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Bianca Winkelmann

CDU 12.06.2024 Sitzungen 18/67

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 5. Januar dieses Jahres besuchten unser Ministerpräsident Hendrik Wüst und Umweltminister Oliver Krischer meinen Wahlkreis im Norden unseres Landes Nordrhein-Westfalen. So sehr, wie ich mich eigentlich immer über die Anwesenheit aus den Reihen unserer Regierung freue, so kritisch war der Anlass dieses Besuchs: Eine angespannte Hochwasserlage führte sie nach Petershagen-Schlüsselburg. Wir haben vor Ort unter anderem mit Einsatzkräften von Feuerwehr und Deichwache gesprochen, die uns ihre Maßnahmen geschildert haben, wie sie die angrenzenden Flächen und damit auch Menschen und Tiere vor einer Überflutung schützen. In Situationen wie diesen zeigt sich einmal mehr, dass die Helferinnen und Helfer aus Hauptamt und Ehrenamt gemeinsam ein starkes Team bilden und ohne Unterlass an der Sicherheit unserer örtlichen Deiche arbeiten. Landtag Ich möchte diese Aktuelle Stunde nutzen, um allen haupt- und ehrenamtlichen Helfern, die auch an den Weihnachtsfeiertagen 2023 im Einsatz waren, ganz herzlich für ihr Engagement zu danken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD) Ich gebe zu: Vor diesem Hintergrund bin ich ein bisschen entsetzt über den Antrag der FDP, über den wir heute Morgen beraten. Denn anstatt das wichtige Thema „Hochwasserschutz“ mit gebührendem Anstand zu diskutieren, den alle Betroffenen, Helfer und Hinterbliebenen verdient haben, versucht die Opposition einmal mehr, Ängste und Verunsicherung zu schüren und Stimmung zu machen. (Zuruf von der SPD: Oioioi! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Liebe Kollegen der FDP, ihr müsstet es doch besser wissen. (Zurufe von der SPD und der FDP) – Hören Sie sich das erst einmal an! – Es ist völlig unstrittig, dass diese Landesregierung das Thema „Hochwasserschutz“ prioritär verfolgt. Das hat auch unser zuständiger Umweltminister Oliver Krischer immer wieder betont. (Widerspruch von der SPD und der FDP) – Ich erkläre Ihnen jetzt, was alles passiert. Warten Sie es ab! (Zurufe von der SPD und der FDP) Priorität haben bei den Maßnahmen der Landesregierung insbesondere der Neubau und die Sanierung von Deichen, die dem unmittelbaren Schutz der Bevölkerung dienen. Minister Krischer und sein Haus arbeiten beispielsweise daran, den damals gemeinsam beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Hochwasserschutz in Maßnahmen umzusetzen. Ja, Kollege Pfeil, es passiert schon jede Menge. Vieles ist schon auf den Weg gebracht, doch eines steht fest: Der Hochwasserschutz ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der jeder mithelfen muss: die Hochwasserpflichtigen, Landes- und Bundesbehörden, verantwortliche Planer und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Der 10-Punkte-Plan umfasst sämtliche Aspekte des Hochwasserschutzes, von der Prognose über Krisenkommunikation und Soforthandeln bis hin zu Gewässermanagement, Ertüchtigung von Schutzanlagen und Planungsfragen. Für die Umsetzung wurden 104 neue Stellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes geschaffen. Vor möglichen Hochwasserereignissen erfolgen nunmehr immer regionenbezogene Warnungen der 12.06.2024 Öffentlichkeit in den jeweils betroffenen Einzugsgebieten – und das ist gut so. Hochwasserrisikomanagementpläne werden regelmäßig aktualisiert. Dies betrifft bestehende Deiche, die Risikoeinschätzung einzelner Gewässer vor dem Hintergrund des Klimawandels, die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sowie die Förderung von interkommunaler Zusammenarbeit für überregionale Wasserschutzkonzepte. Die Optimierung der Talsperrensicherheit und des Talsperrenmanagements