicht die leiseste Ahnung“. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Beim Lesen des Antrags der Fraktion der FDP ist mir unweigerlich in den Kopf, dass die FDP irgendwie ein Memo an sich selbst geschrieben hat. Denn wenn man sich den Antrag und die Zahlen verinnerlicht, zeigt sich: Es fällt genau in die Zeit, in der Sie das Digitalministerium in Nordrhein-Westfalen gestellt haben. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Jetzt wiederho- len Sie auch noch meine Rede!) Sie schreiben, dass im August 2017 das Onlinezugangsgesetz in Kraft getreten ist. Bis Ende 2022 waren die Leistungen nach dem SGB II digital anzubieten. Man fragt sich: Was haben Sie denn aus dem FDP-geführten Digitalministerium seit 2017 im Zusammenhang mit der hier genannten Adresse gemacht? Ebenfalls nicht zutreffend ist, dass Sie jetzt hier auffordern, Ende zu Ende zu digitalisieren. Ich habe ja nun diesen Geschäftsbereich übernehmen dürfen, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ist nicht viel mehr daraus geworden!) und alles, was ich vorgefunden habe, war alles außer einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung. (Zuruf von der FDP) Insofern finde ich diesen Antrag der FDP an dieser Stelle durchaus bemerkenswert, weil Sie damit dem Grunde nach Ihre eigene Untätigkeit in diesem Bereich 2017 bis 2022 für sich schriftlich niedergelegt haben. Kehren wir zu dem Grundsatz zurück, dass wir, wie von verschiedenen Rednerinnen und Rednern vorgetragen, natürlich Verwaltungsleistungen digital Landtag anbieten. Man darf und muss dann miteinander diskutieren, über welche Verwaltungsleistung wir hier reden. Ich persönlich mache keinen Hehl daraus, dass ich der festen Überzeugung bin, dass es immer da, wo es um soziale Leistungen geht, eine Mensch-zu-Mensch-Beratung braucht. Sie können diese besonderen Beratungsfälle nicht vollständig digital, ohne Mensch, abbilden. Das funktioniert nicht. Damit holen Sie die unterschiedlichen Lebensbedarfe und die Lebenserfahrungen von Menschen nicht ab. Gerade im Bereich der Jobcenter ist es die harte Währung schlechthin und die Aufgabenstellung, Menschen in einen Beruf zu integrieren. Dazu gehört einfach, dass man die individuellen Lebensverläufe von Menschen annimmt, ernst nimmt und im Idealfall mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen kombiniert. Die digitalisierte Verwaltungsleistung in diesem Bereich kann die menschliche Beratung durch die Spezialistinnen und Spezialisten in den Jobcentern nicht ersetzen, genauso wenig wie bei der Bundesagentur für Arbeit. Wir als Landesregierung sind dabei, die Digitalisierung der Jobcenter voranzutreiben. Dies gilt nicht nur für die Jobcenter im Münsterland, die in dem Antrag besonders hervorgehoben werden, sondern für die Jobcenter im Land Nordrhein-Westfalen insgesamt. Ich denke, dass Ihnen das bekannt ist: In einem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates wird im Besonderen die im Land Nordrhein-Westfalen als EfA-Leistung entwickelte Sozialplattform als positives Praxisbeispiel für ein gelungenes Digitalisierungsvorhaben im föderalen Bereich angeführt. Diese Plattform sollte nach Auffassung der Autoren dieses Gutachtens nicht nur beibehalten, sondern ausgebaut werden. Hierzu gehört auch die aktive Nutzung der Sozialplattform durch die Jobcenter. Diese Weiterentwicklung über die Sozialplattform und auf der Sozialplattform ist im Gange. Natürlich kann und muss man auch Ende zu Ende digitalisieren. Daran führt kein Weg vorbei. Offen gesagt: Wir brauchen dafür in der von CDU und Grünen geführten Landesregierung kein Onlinezugangsgesetz 2.0, in dem das steht, weil es intrinsische Motivation dieser Landesregierung ist, die Prozesse nicht im Schaufenster enden zu lassen, sondern dafür Sorge zu tragen, dass hinter dem Schaufenster auch noch eine arbeitende Bevölkerung ist und das Schaufenster sich mit einem Laden verknüpft. Das ist der wesentliche Unterschied zur Vorgängerregierung im Bereich der Digitalisierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gestatten Sie mir noch einen letzten Satz zur rechtlichen Lage. Losgelöst von der Tatsache, dass die gemeinsamen Einrichtungen ihre IT-Lösungen aus Nürnberg bekommen – das ist die zentrale Steue-12.06.2024 rung; das ist ein Vorteil –, nutzen die kommunalen Jobcenter Anwendungen unterschiedlicher Softwareanbieter. Sie sind dabei in der Aufgabenwahrnehmung nicht weisungsgebunden. Das heißt, die Landesregierung kann bei der internen Organisation der kommunalen Jobcenter nicht im Rahmen der Aufsichtsfunktion eingreifen. Dies erfordert, dass wir mit der kommunalen Familie nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in anderen Bereichen von Verwaltungsleistungen in den Austausch darüber eintreten, welche Verfahren überhaupt eingesetzt werden und wie wir sie harmonisieren können, sodass wir am Ende des Tages zu einer Standardisierung und damit auch einer Effizienz- und Effektivitätssteigerung in diesem Bereich der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9472 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Es gibt keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Es gibt keine Enthaltungen. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 9 Sackgasse Bundesrat – Die digitale Transformation darf nicht an der föderalen Firewall scheitern – Der nordrhein-westfälische Landtag setzt sich für ein schnelles Inkrafttreten eines reformierten OZG 2.0 ein Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/9458 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Tritschler das Wort.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zitat: „Ich kann das Beispiel Estland nicht mehr hören.“ Das war das Erste, womit der neue Chief Information Landtag Officer – also quasi der IT-Chef des Landes NRW –, Herr Sieveke, auf sich aufmerksam machte. Für diejenigen, die ihn nicht kennen: Herr Sieveke ist von der CDU und war in der letzten Wahlperiode noch Innenpolitiker im Landtag. Er musste sein Mandat aber für unsere hochgeschätzte Frau Digitalministerin abgeben. Das war in der Zeit, als es hier in NRW noch einen Digitalausschuss, einen Digitalminister von der FDP und eine sehr eng getaktete Folge von Ankündigungen in der Digitalpolitik gab. 2017 war auch – ich hatte es in meiner Rede zuvor schon erwähnt – das Jahr, als der Deutsche Bundestag das Onlinezugangsgesetz, das OZG, auf den Weg brachte. Dieses Gesetz versprach viel. Binnen fünf Jahren, also bis Ende 2022 und damit vor anderthalb Jahren, sollten den Bürgern 575 der gängigsten Behördendienstleistungen in digitaler Form zur Verfügung stehen. Es reichte von A wie Adoption bis Z wie Zurückstellung vom Schulbesuch. Dann haben alle die Hände wieder in den Schoß gelegt und sich nicht richtig zuständig gefühlt, denn während das Gesetz im Bund entstand, mussten und müssen die Kommunen die Hauptlast der Umsetzung tragen. Sie wickeln einen Großteil der Dienstleistungen ab, und zwar auch dann, wenn diese Dienstleistungen auf Bundes- oder Landesgesetzen basieren. Man hat also ein Gesetz geschrieben und gehofft, dass es sich irgendwie von selbst umsetzt. Das ist fast so, als würde man hoffen, dass ein Strafgesetzbuch das Verbrechen ganz ohne Justiz und Polizei beseitigt. Es war von Anfang an klar, dass die Kommunen nicht im Ansatz über die personellen und/oder finanziellen Mittel verfügen, um diese Lösungen im Alleingang auf den Weg zu bringen. Das ist auch gar nicht nötig, denn nicht jede Kommune muss das Rad neu erfinden, weil ein Gutteil auf einheitlichen Regeln beruht. Die Deutschen beantragen zum Beispiel ihre Ausweise bei ihrer Heimatgemeinde, sie werden aber von ein und derselben Bundesdruckerei ausgestellt werden. Es kam, wie es kommen musste: Zum Stichtag des Gesetzes Ende 2022 war nur ein kleiner Bruchteil der Dienste digital verfügbar – und das auch nur, wenn der Bürger Glück hatte und in der richtigen Gemeinde wohnte. Darin liegt wahrscheinlich auch der Grund, warum Herr Sieveke das Beispiel Estland nicht so gerne hört und hören will. Estland lässt unsere Regierungen in Bund und Land nämlich ziemlich alt aussehen. Der DESI-Index – die Messzahl für den Zustand der digitalen Verwaltung in Europa – verweist uns ins hintere Mittelfeld, weit hinter Estland, und zwar nicht nur hinter Estland, sondern auch hinter Spanien und übrigens nur sehr knapp vor Bulgarien. 12.06.2024 (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was hat das jetzt mit dem Antrag zu tun?) Das ist inzwischen auch bei der deutschen Bevölkerung angekommen. 82 % bewerten Deutschland im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung generell als unterdurchschnittlich. 63 % sehen den Zustand der Behördendigitalisierung als sehr kritisch an. Immerhin hat die Ampel-Bundesregierung fehlerfrei erkannt, dass es hier ein Problem gibt und man beim OZG nachsteuern muss – nach anderthalb Jahren keine schlechte Leistung –, und brachte das Onlinezugangsänderungsgesetz, das OZG 2.0, auf den Weg, das insbesondere den Kommunen bei der Umsetzung unter die Arme greifen sollte. Dieses Gesetz ist zweifelsohne alles andere als frei von Mängeln. Das haben meine Kollegen im Deutschen Bundestag sehr deutlich angemerkt – ich sage das schon einmal, bevor es vielleicht jemand anders anmerken muss. In vielen Bereichen ist dieses Gesetz aber ein Schritt in die richtige Richtung bzw. überhaupt einmal ein Schritt. Es scheiterte dann allerdings am Veto der unionsgeführten Länder im Bundesrat, und dort dümpelt das Gesetz jetzt weiter vor sich hin. Es bleibt die Hoffnung auf das Vermittlungsverfahren, es bleibt aber auch die Befürchtung, dass parteitaktische Erwägungen im anlaufenden Jahr vor der Bundestagswahl dazu führen könnten, dass das Gesetz weiter blockiert wird und Deutschland weiter ins Hintertreffen gerät. Der mangelnde Ausbau der Digitalisierung nicht nur bei den Behörden ist längst ein Standortnachteil für die Bundesrepublik Deutschland und damit auch für NRW geworden. Dank Ihrer Politik haben wir wahrlich schon genug Standortnachteile. Wir fordern die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung als Regierung des größten Bundeslandes gerecht zu werden, in Berlin Druck zu machen und schnell einen Kompromiss zu finden, damit wir hier nicht buchstäblich den Anschluss verlieren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Franken.

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Björn Franken CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Tritschler, diese jegliche Form von Arroganz übertreffende Impertinenz, mit der Sie regelmäßig auftreten und versuchen, Ihre Defizite in der Digitalisierung zu überdecken, ist mehr und mehr unerträglich. Das muss ich wirklich sagen. Landtag (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der SPD) Die geistige Digitalspanne der AfD scheint für 30-Sekunden-Clips in den sozialen Netzwerken zu reichen. Bei komplexen Sachzusammenhängen in der Digitalisierung und speziell in der Verwaltungsdigitalisierung sind Sie aber hoffnungslos verloren. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der SPD) Sie nennen das Beispiel Estlands. Warum liegt Estland denn so weit vorne? (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Lassen Sie uns die Fakten einmal auf den Tisch legen. Estland hat von null aufgebaut. Weil keine Infrastruktur und keine Netze vorhanden waren, konnten sie dort von null weg planen und alles aufbauen. Bei uns war es eine gänzlich andere Lage. Der Föderalismus, den wir haben, ist in Estland nicht aufzufinden. In Ihrem Antrag suggerieren Sie, es würde irgendetwas vor die Wand gefahren. Ihr Antrag ist mindestens vier bis sechs Wochen zu alt. In diesen Stunden, in diesen Tagen, so sieht man im Terminkalender des Vermittlungsausschusses, wird schon verhandelt. Sie kommen mit keinerlei eigenen Vorschlägen. Sie fordern, man möge verhandeln und solle die Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes aufgreifen; das haben sie einmal abgeschrieben. Dann folgt die Aufforderung, man solle Kommunen unterstützen. Spätestens das zeigt, dass Sie sich mit der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen 0,0 auseinandergesetzt haben. Unser Ziel ist völlig klar. Wir müssen die Dienstleistungen und die Verwaltungsprozesse der 427 Kommunen flächendeckend, medienbruchfrei, aber auch nachhaltig digitalisieren. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das höre ich seit sieben Jahren!) Herr Tritschler, unsere Zwischenbilanz kann sich sehen lassen, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, kann sie nicht!) denn wir kümmern uns seit dem ersten Tag um Verwaltungsdigitalisierung. Wir haben zum Beispiel, wenn Sie es gelesen haben, dank unserer Digitalministerin das Nutzerkonto des Bundes bereits Anfang 2023 eingeführt – eine zentrale Forderung des OZG 2.0. (Sven Werner Tritschler [AfD]: 2022 hätte es da sein sollen!) 12.06.2024 Was noch gefordert wird vom Bund, haben wir schon umgesetzt. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Schon?) Das wollen Sie nicht sehen. Das verstehe ich. Das ist aber kein Problem, weil wir Sie für die Digitalisierung nicht brauchen. (Beifall von der CDU) Wir treffen unsere Entscheidungen gemeinsam mit den Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden und nicht an ihnen vorbei. Das zeigt zum Beispiel unser Antrag zum Thema „IT-Sicherheit“ oder auch zum Thema „OZG“, was längst gelaufen ist. Das alles sind Vorschläge, bei denen wir sagen: Kommt an einen Tisch, lasst uns gemeinsam über die Probleme sprechen und beraten, wie wir die Dinge weiter und schneller voranbringen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Seit sieben Jahren!) Wir wollen die vorhandenen Strukturen und Prozesse nutzen und darauf aufbauen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen das EVA-Prinzip übernommen. Unsere Ministerin kämpft dafür in Berlin. Wir haben den Grundsatz, dass vor Ort funktionierende, laufende Prozesse weiterlaufen sollen. Im Gegensatz zum Bund bieten wir allen Akteuren auch die Zusammenarbeit an; ich denke an den IT-Planungsrat. Wir haben unsere Haushalte daraufhin ausgerichtet, dass für alle Digitalprojekte genügend Geld zur Verfügung steht. Weil wir keine Politik auf gut Glück machen, ist unser Handeln auch immer an Ziele und konkrete Maßnahmen gebunden – deswegen der Verweis auf unsere Anträge, in denen konkrete Ideen und Vorschläge niedergeschrieben sind. Das OZG steht in einem krassen Gegensatz dazu. Die Entscheidung der Länder, den Gesetzentwurf abzulehnen, war folgerichtig. Unsere Bundestagsfraktion, viele Spitzenverbände und nicht zuletzt der Innenausschuss des Bundesrates haben teils erhebliche Bedenken geäußert, zum Beispiel an der vorgesehenen Standardisierung im Top-down-Verfahren ohne die Einbeziehung des IT-Planungsrates, der genau für solche Dinge zuständig sein soll. Der Gesetzentwurf der Bundesinnenministerin missachtet die föderale Ordnung. Die Verwaltungsdigitalisierung kann doch logischerweise nur gelingen, wenn der Bund uns Länder mit ins Boot holt. Die Finanzierung ist nicht geklärt. Der Etat im Digitalisierungsbereich schrumpft von 377 Millionen Euro auf 3,3 Millionen Euro. Es gibt viele weitere Beispiele. Um aber das Thema abzuschließen: Wir brauchen dringend eine Reformierung des OZG, um die Verwaltungsdigitalisierung Landtag weiter voranzubringen. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesinnenministerin ist dafür nicht das richtige Werkzeug. Der Vorschlag kam sehr spät, er ist lückenhaft und nicht ausreichend gegenfinanziert. Wir wissen, dass die digitale Verwaltung natürlich der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft ist. Deswegen arbeiten wir doch im Vermittlungsausschuss konstruktiv miteinander. Unsere Ministerin ist da die Speerspitze. Sie arbeitet auch im Sinne der anderen Bundesländer für gute Ergebnisse. Dafür von dieser Seite Danke schön! Den Antrag der AfD hätte es dafür nicht gebraucht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollegin Ellen Stock.

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Ellen Stock SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für einige Fraktionen hier im Haus ist es immer wieder sehr verlockend, bei allen möglichen Themen und Schwierigkeiten nach Berlin zu zeigen. Andere wiederum möchten sich erst gar nicht so recht mit ihrer Rolle hier im Land abfinden und wünschen sich ganz augenscheinlich nach Berlin. Was auch immer zutreffen mag, es gibt offensichtlich verschiedenste Gründe, weshalb hier vor Ort im Land äußerst wichtige Aufgaben unerledigt bleiben. Bestes Beispiel hierfür ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Im Prinzip ist es doch so: Nicht erst durch die Ablehnung des OZG-Änderungsgesetzes im Bundesrat kam es zum Verzug in der Verwaltungsdigitalisierung. Das Problem gibt es nicht erst seit dem Änderungsgesetz und der Ablehnung durch den Bundesrat, denn in Nordrhein-Westfalen wird der Stillstand bei der Umsetzung des OZG unter der Ägide der CDU schon lange nahezu zum Regierungsprogramm. Es findet beispielsweise kaum Austausch mit den Kommunen statt. Dabei gehören die Kommunen zu den Hauptakteuren bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung. Sie fordern seit Langem, endlich gehört zu werden. Sie liefern Grundlagen und Ideen. Noch im Oktober vergangenen Jahres machten die Kommunen deutlich – ich zitiere aus einer Stellungnahme für den Landtag –: „Ein Einbezug der Expertise der kommunalen Familie oder gar ein regelmäßiger Austausch finden nicht statt.“ Das Dilemma der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen spielt sich täglich auf den verschiedensten Ebenen ab. Wir sind also nicht der Ansicht, dass die digitale Sackgasse primär im Bundesrat aufgebrochen werden sollte, aber sie muss auch dort aufgebrochen werden. Die Landesregierung muss endlich aus dem 12.06.2024 digitalen Dornröschenschlaf aufwachen, die Zügel in die Hand nehmen und dafür sorgen, dass wir im internationalen und auch im Ländervergleich den Standards nicht mehr hoffnungslos hinterherrennen. Im vergangenen August und in den darauffolgenden Monaten haben wir hier einen vielversprechenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen verhandelt. Er hieß „Digitalisierung der kommunalen Verwaltung neu denken und standardisierte und gemeinsame Software fördern“. Davon haben wir bisher nicht mehr viel gehört. Was ist aus den vielen Versprechungen im Antrag geworden? Was wir jetzt brauchen, ist eine Landesregierung, die mit den Kommunen in den Dialog tritt und sie eng einbindet. Wir brauchen eine Landesregierung, die die notwendige Infrastruktur bereitstellt und die Umsetzung des OZG endlich aktiv aufnimmt. Das und nicht der ewige Blick nach Berlin sollte in Nordrhein-Westfalen Priorität für uns haben. Deswegen ist es auch überflüssig, sich mit diesem Antrag zu befassen, der den Blick immer wieder nur nach Berlin richtet, die Aktivitäten des Bundes kommentiert und die Lage vor Ort weitgehend ausblendet. So kommen wir nicht weiter. Ich kann nur an alle hier appellieren: Zeigen Sie nicht so oft nach Berlin, schielen Sie nicht so oft nach Berlin, und träumen Sie nicht so oft von Berlin. Das tut unserem Land nicht gut. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Zuruf)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Mostofizadeh.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass es mir schwerfällt, nach dem Abgeordneten Tritschler und seinen Ausfälligkeiten im letzten Tagesordnungspunkt zu reden, die ich für einen rassistischen Angriff auf die Präsidentin halte. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie schaffen das!) Dem werden wir selbstverständlich noch nachgehen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP – Zuruf von Sven Werner Tritsch- ler [AfD]) Ich möchte es in dem Zusammenhang relativ präzise auf den Punkt bringen – Kollege Franken hat zu der Sache sehr ausführlich ausgeführt –: Dass Sie nicht mal sich selbst ernst nehmen, wird an diesem Antrag sehr deutlich. Landtag Sie haben im Jahr 2021 im Bundestag einen Antrag eingebracht und sehr ausführlich zum Ausdruck gebracht, dass man sich um Finanzierungsfragen vor Ort kümmern und viele der jetzt auch von der Landesregierung oder der Vertreterin des Bundesrates vorgebrachten Punkte gegenüber der Bundesregierung bespielen müsste. Dann haben Sie das neue OZG, über das wir jetzt reden und das im Bundesrat zur Vermittlung ansteht, im Bundestag abgelehnt, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Haben Sie meine Rede gehört? Hören Sie doch mal zu!) um nun der Landesregierung im Landtag von Nordrhein-Westfalen vorzuwerfen, dass sie diesem Gesetz nicht schnell genug zustimme. Das ist schon in sich irre, was Sie da abliefern, werte Herren und Damen der AfD. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Hören Sie doch mal zu!) In diesem Zusammenhang kann ich aber alle beruhigen – Frau Kollegin Stock, ich war etwas verwirrt wegen Ihre Rede –: Die Ministerin – sie hat mir noch gesimst – ist auf dem Weg zur Sitzung des Vermittlungsausschusses für Nordrhein-Westfalen und wird selbstverständlich dafür sorgen, dass wir alsbald eine Regelung im OZG hinbekommen, die die Interessen Nordrhein-Westfalens und auch des Bundes berücksichtigt – auch unter Zurückstellung von Bedenken, was die Frage nach der Finanzierung im Zusammenhang mit den Kommunen betrifft. Wir müssen beim OZG weiterkommen. Deswegen kann ich nur Folgendes empfehlen: Ziehen Sie Ihren Antrag einfach zurück. Ablehnen werden wir ihn sowieso. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich im Vermittlungsausschuss und auf allen Ebenen für einen Kompromiss beim OZG 2.0 einzusetzen. Irgendwie ist die Forderung schon ziemlich überraschend, wenn man sich bewusst macht, wie sich die AfD zum Beispiel zu den Themen „Digitalisierung“ und insbesondere „Verwaltungsdigitalisierung“ bislang positioniert hat. Ich verweise auf den Branchenverband Bitkom, der sich damit sehr intensiv auseinandergesetzt hat und diagnostiziert, die AfD sei „digitalpolitisch rückwärtsgewandt“, wie es dort wörtlich heißt, und stehe in der digitalpolitischen Programmatik – ich darf mit Erlaub-12.06.2024 nis der Präsidentin zitieren – „den Zielen und Grundwerten Deutschlands digitaler Wirtschaft in fast allen Feldern diametral entgegen“. So verwundert es dann auch nicht weiter, dass zum Beispiel der AfD-Abgeordnete Marcus Buchheit von „Digitalisierungsunfug“ schwadroniert und in der Digitalisierung insgesamt ein Instrument zur – man höre und staune – „Meinungsmanipulation und willkürlichen Durchsetzung staatlicher Verordnungen“ sieht – Mannomann! Ich kann für die Freien Demokraten jedenfalls feststellen: Die Idee zum OZG 2.0 – einheitliche Standards und Schnittstellen, Benutzerfreundlichkeit, das Once-only-Prinzip, die Stärkung der BundID sowie die Einführung von digitalen Siegeln und Unterschriften – unterstützen wir Freien Demokraten ausdrücklich. (Beifall von der FDP) Diese Maßnahmen sind essenziell für die notwendige Modernisierung unserer Verwaltung und die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen zum Nutzen für Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Die Bundesregierung zielt mit dem OZG 2.0 darauf ab, alle Bürgerkonten zusammenzufassen und die BundID zu einem zentralen digitalen Bürgerkonto weiterzuentwickeln. Diese Maßnahmen sind auch für die Länder und Kommunen nutzbar. Durch ein gemeinsames Gremium von Bund und Ländern sollen einheitliche Schnittstellen entwickelt und beschlossen werden. Das ist ein wichtiger Schritt, um den – darüber haben wir in den letzten Jahren an verschiedenen Stellen immer wieder diskutiert – Wildwuchs zu beseitigen, den der eine oder andere auch beim EVA-Prinzip sieht. Der ganz entscheidende Punkt ist doch, dass wir die Defizite bei der Umsetzung des OZG 1.0 nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Denn die Bilanz ist leider ernüchternd: Die Digitalisierung und Umsetzung von EVA-Leistungen hat bisher nicht die Erfolge gezeigt, die wir alle erwartet hatten. Insbesondere hat das Thema in den letzten zwei Jahren, in denen diese schwarz-grüne Landesregierung die Verantwortung trägt, keinen wirklichen Push erlebt. Man denke nur daran, dass zum Beispiel der Digitalbeirat nicht einberufen wurde und dass im gesamten letzten Jahr kein fachlicher Dialog zwischen den Kommunen und dem Digitalministerium stattfand. Die kommunalen Spitzenverbände haben an verschiedensten Stellen immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie sich gerne an diesem Prozess beteiligen würden. Sie haben nachdrücklich bemängelt, dass ihre Positionspapiere und ihre fachliche Expertise überhaupt nicht abgefragt werden. Landtag Im Haushalt sind massive Kürzungen bei den OZG-Mitteln erfolgt. Im Haushalt 2024 zum Beispiel wurden Kürzungen von über 21 Millionen Euro vorgenommen und ein erheblicher Teil davon ausdrücklich bei der OZG-Umsetzung. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Dann verwundert es nicht, dass die kommunalen Spitzenverbände von einem Kahlschlag sprechen und klar sehen, dass der Digitalisierungsgedanke hier konterkariert wird. Im Antrag der AfD findet sich dazu aber gar nichts – das ist auch von den Kolleginnen und Kollegen schon gesagt worden. Es ist mal wieder das gleiche Spiel: Statt sich ernsthaft mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen, wird hier wieder eine große Show, ein großer Popanz gemacht. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist der FDP ja völlig fremd!) Ich kann ganz klar sagen: Eine bürger- und serviceorientierte Verwaltungsdigitalisierung (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) ist notwendige Voraussetzung für Freiheit, Fortschritt und Wohlstand in unserem Land. Diesen Antrag braucht es dafür nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr zuversichtlich, dass aus dem Onlinezugangsgesetz ein Onlinezukunftsgesetz wird. Es war richtig, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung über eine Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes abgelehnt hat. Abgesehen von handwerklichen Fehlern in diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung war an ganz vielen Stellen eben keine Digitalisierung auf Augenhöhe mit den Ländern vorgesehen. Das gilt insbesondere dann, wenn man daran denkt, dass neue Pflichten reingeschrieben werden sollten, die Bundesregierung aber wieder sagte: Wir finanzieren das alles nicht. Gleichzeitig halten Sie, Frau Abgeordnete Freimuth, der Landesregierung vor, dass wir im Bereich der Digitalisierung Finanzmittel zurückfahren. Leider versäumen Sie aber, hier auszuführen, dass im Bundeshaushalt praktisch überhaupt kein Geld mehr für Digitalisierung vorgesehen ist. So wird es dann auch nicht ehrlicher. 12.06.2024 Vor dem Hintergrund der Bilder, die hier von SPD und FDP gezeichnet worden sind: Wir haben nicht nur eine andere Wahrnehmung, es ist offen gesagt auch eine andere Realität. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und insbesondere das für Digitalisierung zuständige Ministerium sprechen regelmäßig mit den Kommunen. Der Digitalbeirat tagt. Sie wissen, dass wir für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ganz neu einen Informationssicherheitscheck auf den Weg gebracht haben. Ich habe nämlich gesagt, dass es in dieser Legislaturperiode drei Topthemen im Bereich der Digitalisierung gibt: Das ist die IT-Architektur. Das ist das Onlinezugangsgesetz, und zwar inklusive Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob das im Gesetz steht oder nicht. Wir machen das hier, weil es notwendig und logisch ist. Das dritte Themenfeld ist die Informationssicherheit. Wir haben des Weiteren mit der Digitalisierung der Ausländerbehörden begonnen. Das ist der Unterschied zwischen dem Verhältnis des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Kommunen und dem Verhältnis des Bundes zu den Ländern: Wir arbeiten auf Augenhöhe mit den Städten und Gemeinden zusammen, wenn es um Digitalisierung geht, das heißt, sie sitzen mit am Tisch, wenn wir uns Prozesse angucken und sie letztendlich aufstellen. Deswegen wäre ich sehr froh darüber, wenn es im Zusammenhang mit dem laufenden Vermittlungsverfahren gelänge, aus der BundID eine DeutschlandID zu machen. Das ist mir persönlich nämlich ein großes Anliegen. Ich hatte 2022 entschieden, dass wir auf die DeutschlandID wechseln wollen, weil es völlig egal ist, wo eine Bürgerin oder ein Bürger lebt oder arbeitet. Es braucht eine eindeutige ID. Der Mut, diese Entscheidung zu treffen, war in der letzten Landesregierung nicht da. Eine der ersten Entscheidungen, die wir innerhalb der von CDU und Grünen geführten Landesregierung getroffen haben, war der Wechsel auf die BundID, die jetzt – das ist mein Ziel – zur DeutschlandID wird. Wir haben des Weiteren die Situation, dass wir miteinander verabreden müssen, ob diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die digitale Verwaltungsleistungen beantragen, auch digitale Rückantworten erhalten. Heute bekommen sie die per Post. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, auch der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen im Bund von SPD, Grünen und FDP sehen vor, dass nur Unternehmen sagen können: Ich will auch eine digitale Rückantwort. – Das ist doch Quatsch. In der Gesellschaft heutzutage gibt es Digital Natives, also Jugendliche, die mit Digitalität groß geworden sind. Ich persönlich sage immer: Ich bin ein Fernsehkind. Ich bin mit Fernsehen groß geworden. – Meine Eltern sind mit Radio groß geworden. Die Generation heute wird mit Internet, mit Smartphones Landtag und all dem groß und kann das natürlich bedienen. Wir haben also die Digital Natives. Wir haben aber auch die Digital Immigrants. Das sind diejenigen, die es sich erarbeiten, mit Smartphones und diesen Verwaltungsleistungen umzugehen. Wir haben in unserer Gesellschaft aber auch Digital Outsiders, also solche, die sagen: Bleibt mir weg mit dem Zeug. Ich will mein Papier. – Auf Deutsch gesagt. Das ist die Spannbreite, und die haben wir abzubilden, wenn es darum geht, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Das bedeutet aber auch, dass Bürger von uns einen elektronischen Rückbescheid bekommen, wenn sie es wollen. Warum sollten sie den per Post bekommen? Diejenigen, die es können, sollen es so haben, und diejenigen, die länger Zeit brauchen oder nur auf Papier arbeiten wollen, sollen auf Papier arbeiten. Das ist ein Abbild der Gesellschaft, und das darf sich auch in der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen widerspiegeln. Alles andere wäre eine Überforderung unserer Gesellschaft, sehr geehrte Frau Abgeordnete. (Beifall von Björn Franken [CDU]) Ein weiterer Punkt ist mir persönlich sehr wichtig, und ich hoffe, dass es gelingt, sich im Vermittlungsverfahren letztendlich darauf zu verständigen. Die Bundesregierung, auch die FDP sehen eine Befristung der sogenannten ELSTER-Zertifikate für Bürger- und Unternehmenskonten vor. Das ist unverständlich, da ELSTER in der Bundesrepublik im Zuge der Steuererklärung von über 20 Millionen Menschen genutzt wird. Auch Sie als FDP haben gesagt: Das wollen wir befristen. Wie kann man denn ein so erfolgreiches System wie ELSTER befristen wollen, wenn über 20 Millionen Menschen es nutzen? Das macht doch keinen Sinn. Es liegt in meinem Interesse, dass die ELSTER-Softwarezertifikate für die Bürger- und die Unternehmenskonten dauerhaft genutzt werden können. Ich hoffe, dass wir uns im Vermittlungsausschuss darauf werden verständigen können. Der letzte Punkt ist natürlich die Frage: Wer zahlt den Spaß? Zugegebenermaßen ist es an ganz vielen Stellen in diesem Gesetz eigentlich nicht möglich, abzuschätzen, was das kostet. Deswegen wäre es eine große Freude für mich, wenn es gelingen würde, in diesem Gesetz zu hinterlegen, dass wir gemeinsam, also die für die Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder und des Bundes, den Erfüllungsaufwand ermitteln. Dann hätten wir da eine Zahl stehen, und dann müssten wir uns gemeinsam mit einer fairen Kostenteilung auseinandersetzen. Ich glaube, bei Ihnen als FDP ist genauso wie bei den Vertretungen von SPD und Grünen angekommen, dass eines nicht mehr passieren darf. Die Phase, in der der Bund bestellt und bei Ländern und Kommunen anschreiben lässt, ist nämlich, offen gesagt, mehr als vorbei. 12.06.2024 Digitalisierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Wir werden eine ganze Zeit analog und digital parallel fahren müssen. Das kostet richtig viel Geld, und irgendwann in der Zukunft werden wir auf reine Digitalität umschalten. Aber das wird noch dauern. Deswegen wünsche ich mir persönlich eine faire Lastenverteilung. Dafür kann die Grundlage die Ermittlung der Erfüllungsaufwände nach vorne sein, wenn es gelingt, diese Aufgabenstellung im Onlinezugangsgesetz, das ein Onlinezukunftsgesetz werden soll, zu hinterlegen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9458 ab. Ich frage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9458 abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Drucksache 18/9554 In der Drucksache 18/9554 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 48 und 49 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 48 des Herrn Abgeordneten Marc Lürbke (FDP) von der FDP-Fraktion auf. Thema: Exklusiver Zugang zum Innenministerium. Welche Beziehungen pflegt der Innenminister Herbert Reul zum Chef einer mutmaßlichen Schleuserbande? Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Münd-Landtag liche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Reul antworten wird. Somit schalte ich sein Mikro frei und Sie, Herr Minister Reul, haben nun das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lürbke! Das Thema, zu dem heute neue Fragen gestellt werden, ist nicht ganz neu. Ich darf daran erinnern: Die öffentliche Debatte zu diesem Thema, wie wir es heute besprechen, hat damit begonnen, dass Herr B. im Jahr 2022 an die CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis gespendet hat. Dann gab es am 17. April 2024 Durchsuchungsmaßnahmen gegen Herrn B. Da wusste ich aber noch nicht, dass es sich um Herrn B. handelte, der meinem Kreisverband gespendet hatte. Namen waren damals nicht bekannt. Es hieß nur, der Verdächtige sei ein Rechtsanwalt aus dem Raum Köln. Ich glaube, Ende April wurde im WDR erstmalig der Name genannt. Als dann Ende April/Anfang Mai die ersten vollständigen Klarnamen in der Presse veröffentlicht wurden, hat die CDU Nordrhein-Westfalen und auch die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis die Spenderlisten geprüft und alles öffentlich gemacht, nachdem der Sachverhalt klar war. Ich will an der Stelle noch einmal auf Folgendes hinweisen: Ich bin eigentlich nicht für die Debatten zu CDU-Spenden zuständig, sondern ich werde hier als Innenminister gefragt. Das ist eine relativ schwierige Rolle. Ich als Person habe dann am 14. Mai im Kölner Stadtanzeiger alles offengelegt und die Fragen der Journalisten auch beantwortet, und das habe ich in der Folge dann zu jeder Gelegenheit so fortgesetzt. Ich habe das noch einmal am 15.05. im WDR und bei SAT 1 gemacht, am 16.05. bei Maybrit Illner, am 17. Mai im Kölner Stadtanzeiger und auch noch einmal gegenüber dem Spiegel, am 23.05. im Stern, in der TAZ und bei Westpol und am 25.05. gegenüber dpa und der SZ – um nur mal einige zu nennen. Das war die erste Phase der Öffentlichkeit. Dann gab es noch einmal in einer anderthalbstündigen Sondersitzung des Innenausschusses am 28. Mai, die Sie beantragt haben, die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Fragen zu beantworten. In dieser öffentlichen Fragestunde der Sondersitzung habe ich erstens schriftlich alle Fragen beantwortet und zweitens alle zusätzlichen Fragen, die Sie gestellt haben, ebenfalls beantwortet. Dann gab es noch eine Sitzung, nämlich die normale Innenausschusssitzung am 06.06., also vor ein paar Tagen. Herr Lürbke hatte beantragt, dieses Thema ebenfalls auf die Tagesordnung zu setzen. Zu dieser Sitzung habe ich wieder einen schriftlichen Bericht, 12.06.2024 in dem ich die Fragen beantwortet habe, erstellt. Interessanterweise hat in dieser Sitzung keiner eine Frage gestellt. Heute ist Plenarsitzung, wieder eine neue Gelegenheit. Es werden wieder Fragen gestellt. Ich beantworte sie natürlich noch einmal. Ich will das tun. Es sind zwei Fragen. Zu Frage eins, die in ähnlicher Form, allerdings in der Sondersitzung, auch mehrfach vorgetragen wurde. Ich wiederhole: Herr B. hat sich vorgestellt und erklärt, dass er meine Arbeit als Innenminister gerne unterstützen möchte. Das war seine Intention. Was er sich ansonsten von mir versprochen hat, müssen Sie ihn schon selber fragen, ich kann Leuten auch vor den Kopf gucken, und deswegen kann ich Ihnen die Frage nur so beantworten, wie ich es bei diesem Termin und auch aus heutiger Sicht empfunden habe. Frage Nummer zwei kann ich auch klipp und klar beantworten: Nein, der Kontakt zu Herrn B. wurde weder von einem Landtagsabgeordneten noch von einem Mitglied der Landesregierung vermittelt. – Soweit die Antworten.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Nachfrage hat Herr Kollege Lürbke das Wort.

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Marc Lürbke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen. Sie haben sich bislang in Schweigen gehüllt, wer Ihnen den Kontakt zum Chef der mutmaßlichen Schleuserbande hergestellt hat. Bislang hieß es, der Kontakt sei vermittelt worden, um Sie in Ihrer Arbeit und in Ihrem Wahlkampf zu unterstützen. In der Vorlage 18/2611 für den Innenausschuss sagen Sie, dass es darum ging, dass Sie in Ihrer Arbeit als Innenminister unterstützt werden sollten. Da müssen wir gleich noch mal ran. Weil Sie gerade Landtagsabgeordnete und Mitglieder der Landesregierung ausgeschlossen haben, will ich Sie vorweg direkt fragen: Wurde der Kontakt denn von einem kommunalen Mandatsträger – sprich: Bürgermeister oder Landrat – vermittelt?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege. – Herr Minister hat nun das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Nein.

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André Kuper

Vielen Dank. – Als Nächstes hat der Abgeordnete Witzel das Wort. Landtag

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Herr Minister Reul, wenn Sie im Internet etwas googeln, auf der YouTube-Plattform nach Videos schauen und dort den Namen Klaus Brockhaus eingeben, dann finden Sie ein Video dieses Rechtsanwalts, in dem dieser etwa im Abschnitt von Minute zwei bis Minute vier sagt – ich darf Ihnen das Zitat eben vortragen, weil sich meine Frage gleich darauf bezieht –: Unser Ziel ist es, Ihnen durch den Einwanderungsdschungel zu helfen und Ihnen allen zu helfen, nach Deutschland zu kommen. Brockhaus verweist einleitend noch kurz auf sein großes Netzwerk. Dann verabschiedet er sich. Details werde seine Mitarbeiterin gleich vorstellen, da er selbst unglücklicherweise zeitgleich in einem Termin mit einem Landrat sei, um über die nächsten Investitionsmöglichkeiten für Sie als potenzielle neue Kunden zu sprechen. Meine Frage an Sie lautet: Ist Ihnen bewusst gewesen, dass besagter Rechtsanwalt B. Beratungsleistungen bezüglich einer Einwanderung nach Deutschland angeboten hat und dies öffentlich beworben hat?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Herr Minister hat jetzt das Wort zur Beantwortung. Bitte schön.

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Herbert Reul

Nein.

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André Kuper

Als Nächster hat sich der Abgeordnete Loose von der AfD zu Wort gemeldet. Er hat jetzt das Wort.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, an Ihren Kreisverband gingen in unmittelbarer zeitlicher Nähe drei Spenden à 9.990 Euro aus dem Umfeld des Schleuserrings ein. In welcher Form wurden Sie über den Eingang dieser Spenden erstmalig informiert?

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Loose, für die Frage. – Der Minister hat jetzt die Gelegenheit zur Beantwortung. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich glaube, die Frage habe ich auch schon einmal beantwortet. Als die eingegangen sind, ist jemand von meiner Wahlkampftruppe – ich kann Ihnen aber nicht mehr sagen, wer – informiert worden: Da sind drei große Spenden eingegangen. 12.06.2024

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Nachfrage hat die Kollegin Müller-Rech das Wort.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, wann haben Landes- oder Mittelbehörden erstmals von Unregelmäßigkeiten bei der Visa-Vergabe erfahren?

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Minister hat jetzt die Gelegenheit zur Antwort. (Minister Reul tauscht sich mit einem Mitarbei- ter aus.) Herbert Reul*), Minister des Innern: Entschuldigung, ich musste nachfragen, weil ich es nicht richtig verstanden habe. Wann die Behörden davon erstmals erfahren haben, kann ich nicht beantworten, weil ich da weder zuständig noch eine der Behörden bin. Keine Ahnung.

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André Kuper

Vielen Dank. – Eine nächste und erste Frage von dem Abgeordneten Falszewski von der SPD.

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Benedikt Falszewski SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, in welchem Ausmaß wurden personelle und sachliche Ressourcen des Innenministeriums für die Termine verwendet?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Der Minister hat jetzt die Gelegenheit zur Beantwortung. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich habe heute ein Problem, es zu verstehen, warum auch immer. – Auch darauf habe ich schon mal geantwortet, tue es aber gern noch einmal, Herr Abgeordneter. Bei Terminen, die bei mir stattfinden, wo ich als Minister auftrete, ist es immer so, dass mehrere Mitarbeiter – je nachdem, manchmal auch nur einer – damit beschäftigt sind: jemand, der im Vorzimmer ist, jemand, der die Termine macht. Es kann auch sein, dass ich bei einem Termin, wenn ich nicht genau weiß, um welches Thema geht, bitte, dass mir eine Unterlage zur Verfügung gestellt wird, in der steht, um was es da eigentlich geht. Insofern ist das unterschiedlich. Manchmal gibt es größere Vorbereitungen, manchmal gibt es auch kleine. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ich glaube, das ist bei jedem Minister so. Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Frage hat der Abgeordnete Brockes von der FDP das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, in der Sondersitzung gaben Sie an, dass Ihnen während der Gespräche mit B. bewusst wurde, dass B. wirtschaftlich erfolgreich war und sein Geschäft noch erfolgreicher gestalten wollte. Sie sagten auch, dass Sie dabei nicht mitmachen wollten und nicht mitgemacht haben. Dennoch wurde ihm, also B., ein einschlägiges Netzwerk sowie exklusiver Zugang zum Innenministerium gewährt. Warum haben Sie trotz der erkannten wirtschaftlichen Absichten des B. weiterhin Treffen mit ihm organisiert und ihm Zugang zum Innenministerium gewährt?

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Brockes. – Der Minister hat jetzt die Gelegenheit zur Entgegnung. Herbert Reul*), Minister des Innern: Wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich die Frage so beantworten: Der hatte keinen exklusiven Zugang zu meinem Ministerium. Dass er in einer Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung, Kommunikationsberatung tätig war, die einen großen Ruf hat, hat mich nicht überrascht. Das habe ich gewusst. Das ist, wie Sie wissen, die durchaus bekannte Republic Affairs in Berlin, bei der Herr Dr. Wolfgang Gerhardt, bekanntermaßen führender FDP-Mann in der Vergangenheit, ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident, Herr Schwanhold, SPD, Herr Ost, CDU, alles bekannte Menschen, eine wichtige Rolle gespielt haben. Als ich wusste, da arbeitet der, das ist die Agentur, hatte ich keinerlei Zweifel zu sagen: Warum soll ich da was Böses vermuten?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu seiner zweiten und letzten Frage hat der Abgeordnete Witzel von der FDP das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer zweiten Nachfrage. – Herr Minister Reul, mich interessiert gerade Folgendes: Mittlerweile ist nach dem, was heute bekannt ist, unstrittig, dass Rechtsanwalt Klaus Brockhaus versucht hat, Einfluss auszuüben und sich auch seinerseits Einfluss auf die Arbeit des Innenministers versprochen hat. Meine Frage an Sie lautet: Gibt es weitere Personen, für die Vergleichbares gilt, die also Interesse entwickelt haben, Einfluss auf die Arbeit des Innen-12.06.2024 ministers zu nehmen – in vergleichbarer Weise, wie das im Fall von B. der Fall war?

