Ina Blumenthal
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Reform der Rundfunk- und Fernsehanstalten hat seit Beginn der Legislaturperiode eine klare Richtung. Seit etlichen Monaten werden die Anpassungen des Medienänderungsstaatsvertrags verhandelt. Alles geschieht unter den folgenden wichtigen Gesichtspunkten. Erstens: Anpassung an den Digital Service Act, insbesondere die Neuerungen des Jugendschutzes. Zweitens: Wiedergewinnung von Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern in den Journa-Landtag lismus. Drittens: der ungebrochene Qualitätsanspruch an die Sender und ihre Inhalte. Wir brauchen in diesen Zeiten genau das, und mehr denn je qualitativ hochwertigen Journalismus. Wir brauchen unabhängige und staatsferne Medienangebote. Wir sind angewiesen auf eine sachliche Berichterstattung wie am Wochenende zu den Wahlergebnissen in Europa. Das Wissen darüber, dass Zahlen geprüft sind, dass sie korrekt sind, ist ein großes Privileg, dessen sich viele hier gar nicht bewusst sind, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisieren. Ich könnte meinen Unmut darüber gar nicht genug ausdrücken, aber lieber möchte ich mich damit beschäftigen, wie wir es besser machen können. In dieser Frage können wir uns auf die Rundfunkkommission der Länder beziehen. Die Kommission sieht in einem dualen Rundfunksystem vor allem den Schutz unserer Vielfalt in Deutschland als Hauptaugenmerk. Durch wirtschaftliche Interessen erfahren Mediensender äußeren Einfluss auf Medienangebote. Deshalb muss der Medienpluralismus in Deutschland weiter gestärkt werden. (Beifall von der SPD) Nicht der Markt, sondern der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag regelt das. In einer Zeit, in der lokaler und auch regionaler Journalismus unter erheblichem Druck steht – wir erinnern uns an die Diskussion rund um den Lokalfunk hier im Landtag von NRW –, ist es ein wichtiges Signal, die regionale Fernsehberichterstattung in den großen privaten Medienhäusern zu erhalten. So sieht es auch der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag vor. Zum Glück – nicht nur in der Krise, aber vor allem auch dann – werden der Regionalfunk und das Regionalfernsehen eingeschaltet. Aber wer schaut eigentlich noch fernsehen, und das oftmals frei zugänglich, ohne Sicherung? Das sind minderjährige Kinder. Wir sprechen uns daher als SPD-Fraktion uneingeschränkt für die Änderung des Medienänderungsstaatsvertrages zur Stabilisierung der Medienaufsicht für die Jugendlichen und für die Jüngsten aus. Ich muss es predigen, und ich wiederhole in diesem Punkt nun wirklich oft seit Anbeginn der Beratungen das Hauptanliegen der SPD-Fraktion: Jugendschutz. Der Medienänderungsstaatsvertrag baut mit all seinen Änderungen den immer wichtiger werdenden Schutz von Minderjährigen weiter aus. Lassen Sie uns an dieser Stelle noch einmal über Fake News sprechen. Ich bin nicht damit einverstanden, dass Zugang zu Informationen und Nachrichten über Kanäle gesucht wird, auf denen Fake News keiner Probe unterzogen werden. Ein Klick, und das Video von radikalen Positionen landet undifferenziert im Gruppenchat bei WhatsApp, und genau das regelt dieser Medienänderungsstaatsvertrag. 12.06.2024 Das liegt nicht zuletzt daran, dass Landesmedienanstalten dank der Anpassung gegen Verstöße auf Onlineplattformen bald noch leichter vorgehen können. Das gilt auch für Nutzerinnen und Nutzer von Video-Sharing-Diensten. Die Anbieter sind zukünftig verpflichtet, ein Verfahren einzurichten, mit dem die Nutzerinnen und Nutzer Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die auf dem Video-Sharing-Dienst des Anbieters bereitgestellt werden, elektronisch melden können. Das ist ein Riesenerfolg. (Beifall von der SPD) Dabei wird die Möglichkeit eingerichtet, die Beschwerden der Nutzerinnen und Nutzer auch näher zu begründen, damit es unmittelbare Konsequenzen geben kann. Praktisch bedeutet das, dass Verstöße dann nicht in WhatsApp-Chats landen, sondern in der Verbannung, und das kann uns alle nur freuen. (Beifall von der SPD) Auch die Aufarbeitung dieser Verstöße wurde während der intensiven Beratung bedacht. Mit Eintreten des fünften Medienänderungsstaatsvertrags im Oktober soll auch eine gemeinsame Stelle für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Beschwerdeführern oder von der Beschwerde betroffenen Nutzern und Anbietern von Video-Sharing-Diensten eingerichtet werden. Aufarbeitung gehört schließlich im Wesentlichen auch zur Prävention von Verstößen und Straftaten im Netz. Sie hören es: Wir stimmen dem fünften Medienänderungsstaatsvertrag gerne zu, und Sie dürfen sich auch weiterhin auf unsere Unterstützung in diesem Punkt verlassen. – Danke. (Beifall von der SPD)
