Claudia Schlottmann
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heutzutage sind die Aufgabenfelder in unseren Schulen umfangreicher und vielfältiger. Dies gilt auch für die Schulleitungen, für engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die die Bereitschaft haben, Verantwortung zu übernehmen und ihre Schule zum Erfolg zu führen. In den vergangenen Jahren – man kann schon fast sagen: Jahrzehnten – hat sich der Beruf eines Schulleiters oder einer Schulleiterin gewandelt und vor allen Dingen intensiviert. Eine gute Schulleitung muss viele Qualitäten mit sich bringen. Vor allem ist in vielen Bereichen der Verwaltungsaufwand erheblich höher geworden. Schlichtweg kann man feststellen: Eine Schulleitung hat in etwa die gleichen Aufgaben wie ein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens. Uns sind die besondere Verantwortung von Schulleitungen und der herausragende Einfluss auf die Schulentwicklung durchaus bewusst. Daher ist es unsere Aufgabe, an dieser Stelle den Schulleiterinnen und Schulleitern das entscheidende Rüstzeug mitzugeben. Landtag Nun fordert die SPD, dass die Landesregierung Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen stärkt. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, meine Damen und Herren, dass wir – wie so häufig – der Opposition einen Schritt voraus sind und sagen: Daran arbeiten wir bereits. Die Forderungen Ihres Antrages werden zu großen Teilen bereits umgesetzt. Bereits mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz haben wir es ermöglicht, weitere Freiräume und mehr Eigenverantwortung für die Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen herzustellen. Damit haben wir deutlich gemacht, dass Modernisierung und Stärkung unserer Schulleitungen ein entscheidender Eckpfeiler für eine moderne Schule sind. Auch die Besoldung von Konrektoren an Grund- und Hauptschulen sowie von Schulleitungen wurde bereits angehoben. Wir wissen: In der heutigen Zeit geht es ohne Fortbildung nicht voran. Ein breites Fortbildungsangebot ist daher unerlässlich und wird ständig weiterentwickelt, in Ergänzung zu aktuellen Schwerpunkten. Das Gesamtkonzept Leitungsqualifizierung bietet eine gute Basis für die Umsetzung von einzelnen Qualifizierungsangeboten. Jede Schule hat für spezielle und spezifische Bedarfe ein Fortbildungsbudget zur Verfügung. Wichtig ist hierbei vor allem, dass die Angebote vor Ort genutzt werden und die pädagogischen Führungskräfte vor Ort davon profitieren können. Der Schulleiterberuf bringt sicherlich seine Herausforderungen mit sich. Eine attraktive Gestaltung des Berufs ist essenziell wichtig. So sollte auch eine Teilzeitbeschäftigung für Schulleitungen möglich sein. Allen Beschäftigten des Landes steht eine Beschäftigung in Teilzeit grundsätzlich offen. Ein solches Modell finden Sie auch bereits in der Praxis; es wird beispielsweise in Detmold angewandt. Im Rahmen des Schulversuch TopSharing leiten zwei in Teilzeit beschäftigte Schulleitungen eine Schule. Sie sehen also klar: Das Modell kann funktionieren. Gerne möchte ich an dieser Stelle auf die Befragung zurückkommen, die dem Antrag der SPD zugrunde liegt. Es erschließt sich mir nicht, wie Sie aus einer Befragung, die bundesweit durchgeführt wurde, klare Empfehlungen für Nordrhein-Westfalen herleiten. Hier wäre es doch sinnvoller, sich auf unser Bundesland zu fokussieren. Aus der vorliegenden Studie lassen sich für uns jedenfalls keine belastbaren Ergebnisse ableiten. Sie sehen: Wir ermöglichen bereits viele Verbesserungen für die Situation unserer Schulleitungen. Auch dies ist in der aktuell herausfordernden Schullandschaft ein langwieriger Prozess, den wir kontinuierlich fortsetzen werden. Auch hier gilt aus bekannten Gründen wieder: Wir laufen leider einen Marathon und keinen Sprint, um voranzukommen und für Verbesserungen im System zu sorgen. 12.06.2024 Wie bereits im Ausschuss für Schule und Bildung vertont, lehnen wir den vorliegenden Antrag der SPD ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