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André Kuper

Danke, Herr Witzel. – Herr Minister hat jetzt die Gelegenheit zur Antwort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Herr B. hatte keinerlei Einfluss auf das Innenministerium. Ich habe Ihnen im Ausschuss ausführlich die einzelnen Fälle der Gespräche vorgetragen und zum Beispiel darauf hingewiesen, dass das Anliegen vom Sportwettenverband von mir nachher sogar schriftlich abgelehnt wurde. In einem anderen Zusammenhang, als es um die Frage ging, in dem Falle einer Softwarefirma einen Termin zu bekommen, habe ich berichtet, dass das von mir auch abgelehnt worden ist, um nur zwei Beispiele zu nennen. Wenn Sie sagen, der Mann hat Einfluss auf die Politik des Innenministeriums genommen, dann wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Beweise liefern. (Ralf Witzel [FDP]: Er wollte das, er hat es ver- sucht!) – Was meinen Sie, was Leute alles wollen. Von morgens bis abends treffe ich Leute, die was wollen. Ich treffe von morgens bis abends Leute, die etwas wollen, manchmal in der Politik, manchmal in der Wirtschaft. (Marcel Hafke [FDP]: Spenden die auch alle so viel Geld? Spenden die auch alle?) Manchmal ist es auch gut. Ich bin manchmal froh, wenn mir jemand einen Rat gibt. Das ist vielleicht überraschend. Ich bin manchmal froh, wenn man mir einen Rat gibt, weil ich bestimmte Sachen nicht gesehen habe. (Marcel Hafke [FDP]: Über 30.000 Euro Spen- den!) Insofern, wenn dabei etwas was Kluges, Vernünftiges rauskommt und es der Sache dient, werde ich solche Ratschläge und Hinweise auch annehmen. Die Frage ist leicht zu beantworten, Herr Witzel: Es gibt keine Menschen, die mit Absichten zu mir kommen und deren Wünsche ich erfülle, nur weil ich deren Wünsche erfüllen will. Das tue ich nur dann, wenn es eine kluge Idee ist.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu seiner zweiten Frage hat der Abgeordnete Lürbke das Wort.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, meine Kollegin Frau Müller-Rech hat Ihnen eben eine, wie ich finde, sehr spannende Frage gestellt. Der möchte ich nachgehen. Es ging Landtag um die Frage des Visabetrugs. Wir reden hier über den Chef einer mutmaßlichen Schleuserbande. Sie hat Sie gefragt, wann die Landesbehörden von dem Visabetrug erfahren haben. Darauf haben Sie gesagt, Sie seien dafür nicht zuständig. Das fällt mir ein bisschen schwer zu glauben, weil zumindest in meiner Welt das Landeskriminalamt Kenntnis von dem Schleuserbetrug erlangt haben müsste – wenn nicht sogar auch nachgelagerte Behörden wie Bezirksregierungen und andere. Daher würde mich interessieren, wann diese Behörden darüber Kenntnis erlangt haben.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Der Minister hat jetzt zur Beantwortung das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich kann die Frage, Herr Abgeordneter Lürbke, nur beantworten, was meinen Bereich angeht, weil ich es von anderen Bereichen weder ausschließen noch bestätigen kann. Im Bereich des Innenministeriums ist dieses Thema – nicht der Name, sondern nur das Thema – ungefähr eine Woche vorher bekannt geworden, als angefragt wurde, ob wir sechs Spürhunde für eine Durchsuchung zur Verfügung stellen könnten. Wie Sie wissen, passieren in Nordrhein-Westfalen ab und zu Durchsuchungen. Und ab und zu, wenn Bundesbehörden tätig sind, fragen diese auch nach, ob wir aushelfen können. Diesen Vorgang hat mein Schreibtisch gar nicht gesehen. Das ist auch richtig so; das wird auf der Arbeitsebene erledigt. Es gab also ungefähr eine Woche vorher auf der Arbeitsebene die Anfrage, für eine anstehende Durchsuchung sechs Spürhunde zur Verfügung zu stellen. Damit war aber noch lange nicht klar, um was es ging. Das ist auch klug so, denn die Bundespolizei und die Staatsanwaltschaft waren diejenigen, die handelten. Die nordrhein-westfälische Polizei war bis auf das Zur-Verfügung-Stellen dieser sechs Spürhunde nicht beteiligt. Dann gibt es irgendwann öffentliche Debatten über diese Razzia, und dann versteht man, um was es inhaltlich und um welchen regionalen Raum es geht. Das habe ich in der Zeitung gelesen, aber das ist alles. Was meinen Sie, wie oft so etwas passiert? Ich kann mich nicht erinnern, aber wenn es mir richtig berichtet wird, ist in einer Sitzung bei uns in der Sicherheitskonferenz, an der ich nicht teilgenommen habe, nachgefragt worden, ob wir dazu nähere Erkenntnisse haben. Das ist dann von den Fachleuten verneint worden mit dem Hinweis, dass wir das auch gar nicht brauchen, weil wir nicht zuständig sind und auch nicht daran beteiligt waren. Letzteres gehört eigentlich nicht in die Öffentlichkeit, aber ich finde, 12.06.2024 damit Sie alles wissen und nicht noch einmal eine neue Frage stellen müssen, sagen wir es direkt.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Zwischenfrage hat die Kollegin Müller-Witt das Wort.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, nach Ihren Angaben fand am 18.02.2022 ein erstes Kennenlerngespräch mit dem Beschuldigten statt. Wer hat mit welcher Thematik diesen Termin in Ihrem Büro initiiert?

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André Kuper

Herr Minister. Herbert Reul*), Minister des Innern: Es gab einen Hinweis von einem ganz normalen Menschen, den ich kenne, der nicht in die Kategorie gehört, die wir alle vermuten – politisch bedeutsam, wichtig –, der mir gesagt hat: Da gibt es einen Herrn B., der möchte Sie gerne kennenlernen und mit Ihnen reden, weil er Sie unterstützen möchte; er findet Ihre Arbeit gut. – So ähnlich. Dann habe ich gesagt: Moment mal, den kenne ich gar nicht, über den will ich erst einmal mehr wissen. Dann habe ich nachgefragt und kriegte die Auskunft, dass sei ein Mensch, der bei der berühmten Firma, deren Namen ich immer vergesse – Republic Affairs –, arbeitet, die auch sonst viele Tätigkeiten hat. Mir wurde noch genannt, wen er sonst noch kenne und mit wem er sehr gut bekannt sei. Diese Namen – davon brauchte ich nur zwei – waren für mich Reputationen. Daraufhin habe ich gesagt: Na klar rede ich mit dem; da besteht keine Gefahr, kein Risiko. Es wurde auch nicht über ein konkretes Thema geredet, sondern das konkrete Thema war: „Reul unterstützen“. Das gibt es ab und zu, dass Menschen mich unterstützen wollen. (Zuruf von der SPD: Bravo!)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Frage hat die Kollegin Kahle-Hausmann das Wort.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Danke schön, Herr Präsident. – Herr Reul, welche Personen aus dem Innenministerium waren bei den einzelnen Terminen jeweils anwesend? Können Sie mir darüber Auskunft geben?

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Der Herr Minister hat jetzt die Gelegenheit zur Antwort. Landtag Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich weiß nicht, ob ich es zusammenkriege. Bei solchen Terminen sind in der Regel sehr wenige Leute des Ministeriums anwesend – meistens entweder der persönliche Referent oder die Terminplanerin, manchmal auch noch jemand, den ich sachkundig brauche, wenn es um ein bestimmtes Thema gibt. Das ist aber von Fall zu Fall total verschieden, und es sind nicht immer die gleichen Leute. Terminplaner oder persönlicher Referent sind eher dabei als der jeweilige Fachmann, den ich bei vielen Terminen auch gar nicht brauche.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat die Kollegin Müller-Rech das Wort.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, gab es in Ihrer bisherigen Zeit als Innenminister ähnliche Fälle, in denen Berater oder externe Unterstützer finanzielle oder andere Formen der Unterstützung für politische Kampagnen angeboten haben, und wie haben Sie das gegebenenfalls gehandhabt? – Vielen Dank.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Müller-Rech. – Der Minister hat zur Antwort das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Das kann ich Ihnen abschließend nicht beantworten. Bei den vielen Gesprächen, die ich geführt habe, kann ich nicht ausschließen, dass auch Leute dabei waren, die beruflich Unternehmensberater sind. – Das sind Leute, die haben persönliche Anliegen: Polizisten, Verwaltungsleute, Bürger, manchmal auch Unternehmen, die ein bestimmtes Projekt haben. Das ist total unterschiedlich, insofern kann ich Ihre Frage nicht verneinen. Ich könnte Ihnen aber auch keine Liste hinlegen. Sie werden sich wundern, wie viele Leute bitten, mit mir zu reden. Meine Meinung ist, dass es auch klug ist, wenn man dafür offen ist. Ich gebe allerdings zu: Seit dieser öffentlichen Debatte, die ich im Moment mitbekomme, überlege ich mir bei jeder Anfrage von einem Bürger, einem Verband, einer Organisation, einem Unternehmen, ob ich ein Gespräch führe. Ob das eine kluge Antwort auf Politik ist, da bin ich mir aber selber nicht sicher. Es führt aber zu einer erhöhten Aufmerksamkeit meinerseits, sodass ich mir dreimal überlege: Rede ich mit jemandem oder nicht? Ich muss sagen: Natürlich ist es immer unsicher. Man kennt ja nicht jeden. Wenn man die alle kennen würde, hätten die einem das wahrscheinlich irgendwo schon mal erzählt, wo man sich trifft. (Marcel Hafke [FDP]: Es spendet ja auch nicht jeder!) 12.06.2024 Es sind vielmehr meistens bzw. häufig Menschen, die man nicht kennt, die aber ein Anliegen haben. Viele schreiben; das ist leichter, dann kann man den Brief beantworten. Manche bitten um ein Gespräch. Nicht jeden Gesprächswunsch kann man erfüllen, weil es ja viel zu viele sind. Das ist auch klar. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Ich kann einfach nicht ausschließen, dass da jemand dabei war. Nehmen wir noch ein Beispiel – vielleicht kann ich die Antwort doch schon geben –, das mit dem Sportwettenverband. Der Vertreter des Sportwettenverbandes hatte um ein Gespräch gebeten, und wir hatten uns noch nicht darum gekümmert. Dann kam die Anfrage von Herrn B., und wir haben ein paar Wochen später das Gespräch geführt. Jetzt kann man sagen: Da haben Sie auch mit dem Interessenvertreter des Sportwettenverbandes geredet. Stimmt. So was gibt es häufig. Es gibt auch Leute, die im Digitalbereich unterwegs sind. Die Palette ist also sehr vielfältig. Manchmal werden mir auch Leute von Kolleginnen und Kollegen ans Herz gelegt, mit denen ich doch bitte reden möge. Aber das werde ich auch nicht vertiefen.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Kollege Bakum hat zu einer weiteren Frage das Wort.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, nach Ihren eigenen Aussagen ist es unabhängig von möglichen Zufallsbegegnungen am Rande von Veranstaltungen zu acht organisierten Treffen mit dem beschuldigten Anwalt gekommen. Einige fanden auch im Innenministerium statt. Sie selbst haben eingeräumt, dass es bei einem Termin sogar um parteipolitische Fragen und nicht um Fragen des Innenministeriums ging. Da fragen wir uns: Was rechtfertigt aus Ihrer Sicht das Vertrauen, das Sie dem Beschuldigten entgegengebracht haben? (Herbert Reul, Minister des Innern: Das Ver- trauen?) – Das Vertrauen, das Sie dem Beschuldigten entgegengebracht haben.

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André Kuper

Danke, Herr Bakum. – Der Minister hat das Wort zur Stellungnahme. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich habe Sie akustisch nicht ganz verstanden. Bitte haken Sie nach, wenn ich jetzt nicht richtig antworte. Es hat acht Termine gegeben, an denen Herr B. beteiligt war. Das stimmt. Aber wenn Sie sich die Landtag Termine mal bitte genauer anschauen, werden Sie feststellen: Es gab vier Termine, die außerhalb des Ministeriums stattfanden, also die Hälfte. Das waren Termine, bei denen ich zur Innenpolitik geredet habe, und zwar im kleinen oder größeren Kreis. Vier. Drei Termine fanden im Hause statt, bei denen Herr B. dabei war, weil er den Termin initiiert bzw. unterstützt hat, oder wie auch immer. Es gab einen einzigen von den acht, bei dem Herr Brockhaus quasi mit mir alleine war. Das war das Kennenlerngespräch – in Anführungsstrichen. Sie gucken so. War es die falsche Antwort? (Rodion Bakum [SPD]: Was rechtfertigt das Vertrauen, das Sie ihm entgegengebracht ha- ben?) – Was rechtfertigt das Vertrauen in den Herrn B, dass ich solche Gespräche überhaupt führe? (Rodion Bakum [SPD]: Bei ihm konkret!) – Ach so, Entschuldigung, das ist relativ einfach. Ich hatte ja erst gesagt: Wieso soll ich mit dem reden? – Wenn jemand mich unterstützen will, weckt er aber zumindest meine Neugier. Dann habe ich mich erkundigt: Wer ist es? – Der Leumund war einwandfrei. Sie werden sich wundern, wen ich alles noch zusätzlich hätte fragen können. Das brauchte ich gar nicht. Da war für mich klar: Mit dem Mann kannst du reden. Dadurch hatte ich ein Grundvertrauen. Ich habe dann ein hochinteressantes Gespräch geführt; das muss ich auch hinzufügen. Das war wirklich nicht übel. Da habe ich keinerlei Anlass zu Misstrauen gesehen – weder aufgrund dessen, was ich über ihn wusste, noch aufgrund dessen, was ich mit ihm selbst erlebt habe, als ich mit ihm geredet habe. Jetzt können Sie sagen: Herr Reul, Sie sind aber ein schlechter Menschenkenner; das hätten Sie doch sehen müssen. – Interessanterweise haben das viele andere Leute viele Jahre lang auch nicht gesehen. Ich habe es nicht gesehen, sonst hätte ich mit dem natürlich nicht geredet. Als er mich bat, ob ich zu einem Gespräch zur Verfügung stehe, habe ich deswegen auch gesagt: Ja klar, wenn das zeitlich möglich ist, eine halbe Stunde, dann machen wir das.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat die Kollegin Schneider von der FDP das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, wie bewerten Sie denn rückblickend die Effektivität der internen Kontrollmechanismen innerhalb Ihres Ministeriums, um solche Vorfälle frühzeitig zu erkennen und zu verhindern? – Vielen Dank. 12.06.2024

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André Kuper

Danke, Frau Schneider. – Der Minister hat jetzt die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich habe es vorhin versucht, aber ich kann es noch deutlicher sagen. Natürlich überlege ich mir jetzt bei jedem Terminwunsch, bei jedem Wunsch nach einem Treffen und bei jedem Brief 33 Mal: Kümmere ich mich darum, oder schmeiße ich es in die Tonne? Ich sage Ihnen: Im Moment kümmere ich mich meistens nicht mehr darum – was mich aber auf der anderen Seite als Politiker total verunsichert, weil ich es eigentlich für falsch halte, dass ich aus lauter Vorsicht, dass vielleicht jemand dabei sein könnte, der wirtschaftliche oder sonstige Interessen hat, nicht mehr mit Leuten rede. Das geht ja ... (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) – Bitte? (Marcel Hafke [FDP]: Spenden die dann alle?) – Was soll denn diese – ich will sie nicht qualifizieren – merkwürdige Zwischenfrage? Ja, das war eine merkwürdige. Die würde ich gerne im Protokoll sehen. Die finde ich nicht sehr anständig. So geht man nicht miteinander um. Solche Zwischenfragen dienen dem demokratischen Umgang nicht. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Ich will die Frage aber beantworten, um auf den Punkt zu kommen. Ich werde nicht die Konsequenz ziehen, dass ich in Zukunft bei jedem dieser Wünsche den Verfassungsschutz oder die Polizei daransetze, zu ergründen, was für ein Mensch das ist. Das halte ich für falsch. Ich werde viel weniger dieser Gespräche führen. Das gefällt mir nicht, aber ich werde es wahrscheinlich so machen, weil mir nichts anderes übrig bleibt. Selbst wenn ich irgendwo auf Veranstaltungen bin, frage ich ja schon vorsichtshalber: Haben Sie irgendwelche wirtschaftlichen Interessen? – Es ist irre, wohin das führt. Aber gut, Sie werden als FDP ja ein Gefühl dafür haben, wie klug es ist, mit solchen Vertretern nicht mehr zu reden. (Heiterkeit von der CDU und den GRÜNEN) Ich habe da eine klare Meinung. Mich stört das innerlich. Deswegen ist meine Konsequenz die, vorsichtiger und noch achtsamer zu sein, Frau Abgeordnete. Aber weder wurden damals noch werden jetzt Leute eingesetzt, um zu überprüfen.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat die Abgeordnete Frau Freimuth das Wort. Landtag

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine Nachfrage: Pflegen Sie ergänzend Kontakte, die Ihnen über Herrn B. vermittelt worden sind bzw. die über ihn hergestellt wurden?

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André Kuper

Danke, Frau Freimuth. – Der Minister hat die Gelegenheit zur Beantwortung. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich bedanke mich für die Frage, weil ich da noch eine Sache aufklären kann. Bei diesen Terminen außerhalb, also in diesen kleinen und größeren Wirtschaftskreisen, die alle im Frühjahr 2022 stattfanden, habe ich natürlich Menschen kennengelernt und auch neue Kontakte gewonnen. Unter uns: Das war ja auch der Sinn der Sache. Aus einigen, genauer gesagt, aus zweien dieser Kontakte haben sich nachher Gespräche ergeben. Von den drei Gesprächen, die im Ministerium stattfanden, haben sich zwei ergeben, weil ich die bei diesen Außenterminen kennengelernt habe. Nehmen wir das Beispiel „Sicherheitsgewerbe“. Bei einem dieser Termine war jemand vom Sicherheitsgewerbe. Mit dem habe ich mich unterhalten, und nachher kam die Anfrage: Können wir uns auch alleine unterhalten? Da war Herr B. aber auch dabei. Deswegen gilt das jetzt bei Ihnen als ein Herr-B.-Termin. Es war aber kein Herr-B.-Termin, sondern ein Termin über Themen der Sicherheit, die dieser Mensch mir vorgetragen hat. Übrigens – das kommt erschwerend hinzu –: Ich kannte den sogar schon vorher, weil ich auch bei anderen Debatten zu dem Thema „privates Sicherheitsgewerbe“ – die Rheinische Post macht ja solche Veranstaltungen – total öffentlich anwesend war und ihn auch schon mal erlebt habe. Also, auch das war unproblematisch.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu seiner zweiten und letzten Frage hat der Abgeordnete Loose von der AfD das Wort.

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Christian Loose AfD

Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, inwiefern sind die mit Claus B. verbundenen Firmen, von denen einige der Großspenden kamen, nach dem derzeitigen Ermittlungsstand in den Schleuserskandal verwickelt? – Vielen Dank.

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Der Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich hatte das Wort „Ermittlungsverfahren“ zunächst nicht verstanden. – Dazu kann ich nichts sagen, weil Sie wissen, wie ich gerade und schon in fünf Sitzungen gesagt 12.06.2024 habe: Ich bin nicht involviert bzw. mein Haus ist in die Durchführung – bis auf die sechs Schäferhunde – bzw. jetzt in die Ermittlungen nicht involviert, weil das Ansage der Staatsanwaltschaft ist. Da müssten Sie nachfragen. Ich vermute aber, die werden nur das öffentlich machen, was die Ermittlungen nicht stört. Das ist auch klug so.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer weiteren Frage hat Herr Dr. Pfeil das Wort.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, Sie erklärten in der Sondersitzung, die Spenden seien Ende April, Anfang Mai 2022 bei Ihrem Kreisverband eingegangen. Zudem sagten Sie, dass es bei dem ersten Treffen nicht um Geld gegangen sei. Dennoch erklärten Sie sowohl in den Medien als auch in der Sondersitzung des Innenausschusses, dass Sie gewusst hätten, dass B. Sie in Ihrer Arbeit, Ihre Partei sowie Ihren Wahlkampf unterstützen wollte. Wann und inwiefern wurde konkret über die Art und Weise der Unterstützung durch Herrn B. gesprochen?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Pfeil. – Der Minister hat jetzt zur Beantwortung das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich möchte es gerne wiederholen: Das Gespräch ist entstanden, weil er gesagt hat, er möchte meine Arbeit unterstützen; er finde sie in Ordnung. Ich habe im Ausschuss bzw. überall erklärt, dass es in diesem Gespräch um politische Unterstützung und um Kontakte ging. Die waren mir damals auch nicht unwichtig – in Klammern angemerkt –, weil ich damals das Gefühl hatte, dass das Thema „Sicherheit“ Polizisten, Polizeigewerkschaften und andere interessiert, es aber in der Wirtschaft noch ein bisschen Nachholbedarf gibt. Wir waren damals in der Zeit, wo wir immer mehr Themen erkannt haben, die von dem Thema „Cyberangriffe“ und anderen betroffen waren. Insofern hatte ich erstens ein unmittelbares Interesse daran, für das Thema „Sicherheit“ und die Unterstützung in der Gesellschaft zu werben – dabei sind Wirtschaftsvertreter sehr hilfreich, weil die einen anderen Zugang haben; es war für mich eine echte Hilfe –, und zweitens, bei denen dafür zu werben, dass das ganze Thema „Cybersicherheit“ und Ähnliches noch ernster genommen werden muss. Ich brauche Multiplikatoren in der Wirtschaft, die dafür sorgen. Die großen Unternehmen, das wissen Sie genauso gut wie ich, sind bei dem Thema „Cyberangriffe“ bestens aufgestellt. Das haben die alle drauf. Wir haben aber gerade im Mittelstandsbereich einen riesigen Nachholbedarf. Wenn da Leute sind, die zuhören Landtag und die ich, ein bisschen übertrieben formuliert, als Multiplikatoren – in Anführungsstrichen – gewinnen kann, dann habe ich diese Chance nutzen wollen. Das war der Sinn der Sache.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu seiner nächsten Frage hat der Kollege Wedel von der FDP das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, in Vorlage 18/2611 heißt es, dass B. Sie in Ihrer Arbeit als Innenminister unterstützen wollte. Wie hat B. Ihre Arbeit als Innenminister konkret unterstützt?

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André Kuper

Danke, Herr Wedel. – Der Minister hat das Wort zur Beantwortung. Herbert Reul*), Minister des Innern: Jetzt bin ich ein bisschen verwirrt. Herr Abgeordneter, falls ich es falsch beantworte, korrigieren Sie mich bitte. Ich habe doch eben beantwortet, warum ich die Wirtschaftskontakte gesucht habe und warum mir dieses Angebot, solche Kontakte zu bekommen, sehr zupasskam. (Kopfschütteln von Dirk Wedel [FDP]) Das heißt nicht, wie jemand mal im Ausschuss gesagt hat, ich hätte keine Kontakte in die Wirtschaft – na klar habe ich welche. Es ging darum, mehr Leute zu erreichen, um für das Thema zu werben, und zwar nicht nur in der Wirtschaft – aber da geschah es eben nicht so automatisch. Ich kann Ihnen sagen, dass ich seitdem Einladungen zu großen Unternehmensverbänden bekommen habe, die ich früher nie bekommen hätte. Ob das damit zusammenhängt, weiß ich nicht. Aber es war für die Sache klug, und es hat mir sehr geholfen. Im Übrigen ist man als Innenminister natürlich auch daran interessiert, dass noch mehr Leute mitkriegen, wie ordentlich man arbeitet. Das ist auch klar.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Kollege Brockes hat nun das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wenn die Zahlungen für Ihre Arbeit als Innenminister bestimmt waren, warum wurden die jeweiligen Spenden dann mit dem Verwendungszweck „Wahlkampf Reul“ versehen und an Ihre Partei überwiesen?

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André Kuper

Danke, Herr Brockes. – Der Minister hat das Wort. 12.06.2024 Herbert Reul*), Minister des Innern: Wenn ich das richtig deute: Es kommen drei Spenden rein – eine von Herrn B., zwei andere von Firmen, von denen wir heute wissen, dass das Firmen sind, in denen Herr B. eine Rolle spielt. Das habe ich damals übrigens auch nicht gewusst; ich weiß es aber jetzt. Es kommen Spenden, und die wollen meine Arbeit unterstützen. Das finde ich sehr hilfreich. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Wenn Sie sich recht erinnern, war das ein Zeitpunkt, an dem wir alle unterwegs waren, um für unsere Sache, unser Projekt, unsere Partei oder auch um Stimmen zu werben. Diese Mittel wurden so ausgewiesen, weil derjenige, die die Spende überwiesen hat, offensichtlich gesagt hat: Ich will das nicht in den großen Topf der Kreispartei geben. – Es ist ja unterschiedlich: Es gibt Kreisparteien, die haben einen Abgeordneten; es gibt welche, die haben zwei. Bei uns sind es zwei Abgeordnete. Insofern wollte der deutlich machen: Ich möchte nicht nur die CDU unterstützen, sondern ich möchte in der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis den Herrn Abgeordneten Reul unterstützen.

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André Kuper

Danke, Herr Minister. – Zu einer nächsten Frage hat Herr Kollege Dr. Beucker das Wort.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, welche weiteren Ausländerbehörden abgesehen von Düren und Solingen sind nach Ihrem Kenntnisstand in den Schleuserskandal verwickelt? – Danke.

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Beucker. – Der Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Das würde ich auch gerne wissen. Ich weiß es nicht, und da ich hier ständig in die Debatten verwickelt werde – was auch richtig ist –, vermeide ich es auch, nachzufragen. Es würde mich ungeheuer interessieren, wo und wer und was da noch gelaufen ist. Ich kenne keine Fälle, aber es würde mich nicht wundern, wenn der bei mehreren Ausländerbehörden versucht hat, Arbeit zu leisten. Ob unrechtmäßig oder rechtmäßig – es kann übrigens auch richtig gelaufen sein –, weiß ich nicht, und ob er erfolgreich war oder nicht, weiß ich auch nicht.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat sich der Abgeordnete Hafke zu Wort gemeldet.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, in der Sondersitzung des Innenaus-Landtag schusses haben Sie angegeben, dass Sie Kenntnis von der Tätigkeit des B. als Geschäftsführer einer Public-Affairs-Agentur hatten. Diese Agentur war auch im Bereich des Glücksspiels tätig. Vertreter aus der Glücksspielbranche und B. kamen ja zu einem Treffen am 18. August 2022 im Innenministerium zusammen. Es ging dort, wie Sie Auskunft gegeben haben, um das Thema „Glücksspielstaatsvertrag“. Jetzt ist es nach meiner Auffassung so, dass die Zuständigkeit dafür in der Staatskanzlei liegt. Warum fand dieses Treffen bei Ihnen im Innenministerium statt?

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Hafke. – Herr Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Warum das bei mir stattgefunden hat, müssen Sie denjenigen fragen, der um das Gespräch gebeten hat, weil wir auch eine Zuständigkeit haben. Insbesondere ging es ja um die Fragen des Glücksspielstaatsvertrages und der Umsetzung. Da gab es in dieser Branche große Unruhe. Aber ich kenne mich bei den Glücksspielverbänden nicht so gut aus wie andere.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächste stellt die Kollegin Müller-Witt von der SPD ihre zweite und letzte Frage.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben jetzt in mehreren Antworten immer wieder sinngemäß geantwortet, dass bei Herrn B. die Intention bestand – er hat es Ihnen auch gesagt –, dass er Herrn Reul, also Sie, unterstützen möchte, Ihre Arbeit unterstützen möchte. Nun sind Sie der Chef eines hochkarätig besetzten, großen Ministeriums mit ganz vielen Fachleuten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zusätzlich dazu die Unterstützung eines einzelnen Menschen denkbar ist – es sei denn, Sie spielen auf die Spenden an. Das ist ja eine andere Form der Unterstützung. Aber das hat mit dem Ministerium selber nichts zu tun. Da sind wir dann, um wieder auf den Anfang der Debatte in dieser Fragestunde zu kommen, bei dem Punkt, dass Sie, wie Sie am Anfang gesagt haben, unterscheiden zwischen Spenden an die Partei oder an Sie für den Wahlkampf und dieser Kontaktaufnahme des Herrn B. zu Ihnen, aus welchen Gründen auch immer – das eine Ministerialarbeit, das andere Parteiarbeit. Durch Ihre Antworten sehe ich jetzt aber eine Verknüpfung zwischen Parteiunterstützung oder Wahlkampfunterstützung und der Arbeit als Minister. Wie können Sie sich das erklären?

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Der Minister hat das Wort. 12.06.2024 Herbert Reul*), Minister des Innern: Das kann ich mir, Frau Abgeordnete, gar nicht erklären, weil ich das auch nicht sehe. Ich habe also mit diesem Menschen geredet. Dann gab es vier Außentermine, also Veranstaltungen, bei denen ich politisch geredet habe. Bei diesen Terminen habe ich auch andere Leute kennengelernt. Danach gab es dann Einzeltermine zu drei Themen. Einen davon haben wir lange besprochen. Da ging es um parteipolitische Themen. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass das nicht besonders klug war. Das hat einfach etwas damit zu tun, dass man als Minister froh ist, wenn man die Termine hintereinanderkriegt. Ich muss zugeben, dass es mir ein bisschen widerstrebt, dann zu sagen: Für diesen einen Termin gehe ich jetzt raus in den Landtag oder in Cafés, um einen Kaffee zu trinken, und komme dann wieder zurück. – Man versucht, die Zeit effektiv zu nutzen. Also sage ich, dass der auch dazwischen kommen kann. Das ist nicht optimal, vielleicht sogar falsch. Ich weiß nur nicht, ob ich es wirklich immer schaffen werde, das anders zu organisieren. Das ist schwer. Aber die Kritik stecke ich ein – bei diesem einen Termin. Die beiden anderen betrafen zum einen Glücksspiel – Quatsch – Sportwetten; jetzt habe ich es. Das ist ja eine Spezialgruppe. Sportwetten waren es, ja. Der Sportwettenverband hatte mir schon geschrieben und wollte mit mir reden. Meine Leute haben sich um den Inhalt gekümmert, also einfach gesagt: Reul, was machst du da, was ist die Sachlage? – Und dann kam der Hinweis von Herrn B., ob ich mich nicht mal mit ihm treffen könnte. Da habe ich gesagt: Dann machen wir das. – Außerdem habe ich dann zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen – ein Termin, eine Antwort, Ende. Wie Sie wissen, ist diese Antwort am Ende – dazu gibt es ja einen Schriftverkehr – negativ ausgefallen. Das heißt: Der Versuch von Herrn B., mich zu beeinflussen, wenn es überhaupt einer war – das kann aber sein –, war zumindest nicht erfolgreich. Der zweite Termin war der Termin, bei dem es um das Sicherheitsgewerbe ging. Der Kontakt ist auf einem dieser Außentermine entstanden. Da habe ich einen der Menschen – es waren ja mehrere da – wiedergetroffen, der mich zum Thema „privates Sicherheitsgewerbe“ angesprochen hat, den ich aber aus vorherigen Terminen auch schon kannte. Er war mir also nicht neu. Ich kannte ihn zwar nicht so bewusst, aber wenn die Rheinische Post so eine Runde mit zehn Diskussionsteilnehmern macht, dann merkt man ja, wer da ist. Das waren alles nur Leute aus dem privaten Sicherheitsgewerbe, die einfach die Frage gestellt haben: Kann das private Sicherheitsgewerbe noch mehr Aufgaben wahrnehmen, um die Polizei zu entlasten? – Das ist ja die Frage, die auch seit ewigen Zeiten im politischen Raum immer wieder diskutiert wird. Landtag Nach diesem Termin hat dann Herr B. bei mir nachgefragt: Kann der Herr auch mal mit Ihnen reden? – Da habe ich gesagt: Ja, klar kann er mit mir reden. – Erstens habe ich schon mal mit ihm geredet, und zweitens kann er auch ins Ministerium kommen. Da ging es um das Thema „Sicherheitsgewerbe“. Ich muss vielleicht hinzufügen: Dazu habe ich seit Anfang meiner Zeit eine besondere Affinität – nicht zum Sicherheitsgewerbe, sondern zu dem Thema –, weil ein Spezialthema, die Begleitung der Schwerlasttransporte, mich irrsinnig nervt. Ich habe nie verstanden, warum wir dafür Polizisten abstellen, die wir für andere Zwecke dringend brauchen. Als ich das am Anfang vor sieben Jahren im Ministerium artikuliert habe, wurde mir mitgeteilt: Da fehlt noch eine Regelung auf Bundesebene, und es muss auch hier bei uns in einem anderen Haus noch etwas bezüglich der Ausbildung der Leute geregelt werden; daher geht das nicht schneller, Herr Reul. Insofern rannte er bei mir offene Scheunentore ein, weil ich immer schon der Meinung bin: Wenn einmal gesetzlich beschlossen ist, dass die Schwerlasttransporte von der Privatwirtschaft begleitet werden sollen, dann müssen wir doch in der Lage sein, das auch schneller zu organisieren – nicht weil ich der Privatwirtschaft Gelder beschaffen möchte, sondern weil ich dafür sorgen will, dass die Polizei sich um die wirklich wichtigen Dinge kümmert und nicht irgendwelche Transporte begleitet. Das hat mich immer genervt. Den Mann habe ich also, unter uns gesagt – in Anführungsstrichen –, „mit offenen Armen“ empfangen. Aber wir sind auch nicht viel weitergekommen. Ich kann aber auch berichten, weil das kein Geheimnis ist: Er selber hat sich dann in Gang gesetzt, auch bei den IHKs vorstellig zu werden, um die Frage zu klären, wie man denn mit IHKs und Ministerien diese Ausbildung angehen kann und was da eigentlich gefordert werden muss. Das ist leider schwieriger, als ich dachte. Aber ich hoffe, es kommt voran.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. Ich darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal darauf hinweisen, dass nach § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen müssen und auch jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten dürfen. Ich bitte, darauf zu achten. Als Nächster hat der Kollege Falszewski das Wort.

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Benedikt Falszewski SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Reul, sind Unternehmen aus dem Umfeld der Beschuldigten in der Vergangenheit in irgendeiner Form, zum Beispiel durch Aufträge oder andere Verträge, für die Landesregierung tätig geworden? 12.06.2024

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André Kuper

Vielen Dank. – Herr Minister hat das Wort zur Antwort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Herr Abgeordneter, danke auch für diese Frage. Ich kann sie nicht abschließend beantworten, weil ich gar nicht alle Beschuldigten kenne, Sie vermutlich auch nicht. In Zeitungen wird immer über 50 Beschuldigte gesprochen. Einige Namen standen in der Zeitung, von denen ich einige auch kenne, also die namentlich bekannten CDU-Vertreter oder den Oberbürgermeister. Die kenne ich, das ist klar, aber bei den anderen kenne ich weder die Namen, noch weiß ich, wer es ist, weil ich das Gesicht gar nicht zuordnen könnte, wenn ich den Namen müsste, sodass ich die Frage ehrlich nicht beantworten kann. Ich kann sie nur beantworten für die Firma von Herrn B. Da kenne ich keine Kontakte. Zu den Sportwetten habe ich Ihnen erklärt, dass daraus nichts geworden ist. Bei dem Softwareunternehmen, das den Auftrag haben wollte – auf Deutsch gesagt –, ist nicht mal das Gespräch zustande gekommen; da ist auch nichts bei rausgekommen. Beim Sicherheitsgewerbe bin ich etwas vorsichtig: Ich kann mich nicht erinnern, dass wir einen Auftrag vergeben haben, aber es kann natürlich in dieser örtlichen Polizeistruktur oder städtischen Struktur sein; so jemand ist ja überall unterwegs. Das kann ich Ihnen nicht beantworten.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Auf dem Platz von Frau Philipp die Kollegin Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie sind eben darauf eingegangen, dass es Termine sowohl innerhalb als auch außerhalb des Ministeriums gegeben hat. Die Hälfte, haben Sie betont, hat außerhalb des Ministeriums stattgefunden. Mich würde interessieren, welche Personen aus dem Ministerium bei diesen Terminen anwesend waren, unabhängig davon, ob die Termine im Ministerium stattgefunden haben oder außerhalb des Ministeriums.

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Der Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich habe eben schon einmal versucht, das zu beantworten, aber ich kann es auch nicht lückenlos beantworten; da bin ich ganz ehrlich. In der Regel begleitet mich bei Terminen ein Terminmensch, zwar auch schon seit einem Jahr nicht mehr, aber in der damaligen Zeit hatte ich das noch, dass entweder mein persönlicher Referent oder Terminplaner bei Außenterminen mitfuhr. Bei Terminen im Haus war es in der Regel mein persönlicher Referent, aber auch nicht immer. Es kann ja Landtag sein, dass jemand mal Urlaub hat; dann ist jemand anderes da. Ich will die Frage von eben noch beantworten: Wenn ich einen Fachmann brauche, ist natürlich auch ein Fachmann dabei. Bei den Sportwetten war natürlich die Expertin aus dem Haus dabei.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächste die Kollegin Kahle-Hausmann zur zweiten und letzten Frage.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, gab es Folgetermine, die nach den von Ihnen genannten acht Terminen unabhängig von Ihrer persönlichen Teilnahme stattfanden und auf denen die mit Ihnen besprochenen Themen weiterverfolgt wurden? Wenn ja, wann fanden diese Folgetermine statt? Wer nahm daran teil? Welchen Inhalt hatten sie? – Danke schön.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kahle-Hausmann. – Der Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich habe es wirklich versucht. Als die erste Frage kam, hab ich gesagt: Hoffentlich hast du jetzt alle acht Termine, bei denen der Mensch dabei war, auch zusammen. Ich habe vorsichtshalber gesagt: Am Rande von irgendwelchen Karnevals- oder sonstige Veranstaltungen habe ich den garantiert auch noch mal gesehen. Nach meinem heutigen Erinnerungsvermögen – wir haben auch bei uns die Akten durchgesucht – gab es in meiner Anwesenheit nur diese acht Termine, bei denen der Mensch dabei war. Es hat, glaube ich, Folgetermine nur in einem einzigen Fall bei dem Thema „Sportwetten“ gegeben, dass das auf der Fachebene noch mal vertieft worden ist, aber da bin ich mir nicht ganz sicher. Per Telefon kann auch sein. Auf jeden Fall hat es danach einen Abschluss mit dem Brief gegeben, den ich unterschrieben habe, in dem ich dem Sportwettenverband geschrieben habe: war interessant, war schön, aber machen wir nicht. Ich finde, das ist auch das Spannendste dabei, dass bei all diesen Terminen am Ende bisher nirgendwo irgendetwas auf dem Tisch liegt, von dem man sagen kann: Da hat jemand mein Handeln beeinflusst. Wäre schön, wenn das mal einer sagen würde.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat die Kollegin Busche von der SPD das Wort.

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Andrea Busche SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, dann frage ich doch direkt mal nach, ob die Gespräche Bezüge zu ausländerrechtlichen 12.06.2024 bzw. aufenthaltsrechtlichen Fragen oder zu internationalen Aspekten hatten, insbesondere im Hinblick auf China, den Oman oder andere Staaten.

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André Kuper

Danke, Frau Busche. – Herr Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Das habe ich auch schon mal mit Nein beantwortet.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat die Kollegin Schneider von der FDP das zweite und damit das letzte Mal die Chance zur Fragestellung.

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Susanne Schneider FDP

Danke schön, Herr Präsident. – Herr Minister, haben Sie Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass es keine Interessenkonflikte zwischen den wirtschaftlichen Interessen von B. und den Aufgaben des Innenministeriums gab, und – wenn ja – welche?

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin Schneider. – Herr Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ich habe keine Sondermaßnahmen ergriffen, sondern es gelten die Bedingungen, die bei uns im Haus immer gelten. Die galten auch da. Nach meinem Kenntnisstand sind die eingehalten worden.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster zu seiner zweiten und letzten Frage der Kollege Bakum.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie sprechen ja regelmäßig von zufälligen Begegnungen, unabhängig von den acht bekannten, die naturgemäß nicht dokumentiert seien. Können Sie uns denn sagen, wie viele dieser zufälligen Begegnungen und mit welchem Inhalt es gegeben haben könnte?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Bakum. – Nun der Minister. Herbert Reul*), Minister des Innern: Wenn ich bösartig wäre, wüsste ich, was ich zurückfragen würde, aber ich bin ein netter Mensch und sage Ihnen: nein. Wissen Sie, wie viele Termine ich habe? Glauben Sie, ich könnte Ihnen sagen, wann ich wen wo getroffen habe? Wenn andere Menschen das können, bewundere ich sie; sie können mir erklären, wie man das macht. Ich mache es nicht. Ich könnte mir Landtag theoretisch vorstellen, dass ich bei jedem Termin eine Namensliste erstelle und aufschreibe, wen ich gesehen habe. Ich kann es nicht; ich will es auch nicht.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu seiner zweiten und letzten Frage hat der Abgeordnete Dr. Pfeil von der FDP das Wort.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, haben sich aus den Gesprächen und insbesondere aus den Folgegesprächen wirtschaftliche Aktivitäten des Innenministeriums bzw. seiner untergeordneten Behörden in Form des Einkaufs oder der Vergabe von Aufträgen ergeben?

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André Kuper

Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Der Herr Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Da kann ich meine Antwort von eben nur wiederholen: nein. Ich habe eine Ausnahme oder eine Frage offen; „Ausnahme“ ist falsch. Bei dem Sicherheitsdienst kann ich es nicht beurteilen, was die ganze Polizeiszene angeht. Ich glaube nicht, denn in der Regel beauftragen wir keine Sicherheitsdienste; das können wir selbst. Das ist eher eine Aufgabe, die Fußballverbände, Fußballvereine, Städte und Gemeinden machen. Aber nein. Bei den anderen habe ich es ja gesagt: Der Softwarefirma habe ich abgesagt; da hat gar nichts stattgefunden. Der Wettverband wollte gar keinen Auftrag, also gab es theoretisch nur die Möglichkeit von zweien, die es hätten haben wollen.

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André Kuper

Danke, Herr Minister. – Zu einer weiteren und letzten Zwischenfrage hat der Kollege Wedel das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, inwiefern war die Staatskanzlei bei Ihrem Treffen mit Rechtsanwalt B. involviert, insbesondere zum Beispiel bei dem Termin zu dem Thema „Sportwetten“?

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Wedel. – Der Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Die Staatskanzlei war an keinem dieser Termine beteiligt. Das mache ich in der Regel auch nicht. Ich bin ja nicht die Nebenstelle der Staatskanzlei. Ich kann Termine alleine verabreden. Ich kann Termine auch alleine durchführen. Das machen übrigens andere Minister genauso. 12.06.2024 Es gibt manchmal Anlässe. Da ist zum Beispiel eine Frage woanders angelandet. Manchmal bekommen Briefe beide. Dann tauschen wir uns zwischen den Ministerien aus, damit nicht jeder etwas anderes erzählt. Das ist ja klug. Aber bei den Fällen war das nicht der Fall.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu seiner nächsten Frage hat Herr Clemens von der AfD das Wort.

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Carlo Clemens AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, abgesehen von Geldspenden, welche anderen Formen der Unterstützung, zum Beispiel Dienstleistungen, Sachspenden, haben die betroffenen CDU-Kreisverbände von Klaus B. oder den involvierten Firmen nach Ihrem Kenntnisstand erhalten?

