Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Mehr Wertschätzung für das Ehrenamt, mehr Anerkennung für das Ehrenamt – wer kann schon etwas dagegen haben? Niemand. Wir stimmen dem FDP-Antrag zu, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Nein, so einfach ist es dann doch nicht, im Gegenteil: Es wird sogar kompliziert, wenn wir die warme Wohlfühloberfläche dieses Antrags durchdringen und etwas tiefer eintauchen wollen. Wir merken dann schnell, dass das nicht so richtig möglich ist, denn dem Antragstext der FDP fehlt etwas: Fakten, die untermauern könnten, dass da ein reales Problem aufgegriffen wird. So erwähnt der Antrag, Angestellte in der Privatwirtschaft hätten ein Recht darauf, sich für bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Regelungen zum sogenannten Bildungsurlaub würden auch das Ehrenamt abdecken. Im öffentlichen Dienst hingegen sei diese Regelung nur eine Kannvorschrift. Ein Blick in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zeigt: Ja, das ist so. Dass es allerdings für Landtag private Arbeitnehmer auch Einschränkungen im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gibt, unterschlägt der FDP-Antrag. So ist die Anzahl der Arbeitstage für die Arbeitnehmerweiterbildung von der Anzahl der Wochenarbeitstage abhängig. Außerdem entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits 10 % der Beschäftigten freigestellt worden sind. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten besteht überhaupt kein Freistellungsanspruch. Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung in NRW hingegen gibt dem jeweiligen Dienstherrn die Möglichkeit, in Ausnahmefällen Sonderurlaub von bis zu zehn Arbeitstagen zu gewähren. Zudem hat die Entscheidung in pflichtgemäßem Ermessen zu fallen, bei dem die Interessen des Beschäftigten berücksichtigt werden müssen. Dem Dienstherrn diese Entscheidungsgewalt in Form einer Kannvorschrift zu geben, ist auch ein wichtiger Ausdruck von Subsidiarität und Verantwortungsbewusstsein. Genau das müssen wir den Lenkern unter den Staatsdienern doch zutrauen. Der Dienstherr vor Ort kennt seine Truppe und die Belastungen am besten. Ein Blick in den von der FDP als Aufhänger für ihren Antrag genutzten EhrenamtAtlas 2024 zeigt, dass die Mehrheit der Ehrenamtlichen über 60 Jahre alt ist und das Erlangen beruflich nutzbarer Qualifikationen nur eine untergeordnete Rolle spielt. Was der EhrenamtAtlas NRW allerdings nicht zeigt, ist die Art der Hauptbeschäftigung, also privater oder öffentlicher Dienst. Ich habe dazu auch keine Statistik oder gar Studie gefunden. Da die FDP eine solche Erhebung ihrem Antragstext auch nicht beigegeben hat, gehe ich davon aus, dass es sie nicht gibt. Die erwähnte Benachteiligung ist also erst mal nicht belegt. Das wäre dann ein Arbeitsauftrag an WestLotto, dem Initiator dieser Ehrenamtserhebung: Liefern Sie für den Atlas 2025 die entsprechenden Daten! Mein sehr subjektiver Eindruck ist, dass Personen des öffentlichen Dienstes beim Ehrenamt besonders häufig anzutreffen sind. Ich bin froh, dass die Mehrheit der Erwachsenen in unserem Land einem Ehrenamt nachgeht. Offensichtlich gibt es bislang keine nachhaltigen Klagen, dass irgendeine Gruppe bei der Ausübung des Amtes benachteiligt würde. Ein bisschen nachdenklich stimmt aber, dass hier besonders das berufspolitische Ehrenamt in den Fokus geraten ist. Es wäre eigentlich erforderlich, dass alle anderen Ehrenämter genauso behandelt werden. Erst einmal sehen wir keinen Bedarf für den Antrag, aber die Beratung im Ausschuss mag ja anderes ergeben. Ich danke allen Ehrenamtlern für ihre Arbeit und Ihnen hier im Plenum für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 12.06.2024
