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Carolin Kirsch

SPD 12.06.2024 Sitzungen 18/67

Wir wollen ja langsam zum Ende kommen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP richtet mit ihrem Antrag den Fokus auf das wichtige Thema „Ehrenamt von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“; dafür schon einmal herzlichen Dank. 12.06.2024 Wir wissen, dass sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst stark im Ehrenamt engagieren, weil sie sich in ganz besonderem Maße mit unserem Gemeinwesen identifizieren und weil sie wissen, wie wichtig Engagement nicht nur im Beruf, sondern auch im Ehrenamt ist, damit unser Staat, unsere Gesellschaft funktioniert. Ehrenamt ist in vielen Fällen aktive Demokratieförderung. Der Landtag hat in dieser Legislaturperiode schon verschiedene Male über die Bedeutung des Ehrenamtes diskutiert, sei es mit Blick auf steuer- und zuwendungsrechtliche Aspekte des Ehrenamtes oder den besseren Schutz von Menschen im kommunalen Ehrenamt. Natürlich ist auch die Frage, wie wir Beschäftigte im öffentlichen Dienst dabei unterstützen können, ihrem ehrenamtlichen Engagement nachzugehen und dafür auch Anreize zu schaffen, ein wichtiger Aspekt. Dies trägt im Übrigen auch zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes bei. Bereits jetzt gibt es für Beschäftigte im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, sich für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe, im Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für kommunale Mandate oder ein Schöffenamt freistellen zu lassen. Das gilt für Beamt*innen ebenso wie für andere Beschäftigte. Ich habe zudem den Eindruck, dass ehrenamtliches Engagement in der Behördenpraxis generell positiv bewertet und vonseiten der Führungskräfte unterstützt wird. Dass dies zukünftig bei Bewerbungen und Beförderungen stärker berücksichtigt wird, ist mit Sicherheit sinnvoll. Wir müssen allerdings auch ehrlich eingestehen, dass die derzeitige enorme Belastung von vielen Beschäftigten bei ihrer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufgrund der vielen nicht besetzten Stellen nicht gerade die Motivation für ein Engagement erhöht. Viele Menschen schrecken zum Beispiel vor einem kommunalen Mandat auch deswegen zurück, weil sie angesichts ihrer beruflichen Belastungen gar keine Zeit dafür haben – von den anderen abschreckenden Aspekten mal ganz abgesehen. Eine Freistellung nützt nichts, wenn sich die Arbeit auf dem Schreibtisch dadurch weiter stapelt. Trotzdem: Eine Ausweitung der ehrenamtlichen Aktivitäten, für die eine Freistellung möglich ist, sollte man prüfen und diskutieren. Auch bei einer Ausweitung brauchen wir allerdings weiterhin klare Kriterien, die angesichts der Bandbreite von Ehrenamt die wichtige gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Ehrenamts widerspiegeln. Im Antrag wird zudem die Möglichkeit der Arbeitnehmer*innenweiterbildung – besser bekannt als Bildungsurlaub – für Engagierte im Ehrenamt thematisiert. Den Hinweis, dass Beamte hierbei benachteiligt sind, habe ich nicht ganz verstanden. Letztlich finden die Regelungen des Arbeitnehmerweiter-Landtag bildungsgesetzes auch über die Freistellungs- und Urlaubsverordnung auf Beamtinnen insbesondere durch den § 26 Anwendung. Mir persönlich ist bisher kein konkreter Fall bekannt, in dem es durch die Vorgabe, dass die dienstlichen Belange nicht entgegenstehen dürfen, tatsächlich zu einer Benachteiligung von Beamt*innen gegenüber anderen Beschäftigten gekommen ist. Ich nehme eher wahr, dass Arbeitgeber*innen auch im öffentlichen Dienst für ihre Beschäftigten das Gesetz zum Teil einfach unterschiedlich anwenden. Darüber können wir sicherlich im Ausschuss noch ausführlicher diskutieren und klären. Möglicherweise wäre es dann sinnvoll, sich noch einmal etwas genauer mit dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz selbst zu beschäftigen und zu prüfen, ob angesichts aktueller Entwicklungen Reformbedarf besteht. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Meine Fraktion stimmt der Überweisung gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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