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André Kuper

Danke, Herr Clemens. – Zur Beantwortung hat der Herr Minister das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Erstens kann ich Ihnen als Innenminister nicht beantworten, ob irgendwer, den ich gar nicht kenne, nämlich der betroffene Beklagte, irgendwem eine Spende gegeben oder geholfen hat. Keine Ahnung. Das ist auch nicht mein Job. Da müssten Sie entweder die Staatsanwaltschaft fragen oder das Finanzamt fragen oder … Keine Ahnung, wer Ihnen das beantworten kann. Sie können auch den einen oder anderen Oberbürgermeister fragen oder den einen oder anderen … usw. Das brauche ich nicht zu vertiefen.

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André Kuper

Danke, Herr Minister. – Zu einer weiteren, ich glaube, zur dritten und letzten Frage der Abgeordnete Herr Lürbke.

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Marc Lürbke FDP

Das ist die dritte Frage. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, achtmal jemanden zu treffen, ist ja durchaus schon ein engerer Kontakt. Wenn man sich die Zahlen anschaut – 18. Februar 2022 bis 29. September 2022 –, in sieben Monaten haben Sie Herrn B. siebenmal getroffen, dann noch einmal im April 2023. Dann hat das abrupt aufgehört. Zumindest sind danach – bei Ihnen aktenkundig – keine Treffen mehr verzeichnet worden. Können Sie uns erklären, warum nach dem April 2023 keine Treffen mehr mit Herrn B. zustande kamen?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Der Herr Minister hat das Wort. Landtag Herbert Reul*), Minister des Innern: Danke für die Frage. Sie gibt mir die Gelegenheit, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es acht Termine waren, aber keine acht Brockhaus-Termine. Darauf lege ich immer Wert. Herr B. hat bei mir einen Termin gehabt, wo es um ihn ging, das Kennenlerngespräch. Danach war er an Terminen beteiligt, die draußen stattgefunden haben. Dazu habe ich viel gesagt. Aus diesen Gesprächen haben sich dann Einzeltermine im Haus zu Sachthemen ergeben. Langer Rede, kurzer Sinn: Es waren die Termine, die Sie vorgetragen haben. Ich finde, man muss sie unterschiedlich betrachten. Jetzt habe ich die Frage vergessen. (Marc Lürbke [FDP]: Warum hat es keine Tref- fen mehr gegeben?) – Ach so, ja. Ich glaube, ich habe die Frage vergessen, weil ich sie nicht beantworten kann. Ich weiß nicht, warum Herr B. keinen Termin mehr wollte. Vielleicht habe ich ja mal einen abgelehnt. Das kann auch sein. Ich weiß es nicht. Ich kann mich an keine weitere Anfrage erinnern. Es hat auf jeden Fall kein Termin mehr stattgefunden. Ich weiß nicht, wo das Geheimnis liegen soll.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Auf dem Platz von Frau Philipp sitzt die Kollegin Frau Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Minister, am 29.09.2022 hat es im Innenministerium Ihren Angaben zufolge ein Gespräch zu parteipolitischen Themen gegeben. Wer hat denn dieses Gespräch initiiert, bzw. wer war bei diesem Termin anwesend?

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin. – Herr Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Frau Abgeordnete, dieser Termin war, wie ich schon mehrfach gesagt habe, von Herrn B. initiiert. Es war noch ein zweiter Mensch dabei. Ich habe schon mehrere Male erklärt, dass der Termin besser nicht im Ministerium stattgefunden hätte – Punkt. Aber er hat stattgefunden, und deswegen verdecke ich ihn nicht, sondern lege ihn offen. Aber das Wichtigste für Sie: Es gab keine wirtschaftlichen Interessen, es gab keine Einflussnahme auf das Ministerium, sondern es ging um Fragen, die nicht ins Ministerium gehören. Darüber kann man reden, das muss man gar nicht besprechen, es ist so. Aber sie haben nichts mit dem Thema zu tun, nichts mit dem öffentlichen Klima, das erzeugt wird, als wäre das Innenministerium irgendwo durch äußere 12.06.2024 Mächte beeinflussbar. Der Termin gehörte nicht dahin. Der Ort war falsch. Trotzdem werde ich auch als Innenminister mir weiterhin erlauben, mit Menschen über parteipolitische Fragen zu reden. Ich werde allerdings alles tun, damit die möglichst nicht mehr im Ministerium stattfinden. Davon können Sie ausgehen.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun eine weitere Frage der Kollegin Busche, die zweite und letzte.

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Andrea Busche SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, im WDR werden Sie dahingehend zitiert, dass der Beschuldigte gesagt habe, dass er durchaus in der Lage sei, Ihnen zu helfen. Welche Hilfs- und Unterstützungsangebote neben den bekannt gewordenen Spenden wurden durch den Beschuldigten an Sie herangetragen?

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André Kuper

Danke, Frau Kollegin Busche. – Der Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Noch einmal der Versuch, die Frage zu beantworten. Herr B. hat mir Unterstützung und Hilfe angeboten. Die Hilfe war sehr konkret. Es gab drei Termine außerhalb des Ministeriums, wo ich Kontakte und Gesprächsmöglichkeiten hatte. Das waren drei ganz konkrete Hilfen. – Entschuldigung, es waren vier. Ich habe mich schon wieder vertan.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu seiner ersten Zwischenfrage hat der Abgeordnetenkollege Dahm von der SPD das Wort.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben es gerade ausgeführt, die Gespräche hätten durchaus auch woanders stattfinden können und dürfen. Können Sie uns hier und heute erklären, warum sie dann nicht in Ihrem Wahlkreis oder bei der CDU in Düsseldorf oder sonst wo von Ihnen wahrgenommen wurden?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dahm. – Herr Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Herr Abgeordneter, alle Gespräche bis auf eines waren klugerweise und richtigerweise im Innenministerium, weil es um Angelegenheiten der Innenpolitik ging – Punkt. Ich meine die drei im Hause. Einer war falsch. Das habe ich jetzt schon siebenmal oder fünfmal – ich weiß es nicht genau – gesagt. Das können Sie mir vorwerfen. Das nehme ich auch in Landtag Demut zur Kenntnis. Der hätte besser woanders stattgefunden. Aber wenn Sie als Minister – nur zur Erklärung, nicht zur Entschuldigung – permanent Termine und Veranstaltungen haben, dann überlegen Sie sich dreimal, ob Sie irgendwohin – nach Bergisch Gladbach oder nach Köln – fahren, um sich mit jemandem zu treffen und solche Fragen zu besprechen. Dann sagen Sie: Ich habe eine Stunde frei, kommen Sie dazwischen. – Aber klug war es nicht. Ich vermute, dass kein anderer Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat, Minister, Abgeordneter die Sachen vermischt. Das wird nie passieren.

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André Kuper

Danke, Herr Minister. – Als Nächster hat der Kollege Wagner das Wort.

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Markus Wagner AfD

Herr Minister, ich möchte gar nicht mehr auf das Treffen im Ministerium herumreiten, bei dem es um Parteigeschichten ging – mein Gott. Mich interessiert aber noch etwas anderes. Sie sagten vorhin, dass bei diesem Treffen eine weitere Person dabei gewesen sei. Aus welchem Umfeld kam diese Person? Kam Sie aus dem Umfeld des Herrn B., der Partei oder des Ministeriums? Welche Aufgaben hatte diese Person bei diesem Gespräch übernommen?

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André Kuper

Danke schön, Herr Wagner. – Herr Minister. Herbert Reul*), Minister des Innern: Das kann ich konkret beantworten. Bei einem dieser Außentermine – ich nenne das jetzt einmal plakativ Veranstaltungen und politische Debatten – war dieser Mensch auch. Er hat nachher Herrn B. gefragt: „Kannst du oder können Sie“ – keine Ahnung – „mal vermitteln, dass ich mit dem Herrn Minister mal über diese Fragen reden kann?“ So praktisch war das. Das war also auch keine Überraschung. Vielleicht darf ich noch hinzufügen, dass es das schon einmal gibt, dass Menschen glauben, ich könnte ihnen auch bei solchen Fragen immer helfen. Bedauerlicherweise kann ich das aber relativ selten, wenn es um lokale Sachen geht und sich einer über irgendwen aufregt.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat die Kollegin Lüders das Wort.

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Nadja Lüders SPD

Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben auf die Frage von Frau Kollegin Busche geantwortet, dass Ihnen der Beschuldigte die Hilfe bei vier Terminen durch Kontakte gewährt habe. Können Sie darlegen, in welcher Form das für Sie eine Hilfe war? 12.06.2024

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Lüders.– Der Herr Minister hat das Wort. Herbert Reul*), Minister des Innern: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lüders, das ist relativ einfach, aber vielleicht muss ich es noch deutlicher erklären. Ich sagte, dass es mir eine Hilfe gewesen sei, meine politischen Vorstellungen in Kreisen vorzutragen, in denen ich normalerweise nicht zur Innenpolitik vortrage. Es waren Wirtschaftsvertreter, und es waren, wie man sich vorstellen kann, keine Riesenkreise, sondern kleine Kreise. Das war also wahrscheinlich mit Wirkung verbunden. Erstens. Ich hatte damals und habe auch heute noch ein großes Interesse daran, dass die Menschen mitbekommen, was ich mache. Das ist logisch, denn das ist unser aller Aufgabe; wir machen das ja nicht für den Papierkorb. Zweitens. Ich hatte natürlich ein Interesse daran, dass ein besonderer Aspekt von innerer Sicherheit, der insbesondere die Unternehmen und die Wirtschaft betrifft, etwas breiter bekannt gemacht wird. Das ist der Aspekt der Digitalisierung, der mit Cyberangriffen zu tun hat. Es ist ein echtes Problem, dass das viele noch nicht auf dem Schirm haben. Insbesondere im mittelständischen Bereich wird das Problem nicht so gesehen. Deshalb bin ich interessiert, wenn Leute sagen: Da hat er recht, und wir erzählen das weiter. In der Folge führte das übrigens dazu, wobei ich das nicht nachweisen kann, dass mich auch größere Verbände, Unternehmensverbände und regionale Wirtschaftsverbände – das alles sind Interessenvertreter –, eingeladen haben, weil sie gesagt haben: Der Reul trägt da interessant vor. Das Thema ist etwas für uns; wir laden ihn ein. Das hatte also natürlich eine Wirkung. Für mich war es, egoistisch betrachtet, von großem Vorteil.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegt keine weitere Nachfrage oder Zwischenfrage vor. Daher danke ich Ihnen zunächst, Herr Minister. Wir haben jetzt noch eine weitere Mündliche Anfrage ausstehen. Allerdings ist die Zeit um. Deshalb frage ich: Frau Kapteinat, wünschen Sie eine schriftliche Beantwortung Ihrer Frage durch die Landesregierung, oder soll sie in der nächsten Fragestunde wieder aufgerufen werden?

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Schriftlich bitte! Landtag

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André Kuper

Okay. – Weitere Anfragen liegen damit nicht vor, und wir beenden die Fragestunde. Ich rufe auf: 11 Wildtierforschung in Nordrhein-Westfalen stärken – Forschungsstelle des Landes weiterentwickeln Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9454 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erster ihr Abgeordneter Herr Korth.

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Wilhelm Korth CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe vor gut 25 Jahren die Jägerprüfung abgelegt. Seitdem bin ich im sogenannten praktischen Jagdeinsatz. Für mich heißt das, dass ich ein aktiver Schützer von Natur und Umwelt bin. Ich kümmere mich um den Artenschutz, um die Biotoppflege und um einen angepassten und ausgeglichenen Wildbestand. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Ihnen daher bestätigen, dass Konflikte zwischen Menschen und Wildtieren nicht nur in Asien oder Afrika, sondern auch bei uns in Nordrhein-Westfalen zunehmen. Dabei geht es etwa um Wildschweine, die Gärten durchwühlen und zerstören. Es geht auch um den Fuchs, der mit Räude über den Kinderspielplatz läuft, oder die Tauben, die den jungen Salatherzen den Garaus machen und Schäden in der Landwirtschaft verursachen, ganz zu schweigen von invasiven Arten wie dem Waschbär, dem Enok – man nennt ihn auch Marderhund – oder die Nutria und deren Auswirkungen auf unsere heimische Tierwelt. Als Jäger sollen wir sicherstellen, dass die Wiederbewaldung klappt, und wir sollen unser Reh und Rotwild angepasst managen. Gleichzeitig nimmt aber der Freizeit- und der Erholungsdruck zu, sodass unser heimisches Wild immer weniger Ruhebereiche findet. Um diese Konflikte zu behandeln, braucht es ein kluges Management, eine punktgenaue Forschung sowie eine breite Beratung und Schulung. Damit bin ich beim Gegenstand unseres Antrags. Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung ist wahrscheinlich nur wenigen Menschen bekannt. Diese Stelle hat aber eine sehr wichtige Rolle, wenn wir auf den Mensch-Tier-Konflikt und auf eine Umwelt, die sich durch den Klimawandel sehr stark verändert, schauen. 12.06.2024 Vor Kurzem durfte ich mir ein eigenes Bild von den engagierten Fachleuten und Experten vor Ort in Bonn machen. Dort schlägt das Herz der Wildtierforschung in Nordrhein-Westfalen, und wir können sehr stolz darauf sein, ein solches Kompetenzzentrum in unserem Bundesland zu haben, das bislang zwar recht klein, aber doch fein ist. Die Forschungsstelle ist der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um Wild und Jagd. Sie bietet Fortbildungs- und Beratungsdienstleistungen für die Jägerschaft an. Kommunen, Land- und Forstwirtschaft und alle weiteren interessierten Akteure und Organisationen sind ebenfalls einbezogen. Mit dem Standort in Bonn ist sie in einer Region angesiedelt, in der Forschung und Bildung einen hohen Stellenwert haben. Wir sehen da ein großes Potenzial an Zusammenarbeit und Vernetzungschancen. Mit Blick auf die jüngere Vergangenheit möchte ich auch das wichtige Thema „Wildkrankheiten“ ansprechen. Das Coronavirus ist wahrscheinlich von einem Wildtier auf den Menschen gesprungen. Derzeit erleben wir eine heftige Vogelgrippepandemie. In Krefeld gab es jüngst Fälle von Hasenpest. Auch da ist die Forschungsstelle involviert. Über all diese Entwicklungen von Wildkrankheiten müssen wir informiert sein. Wir müssen sie dokumentieren und die Menschen dafür sensibel machen. Auch dies tut die Wildforschungsstelle, und sie kooperiert dabei in vorbildlicher Weise mit den Chemischen Veterinärund Untersuchungsämtern im Land. Dieses Netzwerk und diese Zusammenarbeit ist in Deutschland einmalig. Die Forschungsstelle erarbeitet einen jährlichen Fallwildbericht, also einen Bericht zu Wild, das ohne Zutun eines Jägers verendet ist, und wertet die nachgewiesenen Todesursachen aus. Das ist sehr wichtig, um eine gute Datengrundlage über bei den Wildtieren grassierende Krankheiten und deren Gefahr für die Populationen zu haben und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuläuten. Sie sehen, dass die Wildforschungsstelle im Bereich von Forschung, Beratung und Naturschutz eine zentrale Rolle spielt. Ich als Naturfreund bin froh, dass wir wissenschaftliche Expertise in unserem Land haben, die auch unsere Jägerschaft berät und informiert. Was ich beschrieben habe, ist nur ein Auszug aus dem vielfältigen Aufgabenkatalog. Mit dem Einfluss, den der erwartete Klimawandel bei uns auf Flora und Fauna haben wird, und mit den wachsenden Erwartungen unserer Gesellschaft wird ihre Bedeutung noch weiter steigen. Deshalb ist es aus unserer Sicht nötig, die Wildtierforschungsstelle zukunftssicher aufzustellen und sie weiterzuentwickeln. Mit unserem Antrag haben wir das Ziel, die exzellente Fachkompetenz, die wir mit der Forschungsstelle im Land haben, weiter zu fördern. Ich werbe Landtag somit um die Zustimmung für unseren wirklich wichtigen Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Korth. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht unser Kollege Dr. Kaiser.

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung mit Sitz in Bonn leistet wichtige praktische Forschungsarbeit sowie Wissensvermittlung, von der die Jagd-, Wald- und Landwirtschaft, aber auch die Bevölkerung insgesamt profitieren. Der Kollege hatte schon ausgiebig darauf hingewiesen. Er hat auch gesagt, dass viele von Ihnen beim Lesen dieses Antrags sicherlich erstmals von dieser Forschungsstelle gehört haben – und das, obwohl sie bereits eine 75-jährige Geschichte hinter sich hat, allerdings mit wechselnden Namen und wechselnder institutioneller Anbindung. Seit 2014 ist sie nun dem LANUV zugehörig. Nicht zuletzt bei einem Besuch der Forschungsstelle im vergangenen Herbst konnte ich mir mit meinem ganzen Team ein Bild von der Örtlichkeit, der Arbeitsweise und auch den begrenzten Möglichkeiten machen. Jede und jeder von Ihnen kennt die Geschichten – sie sind schon angeführt worden – von Füchsen auf Campingplätzen, Waschbären in Mülltonnen, Mardern auf dem Dachboden, Rehen und Wildschweinen, die durch Gärten und Straßen spazieren, und auch den Kanadagänsen mitten in Düsseldorf, die wir alle auf unserem Weg in den Landtag regelmäßig beobachten können. Durch die hohe Bevölkerungsdichte unseres Bundeslandes ergeben sich in den einzelnen Regionen diverse Herausforderungen aus Interessens- und Nutzungskonflikten in den Bereichen „Wohnen“, „Mobilität“, „Landwirtschaft“, „Waldwirtschaft“, „Freizeitnutzung“ und „Tourismus“. Es reicht teilweise bis hin zu gravierenden Akzeptanzproblemen. Mit ihrer Arbeit, ihrer Wissensvermittlung und ihrer Ausbildung ist die Forschungsstelle eine wichtige Institution und Anlaufstelle, um Konflikte zu erkennen, Lösungsansätze bereitzustellen und zu informieren. Die Forschungsstelle bietet eine breite Beratung zu allen wildbiologischen Fragestellungen für alle Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich speziell für die verschiedenen Interessengruppen wie zum Beispiel Jägerinnen und Jäger, Kommunen, Vereine sowie Landeigentümer und Landeigentümerinnen an. Dies erfordert natürlich eine vielfältige Zusammenarbeit mit der Jägerschaft, der Land- und Waldwirt-12.06.2024 schaft, dem Naturschutz, aber auch mit öffentlichen Trägern wie Straßen.NRW oder der Autobahn GmbH. Deswegen hat die Forschungsstelle auch einen Beirat, der verschieden besetzt ist. Sie beschäftigt sich mit allen Tierarten, die unter das Jagdrecht fallen. Ob beim Umgang mit invasiven Arten oder mit Wildkrankheiten, bei Wildschäden im Wald oder der Gestaltung von Wildbrücken im Straßenbau: Wir benötigen nicht nur ein Monitoring, sondern auch mögliche Handlungskonzepte auf wissenschaftlicher Basis. Durch statistische Erhebungen wie die Jagdstreckenübersicht, die von der Forschungsstelle durchgeführt werden, lassen sich auch Populationsentwicklungen ablesen und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Angeführt wurde zuvor auch schon der Fallwildbericht, und auch dieser ist im Hinblick auf Seuchenprävention, neue Tierkrankheiten und die Ausbreitung invasiver Arten eine wichtige Informationsquelle und Datengrundlage für die Arbeit in der wildökologischen Forschung. Nicht zuletzt lassen sich daraus auch Erkenntnisse gewinnen, welche Auswirkungen der Klimawandel auf Wildtiere und ihre Populationen hat. Lassen Sie mich den Blick über NRW hinaus weiten. Wir haben uns verpflichtet, die globalen Nachhaltigkeitsziele einzuhalten. Das Ziel 15 lautet, Landökosysteme zu schützen, wiederherzustellen und ihre nachhaltige Nutzung zu fördern, Wälder nachhaltig zu bewirtschaften und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen. Insbesondere die Wiederbewaldung hängt erheblich von angepasster Bejagung ab, die durch wildbiologische Begleitforschung besser erreicht werden kann. Die Forschungsstelle liefert Jägerinnen und Jägern, aber auch den Waldbesitzenden dafür praxisnahe Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung dazu beitragen kann, einen naturnahen Wald im Sinne der globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die bereits genannten Berichte zu Fallwild und Jagdstrecken zeigen Populationsentwicklungen und Gesundheitszustand der Wildtiere auf und können uns als Gesellschaft helfen, auf wissenschaftlicher Basis die richtigen Schlüsse zum Schutz der Biodiversität und der natürlichen Lebensgrundlagen zu ziehen. Zur Zielerreichung müssen wir aber auch –auch das sei hier gesagt – mehr Raum für die Natur zur Verfügung stellen und den Erhalt von Ökosystemen sichern. Darüber hinaus ist die Forschungsstelle standörtlich sehr gut gelegen. Die vielen nationalen und internationalen Organisationen in der Bundesstadt Bonn ermöglichen ein Arbeiten in einem wissenschaftlich exzellenten und international vielfältigen und bereichernden Cluster. Landtag Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Informierte Kommunikation und Diskussion ist eine, wenn nicht die wichtigste Grundlage in unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Im Kontext von Wald, Wild und Jagd kann die Forschungsstelle eine ganze Menge dazu beitragen, selbst wenn man nicht alle Handlungsempfehlungen unterstützt oder daraus andere Schlüsse zieht. Die Arbeiten bilden eine wichtige Grundlage für die inhaltliche Auseinandersetzung. Die Kooperation mit anderen Akteuren, zum Beispiel dem Landesbetrieb Wald und Holz oder der Waldforschung, und auch die nationalen und internationalen Kooperationen sind zu stärken. Deshalb wollen wir die Forschungsstelle bei ihrer Arbeit unterstützen, sodass sie ihrem Aufgabenspektrum gerecht werden kann. Ihnen liegt ein guter und wichtiger Antrag vor. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Julia Kahle-Hausmann das Wort.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich wirklich, zu diesem TOP sprechen zu dürfen. Ehrlich! Denn: Können Sie sich noch an die Plenarsitzung von August 2023 erinnern, in der Sie, die Redner der regierungstragenden Fraktionen, uns in Redebeiträgen mit Spott überhäuften, weil wir Ihnen zufolge zu wenige Anträge eingereicht hatten? Heute dürfen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meiner Rede zum einzigen, alleinstehenden und einsamen Einzelantrag der regierungstragenden Fraktionen lauschen, (Beifall und Heiterkeit von der SPD – Zuruf von René Schneider [SPD] – Lachen von Wilhelm Korth [CDU]) und zwar in der Hoffnung, dass dieser Antrag die Zukunft Nordrhein-Westfalens grundlegend verbessern möge. Los geht’s. Letzten Samstag traf sich die NRW-Jagdzunft im westfälischen Ahlen zum Landesjägertag. In den Grußworten wurde insbesondere von der Präsidentin des LJV die unklare Datenlage zu den Populationen von Schalenwild und Prädatoren sowie zur Problematik der Inzucht verschiedener isolierter Arten beleuchtet. Auch Wildkrankheiten und Fallwild waren Punkte ihrer Rede. Mit all diesen Themengebieten setzt sich die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung seit fast 75 Jahren auseinander. Die Arbeit dieser Forschungsstelle ist ein wichtiger Bestandteil 12.06.2024 des Artenschutzes in unseren Wäldern und versorgt die Mitarbeitenden beim Waldumbau mit einem hohen Maß an Kompetenz und Fachwissen. Wir Sozialdemokraten meinen: Mehr Wissen schadet nicht. Einerseits schränken wir den Lebensraum der Wildtiere durch unsere Auffassung von Zivilisation immer mehr ein. Andererseits kommt es durch Klimawandel und dessen Folgen dazu, dass Mensch und Wild sich immer näher auf den Pelz rücken. Waschbären am Hausmüll sind landesweit ein Thema. In der Eifel stehen Hirsche hinter dem Haus. Schwarzwild gräbt die Vorgärten in Großstädten um. Tatsächlich wird die Spaltung zwischen Jägern und Tierschützern immer größer. Diesbezüglich kann die FJW wirken. Wenn man bei Ihrem Antrag aber ein bisschen auf den Busch klopft, wird deutlich: So richtig ernst meinen Sie es ja nun doch nicht. Erstens: die Arbeit der Forschungsstelle konzeptionell weiterentwickeln. Ja, wie denn? Hier wäre ein bisschen mehr Fleisch am Knochen hilfreich. Vielleicht wollen Sie die Forderung ja mit dem angekündigten NRW-Wildtierkonzept verbinden. Solange Sie allerdings so vage bleibt, ist die Forderung dieselbe wie die nach nassem Wasser. Zweitens: die Zusammenarbeit mit benachbarten Bundesländern ausbauen. Wenn wir helfen dürften? Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz machen das schon lange in der Clusterstruktur „ForWild“. Adaptieren Sie das doch gemeinsam mit Niedersachsen und der Uni Göttingen. Oder legen Sie es konkret in dem angekündigten waldökologischen Hochschulinstitut an. Drittens: wieder Zusammenarbeit – finden wir klasse –, diesmal international und mit Forschungszentren sowie eine Ausgestaltung zu einem Wildforschungsknotenpunkt. Aber dazu, was Sie sich konkret darunter vorstellen, Fehlanzeige. Wir haben zig Institute auf Bundes- und Landesebene und außerdem Vereine wie die Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung. Wollen Sie Netzwerkveranstaltungen auflegen? Wollen Sie ein Wildforschungscluster aufbauen oder einen internationalen Kongress in Zusammenarbeit mit dem UNEP? In welchem Rahmen soll das geschehen? Wobei wir Ihnen aber richtig auf die Schliche kommen bzw. woran wir merken, dass Sie Ihr Pulver schon verschossen haben, ist die Finanzierung.

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Christof Rasche

Es besteht bei dem Kollegen Kaiser von den Grünen der Wunsch nach einer Zwischenfrage.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Können wir das bitte nachher machen, Gregor? (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist aber schade!) Landtag

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Christof Rasche

Das entscheidet die Rednerin ganz alleine.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Danke. – Sie machen hier eine große Welle für tolle Forschungs- und Vernetzungsarbeit. Die Ausgestaltung soll aber im luftleeren Raum erfolgen. Sie brauchen schon ein wenig mehr Ressourcen außer ein paar Prüfaufträgen, wie man das wohl alles stemmen könnte. Es folgt gleich also mit hinreichender Gewissheit ein blutleerer, weil nicht realisierbarer Beschluss. Damit fallen Sie noch weiter hinter dem zurück, was Sie uns letzte Woche in der Sitzung des Umweltausschusses zum Antrag „NRW angelt“ vorgeworfen haben. Sie monierten, dass wir den Antrag nur stellen würden, um den Anglern zu zeigen, dass wir sie auf dem Schirm haben – und lehnten ab! In Anbetracht des Landesjägertages letzten Samstag frage ich mich allerdings, was Ihr Antrag dann sein soll. Unserer enthält wenigstens noch konkrete Handlungsvorschläge und Ideen. Sie hingegen machen ein bisschen Chichi und hoffen, dass Sie bei den Jägern positiv auffallen. (Beifall von der SPD – Heiterkeit von Anja Butschkau [SPD]) Wir brauchen ein an diese Zeit angepasstes Wildtiermanagement, um sich anbahnende Konflikte zwischen Mensch und Tier frühzeitig zu umgehen. Es gibt einen großen Druck durch Neobiota auf die heimischen Ökosysteme. Hinzu kommen ASP und andere Probleme. In der FJW besteht eine Menge Sachverstand für all diese Themen. Verstärkte Zusammenarbeit über Ländergrenzen ist wichtig, denn schließlich sind Feldhasen, Fuchs und Co. die von uns gezogenen Verwaltungsgrenzen völlig egal. Kurzum: Es sind viele schöne Ideen, denen wir im Grundsatz positiv gegenüberstehen, aber sie sind so vage und wackelig formuliert und finanziert, dass wir nicht einfach zustimmen können. Wir sind aber keine Gegner von Wissensmehrung. Insofern enthalten wir uns und sind gespannt, wie Ihre Unterstützung für die FJW schlussendlich aussehen wird. – Weidmannsheil! (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Dann kommt der Kollege Brockes. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Die Zwischen- frage noch?) Es war ja nicht gewollt. Wenn man das Rednerpult verlässt, ist das ja Ihre Entscheidung. 12.06.2024 (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie hat doch „spä- ter“ gesagt! – Zuruf von den Grünen: Nehmen wir zur Kenntnis! – Weitere Zurufe)

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie können Ihre Fragen untereinander noch klären. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Ja, sicher! Wenn nicht, dann machst du es!) Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung – FJW – in Bonn ist das führende wildbiologische Kompetenzzentrum in Nordrhein-Westfalen. Sie konzentriert sich auf Säugetiere und Vögel, die dem Jagdrecht unterliegen, sowie deren Lebensräume. Hauptziel ist der Schutz von Landschaften durch nachhaltiges Wildtiermanagement und die Verhinderung von Schäden in Wald und Flur. Die FJW bietet Beratung für Bürgerinnen und Bürger sowie verschiedene Interessensgruppen wie Jäger, Kommunen und auch Landbesitzer an. Daher kann der Antrag der Koalitionsfraktionen in die richtige Richtung gehen. Wir als Freie Demokraten sind auch für eine Stärkung der Themen, die bei der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung ansiedelt sind. Wir begrüßen es, wenn offen und grundsätzlich über länderübergreifende Wildtierforschung diskutiert wird und Zusammenarbeit entsteht, insbesondere wenn dadurch Synergieeffekte genutzt und Effizienzsteigerungen erzielt werden können. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, weil der Antrag sehr unkonkret ist, wirft er mehr Fragen auf, als er Antworten liefert. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Was?) So wird nur ein Beispiel dazu genannt, was Sie unter einem angepassten Jagdmanagement verstehen. Das betrifft auch Ihren Forderungsteil, ganz besonders, wenn Sie schreiben, Sie wollten die Arbeit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung konzeptionell weiterentwickeln. Dann fragt man sich: In welche Richtung wollen Sie das weiterentwickeln? (Norwich Rüße [GRÜNE]: Immer nach vorne! – Ralf Witzel [FDP]: Das ist ja sehr inhalts- reich!) – Lieber Herr Kollege Rüße, dann ist die Frage, was Sie und was andere unter „vorne“ verstehen. Dazu bleiben Sie in Ihrem Antrag leider völlig unkonkret. (Beifall von der FDP) Sie wollen neue Aufgaben, neue Bereiche bei der FJW ansiedeln. Da ist die Frage, ob dadurch nicht die bisherige gute Arbeit und die wesentlichen Kernpunkte verwässert werden. Landtag Sie nennen außerdem den Punkt, dass Sie eine Anpassung der Ressourcen prüfen wollten. Man kann das so verstehen, dass es nach oben geht, aber auch so, dass es nach unten geht. All dies sind Dinge, die in Ihrem Antrag leider nicht beantwortet werden. Deshalb bedauere ich sehr, dass die Koalitionsfraktionen gesagt haben, dass dieser Antrag, der wenig Konkretes, aber viel Oberflächliches enthält, zur direkten Abstimmung gestellt wird. Wir bedauern es, dass wir dem Antrag keine Zustimmung geben können, denn einen Blankoscheck werden Sie von uns an dieser Stelle nicht erhalten. Wir werden die gute Arbeit des Instituts weiter unterstützen, aber einen Blankoscheck, von dem wir nicht wissen, auf welche Höhe er ausgestellt wird, werden wir Ihnen nicht geben. Wir werden uns heute enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Schalley das Wort. Bitte sehr.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Reichskanzler von Bismarck sagte einst, es werde nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Und beim Wursten!) Die ersten beiden Punkte sind hier im Haus ja gängige Praxis. Nun möchte man das Trio offenbar vervollständigen. Die Idee einer zentralen Stelle für Wildtierforschung ist an sich begrüßenswert, denn es ist durchaus richtig, dass unsere Umwelt, sowohl die Flora als auch die Fauna, schwer ins Wanken geraten ist und dass insbesondere der urbane Raum zunehmend zum Großstadtdschungel wird. Das liegt auch an den wilden Tieren, die sich dort ansiedeln. Die Themen im Zusammenhang mit Wildtieren soll die FJW untersuchen, um Wissen und Handlungsempfehlungen für die Politik und das Private abzuleiten. Das alles ist sicher sinnvoll und wäre nicht zu beanstanden, wenn da nicht noch etwas anderes im Busch wäre. Die Strategie hinter den Experten und Forschungsstellen ist mittlerweile durchschaubar: Die CDU setzt sich kurz die konservative Maske auf, gibt sich besorgt um konservative Wählermilieus wie eben die Jäger und wertet eine entsprechende Stelle auf, dann aber ermöglicht sie ihrem grünen Koalitionspartner, dort einige gut bezahlte Parteigänger zu platzieren. 12.06.2024 (Norwich Rüße [GRÜNE]: Was ist das denn wieder für ein Gesabbel? Das ist ja fürchter- lich!) Die wahre unabhängige Forschung bleibt auf der Strecke, während das Forschungsteam faktisch aus steuerfinanzierten Wahlkämpfern besteht. Dieselbe Leier hatten wir mit Nachhaltigkeitsräten und anderen ähnlichen Institutionen. Und wer hätte es gedacht? Ein staatlich installiertes Forschungsteam kommt mit staatlichen Geldern zu dem Schluss, dass die politische Ausrichtung der Oppositionspartei falsch ist. Aber natürlich geht hier alles mit rechten Dingen zu. Die Forschung ist völlig unabhängig. Bitte gehen Sie weiter. Es gibt hier nichts zu sehen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Und bei dir gibt es nichts zu hören!) Stellen wir uns eine solche grün durchsetzte Expertenstelle zur Wildtier- und Jagdforschung einmal vor. Was wären wohl die wichtigsten Erkenntnisse, Handlungsschritte und Empfehlungen? Darf der Jäger nur noch mit dem E-Auto in das Revier fahren? Entwickeln Sie CO -neutrale Patronenhülsen aus biologisch abbaubaren Pflanzenfasern? Vielleicht wird dem Landtag auch eine Photovoltaikpflicht auf allen Hochsitzen empfohlen. Ja, das klingt lächerlich, aber so sehen die Leute da draußen mittlerweile die Politik. Alles, was Sie anfassen, pervertiert zu einem Ideologiewerk. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das sagt ja der Richtige!) Selbst etwas so Traditionsreiches wie die Jagd wird davon nicht verschont bleiben. Auch wenn die Wahrheit schmerzt: Die Jäger wählen nach wie vor nicht grün und werden es auch durch Ihre Stelle nicht tun. Dass Sie die Letzten sind, die verantwortungsvoll mit unserer Tierwelt umgehen, zeigt schon Ihr Prestigeprojekt „Wolf“. Was haben Sie sich nicht für die Rückkehr des Wolfes starkgemacht! Sie feierten das als einen gigantischen Erfolg für den Artenschutz und wollten – Zitat aus Ihrem eigenen Programmbeschluss – die Akzeptanz der ländlichen Bevölkerung gerade gegenüber dem Wolf erhalten oder gewinnen. Jetzt frage ich Sie: Wie gut hat das geklappt? Allein in diesem Jahr haben die Wolfsrudel, die es sich in NRW bequem gemacht haben, mehr als 200 Nutztiere gerissen. Nach so einem Wolfsangriff stehen Schäfer erst einmal vor ihrer zerfleischten Herde und fragen sich, wie es weitergeht. Entschädigung? Das kann dauern; erst einmal Gutachten einholen, Papierberge ausfüllen, und währenddessen steht man ohne Einnahmequelle da. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Landtag Ist das die Akzeptanz, die Sie erreichen wollen? Ist das – Zitat – der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen für Wildtiere und Mensch? Meine Damen und Herren, in meiner Welt schützt man die Wildtiere nicht, indem man auf Gedeih und Verderb neue Fressfeinde für sie einführt. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Meine Güte! – Zuruf von der SPD) Ebenso wenig schützt man den Menschen, indem man ihm den wirtschaftlichen Boden unter den Füßen wegzieht. Die Tiere, die Sie schützen, sind meist die falschen. Die Probleme mit Wildschweinrotten, die Gärten und Felder verwüsten, beginnen bei deren übermäßiger Vermehrung durch den Maisanbau für die Energiewende und enden bei der Drangsalierung der Jägerschaft. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Glauben Sie das al- les selbst?) Auch hereingeholte Tunichtgute bedrohen die nordrhein-westfälische Natur, zum Beispiel der Waschbär, der mit Vorliebe Eier bedrohter heimischer Singvögel und Schildkröten frisst und Krankheiten auf unsere Haushunde übertragen kann. Der Waschbär gehört wie viele andere Lebewesen gar nicht nach Deutschland, dennoch kann er sich ungehindert ausbreiten. (Lachen und Zurufe von Norwich Rüße [GRÜNE] und Lena Teschlade [SPD] – Stefan Zimkeit [SPD]: Faschisten gehören auch nicht nach Deutschland! – Andreas Keith [AfD]: Dann gehen Sie doch!) Man fragt sich, wieso. Gibt es Jagdprämien für den Waschbär oder eine Aufhebung der Schonzeit? Nichts dergleichen. Wenn sechs Monate im Jahr die Flinte im Waffenschrank bleiben muss und der Waidmann nicht einmal die verschossene Patrone erstattet bekommt, muss sich niemand wundern, dass sich ein solcher Schädling hier pudelwohl fühlt. Man könnte also meinen, die Expertise der Grünen in Sachen Bestandsregulierung sei dürftig. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Doch weit gefehlt. Wenn es um die Dezimierung bestimmter Tiere geht, macht ihnen keiner was vor. Bedrohte Flugtiere, zum Beispiel Fledermaus, Rotmilan und Schwarzstorch, haben wahrlich nichts mehr zu lachen, seit Windräder wie Pilze aus dem Boden sprießen. Mir war zwar nicht bewusst, dass wir uns dieser Tiere entledigen wollen, aber das müssen wohl die lästigen Nutzungskonflikte zwischen Mensch und Tier sein, die Sie im Antrag thematisieren. Auch wenn ich das Gegenteil befürchte: Vielleicht findet Ihre weiterentwickelte Forschungsstelle in ein 12.06.2024 paar Jahren heraus, dass das Roden von Wäldern, um Tausende Storchenschredder zu errichten, doch nicht ganz so öko und nachhaltig war. Bis es soweit ist, lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Silke Gorißen das Wort. Bitte sehr. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Wie viel Cannabis muss man nehmen? – Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Lehnt er doch auch ab!) Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wollen wir mal nach der letzten Rede zur Sachlichkeit zurückkehren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich kann wirklich nur hoffen, dass sich die Mitarbeiter unserer Forschungsstelle eine solche Rede nicht anhören, denn das haben sie wahrlich nicht verdient. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn ich mir vor Augen führe, wie viel Fachlichkeit und wie viel Herzblut für die Aufgaben dort vertreten sind, fehlen mir wirklich die Worte, um überhaupt noch kommentieren zu können, was wir gerade gehört haben. (Beifall von der CDU) Das Verständnis über den Umgang mit und unser Verhalten zu Wildtieren nimmt in der Breite der Öffentlichkeit durchaus ab. Die verschiedenen Perspektiven auf das Thema „Wildforschung“ sowie Beratungen und Schulung sind vielfältig. Wir haben es – das kam gerade schon zur Sprache – mit dem Vorrücken von Wildtieren in unsere Städte hinein zu tun, verbunden mit den damit einhergehenden Herausforderungen, aber natürlich auch mit dem Erreichen von angepassten Wildbeständen für die Wiederaufforstung eines klimastabileren Waldes oder auch mit der Begrenzung von Wildschäden in der Landwirtschaft. Zugleich muss man einräumen, dass wir alle zum Beispiel mit unserer Freizeitnutzung unmittelbar auf die Lebensraumnutzung von Wildtieren einwirken. Wir in NRW waren mit die Ersten, die eine staatliche Forschungseinrichtung geschaffen haben. Gegründet in den 1950er-Jahren wurde die ursprüngliche Forschungsstelle für Jagdkunde im Jahr 1976 als Einrichtung des Landes in die staatliche Hoheit überführt. Dadurch konnten wir die Effizienz der Einrichtung steigern, die berufliche Sicherheit der Mitarbeitenden erhöhen und nicht zuletzt auch den stetig Landtag wachsenden Arbeitsplan mit den notwendigen Ressourcen hinterlegen. Über die Jahre wurde der Aufgabenkatalog ausgehend von alleinigen Aufgaben für die Jägerschaft kontinuierlich bis zum heutigen Dreiklang aus Beratung, Forschung sowie Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Lebens- und Umweltbedingungen des heimischen Wildes erweitert. Ich habe mir natürlich selbst vor Ort ein Bild von der hervorragenden Arbeit der Forschungsstelle gemacht. Für die Landesregierung steht außer Frage, dass wir die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung, das wildbiologische Kompetenzzentrum in Nordrhein-Westfalen, weiterhin stärken und dazu stehen. Das ist gut und soll auch so bleiben. Die Landesregierung spricht sich im Rahmen der anstehenden Umstrukturierung des Landesamtes weiterhin klar für den Standort in Bonn aus. Wir geben damit Planungssicherheit für die Mitarbeitenden vor Ort. Wie in dem vorliegenden Antrag beschrieben, sehen auch wir eine große Chance in der räumlichen Nähe zu den vielen wissenschaftlichen Einrichtungen in Bonn und in den umliegenden Städten. Dieses Potenzial soll zukünftig noch stärker genutzt werden, um Synergien zu heben. Selbiges gilt auch für die verstärken Kooperation mit anderen Bundesländern, denn Wildtiere halten sich bekanntlich nicht an regionale Einteilungen. Wir können schon heute auf eine sehr gute Vernetzung unserer Forschungsstelle zurückgreifen. Auch die im Antrag eingeforderten Anpassungen an die wachsende Bedeutung der Aufgaben haben wir bereits angestoßen. Zukünftig werden wir die etablierte Abkürzung FJW zwar erhalten, wir wollen aber die breiteren Aufgaben auch im Namen deutlicher machen und die FJW in „Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement“ umbenennen. Zum Management von Wildtieren gehört neben der Forschung und dem Umgang mit Populationsgrößen natürlich auch die Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange in Bezug auf Wildtiere. Meine Damen und Herren, wir haben die Wildtierforschung im Fokus und werden sie stärken und weiterentwickeln. Herzlichen Dank für den Antrag an die regierungstragenden Fraktionen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9454. Wer stimmt zu? – Das sind die Frak-12.06.2024 tionen von CDU und Grünen. Wer lehnt ab? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von FDP und SPD. Damit ist dieser Antrag Drucksache 18/9454 angenommen. Wir kommen zu: 12 Finanzierung der Frauenhilfeinfrastruktur sichern – Landesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9461 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der SPD hat die Kollegin Anja Butschkau das Wort. Bitte sehr.

