Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort, bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es gut und wichtig, dass wir gemeinsam über das gesamtgesellschaftliche Problem von Gewalt gegen Frauen sprechen, dass wir gemeinsam dieses Problem ernst nehmen und dass wir intensiv und immer in großer Geschlossenheit über Lösungen sprechen, auch wenn wir über den Weg dahin genauso konstruktiv streiten müssen. Dass aber die AfD auch diesen Antrag zum Anlass für ihre Hetze nimmt, wird diesem wichtigen Thema nicht gerecht, zeigt aber, worum es ihr geht – um Gewaltschutz jedenfalls nicht. 12.06.2024 (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Auch mich besorgen die steigenden Zahlen bei häuslicher Gewalt zutiefst. Es ist mir wichtig, eine Sache zu Beginn anzusprechen. Wir reden oftmals und auch im Zusammenhang mit den jetzt vorgestellten Zahlen eher über abstrakte Zahlen, aber hinter jeder dieser Zahlen steckt eine persönliche Geschichte, ein Schicksal, eine ganz konkrete Person – zumeist eine Frau. Wir verstehen unser Zuhause meist als einen Rückzugsort und als einen Ort der Geborgenheit, an dem wir uns sicher fühlen sollten. Für manche Frauen und auch ihre Kinder ist es aber oftmals das Gegenteil. Das Leiden, die Angst und die Schmerzen nachzufühlen, fällt schwer; sie sich vor Augen zu führen, ist aber nötig. Es sind leider bei Weitem keine Einzelfälle. Das hier schon angesprochene aktuelle Lagebild Häusliche Gewalt, das in der vergangenen Woche vorgestellt wurde, macht deutlich, dass häusliche Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Im Laufe ihres Lebens werden Frauen und Mädchen an unterschiedlichsten Orten Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt – im eigenen Zuhause, aber auch im öffentlichen Raum, bei der Arbeit, in der Schule oder im Netz. Es ist daher wichtig, dass wir Frauen und Mädchen konsequent vor Gewalt schützen und Hilfe bei Gewaltbetroffenheit stärken. Genau hier setzt die Istanbul-Konvention an. Sie war und ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt, weil durch sie geschlechtsspezifische Gewalt aus der Tabuzone geholt wird. Es ist ein wichtiges Anliegen, dass Frauen durch die Istanbul-Konvention gleichermaßen wissen, dass sie in ihren Gewalterfahrungen ernst genommen werden. Genau dafür steht die Istanbul-Konvention. Trotzdem müssen wir feststellen, dass viele Frauen erlittene Gewalt oftmals nicht zur Anzeige bringen und sich möglicherweise auch keine Hilfe holen. Das hat unterschiedlichste Gründe, die wir gesellschaftlich ernst nehmen müssen. Es handelt sich vielleicht um Angst oder um Scham, weil die Täter meist im direkten sozialen oder familiären Umfeld zu finden sind. Weitere Gründe sind vielleicht, dass sie selbst den Vorfall als nicht so relevant eingeschätzt haben oder dass sie Angst haben, nicht ernst genommen zu werden. Dabei muss immer klar sein: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatangelegenheit und nie und in keinem Kontext akzeptabel. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Frauen haben ein Anrecht, Schutz zu finden, und gleichermaßen haben wir als Gesellschaft die Verantwortung, Gewalt und Sexismus zu ächten. Landtag Ein zentraler Baustein für die Hilfe und Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit, aber auch für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und im Übrigen auch der Politik, ist die Frauenhilfeinfrastruktur. Die Finanzierung der Frauenhilfeeinrichtungen ist ein Thema, das uns seit Langem begleitet. Wir nehmen dieses Thema seit Beginn der Legislaturperiode in den Blick, haben aber auch in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder darüber diskutiert. Genauso haben wir immer wieder darüber diskutiert, dass es eine gemeinsame Verantwortung über die politischen Ebenen hinweg ist, hier weiterzukommen. