Ina Blumenthal
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir drehen in diesem Parlament die dritte Schleife zu diesem Gesetzentwurf. Die erste Befassung hier im Plenum hat bereits ergeben: Grundsätzlich zu glauben, was man im Internet finden kann, führt im besten der schlimmsten Fälle zu Fehlkäufen und im schlimmsten Fall zu sehr kruden Gesetzentwürfen der AfD. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Schon bei der ersten Lesung war die Kritik, die Ihnen entgegenschlug, nicht nur weitreichend, sie war vernichtend. Die Kritik reichte von Angriff auf politisch aktive Menschen bis hin zu Verfassungsfeindlichkeit. Dieser ersten Einschätzung durch meine geschätzten Kolleginnen und durch Minister Nathanael Liminski folgte die schriftliche Anhörung. Kleiner Spoiler: Sie lief nicht besser für Sie und Ihren Antrag. Aber lassen Sie uns gerne gemeinsam einen Blick auf die Verfassung werfen. Da steht in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Die Idee einer freien Nachrichten- und Meinungspresse wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt. Sie schützt die äußere Unabhängigkeit eines Mediums vor Einflussnahme. Wie wichtig das ist, sehen wir in vielen europäischen Ländern, in denen genau diese Pressefreiheit nicht mehr gegeben ist. Das bedeutet, dass Menschen sich nicht mehr auf Berichterstattung verlassen können. In welch einer traurigen Welt würden wir dann leben? Journalistinnen und Journalisten haben die Aufgabe, möglichst viele korrekte und relevante Informationen an möglichst viele Menschen zu übermitteln. Das ist erforderlich, damit Bürgerinnen und Bürger bei gesellschaftlichen Fragen informierte Entscheidungen treffen können. Gerade jetzt, angesichts der Zunahme privater und öffentlicher Kommunikation im Netz, ist eine gut funktionierende Presse und ihr Schutz wichtiger denn je. Was einerseits die Partizipation eines jeden erhöhen kann, birgt andererseits die Gefahr der Falsch- bzw. Desinformation, wie sie weltweit gestreut wird. Aber damit kennen Sie sich ja gut aus. Was bedeutet das aber für den Antrag der AfD-Fraktion? Sie versuchen hier einmal mehr, die Freiheit der Medien zu beschneiden und sie in Verruf zu bringen. Ich sprach zu Beginn darüber, dass wir uns nun zum dritten Mal mit Ihrem Entwurf beschäftigen. Zur guten parlamentarischen Sitte gehört eine Anhörung, und die Stellungnahmen – meine Kollegin Frau Stullich hat es gerade schon erwähnt – waren vernichtend. Der WDR selbst schreibt: Landtag „Der Gesetzesentwurf geht von unzutreffenden bzw. nicht belegten Prämissen aus.“ (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist ja eine Überraschung!) – Hören Sie zu! „Der WDR weist bereits jetzt dann auf die Zugehörigkeit zu Parteien hin, wenn das für das Publikum unter Transparenzgesichtspunkten sinnvoll ist.“ (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, macht er nicht!) Professor Dr. Holznagel aus Münster bezieht sich auch auf die Rundfunkfreiheit. Er schreibt zu Ihrem Gesetzentwurf außerdem dezidiert: „Der Regelungsvorschlag […] verletzt zudem in einer signifikanten Fallgruppe auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Personen, die in Darbietungen der Öffentlich-Rechtlichen zu Wort kommen oder befragt werden.“ Wie es gute demokratische Sitte ist, hat auch die AfD-Fraktion eine Sachverständige benannt. Sie ist für eine Gesellschaft mit Sitz in Köln aktiv. Diese Gesellschaft ist hier im Landtag keine Unbekannte, denn sie wird immer wieder, und zwar ausschließlich von Ihnen, als Sachverständige benannt, interessanterweise aber zu einem Blumenstrauß von Themen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Wir können also hier nicht wie bei den erstgenannten Expertinnen und Experten davon ausgehen, dass es sich um eine berufliche Konzentration auf Medienpolitik handelt. Die Argumentation der Sachverständigen zur Datenschutz-Grundverordnung ist an dieser Stelle auch nicht schlüssig. Am Ende ging es Ihnen nur einmal mehr darum, diesen Ausschuss zu beschäftigen, das Plenum zu beschäftigen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzugreifen, und das Ganze vermutlich für ein Reel. Sie werden Ihrer Verantwortung einmal mehr nicht gerecht. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb lehnen wir als SPD-Fraktion Ihren Antrag selbstverständlich ab. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