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Anja Butschkau SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als in der letzten Woche die Bundesregierung das Lagebild Häusliche Gewalt veröffentlichte, gab es leider – auch dieses Mal – keine erfreulichen Nachrichten. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt stieg im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 %. 256.276 Menschen erlebten Gewalt durch ihren Partner, ihre Partnerin oder im familiären Umfeld. Dabei handelte es sich lediglich um die zur Anzeige gebrachten Delikte. 70,5 % der Opfer sind weiblich, 75,6 % der Täter männlich. Trotz der Debatten in den Vorjahren erschüttern mich diese Zahlen immer wieder aufs Neue, denn hinter jeder Zahl stecken menschliche Schicksale: Angst, Gewalt, Schmerzen und in 422 Fällen der Tod eines Menschen. In den letzten fünf Jahren stieg die Anzahl der Fälle häuslicher Gewalt um 20 % an. Diese Entwicklung sollte uns gerade aus Gleichstellungssicht alarmieren. Der Ausbau des Frauenhilfenetzes hält mit dem Wachstum der Gewalt nicht mit. Zwar wurden fünf bereits existierende Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen – das ist gut –, aber das reicht bei Weitem nicht aus. Das ist nur die Sicherung im Bestand, aber kein Ausbau des Hilfesystems. Genau das ist in dieser angespannten Lage aber nötig. Es müssen endlich substanziell neue Schutzplätze geschaffen werden. Oder andersrum: Das reicht nicht aus. Das Land kommt seiner Verantwortung gegenüber den Opfern nicht nach. (Beifall von der SPD) Und die Folgen sind weitreichend. Wer einen Schutzplatz sucht, muss oft weite Wege zurücklegen, um Landtag ein freies Frauenhaus zu finden. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass sie und ihre Kinder oft erst einmal zu Hause bleiben, wohl wissend, dass der nächste Übergriff kommen wird. Das ist ein unhaltbarer Zustand, dem die Landesregierung nicht länger zuschauen darf. Kommen wir zum zweiten Problem, für das bisher noch keine Lösung gefunden wurde, nämlich die Finanzierung des Hilfeangebots. Wie so viele andere soziale Träger leiden auch die Träger der Frauenhäuser und der Frauenberatungsstellen unter den steigenden Kosten für Personal und Betrieb. Die Förderpauschalen reichen nicht aus, um die steigenden Kosten auszugleichen. Zugleich reduzieren einige Kommunen ihre freiwillige Förderung. Für Spendenakquise gibt es aber in den Einrichtungen keine freien zeitlichen Ressourcen. Für die meist kleinen autonomen Träger ist das fatal. Es führt dazu, dass ihre Existenz bedroht ist. Deshalb darf die Landesregierung den Hilferuf der autonomen Träger nicht länger ignorieren. Eine so wichtige Aufgabe wie die Unterstützung und der Schutz von Gewalt betroffener Frauen und ihrer Kinder muss gewährleistet sein. (Beifall von der SPD und der FDP) Diese Aufgabe darf nicht vom Geldbeutel der Kommunen und der Spendenbereitschaft der Menschen abhängen. Deshalb fordere ich Sie heute mit diesem Antrag noch einmal auf: Sorgen Sie für eine auskömmliche Finanzierung! Es liegt in Ihrer Verantwortung, mit den Kommunen eine einheitliche Lösung zu finden und sich auf Bundesebene für einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz einzusetzen. – Herzlich Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Heike Troles das Wort, bitte sehr.

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Heike Troles CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen arbeitet kontinuierlich an der Verwirklichung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die dazu geeignet sind, den Schutz von Frauen und Männern vor Gewalt zu verwirklichen. Dies gilt gerade jetzt, in gesellschaftlich unruhigen und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Das haben wir jüngst auch noch einmal im Zuge der Sondersitzung hier im Hohen Haus betont und dargelegt. Mit unserer Politik der Verbindlichkeit und Verlässlichkeit sorgen wir für Vertrauen bei den Akteurinnen und Akteuren, und wir sorgen für Berechenbarkeit in der Landschaft, wenn es um die finanzielle Absicherung von Strukturen und Projekten geht. Das ist auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen 12.06.2024 Menschen, die sich mit ihrer wichtigen Arbeit landauf, landab und an jedem Tag des Jahres engagieren. Ihnen allen sage ich von dieser Stelle aus ganz herzlichen Dank. Meine Damen und Herren, Sie alle wissen: Aus den Mitteln des Kapitels für die Gleichstellung von Frauen und Männern finanzieren wir unter anderem Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Männer sowie die Arbeit mit Tätern und gegen häusliche Gewalt, …

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Christof Rasche

Und zudem besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage.

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Heike Troles CDU

Später, ich möchte erst ausführen.

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Christof Rasche

Gerne.

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Heike Troles CDU

Danke. … und damit einen Bereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Dieser hohen gesellschaftlichen Relevanz tragen die Zukunftskoalition von CDU und Grünen und die durch sie getragene Landesregierung mit ihrer Politik der Verbindlichkeit und Verlässlichkeit Rechnung. Trotz angespannter Haushaltslage sorgen wir mit unserem einzigartigen Frauenunterstützungssystem für Kontinuität und Stabilität. Deshalb ist es uns auch möglich, die Frauenhäuser in unserem Land zum Beispiel mit der Förderung einer Fachkraftstelle für die Arbeit mit den in der Einrichtung lebenden Kindern zu unterstützen. Für alle aktuell 68 landesgeförderten Frauenhäuser und für die von 2022 bis heute 62 zusätzlich eingerichteten Schutzplätze stehen im laufenden Haushaltsjahr knapp 3 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2024 ist zusätzlich die Anpassung der Personalausgabenpauschale für das Frauenunterstützungssystem im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes vorgesehen. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in diesen Zeiten ein klares und wichtiges Zeichen. (Beifall von Bianca Winkelmann [CDU]) Aber wir tun noch mehr: Unser Engagement gilt genauso dem Gewaltschutz von Männern und der Pflege des Opferschutzportals. Die Verstetigung von flächendeckenden und niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten für männliche Gewaltopfer ist der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ein Herzensanliegen. Dies sind selbstredend nur einige von vielen Beispielen. Aber was sie alle verbindet, ist, dass die Politik von CDU und Grünen für Klarheit und für Verlässlichkeit sorgt. Allen, die dazu beitragen, dies zu ermög-Landtag lichen, allen voran Ministerpräsident Hendrik Wüst, Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk, Ministerin Josefine Paul und unseren geschätzten Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen sage ich ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall von Bianca Winkelmann [CDU]) Gemeinsam werden wir unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Denn das ist im Interesse der Menschen und des Landes. Ihren Antrag werden wir ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Kollegin Butschkau, bitte sehr. Anja Butschkau (SPD) Herzlichen Dank, Frau Kollegin Troles, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich freue mich darüber, dass Sie die Finanzierung der Frauenberatungsstellen oder generell des Frauenunterstützungssystems als verlässlich darstellen. Ich glaube, das beruhigt auch das Gewissen. Meine Frage bezieht sich auf die Aktion der autonomen Frauenberatungsstellen #FEMpörung. Ist Ihnen diese bekannt? Was sagen Sie dazu? Die sagen ja etwas anderes zum Thema „Verlässlichkeit“ als Sie. Haben die Kolleginnen dort keine Ahnung?

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Christof Rasche

Wir stellen eigentlich immer nur eine Frage. (Anja Butschkau [SPD]: Ah, ja!) Bitte sehr.

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Heike Troles CDU

Vielen Dank, Frau Butschkau, für die Frage. Selbstverständlich ist mir die Aktion bekannt. Ich finde es sehr schade, dass Sie heute diesen Antrag direkt zur Abstimmung gebracht haben. (Zuruf von der SPD) Ansonsten hätten wir die Chance gehabt, ihn im Ausschuss für Frauen und Gleichstellung, der sich wesentlich mit dem Thema der Frauenhilfeinfrastruktur beschäftigt, ausdiskutieren zu können. Ich denke, ich habe in meiner Rede alles dazu gesagt. Ihren Antrag werden wir ablehnen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ste- fan Zimkeit [SPD]: Das ist alles, was Sie ge- sagt haben, genau: Den Antrag lehnen wir ab!)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Bostancıeri das Wort. – Bitte sehr. 12.06.2024 İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Kollegin Butschkau hat es gerade schon angesprochen: Letzte Woche haben Bundesinnenministerin Faeser und Bundesfamilienministerin Paus das Lagebild „Häusliche Gewalt“ vorgestellt. So bekannt uns die Zahlen sind: Sie erschüttern uns doch jedes einzelne Mal. Über 70 % der Opfer häuslicher Gewalt sind Frauen, und drei von vier Täter*innen sind Männer. Bei der Partnerschaftsgewalt sieht es noch verheerender aus: Wir hatten im Jahr 2023 155 Femizide zu verzeichnen – 155 Frauen, die von ihrem Partner oder Expartner getötet wurden. Hinter jedem dieser Fälle steht ein Einzelschicksal. Häusliche Gewalt zieht sich durch jedes Alter, durch jede soziale Klasse durch jede Herkunft und durch jede Religion. Sie hat viele Gesichter und Formen und ist tief verwurzelt in gesellschaftlichen Normen, in Machtverhältnissen und traditionellen Geschlechterrollen. Ich bin mir sicher, dass alle von uns mindestens eine Person kennen, die von häuslicher Gewalt betroffen ist – ob uns das bewusst ist oder nicht. Gewalt gegen Frauen ist tief in unserer Gesellschaft verankert und ein strukturelles Problem, das wir gemeinsam angehen müssen und das wir in unterschiedlichen Konstellationen im Bund und in den Ländern auch angehen. Mir persönlich geht das zu langsam; das ist kein Geheimnis. Aber ich kann auch anerkennen, dass die Frauenhilfeinfrastruktur heute besser aufgestellt ist, als sie es beispielsweise vor 20 Jahren war. Da ist Bewegung drin. In NRW haben wir eine breit aufgestellte und unfassbar engagierte Frauenhilfeinfrastruktur: Frauenhäuser, Beratungsstellen, Notrufnummern, die von Gewalt betroffenen Frauen Schutz und Unterstützung bieten. Wir wissen, dass diese Strukturen oft überlastet sind – dafür müssen wir nur einmal in die Anforderungen der Istanbul-Konvention schauen – und im Moment auch nicht vollends zu unserer Befriedigung finanziert werden können. Besonders die spezialisierte Unterstützung für besonders vulnerable Personen wie geflüchtete Frauen, Migrantinnen und Frauen mit Behinderung ist weiter auszubauen. Wir nehmen diese Sorgen aus der Frauenhilfeinfrastruktur sehr ernst, und es ist unser Ziel, diese Lücken zu schließen und sicherzustellen, dass jede Frau, die Hilfe sucht, diese auch bekommt. Gleichzeitig wissen wir alle miteinander – das hat die Kollegin Troles gerade angesprochen – um die aktuelle Haushaltslage und um das Loch, das durch die Steuermindereinnahmen und durch geplante Bundesvorhaben entstanden ist. Landtag Dieser Landesregierung ist es trotzdem gelungen, mit diesen wenigen Mitteln Verbesserungen und einen kleinen Ausbau der verfügbaren Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder in den letzten zwei Jahren zu schaffen. Eine effektive Bekämpfung häuslicher Gewalt erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteur*innen. Dazu gehören neben der Frauenhilfeinfrastruktur auch Justiz, Polizei und das Gesundheitswesen – um nur einige zu nennen. Netzwerke und Kooperationen auf kommunaler, landesweiter und nationaler Ebene sind hier unerlässlich. Auf Bundesebene wird beispielsweise aktuell am Gewalthilfegesetz gearbeitet. Es hat zum Ziel, Frauen unabhängig von Faktoren wie zum Beispiel finanzieller Background, Aufenthaltsstatus oder Herkunft den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu ermöglichen. Diesen Schritt begrüßen wir sehr, und dieses Gesetz ist bitter nötig. An den demokratischen Fraktionen schätze ich sehr, dass uns der Kampf gegen häusliche Gewalt und gegen Gewalt gegen Frauen eint. Der Weg dahin mag unterschiedlich sein, aber das Ziel ist doch immer dasselbe. Daher möchte ich an dieser Stelle darum bitten, dass wir weiterhin fair miteinander umgehen. Zu diesem fairen Umgang gehört meiner Auffassung nach auch, nicht einen Antrag mit teils deckungsgleichen Beschlusspunkten zu einem Themenkomplex einzubringen, der gerade mitten im Verfahren ist. Wir sind im Prozess, den SPD-Antrag und den Entschließungsantrag der schwarz-grünen Koalition aus dem Februar dieses Jahres genau zu diesen Themen zu behandeln. Die Anhörung steht noch an; die Sachverständigen sind bereits geladen. Lassen Sie uns die Experten*innen dazu anhören und deren wichtige Impulse, sofern möglich, ernsthaft einbeziehen, beispielsweise in der Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Lassen Sie uns dieses in der Regel überlebenswichtige Thema weiter angehen und um die besten Lösungen streiten. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass häusliche Gewalt keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft hat. Den Antrag heute lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. – Bitte sehr.

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Franziska Müller-Rech FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 256.276 – das ist die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt, die es 2023 in Deutschland gab; 70,5 % davon waren Frauen. Die Zahlen des BKA haben wir eben schon 12.06.2024 besprochen. Ich möchte aber auch auf die Dunkelziffer aufmerksam machen; diese Zahlen kommen leider noch dazu. Dass die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 % gestiegen sind, ist wirklich traurig. Das muss uns betroffen machen, aber es ist leider auch nicht überraschend, denn schon während der Pandemie sind diese Zahlen deutlich in die Höhe geschnellt. Dass sich die Lage bis jezt nicht entspannt, ist ein weiteres Alarmsignal an uns, die Politik, angemessen zu reagieren. Und dazu zählt auch die NRW-Landesregierung. Ich möchte als Erstes auf Kapazitätsprobleme und mangelnde finanzielle Ressourcen zu sprechen kommen. Der Antrag legt hier ein wichtiges Augenmerk auf ein bekanntes Problem, nämlich dass wir einen akuten und großen Mangel an Frauenhausplätzen haben. Ich möchte mich bei Frau Kollegin Bostancıeri bedanken, die das erkannt hat. Leider hat das die CDU offenbar noch nicht erkannt. Ich halte es für völlig unangemessen, zu diesem Tagesordnungspunkt von Verbindlichkeit und Verlässlichkeit zu sprechen, Frau Kollegin Troles. (Anja Butschkau [SPD]: Ja, ein Hohn! – Beifall von Christian Dahm [SPD]) Wenn Frauen Schutz suchen, dann müssen sie lange suchen. Auch die Finanzierungslage der Häuser ist extrem angespannt. Die Folge ist: Gewaltschutz gibt es oft nur begrenzt oder für Selbstzahlerinnen. Die Ironie des Schicksals dabei ist, dass Frauen oft finanziell von den Tätern abhängig sind. Auch die Beratungsstellen sind mit ihren Kapazitäten am Ende. Es fehlt Personal, sowohl in der Beratung als auch in der Verwaltung. Wir sehen eine chronische Unterfinanzierung der verschiedenen Anlaufstellen. Wir benötigen eine gesicherte und nachhaltige Finanzierung. Förderprogramme helfen zwar kurzfristig, es braucht aber insbesondere langfristige Sicherheit für die Einrichtungen. Zweitens möchte ich, dass wir zusammen auch neue Wege beschreiten. Denn je dringlicher das Problem wird, desto wichtiger ist es auch, sich mal nach kreativen Lösungen umzusehen. Die steigenden Zahlen zeigen, dass es vor allem an Präventionsarbeit fehlt. Häusliche Gewalt findet häufig immer noch abseits der öffentlichen Wahrnehmung statt. Deswegen brauchen wir doch auch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung des medizinischen Personals, der Polizei und der Justiz für schnelle Verfahren und vor allem für ein Ernstnehmen der Opfer. Außerdem empfiehlt es sich, über die Förderung alternativer Schutzkonzepte wie zum Beispiel dezentraler Schutzwohnungen nachzudenken. Wir haben uns als wunderbares Vorbild, das Oranje Huis in den Niederlanden angesehen, einen geschützten, aber Landtag sichtbaren Ort, in dem Frauen mit offenen Armen empfangen werden, der gleichzeitig als Leuchtturm wirkt und Sicherheit sowie Sichtbarkeit für das Thema schafft. Drittens sollten wir bei unserer knappen Kassenlage natürlich auch über Haushaltsprioritäten sprechen. Dem kann ich absolut zustimmen. Die Verbände reden sich den Mund fusselig und demonstrieren mit eindrücklichen Aktionen vor dem Landtag. Die Ministerin kommt, guckt teilnahmsvoll – und dann? Dann passiert nicht mehr viel, und im Haushalt werden aus unserer Sicht völlig falsche Prioritäten gesetzt. (Anja Butschkau [SPD]: Ja, genau!) Auch die Anpassung der Förderpauschale und die Aufnahme von ein oder zwei neuen Frauenhäusern in die Landesförderung schaffen nicht den dringend ersehnten Durchbruch. Gerade der ländliche Raum bleibt immer noch dramatisch unterversorgt. Wir als FDP-Fraktion hatten trotz der knappen Haushaltslage Einsparpotenziale aufgezeigt, die eine Priorisierung des Gewaltschutzes erlaubt hätten. Jemand, der nicht betroffen ist, kann sich nicht vorstellen, welchen Horror Frauen täglich im eigenen Zuhause erleben, wie viel Angst sie um sich und um ihre Kinder haben. Jeden Tag gibt es in Deutschland einen Tötungsversuch an einer Frau. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Wir auf Landesebene müssen dringend unseren Beitrag dazu leisten, Frauen besser zu schützen. Deswegen ist es auch sehr gut, dass die SPD dieses Thema noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat. Lediglich zwei Punkte in Ihrem Antrag sehen wir kritisch. Erstens fordern Sie Förderprogramme für den Frauenhausbau. Die helfen zwar, aber nur kurzfristig, denn auch neue Frauenhäuser müssen langfristig überlebensfähig sein. Uns fehlte auch eine Summe für das Programm und eine Finanzierung im Haushalt. Neue Konzepte wie dezentrale Wohnungen blieben auch ungenannt. Das ist sicher gut gemeint, jedoch insgesamt zu unkonkret. Zweitens können wir die Forderung zum Insolvenzschutz in dieser Form nicht mittragen. Es braucht eine nachhaltige und auskömmliche Finanzierung. Insolvenzschutz finden wir ungewöhnlich, denn wir erwarten, dass auch Frauenhäuser solide haushalten. Das können sie auch. Wir trauen ihnen das zu. Das ist also gut gemeint, aber aus unserer Sicht noch nicht der richtige Ansatz. Bis zu den letzten beiden Punkten war der Antrag gut. Aufgrund dieser letzten beiden Forderungen werden wir uns heute enthalten, aber vor allem zusammen mit Ihnen darauf pochen, dass wir auf allen Ebenen gemeinsam für mehr Gewaltschutz gerade für Frauen arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) 12.06.2024

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Loose für die AfD-Fraktion das Wort, bitte sehr.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle zwölf Minuten wird in NRW eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Das sind nur die offiziellen Zahlen der Polizei. Wie groß die Dunkelziffer ist, ist schwer zu schätzen. Als Partei für Rechtsstaat und Sicherheit halten wir diesen Zustand für unerträglich. Frauen müssen sich in unserer Gesellschaft sicher und frei bewegen können und sollten keine alltägliche Gewalt in ihrem häuslichen Umfeld fürchten müssen. Doch weder gelingt es der Landesregierung, diese Gewalttaten einzudämmen, noch gelingt es ihr, ausreichend Plätze in den Frauenhäusern bereitzustellen. Im Gegenteil: Die Zahl der Gewalttaten nimmt jedes Jahr zu, während die Finanzierung der Frauenhäuser immer unsicherer wird. Eins sollte zudem klar sein: Frauenhäuser schützen häufig erst nach der Tat. Und mit keinem Wort erwähnt die SPD in ihrem Antrag die Ursachen. Sie wollen hier über die Zunahme der Gewalt gegen Frauen reden, ohne auf die Gründe einzugehen. Mit keinem Wort werden die in der Istanbuler Konvention definierten Schandtaten wie Ehrenmorde, Genitalverstümmelung und Zwangsehen genannt. Mit keinem Wort werden die muslimischen Gefängnisse für Frauen – sprich: Burka und Niqab – genannt. Doch all diese Probleme haben wir inzwischen importiert. Die ausländischen Täter sind in der Polizeistatistik überrepräsentiert: 33 % nichtdeutsche Tatverdächtige bei einem Anteil von 16 % an der Bevölkerung. Gegen die deutschen Täter sollten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorgehen. Es braucht harte Strafen und Schutz der Frauen. Bei ausländischen Tätern müssen wir aber zudem betrachten, dass auch eine Aufenthaltsbeendigung eine sinnvolle Strafe sein kann. Statt aber die Probleme außer Landes zu schaffen, sollen nun die gequälten Frauen einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus bekommen. Das heißt, die Antragsteller dulden auf Dauer die Probleme und wollen nur, dass die Frauen nachträglich in den Frauenhäusern besser behandelt werden. Für die Frauen ist nicht nur die häusliche Gewalt ein Problem. Wir haben es gestern in Frankfurt am Main erlebt: Eine Frau sitzt auf einer Parkbank, genießt den Abend. Von hinten kommt ein afghanischer Mann, umklammert die Frau, sticht auf Hals und Kopf ein. Die Frau kann sich befreien, robbt davon. Der Täter stürzt der Frau hinterher, sticht weiter auf sie ein. Nur die Schreie der Frau konnten sie retten. Die Passanten konnten dann entsprechend helfen. Der Landtag Täter ist geflüchtet, konnte zum Glück jedoch im Nachgang gefasst werden. Diese Art von Taten sind in Israel inzwischen als „knife jihad“, also Messer-Dschihad, bekannt. Ich bin mir sicher: In Deutschland wird es als Einzelfall und regionales Ereignis in den GEZ-Medien voraussichtlich nicht erwähnt werden. Solche Taten … (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Was war das Thema des Antrags?) – Die Istanbuler Konvention, Frau Kollegin. Schauen Sie sich die Definition dort mal an. (İlayda Bostancıeri [GRÜNE]: Istanbul-Kon- vention heißt das! Sprechen Sie das doch rich- tig aus!) – Istanbul-Konvention. Schauen Sie sich die dort definierten Taten an. Die haben Sie heute nicht mit einem Wort erwähnt, und zwar keiner von Ihnen. Diese schreckliche Tat, die in Frankfurt passiert ist, hätte auch in Köln oder in Dortmund passieren können. Es ist Aufgabe des Innenministers Herbert Reul, solche Taten zu verhindern. Stattdessen versagt er auch hier. Pro Tag werden 34 Menschen in NRW ausgeraubt, doch Reul handelt nicht. Pro Tag gibt es 22 Messeropfer in NRW, doch Reul handelt nicht. (Zuruf von Gönül Eğlence [Grüne]) Pro Woche gibt es fünf Gruppenvergewaltigungen, doch Reul handelt nicht. Das Versagen von Minister Reul zeigt: Wir brauchen ein Umdenken in der Sicherheitspolitik und endlich umfassenden Schutz für unsere Bürger, egal ob Frauen oder Männer. Das geht nur mit der AfD – für Sicherheit, Freiheit, Wohlstand und Vernunft.– Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort, bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es gut und wichtig, dass wir gemeinsam über das gesamtgesellschaftliche Problem von Gewalt gegen Frauen sprechen, dass wir gemeinsam dieses Problem ernst nehmen und dass wir intensiv und immer in großer Geschlossenheit über Lösungen sprechen, auch wenn wir über den Weg dahin genauso konstruktiv streiten müssen. Dass aber die AfD auch diesen Antrag zum Anlass für ihre Hetze nimmt, wird diesem wichtigen Thema nicht gerecht, zeigt aber, worum es ihr geht – um Gewaltschutz jedenfalls nicht. 12.06.2024 (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Auch mich besorgen die steigenden Zahlen bei häuslicher Gewalt zutiefst. Es ist mir wichtig, eine Sache zu Beginn anzusprechen. Wir reden oftmals und auch im Zusammenhang mit den jetzt vorgestellten Zahlen eher über abstrakte Zahlen, aber hinter jeder dieser Zahlen steckt eine persönliche Geschichte, ein Schicksal, eine ganz konkrete Person – zumeist eine Frau. Wir verstehen unser Zuhause meist als einen Rückzugsort und als einen Ort der Geborgenheit, an dem wir uns sicher fühlen sollten. Für manche Frauen und auch ihre Kinder ist es aber oftmals das Gegenteil. Das Leiden, die Angst und die Schmerzen nachzufühlen, fällt schwer; sie sich vor Augen zu führen, ist aber nötig. Es sind leider bei Weitem keine Einzelfälle. Das hier schon angesprochene aktuelle Lagebild Häusliche Gewalt, das in der vergangenen Woche vorgestellt wurde, macht deutlich, dass häusliche Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Im Laufe ihres Lebens werden Frauen und Mädchen an unterschiedlichsten Orten Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt – im eigenen Zuhause, aber auch im öffentlichen Raum, bei der Arbeit, in der Schule oder im Netz. Es ist daher wichtig, dass wir Frauen und Mädchen konsequent vor Gewalt schützen und Hilfe bei Gewaltbetroffenheit stärken. Genau hier setzt die Istanbul-Konvention an. Sie war und ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt, weil durch sie geschlechtsspezifische Gewalt aus der Tabuzone geholt wird. Es ist ein wichtiges Anliegen, dass Frauen durch die Istanbul-Konvention gleichermaßen wissen, dass sie in ihren Gewalterfahrungen ernst genommen werden. Genau dafür steht die Istanbul-Konvention. Trotzdem müssen wir feststellen, dass viele Frauen erlittene Gewalt oftmals nicht zur Anzeige bringen und sich möglicherweise auch keine Hilfe holen. Das hat unterschiedlichste Gründe, die wir gesellschaftlich ernst nehmen müssen. Es handelt sich vielleicht um Angst oder um Scham, weil die Täter meist im direkten sozialen oder familiären Umfeld zu finden sind. Weitere Gründe sind vielleicht, dass sie selbst den Vorfall als nicht so relevant eingeschätzt haben oder dass sie Angst haben, nicht ernst genommen zu werden. Dabei muss immer klar sein: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatangelegenheit und nie und in keinem Kontext akzeptabel. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Frauen haben ein Anrecht, Schutz zu finden, und gleichermaßen haben wir als Gesellschaft die Verantwortung, Gewalt und Sexismus zu ächten. Landtag Ein zentraler Baustein für die Hilfe und Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit, aber auch für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und im Übrigen auch der Politik, ist die Frauenhilfeinfrastruktur. Die Finanzierung der Frauenhilfeeinrichtungen ist ein Thema, das uns seit Langem begleitet. Wir nehmen dieses Thema seit Beginn der Legislaturperiode in den Blick, haben aber auch in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder darüber diskutiert. Genauso haben wir immer wieder darüber diskutiert, dass es eine gemeinsame Verantwortung über die politischen Ebenen hinweg ist, hier weiterzukommen. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass es jetzt auch auf Bundesebene das Bestreben gibt, ein Gewalthilfegesetz auf den Weg zu bringen, um hier für noch mehr Sicherheit zu sorgen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Eins will ich aber auch sagen: Frau Kollegin Butschkau, wir haben seit Beginn der Legislaturperiode nicht nur fünf Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen. Im Übrigen finde ich, dass das auch ein wichtiger Beitrag ist, um für Planungssicherheit zu sorgen und um diese Einrichtungen abzusichern. Wir haben außerdem das zweite Frauenhaus in Gelsenkirchen in die Landesförderung aufgenommen und die Platzpauschale für Häuser, die mehr als acht Plätze anbieten, von 7.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Auch das hat dazu geführt, dass Einrichtungen zusätzliche Plätze geschaffen haben. Das heißt: Was Sie in Ihrer Pressemitteilung geschrieben haben, nämlich dass jenseits der Aufnahme bestehender Plätze in die Landesförderung nichts passiert sei, ist schlicht unzutreffend. Es ist auch bezogen auf den Bereich der Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt unzutreffend. Auch hier konnten im Sinne des Lückenschlusses in bisher unterversorgten Gebieten bereits vier weitere bzw. vier neue Frauenberatungsstellen in die Landesförderung aufgenommen werden. Das zeigt aus meiner Sicht, dass die Landesregierung auch bei dem stückweisen Ausbau der Frauenhilfeinfrastruktur eine klare Priorität setzt. Wir tragen dafür Sorge, dass im Rahmen dessen, was wir haushalterisch abbilden können, zusätzliche Plätze geschaffen werden: mit der Erhöhung der jährlichen Förderpauschale für Sachausgaben auf 10.000 Euro, wodurch zusätzliches Geld in das System gegeben wird, und auch mit der Schaffung der fünften Frauenhausstelle, die – das ist mir persönlich besonders wichtig – speziell für die Arbeit mit den Kindern in den Frauenhäusern auf den Weg gebracht worden ist. Trotzdem haben Sie recht. Ist das schon die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention? Nein, das ist es natürlich nicht. Können wir uns damit zufriedengeben? Nein, das können wir natürlich nicht. Genau deswegen haben wir zu Beginn dieser Legislatur-12.06.2024 periode die Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention in meinem Haus eingerichtet, die die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen langfristig begleitet. Fangen wir bei null an? Nein, natürlich nicht, weil wir in diesem Haus eine Tradition haben, gemeinsam den Gewaltschutz voranzubringen. Stehen wir bei null? Nein, weil auch diese Landesregierung diesem Anliegen konsequent weiter Rechnung trägt. Sind wir am Ziel? Nein, und deswegen ist es gut und richtig, dass wir uns gemeinsam als demokratische Fraktionen bzw. als demokratische Kräfte diesem Ziel auch weiterhin verpflichtet fühlen und weiter an den Dingen arbeiten. Die Unterstellung aber, dass in den vergangenen zwei Jahren nichts passiert sei, ist aus meiner Sicht unzutreffend. Trotzdem ist es richtig, dass wir immer wieder gemeinsam auch mit denjenigen ins Gespräch kommen, die zu Recht darauf hinweisen, dass ihre wichtige Arbeit weiter abgesichert werden muss und weiter gestärkt werden muss, weil es unsere gemeinsame Verantwortung ist, Frauen vor Gewalt zu schützen, gewaltbetroffene Frauen zu unterstützen und die wichtigen Strukturen und Einrichtungen, die dies in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren in einer großen Professionalität und Bandbreite auf den Weg bringen, konsequent zu stärken und abzusichern. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir hier im Parlament auch immer wieder diese Diskussion führen. Dass wir nichts gemacht hätten und dass wir diesen Schutz nicht weiter ausbauen würden, ist so nicht zutreffend. Miteinander wollen wir aber weiter dafür streiten, dass wir an dieser Stelle die Istanbul-Konvention Schritt für Schritt immer weiter umsetzen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um weitere 2 Minuten 12 Sekunden überzogen, was ja ihr gutes Recht ist; ich weise nur der Transparenz halber darauf hin. Diese zusätzliche Redezeit steht selbstverständlich auch den Fraktionen zu. Für die Fraktion der AfD hat sich der Abgeordnete Herr Loose ja schon zu Wort gemeldet.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht sollten Sie einmal die Istanbul-Konvention lesen – die in Istanbul beschlossen wurde; deshalb kann man auch durchaus „Istanbuler Konvention“ sagen. Die Türken sind übrigens inzwischen aus dieser Konvention ausgetreten. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nichts, was nachahmenswert ist!) Landtag Bei der Istanbul-Konvention geht es um Folgendes – ich zitiere aus der Präambel –: „mit großer Sorge feststellend, dass Frauen und Mädchen häufig schweren Formen von Gewalt wie häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, Vergewaltigung, Zwangsverheiratung, im Namen der sogenannten ,Ehre‘ begangener Verbrechen und Genitalverstümmelung ausgesetzt sind, […]“ Meine Damen und Herren, das sind genau die Punkte, die ich gerade angesprochen habe, die Sie alle nicht sehen wollen, weil das nicht in Ihr Weltbild passt, weil Sie das nicht ansprechen wollen. Doch das sind die Probleme, die wir ins Land gelassen haben und die leider immer mehr Frauen betreffen. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Es liegen noch weitere Wortmeldungen vor. Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnetenkollegin Frau Bostancıeri. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Noch einmal zwei kurze Punkte zu den Ausfällen der AfD: Zum einen möchte ich betonen – das habe ich in meiner Rede auch gesagt –, dass häusliche Gewalt, dass Partnerschaftsgewalt und dass Gewalt gegen Frauen nicht das Problem von bösen Ausländern ist, dass die das nicht hier in dieses Land gebracht haben, sondern dass sich das durch alle Gesellschaftsstrukturen zieht und dass es ein Problem der Männer ist. So einfach ist das. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Die Täter sind in aller Regel die Partner oder die Expartner – und die können schwarz, weiß, arm, reich, mit deutschem Pass oder mit einem anderen Pass sein. Diese Punkte, Herr Loose, die Sie gerade angeführt haben, die in der Istanbul-Konvention stehen, kennen wir durchaus. An denen arbeiten wir. Niemand verschweigt, dass es Zwangsverheiratung gibt. Niemand verschweigt, dass es weibliche Genitalbeschneidung und -verstümmelung gibt. Das sind Themen, die der Landesregierung bekannt und wichtig sind. Das sind Themen, an denen wir demokratische Fraktionen auch weiterhin arbeiten. Ich verstehe Ihren Punkt nicht. Und ich verbitte mir, dass Sie dieses so wichtige Thema dazu nutzen, um weiter Ihre rassistischen Ressentiments zu säen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) 12.06.2024

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollegin Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das darf tatsächlich nicht so stehen bleiben, was die AfD hier schon wieder aufführt bei einem Tagesordnungspunkt, bei dem sie blankliegt und offenbart, wie wenig Ahnung sie tatsächlich von den fachlichen Gegebenheiten hat und wie wenig sie auch in der Debatte in der Lage ist, überhaupt anderen Rednerinnen und Rednern zuzuhören. Nach der Rede, Herr Loose, schauen Sie offenbar das erste Mal in die Istanbul-Konvention hinein. Eben haben Sie nicht einmal gewusst, wie das Ding richtig heißt. Da haben Sie sich hier gerade bis auf die Knochen blamiert. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wie die Kollegin Bostancıeri gerade richtig sagte, zieht sich häusliche Gewalt durch alle Schichten, ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte, ob arm oder reich, ob irgendetwas dazwischen. Es sind wahnsinnig viele Frauen betroffen; die Zahlen haben wir gerade vorgetragen. Es ist eben kein Problem eines gewissen Milieus oder einer gewissen Schicht – und schon gar nicht ein Problem, das sich allein auf Einwanderungsgeschichte zurückführen lässt. Aber das passt ja nicht in Ihr Weltbild. (Beifall von den GRÜNEN) Sie haben diese Situation hier genutzt, um wieder Ressentiments zu schüren. Das ist so unterkomplex, dass Sie sich wirklich schämen sollten. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Herr Loose, was sagen Sie einer Frau, die von Gewalt betroffen ist und zu einem AfD-Vertreter kommt? Fragen Sie dann auch als Erstes: „Ist Ihr Mann, Ihr Partner vielleicht aus einem anderen Land?“? Oder bieten Sie ihr Hilfe an? Nein, Sie schüren solche Ressentiments. Sie haben keine Antwort für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Sie arbeiten hier nicht mit. Sie blamieren sich hier bis auf die Knochen, nur um Ihre Narrative zu bedienen. Das machen wir nicht mit. Dem werden wir uns als Demokraten immer wieder entgegensetzen. Und vor allem: Arbeiten Sie sich hier mal in den Stoff ein. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine wie-Landtag teren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9461 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9461 abgelehnt. Wir kommen zu: 13 Binnenschifffahrt ins Zentrum stellen – Die Nationale Maritime Konferenz 2025 muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/9467 – Neudruck Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9562 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der FDP dem Abgeordnetenkollegen Herrn Rasche das Wort.

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Christof Rasche FDP

Das ist sehr nett. Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es um das Thema „Binnenschifffahrt“. Damit haben wir uns schon oft beschäftigt. Es ist von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen und auch Deutschland. Die Binnenschifffahrt ist wichtig, um die Straßen zu entlasten. Ein Containerschiff auf dem Rhein spart bis zu 380 Lkw auf der Straße. Wir haben uns auch schon in Anhörungen mit diesem Thema beschäftigt. Dort wurde ein Antrag der FDP sehr begrüßt, während der Antrag von Grünen und CDU kritisiert wurde. Was dabei aber von den Verbänden und IHKs herauskam: Sie wünschen sich ein gemeinsames Vorgehen in Nordrhein-Westfalen, wie es die Küstenländer auch machen. Wir stehen mit den Küstenländern im Wettbewerb. Den können wir vermutlich nur gemeinsam gewinnen, aber nicht, wenn wir einzeln vorgehen. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich bin dankbar, dass die SPD sich unserer Initiative angeschlossen hat; jetzt ist es eben ein Antrag von FDP und SPD. Die Grünen und die CDU gehen einen 12.06.2024 anderen Weg. Es geht heute um die Nationale Maritime Konferenz; die findet alle zwei Jahre in Deutschland statt. Zwölf waren es bisher, elf davon an Seehäfen; eine fand an einem Binnenschifffahrtsstandort statt, nämlich in Friedrichshafen im Jahre 2019. Wir wissen alle, dass Duisburg der größte Binnenhafen der Welt ist. Welche Stadt, welcher Hafen wäre besser geeignet für so eine Konferenz als Duisburg? Das gilt für keinen anderen Standort; Nordrhein-Westfalen ist mal dran. (Beifall von der FDP und der SPD) Wir werden gleich sicherlich noch darüber diskutieren, warum wir nicht zu einer gemeinsamen Initiative gekommen sind. Wir werden sicherlich auch darüber diskutieren, wo die Entscheidung getroffen wird und wer dafür verantwortlich ist. Ich freue mich auf die Diskussion. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Börner.

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Frank Börner SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Herz der Industrieregionen Deutschlands ist das Ruhrgebiet. Hier entsteht die Wertschöpfung, die wirtschaftliche Stabilität und Wohlstand in unserem Land garantiert. Für industrielle Prozesse werden leistungsfähige Transportketten via Straße, Schiene und Wasser benötigt. Für die Prozesse in der chemischen Industrie und der Stahlerzeugung ist kaum an eine andere Andienung zu denken als über die Wasserstraße. Für unsere Industrieregion Ruhrgebiet ist so die Funktionsfähigkeit des Rheins und der westdeutschen Kanäle überlebenswichtig. Da fängt das Problem an: Der Ausbau und auch die Instandhaltung von Kanälen, Schleusen und Hafenanlagen wurden in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt oder gewürdigt. Spundwände am Rande von Kanälen sind perforiert wie Schweizer Käse. Schleusentore sind veraltet und funktionieren eigentlich nur noch durch Glück oder Zufall. Festmachpoller an Hafenanlagen existieren gar nicht mehr oder dürfen nicht genutzt werden. Sollten die Kanäle und Schleusen, die die chemische Industrie in Marl und Umgebung andienen, nicht mehr funktionieren, gibt es aus Sicherheitsgründen und auch aus Kapazitätsgründen keine andere Möglichkeit mehr, diesen Industriezweig weiterzuführen. Hier gehen dann Tausende Arbeitsplätze verloren. Die Bedeutung der Binnenschifffahrt wird leider häufig als Hinterland der großen Seehäfen betrachtet. Bremen und Hamburg finden so bundesweit an erster Stelle Beachtung. Das Ruhrgebiet wird als Hin-Landtag terland von Rotterdam und Antwerpen gesehen. Das ist geografisch natürlich richtig, aber es ist wichtig, die Lebensfähigkeit des Ruhrgebiets als eigenständige, wirtschaftsstarke Region zu sehen. Unabhängig von der Farbe der Bundesregierung gehen so Fördergelder meist in die Region bzw. das Hinterland von Hamburg und Bremen oder aber in die Fahrgastschifffahrt in Bayern. Werfen wir einen Blick auf die Haushaltspläne von Bund oder NRW, fällt auf, dass hier nur ein kleiner und schrumpfender Etat für den Ausbau der Binnenschifffahrt eingeplant ist. Zur Unterhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Wasserstraßen im Ruhrgebiet und in Nordrhein-Westfalen muss möglichst schnell mehr geschehen. Das ist wichtig für den Erhalt des Industriestandortes NRW und damit für Wachstum und Wohlstand in Deutschland. Die Chance, dass die Nationale Maritime Konferenz des Bundes in Nordrhein-Westfalen und am sinnvollsten am Platz des größten Binnenhafens der Welt in Duisburg stattfindet, sollten wir ergreifen. Das bietet die Chance, auf die angesprochenen Probleme hinzuweisen, über nachhaltige Lösungen zu diskutieren und diese dann auch umzusetzen. Wir erwarten von der Landesregierung, hier beim Bund aktiv zu werden und diese Konferenz einzufordern – (Beifall von der SPD und der FDP) und dies mit Priorität. Ein Wort noch zur Genese dieser beiden Anträge: Die regierungstragenden Fraktionen, insbesondere die CDU, lassen keine Gelegenheit aus, bei Gesprächen mit Verbänden oder Unternehmen deutlich zu machen, dass die demokratischen Fraktionen in der Frage der Binnenschifffahrt gemeinsame Sache machen. Sobald wir hier wieder im Parlament sind, ist es vorbei mit der Gemeinsamkeit. Im vergangenen Jahr gab es einen guten grundsätzlichen Antrag zur Förderung der Binnenschifffahrt. Den lehnten CDU und Grüne ab, um ein paar Wochen später mit einem etwas weniger aussagekräftigen, aber im Wesentlichen gleichen Antrag erneut ins Parlament zu kommen. Wie wollen Sie das draußen erklären? Heute ist es noch besser. Sie werden wahrscheinlich den Antrag von FDP und SPD ablehnen. Sie haben unseren Antrag quasi abgeschrieben und hinzugefügt, dass der NRW-Verkehrsminister doch toll ist. Dieser Antrag wird dann von CDU und Grünen unterstützt. Was sollen diese Spielchen – draußen so erzählen, hier ganz anders arbeiten? Wie wollen Sie das draußen erklären? Uns ist es wichtig, dass wir in Sachen Binnenschifffahrt weiterkommen. Deshalb engagieren wir uns dafür, die Nationale Maritime Konferenz nach NRW, nach Duisburg zu bekommen. – Ahoi und Glück auf! 12.06.2024 (Beifall von der SPD und der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Lehne.

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Olaf Lehne CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst kürzlich hat die Parlamentariergruppe Binnenschifffahrt den duisport besichtigt. Im Rahmen einer mehrstündigen Hafenrundfahrt mit punktuellen Landgängen hatten wir die Möglichkeit, uns ein umfangreiches Bild von der Arbeit vor Ort zu verschaffen, auch von der Bedeutung des Hafens. Ich denke, ich spreche für alle Teilnehmenden, wenn ich sage, dass uns der Besuch und die detaillierten Einblicke in das Wirken des Hafens schwer beeindruckt haben. Der duisport ist ein Aushängeschild für Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland. Der duisport ist der weltweit größte Binnenhafen. Der liegt bekanntlich in Nordrhein-Westfalen, und das ist gut so. Wir können von Glück sprechen, einen solch wichtigen Ankerpunkt für den weltweiten Güterverkehr am Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu haben. Auch die weiteren Häfen Köln, Düsseldorf, Neuss und Krefeld haben eine große Bedeutung. Die Relevanz der Wasserwege ist unverkennbar. Aktuell werden leider erst rund 20 % der Güter des Güterverkehrs über die Wasserwege abgewickelt; das entspricht einem Fünftel des gesamten Güterverkehrs und stellt damit heute schon einen entscheidenden Anteil dar. Nordrhein-Westfalen als Durchfahrland Nummer eins in Deutschland braucht mehr Binnenschifffahrtsverkehr. Ein Binnenschiff transportiert ca. 100 Lkw-Ladungen. Das zeigt deutlich, was die Binnenschifffahrt leisten kann und in Zukunft auch leisten sollte. Damit die Binnenschifffahrt jedoch zukünftig besser funktionieren kann, bedarf es einer stets leistungsfähigen und fortschreitend auszubauenden Infrastruktur. Das schließt sowohl die Wasserwege als auch die angrenzenden Häfen ein. Zwar obliegt die Verantwortung für den Erhalt und den Ausbau der genannten Infrastruktur dem Bund, was häufig vergessen wird; dennoch versteht die Zukunftskoalition die Unterstützung der maritimen Wirtschaft als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund und Ländern. Nur gemeinsam lässt sich der Erhalt und Ausbau sowie die Funktionsfähigkeit des gesamten Wasserstraßennetzes auch langfristig sicherstellen. Liebe Fraktionen der FDP und der SPD, dass Sie in Ihrer Rolle als Opposition lediglich die Landesregierung in der Pflicht sehen, ist einmal mehr bezeichnend. Aber gut, das kennen wir ja schon. Der Bund ist natürlich gefordert. Die Nationale Maritime Konferenz, die alle zwei Jahre federführend vom Bundes-Landtag wirtschaftsministerium durchgeführt wird, hat sich in den letzten Jahren als eines der wichtigsten Ereignisse der maritimen Wirtschaft erwiesen. Dies gilt es mit Blick auf die Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Mit der Ausrichtung eines solche Großereignisses am Standort Duisburg eröffnet sich Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Bedeutung der Binnenschifffahrt auf nationaler sowie auf internationaler Ebene zu manifestieren. Die Strahlkraft der Konferenz auch über die Bundesgrenzen hinaus darf dabei nicht verkannt werden. Nordrhein-Westfalen würde als Kooperationspartner gerne bei der Ausrichtung der Konferenz zur Verfügung stehen. Die Nationale Maritime Konferenz in den kommenden Jahren nach Nordrhein-Westfalen zu holen, würde die Bedeutung der Binnenschifffahrt hervorheben und den Standort stärken. Die Konferenz in Nordrhein-Westfalen zu haben, wäre eine enorme Chance, die enge Kooperation von Küstenund Binnenstädten weiter zu verstärken und unterstreicht somit nochmals die ohnehin große Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Die durch ein solches Großereignis erzeugte Aufmerksamkeit hilft, die Bedeutung der Binnenschifffahrt zu stärken. Aus den vorgenannten Gründen werbe ich um Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, der natürlich weit über das hinausgeht, was …

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Berivan Aymaz

Herr Abgeordneter, …

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Olaf Lehne CDU

Ich möchte erst fertig reden. … den Antrag der FDP betrifft, nämlich für die Unterstützung des Standortes Duisburg bei einer Ausrichtung der Nationalen Maritimen Konferenz möglichst im Jahr 2025 oder in den darauffolgenden Jahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Sie haben gesagt, Sie möchten gerne zu Ende reden. Jetzt gibt es eine Wortmeldung von Herrn Dudas von der SPD. Möchten Sie die gestatten oder nicht?

