Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wertschätzung von ehrenamtlichem bürgerschaftlichem Engagement ist unbestritten. Wenn man sich meinen Bereich, nämlich den Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rettungswesen anschaut, kann man das mit den Händen greifen. Ohne ein solches bürgerschaftliches Engagement würde unser Land nicht funktionieren. Deswegen muss man allen, die sich ehrenamtlich engagieren, herzlich danken und sich bewusst sein, dass das keine Selbstverständlichkeit ist. Aber Danke sagen reicht nicht, da ist der Hinweis richtig. Es geht vielmehr darum, Ehrenamtlichkeit auch weiter zu unterstützen. Das ist der Grund, warum im Koalitionsvertrag darauf schon hingewiesen wurde, insbesondere auf den Aspekt der Verbesserung der Vereinbarkeit von Hauptberuf und Ehrenamt. Ich weiß, es kann immer noch besser werden. Man ist nie gut genug in allen Vorschlägen, und kluge, neue und realistische Vorschläge sind willkommen. Ich glaube aber, mit dem FDP-Antrag werden wir nicht sehr weit kommen. Ich will auch erklären, warum ich damit Probleme habe. Erstens. Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung sieht ja bereits eine unterschiedliche Freistellungsmöglichkeit für ehrenamtliche Tätigkeiten vor. Zweitens. Die Vorschriften regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Sonderurlaub gewährt werden kann. Es geht um einen sachgerechten Ausgleich oder Kompromiss zwischen dienstlichen Interessen und ehrenamtlichem Engagement. Es ist also nicht so, wie in dem Antrag formuliert. Nach der geltenden Rechtslage gibt es die einheitlichen Regelungen bereits heute. Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten zwischen Dienststellen bestanden daher im Grundsatz nicht. Aber trotzdem kann es so sein; das ist ja kein Widerspruch. Aber eins ist auch klar: Für jeden, der wegen eines Engagements freigestellt wird, müssen andere mehr arbeiten. Darauf ist eben auch schon hingewiesen worden. Sie wissen, dass unsere Beschäftigten gerade im öffentlichen Dienst jeden Tag, sagen wir mal, ordentlich ausgelastet sind. Drittens. Wir haben eine Vielzahl weiterer Rechtsvorschriften mit dem Ziel, Ehrenamt und Hauptberuf gut zu vereinbaren. Zum Beispiel Vorschriften im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. Die gelten sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Beschäftigte, die außerhalb des öffentlichen Dienstes tätig sind. Danach ist eine Landtag Freistellung für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz möglich. Ich habe eingangs schon gesagt: Ein Nordrhein-Westfalen ohne freiwillige Feuerwehrleute ist überhaupt nicht zu machen, weder an normalen Tagen und erst recht nicht, wenn Katastrophen stattfinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie sagen, dass erworbene Kompetenzen nur unzureichend beim beruflichen Werdegang eine Rolle spielen, beispielsweise bei Beförderungen. Ich glaube, das ist so nicht richtig. Es wird solche Fälle geben, aber vom Grundsatz her heißt es, dass Führungserfahrungen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit erworben wurden, im gleichen Maße wie Erfahrungen in anderen Kontexten zählen. Gerade im öffentlichen Dienst wird es eben nicht gegenübergestellt – weder aus Berufstätigkeit, ehrenamtlichen Tätigkeiten, Nebentätigkeiten, Tätigkeiten im ehrenamtlichen Umfeld noch weiteren anderen Kontexten. Öffentliche Ämter sind – das ist die Überschrift, nach der wir uns immer richten müssen, das weiß jeder – nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu besetzen. Es geht immer um Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, ablesbar in statusamtsbezogenen dienstlichen Beurteilungen. Dabei werden Kompetenzen wie beispielsweise Verantwortungsbewusstsein, Problemlösungsfähigkeiten, Führungskompetenz im Beurteilungsprozess berücksichtigt und mit bewertet. Natürlich sind maßgeblich die Tätigkeiten, die man im Hauptamt hat. Zeigen Beamtinnen und Beamten dort Kompetenzen, kommt das selbstverständlich in die Beurteilung hinein. Wenn jemand, der ehrenamtlich arbeitet, seine Kompetenzen in das Hauptamt einbringt, dann schadet das nicht, sondern wird nutzen. Meine Erfahrung ist, dass das auch nutzt, weil es einfließt. Das heißt: Wenn Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihr Know-how, ihre Fähigkeiten, ihre Fertigkeiten da einbringen, hilft das auch bei den Bewertungen. Ich teile nicht die sehr kritische Einschätzung. Das heißt nicht, dass es da keine Probleme gibt. Deshalb wollen wir darüber noch mal klug reden; Nachdenken schadet nie. – Ich danke sehr, einen schönen Abend! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
