Andrea Stullich
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon in der ersten Lesung und auch im Ausschuss gab es viel Zustimmung zum fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Es geht darin kurz gesagt um mehr Rechtsdurchsetzung im Netz und in diesem Zusammenhang um eine effektive Medienaufsicht sowie die Stärkung der Landesmedienanstalten. Außerdem geht es um die Regional-Fenster-Programme bei RTL und Sat.1. Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag stellt nämlich sicher, dass die beiden großen privaten Medienkonzerne RTL und die ProSiebenSat.1-Gruppe auch in Zukunft Regionalfenster in ihren reichweitenstärksten Programmen anbieten können. Das ist ein starkes Signal für Vielfalt und Regionalität gerade in einer Zeit, in der regionaler Journalismus unter Druck steht. Der andere Teil betrifft den europäischen Digital Services Act DSA, also das neue EU-Gesetz für digitale Dienste. Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag verknüpft die Medienregulierung des Bundes und der Länder mit den europäischen Regelungen des DSA. Ziel ist es, Hass und Hetze besser als bisher zu bekämpfen und illegale Inhalte im Netz schneller und effektiver zu löschen. Dafür gibt der DSA den Usern 12.06.2024 mehr Rechte und erteilt den Plattformen mehr Pflichten: Sie müssen sich darum kümmern, dass Regeln eingehalten und kriminelle Aktivitäten gemeldet werden. Sie müssen für mehr Transparenz sorgen und Desinformation entfernen. Sie müssen Minderjährige vor gefährlichen Inhalten schützen und auch sicherstellen, dass Kinder nicht mehr gezielt von Werbung angesprochen werden. Marktplätze wie Ebay und Amazon müssen viel genauer prüfen, wer was auf ihren Plattformen anbietet. An diese Regeln im DSA müssen sich alle Internetprovider, Clouddienste, soziale Netzwerke, Messengerangebote und Online-Marktplätze halten, also alle Unternehmen, die digitale Dienste anbieten. Die strengsten Regeln gelten für sehr große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Usern im Monat, die sogenannten Gatekeeper. Beim DSA geht es also um gemeinsame europäische Mindeststandards bei der Plattformregulierung, um ein sicheres digitales Umfeld, darum, dass vor allem Kinder und Verbraucher im Internet besser geschützt werden und dass die Plattformen strenger dabei beaufsichtigt werden, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag nimmt die entsprechenden Anpassungen im nationalen Medienrecht vor. Außerdem wird darin geregelt, dass die Landesmedienanstalten bei Verstößen Angebote auf Onlineplattformen nicht nur sperren, sondern auch entfernen können. Dies stärkt die Funktion der Medienanstalten bei der nationalen und internationalen Rechtsdurchsetzung. Das finde ich richtig so, ebenso wie die vorhin skizzierten notwendigen Anpassungen. Wir werden dem fünften Medienänderungsstaatsvertag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