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Olaf Lehne CDU

Nö! (Frank Börner [SPD]: Hätte ich an seiner Stelle auch so gemacht! Wenn man keine Antworten hat!)

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Berivan Aymaz

Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnetenkollege Martin Metz. 12.06.2024

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Martin Metz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Antrag der FDP und der SPD geht ja vom Grundsatz her in die richtige Richtung. Wir verstehen das als Ihre Form der Unterstützung für das Handeln der Landesregierung. Denn genau das, was Sie fordern, passiert ja bereits dadurch, dass sich unser Verkehrsminister Oliver Krischer massiv dafür engagiert, die Nationale Maritime Konferenz 2025 nach Duisburg zu holen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Von daher müssen Sie sich auch nicht wundern, wenn wir keinen Antrag dazu stellen. Herr Kollege Börner, ich sage aber auch: Wenn man sagt, man will das vielleicht auch mit einem gemeinsamen Landtagsbeschluss untermauern, dann wäre es vielleicht klüger, vor der Antragstellung mit den anderen Fraktionen zu reden. (Christof Rasche [FDP]: Unehrlich, unehrlich! – Olaf Lehne [CDU]: Was?) Die Nationale Maritime Konferenz ist in NRW mehr als willkommen, und Duisburg wäre der perfekte Standort dafür. Kollege Lehne hat das ausgeführt: der größte Binnenhafen der Welt, ein wirtschaftliches Kraftzentrum, Tausende Arbeitsplätze am Standort, und jetzt gerade frisch in Betrieb gegangen das größte Containerterminal im europäischen Hinterland, das sogar klimaneutral sein soll. Eine Maritime Konferenz hier in NRW würde solche Projekte nicht nur würdigen, sondern wäre auch das ideale Format, quasi ein Showroom für die Möglichkeiten einer innovativen und nachhaltigen Binnenschifffahrt. Kollege Lehne hat auch gesagt, und das ist richtig: Natürlich ist Duisburg der größte Hafen, aber es geht eben auch um alle Häfen, die wir haben, die für den Güterverkehr und die wirtschaftlichen Entwicklungen in unserem Bundesland von besonderer Bedeutung sind. Gleichzeitig sind die Herausforderungen im Bereich der Binnenschifffahrt sehr groß. Wir haben dazu schon intensiv und häufig beraten, Kollege Rasche hat eben darauf verwiesen. Es betrifft das Kanalnetz und die Wasserstraßen insgesamt in der Bundeszuständigkeit, aber auch die Themen Antriebswende, Digitalisierung und zum Beispiel die Rolle von Häfen und Schifffahrt für die Energieversorgung.

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Berivan Aymaz

Herr Kollege Metz, ich unterbreche Sie, weil es eine Wortmeldung für eine Zwischenfrage gibt, und zwar vom Abgeordnetenkollegen Herrn Dudas von der Fraktion der SPD. Möchten Sie die gestatten?

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Martin Metz GRÜNE

Ja. Landtag

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Berivan Aymaz

Dieses Mal haben Sie Glück gehabt, Herr Dudas.

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Gordan Dudas SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, das war kein Glück. Wie ich Kollege Metz kenne, stellt er sich natürlich auch der Auseinandersetzung. Dafür schätze ich ihn sehr. Herr Metz, Sie haben im Laufe Ihrer Rede gesagt, dass unser gemeinsamer Antrag von FDP und SPD in die richtige Richtung geht. Allerdings vermissen Sie das Lob für den Minister. Ich kann Sie an dieser Stelle beruhigen. In Ihrem Entschließungsantrag wird ja in einigen Passagen darauf hingewiesen, dass das Ministerium sich die Mühe macht, dass die Konferenz nach Duisburg kommt, und das finden wir auch gut. Deswegen werden wir natürlich im Gegensatz zu Ihnen, weil es um Inhalte und nicht um parteipolitische Auseinandersetzung geht, diesem Antrag auch zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass beide Anträge fast identisch sind – bis auf diese Passage – und in die richtige Richtung gehen. Deswegen möchte ich gerne von Ihnen wissen: Ist das der einzige Grund, dass Sie diesen Antrag ablehnen, dass Ihnen einfach das Lob für den Minister fehlt, ansonsten sei er unterstützungswürdig? Wieso erfolgt jetzt an dieser Stelle die Ablehnung?

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Martin Metz GRÜNE

Ich möchte in zwei Punkten antworten. Erstens habe ich das nicht gesagt, was Sie eben behauptet haben, dass nämlich das der Grund sei, warum wir einen Antrag ablehnen. Ich habe meines Wissens noch gar nicht dazu geredet, wie wir mit dem Antrag von SPD und FDP verfahren wollen. Gleichwohl, der Tipp ist richtig, würden wir ihn ablehnen. Das liegt aber nicht darin begründet, dass dort das Lob für einen Minister fehlen würde. Ich glaube, das hat er auch gar nicht nötig, und das haben wir nicht nötig. (Zuruf von Gordan Dudas [SPD]) Es geht vielmehr insbesondere darum, auf bestehendes Engagement hinzuweisen. Es ist auch wichtig, dass sich der Landtag hinter eine Landesregierung bzw. einen Minister stellt, wenn er auf Bundesebene aktiv ist. Das sollte man nicht weglassen. Der zweite Punkt ist der, dass wir sehr hoffen, dass es Duisburg 2025 wird. Wir tun alles dafür, aber in Ihrem Antrag ist allein das Jahr 2025 enthalten. Aber wenn es 2025 nicht werden sollte, wenn die Bundesregierung, der nun auch die beiden antragstellenden Fraktionen und eine Regierungsfraktion hier im Land angehören, anders entscheiden sollte, sollte es nicht zu Ende sein, sondern wir sollten dann versuchen, die nächste Konferenz hereinzubekommen. Das ist in unserer Beschlussfassung so ausgedrückt: möglichst in 2025, ansonsten möglichst zeitnah. Das ist der Grund, warum wir unseren Antrag bevorzugen. 12.06.2024 (Gordan Dudas [SPD]: Das hätte man auch gemeinsam machen können! Da wären wir of- fen gewesen! – Weitere Zurufe von der SPD) – Doch, das kann man glauben. Mit der heutigen Beschlussfassung setzen wir ein wichtiges Zeichen für eine starke und wettbewerbsfähige Binnenschifffahrt und für ein über das Wasser global vernetztes Europa. Die tendenziell unterrepräsentierte Perspektive der Binnenschifffahrt in der maritimen Wirtschaft soll stärker in den Fokus rücken. Dabei ist der Einsatz für den Konferenzort „Duisburg“ ein Baustein. Wir stärken diese Perspektive aber auch unabhängig davon. Denn wir setzen uns weiterhin für einen klimafreundlichen Gütertransport mit einer resilienten und wettbewerbsfähigen Schifffahrt sowie eine starke maritime Wirtschaft ein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Esser.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Duisburg ist der mit Abstand größte, wichtigste und leistungsfähigste Binnenhafen Europas. Für den Industriestandort Ruhrgebiet ist er das Tor zu fast allen internationalen Seewegen. Der Duisburger Hafen steht damit schon fast sinnbildlich für die deutsche Binnenschifffahrt und die Situation der Binnenhäfen. Die Nationale Maritime Konferenz ist die wichtigste Veranstaltung, wenn es darum geht, die Politik mit den Belangen und den Herausforderungen der Logistik und Hafenwirtschaft in Kontakt zu bringen. Ich möchte an dieser Stelle vorwegnehmen, dass diese Konferenz 2025 auf jeden Fall nach Duisburg gehört. Das gemeinsam erreichen zu können, wäre ein wichtiges und dringend notwendiges Signal. Wir haben heute mehrfach gehört, wie wichtig der Austausch zwischen Hafenwirtschaft und Politik ist, wie bedeutungsvoll der Hafen für die Duisburger Unternehmen und die Wirtschaft im Hinterland des Ruhrgebiets ist und welchen großen Beitrag die Schifffahrt für Transport und Logistik leistet. Das alles ist richtig und wichtig. Deswegen werden auch wir von der AfD diesem Antrag am Ende zustimmen. Unsere Binnenschifffahrt und unsere Häfen brauchen aber mehr als eine zweitägige Konferenz, denn dadurch, zwei Tage miteinander zu reden, löst man keine Probleme, die sich über Jahrzehnte hinweg angestaut haben. Landtag Die Binnenhäfen benötigen substanzielle Investitionen. Das hat auch eine Anhörung im Verkehrsausschuss zu diesem Thema deutlich gezeigt. Was genau haben Sie in Ihrem letzten Haushalt aber gemacht? Dabei schaue ich Schwarz-Grün an. Sie haben die Finanzmittel zumindest landesseitig um einen Millionenbetrag von wenig auf ganz wenig gekürzt. Dann passiert das, was an dieser Stelle immer kommt, und das ist der Verweis auf Berlin und die Zuständigkeit des Bundes. Ja, das ist richtig. Allerdings sage ich Ihnen jetzt einmal etwas. Ich habe in diesem Haus vor etwas mehr als 15 Jahren mehrere Jahre für die CDU gearbeitet. Schon damals war die Situation schlecht, und es sollte endlich irgendwie etwas passieren und gemacht werden. Schon damals wurden dieselben Anträge gestellt und fast wortgleich dieselben Reden gehalten. Alles Luftnummern, denn in den letzten 20 Jahren hat sich signifikant nichts getan. Es fanden allerhöchstens Reparaturen in homöopathischen Dosen statt. Schleusen, Liegeplätze, Poller, Landstromanschlüsse und Schiffshebewerke, die Herr Kollege Börner gerade richtigerweise erwähnt hat, sind alt, reparaturbedürftig und nicht mehr auf dem Stand der Zeit. Man muss sagen, dass sie zum Glück vielerorts noch – die Betonung liegt auf „noch“ – funktionstüchtig sind. Mit dem Ausfall nur eines einzigen Hebewerks oder einer einzigen Schleuse kommt allerdings ein ganzes System zum Erliegen. Die Sanierung und der Ausbau der Wasserwege dauert viel zu lange. Bei einem Schiffshebewerk dauert es zum Beispiel von der Entscheidung bis zur Eröffnung gerne einmal 30 Jahre. Mit dieser phlegmatischen Schwerfälligkeit muss endlich Schluss sein. Dann wird bei einem Antrag, der eine zweitägige Konferenz nach NRW holen soll – Achtung, das ist ein Antrag, der selbst erst einmal überhaupt keine wirkliche Verbesserung in der Sache bringt und an keiner einzigen Stelle direkt weiterhilft –, ein politisches Hin und Her betrieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag ist bzw. wäre über alle Fraktionen hier im Haus hinweg in seinem Begehren absolut zustimmungsfähig. Das muss man einfach einmal feststellen. CDU und Grüne stellen jedoch einen Entschließungsantrag, der – das haben die Kollegen richtigerweise genannt – absolut deckungsgleich ist. Man legt lediglich auf einen einzigen Punkt Wert. Man legt darauf Wert, dass entgegen dem ursprünglichen Antrag, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, in die Gänge zu kommen, nun festgestellt wird, dass man bereits toll im Gange sei und diesen äußerst erfolgreichen Weg weitergehen solle. Prima, das kann man machen. So einen Käse können Sie außerhalb dieses Hauses aber niemandem mehr ernsthaft erklären. 12.06.2024 Das alles geschieht für eine zweitägige Konferenz, bei der erst einmal nur über Themen gesprochen werden soll und bei der kein einziges Problem direkt verbessert wird. Was für ein Theater für eine Selbstverständlichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden sowohl dem Antrag als auch dem Entschließungsantrag zustimmen, denn die Nationale Maritime Konferenz gehört völlig unabhängig von parteipolitischen Mikroansichten nach Duisburg. Die Binnenschifffahrt lebt derweil weiter vom Prinzip Hoffnung, denn hinbekommen haben Sie alle in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten so gut wie nichts. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der FDP spricht erneut … (Christof Rasche [FDP]: Der Minister spricht!) – Was mache ich denn da? Genau, das geht gar nicht. Natürlich spricht erst einmal Herr Minister Krischer für die Landesregierung. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative, die Nationale Maritime Konferenz nach Duisburg zu holen, so eine breite Unterstützung findet. Wir arbeiten daran schon länger. Es wurden viele Gespräche geführt und hat viel Arbeit gegeben, um diese Konferenz nach Duisburg zu holen. Ich könnte das alles wiederholen, aber ich will nicht im Detail darlegen, was für Duisburg spricht. Duisburg hat weltweit den größten Binnenhafen und das erste klimaneutrale Containerterminal. Den Forschungsstandort darf man auch nicht vergessen. Das Ruhrgebiet ist aber auch ein Standort der Offshore-Zulieferindustrie. Es gibt also viele gute Gründe, diese Konferenz in Duisburg abzuhalten. Machen wir uns aber nichts vor. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen, dass in Berlin nicht nur Nordrhein-Westfalen vertreten ist. Hier haben wir eine große Unterstützung für eine solche Initiative. Die Küstenländer in unserem schönen deutschen Staat schlafen jedoch nicht, und die Nationale Maritime Konferenz ist für sie auch wichtig. Es gibt deshalb andere Bewerbungen, und wir haben am Ende insofern eine starke Konkurrenz. Ich hoffe, dass das, was hier mit Verve vorgetragen wird, auch bei den Leuten in Berlin vorgetragen wird, die am Ende – da müssen ja mehrere zusammenkommen – darüber entscheiden müssen. Das wäre für Nordrhein-Westfalen wichtig. Es wäre auch deshalb wichtig, weil wir beispielsweise – ein Thema, das überhaupt nicht bekannt ist Landtag und auch noch keiner angesprochen hat – mit Küstenmotorschiffen, die Duisburg anlaufen und in die Nordsee fahren, maritime Politik machen könnten. Deshalb danke ich ganz herzlich für die Initiativen, das zu unterstützen. Dass sich der Landtag da klar und eindeutig positioniert, ist wichtig und eine große Hilfe für unsere Arbeit. Ich möchte aber deutlich machen, dass auch jenseits dieser Konferenz eine ganze Menge passiert und vorangeht. Vor allen Dingen auf eines möchte ich hinweisen, nämlich auf die Rheinkonferenz, die wir am 5. September in den Düsseldorfer Rheinterrassen machen. Da machen wir deutlich: NRW ist der Binnenschifffahrtsstandort Nummer eins, weil 40 % der Binnenschifffahrtsverkehre Europas auf dem Rhein stattfinden. Dass wir als Nordrhein-Westfalen diese Konferenz dieses Mal ausrichten, ist schon eine klare Botschaft und ein klares Bekenntnis dazu, dass wir zum Binnenschifffahrtsstandort stehen. Auf dieser Konferenz wollen wir auch deutlich machen, dass wir eine Steigerung des Binnenschifffahrtsanteils um 25 % erreichen wollen. Wir wollen einen Green Deal Binnenschifffahrt, wie er schon heute in Flandern existiert, für den Rhein schaffen. Wir wollen die verschiedenen Perspektiven zusammenbringen. Das machen wir am 5. September. Das sendet eine klare Botschaft. Weil viele eben darüber gesprochen haben, dass die Unterhaltung der notwendigen Hafenanlagen, der notwendigen Schifffahrtswege, des Kanalnetzes, der Schleusen und anderer Infrastruktur nicht in notwendiger Art und Weise durch den Bund stattfindet, will ich – das wird Sie vielleicht überraschen, Herr Rasche; Sie nehmen gleich noch Stellung – mal auf eine positive Entwicklung hinweisen. Sie haben heute einen Bericht von uns bekommen, der deutlich macht, dass das Engagement der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für zugegebenermaßen eher kleinere Maßnahmen im Bereich der Unterhaltung der Binnenschifffahrt deutlich zugenommen hat und der Fokus auf die Binnenschifffahrt insgesamt deutlich besser geworden ist. Diese Botschaft wollen wir hier mal überbringen. Ich glaube, das ist schon ein Erfolg unserer gemeinsamen, parteiübergreifenden Arbeit, um am Ende dafür zu sorgen, dass wir den Binnenschifffahrtsstandort Nordrhein-Westfalen in Berlin präsentieren. Natürlich fehlt für viele große Maßnahmen, für Investitionen nach wie vor leider das Geld des Bundes. Wir kommen im Kleinen aber voran, und das sind wichtige Schritte, die am Ende Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeit sind. Dazu zähle ich auch das Engagement für die Nationale Maritime Konferenz. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 12.06.2024

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Jetzt spricht aber für die Fraktion der FDP erneut der Abgeordnetenkollege Herr Rasche.

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Christof Rasche FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Krischer, seit 2019 kämpfen die IHK Duisburg, der Hafen Duisburg und viele andere in Duisburg für diese maritime Konferenz in Duisburg. Dass Sie gerade wörtlich gesagt haben, sie freuten sich, dass wir Ihre persönliche Initiative unterstützten, ist schon dreist, denn die Initiative ist viel älter. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Zum Entschließungsantrag. In zwei kleinen Punkten erwecken Sie nicht den eindeutig richtigen Eindruck. Sie sagen, der Bund sei für Wasserstraßen zuständig. Ja, aber hier geht es ausdrücklich um den Hafen Duisburg. Zwei Drittel des Hafens Duisburg gehören dem Land Nordrhein-Westfalen. Wo, wenn nicht hier, hat das Land überhaupt eine Verantwortung, eine Zuständigkeit? Das ist also ein falscher Satz in dem Entschließungsantrag. (Beifall von der FDP) Außerdem steht darin geschrieben, Herr Krischer setze sich seitens der Landesregierung für einen Erfolg bei diesem Wettbewerb ein. Tatsache ist, dass der Ministerpräsident selbst Herrn Habeck angeschrieben und um Unterstützung gebeten hat. Im Antrag steht noch, Herr Scholz treffe die Entscheidung. Der Ministerpräsident selbst trifft aber die Entscheidung, den zuständigen Minister anzuschreiben. Da ist Ihre Position nicht ganz eindeutig. In allen wichtigen Punkten haben Sie aus dem Antrag von FDP und jetzt von FDP und SPD abgeschrieben – keine einzige Veränderung. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) In der Verkehrsausschusssitzung in der vergangenen Woche haben die Kollegen der CDU noch gesagt: Hey Christof, bei dem Antrag können wir doch gemeinsam vorgehen. Da können wir doch mitmachen. – Es steht also fest, wer dieses Gemeinsame für Nordrhein-Westfalen nicht wollte; es waren einzig und allein die Grünen. Ich sage Ihnen: Die Leute draußen erkennen, dass eine Koalition selbst eindeutig gute Anträge der Opposition ablehnt, nur weil der Antragsteller nicht stimmt. – In diesem Fall bestimmen das allein die Grünen. Eine solche Handlungsweise versteht draußen keiner. (Beifall von der FDP und der SPD) Am Ende stärken Sie mit dieser Politik die Ränder, egal ob links oder rechts. Das muss Ihnen ganz eindeutig endlich mal bewusst werden. Landtag (Zuruf von Ina Besche-Krastl [GRÜNE]) Wir werden dem Entschließungsantrag von CDU und Grünen zustimmen – unserem eigenen Antrag natürlich auch –, denn uns geht es um Nordrhein-Westfalen. Wir wollen für Nordrhein-Westfalen etwas erreichen. Im Wettbewerb mit den Küstenländern, den Herr Krischer eben zu Recht genannt hat, können wir nur gemeinsam gewinnen. Deswegen haben wir die Größe, einem guten Antrag von CDU und Grünen zuzustimmen. Sie haben diese Größe nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Metz.

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Martin Metz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ein paar Dinge klarzustellen; das ist das Schöne an einer Debatte. Das Erste. Lieber Christof Rasche, über die Entscheidungswege und wer in der Koalition welche Position dazu, wie man mit Oppositionsanträgen umgeht, einnimmt, bin ich, glaube ich, besser informiert als die Opposition. Ich kann so viel sagen, dass Sie sich Mutmaßungen in dem Bereich sicherlich sparen könnten, weil man da ganz schnell in – um im Bild zu bleiben – schwieriges Fahrwasser gerät, was die Wahrheit angeht. (Christof Rasche [FDP]: Also ich kann abends noch in den Spiegel gucken! – Frank Börner [SPD]: Mit der Vorgehensweise kommen wir in überhaupt kein Fahrwasser mehr!) Der zweite Punkt. Zwar wird die Nationale Maritime Konferenz vom BMWK veranstaltet, aber über die Frage, wo sie stattfindet, wird nach unserer Kenntnis auf einer Gesamtebene in der Bundesregierung entschieden wird. Das sieht man auch daran, dass üblicherweise der Bundeskanzler selber dort anwesend ist und Grußworte spricht. Daher stünde doch eigentlich uns allen gut zu Gesicht, den Bund als Ganzes zu nehmen und an diesen zu appellieren. Daher ist doch folgerichtig und eher ein gutes Zeichen, wenn die Landesregierung das macht und auch mit dem politischen Gewicht eines Ministerpräsidenten auf der Bundesebene tätig wird. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Das – und nicht ein Blame Game betreiben – sollten wir alle in den Parteien tun, die in der Bundesregierung mitzureden haben. (Beifall von den GRÜNEN) 12.06.2024 Der letzte Punkt. Ich verweise auf die Vorlage 18/2439 vom 12. April, in der das Verkehrsministerium im Zusammenhang mit dem Bericht zur Nationalen Hafenstrategie des Bundes deutlich gesagt hat – es ist zwei Monate her –, dass sich die Landesregierung aktiv sehr dafür einsetze, die Nationale Maritime Konferenz 2025 in Duisburg stattfinden zu lassen. Wer die Vorlage gelesen hat, der wusste also schon länger, dass man in der Tat auch vonseiten der Landesregierung als Ganze in der Sache aktiv ist. Wenn man jetzt so tut, als hätte es noch dieses Antrags bedurft, fällt der Vorwurf politischer Spielchen doch sehr schnell wieder auf Sie selbst zurück. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Herr Kollege Metz. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – Herr Brockes, bitte ganz ruhig. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen von Wortmeldungen Fragen zu stellen, die Ihnen unter den Nägeln brennen, wie es zum Beispiel der Abgeordnetenkollege Herr Rasche gemacht hat. – Möchten Sie die Zwischenfrage gestatten?

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Martin Metz GRÜNE

Ich habe es dem Kollegen Dudas eben gestattet. Dann kann ich Christof Rasche jetzt nicht außen vor lassen.

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Christof Rasche FDP

Damit bin ich grundsätzlich einverstanden, mit der Begründung aber nicht ganz. (Heiterkeit von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Lieber Herr Kollege Metz, teilen Sie mein Selbstverständnis, (Martin Metz [GRÜNE]: Nein! – Heiterkeit von den GRÜNEN) dass selbstbewusste Parlamentarier und ein selbstbewusster Landtag bei einem wichtigen Thema unabhängig von der Regierung eine Position beschließen können, um damit die Landesregierung zu stärken und um das Ziel zu erreichen? Ein selbstbewusster Landtag muss eigenständig agieren, auch unabhängig von einer Landesregierung. (Beifall von der FDP, Frank Börner [SPD] und Gordan Dudas [SPD])

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Martin Metz GRÜNE

Lieber Kollege Rasche, diese grundsätzliche Aussage teile ich natürlich. Wenn man einer Landesregierung im Interesse des Bundeslandes den Rücken stärken will und sagt: „Es ist gut, dass du da unterwegs bist“, dann möchte ich zumindest für die Zukunft anregen, dass wir im Landtag Vorfeld einer Antragstellung Gespräche aufnehmen. Solche Ideen können ja durchaus willkommen sein. (Frank Börner [SPD]: Haben wir doch letzte Woche! – Gordan Dudas [SPD]: Gab es doch!) Auch am heutigen Tag lagen schon gemeinsame Anträge der demokratischen Fraktionen vor. Das ist durchaus auch im Verkehrsbereich möglich. (Beifall von den GRÜNEN – Frank Börner [SPD]: Dazu gab es doch letzte Woche einen Antrag!) Damit habe ich auf diese Zwischenfrage geantwortet und noch fünf Sekunden Zeit. Wir werden uns weiter für die Binnenschifffahrt einsetzen. Ich hoffe sehr, dass wir den grundsätzlich in der Sache bestehenden parteiübergreifenden Konsens zeitnah auch in den politischen Prozessen wiederfinden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Dudas für die Fraktion der SPD.

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Gordan Dudas SPD

Frau Präsidentin! Herr Kollege Metz, Ihre Wortmeldung hat mich bemüßigt, noch einmal etwas zu sagen, weil man gewisse Aussagen hier einfach nicht stehen lassen kann. Ich kann den Kollegen Lehne verstehen, dass er auf meine Zwischenfrage nicht antworten wollte, da es ihm unangenehm ist und wir alle uns im Grunde genommen schon vorher einig waren. (Lachen von Olaf Lehne [CDU]) Dann müsste er offen sagen, dass der Kollege Rasche uns allen angeboten hat, miteinander diesen Antrag zu tragen, wir also gemeinsam zu einem Antrag kommen. Darüber ist auch diskutiert worden. Was Sie sagen, ist schlicht und ergreifend falsch. Das finde ich wirklich bedauerlich. (Beifall von der SPD und der FDP) Deswegen appelliere ich noch einmal – es geht nicht um Vorwürfe –: Lassen Sie uns bei diesem wichtigen Thema für Nordrhein-Westfalen und für seine Industrie und Wirtschaft an einem Strang ziehen. Lassen Sie uns keine parteipolitischen Spielchen betreiben, sondern lassen Sie uns gemeinsam zu einem Ergebnis kommen. Ihr Antrag und unser Antrag unterscheiden sich kaum. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie diesem Antrag zu, damit wir auch nach außen hin ein geschlossenes Signal senden. (Beifall von der SPD und der FDP) 12.06.2024

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Berivan Aymaz

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit schließe ich die Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 18/9467 – Neudruck – ab. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und FDP haben eine direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/9467 – Neudruck – ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9467 – Neudruck – abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/9562 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/9562 angenommen. Wir kommen zu: 14 Gesetz über die Offenlegung von Parteimitgliedschaften in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks Köln (Parteimitgliedschaften-Offenlegungsgesetz NRW) Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8112 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 18/9509 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordnetenkollegin Stullich für die Fraktion der CDU das Wort.

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Andrea Stullich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD erreichen, dass der WDR in seinen Programmen offenlegen muss, welcher Partei jemand angehört, der in einem WDR-Beitrag vorkommt. Hierbei gebe es Regelungsbedarf. – Nein, den gibt es nicht. (Beifall von der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Landtag Es gibt keine Lücke im WDR-Gesetz, denn die Programmrichtlinien in § 5 regeln unter anderem eindeutig, dass im WDR-Programm die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte zu Wort kommen und dass die Vielfalt unterschiedlicher Meinungen möglichst breit und vollständig dargestellt wird. Ganz abgesehen davon muss sich ein solches Vorgehen, Parteimitgliedschaften in Beiträgen zu kennzeichnen, irgendwie mit der journalistischen Praxis vereinbaren lassen. O-Ton-Geber nach vollkommen privaten Angelegenheiten auszuspähen, ist mindestens fragwürdig. Eine Parteizugehörigkeit jedes Mal einzublenden oder im Hörfunk mitten im Beitrag anzukündigen, ist fern jeder Praxis. Entsprechend deutlich fallen auch die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der AfD aus. Zitat DJV: „Erneut konstruiert die AfD ein Problem, das es nicht gibt, weil ausreichende Regelungen bereits existieren.“ Zitat Professor Holznagel: „Dass parteipolitische Bezüge in der Berichterstattung kenntlich gemacht werden müssen, wenn sie für das Verständnis eines Beitrags relevant sind, entspricht bereits heute den Grundsätzen redlicher journalistischer Praxis.“ Und weiter schreibt Professor Holznagel: „Der Regelungsvorschlag ist mit der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG unvereinbar und verletzt zudem […] das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […]“ Der WDR weist in seiner Stellungnahme noch darauf hin, dass die gewünschte Regelung das Engagement in einer Partei gegenüber anderen Formen gesellschaftlichen Engagements ungleich behandle. Dies sei nicht zu rechtfertigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf taugt nicht für die Praxis, weil er journalistische Arbeitsweisen unnötig verkompliziert. Er ist nicht notwendig, weil es entsprechende Grundsätze längst gibt. Er ist verlogen, weil er Transparenz vorgaukelt, in Wahrheit aber die Rundfunkfreiheit einschränken will. Und vor allem: Er ist verfassungswidrig, weil er gegen das Persönlichkeitsrecht und gegen die Rundfunkfreiheit verstößt. Kann es zwingendere Gründe geben, einen Gesetzentwurf abzulehnen? Nein. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Blumenthal. 12.06.2024

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir drehen in diesem Parlament die dritte Schleife zu diesem Gesetzentwurf. Die erste Befassung hier im Plenum hat bereits ergeben: Grundsätzlich zu glauben, was man im Internet finden kann, führt im besten der schlimmsten Fälle zu Fehlkäufen und im schlimmsten Fall zu sehr kruden Gesetzentwürfen der AfD. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Schon bei der ersten Lesung war die Kritik, die Ihnen entgegenschlug, nicht nur weitreichend, sie war vernichtend. Die Kritik reichte von Angriff auf politisch aktive Menschen bis hin zu Verfassungsfeindlichkeit. Dieser ersten Einschätzung durch meine geschätzten Kolleginnen und durch Minister Nathanael Liminski folgte die schriftliche Anhörung. Kleiner Spoiler: Sie lief nicht besser für Sie und Ihren Antrag. Aber lassen Sie uns gerne gemeinsam einen Blick auf die Verfassung werfen. Da steht in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Die Idee einer freien Nachrichten- und Meinungspresse wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt. Sie schützt die äußere Unabhängigkeit eines Mediums vor Einflussnahme. Wie wichtig das ist, sehen wir in vielen europäischen Ländern, in denen genau diese Pressefreiheit nicht mehr gegeben ist. Das bedeutet, dass Menschen sich nicht mehr auf Berichterstattung verlassen können. In welch einer traurigen Welt würden wir dann leben? Journalistinnen und Journalisten haben die Aufgabe, möglichst viele korrekte und relevante Informationen an möglichst viele Menschen zu übermitteln. Das ist erforderlich, damit Bürgerinnen und Bürger bei gesellschaftlichen Fragen informierte Entscheidungen treffen können. Gerade jetzt, angesichts der Zunahme privater und öffentlicher Kommunikation im Netz, ist eine gut funktionierende Presse und ihr Schutz wichtiger denn je. Was einerseits die Partizipation eines jeden erhöhen kann, birgt andererseits die Gefahr der Falsch- bzw. Desinformation, wie sie weltweit gestreut wird. Aber damit kennen Sie sich ja gut aus. Was bedeutet das aber für den Antrag der AfD-Fraktion? Sie versuchen hier einmal mehr, die Freiheit der Medien zu beschneiden und sie in Verruf zu bringen. Ich sprach zu Beginn darüber, dass wir uns nun zum dritten Mal mit Ihrem Entwurf beschäftigen. Zur guten parlamentarischen Sitte gehört eine Anhörung, und die Stellungnahmen – meine Kollegin Frau Stullich hat es gerade schon erwähnt – waren vernichtend. Der WDR selbst schreibt: Landtag „Der Gesetzesentwurf geht von unzutreffenden bzw. nicht belegten Prämissen aus.“ (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist ja eine Überraschung!) – Hören Sie zu! „Der WDR weist bereits jetzt dann auf die Zugehörigkeit zu Parteien hin, wenn das für das Publikum unter Transparenzgesichtspunkten sinnvoll ist.“ (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, macht er nicht!) Professor Dr. Holznagel aus Münster bezieht sich auch auf die Rundfunkfreiheit. Er schreibt zu Ihrem Gesetzentwurf außerdem dezidiert: „Der Regelungsvorschlag […] verletzt zudem in einer signifikanten Fallgruppe auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Personen, die in Darbietungen der Öffentlich-Rechtlichen zu Wort kommen oder befragt werden.“ Wie es gute demokratische Sitte ist, hat auch die AfD-Fraktion eine Sachverständige benannt. Sie ist für eine Gesellschaft mit Sitz in Köln aktiv. Diese Gesellschaft ist hier im Landtag keine Unbekannte, denn sie wird immer wieder, und zwar ausschließlich von Ihnen, als Sachverständige benannt, interessanterweise aber zu einem Blumenstrauß von Themen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Wir können also hier nicht wie bei den erstgenannten Expertinnen und Experten davon ausgehen, dass es sich um eine berufliche Konzentration auf Medienpolitik handelt. Die Argumentation der Sachverständigen zur Datenschutz-Grundverordnung ist an dieser Stelle auch nicht schlüssig. Am Ende ging es Ihnen nur einmal mehr darum, diesen Ausschuss zu beschäftigen, das Plenum zu beschäftigen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzugreifen, und das Ganze vermutlich für ein Reel. Sie werden Ihrer Verantwortung einmal mehr nicht gerecht. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb lehnen wir als SPD-Fraktion Ihren Antrag selbstverständlich ab. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Jablonski.

