landtag.nrw.de ↗

Andrea Stullich

CDU 12.06.2024 Sitzungen 18/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD erreichen, dass der WDR in seinen Programmen offenlegen muss, welcher Partei jemand angehört, der in einem WDR-Beitrag vorkommt. Hierbei gebe es Regelungsbedarf. – Nein, den gibt es nicht. (Beifall von der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Landtag Es gibt keine Lücke im WDR-Gesetz, denn die Programmrichtlinien in § 5 regeln unter anderem eindeutig, dass im WDR-Programm die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte zu Wort kommen und dass die Vielfalt unterschiedlicher Meinungen möglichst breit und vollständig dargestellt wird. Ganz abgesehen davon muss sich ein solches Vorgehen, Parteimitgliedschaften in Beiträgen zu kennzeichnen, irgendwie mit der journalistischen Praxis vereinbaren lassen. O-Ton-Geber nach vollkommen privaten Angelegenheiten auszuspähen, ist mindestens fragwürdig. Eine Parteizugehörigkeit jedes Mal einzublenden oder im Hörfunk mitten im Beitrag anzukündigen, ist fern jeder Praxis. Entsprechend deutlich fallen auch die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der AfD aus. Zitat DJV: „Erneut konstruiert die AfD ein Problem, das es nicht gibt, weil ausreichende Regelungen bereits existieren.“ Zitat Professor Holznagel: „Dass parteipolitische Bezüge in der Berichterstattung kenntlich gemacht werden müssen, wenn sie für das Verständnis eines Beitrags relevant sind, entspricht bereits heute den Grundsätzen redlicher journalistischer Praxis.“ Und weiter schreibt Professor Holznagel: „Der Regelungsvorschlag ist mit der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG unvereinbar und verletzt zudem […] das Recht auf informationelle Selbstbestimmung […]“ Der WDR weist in seiner Stellungnahme noch darauf hin, dass die gewünschte Regelung das Engagement in einer Partei gegenüber anderen Formen gesellschaftlichen Engagements ungleich behandle. Dies sei nicht zu rechtfertigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf taugt nicht für die Praxis, weil er journalistische Arbeitsweisen unnötig verkompliziert. Er ist nicht notwendig, weil es entsprechende Grundsätze längst gibt. Er ist verlogen, weil er Transparenz vorgaukelt, in Wahrheit aber die Rundfunkfreiheit einschränken will. Und vor allem: Er ist verfassungswidrig, weil er gegen das Persönlichkeitsrecht und gegen die Rundfunkfreiheit verstößt. Kann es zwingendere Gründe geben, einen Gesetzentwurf abzulehnen? Nein. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Andrea Stullich Protokoll ↗