Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hilft dabei, verfassungsrechtliche Vorgaben umzusetzen. Uns als Gesetzgeber bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben zur Beamtenbesoldung gemacht, und deshalb muss der Tarifabschluss für die Angestellten der Länder auch auf die Beamten übertragen werden. Eine Klagewelle wollen wir nicht riskieren. Darüber hinaus hätten wir uns von der Landesregierung auch gewünscht, dass sie zugleich einen Vorschlag der Reform der Zulagen vorgelegt hätte. Jedoch muss leider auch konstatiert werden, dass wir in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten sind. Dieser Gesetzentwurf belastet den Landeshaushalt mit 0,2 Milliarden Euro in diesem Jahr und 2,3 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Das ist viel. Denn wir haben bei den Steuereinnahmen eine Lücke von 1,2 Milliarden Euro. Deswegen soll ja auch ein Nachtragshaushalt für 2024 auf den Weg gebracht werden. Die Landesregierung will hierfür neue Schulden aufnehmen. Wir gehen davon aus, dass sich die Haushaltslage 2025 nicht bessern wird. Denn die Regierungen Landtag werfen den Unternehmen nicht Steine, sondern ganze Gebirgsmassive in den Weg. Aus Mangel an Gewinnen werden auch im kommenden Jahr weniger Steuern anfallen, und die Regierung wird Schulden zur Finanzierung des Haushalts aufnehmen – aber nicht, um wirklich zu investieren, sondern nur für Konsumausgaben. Die Fraktion der AfD steht für solide Staatsfinanzen. Wir brauchen auf Landesebene, aber auch auf alle anderen staatlichen Ebenen eine wirksame Aufgabenkritik, um den Staat auf seine wesentlichen Bereiche zurückzustutzen. Die Frage ist: Was sind die wirklich wichtigen Aufgaben des Staates, und wie viele Stellen braucht man wirklich dafür? Zurückschneiden ist auf Landesebene nämlich nicht leicht. Wir können sicherlich nicht bei Polizei, Justiz und der Zahl der Lehrer sparen. Aber brauchen wir so viele Gleichstellungsbeauftragte, oder können nicht einfach einige davon ihren normalen Beamtentätigkeiten nachgehen? Der Personalaufwuchs in der Ministerialbürokratie mit weit über 1.000 neuen Stellen seit dem Regierungsantritt der schwarz-gelben Koalition im Jahr 2017 muss umgekehrt werden. Aber Schwarz-Grün hat beim Aufbau leider weitergemacht. Das ist auch immer wieder vom Landesrechnungshof angemahnt worden. Der Staat muss ein attraktiver Arbeitgeber in den Bereichen sein, in denen er wirklich tätig wird. Dazu braucht er sehr, sehr gute Mitarbeiter. Diese gewinnt und hält man nur durch attraktive Konditionen, und die Bezahlung ist nun einmal eine davon. Das heißt aber nicht, dass man nicht genau hinschauen muss, wo man durch Produktivitätssteigerungen, zum Beispiel durch die Nutzung von Automatisierung und Digitalisierung, sowie das Streichen von Aufgaben Personal für andere Tätigkeiten freibekommt. Denn wir haben ja überall Personalmangel, und die Arbeit geht derzeit nicht aus; auf die Straße wird da schon keiner geschickt. Nur so wird man sich in Zukunft einen leistungsfähigen Staat erlauben können, der seine Kernaufgaben vor allen Dingen im Hoheitsbereich erledigen kann. Der Staat hat – das lässt sich wohl jetzt schon sagen – Speck angesetzt. Die aktuelle Haushaltsdelle muss auch dazu dienen, NRW in schlankeren Konturen neu zu modellieren. Dann können wir uns auch Gehaltserhöhungen und eine Neubearbeitung des Zulagenwesens leisten. Zu lange ist gerade da nichts passiert. Das ist eine der dringendsten Aufgaben, der wir uns demnächst grundlegend widmen müssen. Dass wir uns mehr wünschen, spricht nicht gegen das Gesetz. Diesem und zunächst der Überweisung werden wir zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD) 12.06.2024