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Frank Jablonski GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der 12.06.2024 demokratischen Fraktionen! Und täglich grüßt das Murmeltier – die AfD stellt mal wieder einen Antrag, um auf irgendeine Art und Weise den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Allgemeinen und den WDR im Speziellen zu diskreditieren. Bemerkenswert ist das vor dem Hintergrund, dass auch und gerade der WDR absolute Spitzenwerte bei den Nutzerzahlen verzeichnet. Die überwiegende Mehrheit der sehr klugen Menschen in NRW teilt die Fundamentalkritik der AfD am WDR also offensichtlich nicht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD. Unsere datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich des Gesetzentwurfs haben sich in der vergangenen Woche nicht geändert. Wir sind auch weiterhin davon überzeugt, dass die Fraktion, die sowieso schon mit unabhängigem Journalismus auf dem Kriegsfuß steht, nur eine plumpe Einschüchterungstaktik verfolgt. Beim Lesen Ihres Antrags kam mir der Song „Wir sind hier nicht in Seattle, Dirk“ von Tocotronic in den Sinn. Um ihn leicht abgewandelt zu verwenden: Sie sind hier nicht in Russland, AfD. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Wir leben in einer Demokratie, und hier werden Sie unliebsame Presse nicht so einfach los wie Ihre Freunde in Russland. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat aus vielfältigen Blickwinkeln eins ganz deutlich gezeigt, nämlich dass er nichts taugt. Er ist schlicht unvereinbar mit der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes. Selbst wenn er das wäre, würde das Gesetz nicht benötigt, da es bereits ausreichende Regelungen beim WDR selbst gibt, die eine Ausgewogenheit der Berichterstattung gewährleisten. Man kann in Deutschland nicht aus einem Parlament heraus die journalistische Freiheit beschneiden, und das ist gut so. (Beifall von den GRÜNEN und Andrea Stullich [CDU]) Man kann in Deutschland nicht aus einem Parlament heraus unabhängige Journalistinnen und Journalisten einschüchtern, und das ist gut so. Sie werden in Deutschland nicht dieselben autokratischen Verhältnisse wie in Russland herstellen, und das ist auch gut so. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Meinungs- und Pressefreiheit gehören zu den Grundpfeilern unserer Demokratie und sind in Art. 5 des Grundgesetzes zu Recht verankert. Für Journalisten gelten nicht nur besondere Rechte, sondern auch berufsspezifische Sorgfaltspflichten. Gerade aufgrund seiner pflichtigen Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag sind besonders strenge Maßstäbe an die Objektivität und Ausgewogenheit der Berichterstattung sowie Sorgfalt der Recherche angebracht. Wir wissen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk aktuell mehr als früher bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung Akzeptanzprobleme hat und deshalb selber gut beraten ist, diese mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden. Immer wieder einmal gibt es berechtigte öffentliche Kritik an Verfehlungen in der Berichterstattung, die – höflich formuliert – eine auch gelegentlich ungeschickte Fehlerkultur offenbaren, die Fragen aufwerfen und sicherlich nicht immer Vertrauen schaffen. Diese Vorkommnisse sind im jeweiligen Fall zu thematisieren und aufzuarbeiten. Für die FDP-Landtagsfraktion ist klar, dass es zu den Grundsätzen journalistischer Transparenz und Objektivität gehört, nichteigene Angestellte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder Funktionsträger von Parteien ohne einen Hinweis auf diesen Hintergrund als vermeintlich und in der üblichen Wahrnehmung zufällig ausgewählt oder im Straßenbild angetroffene normale Bürger zu interviewen und darzustellen, wenn es denn auf diese Eigenschaft ankommt. Das wäre nicht relevant, wenn es ein Augenzeuge eines Verkehrsunfalls ist, der beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeitet, sehr wohl aber, wenn es um Meinungsstatements zu tagespolitischen Fragen geht. Personen, die klare politische Rollen und Ämter ausüben und damit üblicherweise die damit verbundenen Haltungen einnehmen, dürfen nicht den Anschein erwecken, sie seien thematisch unvoreingenommen. Diese unsere Auffassung resultiert aus den elementaren Anforderungen, die wir an Seriosität, Objektivität und Sorgfalt der Berichterstattung stellen, wenn diese zum Qualitätsjournalismus gehören sollen. Ein entscheidender Prüfmaßstab sollte dabei aus unserer Sicht sein, ob die Nennung des parteipolitischen Hintergrunds im konkreten Kontext tatsächlich überhaupt relevant ist. Wenn ein vermeintlicher Verkehrsexperte, der gleichzeitig grüner Parteifunktionär ist, uneingeschränkt über die Vorteile des Radverkehrs spricht und zugleich den Autoverkehr verteufelt, dann spielt 12.06.2024 seine Parteizugehörigkeit schon eine gewichtige Rolle für die Bewertung der Zuschauer. Der WDR sollte deshalb ein hohes Eigeninteresse daran haben, getreu den Transparenzgrundsätzen des Journalismus die Parteizugehörigkeit eines Interviewpartners auch ohne rechtliche Verpflichtung immer dann zu benennen, wenn diese konkret für das Thema relevant ist. Wie die schriftliche Expertenanhörung aber zugleich gezeigt hat, gibt es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zahlreiche Fallstricke. Es wird ausdrücklich die Gefahr gesehen, die wir auch sehen, dass dies eine Entmutigung für politisches Engagement ist, wenn man fürchten muss, dass man bestimmte berufliche Tätigkeiten nicht ohne Nachteile übernehmen kann, weil einem sonst eine Mitgliedschaft in einer Partei vielleicht vorgeworfen wird, weil man eine Geschäftsführerposition für einen Verband nicht bekommt, wenn man Parteimitglied ist, weil der Verband sagt, dann werden wir bei öffentlichen Interviews mit einer Partei verbunden. Es kann auch dazu führen, dass ein Zerrbild entsteht, wenn Sie eine Person befragen, die vielleicht eine Mindermeinung einer Partei vertritt. Stellen Sie sich einmal vor, ein Journalist würde in Deutschland tatsächlich ein FDP-Mitglied finden – vielleicht gibt es das sogar deutschlandweit –, das gegen die Schuldenbremse ist. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Habe ich getroffen! Kenne ich!) Dann würden Sie diesen interviewen und in Klammern „FDP“ setzen. Das würde eine völlig weltfremde Wahrnehmung über das, wofür die Partei in ihrer breiten Mehrheit tatsächlich eintritt, entstehen. Oder was machen Sie, wenn eine interviewte Person eine wahrheitswidrige Auskunft gibt? Da gibt jemand an, er sei gar nicht Parteimitglied, oder er gibt eine Parteimitgliedschaft vor, die in Wahrheit gar nicht so existiert. Sie könnten auf Basis dieses Gesetzentwurfs den WDR dafür verklagen, dass er tatsächlich nur das weitergegeben hat, was eine interviewte Person berichtet hat. Es ist auf die Problematik von Gemeinschaftsproduktionen hingewiesen worden. Viele Produktionen sind Gemeinschaftsproduktionen und nicht nur Eigenproduktionen eines Senders. Sie kommen hier mit Verpflichtungen, die nicht einzuhalten sind. Aus Zeitgründen kann ich nähere Ausführungen nicht machen. Ich verweise Sie im Übrigen auf die Stellungnahmen 18/1528 und 18/1492. Dort können Sie weitere Einwendungen nachlesen. Wir lehnen als FDP-Landtagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der AfD spricht nun Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ein Wort zu Frau Blumenthal: Frau Blumenthal, wenn Ihnen die Arbeit im Ausschuss zu viel ist oder wenn Sie sie überfordert, gehen Sie doch einfach nicht hin. (Ina Blumenthal [SPD]: So wie Sie!) Ich glaube, die Qualität der Debatten wird das überstehen. (Simon Rock [GRÜNE]: Sagt der Richtige!) Es ist vielleicht sowieso besser, wenn man sich als SPD-Abgeordneter langsam mal nach einer neuen Tätigkeit umschaut – aber egal. (Zurufe von der SPD: Oh!) Ich komme zum Thema und zur sogenannten Wahlarena der ARD am vergangenen Freitag. René Aust, der Teilnehmer für die AfD, wird von einem scheinbar zufällig ausgewählten Zuschauer eine kritische Frage gestellt – so weit, so in Ordnung. Was die Zuschauer nicht wissen: Der scheinbar zufällig ausgewählte Fragesteller aus dem Publikum ist nicht irgendwer, sondern Steven Büchner, Funktionär und Mandatsträger der SPD. Nein, wir erwarten wirklich nicht mehr viel von der ARD, vor allem keinen journalistischen Anstand. Man kann unseretwegen auch politische Wettbewerber Fragen stellen lassen – das hilft Ihnen ja auch nicht –, wenn man Angst hat, dass die 99 % der Bevölkerung, die keiner Partei angehören, nicht die gewünschten Fragen stellen. Aber zum absoluten Minimum, zu dem, was plumpe Staatspropaganda vom journalistischen Restethos trennt, würde es doch gehören, dass man den zuschauenden Bürgern mitteilt, wen man da als Fragesteller ausgewählt hat. Ich kann das nachschauen. Die meisten hier können das nachschauen. Die meisten können Google nutzen, aber sie schauen ja zum Glück auch kaum noch die Journalismus-Simulation im deutschen Staatsfunk. Die Wahlarena war zum Beispiel ein absoluter Quotenflop. Noch weniger glauben die Menschen ihr und diesem Pseudojournalismus. Wir haben das am Sonntag bei den Wahlen gesehen. Verlassen Sie sich darauf: Man wird das auch bei zukünftigen Wahlen sehen, insbesondere bei den restlichen Wahlen dieses Jahr. Tragisch sind nur die Auswirkungen auf die quasi geriatrische Abteilung unter den Wählern, insbesondere in Westdeutschland. Die Leute, die mal in der Gewissheit oder zumindest in dem Glauben aufgewachsen sind, der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland böte objektive, neutrale, umfassende und vor allem überparteiliche Informationen, haben nie gelernt, die Infor-12.06.2024 mationen, die ihnen aus Radio und Fernsehen vorgesetzt werden, kritisch zu hinterfragen. Wenn Sie ehrlich sind, meine Damen und Herren insbesondere von SPD und CDU, ist Ihnen das auch ganz recht so. Denn am Ende machen sie das Kreuzchen wieder da, wo es immer schon war, während Sie die jüngeren Wähler von Mal zu Mal aufs Neue überzeugen müssen, was Ihnen glücklicherweise und erkennbar immer weniger gelingt. Umso verbissener krallen Sie und Ihre Hilfskräfte beim Staatsfunk sich an der schrumpfenden Gruppe fest, deren Informationszufluss Sie noch filtern können. Und Sie machen das nicht besonders subtil. Geradezu offensichtlich ist natürlich die Auswahl der Talkshow-Gäste. Während die zweitstärkste politische Kraft in Deutschland allenfalls mal in homöopathischen Dosen eingeladen wird, darf die politische Aufsteigerin Ricarda Lang allabendlich durch die Staatsfunkstudios tingeln. Ob sich die Grünen damit allerdings einen Gefallen tun, lasse ich jetzt mal dahingestellt. Wenigstens ist es transparent. Jedes Kind kann diese offensichtliche Schieflage erkennen, schaltet um und regt sich allenfalls noch darüber auf, dass es für diese Abziehbild von Journalismus auch noch Geld bezahlen muss. Gefährlicher, weil verdeckt, ist dagegen der Zuschauerbetrug, der bei den Öffentlich-Rechtlichen immer mehr um sich greift. Der eingangs geschilderte Fall aus der Wahlarena ist nämlich alles andere als eine Ausnahme. Wir haben in dem Gesetzentwurf auch viele andere Beispiele genannt. Es ist der letzte bekannte Fall in einer schier endlosen Kette von verdeckten Interviews mit Parteifunktionären oder gleich mit den Mitarbeitern der Anstalten selbst. Die Damen und Herren vom ÖRR-Blog – Website: oerrblog.de – machen sich die Mühe und arbeiten diese Fälle auf. Das sind ein paar Ehrenamtler, die unserem 9-Milliarden-Staatsfunk offensichtlich erklären müssen, wie man Journalismus macht. Ihnen liegt nun ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zu diesen Missständen vor. Stoßrichtung ist kein Verbot, es ist keine Knebelung, und es ist auch keine Einschränkung der journalistischen Freiheit. Wir wollen nur eines: Transparenz. Der WDR soll interviewen, wen er will, ob seine eigenen Mitarbeiter oder SPD-Funktionäre, ist völlig egal. Wo der WDR allerdings Parteimitglieder vor eine Kamera stellt, da soll er es seinen Zuschauern gefälligst auch sagen. Dazu sollte es in der Tat – da gebe ich Ihnen recht – keines eigenen Gesetzes bedürfen. Das ist eigentlich eine Frage des Anstandes. Aber wenn die Verantwortlichen den offensichtlich nicht mehr haben, dann muss man sie eben dazu zwingen. Sie werden gleich ablehnen; das haben Sie ja schon erklärt. Aber das ist dankenswerterweise auch ein Landtag klares Signal: Sie wollen keine Transparenz. Sie wollen weiter plumpe Staatspropaganda. Die Quittung kommt bei der nächsten Wahl. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht nun Minister Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Tritschler, ich habe mir eigentlich vorgenommen, nicht mehr so oft auf das einzugehen, was Sie hier an Ekligem von sich geben, weil ich leider immer die zweifelhafte Ehre habe, in der Rednerreihenfolge nach Ihnen zu kommen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie müssen es nicht tun!) Aber es gibt zwei Dinge, die Sie gerade eben gesagt haben, die ich hier nicht so stehen lassen will. Zum einen ist das Ihre, wie ich finde, wirklich ekelhafte Bemerkung zu Frau Lang. Vielmehr ist doch die Frage, ob sich die AfD einen Gefallen tut, Sie hier immer wieder regelmäßig ans Rednerpult zu stellen. Das scheint mir die deutlich drängendere Frage zu sein als die Frage, ob Frau Lang ein Mehrwert ist. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Zweitens. Sich hier hinzustellen und so zu tun, als seien alle Seniorinnen und Senioren in unserem Land unkritisch bei ihrem Medienkonsum: (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Das wünschen Sie sich wahrscheinlich, aber diese Generation hat nicht vergessen, was in diesem Land passiert ist – im Gegensatz zu Ihnen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Nun zu diesem Antrag, der uns heute Abend in diesem Plenum festhält und zu dem eigentlich in der letzten Lesung schon alles gesagt worden ist. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Dann gehen Sie doch nach Hause!) Der Gesetzentwurf enthält bekanntermaßen keinerlei Mehrwert. Das war schon bei seiner Einbringung so, auch die Anhörung hat es aber noch einmal bestätigt. Der WDR ist nach geltender Rechtslage längst zur Achtung anerkannter journalistischer Grundsätze verpflichtet. (Lachen von Dr. Christian Blex [AfD]) Das heißt konkret, wahrheitsgemäß und umfassend zu informieren und Bericht zu erstatten. Der WDR hat dementsprechend die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit zu achten. 12.06.2024 Ich habe selbst bei der Einbringung ausgeführt, dass das offenkundig nicht immer funktioniert, offenkundig nicht immer gelingt und dass es dafür eine Fehlerkultur braucht, aber dass ich an der Stelle auch einen Fortschritt erkennen kann. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE]) Was es allerdings nicht besser macht, ist, auf der Grundlage einer fragwürdigen Datenmenge, die Sie zusammengetragen haben, solche Gesetzentwürfe einzubringen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das haben Par- teifreunde von Ihnen zusammengetragen!) In Wahrheit geht es doch bei Ihrem Antrag darum, die Wirklichkeit zu verzerren – sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche. Es geht Ihnen darum, ein diffuses Misstrauen gegen die Arbeit der Rundfunkanstalten zu schüren und damit die Zuverlässigkeit gesellschaftlicher Institutionen sowie in der Folge das Vertrauen in demokratische Kontrollprozesse zu erschüttern. Das ist die wahre Absicht, und die können Sie hier auch deutlich verkünden, wenn Sie es wirklich so meinen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ihre vorgeschlagene Änderung ist nicht nur politisch bedenklich, sondern auch rechtlich. Es ist in den Stellungnahmen hinreichend zum Ausdruck gekommen, dass derartige Veröffentlichungen einer besonderen Rechtfertigung bedürfen. Sie stellen sich sonst immer hierhin und beklagen wortreich, dass alle möglichen Vorhalte Ihnen gegenüber einer besonderen Rechtfertigung bedürfen. Wenn es allerdings um andere geht, dann wissen Sie auszuteilen. Das ist ein Messen mit zweierlei Maß. Insofern kann man nur sagen: Dieser Antrag hält einer Prüfung nach den Grundsätzen der Rundfunkfreiheit und nach dem informationellen Selbstbestimmungsrecht nicht stand und wäre eine Beeinflussung auf das Programm, die Sie sich vielleicht wünschen – so wie Ihre Freunde in Ungarn und woanders –, die wir aber in diesem Land nicht haben wollen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Um es zusammenzufassen: Der Entwurf ist rechtlich problematisch, handwerklich schlecht gemacht, und vor allem ist er schlicht nicht erforderlich. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit Landtag kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/9509 den Gesetzentwurf Drucksache 18/8112 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/8112 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich frage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/8112 abgelehnt. Wir kommen zu: 15 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9514 – Neudruck erste Lesung Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Optendrenk das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beamtinnen und Beamten setzen sich täglich unermüdlich für uns alle ein, ob als Finanzbeamte, als Lehrerinnen und Lehrer, Richterinnen oder Richter, als Polizistinnen oder Polizisten und in vielen anderen Aufgaben. Sie halten unsere Gesellschaft am Laufen und schützen und verteidigen unsere Werte der Demokratie und des Rechtsstaats. Leider ist das keine abstrakte Notwendigkeit, sondern eine sehr konkrete Situation. Es geht um Vermittlung in der Schule, aber auch um Durchsetzung durch Polizei und Justiz. Leider werden Beamtinnen und Beamte und generell Beschäftigte im öffentlichen Dienst immer öfter zur Zielscheibe des Hasses, der Hetze und der Gewalt. Der Tod des jungen Polizisten in Mannheim infolge eines Messerangriffs hat uns alle zutiefst bestürzt. Unserem Innenminister Herbert Reul bin ich dankbar für seine klaren Worte und seine klare Haltung beim Kampf gegen Gewalt gegen Einsatzkräfte. Die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen verdienen nicht nur unser aller Unterstützung, sondern sie können sicher sein: Die Landesregierung steht fest an ihrer Seite. 12.06.2024 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Wir haben bereits viele Maßnahmen umgesetzt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und um Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Doch auch eine faire und angemessene Bezahlung ist Teil der Wertschätzung. Deshalb übertragen wir den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 eins zu eins auf die Beamten- und Richterschaft in Nordrhein-Westfalen. Nach dem ersten Schritt mit der Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und den monatlichen steuerfreien Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro geht es nun um den zweiten Baustein. Deshalb liegt Ihnen heute in erster Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vor. Für das Jahr 2024 sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. November 2024 eine Erhöhung des Grundgehalts um 200 Euro, der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und -anwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und -anwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 100 Euro und der weiteren, seit jeher an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezügebestandteile – insbesondere der Amtszulagen, der Strukturzulagen und der Familienzuschläge – um 4,76 % vor. Für das Jahr 2025 erfolgt ab dem 1. Februar 2025 auch in Parallelität zu dem Tarifabschluss eine weitere, zusätzliche Erhöhung der Bezüge um 5,5 % sowie der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen bei den eben schon genannten Kreisen um 50 Euro. Durch die Erhöhung der Bezüge in den Jahren 2024 und 2025 wird in der Summe zugleich entsprechend dem Tarifabschluss die Erhöhung der Bezüge um mindestens 340 Euro sichergestellt. Auch das parallel zum Tarifabschluss. Ruhegehalt, Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge werden entsprechend dem Grundgehalt für die Besoldung erhöht. Durch die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge löst die Landesregierung ihre Zusage der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses ein und trägt hiermit sicherlich auch einen ganz wesentlichen Teil zur Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bei. Genau deshalb und weil wir uns darüber hier im demokratischen Rund immer einig waren, erbitte ich Landtag eine möglichst breite parlamentarische Unterstützung für diesen Gesetzentwurf, denn er ist tatsächlich ein maßgeblicher Baustein für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in unserem Land. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Blöming.

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Jörg Blöming CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentliche Dienst ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Die Beschäftigten leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes – als Polizeibeamtinnen und -beamte, als Lehrkräfte, in den Finanzbehörden, an den Gerichten, als Verwaltungsbeamtinnen und -beamte und in vielen anderen Bereichen. Sie alle halten, wie man so schön sagt, den Laden am Laufen. Dafür verdienen sie unseren Respekt und unsere Anerkennung. Doch Anerkennung ist weit mehr als nette Worte. Anerkennung bedeutet einen attraktiven Arbeitsplatz, moderne Arbeitsbedingungen und vor allem eine gerechte Bezahlung. Wir wissen, dass wir noch nicht in allen Bereichen da sind, wo wir hinwollen, aber wir sind auf dem Weg dorthin. Mit Blick auf die Verbesserungen, die wir in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht haben, würde ich sogar sagen: Wir sind auf einem sehr guten Weg. Diesen gehen wir konsequent weiter. Im Rahmen der Modernisierungsoffensive arbeiten wir zusammen mit den Gewerkschaften daran, den öffentlichen Dienst noch attraktiver zu machen. Konsequent ist auch die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses. Denn seit der Regierungsübernahme im Jahr 2017 konnten sich die Beamtinnen und Beamten immer darauf verlassen, dass die Tarifergebnisse wirkungsgleich übernommen werden. Konsequenterweise hat Ministerpräsident Hendrik Wüst direkt nach der Tarifeinigung die Tarifübernahme für den Beamtenbereich angekündigt. Mit der Übertragung der Inflationsausgleichsprämie haben wir bereits zu Beginn des Jahres den ersten Schritt gemacht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir nun den zweiten Schritt. Wir tun dies trotz einer herausfordernden Haushaltssituation. Denn nach der aktuellen Schätzung müssen wir voraussichtlich mit weniger Steuereinnahmen rechnen. Dabei belaufen sich die Kosten für die Übernahme des Tarifergebnisses allein 2025 auf rund 2,3 Milliarden Euro. Dennoch ist die Eins-zueins-Übertragung nicht nur konsequent, sondern auch richtig und wichtig. Und sie ist alternativlos. 12.06.2024 (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Wir als Gesellschaft wollen und brauchen auch für die Zukunft einen attraktiven öffentlichen Dienst. Eine angemessene Besoldung ist die Basis dafür. Sie ist außerdem Ausdruck von Respekt und Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten für die Arbeit, die sie jeden Tag für unser Land leisten. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Dahm.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vollzieht die Landesregierung das Tarifergebnis und die Absprachen, die sie Anfang Dezember vergangenen Jahres gemeinsam mit den Gewerkschaften getroffen hat, nach. Das ist gut und richtig. Sie selbst haben es angekündigt: Das ist ein Baustein für die Attraktivierung und Beibehaltung eines guten öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen. Dem werden wir auf alle Fälle zustimmen. Das ist der zweite Schritt, den Sie gehen. Im ersten Schritt haben wir hier gemeinsam die Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Auch dieser Einmalzahlung im Januar dieses Jahres sowie Abschlagszahlung monatlich bis Oktober dieses Jahres haben wir zugestimmt. Ab November erfolgt die Entgelterhöhung für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfänger und weitere, die ich gar nicht alle aufzählen will. Auch das ist ebenso wie die prozentuale Anhebung der Tabellenentgelte ab Februar 2025 gut und konsequent. Auch dagegen werden wir nicht sein. Das darf ich hier ankündigen. Ich bin ein bisschen erstaunt, da mein Vorredner angekündigt hat, dass es weitere Bausteine geben wird. Dem sehen wir ganz entspannt entgegen. Herr Kollege Blöming, wenn es eine Modernisierungsoffensive geben wird, werden wir uns das in aller Ruhe ansehen. Hätten Sie den Mut gehabt, hätten Sie das heute in ein Paket packen können. Ich sage nur: Die 41-Stunden-Woche für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist nicht mehr zeitgemäß. Sie hätten auch den Mut haben können, das bereits heute auf den Weg zu bringen. Ich glaube, da wären wir auch an Ihrer Seite gewesen. Wir werden nun der Überweisung zustimmen und dann hören, was die Sachverständigen, insbesondere die Gewerkschaften – auch die Verfassungsrechtler, aber vornehmlich die Gewerkschaften –, dazu sagen. Ich habe schon den Eindruck, dass nach dem Referentenentwurf noch einmal nach-Landtag gearbeitet und die Kritik, die einzelne Gewerkschaften eingebracht haben, eingearbeitet wurde. Sie dürfen gewiss sein, dass wir dem Gesetzentwurf grundsätzlich auch in zweiter Lesung zustimmen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Simon Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne engagierte Beamtinnen und Beamten ist kein Staat zu machen. Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir heute über den Gesetzentwurf zur regulären Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft sprechen. Denn für die Angestellten des Landes gelten die Anpassungen ja bereits seit dem Tarifabschluss vom Dezember. Die Sonderzahlungen für die Beamtinnen und Beamten des Landes und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden bereits in einem separaten Gesetz geregelt. Das Gesetz zu dieser Sonderzahlung wurde hier mit den Stimmen aller Fraktionen in einem sehr unkomplizierten Verfahren verabschiedet. Dafür auch noch einmal herzlichen Dank an die Opposition. Zu den Fakten: Ab dem 01.11.2024 steigen die Grundgehälter für die regulär Beschäftigten um 200 Euro und für alle Anwärter und Auszubildenden um 100 Euro sowie die Amtsstrukturzulagen und Familienzuschläge insgesamt um 4,76 %. Ab dem Februar 2025 gibt es noch einmal eine weitere Erhöhung um 5,5 %. Das ist ein Ausdruck unserer Wertschätzung gegenüber der Beamtenschaft. Es zeigt auch, dass wir den Tarifvertrag wie wir es sehr frühzeitig versprochen und vereinbart haben, eins zu eins übernehmen und übertragen werden, und zwar trotz unserer momentan wirtschaftlich und finanziell nicht gerade leichten Situationen. Mit dieser Übernahme nehmen wir als Land eine Stange Geld in die Hand. Das muss man so sagen. Allein mit den beiden Gesetzen – mit dem schon beschlossenen und demjenigen, welches wir momentan in erster Lesung beraten – sind es für 2024 rund 1,4 Milliarden Euro und für das Jahr 2025 insgesamt weitere 2,3 Milliarden Euro. Mit dieser Eins-zu-eins-Übernahme stärken wir den öffentlichen Dienst als Ganzes. Das ist besonders in diesen schwierigen Zeiten essenziell für unser Zusammenleben. 12.06.2024 Denn ohne einen starken Rechtsstaat und eine gut ausgestattete Justiz ist unsere demokratische Grundordnung nicht zu verteidigen. Eine gut ausgestattete Polizei sichert unsere öffentliche Ordnung. Das gilt gerade im Hinblick auf die kommende EM, während der alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Hochdruck daran arbeiten, dass alle Gäste in Deutschland und speziell in Nordrhein-Westfalen sicher sind. Die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten stellen sicher, dass alle Bürger ihren gerechten Anteil an der Finanzierung des Gemeinwohls leisten können und auch leisten werden. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Lehrer und Lehrerinnen sichern unsere Zukunft, indem junge Menschen eine gute Ausbildung erhalten. Somit leisten alle Beamtinnen und Beamten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gemeinschaft. Hiermit bedanke ich mich dafür bei ihnen allen; durch die schnelle und unkomplizierte Übernahme honorieren wir ihre Arbeit und Leistung. Wir freuen uns auf die weitere Debatte im Ausschuss. Der Gesetzentwurf ist mit 127 Seiten nicht gerade schmal, weshalb wir sicherlich noch einiges zu beraten und zu debattieren haben werden. Darauf freuen wir uns. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die FDP spricht nun Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 als solches und dessen Übertragung auf den Beamtenbereich in Nordrhein-Westfalen sind übergreifend positiv bewertet worden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erfahren dadurch eine deutliche Aufwertung und Zeichen der Wertschätzung. Das Ergebnis besteht aus mehreren Komponenten. Der erste Teil ist mit der Nutzung der hochattraktiven steuerfreien Inflationsausgleichsprämie bereits von uns auf den Weg gebracht worden. Diese ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung nach den befristeten Sonderregelungen im Einkommensteuergesetz. Sie besteht aus der Einmalzahlung von 1.800 Euro im Jahr 2023 und monatlichen Zahlungen von 120 Euro für zehn Monate des Jahres 2024. Zum 1. November 2024 folgen Einmalaufstockungen der Grundgehälter um 200 Euro und weiterer Bezügebestandteile um 4,76 %. Als dritter Schritt kommt zum 1. Februar 2025 die nächste lineare Erhöhung aller Bezüge um 5,5 % hinzu. Die finanzielle Minimalverbesserung beträgt für alle Betroffenen 340 Euro und kann sich sehen lassen. Landtag (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Für den Landeshaushalt ist dies eine große Herausforderung und ein Bekenntnis zugleich. In diese Verbesserungen sind alle Berufsgruppen und natürlich auch die Pensionäre, Witwen und Waisen eingeschlossen. All das hat der Finanzminister zum Regelungsinhalt gerade zutreffend vorgestellt. Was er leider nicht so offen angesprochen hat: Dies ist nur ein Teil dieses Gesetzgebungsverfahrens. Es geht nicht nur um die Eins-zu-eins-Umsetzung des Tarifergebnisses, sondern zugleich auch um teilweise gravierende Strukturreformelemente. Die Verbindung dieser beiden Bestandteile durch die Landesregierung ist natürlich trickreich, dient aber nicht der Klarheit demokratischer Entscheidungsprozesse. Wer der Tariferhöhung zustimmen will, muss automatisch auch für eine neue Art der Bemessung des Lohnabstandsgebots votieren. So erwarten Sie das hier, und deshalb fand ich die gerade von der SPD geäußerte uneingeschränkte Sympathie schon bemerkenswert. (Simon Rock [GRÜNE]: Folgerichtig!) Insbesondere zu nennen ist die Bemessung der Amtsangemessenheit der Alimentation. Hierfür soll nicht, wie es seit Jahrzehnten in diesem Land üblich ist, das eigene Einkommen eines Beamten, sondern auch das Einkommen des Partners wird einbezogen. Das Lohnabstandsgebot hat angesichts der Explosion der Grundsicherung in den Jahren 2023 und 2024 – der Zuwachs beider Jahre betrug bekanntermaßen bemerkenswerte 24 % – eine große Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Amtsangemessenheit der Alimentation stets ein im Vergleich zu den Bezügen aus Lohnersatzleistungen um mindestens 15 % höheres Nettoeinkommen bedeutet. Eigentlich ist dieses Delta von 15 % noch zu wenig: Berufstätige haben höhere Kosten der Mobilität, für adäquate Kleidung am Arbeitsplatz oder Mehraufwand für die Verpflegung außer Haus. Wer wirklich Arbeitsanreize schaffen will, muss dafür sorgen, dass man mehr Netto vom Brutto behält und sich Arbeit in unserem Land wieder mehr lohnt. (Beifall von der FDP) Wie gehen Sie mit der Problematik um, wenn wir die 15 % als Grundlage nehmen? Sie sagen: Wir kümmern uns nicht mehr primär um die Frage, ob das Lohnabstandsgebot im bisherigen System eingehalten wird, sondern rechnen das Partnereinkommen anteilig mit hinein. Sie werden also viele Fälle der Amtsangemessenheit des Lohnabstandsgebots lösen, indem Sie einfach den Bezugsrahmen um das Partnereinkommen erweitern und sich den Sachverhalt nicht mehr nach bisheriger, jahrzehntelang genutzter Berechnungsmethodik anschauen. 12.06.2024 Man kann diese Betrachtung für gesellschaftspolitisch adäquat halten – darüber müssen wir politisch reden –, aber natürlich hat dies auch einen finanziellen Effekt auf die Auswirkungen dieses Gesetzes und die Frage der Amtsangemessenheit der Alimentation. Und ich sage dies zu einem Zeitpunkt, zu dem wir von Ihnen, Herr Finanzminister, noch nicht die nötigen vollständigen Daten für die zurückliegenden Jahre vorgelegt bekommen haben, um die Amtsangemessenheit der Alimentation zu bewerten. Das müssen wir uns anschauen. Für ein Modernisierungsgesetz hätten wir als FDP von Ihnen weitere Elemente erwartet, beispielsweise hinsichtlich der Frage, wie man leistungsorientierte Elemente besser in der Besoldung abbilden kann, damit man Leistungsträger verstärkt für den öffentlichen Dienst gewinnt und dort hält und um Eigenkündigungen und den Weggang in die private Wirtschaft zu vermeiden. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Das ist recht kurz gesprungen, aber wir werden uns mit diesen Fragen natürlich gerne im weiteren Gesetzgebungsverfahren vertiefend beschäftigen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hilft dabei, verfassungsrechtliche Vorgaben umzusetzen. Uns als Gesetzgeber bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben zur Beamtenbesoldung gemacht, und deshalb muss der Tarifabschluss für die Angestellten der Länder auch auf die Beamten übertragen werden. Eine Klagewelle wollen wir nicht riskieren. Darüber hinaus hätten wir uns von der Landesregierung auch gewünscht, dass sie zugleich einen Vorschlag der Reform der Zulagen vorgelegt hätte. Jedoch muss leider auch konstatiert werden, dass wir in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten sind. Dieser Gesetzentwurf belastet den Landeshaushalt mit 0,2 Milliarden Euro in diesem Jahr und 2,3 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Das ist viel. Denn wir haben bei den Steuereinnahmen eine Lücke von 1,2 Milliarden Euro. Deswegen soll ja auch ein Nachtragshaushalt für 2024 auf den Weg gebracht werden. Die Landesregierung will hierfür neue Schulden aufnehmen. Wir gehen davon aus, dass sich die Haushaltslage 2025 nicht bessern wird. Denn die Regierungen Landtag werfen den Unternehmen nicht Steine, sondern ganze Gebirgsmassive in den Weg. Aus Mangel an Gewinnen werden auch im kommenden Jahr weniger Steuern anfallen, und die Regierung wird Schulden zur Finanzierung des Haushalts aufnehmen – aber nicht, um wirklich zu investieren, sondern nur für Konsumausgaben. Die Fraktion der AfD steht für solide Staatsfinanzen. Wir brauchen auf Landesebene, aber auch auf alle anderen staatlichen Ebenen eine wirksame Aufgabenkritik, um den Staat auf seine wesentlichen Bereiche zurückzustutzen. Die Frage ist: Was sind die wirklich wichtigen Aufgaben des Staates, und wie viele Stellen braucht man wirklich dafür? Zurückschneiden ist auf Landesebene nämlich nicht leicht. Wir können sicherlich nicht bei Polizei, Justiz und der Zahl der Lehrer sparen. Aber brauchen wir so viele Gleichstellungsbeauftragte, oder können nicht einfach einige davon ihren normalen Beamtentätigkeiten nachgehen? Der Personalaufwuchs in der Ministerialbürokratie mit weit über 1.000 neuen Stellen seit dem Regierungsantritt der schwarz-gelben Koalition im Jahr 2017 muss umgekehrt werden. Aber Schwarz-Grün hat beim Aufbau leider weitergemacht. Das ist auch immer wieder vom Landesrechnungshof angemahnt worden. Der Staat muss ein attraktiver Arbeitgeber in den Bereichen sein, in denen er wirklich tätig wird. Dazu braucht er sehr, sehr gute Mitarbeiter. Diese gewinnt und hält man nur durch attraktive Konditionen, und die Bezahlung ist nun einmal eine davon. Das heißt aber nicht, dass man nicht genau hinschauen muss, wo man durch Produktivitätssteigerungen, zum Beispiel durch die Nutzung von Automatisierung und Digitalisierung, sowie das Streichen von Aufgaben Personal für andere Tätigkeiten freibekommt. Denn wir haben ja überall Personalmangel, und die Arbeit geht derzeit nicht aus; auf die Straße wird da schon keiner geschickt. Nur so wird man sich in Zukunft einen leistungsfähigen Staat erlauben können, der seine Kernaufgaben vor allen Dingen im Hoheitsbereich erledigen kann. Der Staat hat – das lässt sich wohl jetzt schon sagen – Speck angesetzt. Die aktuelle Haushaltsdelle muss auch dazu dienen, NRW in schlankeren Konturen neu zu modellieren. Dann können wir uns auch Gehaltserhöhungen und eine Neubearbeitung des Zulagenwesens leisten. Zu lange ist gerade da nichts passiert. Das ist eine der dringendsten Aufgaben, der wir uns demnächst grundlegend widmen müssen. Dass wir uns mehr wünschen, spricht nicht gegen das Gesetz. Diesem und zunächst der Überweisung werden wir zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD) 12.06.2024

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Berivan Aymaz

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen somit zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/9514 – Neudruck – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 16 Gute Schule braucht gute Schulleitungen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7195 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung Drucksache 18/9383 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU der Abgeordnetenkollegin Frau Schlottmann das Wort.

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Claudia Schlottmann CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heutzutage sind die Aufgabenfelder in unseren Schulen umfangreicher und vielfältiger. Dies gilt auch für die Schulleitungen, für engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die die Bereitschaft haben, Verantwortung zu übernehmen und ihre Schule zum Erfolg zu führen. In den vergangenen Jahren – man kann schon fast sagen: Jahrzehnten – hat sich der Beruf eines Schulleiters oder einer Schulleiterin gewandelt und vor allen Dingen intensiviert. Eine gute Schulleitung muss viele Qualitäten mit sich bringen. Vor allem ist in vielen Bereichen der Verwaltungsaufwand erheblich höher geworden. Schlichtweg kann man feststellen: Eine Schulleitung hat in etwa die gleichen Aufgaben wie ein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens. Uns sind die besondere Verantwortung von Schulleitungen und der herausragende Einfluss auf die Schulentwicklung durchaus bewusst. Daher ist es unsere Aufgabe, an dieser Stelle den Schulleiterinnen und Schulleitern das entscheidende Rüstzeug mitzugeben. Landtag Nun fordert die SPD, dass die Landesregierung Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen stärkt. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, meine Damen und Herren, dass wir – wie so häufig – der Opposition einen Schritt voraus sind und sagen: Daran arbeiten wir bereits. Die Forderungen Ihres Antrages werden zu großen Teilen bereits umgesetzt. Bereits mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz haben wir es ermöglicht, weitere Freiräume und mehr Eigenverantwortung für die Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen herzustellen. Damit haben wir deutlich gemacht, dass Modernisierung und Stärkung unserer Schulleitungen ein entscheidender Eckpfeiler für eine moderne Schule sind. Auch die Besoldung von Konrektoren an Grund- und Hauptschulen sowie von Schulleitungen wurde bereits angehoben. Wir wissen: In der heutigen Zeit geht es ohne Fortbildung nicht voran. Ein breites Fortbildungsangebot ist daher unerlässlich und wird ständig weiterentwickelt, in Ergänzung zu aktuellen Schwerpunkten. Das Gesamtkonzept Leitungsqualifizierung bietet eine gute Basis für die Umsetzung von einzelnen Qualifizierungsangeboten. Jede Schule hat für spezielle und spezifische Bedarfe ein Fortbildungsbudget zur Verfügung. Wichtig ist hierbei vor allem, dass die Angebote vor Ort genutzt werden und die pädagogischen Führungskräfte vor Ort davon profitieren können. Der Schulleiterberuf bringt sicherlich seine Herausforderungen mit sich. Eine attraktive Gestaltung des Berufs ist essenziell wichtig. So sollte auch eine Teilzeitbeschäftigung für Schulleitungen möglich sein. Allen Beschäftigten des Landes steht eine Beschäftigung in Teilzeit grundsätzlich offen. Ein solches Modell finden Sie auch bereits in der Praxis; es wird beispielsweise in Detmold angewandt. Im Rahmen des Schulversuch TopSharing leiten zwei in Teilzeit beschäftigte Schulleitungen eine Schule. Sie sehen also klar: Das Modell kann funktionieren. Gerne möchte ich an dieser Stelle auf die Befragung zurückkommen, die dem Antrag der SPD zugrunde liegt. Es erschließt sich mir nicht, wie Sie aus einer Befragung, die bundesweit durchgeführt wurde, klare Empfehlungen für Nordrhein-Westfalen herleiten. Hier wäre es doch sinnvoller, sich auf unser Bundesland zu fokussieren. Aus der vorliegenden Studie lassen sich für uns jedenfalls keine belastbaren Ergebnisse ableiten. Sie sehen: Wir ermöglichen bereits viele Verbesserungen für die Situation unserer Schulleitungen. Auch dies ist in der aktuell herausfordernden Schullandschaft ein langwieriger Prozess, den wir kontinuierlich fortsetzen werden. Auch hier gilt aus bekannten Gründen wieder: Wir laufen leider einen Marathon und keinen Sprint, um voranzukommen und für Verbesserungen im System zu sorgen. 12.06.2024 Wie bereits im Ausschuss für Schule und Bildung vertont, lehnen wir den vorliegenden Antrag der SPD ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun die Abgeordnetenkollegin Dilek Engin. (Vizepräsident Christof Rasche übernimmt den Vorsitz. – Dilek Engin [SPD]: Jetzt muss ich bei der Anrede aufpassen!)

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulleitungen sind das Herz unseres Schulsystems. Ohne gute Schulleitungen gibt es keine guten Schulen. Wir sollten deshalb die Diagnose aus der Anhörung und der aktuellen forsa-Umfrage ernstnehmen. Von allen Schulleitungen in NRW haben im Jahr 2019 noch 62 % ihren Job sehr gerne ausgeübt, während es jetzt nur noch 31 % sind. Die Zahl hat sich also halbiert. Als Grund geben Schulleitungen an, dass zu ihrer eigentlichen Arbeit immer mehr Aufgaben, Vorgaben und Erlasse dazukommen. Das alles lässt sich kaum noch bewältigen. Dazu sehen wir, dass unter Schwarz-Grün die Arbeitslast der höheren Ebenen auf Schulleitungen abgewälzt wird. Ein Beispiel dafür sind die Teilzeitanträge für Lehrkräfte, bei denen die Schulleitungen nun bis ins kleinste Detail Formulare ausfüllen müssen. Ja, Schulleitungen kennen ihre Lehrkräfte besser als die Bezirksregierungen, aber es nimmt der Schulleitung eben auch wertvolle Zeit weg, die für die anderen Aufgaben fehlt. Liebe Frau Schlottmann, nicht nur die forsa-Umfrage, auch die Verbände wie beispielsweise der VBE bringen es auf den Punkt: Schulleitungen können ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden. Es fehlt ausreichend Zeit für Schülerinnen und Schüler. Was macht die schwarz-grüne Landesregierung? Nichts: Schwarz-Grün und Schulministerin Feller haben dem Herzen unseres Schulsystems bislang nicht genügend Achtung geschenkt. Ich sage es Ihnen: Das wird irgendwann zu einem Kammerflimmern führen. Deshalb müssen wir jetzt dringend Schulleitungen entlasten, bevor es zu spät ist. (Beifall von der SPD und der FDP) In einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2023 betont Frau Feller – ich zitiere –, dass sie jetzt Ideen entwickeln würde, „wie wir unseren Schulleitungen die nötigen Freiräume für ihre so wichtige Arbeit geben können.” Frau Schlottmann, Sie haben gerade in Ihrer Rede erwähnt, dass Sie daran arbeiten und wir mit unserem Antrag schon viel zu spät sind. Doch ein Jahr ist vergangen, und keine einzige Idee ist entstanden. Landtag Wir hingegen haben in unserem Antrag zwölf konkrete Ideen, um Schulleitungen mehr Freiräume zu geben: Sie sollen mehr Entscheidungsfreiheit erhalten, um zum Beispiel Stundentafeln und Lehrpläne gestalten zu können. Sie sollen mehr Leitungszeit bekommen. Sie sollen Schulverwaltungsassistenzen einstellen dürfen, ohne dabei Lehrkräftestellen eintauschen zu müssen. Es gibt noch viele weitere Forderungen. Diese Ideen dürften Ihnen gar nicht neu sein, denn wir haben in diesem Antrag die Forderungen der Schulleitungen und Verbände zusammengefasst. Wir sind nämlich der Überzeugung: Schulleitungen wissen selbst am besten, welche Freiräume sie für ihre Arbeit benötigen. Beginnen Sie bitte deshalb heute damit, nicht für Schulleitungen und Lehrkräfte Ideen zu entwickeln, sondern mit ihnen gemeinsam Ideen zu entwickeln und nach vorne zu schauen. Dann hätten wir nämlich auch nicht das Problem, dass wir kaum noch Schulleitungen haben, die ihre Arbeit gerne ausüben, bzw. dann würden wir auch die fehlenden Schulleitungen an unseren Grundschulen abdecken. Schade ist auch, dass die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen ihr Gewicht nicht nutzen, um die Bedürfnisse der Schulleitungen an ihre Ministerin heranzutragen. Stattdessen haben sie sich im letzten Ausschuss über uns beschwert, wir würden den Lehrkräftemangel mitverantworten, weil wir immer Ihre Politik schlechtreden. (Ina Besche-Krastl [GRÜNE]: Das ist korrekt!) Sie haben sich in langen Vorträgen darüber aufgeregt, dass wir zu häufig das Wort „Bildungskatastrophe“ benutzen würden. Das ist Wortklauberei statt fachlicher Diskussion. (Beifall von der SPD) So zeigt man als Regierung auch, dass man zu den Problemen offensichtlich nichts beizutragen hat. Ich schlage Ihnen deshalb gerne eine Vereinbarung vor, liebe CDU, liebe Grüne und auch Frau Ministerin Feller, die heute leider nicht anwesend sein kann: Ich verzichte bei meiner heutigen Rede auf den Begriff „Bildungskatastrophe“. (Heiterkeit von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Dafür beantworten Sie gleich in Ihren Reden die folgenden Fragen: Was spricht dagegen, den Schulleitungen mehr Entscheidungsfreiheiten einzuräumen? Was spricht dagegen, die Leitungszeit aufzustocken? Was spricht dagegen, die Besoldung von Funktionsstellen gleichzusetzen? Was spricht dagegen, den Erlass für Verwaltungsassistenzen so zu ändern, dass sie nicht mehr zu einem Drittel auf eine Lehrkraftstelle angerechnet werden? 12.06.2024 Die Antwort auf diese Fragen haben die Schulleitungen verdient. Noch mehr verdient haben sie aber, dass wir ihre Forderung heute beschließen und umsetzen. Riskieren Sie kein Kammerflimmern unseres Schulsystems. Stärken und entlasten Sie unsere Schulleitungen, und sorgen Sie dafür, dass der Begriff „Bildungskatastrophe“ in der Vergangenheit liegt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Ina Besche-Krastl das Wort, bitte sehr.

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Ina Besche-Krastl GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Frau Engin, Sie haben recht: Ich habe Sie in der letzten Sitzung dafür kritisiert, dass Sie bei jedem Tagesordnungspunkt jede Herausforderung mit Katastrophen gleichsetzen. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Ich frage mich, wie wir Menschen in unserem Schulsystem motivieren wollen, wie wir sie begeistern wollen, (Dilek Engin [SPD]: Indem Sie die Bildungska- tastrophe bewältigen!) wenn wir in jeder Sitzung und bei jedem Tagesordnungspunkt, bei dem wir über Schule sprechen, über Katastrophen sprechen. Ich muss sagen: Man kann Katastrophen auch herbeireden. (Kirsten Stich [SPD]: Hohn in den Ohren der Lehrer!) – Ich kann gerne die letzten Anträge zusammensuchen; dann schauen wir uns das mal an. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Di- lek Engin [SPD]: Ich erinnere Sie an die letzte Legislaturperiode! – Kirsten Stich [SPD]: Unglaublich!) „Gute Schule braucht gute Schulleitungen“ lautet die Überschrift des Antrags; das ist soweit auch richtig. Aber angesichts der großen Herausforderungen, das Lehrpersonal zu gewinnen, ist die Attraktivierung des Berufsbildes Schulleitung ein durchaus wichtiger Anker. Schulleitungen sind Dreh- und Angelpunkt für Organisation, Gestaltung von Schule vor Ort, und neben Teamentwicklung, Qualitätsentwicklung und Unterrichtsversorgung und Schulklima fallen weitere Aufgaben an. Hier werden als besonders belastend genannt: Arbeitsumfang und Arbeitstempo, keine Pausen, das umfassende Aufgabenportfolio jenseits von pädagogischen Aufgaben, die Berichterstattung an Behör-Landtag den und die Organisation für schulische Instandhaltungsmaßnahmen und Räume in Kommunen. Das ist die Ergebniszusammenfassung der Studie der Wübben-Stiftung. Das war auch die einhellige Einschätzung der Sachverständigen bei der Anhörung im Fachausschuss. Das sind auch die Themen, mit denen sich das Ministerium im Arbeitskreis „Schulleitung“ befasst. Wir stellen also fest, dass wir gemeinsam kein Erkenntnisproblem haben und uns auch in der Einschätzung durchaus einig sind. Allerdings zeigt der hier vorliegende Antrag, dass sich Unterschiede durchaus im Hinblick darauf ergeben, wie wir diese Thematik angehen wollen. (Dilek Engin [SPD]: Wie denn?) Ich vermisse beispielsweise Vorschläge, wie wir mit dem umfassenden Aufgabenportfolio umgehen wollen. Bei allen Ansätzen, die wir im System Schule implementieren wollen, lohnt sich auch einmal der Blick darauf, was wir zukünftig nicht mehr machen wollen. Dabei ergab die Anhörung außerdem noch die Anregungen, dass wir Verwaltungsausbildung für IT-Administratoren als Voraussetzung für diesen Job auf den Prüfstand stellen können, dass der Austausch zwischen den Bezirksregierungen hinsichtlich der Personaleinstellung verbessert werden sollte und die Beschränkung bei der Auswahl von Schulverwaltungsassistenten ein Hindernis darstellt. Das haben auch Sie eben in Ihrer Rede erwähnt.

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Christof Rasche

Ich nutze gerade die Pause, weil der Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Kollegin Engin besteht.

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Ina Besche-Krastl GRÜNE

Gerne.

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Christof Rasche

Wunderbar, dann hat sie jetzt das Wort.

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Dilek Engin SPD

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Kollegin Besche-Krastl, dass Sie die Zwischenfrage erlauben. Sie haben mir gerade vorgeworfen, dass wir keine konkreten Ideen hätten. Jetzt haben Sie – wie auch Frau Kollegin Schlottmann vorhin –vom Arbeitskreis „Schule“ gesprochen, der jetzt auch tagt. Was sind denn die Ergebnisse? Wann werden sie dem Schulausschuss vorgestellt? Welche Maßnahmen wollen Sie wann umsetzen?

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Ina Besche-Krastl GRÜNE

Ich kann das mit dem Fortführen meiner Rede verbinden. Das Thema der Besoldung wird in der nächsten Verordnung angegangen, und das ist das Thema, auf das ich jetzt 12.06.2024 eingegangen wäre, was auch eines der zentralen Themen in Ihrem Antrag ist, wo wir nicht zusammenkommen. Ja, die Frage der Besoldung ist ein Thema. Wir haben als Koalition die Schritte zur Anpassung auf A 13 eingeleitet und auch immer gesagt, dass dieses Abstandsgebot beachtet werden muss. Das kommt. Aber die im Antrag aufgeführte pauschale Forderung, alle Besoldungsstufen anzupassen plus die Leitungszeit an allen Schulen aufzustocken plus keine Anrechnung auf den Stellenbedarf, ist wünschenswert, überfordert aber den derzeitigen Landeshaushalt um ein Vielfaches. Daher lehnen wir Ihren Antrag auch ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Auf geht’s!