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, dass es jetzt auch auf Bundesebene das Bestreben gibt, ein Gewalthilfegesetz auf den Weg zu bringen, um hier für noch mehr Sicherheit zu sorgen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Eins will ich aber auch sagen: Frau Kollegin Butschkau, wir haben seit Beginn der Legislaturperiode nicht nur fünf Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen. Im Übrigen finde ich, dass das auch ein wichtiger Beitrag ist, um für Planungssicherheit zu sorgen und um diese Einrichtungen abzusichern. Wir haben außerdem das zweite Frauenhaus in Gelsenkirchen in die Landesförderung aufgenommen und die Platzpauschale für Häuser, die mehr als acht Plätze anbieten, von 7.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Auch das hat dazu geführt, dass Einrichtungen zusätzliche Plätze geschaffen haben. Das heißt: Was Sie in Ihrer Pressemitteilung geschrieben haben, nämlich dass jenseits der Aufnahme bestehender Plätze in die Landesförderung nichts passiert sei, ist schlicht unzutreffend. Es ist auch bezogen auf den Bereich der Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt unzutreffend. Auch hier konnten im Sinne des Lückenschlusses in bisher unterversorgten Gebieten bereits vier weitere bzw. vier neue Frauenberatungsstellen in die Landesförderung aufgenommen werden. Das zeigt aus meiner Sicht, dass die Landesregierung auch bei dem stückweisen Ausbau der Frauenhilfeinfrastruktur eine klare Priorität setzt. Wir tragen dafür Sorge, dass im Rahmen dessen, was wir haushalterisch abbilden können, zusätzliche Plätze geschaffen werden: mit der Erhöhung der jährlichen Förderpauschale für Sachausgaben auf 10.000 Euro, wodurch zusätzliches Geld in das System gegeben wird, und auch mit der Schaffung der fünften Frauenhausstelle, die – das ist mir persönlich besonders wichtig – speziell für die Arbeit mit den Kindern in den Frauenhäusern auf den Weg gebracht worden ist. Trotzdem haben Sie recht. Ist das schon die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention? Nein, das ist es natürlich nicht. Können wir uns damit zufriedengeben? Nein, das können wir natürlich nicht. Genau deswegen haben wir zu Beginn dieser Legislatur-12.06.2024 periode die Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention in meinem Haus eingerichtet, die die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Nordrhein-Westfalen langfristig begleitet. Fangen wir bei null an? Nein, natürlich nicht, weil wir in diesem Haus eine Tradition haben, gemeinsam den Gewaltschutz voranzubringen. Stehen wir bei null? Nein, weil auch diese Landesregierung diesem Anliegen konsequent weiter Rechnung trägt. Sind wir am Ziel? Nein, und deswegen ist es gut und richtig, dass wir uns gemeinsam als demokratische Fraktionen bzw. als demokratische Kräfte diesem Ziel auch weiterhin verpflichtet fühlen und weiter an den Dingen arbeiten. Die Unterstellung aber, dass in den vergangenen zwei Jahren nichts passiert sei, ist aus meiner Sicht unzutreffend. Trotzdem ist es richtig, dass wir immer wieder gemeinsam auch mit denjenigen ins Gespräch kommen, die zu Recht darauf hinweisen, dass ihre wichtige Arbeit weiter abgesichert werden muss und weiter gestärkt werden muss, weil es unsere gemeinsame Verantwortung ist, Frauen vor Gewalt zu schützen, gewaltbetroffene Frauen zu unterstützen und die wichtigen Strukturen und Einrichtungen, die dies in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren in einer großen Professionalität und Bandbreite auf den Weg bringen, konsequent zu stärken und abzusichern. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir hier im Parlament auch immer wieder diese Diskussion führen. Dass wir nichts gemacht hätten und dass wir diesen Schutz nicht weiter ausbauen würden, ist so nicht zutreffend. Miteinander wollen wir aber weiter dafür streiten, dass wir an dieser Stelle die Istanbul-Konvention Schritt für Schritt immer weiter umsetzen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
