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Berivan Aymaz

12.06.2024 Sitzungen 18/67

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr zuversichtlich, dass aus dem Onlinezugangsgesetz ein Onlinezukunftsgesetz wird. Es war richtig, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung über eine Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes abgelehnt hat. Abgesehen von handwerklichen Fehlern in diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung war an ganz vielen Stellen eben keine Digitalisierung auf Augenhöhe mit den Ländern vorgesehen. Das gilt insbesondere dann, wenn man daran denkt, dass neue Pflichten reingeschrieben werden sollten, die Bundesregierung aber wieder sagte: Wir finanzieren das alles nicht. Gleichzeitig halten Sie, Frau Abgeordnete Freimuth, der Landesregierung vor, dass wir im Bereich der Digitalisierung Finanzmittel zurückfahren. Leider versäumen Sie aber, hier auszuführen, dass im Bundeshaushalt praktisch überhaupt kein Geld mehr für Digitalisierung vorgesehen ist. So wird es dann auch nicht ehrlicher. 12.06.2024 Vor dem Hintergrund der Bilder, die hier von SPD und FDP gezeichnet worden sind: Wir haben nicht nur eine andere Wahrnehmung, es ist offen gesagt auch eine andere Realität. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und insbesondere das für Digitalisierung zuständige Ministerium sprechen regelmäßig mit den Kommunen. Der Digitalbeirat tagt. Sie wissen, dass wir für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ganz neu einen Informationssicherheitscheck auf den Weg gebracht haben. Ich habe nämlich gesagt, dass es in dieser Legislaturperiode drei Topthemen im Bereich der Digitalisierung gibt: Das ist die IT-Architektur. Das ist das Onlinezugangsgesetz, und zwar inklusive Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob das im Gesetz steht oder nicht. Wir machen das hier, weil es notwendig und logisch ist. Das dritte Themenfeld ist die Informationssicherheit. Wir haben des Weiteren mit der Digitalisierung der Ausländerbehörden begonnen. Das ist der Unterschied zwischen dem Verhältnis des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Kommunen und dem Verhältnis des Bundes zu den Ländern: Wir arbeiten auf Augenhöhe mit den Städten und Gemeinden zusammen, wenn es um Digitalisierung geht, das heißt, sie sitzen mit am Tisch, wenn wir uns Prozesse angucken und sie letztendlich aufstellen. Deswegen wäre ich sehr froh darüber, wenn es im Zusammenhang mit dem laufenden Vermittlungsverfahren gelänge, aus der BundID eine DeutschlandID zu machen. Das ist mir persönlich nämlich ein großes Anliegen. Ich hatte 2022 entschieden, dass wir auf die DeutschlandID wechseln wollen, weil es völlig egal ist, wo eine Bürgerin oder ein Bürger lebt oder arbeitet. Es braucht eine eindeutige ID. Der Mut, diese Entscheidung zu treffen, war in der letzten Landesregierung nicht da. Eine der ersten Entscheidungen, die wir innerhalb der von CDU und Grünen geführten Landesregierung getroffen haben, war der Wechsel auf die BundID, die jetzt – das ist mein Ziel – zur DeutschlandID wird. Wir haben des Weiteren die Situation, dass wir miteinander verabreden müssen, ob diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die digitale Verwaltungsleistungen beantragen, auch digitale Rückantworten erhalten. Heute bekommen sie die per Post. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, auch der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen im Bund von SPD, Grünen und FDP sehen vor, dass nur Unternehmen sagen können: Ich will auch eine digitale Rückantwort. – Das ist doch Quatsch. In der Gesellschaft heutzutage gibt es Digital Natives, also Jugendliche, die mit Digitalität groß geworden sind. Ich persönlich sage immer: Ich bin ein Fernsehkind. Ich bin mit Fernsehen groß geworden. – Meine Eltern sind mit Radio groß geworden. Die Generation heute wird mit Internet, mit Smartphones Landtag und all dem groß und kann das natürlich bedienen. Wir haben also die Digital Natives. Wir haben aber auch die Digital Immigrants. Das sind diejenigen, die es sich erarbeiten, mit Smartphones und diesen Verwaltungsleistungen umzugehen. Wir haben in unserer Gesellschaft aber auch Digital Outsiders, also solche, die sagen: Bleibt mir weg mit dem Zeug. Ich will mein Papier. – Auf Deutsch gesagt. Das ist die Spannbreite, und die haben wir abzubilden, wenn es darum geht, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Das bedeutet aber auch, dass Bürger von uns einen elektronischen Rückbescheid bekommen, wenn sie es wollen. Warum sollten sie den per Post bekommen? Diejenigen, die es können, sollen es so haben, und diejenigen, die länger Zeit brauchen oder nur auf Papier arbeiten wollen, sollen auf Papier arbeiten. Das ist ein Abbild der Gesellschaft, und das darf sich auch in der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen widerspiegeln. Alles andere wäre eine Überforderung unserer Gesellschaft, sehr geehrte Frau Abgeordnete. (Beifall von Björn Franken [CDU]) Ein weiterer Punkt ist mir persönlich sehr wichtig, und ich hoffe, dass es gelingt, sich im Vermittlungsverfahren letztendlich darauf zu verständigen. Die Bundesregierung, auch die FDP sehen eine Befristung der sogenannten ELSTER-Zertifikate für Bürger- und Unternehmenskonten vor. Das ist unverständlich, da ELSTER in der Bundesrepublik im Zuge der Steuererklärung von über 20 Millionen Menschen genutzt wird. Auch Sie als FDP haben gesagt: Das wollen wir befristen. Wie kann man denn ein so erfolgreiches System wie ELSTER befristen wollen, wenn über 20 Millionen Menschen es nutzen? Das macht doch keinen Sinn. Es liegt in meinem Interesse, dass die ELSTER-Softwarezertifikate für die Bürger- und die Unternehmenskonten dauerhaft genutzt werden können. Ich hoffe, dass wir uns im Vermittlungsausschuss darauf werden verständigen können. Der letzte Punkt ist natürlich die Frage: Wer zahlt den Spaß? Zugegebenermaßen ist es an ganz vielen Stellen in diesem Gesetz eigentlich nicht möglich, abzuschätzen, was das kostet. Deswegen wäre es eine große Freude für mich, wenn es gelingen würde, in diesem Gesetz zu hinterlegen, dass wir gemeinsam, also die für die Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder und des Bundes, den Erfüllungsaufwand ermitteln. Dann hätten wir da eine Zahl stehen, und dann müssten wir uns gemeinsam mit einer fairen Kostenteilung auseinandersetzen. Ich glaube, bei Ihnen als FDP ist genauso wie bei den Vertretungen von SPD und Grünen angekommen, dass eines nicht mehr passieren darf. Die Phase, in der der Bund bestellt und bei Ländern und Kommunen anschreiben lässt, ist nämlich, offen gesagt, mehr als vorbei. 12.06.2024 Digitalisierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Wir werden eine ganze Zeit analog und digital parallel fahren müssen. Das kostet richtig viel Geld, und irgendwann in der Zukunft werden wir auf reine Digitalität umschalten. Aber das wird noch dauern. Deswegen wünsche ich mir persönlich eine faire Lastenverteilung. Dafür kann die Grundlage die Ermittlung der Erfüllungsaufwände nach vorne sein, wenn es gelingt, diese Aufgabenstellung im Onlinezugangsgesetz, das ein Onlinezukunftsgesetz werden soll, zu hinterlegen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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