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin unheimlich dankbar für die Arbeit der Schulleitungen. Sie sind echte Allroundtalente. Es ist wirklich ein toller und unheimlich wichtiger Beruf, und wir müssen gemeinsam dafür kämpfen, dass er unbedingt auch wieder attraktiver wird. Dabei geht es aus unserer Sicht um folgende Punkte, die uns Freien Demokraten besonders wichtig sind. Zum einen geht es um mehr Gestaltungsspielräume. Keine Überraschung: Wir glauben fest an Eigenverantwortung. Das gilt insbesondere für Führungskräfte wie zum Beispiel Schulleitungen, denen wir sehr viel zutrauen. Die besten Entscheidungen werden direkt vor Ort getroffen. Wir fordern deswegen auch heute mehr finanzielle Freiheit für Schulleitungen, zum Beispiel mit einem Schulbudget, generell mehr Gestaltungsspielräume, auch personell, und eine Ausschärfung ihrer Aufgaben und Spielräume, und dafür müssen wir auch die Rollenaufteilung mit der Schulaufsicht kritisch überprüfen. Geben wir also den Schulleitungen mehr Freiheit! (Beifall von der FDP) Zweitens wünschen wir uns natürlich auch mehr Unterstützung für die Schulleitungen. Mehr Schultern brauchen wir, auf die wir die Aufgaben verteilen können. Wir plädieren für ein Schulleitungsteam, und dafür haben wir zum Beispiel schon in der letzten Legislaturperiode die kleinen Grundschulen gestärkt, wo viele Schulleitungen als Einzelkämpferinnen und -kämpfer unterwegs waren. Denen haben wir einen Konrektor, eine Konrektorin zur Seite gestellt. Wir hätten uns jetzt gewünscht, dass wir auch zusammen die Schulverwaltungsassistenz weiterentwickeln. Das wäre eine Riesenchance gewesen, die jedoch leider von Schwarz-Grün vertan worden ist. Sie Landtag haben die Stellen für Schulverwaltungsassistenzen leider gekürzt, anstatt dafür zu sorgen, dass sie besetzt werden können. Das ist etwas, was wir immer gefordert haben. Wir hätten gerne auch daran mitgewirkt, das zu attraktiveren. Sie haben sich leider fürs Streichen entschieden. Eine Anrechnung zum Beispiel auf die Lehrerstellen wäre doch ein Punkt gewesen, der die Schulen tatsächlich entlastet hätte. Das wäre eine echte zusätzliche Unterstützung und der richtige Weg gewesen. Ich möchte auch an unsere FDP-Forderung erinnern, die wir auch schon in einem Antrag vorgetragen haben, zusätzlich zur pädagogischen Schulleitung auch eine Verwaltungsspitze zu etablieren, wo das sinnvoll ist und wo die Schulen davon profitieren können. Ich möchte Sie dringend dazu aufrufen, auch diesen sinnvollen Vorschlag zu prüfen. (Beifall von der FDP) Drittens möchte ich auch, wie Kollegin Schlottmann, die Leitung in Teilzeit ansprechen. Wir haben in unserer Regierungszeit das Topsharing ermöglicht, ein richtig gutes Modell, das zahlreiche Chancen für Teilzeitkräfte bietet. Teilzeitkräfte sind noch oft Frauen – das wissen wir –, und daher ist dieses Topsharing, das wir eingeführt haben, ein tolles Instrument der Frauenförderung. Deshalb bringe ich die dringende Aufforderung an, dieses Instrument weiter auszubauen, es zu bewerben, es noch attraktiver zu machen und Hürden abzubauen, damit wir echte Karrierechancen für Teilzeitkräfte und für viele Frauen im Land steigern können. (Beifall von der FDP) Viertens komme ich zum Thema „Besoldung“. Dazu ist schon viel Richtiges genannt worden. Ich möchte aber auf einen Punkt eingehen und einen kleinen Wermutstropfen einbringen. Wir lehnen die Besoldung nach Schulgröße ab. Kleinere Schulen stehen vor anderen, aber mitunter nicht weniger großen Herausforderungen. Deswegen halten wir das nicht für den richtigen Schritt. Trotzdem ist klar, dass wir unser Besoldungssystem immer wieder prüfend betrachten müssen und wir vor allem dafür sorgen, dass Schulleitungen nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden, frei nach dem Motto: Das mache ich nicht, das lohnt sich nicht für mich. Unsere Schulen konkurrieren auch mit der freien Wirtschaft; das dürfen wir nicht vergessen. Im letzten Jahr haben 930 Lehrkräfte an unseren Schulen gekündigt und teilweise ihre Verbeamtung aufgegeben, um in die freie Wirtschaft zu wechseln. Das ist ein Alarmsignal, und deswegen müssen wir zusammen dringend dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz Schule generell wieder attraktiver wird, und dazu gehört eben auch Attraktivität für Schulleitungen. Ich komme zum Schluss. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Lehrkräfte wieder darauf Lust 12.06.2024 bekommen, Schulleitungsposten zu übernehmen, denn unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen können nur gut funktionieren, wenn wir motivierte Schulleitungen haben, die ihre Schule gut führen können. Dieses Thema dürfen wir daher nicht unterschätzen. Eine gute Schule braucht gute Schulleitungen. Das ist absolut richtig. Die beste Schule kann nicht funktionieren, wenn die Schulleitung versagt oder deren Stuhl sogar komplett leer bleibt, weil Schulleitungsstellen nicht besetzt werden können. Deswegen möchten wir heute trotz der Meinungsverschiedenheit bei dem einen Punkt ein Zeichen setzen und dem Antrag zustimmen. – Ich sehe, dass sich die SPD freut. Vielen Dank; wir werden weiter gemeinsam an diesem Thema bleiben. – Alles Gute. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Blex das Wort, bitte sehr.

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Dr. Christian Blex AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Gute Schule braucht gute Schulleitungen“. Das ist kein Zweifelsfall und eine zutreffende Überschrift. Für eine gute Schulleitung benötigen wir aber auch eine gute Schule, die wir aber nicht durch linksideologische Experimente erreichen, wie sie in den letzten Jahrzehnten an unseren Bildungseinrichtungen vorgenommen wurden. (Lachen und Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) – Frau Müller-Rech, da lachen Sie. Ihre Rede war aber wirklich noch nicht der intellektuelle Höhepunkt des heutigen Tages. (Zurufe von der SPD: Oh! – Kirsten Stich [SPD]: Das gibt es doch nicht!) – Dass sich gerade die SPD aufregt, wenn ich die FDP kritisiere, spricht für Ihr Niveau. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Sinkende Leistungsniveaus, hyperheterogene Schülerschaften, ganze Jahrgänge, die fast ausschließlich arabisch, türkisch, ukrainisch, farsi oder dari sprechen, (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) etliche Kündigungen von zermürbten Lehrkräften und schwächelnde Abschlussjahrgänge in der Lehrerausbildung zeichnen ein düsteres Bild, das mittlerweile jedem bekannt sein sollte. Selbstverständlich wirkt sich eine derartig geschädigte Bildungslandschaft auf die dort tätigen Lehrkräfte und damit auf die Leitungspersonen aus. Auf eine mangelnde Lehrerversorgung folgt unweigerlich Landtag eine mangelhafte Schulleiterversorgung. Wichtig ist hierbei vor allem die Verfügbarkeit von geeigneten Lehrkräften, die den, wie Sie es nennen, Veränderungen bei unseren Schulleitungen gewachsen sind. Mit einem Schub grün-voguer Geschichts-, Sowioder Irgendetwas-mit-Sprache-Lehrerin ist es eben nicht getan. (Dilek Engin [SPD]: Danke!) Ebenso ist es mit etlichen neuen Schulleitern, die dem Aufwand, dem Druck oder der Verantwortung nicht standhalten können. Hier habe ich aber noch ein gewisses Restvertrauen, weil die bisherigen Werdegänge unserer Schulleiter zumindest in den meisten Fällen geeignete Führungspersonen ins Amt brachten. Was dieser Antrag jedoch andeutet, bricht allerdings mit den bisherigen überwiegend bewährten Methoden. Teilzeitleitung, neue Fortbildungen, eine kommissarische Leitung oder eine Besoldungsanpassung sind alles nicht die Wurzeln des Übels, sondern das sind neue Problemfelder, die Sie, die SPD, im Zuge des Niedergangs unseres einst angesehenen Bildungslandes erschaffen mussten, um Ihrer Ideologie zu entsprechen. (Kirsten Stich [SPD]: Oh! – Dilek Engin [SPD]: Greifen Sie mich nicht persönlich an!) Was wir benötigen sind fachlich … (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) – Ja, das verstehen Sie nicht. Ich verstehe das. Es ist alles gut, Frau Engin. – Was wir benötigen, sind fachlich hervorragend ausgebildete Lehrkräfte. (Zurufe von der SPD) – Ich kann doch nichts dafür, dass Sie das nicht verstehen. – Wir benötigen funktionierende und mit ausreichend Befugnissen ausgestattete Sekretariate, Fachpersonal für IT (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) und Verwaltung, einen Rückhalt aus den Kommunen und vor allem eine klare richtungsweisende Politik, die die Probleme benennt (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) und sich nicht hinter Phrasen wie einer ewigen Mangelverwaltung und politischen Agenden versteckt. Gleichwohl können wir die Schulen nicht zu Verwaltungsbehörden mit etlichen neuen Ämtern, Managementpositionen und permanenten Fortbildungen verkommen lassen. Der Posten des Schulleiters muss seinem Namen nun einmal gerecht werden. Dafür bringt der SPD-Antrag tatsächlich ein paar wenige Erkenntnisse mit, aber er verweigert sich selbstverständlich der Problemlösung, wo die Realität der linken Ideologie widerspricht. 12.06.2024 Es bedarf eines grundlegenden Richtungswechsels in der Bildungspolitik. Wenn aber selbst die Ministerin nicht mitzieht und sich stattdessen lieber in Kaufempfehlungen linksextremistischer Literatur verliert, sehe ich dafür wenig Hoffnung. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von Simon Rock [GRÜNE])

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Christof Rasche

Herr Blex, ich kann Sie für Ihre Rede nicht rügen. Ich möchte aber zum Ausdruck bringen, dass Ihr Respekt vor Menschen und Kollegen ein ganz besonderer ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Limbach das Wort. Bitte sehr. (Christian Dahm [SPD]: Ich hätte niveaulos gesagt, Herr Präsident! Das hätten Sie ruhig sagen dürfen!)

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Blex, wenn Sie uns mit Ihrer Rede beweisen wollten, dass in der Vergangenheit nicht jedes Lehrerauswahlverfahren erfolgreich war, dann haben Sie das auf das Beste bewiesen. (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Dr. Chris- tian Blex [AfD] – Gegenruf von den GRÜNEN: Nicht so aufregen! – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD] – Gegenruf von Franziska Müller-Rech [FDP]: Wir brauchen auch so vieles nicht, Herr Dr. Blex!) Meine Damen und Herren, ich bin heute nur vertretungsweise hier und bitte dafür um Verzeihung. Als ehemaliger Leiter eines Ausbildungszentrums und als ehemaliger Leiter zweier Hochschulen ist es mir aber eine Freude, zum Thema „Schulleitungen“ reden und die verehrte Kollegin Feller vertreten zu dürfen. Die Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen sind nicht nur die grundlegende Voraussetzung für eine gute Schule, sondern sie sind zugleich der Dreh- und Angelpunkt unseres Schulsystems. Einerseits bilden sie eine wichtige Schnittstelle zwischen der Schulgemeinde und der Schulaufsicht; nur mit Unterstützung der Schulleitung kann hier eine reibungslose Kommunikation funktionieren. Andererseits haben sie in ihrer Leitungsfunktion eine hohe Verantwortung. So sind die Schulleitungen nicht nur ein wichtiger Ansprechpartner für die Eltern und für die Schülerinnen und Schüler, sondern sie sind zugleich Dienstvorgesetzte für das gesamte Personal an den Schulen. Landtag Des Weiteren haben die Schulleitungen die Organisationsverantwortung für den Schulbetrieb. Hierbei sind sie sowohl gegenüber dem Land als auch gegenüber der Kommune als Schulträger in der Pflicht, und diese Managementfunktion unterscheidet sich sowohl im zeitlichen Umfang als auch konkret in der Verantwortung ganz erheblich von der Tätigkeit einer Lehrkraft. Die Befragungen, auf die sich die SPD in ihrem Antrag bezieht, zeigen uns jedoch, dass der weit überwiegende Anteil der Schulleitungen obgleich der hohen Anforderungen motiviert ist, den Beruf gerne ausübt und nicht daran denkt, die Schule zu verlassen. Die angehörten Sachverständigen haben das bestätigt. Zugleich verdeutlicht das eben skizzierte Anforderungsprofil, dass die Übernahme der Funktion einer Schulleitung eine gute Vorbereitung und eine Begleitung braucht. Daher hat Nordrhein-Westfalen bereits 2008 ein Konzept vorgelegt, das eine verbindliche Qualifizierung und eine Eignungsfeststellung für Schulleitungen vorsieht. Vor der Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen stehen den an einer Schulleitung interessierten Lehrkräften darüber hinaus Orientierungsseminare und eine Mentoringmaßnahme zur Verfügung. Nach der Eignungsfeststellung bietet das breite Angebot der Bezirksregierungen zudem vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten. Zur Entlastung der Schulleitungen wurde die Leitungszeit in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht. Hiervon haben alle Schulen profitiert. Nicht zuletzt haben wir die Eigenverantwortung der Schulen deutlich gestärkt. So wurden bereits 2015 Vorgesetztenaufgaben wie beispielsweise die Auswahl für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder die Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen über die Tätigkeit an der Schule auf die Schulleitung übertragen. Im Jahr 2022 haben die Schulen mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, von den einzelnen Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen abzuweichen. Dies betrifft unter anderem die Stundentafel und die Unterrichtsorganisation sowie die Unterrichtsfächer und Lernbereiche. Auch diese Änderungen tragen zu mehr Eigenverantwortung bei. Über die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Unterstützung der Schulleitungen hinaus haben wir eine Arbeitsgruppe mit Schulleitungen aller Schulformen eingerichtet, um mit diesen Expertinnen und Experten aus der Praxis gemeinsam zu schauen, wie das Profil der Leitungsfunktion angepasst werden kann, um es fit für die Zukunft zu machen. Über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wird die Landesregierung 12.06.2024 wie angekündigt noch in diesem Jahr den Ausschuss für Schule und Bildung informieren. Fest steht jedoch, dass wir im Land Nordrhein-Westfalen bereits jetzt gute Schulleitungen haben. Wir arbeiten daran, ihre Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, um sie darin zu stärken, ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich nachzugehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 18/9383, den Antrag Drucksache 18/7195 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/7195 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP und die Fraktion der SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktion der CDU, die Fraktion der Grünen und die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/7195 abgelehnt. Wir kommen zu: 17 Mehr Wertschätzung für freiwilliges Engagement – Berufspolitisches Ehrenamt muss auch im öffentlichen Dienst eine höhere Anerkennung erfahren Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9470 Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP-Fraktion, also den Antragsteller, hat der Kollege Ralf Witzel das Wort. Bitte sehr.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vorhin erst eine Debatte über das Tarifergebnis geführt, also die monetären Fragen der Berufstätigkeit im öffentlichen Dienst miteinander besprochen. Bei diesem Antrag geht es um einen anderen wichtigen Faktor, nämlich um die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf im öffentlichen Dienst. Von privaten Arbeitgebern, die ihr Geld im internationalen Wettbewerb hart verdienen müssen, erwarten wir jedes Jahr wie selbstverständlich bezahlte Freistellungen, beispielsweise eine Woche für Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Dieser hat in vielen Fällen gar nicht unmittelbar etwas mit berufsbezogener Qualifikation zu tun, sondern Landtag gegebenenfalls mit politischer Bildung oder Familienbildung. Beamte haben diesen Freistellungsanspruch nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz nicht, aber auch sie haben ihre Freistellungsbedürfnisse. Der Antrag enthält vor allem drei Punkte. Zum einen wollen wir, dass in der Freistellungsverordnung ein Anspruch auf ein Minimum an Sonderurlaub geschaffen wird, soweit keine konkreten dienstlichen Gründe im Wege stehen. Zum Zweiten wollen wir dafür sorgen, dass wir zu einer vertretbaren Angleichung der Regelungen für Beamte und Tarifangestellte kommen. Zum Dritten sagen wir: Im Kontext ehrenamtlicher Tätigkeiten erworbene fachliche und soziale Kompetenzen sollen auch bei dienstlichen Belangen, also für einen Aufstieg oder Erfahrungsstufen, Berücksichtigung finden. Bei vielen dieser Aspekte stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung. Entscheidend ist nämlich heute oft nicht die Sache selbst als sachliches Differenzierungskriterium für die Bewilligung oder Versagung, sondern die Frage, wo jemand beschäftigt ist, also in welcher Dienststelle und in welchem Ehrenamt er sich engagiert, also die Art der Tätigkeit. Die Begleitung einer Jugendfreizeit im Sport ist wertvoll für die Jugendlichen und ihre Betreuer. Sie sollte aber nicht a priori besser behandelt werden oder mit größeren Freistellungen versehen sein als berufspolitisches Engagement. Genau diese Rückmeldung erhalten wir aber regelmäßig aus der Praxis. Es gibt einzelne Landesbehörden und Kommunalverwaltungen, bei denen es für berufspolitisches Engagement so gut wie keine Freistellungen gibt, andere Dienststellenleiter aber die materiell gleichen Sachverhalte viel großzügiger behandeln. Wozu führt die aktuelle Situation in der Praxis? Wie uns aktuell vielfach berichtet wird, müssen Vertreter von Berufsorganisationen eigenen Erholungsurlaub nehmen, wenn sie beispielsweise unser Landtagspräsident als Sachverständige ins Hohe Haus einlädt, damit wir als erste Staatsgewalt von dieser Beratungsleistung bei unserer Gesetzgebung profitieren. Ein zweites Beispiel, was dieser Antrag in der Praxis bedeutet und meint: Wir haben Ehrenamtler, die im Rahmen ihres berufspolitischen Engagements Organisationen mit einer fünfstelligen Anzahl von Mitgliedern über viele Jahre landesweit leiten, ohne dass man ihnen deshalb auch im beruflichen Alltag Tätigkeiten mit Führungskompetenzen zutraut. Warum eigentlich nicht? Nehmen Sie einen Jugendlichen in der Landesleitung eines Verbandes, der Verantwortung für Tausende Mitglieder in ganz Nordrhein-Westfalen trägt. 12.06.2024 Dieser führt hauptamtliches Personal in einer Landesgeschäftsstelle. Er vermittelt in Konfliktsituationen zwischen Konfliktparteien. Er trägt persönlich haftend rechtlich Verantwortung für ein sechsstelliges Jahresbudget und auch alle damit verbundenen steuerlichen Herausforderungen. Er muss sich kompetent mit juristisch komplexen Ansprüchen und Klagen beschäftigen, die seinen Verband gegebenenfalls betreffen. Und er besucht regelmäßig öffentlich vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Weiterbildungsmaßnahmen. Wenn diese Führungskraft im Ehrenamt aber gerade aufgrund dieser jahrelangen prominenten und zeitintensiven Erfahrungen sowie Inanspruchnahme nicht mehr die Kapazität hat, einmal ein zeitlich konkurrierendes Weiterbildungsangebot der Dienststelle zu besuchen, so gereicht ihm das zum Nachteil. Wie wollen Sie vor diesem Hintergrund mehr Menschen für mehr Ehrenamt gewinnen? Diese Frage sollten Sie heute beantworten. Ehrenamt bedeutet in der Praxis viel zu häufig: viel Arbeit, wenig Ehre. Dabei ist es doch so wichtig. Es fördert das Subsidiaritätsprinzip. Viele ökonomisch, sozial oder gesellschaftlich wertvolle Aktivitäten würden ohne Ehrenamt in unserem Land gar nicht stattfinden. Unser Staat wäre mit vielen Aufgaben überlastet, wenn es das Ehrenamt nicht geben würde. Deshalb raten wir Ihnen: Stabilisieren wir lieber das Ehrenamt – auch im berufspolitischen Bereich. Die Betroffenen werden es uns danken, und es wird für die Gesellschaft insgesamt von großem Vorteil sein, hierbei in der Zukunft mit klaren Leitplanken vorzugehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Dr. Jörg Geerlings das Wort. Bitte sehr. (Dr. Jörg Geerlings [CDU]: Der eilt schon!)

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Dr. Jörg Geerlings CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Millionen Menschen wäre unsere Gesellschaft ärmer. Wahrscheinlich würde vieles in unserem Land ohne ehrenamtlich Engagierte nicht funktionieren. Jeder fünfte Mensch in Deutschland engagiert sich freiwillig im Sportverein, für die Bildung, bei der Betreuung alter, kranker oder bedürftiger Menschen, in der Flüchtlingshilfe, bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst, in Krankenhäusern und Hospizen, in Kirchen und Religionsgemeinschaften, bei den Schützen oder im Karneval, für die Umwelt oder den Tierschutz und nicht zuletzt in den Parteien und in der Kommunalpolitik. Noch unzählige weitere Beispiele könnte ich nennen. Landtag Oft bleibt es nicht bei einem einzelnen Ehrenamt. Viele widmen sich in der Freizeit gleich mehreren Aufgaben ehrenamtlich. Wir von der CDU wissen um die ganz besondere Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft. So war es unser Ministerpräsident Armin Laschet, der im Jahr 2017 mit Andrea Milz erstmals eine Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt berief. Mit der Zuordnung zur Staatskanzlei hat er genauso wie auch Hendrik Wüst bei der Regierungsbildung im Jahr 2022 deutlich gemacht: Die Förderung des Ehrenamts ist in Nordrhein-Westfalen Chefsache. Mit unserer Politik wollen wir ehrenamtliches Engagement fördern und anerkennen. Dazu gehören die Qualifizierung und Weiterbildung von engagierten Menschen, Förderprogramme für Ideen und Projekte, die Vernetzung der Ehrenamtler untereinander und nicht zuletzt Auszeichnungen zur Würdigung von Einsatz und Engagement. Natürlich schauen wir auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement, denn wir wollen ehrenamtlich Engagierte machen lassen und ihnen keine Steine in den Weg legen. Ich erinnere mich etwa an vollkommen irrsinnige Überlegungen der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2012, ehrenamtliche Tätigkeiten künftig als Arbeitszeit anzusehen und ehrenamtlich Tätige damit der wöchentlichen Arbeitszeitgrenze von 48 Stunden zu unterwerfen. Dem sind wir als Politiker damals vermutlich parteiübergreifend entgegengetreten – und das zu Recht. In diesem Sinne verstehe ich auch den Antrag der FDP-Fraktion, nämlich als Auftrag, einmal zu betrachten, wie wir ehrenamtliches Engagement – in diesem Fall geht es speziell um das berufspolitische Engagement – im öffentlichen Dienst noch besser als bisher fördern können. Wir werden uns diesen Antrag in den Ausschüssen detailliert anschauen. Der Überweisung stimmt die CDU-Fraktion selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Ralf Witzel [FDP]: Nicht nur gucken, auch zustimmen! – Simon Rock [GRÜNE]: Im Ausschuss!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Carolin Kirsch das Wort. Sie macht sich schon sehr schnell auf den Weg.

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Carolin Kirsch SPD

Wir wollen ja langsam zum Ende kommen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP richtet mit ihrem Antrag den Fokus auf das wichtige Thema „Ehrenamt von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“; dafür schon einmal herzlichen Dank. 12.06.2024 Wir wissen, dass sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst stark im Ehrenamt engagieren, weil sie sich in ganz besonderem Maße mit unserem Gemeinwesen identifizieren und weil sie wissen, wie wichtig Engagement nicht nur im Beruf, sondern auch im Ehrenamt ist, damit unser Staat, unsere Gesellschaft funktioniert. Ehrenamt ist in vielen Fällen aktive Demokratieförderung. Der Landtag hat in dieser Legislaturperiode schon verschiedene Male über die Bedeutung des Ehrenamtes diskutiert, sei es mit Blick auf steuer- und zuwendungsrechtliche Aspekte des Ehrenamtes oder den besseren Schutz von Menschen im kommunalen Ehrenamt. Natürlich ist auch die Frage, wie wir Beschäftigte im öffentlichen Dienst dabei unterstützen können, ihrem ehrenamtlichen Engagement nachzugehen und dafür auch Anreize zu schaffen, ein wichtiger Aspekt. Dies trägt im Übrigen auch zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes bei. Bereits jetzt gibt es für Beschäftigte im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, sich für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe, im Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für kommunale Mandate oder ein Schöffenamt freistellen zu lassen. Das gilt für Beamt*innen ebenso wie für andere Beschäftigte. Ich habe zudem den Eindruck, dass ehrenamtliches Engagement in der Behördenpraxis generell positiv bewertet und vonseiten der Führungskräfte unterstützt wird. Dass dies zukünftig bei Bewerbungen und Beförderungen stärker berücksichtigt wird, ist mit Sicherheit sinnvoll. Wir müssen allerdings auch ehrlich eingestehen, dass die derzeitige enorme Belastung von vielen Beschäftigten bei ihrer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufgrund der vielen nicht besetzten Stellen nicht gerade die Motivation für ein Engagement erhöht. Viele Menschen schrecken zum Beispiel vor einem kommunalen Mandat auch deswegen zurück, weil sie angesichts ihrer beruflichen Belastungen gar keine Zeit dafür haben – von den anderen abschreckenden Aspekten mal ganz abgesehen. Eine Freistellung nützt nichts, wenn sich die Arbeit auf dem Schreibtisch dadurch weiter stapelt. Trotzdem: Eine Ausweitung der ehrenamtlichen Aktivitäten, für die eine Freistellung möglich ist, sollte man prüfen und diskutieren. Auch bei einer Ausweitung brauchen wir allerdings weiterhin klare Kriterien, die angesichts der Bandbreite von Ehrenamt die wichtige gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Ehrenamts widerspiegeln. Im Antrag wird zudem die Möglichkeit der Arbeitnehmer*innenweiterbildung – besser bekannt als Bildungsurlaub – für Engagierte im Ehrenamt thematisiert. Den Hinweis, dass Beamte hierbei benachteiligt sind, habe ich nicht ganz verstanden. Letztlich finden die Regelungen des Arbeitnehmerweiter-Landtag bildungsgesetzes auch über die Freistellungs- und Urlaubsverordnung auf Beamtinnen insbesondere durch den § 26 Anwendung. Mir persönlich ist bisher kein konkreter Fall bekannt, in dem es durch die Vorgabe, dass die dienstlichen Belange nicht entgegenstehen dürfen, tatsächlich zu einer Benachteiligung von Beamt*innen gegenüber anderen Beschäftigten gekommen ist. Ich nehme eher wahr, dass Arbeitgeber*innen auch im öffentlichen Dienst für ihre Beschäftigten das Gesetz zum Teil einfach unterschiedlich anwenden. Darüber können wir sicherlich im Ausschuss noch ausführlicher diskutieren und klären. Möglicherweise wäre es dann sinnvoll, sich noch einmal etwas genauer mit dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz selbst zu beschäftigen und zu prüfen, ob angesichts aktueller Entwicklungen Reformbedarf besteht. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Meine Fraktion stimmt der Überweisung gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun folgt um 20:14 Uhr Simon Rock für die Fraktion der Grünen. Bitte sehr. (Christian Dahm [SPD]: 20:15 Uhr!)

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ehrenamt ist das oft unterschätzte Rückgrat unserer Gesellschaft – das muss man ganz zu Beginn klarstellen. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt: Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung schafft eine Balance zwischen den dienstlichen Interessen des Arbeitgebers einerseits und der Förderung des Ehrenamts andererseits. Das gelingt in den allermeisten Fällen – das muss man so sagen – sehr gut. Eine Freistellung für Ehrenamtszwecke für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollte unserer Ansicht nach auch weiterhin im Ermessen des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren liegen, denn dieser kann am besten die individuellen Fälle und die Bedürfnisse am Arbeitsplatz einschätzen. So individuell wie die Bedürfnisse unterschiedlicher Dienststellen sind, so individuell müssen auch die Lösungen sein. Aber um eines klarzustellen: Insbesondere bei Naturoder anderen Katastrophen ist eine Freistellung viel leichter möglich. So können beispielsweise Helfer des THW, der freiwilligen Feuerwehr und Ehrenamtliche im Rettungsdienst leichter freigestellt werden und so ihre wichtige ehrenamtliche Hilfe leisten. Das ist insbesondere bei Naturkatastrophen wie beispielsweise der Flut im Ahrtal von großer Bedeutung. 12.06.2024 Der Erwerb von Fähigkeiten durch ein Ehrenamt muss natürlich honoriert werden, soweit sie positive Auswirkungen auf den Beruf haben. Dies muss aber durch die üblichen Auswahlverfahren sichergestellt werden, denn nur so kann am Ende des Tages auch tatsächlich garantiert werden, dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistung aller Bewerberinnen und Bewerber angemessen berücksichtigt werden. Wir von der Koalition haben unsere Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlich Tätigen vor Kurzem unter Beweis gestellt, indem wir das Ehrenamt durch einen Antrag gestärkt haben, der zum einen die steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen, die Erhöhung von Ehrenamtspauschalen und steuerliche Freibeträge sowie zum anderen den Abbau von bürokratischen Hürden bei Vereinsgründungen vorgesehen hat. Dies sollte erst von der Landesregierung umgesetzt werden, bevor neue, teilweise auch Bürokratie aufbauende Forderungen gestellt werden. Aber das können wir im Ausschuss alles in Ruhe und zu gegebener Zeit diskutieren. Wir freuen uns daher auf eine intensive Debatte. Jetzt ist es 20:17 Uhr, und ich glaube, ich bin mit meiner Redezeit ganz gut hingekommen. (Beifall von den GRÜNEN und Wilhelm Korth [CDU] – Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

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Christof Rasche

Lieber Kollege Simon Rock, vielen Dank im Namen des gesamten Hauses. – Dr. Beucker hat jetzt für die Fraktion der AfD das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Mehr Wertschätzung für das Ehrenamt, mehr Anerkennung für das Ehrenamt – wer kann schon etwas dagegen haben? Niemand. Wir stimmen dem FDP-Antrag zu, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Nein, so einfach ist es dann doch nicht, im Gegenteil: Es wird sogar kompliziert, wenn wir die warme Wohlfühloberfläche dieses Antrags durchdringen und etwas tiefer eintauchen wollen. Wir merken dann schnell, dass das nicht so richtig möglich ist, denn dem Antragstext der FDP fehlt etwas: Fakten, die untermauern könnten, dass da ein reales Problem aufgegriffen wird. So erwähnt der Antrag, Angestellte in der Privatwirtschaft hätten ein Recht darauf, sich für bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Regelungen zum sogenannten Bildungsurlaub würden auch das Ehrenamt abdecken. Im öffentlichen Dienst hingegen sei diese Regelung nur eine Kannvorschrift. Ein Blick in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zeigt: Ja, das ist so. Dass es allerdings für Landtag private Arbeitnehmer auch Einschränkungen im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gibt, unterschlägt der FDP-Antrag. So ist die Anzahl der Arbeitstage für die Arbeitnehmerweiterbildung von der Anzahl der Wochenarbeitstage abhängig. Außerdem entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits 10 % der Beschäftigten freigestellt worden sind. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten besteht überhaupt kein Freistellungsanspruch. Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung in NRW hingegen gibt dem jeweiligen Dienstherrn die Möglichkeit, in Ausnahmefällen Sonderurlaub von bis zu zehn Arbeitstagen zu gewähren. Zudem hat die Entscheidung in pflichtgemäßem Ermessen zu fallen, bei dem die Interessen des Beschäftigten berücksichtigt werden müssen. Dem Dienstherrn diese Entscheidungsgewalt in Form einer Kannvorschrift zu geben, ist auch ein wichtiger Ausdruck von Subsidiarität und Verantwortungsbewusstsein. Genau das müssen wir den Lenkern unter den Staatsdienern doch zutrauen. Der Dienstherr vor Ort kennt seine Truppe und die Belastungen am besten. Ein Blick in den von der FDP als Aufhänger für ihren Antrag genutzten EhrenamtAtlas 2024 zeigt, dass die Mehrheit der Ehrenamtlichen über 60 Jahre alt ist und das Erlangen beruflich nutzbarer Qualifikationen nur eine untergeordnete Rolle spielt. Was der EhrenamtAtlas NRW allerdings nicht zeigt, ist die Art der Hauptbeschäftigung, also privater oder öffentlicher Dienst. Ich habe dazu auch keine Statistik oder gar Studie gefunden. Da die FDP eine solche Erhebung ihrem Antragstext auch nicht beigegeben hat, gehe ich davon aus, dass es sie nicht gibt. Die erwähnte Benachteiligung ist also erst mal nicht belegt. Das wäre dann ein Arbeitsauftrag an WestLotto, dem Initiator dieser Ehrenamtserhebung: Liefern Sie für den Atlas 2025 die entsprechenden Daten! Mein sehr subjektiver Eindruck ist, dass Personen des öffentlichen Dienstes beim Ehrenamt besonders häufig anzutreffen sind. Ich bin froh, dass die Mehrheit der Erwachsenen in unserem Land einem Ehrenamt nachgeht. Offensichtlich gibt es bislang keine nachhaltigen Klagen, dass irgendeine Gruppe bei der Ausübung des Amtes benachteiligt würde. Ein bisschen nachdenklich stimmt aber, dass hier besonders das berufspolitische Ehrenamt in den Fokus geraten ist. Es wäre eigentlich erforderlich, dass alle anderen Ehrenämter genauso behandelt werden. Erst einmal sehen wir keinen Bedarf für den Antrag, aber die Beratung im Ausschuss mag ja anderes ergeben. Ich danke allen Ehrenamtlern für ihre Arbeit und Ihnen hier im Plenum für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 12.06.2024

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Herbert Reul das Wort. Bitte sehr.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wertschätzung von ehrenamtlichem bürgerschaftlichem Engagement ist unbestritten. Wenn man sich meinen Bereich, nämlich den Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rettungswesen anschaut, kann man das mit den Händen greifen. Ohne ein solches bürgerschaftliches Engagement würde unser Land nicht funktionieren. Deswegen muss man allen, die sich ehrenamtlich engagieren, herzlich danken und sich bewusst sein, dass das keine Selbstverständlichkeit ist. Aber Danke sagen reicht nicht, da ist der Hinweis richtig. Es geht vielmehr darum, Ehrenamtlichkeit auch weiter zu unterstützen. Das ist der Grund, warum im Koalitionsvertrag darauf schon hingewiesen wurde, insbesondere auf den Aspekt der Verbesserung der Vereinbarkeit von Hauptberuf und Ehrenamt. Ich weiß, es kann immer noch besser werden. Man ist nie gut genug in allen Vorschlägen, und kluge, neue und realistische Vorschläge sind willkommen. Ich glaube aber, mit dem FDP-Antrag werden wir nicht sehr weit kommen. Ich will auch erklären, warum ich damit Probleme habe. Erstens. Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung sieht ja bereits eine unterschiedliche Freistellungsmöglichkeit für ehrenamtliche Tätigkeiten vor. Zweitens. Die Vorschriften regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Sonderurlaub gewährt werden kann. Es geht um einen sachgerechten Ausgleich oder Kompromiss zwischen dienstlichen Interessen und ehrenamtlichem Engagement. Es ist also nicht so, wie in dem Antrag formuliert. Nach der geltenden Rechtslage gibt es die einheitlichen Regelungen bereits heute. Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten zwischen Dienststellen bestanden daher im Grundsatz nicht. Aber trotzdem kann es so sein; das ist ja kein Widerspruch. Aber eins ist auch klar: Für jeden, der wegen eines Engagements freigestellt wird, müssen andere mehr arbeiten. Darauf ist eben auch schon hingewiesen worden. Sie wissen, dass unsere Beschäftigten gerade im öffentlichen Dienst jeden Tag, sagen wir mal, ordentlich ausgelastet sind. Drittens. Wir haben eine Vielzahl weiterer Rechtsvorschriften mit dem Ziel, Ehrenamt und Hauptberuf gut zu vereinbaren. Zum Beispiel Vorschriften im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. Die gelten sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Beschäftigte, die außerhalb des öffentlichen Dienstes tätig sind. Danach ist eine Landtag Freistellung für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz möglich. Ich habe eingangs schon gesagt: Ein Nordrhein-Westfalen ohne freiwillige Feuerwehrleute ist überhaupt nicht zu machen, weder an normalen Tagen und erst recht nicht, wenn Katastrophen stattfinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie sagen, dass erworbene Kompetenzen nur unzureichend beim beruflichen Werdegang eine Rolle spielen, beispielsweise bei Beförderungen. Ich glaube, das ist so nicht richtig. Es wird solche Fälle geben, aber vom Grundsatz her heißt es, dass Führungserfahrungen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit erworben wurden, im gleichen Maße wie Erfahrungen in anderen Kontexten zählen. Gerade im öffentlichen Dienst wird es eben nicht gegenübergestellt – weder aus Berufstätigkeit, ehrenamtlichen Tätigkeiten, Nebentätigkeiten, Tätigkeiten im ehrenamtlichen Umfeld noch weiteren anderen Kontexten. Öffentliche Ämter sind – das ist die Überschrift, nach der wir uns immer richten müssen, das weiß jeder – nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu besetzen. Es geht immer um Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, ablesbar in statusamtsbezogenen dienstlichen Beurteilungen. Dabei werden Kompetenzen wie beispielsweise Verantwortungsbewusstsein, Problemlösungsfähigkeiten, Führungskompetenz im Beurteilungsprozess berücksichtigt und mit bewertet. Natürlich sind maßgeblich die Tätigkeiten, die man im Hauptamt hat. Zeigen Beamtinnen und Beamten dort Kompetenzen, kommt das selbstverständlich in die Beurteilung hinein. Wenn jemand, der ehrenamtlich arbeitet, seine Kompetenzen in das Hauptamt einbringt, dann schadet das nicht, sondern wird nutzen. Meine Erfahrung ist, dass das auch nutzt, weil es einfließt. Das heißt: Wenn Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihr Know-how, ihre Fähigkeiten, ihre Fertigkeiten da einbringen, hilft das auch bei den Bewertungen. Ich teile nicht die sehr kritische Einschätzung. Das heißt nicht, dass es da keine Probleme gibt. Deshalb wollen wir darüber noch mal klug reden; Nachdenken schadet nie. – Ich danke sehr, einen schönen Abend! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt, die Überweisung des Antrages Drucksache 18/9470 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich 12.06.2024 zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag zusätzlich zur Mitberatung in den Hauptausschuss zu verweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD; Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Gibt es nicht. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es auch nicht. Dann ist dementsprechend beschlossen. Wir kommen zu: 18 NRW angelt – erfolgreiche Tradition nicht vom Haken lassen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/8891 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturund Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/9510 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion steht schon der Kollege Wilhelm Korth bereit. Bitte sehr.

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Wilhelm Korth CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Die CDU-Fraktion angelt natürlich mit. (Beifall von der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion! Ich sehe, Sie wollen sich mit dem vorliegenden Antrag zum Anwalt der Angelfreunde bei uns im Land aufschwingen. (Beifall von René Schneider [SPD]) Sie zählen einige Dinge auf, die ich auch aus meinen Gesprächen mit beispielsweise dem Fischereiverband natürlich mitgenommen habe. Um das gleich vorwegzunehmen: Machen Sie sich keine Sorgen. Wir sind zusammen mit der Landesregierung bereits auf den Weg. Wir haben die Angeltradition nicht am Haken, sie ist bei uns längst im Kescher. (Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD: Oh!) Fangen wir beim Anfang an. Angeln erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Die Landesfischereiverbände gehören für mich zu den größten Umweltschutzvereinigungen in Nordrhein-Westfalen. Denn genau wie für die Jäger gilt für die Angler: Hege und Pflege sind oberstes Gebot. Sie kümmern sich um Landtag den Artenschutz, um die Pflege des Lebensraums Gewässer. Ich kann allen Kolleginnen und Kollegen nur empfehlen, mit den örtlichen und lokalen Angelvereinen in Kontakt zu treten. Was dort passiert, ist gelebter Naturschutz an den heimischen Gewässern hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Nun zu Ihrem Forderungskatalog: Sie fordern einen landesweiten Aktionsplan „NRW angelt“ in Unterstützung der Landesregierung. Da habe ich eine sehr gute Nachricht für Sie: „NRW angelt“ ist Realität und findet schon am nächsten Wochenende statt. Insofern ist das Timing Ihres Antrags (René Schneider [SPD]: Das ist Zufall!) vielleicht auch Zufall, aber es passt jedenfalls. (René Schneider [SPD]: Manchmal ist es auch Fleiß!) Am 15. und16. Juni können ganz unbürokratisch Inhaber eines Fischereischeines am Angeln interessierte Personen mitnehmen und ihnen dieses schöne Hobby näherbringen. Das ist eine wunderbare Idee, die ich sehr begrüße. Ein Angler würde sagen: Ihre Forderung ist bereits abgehakt. (Heiterkeit und Beifall von der CDU) Weiter fordern Sie, den Austausch zwischen Fischereiverbänden und Landesregierung zu intensivieren. Ich kann Ihnen sagen: Nicht nur wir als CDU-Fraktion, sondern auch ich ganz persönlich sind regelmäßig in Gesprächen mit dem Landesfischereiverband und den dort handelnden Personen. Auch hier brauchen wir Ihre Aufforderung nicht. Sie fordern die Vorbereitung eines möglichen Verbots von Bleieinsatz in Binnengewässern. Dabei sind bleifreie Alternativen seit einiger Zeit am Markt verfügbar und auch etabliert und praxistauglich. Ich will aber nicht unfair sein an dieser Stelle. Auch ich habe gehört, dass zum Teil Anglern ihr Hobby in Naturschutzgebieten grundsätzlich untersagt wurde. Das halte ich nicht für richtig. (Zuruf von René Schneider [SPD]) Hier gilt es, genau hinzuschauen. Genau das wird das Ministerium auch tun. Zum Rückbau von Kleinstwasserkraftanlagen schreiben Sie einen Satz in Ihre Forderungen. Die Realität ist aber deutlich komplexer. Wir müssen uns dort zum Teil mit Jahrzehnten oder gar Jahrhunderte altem Recht auseinandersetzen. Diese Anlagen leisten einen verschwindend geringen Teil zur Energiewende und behindern die freien Fischbewegungen. Schlicht zu sagen, dann bauen wir sie halt zurück, erfasst die Komplexität der Realität nicht. 12.06.2024 In einem ersten Schritt müssten wir die Verantwortlichen an die Vorschriften für die Anlagen erinnern und dafür sorgen, dass grobe Verstöße gegen den Fischschutz geahndet werden und die notwendige Durchlässigkeit geklärt wird. Ich freue mich, dass Sie das Thema „Angeln“ politisch für sich entdeckt haben. Ihrer Aufforderung bedarf es allerdings nicht, damit wir handeln. Viele Ihrer Antragspunkte befinden sich bereits in der Umsetzung. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Ich möchte mich mit dem Antwortgruß der Angler „Petri Dank!“ für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Ina Blumenthal das Wort.