hat sich beim Winterhochwasser in diesem Jahr bereits bewährt. Ganz wichtig ist auch die Sensibilisierung der Menschen und der Kommunen für den Hochwasserschutz. Es werden nun vielerorts Hochwasserschutzkonzepte erstellt, Alarm- und Einsatzpläne regelmäßig aktualisiert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deichsanierung bleibt aber nach wie vor eine Generationenaufgabe, die über Landesregierungen hinweg fortgeführt werden muss. Vor dem Hintergrund der Thematik der Finanzierung muss eben auch unser Modell der Finanzierung in Nordrhein-Westfalen genauer betrachtet werden. In Nordrhein-Westfalen ist der Deichbau vor allem eines: kommunale Daseinsvorsorge. Bei uns sind im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Kommunen oder die Deichverbände zuständig. Das heißt, das Land muss über Dritte agieren. Der 2014 aufgelegte Fahrplan „Deichsanierung“ wird Schritt für Schritt umgesetzt. Doch Sie wissen alle: Die Prozesse sind komplex und langwierig. Aufwendige Planungsverfahren sind oft der Flaschenhals für die Inanspruchnahme von Fördergeldern. Der Kollege Günther Bergmann wird gleich noch auf einige Praxisbeispiele eingehen. Es geht bei uns – darauf hat der Kollege Pfeil schon hingewiesen – um circa 6.000 km hochwassergefährdete Flussläufe und 560 km Deiche, von denen die Hälfte sanierungsbedürftig ist. Das Umweltministerium wird in diesem Zusammenhang eine Bestandsaufnahme für die Gewässer erster und zweiter Ordnung vornehmen, der sich eine Schätzung des Finanzbedarfs und eine Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen anschließen wird. Schon heute wurden die Mittel der GAK für den Hochwasserschutz Jahr für Jahr fast vollständig abgerufen und kofinanziert. Aus dem regulären GAK-Förderprogramm wurde der Abruf der Bundesmittel 2023 sogar übererfüllt. Für den Hochwasserschutz stellt Nordrhein-Westfalen selbst im Haushaltsjahr 2024 knapp 84 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist verantwortungsvolle Umweltpolitik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Bund unterstützt die Länder mit einem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hoch-Landtag wasserschutzes“. Von den förderfähigen Maßnahmen aus diesem Bundesprogramm, das vorhin auch schon Erwähnung fand, wurden für Nordrhein-Westfalen insgesamt elf Projekte vereinbart. Davon sind vier Maßnahmen bereits abgeschlossen, fünf weitere sind in Planung und zwei in der Projektierung. Jeder hier weiß, wie lange Planungen dauern können. Wenn beispielsweise Grundstückskäufe nicht so schnell umgesetzt werden, wie wir es uns vielleicht wünschen, dann kann das eben auch dazu führen, dass Mittel nicht sofort abgerufen werden. Entgegen der negativen Darstellung der Opposition lassen Sie mich abschließend noch zwei konkrete Beispiele nennen. Erstens: die Deichrückverlegung im Bereich der Stadt Monheim. Dieses Projekt ist bereits abgeschlossen und umfasst ein Rückhaltevermögen von insgesamt 8 Millionen Kubikmetern. Zweitens: den Worringer Bruch im Bereich der Stadt Köln. Hier ist ein Polderprojekt von 30 Millionen Kubikmetern geplant, das eine bedeutende Entlastung für den Rhein bei extremen Hochwassersituationen darstellen und auch für eine spürbare Entlastung des Unterlaufs sorgen wird. Bei allen Diskussionen um den Hochwasserschutz wird immer ein Restrisiko bleiben. Anstatt hier wilde Vorwürfe gegen eine erfolgreiche Landesregierung und einen engagierten Minister zu erheben, sollten wir im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen besser gemeinsam an schnelleren Lösungen arbeiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Carsten Löcker [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD)

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