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Berivan Aymaz

12.06.2024 Sitzungen 18/67

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit Landtag kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 18/9509 den Gesetzentwurf Drucksache 18/8112 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/8112 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich frage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/8112 abgelehnt. Wir kommen zu: 15 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9514 – Neudruck erste Lesung Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Optendrenk das Wort. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beamtinnen und Beamten setzen sich täglich unermüdlich für uns alle ein, ob als Finanzbeamte, als Lehrerinnen und Lehrer, Richterinnen oder Richter, als Polizistinnen oder Polizisten und in vielen anderen Aufgaben. Sie halten unsere Gesellschaft am Laufen und schützen und verteidigen unsere Werte der Demokratie und des Rechtsstaats. Leider ist das keine abstrakte Notwendigkeit, sondern eine sehr konkrete Situation. Es geht um Vermittlung in der Schule, aber auch um Durchsetzung durch Polizei und Justiz. Leider werden Beamtinnen und Beamte und generell Beschäftigte im öffentlichen Dienst immer öfter zur Zielscheibe des Hasses, der Hetze und der Gewalt. Der Tod des jungen Polizisten in Mannheim infolge eines Messerangriffs hat uns alle zutiefst bestürzt. Unserem Innenminister Herbert Reul bin ich dankbar für seine klaren Worte und seine klare Haltung beim Kampf gegen Gewalt gegen Einsatzkräfte. Die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen verdienen nicht nur unser aller Unterstützung, sondern sie können sicher sein: Die Landesregierung steht fest an ihrer Seite. 12.06.2024 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Wir haben bereits viele Maßnahmen umgesetzt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und um Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Doch auch eine faire und angemessene Bezahlung ist Teil der Wertschätzung. Deshalb übertragen wir den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 eins zu eins auf die Beamten- und Richterschaft in Nordrhein-Westfalen. Nach dem ersten Schritt mit der Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und den monatlichen steuerfreien Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro geht es nun um den zweiten Baustein. Deshalb liegt Ihnen heute in erster Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vor. Für das Jahr 2024 sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. November 2024 eine Erhöhung des Grundgehalts um 200 Euro, der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und -anwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und -anwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 100 Euro und der weiteren, seit jeher an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezügebestandteile – insbesondere der Amtszulagen, der Strukturzulagen und der Familienzuschläge – um 4,76 % vor. Für das Jahr 2025 erfolgt ab dem 1. Februar 2025 auch in Parallelität zu dem Tarifabschluss eine weitere, zusätzliche Erhöhung der Bezüge um 5,5 % sowie der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen bei den eben schon genannten Kreisen um 50 Euro. Durch die Erhöhung der Bezüge in den Jahren 2024 und 2025 wird in der Summe zugleich entsprechend dem Tarifabschluss die Erhöhung der Bezüge um mindestens 340 Euro sichergestellt. Auch das parallel zum Tarifabschluss. Ruhegehalt, Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge werden entsprechend dem Grundgehalt für die Besoldung erhöht. Durch die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge löst die Landesregierung ihre Zusage der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses ein und trägt hiermit sicherlich auch einen ganz wesentlichen Teil zur Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bei. Genau deshalb und weil wir uns darüber hier im demokratischen Rund immer einig waren, erbitte ich Landtag eine möglichst breite parlamentarische Unterstützung für diesen Gesetzentwurf, denn er ist tatsächlich ein maßgeblicher Baustein für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in unserem Land. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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