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Wochenende ist es endlich so weit: Zehntausende in Nordrhein-Westfalen freuen sich schon, ich mich im Übrigen auch, denn dann dreht sich alles um die schönste Nebensache der Welt: um das Angeln. Der Fischereiverband organisiert am Samstag und am Sonntag das Eventwochenende „NRW angelt“. Denn 230.000 Angelfischerinnen und Angelfischern in Nordrhein-Westfalen bietet das eine wunderbare Gelegenheit, ihr Hobby vorzustellen. Es ist aber ein richtiges Zeichen der Wertschätzung, dass Ministerin Gorißen und ihr Ministerium „NRW angelt“ unterstützt. Das kann man ruhig einmal loben. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – René Schneider [SPD]: Das letzte Mal!) Sehr geehrte Frau Ministerin, aber das war es dann leider auch schon. Denn mehr als schöne Symbolik hat die Landespolitik allzu oft für die Anglerinnen und Angler nicht übrig. Auf Verbands- und Fachtagungen, überall im Land halten Sie, die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen, gerne hübsche, aalglatte Sonntagsreden auf den Angelsport und versprechen, sich für Aktive einzusetzen. Doch darauf folgt sehr barsch hier in Düsseldorf rein gar nichts. (Beifall von der SPD) Wir als SPD-Fraktion wollen mit unserem Antrag wirkliche Verbesserungen schaffen. Schließlich haben die Anglerinnen und Angler berechtigte Wünsche. Das hören Sie bei allen Vereinen und Verbänden doch genauso wie wir, wie wir gerade auch schon von dem Kollegen der CDU gehört haben. Drei Punkte möchte ich hier noch einmal hervorheben: Landtag Erstens. Beenden wir die Förderung von Kleinstwasserkraftwerken dauerhaft! (Beifall von der SPD) Die 279 Anlagen in NRW sorgen für massenhaft Fischfrikadellen in unseren Flüssen, leisten aber kaum einen Beitrag zur Energiewende. Wir haben von den Angelvereinen Bilder geschredderter Fische erhalten. Wer das sieht, erkennt, dass wir uns hier für den Artenschutz entscheiden müssen. Die Energieleistung der kleinen Wasserkraftwerke lässt sich schließlich mit zwei modernen Windrädern auffangen. Wer 1.000 Windräder bis 2027 bauen will, der schafft doch auch 1.002. (Beifall von der SPD) Zweitens. Die Anglerinnen und Angler leisten einen wertvollen Beitrag zur Hege und Pflege an Gewässern. Doch folgen für sie bei der Ausweisung von Schutzgebieten oft pauschale Betretungsverbote. Diese Praxis gehört ganz klar auf den Prüfstand. Drittens. Am Aktionstag dürfen die Anglerinnen und Angler Gäste mitnehmen, um ihnen einen Einblick in ihr Hobby zu geben. Eine bessere Möglichkeit, Interesse zu wecken, gibt es kaum. Ermöglichen wir es Gästen daher doch lieber dauerhaft, unter Begleitung eines kundigen Angelscheininhabers dieses Hobby kennenlernen zu dürfen. Schon im Ausschuss haben sich CDU und Grüne jede Mühe gegeben, eine Argumentation zu basteln, diesen Forderungskatalog abzulehnen – so wie auch hier gerade an diesem Tisch. So habe ich es von Kolleginnen und Kollegen gehört. Sie finden das Thema demnach schon wichtig, picken sich dann aber einzelne Forderungen heraus, warum Sie hier nicht mitgehen können. Wenn es Ihnen aber doch so sehr am Herzen liegt, wo bleibt denn dann der Änderungsantrag mit den Punkten, bei denen Sie mitgehen können? Dafür braucht es auch keine Überweisung in den Ausschuss, weil über die meisten Punkte bereits diskutiert worden ist. Sie, sehr geehrte Damen und Herren, müssen sich nur trauen, Worten Taten folgen zu lassen. Doch statt konstruktiv mitzuarbeiten, haben Sie sich zu spektakulären Aussagen verstiegen. Sie haben kritisiert, dass ausgerechnet zu einem Aktionstag so ein umfassender Antrag für die entsprechende Gruppe kommt. Ich frage Sie: Wo ist das Problem? Das ist Politik für Menschen, die es betrifft. Und wir sind gewählt, um den Menschen zuzuhören und Verbesserungen in ihrem Sinne zu schaffen. (Beifall von der SPD) Einen besseren Zeitpunkt für die Anglerinnen und Angler könnte es da kaum geben. Deshalb werbe ich heute an diesem Abend noch einmal um die Zustimmung für unseren Antrag. Dann haben auch Sie von 12.06.2024 CDU und Gründen zum Aktionswochenende mehr als einen Händedruck und warme Worte für Ihren Angelverein dabei. Ich bin mir sehr sicher: Die vielen Anglerinnen und Angler im Land würden es uns allen danken. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Dr. Gregor Kaiser das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist schon gesagt worden: Am Freitag beginnen unter der Schirmherrschaft von Ministerin Gorißen erstmalig die Promotion-Tage für den Angelsport in NRW. Ganz clever nutzt die Opposition diesen Moment, um sich als Fürsprecherin für die Angler und Anglerinnen darzustellen. (Zuruf von der SPD – Beifall von Rodion Ba- kum [SPD]) – Passen Sie einmal auf! Da in den letzten Jahren diese Thematik kaum Platz hier im Plenarsaal hatte, ist es gut, dass erstens die Landesregierung diese Tage unterstützt und dass wir zweitens heute darüber reden. Die SPD hat uns im Ausschuss einen umfassenden Aufschlag vorgelegt, der von Naturschutz über Wertschätzung und Ehrenamt auch die Themen „Blei“ und „Wasserkraft“ beinhaltet, ein Sammelsurium also – einige Punkte sind unterstützenswert, einige nicht, manche fehlen. Ich will kursorisch darauf eingehen. Die Antragsteller möchten, dass Gäste zum Angeln mitgenommen werden können – gegebenenfalls dauerhaft und ohne Angelschein –, sodass dann in Begleitung geangelt werden kann. Am kommenden Wochenende ist dazu erst einmal ein Testlauf im Rahmen der NRW-Angeltage. Das kann man sicherlich über einige Jahre laufen lassen, auswerten und dann schauen, ob dies in eine dauerhafte Gästeermöglichung umgewandelt werden kann. Warum dies jetzt schon im Vorfeld geändert werden soll, ist nicht ersichtlich. Klar ist aber auch: Wer regelmäßig angelt, braucht einen Angelschein. Die SPD fordert eine Evaluation von Angelbeschränkungen in Naturschutzgebieten. Hierzu hat Kollege Nolten in der Ausschusssitzung schon ausgeführt, dass die Festlegung, ob, wo, wann und in welchem Maße in Naturschutzgebieten geangelt werden kann, im Rahmen der Landschaftsplanung auf der kommunalen Ebene festgelegt wird – dezentral und den Schutzzwecken entsprechend. (Zuruf von der SPD) Landtag Hier könnten die Kreise und kreisfreien Städte handeln – und sie sollten es auch tun, wenn den Anglerinnen und Anglern mehr Freiheiten eingeräumt werden könnten. Die Forderung eines intensiveren Austauschs zwischen Landesregierung und Fischereiverbänden über den Landesfischereibeirat scheint aus der Luft gegriffen, denn im Antrag wird dies weder näher erläutert noch wird aufgezeigt, warum der bestehende Austausch nicht ausreichend und eine Intensivierung vonnöten ist. Auch ist uns keine Kritik der Verbände in dieser Hinsicht bekannt. Bei Frau Blumenthal war gerade die kleine Wasserkraft ein großes Thema; der Antrag widmet sich ihr auch. Die Förderung ist derzeit ausgesetzt, und da die Wasserrahmenrichtlinie die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen vorsieht, ist es auch unwahrscheinlich, dass diese Förderung jemals wieder aufgenommen und ausgebaut wird. Liebe Frau Blumenthal, die SPD auf lokaler Ebene setzt sich regelmäßig dafür ein, dass neue kleine Wasserkraftanlagen gebaut werden. Sorgen Sie erst einmal für Einigkeit bei sich, und dann diskutieren wir diese Thematik hier weiter. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Se- bastian Watermeier [SPD]: Weil ihr Grünen euch immer so einig seid!) Generell fehlt in Ihrem Antrag zum Beispiel ein klares Bekenntnis zum Tierschutz im Kontext des Angelns. Juristisch wurde beispielsweise die Catch-and-Release-Methode – das Zurücksetzen der Fische – für rechtswidrig erklärt. In der Regel müssen gefangene Fische getötet werden. Dennoch lassen sich online immer wieder Belege von Hobbyanglerinnen und - anglern finden, die spaßangeln und gefangene, das heißt in der Regel verletzte Fische wieder freilassen. Studien zeigen, dass zwischen 4 und 40 % der zurückgesetzten Tiere sterben. Hier sollten zwingend tierschutzkonforme Fangmethoden entwickelt und in die Fläche gebracht werden – auch das gehört in solch einen Antrag mit hinein, denn dann macht man sich nicht nur Freunde, sondern man will auch etwas weiterentwickeln, aber das wollen Sie mit diesem Antrag, glaube ich, nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich wird die Bedeutung des Angelns und die Arbeit, die die Vereine, Verbände und Ehrenamtlichen in diesem Kontext verrichten, häufig unterschätzt. Fischbesatzmaßnahmen, Müllsammelaktionen, Gewässermonitoring etc. sind nur einige Beispiele für konkretes Engagement. Daher unterstützt die Landesregierung „NRW angelt“, und Ministerin Gorißen eröffnet das neue Aktionswochenende am Xantener Südsee. Mit dem Modellprojekt „Fischerei Online NRW“ werden auch wesentliche Vereinfachungen im Kontext des digitalen Angelscheins vorgenommen. 12.06.2024 Auch die Aufgaben im Kontext von Umweltbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Teilhabe und Integration müssen und sollten wertgeschätzt und seitens der Politik unterstützt werden. Auch verdienen es positive Beispiele, genannt zu werden. So hat zum Beispiel der Angelverein Attendorn kürzlich eine Plattform für barrierefreies Angeln in Betrieb genommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung und die Regierungskoalition unterstützen die Anglerinnen und Angler und wertschätzen deren Engagement. Dazu braucht es den Antrag der SPD nicht. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Bitte sehr.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Freien Demokraten bejahen den Aspekt der Naturverbundenheit und erkennen das ehrenamtliche Engagement der Anglerinnen und Angler zur Pflege der Gewässer und des Fischbestandes ausdrücklich an. Ihnen ist zu verdanken, dass so manche Fischart zurückgekehrt ist. Gleichzeitig ist es auch ein Hobby, das altersübergreifend und interkulturell eine Gemeinschaft pflegt. Wir vertrauen den gut ausgebildeten Anglerinnen und Anglern. Sie können jeweils am besten einschätzen, ob ein gefangener Fisch verletzt ist, entnommen werden kann oder muss oder ob er zum Beispiel als produktiver Laichfisch wieder zurückgesetzt werden sollte. Aus Sicht der Freien Demokraten steht die Angeltätigkeit Naturschutzzielen nicht entgegen. Pauschale Catch-and-Release-Verbote lehnen wir aus Art- und Bestandsschutzgründen ab. Aber auch Beschränkungen der Angelei wie pauschale Nachtangelverbote oder Nullnutzungsgebote von Gewässern lehnen wir ab. Das frühzeitige Erlernen des Angelns kann bei Kindern und Jugendlichen das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz sowie den persönlichen Reifeprozess fördern. Daher sind wir Freien Demokraten der Auffassung, dass ein niedrigschwelliger Zugang und Einstieg ins Angeln geboten ist. Kinder und Jugendliche, die zunächst in das Angeln hineinschnuppern und deshalb bei einem Erwachsenen mitangeln möchten, können dies zum Beispiel in den Niederlanden tun – ganz ohne Prüfung und Bürokratie. Wir Freien Demokraten unterstützen einen solchen unbürokratischen Einstieg in das Angeln auch hier in Nordrhein-Westfalen. Landtag Kommen wir zum Thema „Wasserkraftanlagen“ in Ihrem Antrag. Da setzen Sie einseitig auf die Sichtweise der Angler. Klar, Sie haben vor, sich mit diesem Antrag nur dieser Zielgruppe anzunehmen. (René Schneider [SPD]: Naturschützer! Das ist die Position von NABU und BUND!) Aber Sie verkennen dabei – das hat der Kollege Korth vorhin auch schon gesagt – die bestehenden Nutzungsrechte vieler Unternehmen, die sich vor Jahren bzw. vor Jahrhunderten absichtlich an den Flussläufen in unserem Land angesiedelt haben, um das Wasser energetisch zu nutzen. Sie nutzen die Wasserkraft und haben dort eben schon seit Langem Bestand. Deshalb darf man sich meines Erachtens nicht so einseitig wie Sie gegen die Nutzer stellen, sondern es ist an der Zeit, dass Angler und Wasserkraftbetreiber versöhnt werden. (Beifall von der FDP) Es wäre an der Zeit, die alten Wehre zu ertüchtigen und auf den neuesten Stand zu bringen, weil damit die Durchlässigkeit sichergestellt und somit eben auch der Tier- und Artenschutz verbessert würde. Das ist eben ein gravierender Unterschied zu Ihrem Antrag. So werden wir auch in 10 oder 20 Jahren noch über viele alte Wehre sprechen, die eben nicht erneuert wurden und die Durchlässigkeit verhindern. Es gibt in Ihrem Antrag sicherlich viele Punkte, die die Angler freuen werden, aber eben auch einige, die aus unserer Sicht nicht hilfreich sind. Deshalb müssen wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Brockes. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Zum Glück ist der weisungsbefugte Innenminister nicht mehr da. Denn wenn ein AfDler eine Rede zum Thema „Angeln“ mit dem Gruß der Fischerleute „Petri Heil!“ beginnt, dann kriegt der Verfassungsschutz große Ohren. Darum eine unverfängliche Weisheit: „Fische fängt man mit Angeln, Menschen mit Worten“, sagt der Volksmund. So hofft die SPD in diesem Plenum mit einem weiteren Antrag zu traditionsreichen Vereinen – damit wurden zuletzt die Kleingärtner umworben –, dass der Köder dem Fisch schmeckt. In der Tat: Viele Punkte, die angesprochen werden, sind im Sinne der Angler. Angler machen viel mehr, als nur ab und zu den Wurm zu baden. Sie sind aktive Naturschützer. Sie helfen nicht nur bei der Besiedlung von Gewässern mit Fischen, sondern kontrollieren und regulieren die Bestände, die Wasserqualität und pflegen das gesamte Habitat. Dabei 12.06.2024 kämpfen sie mit invasiven Arten und müssen sich mit fehlgeleiteten Projekten wie der massiven Vermehrung des Kormorans herumschlagen. Ohne Angler gäbe es viele Fische in unseren heimischen Gewässern nicht. Die Benachteiligung von Anglern in Schutzgebieten ist ein wichtiger Aspekt, der den Kern des sinnvollen Naturschutzes in unserem Land berührt. Den Menschen von der Nutzung der Natur auszuschließen, um vermeintliche Wildnis zu kreieren, geht am Kern der Sache vorbei. Angler kümmern sich als aktive Kulturlandschaftspfleger um unsere Gewässer und deren Bewohner. Die Benachteiligungen in Schutzgebieten sollten beendet und entsprechende Verordnungen angepasst werden. Auch der Zugang zum Angeln für Leute, die noch keinen Angelschein gemacht haben, und insbesondere für Jugendliche ist zu vereinfachen. Die bestehende Regelung ist besonders absurd, wenn man sie mit dem Erwerb der Waffensachkunde vergleicht. Will man Sportschütze werden, so darf und muss man mindestens ein Jahr lang regelmäßig schießen gehen. Will man einen Angelschein erwerben, so darf man vor Erwerb des Scheins nicht einmal die Rute auswerfen. Immerhin gibt es keine Zuverlässigkeitsprüfung. Wenn ich einen Angelschein hätte, würden Sie mir den sonst auch noch wegnehmen. Wo wir gerade über Bleiverschießen sprachen: Die geforderte Vorbereitung auf ein mögliches Bleiverbot beim Angeln ist sicherlich sinnvoll. Aber wenn man im Antrag der SPD Vorschläge dafür sucht, wie diese Vorbereitung denn nun aussehen soll, dann fischt man im Trüben. Wie mir ein befreundeter Angler sagte, steht man einer Umstellung auf bleifreie Gewichte völlig positiv gegenüber. Die Giftigkeit des Bleis ist allseits bekannt. Die Alternativen sind jedoch immer noch deutlich zu teuer. Außerdem stellt sich die Frage nach der konkreten Ausgestaltung eines Bleiverbotes. Sollte dieses nicht allein in ein Verkaufsverbot, sondern auch in ein Verwendungsverbot münden, wäre ein grundlegendes Recyclingkonzept und eine entsprechende Vergütung wichtig. Denn bei Anglern können schnell mehrere Kilo Blei zusammenkommen. Beim aktuellen Kilopreis von ca. 2 Euro und fast einer Viertelmillion Angler in NRW sind das nicht unerhebliche Mengen und Summen. Zum Schluss noch: Kein Fisch ohne Gräten. Die SPD spricht in ihrem Antrag auch das Thema „Kleinstwasserkraftwerke und Windkraftausbau“ an. Sie haben zwar recht: Die Leistung der Kleinstkraftwerke ist für die Energieversorgung unerheblich. Gleichzeitig machen diese Kleinstkraftwerke viele Bemühungen zur Wiederansiedlung insbesondere von wandernden Fischen zunichte. Den Ersatz der ausgefallenen Leistung bei deren Rückbau durch zwei Windindustrieanlagen symbolisch in den Antrag zu schreiben, ist Landtag vielleicht ein netter Gag, um den Grünen zu gefallen. Aber gleichzeitig geben Sie hier „Butter bei die Fische“, was Ihr Verständnis von Naturschutz angeht. Der SPD ist es scheinbar lieber, wenn Vögel und Fledermäuse in Windindustrieanlagen geschreddert werden, als dass flussabwärts getötete und zerstückelte Fische von Anglern geborgen werden müssen, wie Sie es ja hoch emotional im Antrag schreiben. Was Energiepolitik angeht, sind Sie wirklich wie der Fisch auf dem Trockenen. Auch wenn die Leistung der Kleinstkraftwerke unerheblich ist, haben diese doch einen Vorteil gegenüber Windkraftanlagen. Sie sind grundlastfähig, weil sie unabhängig von Wind und Wetter Energie produzieren können. Zur Kompensation der ausgefallenen Leistung der 279 Wasserkraftwerke unter 100 kW könnte man übrigens auch ein Atomkraftwerk einen einzigen Tag länger laufen lassen. Aber sei es drum. Mit Ihrem grünen Mimikry fischen Sie bei uns im falschen Teich, sprechen aber im Antrag viele richtige Punkte an. Darum werden wir uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme natürlich gerne für die Landesregierung zu dem Antrag der SPD-Fraktion Stellung. Aber es ist auch gut, dass wir diesen Antrag gar nicht erst brauchen, um aktiv zu werden, denn das Thema wird auch von mir seit meinem Amtsantritt nachdrücklich nach vorne getrieben. Im Antrag werden verschiedene, teils thematisch sehr unterschiedliche Forderungen aufgestellt, zu denen die Landesregierung eine differenzierte Meinung vertritt. Zu einigen davon möchte ich hier kurz Stellung nehmen. Ein intensiver Austausch mit dem Fischereiverband ist mir sehr wichtig. Ich habe mich bereits mehrfach mit dem ehemaligen Präsidenten des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen, Herrn Nüsse, und natürlich auch mit dem aktuellen Präsidenten, Herrn Beyer, über die derzeitigen Herausforderungen in der Angelfischerei ausgetauscht. Dabei haben wir uns auch ganz konkret über die Nachwuchssorgen unterhalten. Daher habe ich auch sehr gerne meine Unterstützung zugesagt, damit das „NRW angelt“- Wochenende des Fischereiverbandes rechtssicher umgesetzt werden kann. Ein entsprechender Erlass wurde bereits am 22. März dieses Jahres an die 12.06.2024 zuständigen Behörden versandt. Damit können Fischereischeininhaber unbürokratisch am Wochenende der 24. Kalenderwoche in diesem Jahr – also an dem anstehenden Wochenende – interessierten Personen die Angelfischerei näherbringen. Vielleicht sieht man ja auch den einen oder anderen an diesem Wochenende. Ich selbst werde daran teilnehmen und mir das am Xantener Südsee anschauen; ich bin gespannt. Auch von Anglern aus anderen Bundesländern ist das Interesse daran, was wir hier in Nordrhein-Westfalen ab diesem Jahr veranstalten, bereits sehr groß. Zusätzlich kann jetzt bereits die Angelfischerei im Rahmen des sogenannten Schnupperangelns bei einer Veranstaltung des Fischereiverbandes kennengelernt werden. Auch hier haben wir die Rahmenbedingungen gemeinsam mit dem Fischereiverband erarbeitet. Wenn ich mit den Vertretern der Fischereiverbände spreche, dann wird mir oft über die durch Wasserkraft verursachten Fischschäden unterhalb von Kleinstwasserkraftanlagen berichtet. Von Kleinstwasserkraft wird immer dann gesprochen, wenn die Anlagen eine Leistung von weniger als 100 kW haben. Tatsächlich haben wir mehrere Hundert solcher Kleinstanlagen bei uns im Land. Daher muss aus fischereiökologischer Sicht durch die zuständigen Behörden sichergestellt werden, dass an diesen Wasserkraftanlagen die Anforderungen des Landesfischereirechts an den Fischschutz und die Durchgängigkeit eingehalten werden. Hierbei müssen in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen unternommen werden. Darüber hinaus sind frei fließende Gewässer ohne Querbauwerke zur Herstellung eines artenreichen heimischen Fischbestandes wo immer möglich anzustreben. Mir ist auch bekannt, dass es in Naturschutzgebieten Einschränkungen der Angelfischerei gibt. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass eine ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei und im Übrigen auch der Jagd mit den Schutzzielen in einem Naturschutzgebiet vereinbar ist und Ausnahmen daher nur sehr restriktiv angewandt werden sollten. Im Einzelfall kann es jedoch notwendig sein, entsprechende Einschränkungen aufgrund des Schutzzweckes des betreffenden Gebietes vorzunehmen. Das sollte dann aber sowohl für Anglerinnen und Angler wie auch für Natur- und Vogelbeobachtende gelten. Mir wurde auch berichtet, dass Einschränkungen nicht immer sauber fachlich begründet werden. Daher hat die Landesregierung bereits zugesagt, die Überarbeitung der einschlägigen Erlasse zu prüfen und dabei auch die Möglichkeiten zur Empfehlung von Freistellungen bestimmter fischereirechtlicher Nutzungen von Ge- und Verboten in die Prüfung einzubeziehen. Landtag Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, befinden sich viele Forderungen Ihres Antrags bereits aktiv in der Umsetzung durch die Landesregierung. Aus diesem Grund freue ich mich sehr, dass Sie unser Regierungshandeln mit Ihrem Antrag weiterhin unterstützen wollen. Seien Sie versichert: Wir haben die Fischerei fest im Blick und nicht am Haken. (Heiterkeit von der CDU) Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende – insbesondere ein schönes Angelwochenende! (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/9510, den Antrag Drucksache 18/8891 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/8891 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/8891, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 19 Keine Mautpflicht für Garten- und Landschaftsgärtner Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9469 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9563 Ich eröffne die Aussprache. Der Kollege Rasche hat das Wort.

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident, vielen Dank. Das war sehr freundlich. (Unruhe – Glocke) Bevor wir zum eigentlichen Thema kommen: Ich wundere mich, dass Minister Krischer zu diesem Thema spricht. Wir erinnern uns an die letzte Plenarwoche, in der es um das Produkt „Wassermelone“ ging. Das gehört für mich typischerweise zum Gartenbau. Dabei hat sich Ministerin Ina Scharrenbach ausdrücklich einen Namen gemacht, sie kenne sich 12.06.2024 damit gut aus. Insofern habe ich gedacht, dass Ina Scharrenbach heute zu diesem Thema spricht. Schöne Grüße an Ina Scharrenbach! Die FDP war immer verlässlicher Partner des Handwerks. Das haben wir mehrfach bewiesen, so zum Beispiel in der letzten Legislaturperiode, in der wir eine Enquetekommission einberufen und darin viele Vorschläge erarbeitet haben, die hinterher auch umgesetzt wurden. Schon in dieser Enquetekommission waren wir immer der Auffassung – das haben wir übrigens gemeinsam mit allen Fraktionen so vertreten –, dass auch der Garten- und Landschaftsbau mit dem Bereich „Handwerk“ gleichgesetzt werden soll. Obwohl er nicht in der Handwerksordnung steht, waren wir in dieser Enquetekommission immer gemeinsam dieser Auffassung. Die FDP-Fraktion lehnt diese sogenannte Gärtnermaut ab; die ist Unsinn und ungerecht. (Beifall von der FDP) Diese Maut besteht seit dem 1. Juli für Fahrzeuge ab 3,5 t, betrifft also genau den Garten- und Landschaftsbau. Wir fordern, uns dafür einzusetzen – so machen das auch andere Bundesländer –, dass hier eine Änderung erfolgt. Wir erleben heute mal wieder – wie auch bei der maritimen Konferenz eben –, dass zu einem FDP-Antrag natürlich ein Entschließungsantrag der Koalition vorliegt, und schon bei der maritimen Konferenz war er von der FDP abgeschrieben. Während der FDP-Antrag abgelehnt wurde, wurde der eigene Antrag der Koalition natürlich beschlossen. Darauf wurde eben schon hingewiesen. Die Bevölkerung versteht das nicht. Mit so einer Art von Politik bedient man die Ränder der Politik – sowohl links als auch rechts. (Beifall von der FDP, Ina Blumenthal [SPD], Gordan Dudas [SPD] und Elisabeth Müller- Witt [SPD]) Jetzt erleben wir, dass der Beschlussteil, nicht aber die Begründung – die Begründung und den Text des Antrags lehnen wir ab – identisch mit dem des FDP-Antrags ist. (Oliver Krauß [CDU]: Freut euch doch!) Wir verstehen den wiederholten Widerspruch, in dem sich die Koalition befindet, erneut nicht. Bemerkenswert ist: Es gibt bereits jetzt den Kölner Stadtanzeiger von morgen in der Onlineversion, und er hat den Antrag der FDP-Fraktion sowie den Entschließungsantrag der Fraktion von CDU und Grünen gelesen. Da der Beschlussteil identisch ist, folgert der Kölner Stadt-Anzeiger daraus: Die Koalition stimmt dem FDP-Antrag zu. Besser kann man es nicht schreiben. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Herr Krauß. (Gordan Dudas [SPD]: Oli, jetzt gib aber alles! Sag: „Ja, du hast recht“; dann können wir alle gehen!)

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Oliver Krauß CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Enttäuschung des Kollegen Rasche, dass Frau Ministerin Scharrenbach nicht da ist, werde ich gerne weitergeben. Aber die Zeitung von morgen haben Sie schon gelesen, Herr Rasche. Vielleicht haben Sie aber auch einmal ins Internet geguckt. Wenn man bei www.abgeordnetenwatch.de drei Begriffe eingibt – „Volker Wissing“, „Lkw-Maut“ und „Landwirtschaft“ –, kommt man automatisch zu dem Treffer: Handwerk ausgenommen, GaLaBau nicht. – Der Grund für die unterschiedliche Behandlung wird aber nicht klar. Die Eingabe datiert vom 28. April 2024. Das Portal registriert am heutigen Mittwoch folgenden Bearbeitungsstand: „Antwort ausstehend von Volker Wissing, FDP“. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Minister Cem Özdemir fordert hingegen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten von den Seiten des von ihm geführten Ministeriums –: „Da müssen gleiche Regeln für alle gelten. […] Alle arbeiten Hand in Hand an Bauprojekten und transportieren Material zur selben Baustelle. […] Garten- und Landschaftsbau, das ist auch Handwerk.“ (Beifall von der CDU) Am 20. Oktober 2023 hat der Bundestag die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Fahrten von Personen mit handwerksähnlichen Berufen bei weniger als 7,5 t werden beim Transport, der behelfsweise stattfindet, von dieser Mautpflicht ausgenommen. Keine Mehrheit gab es aber für den Entschließungsantrag von CDU/CSU, in dem ausbuchstabiert wurde, dass Landwirtschaft und Forstwirtschaft ebenfalls einzubeziehen sind. Seit die Liste des Bundes bekannt ist, seit diesem März, Herr Kollege Rasche, gehen deutliche Appelle an den Bundesverkehrsminister von der FDP. (Christof Rasche [FDP]: Der bestimmt das al- leine, oder was?) Bundesminister Özdemir fordert von der eigenen Regierung, Herr Kollege, die ungleiche Behandlung im Mautgesetz solle rasch – nicht Rasche, sondern rasch – beseitigt werden. 12.06.2024 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Carsten Löcker [SPD]: Das kann man beklat- schen!) Doch die regierungstragenden Fraktionen im Bundestag, die Mehrheit der Ampel, haben sich nicht bewegt. Argumente der Wirtschaft, der Interessenspartner, des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen, unsere Argumente: Alles findet kein Gehör. Das kostet Vertrauen. Wie sind die Fachverbände an der sogenannten Handwerkerausnahme beteiligt worden? Das hat auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefragt. Es gab in der Vorbereitung einen Austausch mit den Verbänden, namentlich mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks – mehr nicht. Was die Erhöhung der Lkw-Maut ökonomisch und sozial bedeutet, wird im Bund auch noch kleingerechnet. Eine Erhöhung der Transportkostenpauschale am Ladungswert in Höhe von 0,1 Prozentpunkten wird als kaum merkbar qualifiziert. Sie trifft aber empfindlich. Landschaftsgärtner arbeiten nicht handwerksähnlich, weil der Beruf nicht im Handwerksverzeichnis steht: So trägt es der Staatssekretär im BMDV, Oliver Luksic, sinngemäß vor. Meine Damen und Herren, wer danach verfährt, verfehlt das eigene Ziel. Das adressiert aber unser Minister Krischer, der heute glücklicherweise da ist, an den Bundesverkehrsminister. In der EU-Richtlinie geht es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – nicht ganz eng um die Privilegierung nur des Handwerks nach deutscher Legaldefinition, sondern es geht um die Richtigkeit in der Praxis, um Fairness in fließenden Übergängen. Sehen wir das doch: sinnwidrige Restriktionen, die die EU nicht zu verantworten hat, die aber ihr Image treffen. Wir sind dankbar – Herr Kollege Rasche, wenn Sie mir zuhören mögen – für die Antragsinitiative der FDP. Keinem hilft der Schwarze Peter; da bin ich mit Ihnen einig. Alle tragen mit an der Last der Lkw-Maut. Die Argumente der Garten- und Landschaftsbauer sowie der FDP waren in der CDU von Anfang an Konsens. Oft wäre die Maut übrigens kaum auch profitabel, wenn es um kurze Fahrten geht. Auch andere, vergleichbare Gewerbe sollten wir beachten. Wenn Sie es einmal lesen, sehen Sie, dass Zupfinstrumentenmacher, Speiseeishersteller und Kosmetiker keine Gebühren zahlen müssen, aber unsere Landwirte. Darauf hat unser Minister Krischer hingewiesen. Landwirte mit Direktvertrieb müssen Gebühren zahlen – oder aber auch Veranstaltungstechniker; darauf weist die IHK hin. Mit der Revision der Liste geht es um das faire Gemeinschaftsprojekt. Es geht um faire und gerechte Praxis. Dafür wollen wir uns konsequent einsetzen, und dafür bitten wir auch um Antragszustimmung. Landtag Daher sage ich herzlichen Dank und wünsche einen schönen Abend; Wochenende haben wir noch nicht. – Danke schön. Tschüss! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Krauß. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Löcker.

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Carsten Löcker SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend stehen wir heute vor der Frage, ob Garten- und Landschaftsgärtner von der Mautpflicht befreit werden sollen. Die Fraktion der FDP fordert dies in ihrem Antrag. Wir von der SPD-Fraktion meinen, dass diese Forderung auch legitim ist. Mit Blick auf Ihre Ausführungen sind wir da sicher nah beieinander. Betrachten wir einmal die Fakten. Ab 3,5 t ist in Zukunft Maut zu bezahlen. Hier liegt offensichtlich auch das Problem. Die Garten- und Landschaftsgärtner sind auf der Liste mit den Befreiungen nicht zu finden. Das ist aus unserer Sicht eine berechtigte Frage, die geklärt werden muss. Da fragt man sich natürlich: Warum ist das eigentlich so? Ist die Begründung nur der Sachverhalt, dass sie nicht in der Handwerksordnung aufgeführt sind? Dann wäre das ja auch einmal bedenkenswürdig. Oder gibt es weitere Argumente? Diese habe ich noch nicht wirklich gehört – außer, dass man in der Sache unterschiedlicher Meinung war, aber im Ergebnis eben nicht eine sinnvolle Entscheidung treffen kann, je nachdem, wo man das politisch hindeklinieren will. Wenn man genauer hinschaut, muss man sagen, dass sie ja so gut wie alle Kriterien erfüllen, die auch in Handwerkerberufen zu finden sind. Will man es sich genau ansehen, guckt man auch einmal in die Verordnung über die Berufsausbildung dieser Spezies. Dort wird eindrucksvoll das bestätigt, was wir hier miteinander diskutieren – nämlich, dass das in der Sache nicht nur begründet, sondern auch folgerichtig ist. Deshalb frage ich mich natürlich: Warum diskutieren wir das überhaupt heute Abend hier? Eigentlich gehört es nach Berlin. Da wird das sowieso entschieden. Deshalb stellt sich auch die Frage, warum wir hier jetzt noch mit entsprechenden Anträgen aneinander vorbei arbeiten, anstatt die deutliche Botschaft auszusenden, dass doch völlig klar ist, dass sie dort hineingehören, und dass man sich in Berlin zusammenraufen sollte. Weil das so ist, wollen wir hier auch gerne noch einmal die entsprechende Deklination vorgeben und deutlich machen: Wir erwarten von der Landesregierung durchaus, dass sie dazu eine Initiative startet, damit das Ganze abschließend noch gut in Bewegung kommt. 12.06.2024 Es muss uns mit Blick auf die Tätigkeiten ja auch interessieren. Deshalb wollen wir uns gerne dafür einsetzen, dass in der Handwerksordnung in Zukunft steht, dass Garten- und Landschaftsbau vergleichbares Handwerk ist. Das gehört in die Handwerksordnung. Was denn sonst? Ich will mit meiner letzten Bemerkung deutlich machen, dass der Weg über Düsseldorf sicherlich gerechtfertigt erscheint, es ist aber in der Sache besser, den Minister in Berlin zu beauftragen, die Sache endlich zu erledigen. Herr Wissing, Herr Minister, übernehmen Sie also, und lassen Sie sich die Sache entwickeln. Wir wollen auf jeden Fall dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen, dem Entschließungsantrag aber nicht. (Beifall von der SPD und der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Löcker. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Metz. (Zuruf von Gordan Dudas [SPD] – Martin Metz [GRÜNE]: Warte doch mal ab! Vielleicht gibt es ja was Lohnendes!)

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Martin Metz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktion! Die Einführung der Lkw-Maut wurde bereits 1990 beschlossen und startete 2005. Sie wurde mehrmals geändert und erweitert und hat sich als wichtiges Steuerungsinstrument erwiesen. Ebenso ist sie eine wichtige Finanzierungssäule für unsere Verkehrsinfrastruktur. Gerade wir in Nordrhein-Westfalen sehen die große Belastung der Brückenbauwerke durch den Güterkraftverkehr und die damit einhergehenden Konsequenzen. Die Lkw-Maut trägt dem Verursacherprinzip Rechnung. Auch Güterverkehr mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 t trägt zur Belastung der Straßeninfrastruktur und zu Umweltschäden bei. Daher ist es völlig richtig, dass die Koalition im Bund diese Fahrzeuge für den Gütertransport in die Maut aufgenommen hat. Sie folgt auch der europäischen Rahmenrechtsgebung. Damit kommen wir aber schon zu dem Punkt: Schon bei der Eurovignetten-Richtlinie 2022 hat man auf europäischer Ebene daran gedacht, dass es um den Gütertransport geht. Es geht nicht um die Dienstleistungen, bei denen zum Beispiel Maschinen zu dem Ort transportiert werden sollen, an dem die Dienstleistungen erbracht werden. Man hat in der Eurovignetten-Richtlinie gesagt, dass Lastkraftwagen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen benötigt werden, ausgenommen werden können. Diese Ausnahme hat der Bundesgesetzgeber bei der Umsetzung in nationales Recht ebenfalls getroffen. Landtag Er hat nämlich gesagt, dass die Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, ausgenommen werden kann. Der Bundestag als Gesetzgeber hat deutlich gesagt, was er will: die Lkw-Maut ab 3,5 t für den Gütertransport auf der Straße und nicht für Handwerker und handwerksähnliche Dienstleistungen. Wie man einen solchen Gesetzestext umsetzt, ist Sache des zuständigen Ministeriums, und zwar des Bundesverkehrsministeriums mit Minister Volker Wissing von der FDP. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität legt den Gesetzestext jedoch sehr restriktiv aus und verweist einfach auf die Handwerksordnung. Garten- und Landschaftsbauer fallen nicht darunter, im Übrigen aber auch einige andere Berufe nicht, wie zum Beispiel Veranstaltungstechniker oder Ähnliches. Kollege Krauß hat das richtig gesagt. In diesem Zusammenhang, lieber Kollege Rasche, gibt es schon einen deutlichen Unterschied zwischen dem Antrag, den Sie gestellt haben, und dem Antrag, den wir gestellt haben: Sie beschränken sich auf die Garten- und Landschaftsbauer. Das ist ein wichtiges Thema, aber wir erweitern es auf all die Gruppen, die sich jetzt zu Recht beschweren. Wir denken auch andere Branchen mit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wer könnte diese Ausnahmen denn machen? Der Landtag? Nein. Die Landesregierung? Nein. Der Bundestag? Nein. Der Bundesrat? Nein. Die Bundesregierung als Ganze? Nein. Es gibt da eine Person, eine Stelle, und das ist der Bundesverkehrsminister. (Zuruf von Gordan Dudas [SPD]) Deshalb entbehrt es nicht einer gewissen Chuzpe, dass ausgerechnet die FDP hier diesen Antrag stellt. Um es ganz deutlich zu machen: Unser NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hat bereits auf diese Ausnahmen der Maut hingewirkt. Cem Özdemir – Oliver Krauß hat es erwähnt – hat ebenso klar gesagt, dass er diese Ausnahmen für den Garten- und Landschaftsbau will. (Christof Rasche [FDP]: Das sagt er immer!) Wir als schwarz-grüne Koalition stehen an der Seite der Wirtschaftsverbände gegen diese unternehmerfeindliche Entscheidung des FDP-Bundesverkehrsministers. Unsere Haltung machen wir mit dem Entschließungsantrag deutlich. Im Übrigen wäre es, wenn man den Beschlussteil aufmerksam liest, selbst abgesehen von den inhaltlichen Punkten allein aus Respekt vor der deutschen Sprache schon besser, nicht dem Ursprungsantrag zuzustimmen, sondern dem Entschließungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 12.06.2024

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Metz. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Esser.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es zu später Stunde erneut mit einem Antrag und einem Entschließungsantrag zu tun, die marginal unterschiedlich daherkommen, im Wesentlichen aber das Gleiche sollen. Der erste Satz des Entschließungsantrags von CDU und Grünen ist dabei entlarvend. Dort weist man auf die Einführung der erweiterten Mautpflicht ab einem Gewicht von 3,5 t ab dem 1. Juli 2024 hin. Sie schaffen also andernorts ein Problem, dessen Folgen Sie dann hier im Landtag mit Mikromanagement zu regeln versuchen. Wir sind der Meinung, dass diese Mauterhebung insgesamt abgeschafft gehört. Eine Maut für Handwerker, die dummerweise eben offiziell nicht in der Handwerksrolle aufgeführt sind, ist nach Sinn und Zweck der Tätigkeit schwer erklärbar. Sinnvoller und auch nachvollziehbarer wäre es – das ist auch schon bei einigen meiner Vorredner angeklungen –, die Liste der handwerklichen Tätigkeiten zu modernisieren bzw. zu überarbeiten. Es würde das Problem dieser ungerechten Mautbelastung für Garten- und Landschaftsbauer bei gleichzeitiger Ausnahme für andere Handwerksberufe automatisch lösen. Übrigens kann ich Kollegen Metz zustimmen: Es steht im Antrag „Garten- und Landschaftsgärtner“. Gartenschaftsgärtner oder Gartengärtner gibt es nicht. Es sind Garten- und Landschaftsbauer. – Das war der ein bisschen amüsante Teil. Dieser Antrag ist dennoch besser als nichts. Wir stehen auch für die Entlastung von Handwerkern. Daher werden wir dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Esser. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat ist die Ausweitung der Lkw-Maut auf kleinere Lkw schon lange beschlossen, richtig und notwendig. Es ist aber – darauf haben jetzt schon mehrere Rednerinnen und Redner hingewiesen – offensichtlich ein Fehler, die Ausnahme, bei der die Maut nicht erhoben werden soll, allein an die Handwerksrolle, an die Tätigkeit im Handwerk anzulehnen. Landtag Zwischen den beiden Anträgen gibt es sehr wohl sehr große und sehr wesentliche Unterschiede, denn der Antrag der FDP – mal abgesehen von dem Lapsus in der Überschrift – adressiert allein die Gartenbaubetriebe. Wir haben dieses Problem – das kann ich anhand der Zuschriften an mein Haus feststellen – aber auch in etlichen anderen Branchen. Da sind zum Beispiel die Veranstaltungstechniker. Warum sollen die Maut zahlen, während der Elektriker, der genau das Gleiche für die Veranstaltung macht, keine Maut zahlt? Warum soll beispielsweise der Bäcker keine Maut zahlen, der Landwirt, der sein Brot auf dem Markt verkauft, aber eine schon? Diese Beispiele können sie unendlich fortsetzen, und daran sehen Sie, dass das, was in Berlin mit dieser Regelung gemacht worden ist, absoluter Murks ist. Ich bin schon erstaunt, lieber Herr Rasche, denn Sie kritisieren die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen regelmäßig, wir würden immer nach Berlin zeigen. Wir haben das an der Stelle überhaupt nicht getan. Ich habe im April für die Landesregierung nach den ganzen Zuschriften einen deutlichen, aber internen Brief an Volker Wissing geschrieben, das endlich zu regeln, auf diese niemandem zu erklärende Fehlregelung hinzuweisen und sie zu korrigieren. Ich warte bis heute auf eine Antwort von Volker Wissing. Hier jetzt einen Antrag zu stellen, ist selbstverständlich Ihr gutes Recht, aber es gibt eine einzige Person und eine einzige Institution, die dieses Problem regeln kann. Das ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, geleitet von Dr. Volker Wissing. Und das, meine Damen und Herren, haben Sie hier zum Thema gemacht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich hoffe, dass Herr Wissing – der 01.07.ist nicht mehr allzu weit entfernt –, noch eine Lösung findet, denn das, was hier produziert worden ist, sorgt in der Tat draußen für absoluten Politikverdruss. Niemand kann erklären, was hier gemacht worden ist. Wenn Sie mich fragen, was eine Regelung sein könnte, dann ist es das, was der Kollege Metz eben richtig beschrieben hat: Wir müssen uns an dem Ziel des Gütertransports orientieren. Hier wäre vielleicht eine Negativliste der Unternehmen, die am Ende in jedem Fall zahlen sollen, eine Lösung. Darüber kann man nachdenken. Aber das ist, wie gesagt, die Aufgabe des Bundesverkehrsministers. Das adressiert der Antrag der Koalitionsfraktionen in der richtigen Weise. Er unterscheidet sich auch substanziell vom Antrag der FDP, weil die gesamte Dimension des Problems benannt wird, anders als im Antrag der FDP. Deshalb ist er das richtige Signal nach Berlin, damit bei diesem Lapsus, bei diesem nicht nachvollziehbaren Regelungschaos endlich 12.06.2024 eine Lösung gefunden wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Minister Krischer. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den zwei Abstimmungen, erstens über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9469. Die FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9469. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es damit nicht. Somit ist der Antrag Drucksache 18/9469, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/9563. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/9563, wie gerade festgestellt, angenommen. Damit rufe ich auf: 20 Mein Körper! Meine Entscheidung! Nordrhein-Westfalen muss die Erkenntnisse der ELSA-Studie ernstnehmen und ein ausreichendes Angebot zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9463 Eine Aussprache zu diesem Antrag ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9463 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Dann kommen wir zu: Landtag 21 Psychosoziale Prozessbegleitung in NRW zum Standard für Kinder machen, die Betroffene sexualisierter Gewalt geworden sind Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9466 Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9466 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 22 Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV (OVG-Besetzung) und Wahl des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/9354 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9445 Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9475 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9476 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/9561 In allen Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmung – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist hier nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den Abstimmungen, insgesamt sind es sieben. Wir stimmen zunächst ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/9354. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind 12.06.2024 alle anderen. Damit ist der Wahlvorschlag, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/9445. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9445, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen drittens ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9475. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9475, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen viertens ab über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 18/9476, hier zunächst nur zu Ziffer 1. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9476 zu Ziffer 1, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen fünftens über den Wahlvorschlag der CDU Drucksache 18/9561 und hier zunächst nur zu Ziffer 1 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9561 zu Ziffer 1, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen sechstens ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9476, nun zu Ziffer 2, stellvertretender Vorsitz des Untersuchungsausschusses. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9476 auch in Ziffer 2, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen siebtens ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/9561, nun zu Ziffer 2, Vorsitz des Untersuchungsausschusses. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9561 auch in Ziffer 2, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: Landtag 23 Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9446 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/9560 In den Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über die Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmung – das heißt, in einer Wahlabstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den Abstimmungen, und zwar erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/9446. Wer stimmt hier zu? – Das sind die CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9446, wie gerade festgestellt, angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/9560. Wer stimmt hier zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9560, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 24 Wahl von ordentlichen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9373 In diesem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag im Rahmen verbundener Einzelabstimmung – das heißt, in einer Abstimmung – entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9373, wie gerade festgestellt, angenommen. 12.06.2024 Ich rufe auf: 25 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 20 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/9543 Die Übersicht 20 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 20 abstimmen. Wer stimmt für die Bestätigung dieser Übersicht? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Damit sind die in Drucksache 18/9543 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt. Ich rufe auf: 26 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/19 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses dem Landtag mindestens vierteljährlich zur Bestätigung vorzulegen. Mit der Übersicht 19 liegen Ihnen die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen und Gegenstimmen gibt es nicht. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 19 einstimmig bestätigt. Wir sind am Ende des heutigen Sitzungstages. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:26 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.

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