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Sven Werner Tritschler

AfD 12.06.2024 Sitzungen 18/67

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zitat: „Ich kann das Beispiel Estland nicht mehr hören.“ Das war das Erste, womit der neue Chief Information Landtag Officer – also quasi der IT-Chef des Landes NRW –, Herr Sieveke, auf sich aufmerksam machte. Für diejenigen, die ihn nicht kennen: Herr Sieveke ist von der CDU und war in der letzten Wahlperiode noch Innenpolitiker im Landtag. Er musste sein Mandat aber für unsere hochgeschätzte Frau Digitalministerin abgeben. Das war in der Zeit, als es hier in NRW noch einen Digitalausschuss, einen Digitalminister von der FDP und eine sehr eng getaktete Folge von Ankündigungen in der Digitalpolitik gab. 2017 war auch – ich hatte es in meiner Rede zuvor schon erwähnt – das Jahr, als der Deutsche Bundestag das Onlinezugangsgesetz, das OZG, auf den Weg brachte. Dieses Gesetz versprach viel. Binnen fünf Jahren, also bis Ende 2022 und damit vor anderthalb Jahren, sollten den Bürgern 575 der gängigsten Behördendienstleistungen in digitaler Form zur Verfügung stehen. Es reichte von A wie Adoption bis Z wie Zurückstellung vom Schulbesuch. Dann haben alle die Hände wieder in den Schoß gelegt und sich nicht richtig zuständig gefühlt, denn während das Gesetz im Bund entstand, mussten und müssen die Kommunen die Hauptlast der Umsetzung tragen. Sie wickeln einen Großteil der Dienstleistungen ab, und zwar auch dann, wenn diese Dienstleistungen auf Bundes- oder Landesgesetzen basieren. Man hat also ein Gesetz geschrieben und gehofft, dass es sich irgendwie von selbst umsetzt. Das ist fast so, als würde man hoffen, dass ein Strafgesetzbuch das Verbrechen ganz ohne Justiz und Polizei beseitigt. Es war von Anfang an klar, dass die Kommunen nicht im Ansatz über die personellen und/oder finanziellen Mittel verfügen, um diese Lösungen im Alleingang auf den Weg zu bringen. Das ist auch gar nicht nötig, denn nicht jede Kommune muss das Rad neu erfinden, weil ein Gutteil auf einheitlichen Regeln beruht. Die Deutschen beantragen zum Beispiel ihre Ausweise bei ihrer Heimatgemeinde, sie werden aber von ein und derselben Bundesdruckerei ausgestellt werden. Es kam, wie es kommen musste: Zum Stichtag des Gesetzes Ende 2022 war nur ein kleiner Bruchteil der Dienste digital verfügbar – und das auch nur, wenn der Bürger Glück hatte und in der richtigen Gemeinde wohnte. Darin liegt wahrscheinlich auch der Grund, warum Herr Sieveke das Beispiel Estland nicht so gerne hört und hören will. Estland lässt unsere Regierungen in Bund und Land nämlich ziemlich alt aussehen. Der DESI-Index – die Messzahl für den Zustand der digitalen Verwaltung in Europa – verweist uns ins hintere Mittelfeld, weit hinter Estland, und zwar nicht nur hinter Estland, sondern auch hinter Spanien und übrigens nur sehr knapp vor Bulgarien. 12.06.2024 (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was hat das jetzt mit dem Antrag zu tun?) Das ist inzwischen auch bei der deutschen Bevölkerung angekommen. 82 % bewerten Deutschland im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung generell als unterdurchschnittlich. 63 % sehen den Zustand der Behördendigitalisierung als sehr kritisch an. Immerhin hat die Ampel-Bundesregierung fehlerfrei erkannt, dass es hier ein Problem gibt und man beim OZG nachsteuern muss – nach anderthalb Jahren keine schlechte Leistung –, und brachte das Onlinezugangsänderungsgesetz, das OZG 2.0, auf den Weg, das insbesondere den Kommunen bei der Umsetzung unter die Arme greifen sollte. Dieses Gesetz ist zweifelsohne alles andere als frei von Mängeln. Das haben meine Kollegen im Deutschen Bundestag sehr deutlich angemerkt – ich sage das schon einmal, bevor es vielleicht jemand anders anmerken muss. In vielen Bereichen ist dieses Gesetz aber ein Schritt in die richtige Richtung bzw. überhaupt einmal ein Schritt. Es scheiterte dann allerdings am Veto der unionsgeführten Länder im Bundesrat, und dort dümpelt das Gesetz jetzt weiter vor sich hin. Es bleibt die Hoffnung auf das Vermittlungsverfahren, es bleibt aber auch die Befürchtung, dass parteitaktische Erwägungen im anlaufenden Jahr vor der Bundestagswahl dazu führen könnten, dass das Gesetz weiter blockiert wird und Deutschland weiter ins Hintertreffen gerät. Der mangelnde Ausbau der Digitalisierung nicht nur bei den Behörden ist längst ein Standortnachteil für die Bundesrepublik Deutschland und damit auch für NRW geworden. Dank Ihrer Politik haben wir wahrlich schon genug Standortnachteile. Wir fordern die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung als Regierung des größten Bundeslandes gerecht zu werden, in Berlin Druck zu machen und schnell einen Kompromiss zu finden, damit wir hier nicht buchstäblich den Anschluss verlieren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf)

Protokoll ↗