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Ralf Witzel

FDP 12.06.2024 Sitzungen 18/67

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vorhin erst eine Debatte über das Tarifergebnis geführt, also die monetären Fragen der Berufstätigkeit im öffentlichen Dienst miteinander besprochen. Bei diesem Antrag geht es um einen anderen wichtigen Faktor, nämlich um die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf im öffentlichen Dienst. Von privaten Arbeitgebern, die ihr Geld im internationalen Wettbewerb hart verdienen müssen, erwarten wir jedes Jahr wie selbstverständlich bezahlte Freistellungen, beispielsweise eine Woche für Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Dieser hat in vielen Fällen gar nicht unmittelbar etwas mit berufsbezogener Qualifikation zu tun, sondern Landtag gegebenenfalls mit politischer Bildung oder Familienbildung. Beamte haben diesen Freistellungsanspruch nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz nicht, aber auch sie haben ihre Freistellungsbedürfnisse. Der Antrag enthält vor allem drei Punkte. Zum einen wollen wir, dass in der Freistellungsverordnung ein Anspruch auf ein Minimum an Sonderurlaub geschaffen wird, soweit keine konkreten dienstlichen Gründe im Wege stehen. Zum Zweiten wollen wir dafür sorgen, dass wir zu einer vertretbaren Angleichung der Regelungen für Beamte und Tarifangestellte kommen. Zum Dritten sagen wir: Im Kontext ehrenamtlicher Tätigkeiten erworbene fachliche und soziale Kompetenzen sollen auch bei dienstlichen Belangen, also für einen Aufstieg oder Erfahrungsstufen, Berücksichtigung finden. Bei vielen dieser Aspekte stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung. Entscheidend ist nämlich heute oft nicht die Sache selbst als sachliches Differenzierungskriterium für die Bewilligung oder Versagung, sondern die Frage, wo jemand beschäftigt ist, also in welcher Dienststelle und in welchem Ehrenamt er sich engagiert, also die Art der Tätigkeit. Die Begleitung einer Jugendfreizeit im Sport ist wertvoll für die Jugendlichen und ihre Betreuer. Sie sollte aber nicht a priori besser behandelt werden oder mit größeren Freistellungen versehen sein als berufspolitisches Engagement. Genau diese Rückmeldung erhalten wir aber regelmäßig aus der Praxis. Es gibt einzelne Landesbehörden und Kommunalverwaltungen, bei denen es für berufspolitisches Engagement so gut wie keine Freistellungen gibt, andere Dienststellenleiter aber die materiell gleichen Sachverhalte viel großzügiger behandeln. Wozu führt die aktuelle Situation in der Praxis? Wie uns aktuell vielfach berichtet wird, müssen Vertreter von Berufsorganisationen eigenen Erholungsurlaub nehmen, wenn sie beispielsweise unser Landtagspräsident als Sachverständige ins Hohe Haus einlädt, damit wir als erste Staatsgewalt von dieser Beratungsleistung bei unserer Gesetzgebung profitieren. Ein zweites Beispiel, was dieser Antrag in der Praxis bedeutet und meint: Wir haben Ehrenamtler, die im Rahmen ihres berufspolitischen Engagements Organisationen mit einer fünfstelligen Anzahl von Mitgliedern über viele Jahre landesweit leiten, ohne dass man ihnen deshalb auch im beruflichen Alltag Tätigkeiten mit Führungskompetenzen zutraut. Warum eigentlich nicht? Nehmen Sie einen Jugendlichen in der Landesleitung eines Verbandes, der Verantwortung für Tausende Mitglieder in ganz Nordrhein-Westfalen trägt. 12.06.2024 Dieser führt hauptamtliches Personal in einer Landesgeschäftsstelle. Er vermittelt in Konfliktsituationen zwischen Konfliktparteien. Er trägt persönlich haftend rechtlich Verantwortung für ein sechsstelliges Jahresbudget und auch alle damit verbundenen steuerlichen Herausforderungen. Er muss sich kompetent mit juristisch komplexen Ansprüchen und Klagen beschäftigen, die seinen Verband gegebenenfalls betreffen. Und er besucht regelmäßig öffentlich vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Weiterbildungsmaßnahmen. Wenn diese Führungskraft im Ehrenamt aber gerade aufgrund dieser jahrelangen prominenten und zeitintensiven Erfahrungen sowie Inanspruchnahme nicht mehr die Kapazität hat, einmal ein zeitlich konkurrierendes Weiterbildungsangebot der Dienststelle zu besuchen, so gereicht ihm das zum Nachteil. Wie wollen Sie vor diesem Hintergrund mehr Menschen für mehr Ehrenamt gewinnen? Diese Frage sollten Sie heute beantworten. Ehrenamt bedeutet in der Praxis viel zu häufig: viel Arbeit, wenig Ehre. Dabei ist es doch so wichtig. Es fördert das Subsidiaritätsprinzip. Viele ökonomisch, sozial oder gesellschaftlich wertvolle Aktivitäten würden ohne Ehrenamt in unserem Land gar nicht stattfinden. Unser Staat wäre mit vielen Aufgaben überlastet, wenn es das Ehrenamt nicht geben würde. Deshalb raten wir Ihnen: Stabilisieren wir lieber das Ehrenamt – auch im berufspolitischen Bereich. Die Betroffenen werden es uns danken, und es wird für die Gesellschaft insgesamt von großem Vorteil sein, hierbei in der Zukunft mit klaren Leitplanken vorzugehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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