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Dr. Benjamin Limbach

12.06.2024 Sitzungen 18/67

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Blex, wenn Sie uns mit Ihrer Rede beweisen wollten, dass in der Vergangenheit nicht jedes Lehrerauswahlverfahren erfolgreich war, dann haben Sie das auf das Beste bewiesen. (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Dr. Chris- tian Blex [AfD] – Gegenruf von den GRÜNEN: Nicht so aufregen! – Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD] – Gegenruf von Franziska Müller-Rech [FDP]: Wir brauchen auch so vieles nicht, Herr Dr. Blex!) Meine Damen und Herren, ich bin heute nur vertretungsweise hier und bitte dafür um Verzeihung. Als ehemaliger Leiter eines Ausbildungszentrums und als ehemaliger Leiter zweier Hochschulen ist es mir aber eine Freude, zum Thema „Schulleitungen“ reden und die verehrte Kollegin Feller vertreten zu dürfen. Die Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen sind nicht nur die grundlegende Voraussetzung für eine gute Schule, sondern sie sind zugleich der Dreh- und Angelpunkt unseres Schulsystems. Einerseits bilden sie eine wichtige Schnittstelle zwischen der Schulgemeinde und der Schulaufsicht; nur mit Unterstützung der Schulleitung kann hier eine reibungslose Kommunikation funktionieren. Andererseits haben sie in ihrer Leitungsfunktion eine hohe Verantwortung. So sind die Schulleitungen nicht nur ein wichtiger Ansprechpartner für die Eltern und für die Schülerinnen und Schüler, sondern sie sind zugleich Dienstvorgesetzte für das gesamte Personal an den Schulen. Landtag Des Weiteren haben die Schulleitungen die Organisationsverantwortung für den Schulbetrieb. Hierbei sind sie sowohl gegenüber dem Land als auch gegenüber der Kommune als Schulträger in der Pflicht, und diese Managementfunktion unterscheidet sich sowohl im zeitlichen Umfang als auch konkret in der Verantwortung ganz erheblich von der Tätigkeit einer Lehrkraft. Die Befragungen, auf die sich die SPD in ihrem Antrag bezieht, zeigen uns jedoch, dass der weit überwiegende Anteil der Schulleitungen obgleich der hohen Anforderungen motiviert ist, den Beruf gerne ausübt und nicht daran denkt, die Schule zu verlassen. Die angehörten Sachverständigen haben das bestätigt. Zugleich verdeutlicht das eben skizzierte Anforderungsprofil, dass die Übernahme der Funktion einer Schulleitung eine gute Vorbereitung und eine Begleitung braucht. Daher hat Nordrhein-Westfalen bereits 2008 ein Konzept vorgelegt, das eine verbindliche Qualifizierung und eine Eignungsfeststellung für Schulleitungen vorsieht. Vor der Qualifizierungsmaßnahme für Schulleitungen stehen den an einer Schulleitung interessierten Lehrkräften darüber hinaus Orientierungsseminare und eine Mentoringmaßnahme zur Verfügung. Nach der Eignungsfeststellung bietet das breite Angebot der Bezirksregierungen zudem vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten. Zur Entlastung der Schulleitungen wurde die Leitungszeit in den vergangenen Jahren mehrfach erhöht. Hiervon haben alle Schulen profitiert. Nicht zuletzt haben wir die Eigenverantwortung der Schulen deutlich gestärkt. So wurden bereits 2015 Vorgesetztenaufgaben wie beispielsweise die Auswahl für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder die Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen über die Tätigkeit an der Schule auf die Schulleitung übertragen. Im Jahr 2022 haben die Schulen mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, von den einzelnen Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen abzuweichen. Dies betrifft unter anderem die Stundentafel und die Unterrichtsorganisation sowie die Unterrichtsfächer und Lernbereiche. Auch diese Änderungen tragen zu mehr Eigenverantwortung bei. Über die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Unterstützung der Schulleitungen hinaus haben wir eine Arbeitsgruppe mit Schulleitungen aller Schulformen eingerichtet, um mit diesen Expertinnen und Experten aus der Praxis gemeinsam zu schauen, wie das Profil der Leitungsfunktion angepasst werden kann, um es fit für die Zukunft zu machen. Über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wird die Landesregierung 12.06.2024 wie angekündigt noch in diesem Jahr den Ausschuss für Schule und Bildung informieren. Fest steht jedoch, dass wir im Land Nordrhein-Westfalen bereits jetzt gute Schulleitungen haben. Wir arbeiten daran, ihre Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, um sie darin zu stärken, ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich nachzugehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